Verwaltungsbehörden 07.03.1983 82.414
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Asylpolitik und Ausländerfragen
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Ausländergesetzes im Parlament gezeigt haben, gibt es in dieser vielschichtigen Materie keine einfachen Rezepte, die von einer Mehrheit akzeptiert würden. Entsprechend einem allseits anerkannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine Vielzahl von Faktoren und Interessen zu berücksichtigen: staatspolitische, wirtschaftspolitische, demographische, menschliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche. Sie können das Ganze einfach nicht auf einen einzigen Nenner reduzieren.
Nun zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen.
Zu Forderung 1: Mit einer Bestimmung, wonach die jährli- chen Neueinwanderungen von Ausländern die Zahl der Rückwanderungen nicht übersteigen dürfe, würde unseres Erachtens ein allzu starres Begrenzungssystem für Auslän- der geschaffen. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft im allgemeinen und der Exportwirtschaft im besonderen, die Förderung der Forschung und Entwicklung und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen verlangen auch in schwierigen Phasen eine gezielte und den Gege- benheiten angepasste Einreisemöglichkeit für ausländische Arbeitskräfte. Der Bundesrat wird jedoch die seit 1970 prak- tizierte Zulassungsbegrenzung für neueinreisende erwerbs- tätige Ausländer weiterführen. Zudem werden anlässlich der diesjährigen Revision der Begrenzungsvorlagen - zur Unterstützung der Stabilisierungspolitik - flankierende Massnahmen hinsichtlich der nichtkontingentierten Einrei- sen angeordnet.
Zu Forderung 2, dem generellen Zulassungsverbot für Arbeitskräfte, die nicht aus dem west- oder mitteleuropäi- schen Kulturkreis stammen: Diese Einteilung der Menschen nach Kontinenten und Kulturkreisen bedeutet eine Diskrimi- nierung von Völkern und Rassen. Der Bundesrat lehnt des- halb ein solches Verbot ab. Es widerspräche unserem Rechtsempfinden und stünde mit unserer bisherigen Aus- länderpolitik im Widerspruch. Andererseits versteht sich von selbst, dass im Hinblick auf die enge wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung unseres Landes mit den Nach- barn und den anderen europäischen Staaten ausländische Arbeitnehmer in erster Linie aus diesen Ländern angewor- ben werden.
Zu Forderung 3: Eine Bestimmung, wonach die Betätigung als Saisonnier nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr zur Umwandlung der Saisonbewilligung in eine Jahresbewil- ligung führen würde, stünde nicht nur im Widerspruch zu unserer langjährigen Ausländerpolitik, sondern ist auch aus menschlichen Erwägungen abzulehnen. Die Zunahme der Umwandlungen macht indessen auch dem Bundesrat Sor- gen. Er hat deshalb veranlasst, dass Saisonbewilligungen künftig auf die betriebliche Saisondauer begrenzt bleiben, damit die Zahl der Umwandlungen in einem tragbaren Rah- men gehalten werden kann.
Zu Forderung 4: Eine direkte Anrechnung der erwerbstäti- gen Flüchtlinge auf das Einwanderungskontingent würde den Umstand nicht berücksichtigen, dass das Recht des Flüchtlings, in der Schweiz zu arbeiten, der humanitären Tradition der Schweiz entspricht und im Asylgesetz aus- drücklich und ohne Einschränkung verankert ist. Daran sind wir gebunden. Die Rechtsstellung des Flüchtlings unter- scheidet sich in diesem Punkt eben wesentlich von derjeni- gen eines ausländischen Arbeitnehmers in der Schweiz. Im übrigen weise ich darauf hin, dass Flüchtlinge ebenfalls zur ausländischen Wohnbevölkerung gezählt werden.
Zu Forderung 5: Eine Zulassung von Neuzuwanderern der Grenzregionen als Grenzgänger erst in der zweiten Genera- tion wäre unverhältnismässig und unzweckmässig. Der Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenzgänger dann in Erwägung ziehen, wenn ihre unbeschränkte Zulas- sung das wirtschaftliche und soziale Gefüge in den Grenz- gebieten wesentlich stören würde.
Zu Forderung 6: Auf Bundesebene trägt das Verwaltungs- verfahrensgesetz den Begehren des Motionärs Rechnung, indem rechtswidrig anwesende Ausländer sofort zur Aus- reise aus der Schweiz verhalten werden können. Massge-
bend ist Artikel 3 Buchstabe f VWVG in Verbindung mit Arti- kel 12 Absatz 1 ANAG. Ebenso haben die kantonalen Behörden gestützt auf Artikel 12 ANAG die Möglichkeit, rechtswidrig anwesende Ausländer unverzüglich aus unse- rem Lande wegzuweisen.
Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp- fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Hingegen ist er mit Ausnahme von Ziffer 2 bereit, die sich daraus ergebenden Fragen in der Form eines Postulates zu prüfen. Nach unse- rer Meinung ist heute die Zeit für ein neues Ausländerge- setz ganz einfach noch nicht reif.
Der Bundesrat beantragt also die Ablehnung von Ziffer 2 der Motion und die Umwandlung der übrigen Punkte in ein Postulat.
82.414 Motion der sozialdemokratischen Fraktion Ausländerpolitik Motion du groupe socialiste Législation sur les étrangers
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1982
Der Bundesrat wird ersucht, kurzfristig durch eine Revision der geltenden Verordnungen und mittelfristig durch die Vor- bereitung eines neuen Ausländergesetzes folgende Forde- rungen zu verwirklichen:
Dazu ist insbesondere eine schrittweise Herabsetzung der Höchstzahlen der Saisonarbeiter vorzusehen. Saisonbewilli- gungen dürfen nur noch für Arbeitnehmer an echten Sai- sonstellen in Saisonbetrieben erteilt werden.
Die Grenzgänger sind ebenfalls den Begrenzungsmass- nahmen zu unterstellen. In Kantonen, in denen soziale Stö- rungen oder ein Druck auf das Lohnniveau vorhanden ist, sind schrittweise Herabsetzungen anzuordnen.
Eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit ist innerhalb des geltenden Rechtes zu verwirklichen durch die Unterstützung der härteren Praxis jener Kantone, welche für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern schon bisher die schärfere Strafbestimmung von Artikel 23 Absatz 1 ANAG angewandt haben. Die Kantone und auch die Ver- mittler von Schwarzarbeitern sind durch Weisungen des Bundes zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeitge- ber anzuhalten.
Die in der Abstimmungskampagne nicht umstrittenen Kapitel über den verbesserten Rechtsschutz und die Mass- nahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration sollen möglichst rasch verwirklicht werden.
Texte de la motion du 16 juin 1982
Le Conseil fédéral est chargé de réaliser les demandes sui- vantes, à brève échéance, par une révision des ordon- nances en vigueur et à moyen terme par l'élaboration d'une nouvelle loi sur les étrangers:
Politique de l'asile et problème des étrangers
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N 7 mars 1983
On doit notamment prévoir à cet effet de réduire progressi- vement le nombre maximum des saisonniers. Des autorisa- tions de travail ne seront accordées qu'aux travailleurs ayant effectivement un emploi saisonnier dans une exploita- tion saisonnière.
Les frontaliers doivent également être soumis aux res- trictions à imposer. Dans les cantons où on constate des tensions sociales ou une pression sur le niveau des salaires, on ordonnera des mesures visant à une réduction progressive des effectifs.
Il y a lieu de lutter plus efficacement contre le travail au «noir» dans le cadre de la législation existante; on encoura- gera à cet effet la pratique stricte de certains cantons qui appliquent déjà la disposition pénale sévère de l'article 23, 1er alinéa, de la loi sur le séjour et l'établissement des étran- gers, pour lutter contre l'emploi de travailleurs clandestins. Les cantons doivent être tenus par des instructions fédé- rales à poursuivre plus sévèrement les employeurs coupa- bles et les intermédiaires qui placent de tels travailleurs.
Les dispositions concernant l'amélioration de la protec- tion juridique et les mesures en vue d'encourager l'intégra- tion sociale, dispositions qui n'ont pas été combattues lors de la campagne ayant précédé la votation, doivent être réa- lisées dans les meilleurs délais.
Schriftliche Begründung - Développement écrit
Die knappe Verwerfung des neuen Ausländergesetzes am 6. Juni ist - neben anderen Ursachen - vor allem darauf zurückzuführen, dass weite Teile der Bevölkerung der Mei- nung sind, der Bundesrat verfolge das Ziel der Stabilisie- rung der ausländischen Arbeitskräfte und Wohnbevölke- rung zu wenig konsequent. So haben von August 1978 bis August 1981 die ausländischen Arbeitskräfte um 75 000 zugenommen, wobei vorwiegend die Zunahme der Saison- arbeiter (+ 36 000) und der Grenzgänger (+ 20 000) ins Gewicht fällt. In geringerem Umfange hat auch die ausländi- sche Wohnbevölkerung erneut zugenommen. In diesen Zahlen kommt eine Tendenz zur Rückkehr zu jener verfehl- ten «Rotationspolitik» früherer Jahre zum Ausdruck, welche die ausländischen Arbeitskräfte nur als wirtschaftlichen Faktor, unter Vernachlässigung der damit zusammenhän- genden menschlichen Probleme, behandelte. Bei der Beur- teilung des weiteren Vorgehens muss deshalb auch in Rechnung gestellt werden, dass zahlreiche Stimmbürger das Gesetz ablehnten, weil unter anderem darin das Sai- sonnierstatut definitiv verankert wurde.
