- März 1983 N 249 Asylpolitik und Ausländerfragen reicht werden. Die Ablehnungsquote betrug in den siebzi- ger Jahren 10 bis 20 Prozent und stieg angesichts der zunehmend unbegründet gestellten Gesuche in den letzten Jahren an. Diese Entwicklung dürfte auch im laufenden Jahre anhalten. Bei den abgelehnten Gesuchen handelte es sich zum einen Teil um Flüchtlinge, die schon in einem Dritt- staat Aufnahme gefunden haben, zum anderen Teil um Per- sonen, die aus persönlichen oder überwiegend wirtschaftli- chen Gründen in die Schweiz eingereist sind. In ganz ver- einzelten Fällen musste eine Asylunwürdigkeit oder eine Gefährdung der Staatssicherheit angenommen werden. Bei der Beurteilung der Gesuche erwies es sich einmal mehr, dass offensichtlich rechtsmissbräuchliche Begehren sehr selten gestellt werden. Ihre Begründung stellt öfters ein Konglomerat allgemeiner Lebens- und wirtschaftlicher Schwierigkeiten dar. Dabei steht selten eindeutig fest, ob die staatlichen Machtträger in einer dem Asylgesetz typi- schen Weise verfolgungsmässig handeln oder in legitimer Weise bloss zur Aufrechterhaltung eines geordneten gesell- schaftlichen Lebens. Die entsprechenden Abklärungen der komplexen Sachverhalte erfordern ein aussergewöhnlich gründliches Verarbeiten der unterschiedlichsten Informatio- nen. Dabei geht es nicht um Interpretationsschwierigkeiten bei der Auslegung des Gesetzes - die Umschreibung der Flüchtlingseigenschaft ist klar und in einer reichen Literatur beschrieben - sondern um das Beschaffen und Gewichten der Informationen durch einen mit den politischen, soziolo- gischen, religiösen und ethnischen Hintergründen vertrau- ten Sachbearbeiter. Einfache Lösungen gibt es in der Pra- xis kaum. Als untaugliches Mittel zur Bewältigung der gegenwärtigen Probleme erscheint aus dieser Sicht die Verlagerung von Entscheidkompetenzen auf kantonale Behörden und Grenzorgane. Das Parlament hat sich in der Beratung des Asylgesetzes klar gegen entsprechende Regelungen aus- gesprochen. Auch der Bundesrat wünscht in diesem Bereich nicht die Wiedereinführung früherer Bestimmun- gen. Die Schaffung von Aufnahmezentren in der Westschweiz, die das Schweizerische Rote Kreuz im Auftrag des Bundes eröffnet hat, war nötig, weil geeignete Unterbringungsmög- lichkeiten namentlich in den Kantonen Genf und Waadt fehl- ten. Es wird zurzeit geprüft, ob nicht generell ein Netz von Aufnahmezentren geschaffen werden könnte, damit die in breiten Kreisen kritisierten Hotelunterbringungen weitge- hend vermieden werden können. Die Realisierung eines sol- chen Konzeptes benötigt indessen eine gewisse Zeit, weil wegen des allgemein verbreiteten Personalstopps bei Bund und Kantonen private Trägerschaften für die Führung und den Betrieb solcher Zentren gefunden werden müssen. Dagegen unternimmt der Bundesrat alle Anstrengungen, um die heutige lange Behandlungsdauer herabzusetzen. Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde departementsintern im Dezember 1981 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Bearbei- tung hängiger Asylgesuche eingesetzt. Damit konnte bis heute der grössere Teil der bis Ende 1981 hängigen Asylge- suche behandelt und entschieden werden. Im Herbst die- ses Jahres wurde überdies die Sektion Flüchtlingsfragen um 15 Sachbearbeiter verstärkt. Schliesslich wird die Möglichkeit geprüft, wie in Zukunft gegen Schlepperorganisationen vorgegangen werden kann. Allerdings sind auch hier schnelle Lösungen nicht zu erwar- ten, da nur mit erheblichem Aufwand rechtsgenüglich der Beweis für eine Widerhandlung gegen das Gesetz über Auf- enthalt und Niederlassung erbracht werden kann. Hofmann: Die schriftliche Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation betreffend Praxisänderung im Flücht- lingswesen vermag