Verwaltungsbehörden 18.03.1983 82.582
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Postulat Uchtenhagen
520
N
18 mars 1983
Seit 1971 haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert. Es ist eine starke Geldentwertung eingetreten. Der Index der Konsumentenpreise ist in dieser Zeit um 75 Prozent gestiegen. Dementsprechend sind auch die ausgefällten Bussen erheblich angehoben worden. Trotz dieser Entwick- lung ist der gesetzlich fixierte Umwandlungssatz, nämlich 30 Franken Busse = 1 Tag Haft, unverändert geblieben. Dadurch wurde das Verhältnis zwischen den beiden Strafen verzerrt. Es ergeben sich im Falle einer Umwandlung einer Busse Haftstrafen, die unverhältnismässig lang sind und daher mehr und mehr mit der Gerechtigkeit in Widerspruch geraten.
Es drängt sich daher eine Anpassung des Umwandlungs- satzes an die neuen Verhältnisse auf. Der Bussenbetrag, der einem Tag Haft gleichgesetzt wird, ist entsprechend dem heutigen Geldwert und der Bussenpraxis heraufzuset- zen. Dabei ist zu prüfen, ob die Festsetzung und Anpas- sung des Umwandlungssatzes nicht in die Kompetenz des Bundesrates gelegt werden könnte. Dadurch könnten wie- derkehrende, umständliche Gesetzesrevisionen vermieden werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
82.929 Postulat Nebiker Milchkontingentierung. Anwendung Contingentement du lait. Application
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1982
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob folgende Mass- nahmen zu einer flexibleren Anwendung der Milchkontin- gentierung beitragen könnten:
Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen an Produzenten, die die Milchproduktion aufgeben möchten und ihren Betrieb auf Produktionszweige umstellen, in denen weniger Gefahr für Überproduktion besteht.
Zuteilung eines Teils des so freigewordenen Milchkontin- gentes an Betriebe, die unbedingt auf eine beschränkte Ausdehnung der Milchproduktion angewiesen sind, um die Existenz zu erhalten (Härtefälle, Kleinbetriebe, Betriebe ohne Produktionsalternativen im Berg- und Hügelbetrieb).
Stillegung des restlichen Teils des freigewordenen Milch- kontingentes.
Texte du postulat du 15 décembre 1982
Le Conseil fédéral est invité à examiner si les mesures ci- après pourraient contribuer à une application plus souple du contingentement de la production laitière :
Versement de contributions dites de reconversion aux agriculteurs qui voudraient abandonner la production de lait et qui réorienteraient leur exploitation vers des secteurs dans lesquels le danger de surproduction est moins grand.
Attribution d'une partie du contingent ainsi libéré à des exploitations qui doivent absolument, pour survivre, accroî- tre dans certaines limites leur production de lait (cas péni- bles, petites exploitations, exploitations de la montagne et de la zone des collines pour lesquelles d'autres moyens d'existence sont exclus).
Le solde du contingent ainsi libéré serait bloqué.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina, Fischer-Weinfelden, Geissbühler, Hari, Müller-Scharnachtal, Nef, Nussbaumer, Oehen, Rutishauser, Schnyder-Bern, Schwarz (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die gegenwärtige Milchkontingentierung gibt vor allem in zwei Bereichen Anlass zur Kritik:
Das zu hohe Gesamtkontingent, das mit der Über- schussverwertung die Milchrechnung und die Bundeskasse stark belastet.
Die wenig flexible Kontingentszuteilung, die es verun- möglicht, 'in begründeten Härtefällen das Einzelkontingent anzupassen.
Mit angemessenen Umstellungsbeiträgen an Landwirte, die die Milchproduktion aufgeben möchten, liesse sich die Gesamtmilchmenge reduzieren und damit die Milchrech- nung entlasten.
Die Höhe der Entschädigung hätte sich nach den für die Milchverwertung notwendigen Aufwendungen zu richten. Sie müsste aber auch attraktiv sein, damit ausreichend Milchkontingente aufgegeben werden. Es ist anzunehmen, dass vor allem in grösseren Betrieben im Ackerbaugebiet die Bereitschaft zur Aufgabe der Milchproduktion besteht. Ein Teil der durch die Umstellungsbeiträge freigewordenen Milchkontingente ist für die Milderung von Härtefällen neu zu verteilen. Der gegenwärtige Zustand ist unbefriedigend. Namentlich im Hügel- und Berggebiet sollten an Klein- und Mittelbetriebe zusätzliche Kontingentmengen zugeteilt wer- den können, um deren Existenz sicherzustellen.