Die Motion tritt dieser Rückkehr zu den Fehlern der Vergan- genheit entgegen. Sie trägt dem Volkswillen Rechnung, hat doch die Abstimmung vom 6. Juni gezeigt, dass qualitative Verbesserungen in der Ausländerpolitik von der gleichzeiti- gen Einhaltung der quantitativen Begrenzungsmassnahmen abhängig sind. Der Bundesrat wird daher zu strikteren Massnahmen aufgefordert, um zu gewährleisten, dass menschliche Erleichterungen zugunsten der auslär dischen Arbeitnehmer und ihrer Familien ohne Gefährdung des Sta- bilisierungszieles verwirklicht werden können. Zudem soll die Integrationspolitik weiterhin gefördert werden, um prak- tische Probleme im Zusammenleben von Schweizern und Ausländern zu lösen.
Die geforderten Massnahmen sollen nach Meinung der sozialdemokratischen Fraktion des Parlamentes soweit als möglich auf der bestehenden Rechtsgrundlage des ANAG und der dazugehörenden Verordnungen kurzfristig verwirk- licht werden. Wir ersuchen den Bundesrat, den vorhande- nen Spielraum im Sinne der Motion auszuschöpfen und die massgebenden Verordnungen in quantitativer und qualitati- ver Hinsicht zu revidieren. Damit könnte die notwendige Zeit gewonnen werden, um eine vertiefte Meinungsbildung zur Vorbereitung eines neuen Gesetzesentwurfes zu ermöglichen. Ein solcher Entwurf darf unseres Erachtens nicht einfach in einer verwässerten Neuauflage des abge- lehnten Gesetzes bestehen, sondern muss die legitimen Interessen sowohl der schweizerischen, als auch der aus-
ländischen Arbeitnehmer gegenüber den wirtschaftlichen Interessen stärker gewichten.
Zu Punkt 1: Höchstzahl der Saisonarbeiter
Wir haben uns seit jeher dagegen ausgesprochen, Saison- arbeiter als «konjunkturelle Manövriermasse» zu betrach- ten. Als infolge der Rezession ihr Bestand stark zurückging (1976: 60 000; 1977: 67 000), forderten die Sozialdemokrati- sche Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Beschränkung der Höchstzahl auf den damaligen Bestand. Trotz unserer mehrfachen Begehren war der Bun- desrat bisher nicht bereit, diese Höchstzahl tiefer als 110 000 anzusetzen. Im Gegenteil machte er im Parlament bei der Beratung des Ausländergesetzes Versprechungen gegenüber gewerblichen Kreisen, womit er wesentlich zu den eingangs erwähnten Bedenken vieler Stimmbürger bei- trug.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass den heutigen Saisonarbeitern die Umwandlung in eine Jahresbewilligung erleichtert werden muss, sei es durch eine Verkürzung der Umwandlungsfrist oder eine grosszügig zu handhabende Harteklausel, dass aber gleichzeitig der Höchstbestand der Saisonarbeiter mindestens im Ausmass der jährlichen Umwandlungen reduziert werden muss, um ein weiteres Ansteigen der Zahl der Arbeitskräfte zu vermeiden.
Die bestehende Vollziehungsverordung schreibt bereits vor, dass Saisonarbeiter nur an Stellen mit Saisoncharakter beschäftigt werden dürfen. Wir fordern den Bundesrat auf, diese Vorschrift endlich in die Praxis umzusetzen. Dabei ist davon auszugehen, dass nicht einfach ganze Branchen pauschal als Saisonbranchen betrachtet werden können. Das Baugewerbe weist heute ausserhalb des Hochgebirges keinen Saisoncharakter mehr auf, und auch im Gastge- werbe trifft dies keineswegs auf alle Betriebe zu.
Die Beschäftigung von Saisonarbeitern muss deshalb schrittweise reduziert und auf echte Saisonstellen in Sai- sonbetrieben eingeschränkt werden. Damit könnte ein wesentlicher Teil der heute noch bestehenden Diskriminie- rungen abgebaut werden. Nur so kann in einer künftigen Gesetzesvorlage eine menschlich befriedigende Lösung dieses Problems anvisiert werden. Nach wie vor sind wir aber der Auffassung, dass grundsätzlich das Saisonnier- statut aufgehoben werden sollte.