mich nicht zu befriedigen. Dagegen habe ich den mündlichen Ausführungen von Herrn Bundes- rat Friedrich entnommen, dass der Bundesrat nun gewillt ist, über seinen Schatten zu springen und ohne Verzug alle geeigneten Massnahmen einzuleiten, um die in der Interpel- lation angesprochenen Missbräuche zu beheben. Dafür möchte ich ihm danken. #ST# 82.385 Motion Oehen Neues Ausländergesetz Nouvelle loi sur les étrangers Wortlaut der Motion vom 7. Juni 1982 Der Bundesrat wird beauftragt, unter Beachtung der Tatsa- che, dass die übervölkerte Schweiz kein Einwanderungs- land sein kann, und auf der Basis der Motion der eidgenös- sischen Räte von 1974 ein neues Ausländergesetz vorzube- reiten. Unter Berücksichtigung der Volksabstimmung vom 6. Juni 1982 sind insbesondere folgende Leitgedanken zu verwirkli- chen: 1. Die jährliche Neueinwanderung ausländischer Menschen darf die Zahl der Rückwanderungen nicht übersteigen; 2. Arbeitskräfte dürfen nur aus dem west- und mitteleuro- päischen Kulturkreis angeworben werden; 3. Saisonarbeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Jah- resaufenthalt. Saisonarbeitskräfte sind jedoch bei der Ertei- lung von erstmaligen Jahresaufenthaltsbewilligungen bevor- zugt zu behandeln. 4. Flüchtlinge sind dem Einwanderungskontingent zu bela- sten, soweit sie erwerbsfähig sind; 5. Die Zahl der Grenzgänger ist auf ein natürliches Mass zurückzuführen. Neuzuwanderer der Grenzregionen sind erst in der zweiten Generation als Grenzgänger zu akzep- tieren; 6. Der Rechtsschutz ist so zu gestalten, dass die Organe der Verwaltung bei offensichtlichen Verstössen gegen die Einwanderungsbestimmungen unmittelbar reagieren kön- nen. Texte de la motion du 7juin 1982 La Suisse étant un pays surpeuplé qui ne peut accueillir de nouveaux immigrants, le Conseil fédéral est chargé de pré- parer une nouvelle loi sur les étrangers en se fondant sur la motion transmise par les Chambres fédérales en 1977. Compte tenu des résultats de la votation populaire du 6 juin 1982, il conviendra de suivre notamment les lignes direc- trices suivantes: 1. Le nombre des nouveaux immigrants ne doit pas dépas- ser, par an, celui des étrangers regagnant leur pays; 2. Seuls des travailleurs originaires d'Europe centrale ou occidentale peuvent être engagés; 3. Les saisonniers ne peuvent prétendre à l'obtention d'une autorisation de séjour à l'année. Ils bénéficieront tou- tefois d'un traitement de faveur lors de l'octroi de pre- mières autorisations de séjour; 4. Le nombre des réfugiés admis doit être pris sur le contingent d'immigration, dans la mesure où ces personnes peuvent exercer une activité lucrative; 5. Le nombre des frontaliers doit être ramené à une pro- portion normale. Les nouvelles autorisations pour fronta- liers ne seront plus délivrées qu'à partir de la 2 e génération d'immigrés de la région frontalière. 6. La protection du droit doit être conçue de façon à don- ner aux organes de l'administration le pouvoir d'agir immé- diatement en cas d'infractions manifestes contre les dispo- sitions régissant l'immigration. Mitunterzeichner - Cosignataire: Soldini (D Oehen: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Unter dem Datum des 3. März dieses Jahres hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit dem Justiz- und Polizeidepartement die Verordnung des Bundesrates