Mit der Stillegung eines Teils des durch Umstellungsbei- träge freigewordenen Milchkontingentes lassen sich die Aufwendungen des Bundes zur Deckung der Verwertungs- verluste reduzieren. Insgesamt sollten mit der Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen keine Mehraufwendungen für den Bund entstehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
82.582 Postulat Uchtenhagen SBB. Höchstalter für Ausbildung von Kondukteusen CFF. Age maximum pour la formation des contrôleuses
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1982
In Inseraten werben die SBB für Lehren als Kondukteur/ Kondukteuse. Das Höchstalter für eine derartige Ausbil- dung beträgt 30 Jahre. Um jenen Frauen, die dies wün- schen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, bitten wir den Bundesrat, zu prüfen, ob das Höchstalter für Frauen nicht auf 40 Jahre heraufgesetzt werden könnte.
Texte du postulat du 7 octobre 1982
Les CFF offent, par voie d'annonces, des places d'appren- tissage de contrôleur et contrôleuse. L'âge maximum pour entreprendre une telle formation est fixé à 30 ans. Afin de faciliter la réinsertion professionnelle des femmes qui dési- rent reprendre une activité, nous demandons au Conseil fédéral d'examiner s'il est possible de relever l'âge maxi- mum à 40 ans pour les femmes.
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Postulat Schüle
Mitunterzeichner - Cosignataires: Christinat, Deneys, Jaggi, Lang, Mauch, Vannay (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In einem vorerst auf die Rekrutierungsjahre 1983/84 begrenzten Versuch machen die SBB den Kondukteurberuf erstmals auch für Frauen zugänglich. Ob der Versuch spä- ter fortgesetzt wird, hängt von den Erfahrungen ab.
Rekrutierung, Ausbildung, Einsatz und Dienstverhältnis sind grundsätzlich für Männer und Frauen gleich. Für das Höchstalter von Frauen bei der Ausbildung eine Abwei- chung zu schaffen, wäre nicht angebracht. Einer über dreis- sigjährigen Frau ist auch nicht ohne weiteres eine 18 Monate dauernde Lehre zuzumuten. Einer Heraufsetzung des Höchstalters steht ferner entgegen, dass sich über dreissigjährige Personen in die Pensionskasse einkaufen müssen, was sowohl für die Betroffenen als auch für das Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeu- tet.
Die Lehrlinge der Kondukteurlaufbahn befinden sich in der Regel im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Bei den älteren Kandidaten handelt es sich vorwiegend um bereits bei den SBB angestellte Bedienstete, die noch umgeschult werden. Wenn schon das Höchstalter für die Ausbildung nicht auf 40 Jahre heraufgesetzt werden kann, ist in einer späteren Phase nicht auszuschliessen, dass den fertig ausgebilde- ten, jedoch aus privaten Gründen später ausgetretenen Kondukteusen der Wiedereintritt ermöglicht werden kann. In Frage kommt sowohl volle als auch Teilzeitarbeit.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
83.327 Postulat Schüle Ausserschulische Jugendarbeit Jeunesse. Activités extrascolaires
Wortlaut des Postulates vom 2. Februar 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, die Anerkennung und För- derung der gesamtschweizerischen ausserschulischen Jugendarbeit als Vorhaben in die Regierungsrichtlinien der Legislaturperiode 1983-1987 aufzunehmen, im Sinne der Empfehlungen des Berichtes «Unterstützung der aktiven Jugendarbeit» der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen.
Texte du postulat du 2 février 1983
Le Conseil fédéral est invité à insérer en tant que projet, dans les Grandes lignes de la politique gouvernementale pendant la législature 1983-1987, la reconnaissance et l'en- couragement des activités extrascolaires sur le plan natio- nal, dans le sens des recommandations que contient le rap- port de la Commission fédérale pour la jeunesse intitulé «Aide à la formation extrascolaire active».
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biderbost, Blunschy, Borel, Brélaz, Columberg, Deneys, Dürr, Eppen- berger-Nesslau, Gloor, Huggenberger, Jaggi, Jung, Kauf-
mann, Keller, Kunz, Lang, Loetscher, Longet, Loretan, Meier Kaspar, Meizoz, Morel, Müller-Luzern, Müller-Aargau, Neukomm, Oehler, Räz, Scherer, Schnider-Luzern, Spiess, Steinegger, Stucky, Uchtenhagen, Vetsch, Ziegler-Solo- thurn (36)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die in der Schweiz bestehenden über 70 Jugendverbände mit mehr als 500 000 Mitgliedern leisten eine gesellschafts- politisch bedeutungsvolle aktive Jugendarbeit.