Zu Punkt 2: Grenzgänger
Die starke Zunahme der Beschäftigung von Grenzgängern beweist, dass auf diesem Wege die bei den Jahresaufent- haltern praktizierte Stabilisierungspolitik umgangen wird. Als Folge dieser Entwicklung sind in verschiedenen Grenz- kantonen soziale Konflikte zu beobachten. Namentlich im Jura und im Kanton Neuenburg haben Entlassungen in der Uhrenindustrie bei fortdauernder Beschäftigung zahlreicher Grenzgänger zu Missstimmungen geführt. Im Kanton Tes- sin hat die Beschäftigung von 30 000 Grenzgängern zu einem erheblichen Druck auf das Lohnniveau geführt. Nach einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds liegen die Durchschnittslöhne der Grenzgänger im Tessin bei den Männern um 33,8 Prozent und bei den Frauen um 35,6 Pro- zent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt in der Industrie (1978). Auch gegenüber dem Durchschnitt im Tes- sin liegen die ohnehin sehr tiefen Frauenlöhne noch um 8,3 Prozent die Männerlöhne sogar um 21,6 Prozent zurück. Wir fordern daher den Bundesrat auf, die Grenzgänger ebenfalls den Begrenzungsmassnahmen zu unterstellen. In Kantonen, in denen soziale Störungen oder ein Druck auf das Lohnniveau besteht, sind schrittweise Herabsetzungen anzuordnen. Entsprechend soll sich auch der gesamt- schweizerische Bestand von heute 110 000 Beschäftigten reduzieren.
Zu Punkt 3: Bekämpfung der Schwarzarbeit
Bereits heute wird eine unbekannte, aber hohe Zahl von Schwarzarbeitern illegal beschäftigt. Die Bekämpfung die- ses Übels darf sich nicht auf die bereits eingeführten oder erwogenen polizeilichen Massnahmen (schärfere Grenz- kontrolle, eventuelle Visumpflicht für einzelne Länder)
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beschränken. Nicht so sehr der einzelne Arbeitnehmer, der aus sozialer Not handelt, ist zu verfolgen und zu bestrafen, sondern vielmehr der Arbeitgeber, der bewusst gegen das Gesetz verstösst und oft daraus noch Profit zieht.
Gemäss Artikel 23 ANAG kann ein Arbeitgeber, der auslän- dische Schwarzarbeiter beschäftigt, entweder gemäss Absatz 3 wegen Übertretung mit Busse bis maximal 2000 Franken belegt werden oder gemäss Absatz 1 wegen eines Vergehens («Erleichterung des rechtswidrigen Verweilens im Lande») belangt werden. Es ist jedoch festzustellen, dass bisher nur die Hälfte der Kantone bei der Verfolgung fehlbarer Arbeitgeber von der schärferen Strafbestimmung nach Artikel 23 Absatz 1 überhaupt Gebrauch macht - meist in Fällen schwerwiegender Zuwiderhandlungen oder im Wiederholungsfall. Nur in drei Kantonen wurden gele- gentlich auch kurze bedingte Gefängnisstrafen ausgespro- chen. Die andere Hälfte der Kantone scheint jedoch die Beschäftigung von Schwarzarbeitern weitgehend als «Kava- liersdelikt» zu betrachten.
Wir fordern daher den Bundesrat auf, die Kantone durch Weisungen zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeit- geber sowie der Vermittler von Schwarzarbeitern anzuhal- ten. Dabei verdient die härtere Praxis jener Kantone, die von den Strafbestimmungen des ANAG vollen Gebrauch machen, Unterstützung.
Zu Punkt 4: Rechtsschutz und Integration
Im Abstimmungskampf sind manche Kapitel des Ausländer- gesetzes unbestritten geblieben. Dazu gehören jene Bestimmungen, die einen verbesserten Rechtsschutz des einzelnen Ausländers gegenüber Verwaltungsmassnahmen zum Ziele hatten. Wir bitten den Bundesrat daher, zu prü- fen, in welcher Form diese Bestimmungen sobald als mög- lich verwirklicht werden können.
Dasselbe gilt für die Förderung der gesellschaftlichen Inte- gration der Ausländer in die schweizerische Gesellschaft durch die Verankerung einer eidgenössischen Sachverstän- digenkommission und die Unterstützung der Tätigkeit der zahlreichen privaten oder halbstaatlichen Arbeitsgemein- schaften und Kontaktstellen für Schweizer und Ausländer. Die Tätigkeit dieser Institutionen hat in den letzten Jahren viel zur Versachlichung der politischen Auseinandersetzung beigetragen. Ihre Arbeit sollte daher nicht beeinträchtigt werden. Wir fordern daher den Bundesrat auf, die nötigen Schritte zur rechtlichen und finanziellen Absicherung dieser Integrationspolitik zu unternehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Die sozialdemokratische Fraktion vertritt in der schriftlichen Begründung einleitend die Ansicht, die von ihr geforderten Massnahmen seien als eine zwingende Konsequenz aus der Verwerfung des Ausländergesetzes zu betrachten. Im Hinblick auf das äusserst knappe Resultat der Abstimmung vom 6. Juni 1982 nimmt demgegenüber der Bundesrat eine differenziertere Beurteilung vor. Die Neinstimmen sind auf mehrere unterschiedliche Gründe zurückzuführen, worun- ter der Wunsch nach einer noch restriktiveren Einwande- rungspolitik einen wichtigen, jedoch nicht den einzigen dar- stellt. Unter diesen Umständen wären übereilte Schritte fehl am Platz. Die Fraktion hält zwar auch, was Änderungen auf Gesetzesebene anbelangt, genügend Denkzeit und eine vertiefte Meinungsbildung für notwendig, möchte aber kurz- fristig auf Verordnungsstufe ihre Forderungen verwirklicht sehen. Der Bundesrat will demgegenüber vorerst eine gründliche Analyse der heutigen Ausländersituation und eine sorgfältige Abklärung allfälliger Änderungsbedürfnisse vornehmen. Auf punktuelle Änderungen soll vorläufig ver- zichtet werden, wie dies auch anlässlich der diesjährigen Revision der Fremdarbeiterverordnung bekräftigt worden ist. Die Beratungen des Ausländergesetzes im Parlament haben zudem gezeigt, dass es in dieser vielschichtigen Materie keine einfachen Rezepte gibt, die von einer Mehr- heit akzeptiert würden. Entsprechend einem allseits aner- kannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine Vielzahl von
Faktoren und Interessen zu berücksichtigen: staatspoliti- sche, wirtschaftliche, demographische, menschliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche.
Zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen ist folgendes zu bemerken:
Der Bundesrat nimmt zum Anliegen und zur Argumentation keine grundsätzlich andere Haltung ein. Seine seit 1970 befolgte Ausländerpolitik zielt ebenfalls auf eine Stabilisie- rung der Ausländerzahl und auf die Erleichterung der Ein- gliederung durch eine verbesserte Rechtsstellung der Aus- länder ab. Er muss aber mit seinen Massnahmen den ver- schiedenen eingangs erwähnten Interessen Rechnung tra- gen.
Nach dem Tiefststand im Jahre 1979 hat der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung wiederum zugenommen, und zwar um 8970 (1 Prozent) im Jahre 1980 und 17 099 (1,9 Prozent) im Jahre 1981. Auch im Jahre 1982 ist die aus- ländische Wohnbevölkerung, wenn auch etwas weniger stark, angestiegen. Für die Zunahme waren in erster Linie der Familiennachzug und die Einreise von Flüchtlingen ver- antwortlich. Aber auch die übrigen Kategorien Nichterwerbstätiger (Schüler, Studenten, Rentner) oder den Begrenzungsmassnahmen nicht unterstellter Erwerb- stätiger (Saisonniers, die eine Jahresbewilligung erhalten haben) verzeichneten Zunahmen.
Aus der Erkenntnis, dass beispielsweise im Jahre 1981 nur etwa ein Fünftel des gesamten jährlichen Ausländerzuwach- ses der Kontingentierung unterstanden, hat der Bundesrat als erste Massnahme anlässlich der diesjährigen Freigabe neuer Kontingente beschlossen, im Bereiche nicht begrenzter Ausländer gewisse Einschränkungen vorzuneh- men. Die verschärfte Praxis richtet sich nicht gegen legi- time menschliche Anliegen; sie hält sich selbstverständlich auch in Grenzen der bilateralen und internationalen Abkom- men.
Was den Schutz der Interessen der einheimischen Arbeit- nehmer angeht, kann uneingeschränkt darauf verwiesen werden, dass dieses Prioritätsprinzip in jedem Einzelfall angewandt wird.
Die in der Motion geforderte schrittweise Herabsetzung der Zahl der Saisonniers kann kaum zwingend aus der Verwer- fung des Ausländergesetzes gefolgert werden. Gewisse Kreise stellten sich sogar gegen das Gesetz, weil sie befürchteten, die Lockerung der Umwandlungsanforderun- gen könnte mit der Zeit zu einer Herabsetzung der Höchst- zahlen führen. Volk und Stände haben zudem mit der ein- deutigen Verwerfung der «Mitenand»-Initiative, die eine Abschaffung dieses Statuts innert fünf Jahren verlangte, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Saisonnierstatut beizubehalten ist. Im weiteren ist nicht zu verkennen, dass weite Landesteile, so im besonderen die auf den Fremden- verkehr angewiesenen Bergregionen, ausserordentlich stark von saisonalen Schwankungen abhängen. Gerade in der gegenwärtigen Beschäftigungslage zeigt sich übrigens, dass die gelegentlich vertretene Ansicht, dass genügend einheimische Arbeitskräfte für die Saisonstellen zur Verfü- gung stehen, nicht stichhaltig ist. Es ist bisher leider nur in wenigen Fällen gelungen, Arbeitslose und Stellensuchende aus Agglomerationen zur Arbeitsaufnahme in Fremdenver- kehrsgebieten zu bewegen. Der Bundesrat geht mit der Fraktion einig und hat entsprechende Anordnungen getrof- fen, dass das Saisonnierstatut in den Dienst der echten Sai- sonbetriebe gestellt wird. Damit dann auch eine wirtschaftli- che und soziale Besserstellung der Saisonniers erreicht werden. Um aber ernsthafte arbeitsmarktliche Störungen zu vermeiden, hat die Bereinigung schrittweise zu erfolgen.
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nicht ausser acht gelassen werden. Der Verzicht auf eine zahlenmässige Begrenzung dient der Aufrechterhaltung der engnachbarlichen Beziehungen sowie der Milderung der durch die Randlage bedingten Standortnachteile. Im übri- gen gilt bei den Grenzgängern die Prioritätsklause: zugun- sten der einheimischen Arbeitnehmer genau gleich wie bei den übrigen ausländischen Arbeitskräften.
Der Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenz- gängerbewilligungen dann in Erwägung ziehen, wenn die unbeschränkte Zulassung von Grenzgängern das wirt- schaftliche und soziale Gefüge in den Grenzgebieten wesentlich stören würde.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Sanktionen gegenüber Arbeitgebern ist davon auszugehen, dass nach dem gelten- den Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Art. 24) die Strafverfolgung den Kantonen obliegt. Ferner ist nach einem neuesten Urteil des Bundes- gerichts die blosse Beschäftigung eines Ausländers ohne Bewilligung nach Artikel 23 Absatz 3 dieses Gesetzes zu ahnden. Absatz 1 Alinea 5 der gleichen Bestimmung kommt dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber einem Ausländer das rechtswidrige Verweilen im Lande erleichtert, insbeson- dere indem er ihn beherbergt. Im Hinblick auf den Grund- satz der Gewaltentrennung und den föderalistischen Auf- bau der Schweiz besitzt der Bundesrat in diesem Zusam- menhang keine Einwirkungsmöglichkeiten.
Der Bundesrat wird die Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme beibehalten, und zwar gestützt auf das Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 52). Er wird zudem prüfen, welche weitern Vorkehren aufgrund des geltenden Rechts hinsichtlich der Betreuung und Eingliederung der Ausländer getroffen werden können.
Der Bundesrat wird die Ausländerpolitik gestützt auf das geltende Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer weiterführen. Eine Vorlage für ein neues Aus- ländergesetz wird er den eidgenössischen Räten .n einem späteren Zeitpunkt unterbreiten.
Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp- fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Dagegen ist er bereit, die gestellten Begehren, soweit sie mit seiner Aus- länderpolitik im Einklang stehen, in der Form eines Postu- lats zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Müller-Bern: Die Antwort des Bundesrates auf unsere Motion enthält positive und negative Momente. Sicher ist es richtig, wenn der Bundesrat die Feststellung macht, für die Ausländerpolitik gebe es keine einfachen Rezepte. Das beweisen auch schon die verschiedenen Interventionen, die heute behandelt werden, und das beweisen die verschiede- nen Abstimmungen, die über die Ausländerpolitik durchge- führt wurden.
Wir gingen in unserer Motion davon aus, dass die Stabilisie- rungspolitik effektiver sein muss, denn - das ist unsere Auf- fassung - ein Grossteil derjenigen, die das Ausländerge- setz am 6. Juni 1982 abgelehnt haben, haben das getan, weil sie fanden, die Stabilisierungspolitik sei nicht effektiv genug. Ich darf übrigens hier erwähnen, dass wir - ich rede von den schweizerischen Gewerkschaften und vom Gewerkschaftsbund - lange bevor es eine NA gab, den Bundesrat vor einer Öffnung der Schleusen für ausländi- sche Arbeitnehmer gewarnt haben, weil wir schon damals die staatspolitischen Folgen dieser Politik einsahen. Wir haben zwar keine Initiative lanciert, aber wir hatten, zurzeit noch von Arthur Steiner, verschiedene Eingaben in diesem Sinne an den Bundesrat gerichtet. Aus dem Volksentscheid kann aber ebensowenig abgeleitet werden, das Schweizer- volk stehe der menschlichen und sozialen Gleichbehand- lung der Ausländer und der Beseitigung noch vorhandener Diskriminierungen negativ gegenüber.
Unsere Politik besteht darin, so wenig Ausländer zu beschäftigen wie möglich, oder nur diejenigen zu beschäfti- gen, die wirklich für die Inganghaltung unserer Wirtschaft notwendig sind. Es sind ja trotz den rund 30 000 Ganzar- beitslosen immer noch über 700 000 Arbeitnehmer, die wir in unserem Lande haben. Diejenigen, die wir brauchen, soll- ten wir aber als Menschen und nicht als Maschinen behan- deln. Wir importieren ja keine Roboter, sondern wir lassen Menschen mit all ihren Bedürfnissen in unser Land hinein. Also keine Blockierung der gesamten Ausländerpolitik wegen dieses knappen Volksentscheides vom 6. Juni 1982. Und deshalb bin ich nicht befriedigt von der Meinung des Bundesrates, dass man vorläufig auf Veränderungen ver- zichten soll, dass man nichts überstürzen soll.