Seit Jahren ist das Parlament bestrebt, den Jugendorgani- sationen in der Schweiz jene Anerkennung und Unterstüt- zung zukommen zu lassen, die sie zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau ihrer für Staat und Gesellschaft wertvollen ausserschulischen Jugendarbeit dringend benötigen. Ein wichtiger Schritt bedeutete die 1978 erfolgte Einsetzung der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen durch den Bundesrat. Durch sie fand ein von Alfons Müller-Luzern am 7. Juni 1978 eingereichtes Postulat im Auftrag des EDI eine eingehende Prüfung, deren Ergebnisse in einem umfassenden Bericht mit dem Titel «Unterstützung der akti- ven Jugendarbeit» enthalten sind. Darin legt die Kommis- sion dar, was aktive Jugendarbeit heute ist und bedeutet, wer ihre institutionellen und personellen Träger sind und wo die rechtlichen und finanziellen Probleme liegen. Der Bericht unterstreicht den Stellenwert der privaten Initiative und grenzt den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Gemeinden und Kantone klar ab. Er zeigt aber auch auf, dass die schweizerischen Jugendorganisationen als wich- tigste Träger der ausserschulischen Jugendarbeit auf eine rechtliche Anerkennung durch den Bund angewiesen sind. Die bestehende Unterstützung der Jugendverbände durch den Bund ist auf geeignete Weise abzusichern.
Diese Begehren werden im erwähnten Bericht der Eidge- nössischen Jugendkommission fundiert begründet. Im Juni 1982 hat der Bundesrat vom Bericht Kenntnis genommen, ohne sich aber zum Inhalt zu äussern. Es geht im Grunde darum, die ausserschulische Jugendarbeit der verschiede- nen Organisationen und Verbände ihrer grossen Bedeutung für die persönliche Entwicklung und soziale Reifung der jungen Menschen entsprechend anzuerkennen und damit gleichzeitig klare Grundlagen für eine angemessene und bedürfnisgerechte Unterstützung zu schaffen. Diese Hilfe sollte auf die Tätigkeit in nationalem oder sprachregionalem Rahmen ausgerichtet und neben den privaten und öffentli- chen Leistungen von kantonaler und kommunaler Seite subsidiär bleiben. Seit 1982 richtet das EDI aufgrund eines blossen Budgetbeschlusses bereits Beiträge aus und ver- fügt somit über wertvolle Erfahrungen. Diese zeigen einer- seits, dass durch die Bundesunterstützung wichtige Impulse für eine breitere Anerkennung und Unterstützung ausgehen können, dass aber andererseits viele Organisa- tionen ohne diese Hilfe gar nicht in der Lage wären, die meist überregional organisierte Ausbildung von Jugendlei- tern - mit ihrem Einsatz steht und fällt oft die konkrete Arbeit - durchzuführen.
Nicht zuletzt sei auf die Lage der Schweiz im europäischen Vergleich hingewiesen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im September 1980, gestützt auf einen Bericht ihrer Kommission für Kultur und Erziehung, Empfeh- lungen für eine breitere Unterstützung der Jugendarbeit, insbesondere auf dem Gebiet des internationalen Jugend- austausches, zuhanden der Regierungen der Mitgliedländer verabschiedet. In vielen, auch kleineren Ländern ist diese öffentliche Anerkennung der ausserschulischen Jugendar- beit realisiert. Nach Jahren des Wartens, der Vorbereitun- gen und Abklärungen sollte nun die Verwirklichung längst bekannter Wünsche und Bedürfnisse, über deren Berechti- gung keine grundlegenden Zweifel bestehen, konkret an die Hand genommen werden. Der Bundesrat sollte mit der Auf- nahme eines entsprechenden Richtliniengeschäftes doku- mentieren, dass es ihm ernst ist mit dem vielzitierten Willen zum Dialog und mit seinem Verständnis für die förderungs- würdigen Anliegen der Jugendlichen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Uchtenhagen SBB. Höchstalter für Ausbildung von Kondukteusen Postulat Uchtenhagen CFF. Age maximum pour la formation des contrôleuses
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.582
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
520-521
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Pagina
Ref. No
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