Sicher bedarf eine allfällige Revision des Ausländergeset- zes einer gründlichen Überprüfung. Wir verlangen aber ja auch nicht eine sofortige Revision des Ausländergesetzes, sondern eine Fortentwicklung der Ausländerpolitik, die einerseits den Notwendigkeiten der Stabilisierung und auf der anderen Seite den Anforderungen der Menschlichkeit Rechnung trägt.
Ich möchte deshalb den Bundesrat ersuchen, nachdem eben die gesetzgeberischen Arbeiten ziemlich lange dauern werden, doch mindestens die aus dem Jahre 1949 stam- mende Vollziehungsverordnung zum ANAG einer gründli- chen Überprüfung zu unterziehen und zu diesem Zweck eine kleine Expertengruppe aus Arbeitgebern und Arbeit- nehmern, d. h. aus Gewerkschaftsvertretern, einzusetzen, damit realistische Verbesserungen auf der Verordnungs- stufe innert nützlicher Frist verwirklicht werden können.
Nun zur Frage der Saisonniers: Die sozialdemokratische Partei und mit ihr die Fraktion sowie die Gewerkschaften treten seit Jahren für die Überwindung des Saisonnierstatu- tes oder zumindest für eine schrittweise, spürbare Reduk- tion der Höchstzahlen ein. Verschiedene Eingaben liegen beim Bundesrat, die beispielsweise eine Höchstzahl von 60 000 Saisonniers verlangen. Die Begründung für einen solchen Schritt liegt auf der Hand. Eine Stabilisierung der ausländischen Wohnbevölkerung lässt sich nicht erreichen, ohne dass Abstriche an der Zahl der ausländischen Erwerbstätigen vorgenommen werden. Die Neuzulassung von Jahresaufenthaltern wird relativ streng kontingentiert. Nun muss auch der Bestand der Saisonniers herabgesetzt
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werden. Man kann zum Beispiel - das ist rechtlich durchaus möglich - die Umwandlungsfrist für den Übergang zum Jah- resaufenthalter von 36 auf 32 Monate reduzieren, gleich wie es das abgelehnte Gesetz wollte, übrigens ohne Beein- trächtigung des Stabilisierungszieles. Wir begrüssen es, dass der Bundesrat im Frühjahr 1982 noch nicht alle Kontin- gente für die Jahres- und Kurzaufenthalter und 10 Prozent der Saisonbewilligungen freigibt. Wir begrüssen auch - und möchten bitten, dass der Bundesrat auf diesem Wege fort- fährt - die Bestrebungen des Bundesrates, das Saisonnier- statut nur in den Dienst der echten Saisonbetriebe zu stel- len.
Dagegen bin ich mit der Argumentation des Bundesrates nicht einverstanden, dass die Verwerfung der «Mitenand»- Initiative quasi ein Plebiszit gegen das Saisonnierstatut gewesen sei. So darf man das nicht umfunktionieren. Es gibt eine Reihe anderer Bestimmungen in dieser Initiative, die auch in Arbeitnehmerkreisen zu einer negativen Einstel- lung führten. Ich bedaure, dass der Bundesrat in seiner Ant- wort die menschlichen Konsequenzen des Saisonnierstatu- tes negiert. Ich habe nichts gegen die Beschäftigung von Saisonniers oder gegen die Arbeit des Saisonniers an und für sich. Diese wird es immer geben. Aber wogegen wir uns wenden, ist das Saisonnierstatut, das einfach ein unmenschliches Statut ist. Es geht auf die Dauer nicht an, einzelnen Branchen eine reservierte Gruppe ausländischer Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Nun zur Frage der Grenzgänger, die auch von Herrn Oehen angeschnitten worden ist: Es wird übersehen, dass in der Schweiz ungefähr gleichviel Grenzgänger arbeiten wie Sai- sonniers, nämlich rund 110 000. Diese Grenzgänger sind als einzige nicht der Limitierung unterstellt. Ich begrüsse die Zusicherung des Bundesrates, dass, wenn die unbe- schränkte Zulassung von Grenzgängern das wirtschaftliche und soziale Gefüge in den Grenzgebieten wesentlich stö- ren, er eine Begrenzung in Erwägung ziehen wird. Solche Störungen sind nämlich bereits vorhanden. In unserer schriftlichen Begründung haben wir auf die erheblichen Lohndifferenzen im Tessin zwischen Grenzgängern und ansässigen Arbeitskräften hingewiesen. In der Uhrenregion versteht man nicht, dass in Anbetracht der zahlreichen Ent- lassungen die Zahl der Grenzgänger in der gleichen Region trotzdem weiter ansteigt.
Die Kantone sollten ferner - um eben soziale Spannungen zu verhindern, die heute in verschiedenen Regionen beste- hen, nicht nur im Tessin, nicht nur in der Rhonegegend, sondern auch in der Nähe des Vorarlbergs, in Graubünden - eingeladen werden, bei der Zulassung von Grenzgängern dringend die Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen zu über- prüfen.
Zum Schwarzarbeiterproblem ist nach meiner Meinung die Antwort des Bundesrates sehr unbefriedigend. Das neue Ausländergesetz hätte ja eine Verschärfung der Bussenan- sätze vorgesehen. Der Schlüssel zur Lösung des Schwarz- arbeiterproblems liegt nach unserer Auffassung in einer strengeren Erfassung der fehlbaren Arbeitgeber. Die Beschäftigung von Schwarzarbeitern darf nicht mehr, wie das in verschiedenen Gegenden unseres Landes geschieht, einfach als Kavaliersdelikt abgetan werden. Noch im August . 1982 hat der Vorgänger von Herrn Bundesrat Friedrich, Herr Bundesrat Furgler, an einer Konferenz mit den Kantonen laut Presse erklärt: «Nicht nur der Schwarzarbeiter, son- dern auch sein Arbeitgeber muss mit einem Strafverfahren rechnen, wobei die illegale Beschäftigung von Ausländern als Vergehen betrachtet werden kann.» Das ist heute leider nicht der Fall. Der Bundesrat kommt in seiner Antwort zum Schluss, er hätte nach der heutigen Gesetzgebung auf die Kantone keine Einwirkungsmöglichkeiten. Tatsache ist, dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ganz unter- schiedlich, je nach dem Kanton, wo das geschieht, gehand- habt wird. Hier sollte im Sinne der Rechtsgleichheit für den Bürger doch eine gleiche Behandlung vorgesehen werden. Deshalb sollte gerade in diesem Punkt eine Teilrevision des ANAG (Ausländergesetzes) in Aussicht genommen wer-
den, damit bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern der Bund auf die Kantone entsprechend einwirken kann.
Ich komme zum Schluss: Obwohl in verschiedener Bezie- hung die Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, erkläre ich mich mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden. Ablehnen muss ich dagegen - obschon ich jetzt für eine effektive Stabilisierungspolitik eingetreten bin - Dr .- Eisenbart-Methoden, wie sie Kollega Fritz Meier vor- schlägt, oder auch rassistische Tendenzen, wie sie im Punkt 2 der Motion Oehen vorkommen.
82.450 Interpellation Jelmini Ausländerfragen Interpellation Jelmini Population étrangère en Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1982
Was gedenkt der Bundesrat nach der Abstimmung über das Ausländergesetz zu tun:
bezüglich der Stabilisierung des Bestandes der ausländi- schen Bevölkerung;
bezüglich der Verbesserung der Rechtsstellung der Aus- länder;
bezüglich ihrer Integration?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Klarheit darüber geschaffen werden muss, wieweit Saisonbewilli- gungen für Betriebe gewährt werden, die keine echten Sai- sonbetriebe sind?
Texte de l'interpellation du 23 juin 1982
Qu'est-ce que le Conseil fédéral a l'intention de faire après la votation relative à la loi sur les étrangers:
en ce qui concerne la stabilisation de l'effectif de la popu- lation étrangère
en ce qui concerne l'amélioration de la situation juridique des étrangers
en ce qui concerne leur intégration?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il s'agit d'examiner dans quelle mesure on accorde des permis de travail sai- sonniers aux entreprises n'ayant pas un authentique carac- tère saisonnier?
M. Jelmini: Il est difficile d'interpréter le résultat d'une vota- tion populaire et en particulier celui de la votation du 6 juin 1982. Je partage le jugement du Conseil fédéral lorsqu'il affirme très prudemment que les voix négatives exprimées par le peuple à cette occasion tiennent à plusieurs raisons. Dans sa réponse aux interventions personnelles de M. Oehen et du groupe socialiste, le gouvernement a déjà répondu pratiquement en grande partie à mon interpella- tion. .
Je comprends l'attitude du Conseil fédéral, qui veut procé- der par étapes à un remaniement de la politique des étran- gers avant de mettre en chantier une nouvelle révision de la loi. Cependant, une analyse approfondie de la situation qui pourra être pour l'essentiel assez rapide, pourra faire res- sortir les changements qui sont vraiment nécessaires et même urgents et les modifications qui, lors des débats aux Chambres et dans les discussions successives au sein de l'opinion publique, n'ont pas été contestées. Je suis convaincu qu'une grande partie de ces modifications peu- vent être introduites sans qu'il soit nécessaire de procéder à une révision complète de la législation. Au contraire, elles pourront la précéder, voire la préparer harmonieusement,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Ausländerpolitik Motion du groupe socialiste Législation sur les étrangers
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.414
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.03.1983 - 15:30
Date
Data
Seite
251-255
Page
Pagina
Ref. No
20 011 273
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