Politique de l'asile et problème des étrangers 250 N 7 mars 1983 über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Auslän- der in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Verordnungs- text fängt mit dem folgenden bezeichnenden Satz an: «Der Bundesrat hat anlässlich der alljährlichen Revision der Ver- ordnung über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer in seinem Beschluss vom 20. Oktober im Gegen- satz zu den Vorjahren nur einen Teil der Fremdarbeiterkon- tingente freigegeben» - und jetzt die entscheidende Aus- sage - «um sich damit den nötigen Handlungsspielraum angesichts der Ungewissen Entwicklung der Wirtschafts- und Beschäftigungslage offen zu halten.» Ich habe an diesem Pult schon zahlreiche Male erklärt, dass genau in dieser Auffassung die Differenz zu unseren Absichten und Ideen liege. Wir sind nicht bereit, eine Ein- wanderungspolitik zu akzeptieren, die sich nach der Wirt- schafts- und Beschäftigungslage ausrichtet. Wir verlangen, dass die Einwanderungspolitik auf die staatspolitischen Bedürfnisse ausgerichtet wird, wie sie insbesondere durch unsere demographische Situation gegeben sind. Sie haben am 6. März 1974 den Bundesrat in einer Motion aufgefordert, ein neues Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer zu unterbreiten. Sie haben das Ziel der Revision wie folgt formuliert: «Das Zel dieser Revision ist die Stabilisierung und anschliessend die schritt- weise Herabsetzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz unter Berücksichtigung ...» usw. Aber die wesentliche Aussage in dieser Motion hiess «Stabilisierung und anschliessend schrittweise Herabsetzung». Mit dem neuen Ausländergesetz, das wir letztes Jahr bekämpft haben und das das Schweizervolk schliesslich verworfen hat, haben Sie dieser Motion, die Sie selbst for- muliert haben, nicht Rechnung getragen. Wir haben das Gesetz genau deshalb bekämpft; wir haben das auch immer wieder betont und dann die Bestätigung erhalten, dass auch das Schweizervolk die Wertung dieses Verhal- tens ungefähr mit «es längt» qualifizierte. Deshalb meine Motion, die ein neues Gesetz verlangt, aber unter Berück- sichtigung Ihrer Motion aus dem Jahre 1974. Wenn ich ganz kurz auf die einzelnen Punkte hinweisen darf: Ich verlange, dass die jährliche Neueinwanderung aus- ländischer Menschen die Zahl der Rückwanderungen nicht übersteigen darf. Ich möchte damit sicher sein, dass ein all- fälliges Bevölkerungswachstum nur noch durch den Gebur- tenüberschuss bedingt wird, d. h., dass wir in der Schweiz uns einem Bevölkerungsgleichgewichtszustand nähern könnten; die einzig vernünftige Politik, die der Übervölke- rung unseres Landes Rechnung tragen würde. Ich komme später auf dieses Problem noch einmal kurz zurück. Ich verlange in einem zweiten Punkt, dass Arbeitskräfte nur aus dem west- und mitteleuropäischen Kulturkreis ange- worben werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass in den vergangenen Monaten jedermann gemerkt hat, dass die Assimilierbarkeit von Einwanderern vor allem aus Kultur- kreisen des Ostens ausserordentlich gering ist. Wenn wir bei uns eine Entspannung schaffen wollen zwischen Ein- wanderergruppen und der einheimischen Bevölkerung sind wir klug beraten, wenn wir die gezielte Einwanderung, d. h. die Anwerbung von Arbeitskräften auf jene Gebiete beschränken, deren Kultur mit unserer Kultur zumindest nahe verwandt ist, wenn also nicht eine total verschiedene Lebensauffassung und Verhaltensnorm mitgebracht wird, die zwangsläufig zu Spannungen führen, die wir dann wie- der mühsam bewältigen müssen. In einem dritten Punkt verlange ich, dass die Saisonarbeit keinen Rechtsanspruch auf Jahresaufenthalt begründen kann, möchte aber, dass Saisonarbeitskräfte bei der Ertei- lung von erstmaligen Jahresaufenthaltsbewilligungen bevor- zugt behandelt werden. Wenn wir einen Umwandlungsan- spruch stipulieren, öffnen wir eine Tür, die wir effektiv nicht mehr schliessen können und deren Benutzung wir auch nicht unter Kontrolle haben. Wenn ich aber die Saisonniers bevorzugt sehen möchte bei der Erteilung von Arbeitsbe- willigungen, trage ich damit einem begründeten Begehren Rechnung, dass Menschen, die schon sehr lange als Sai- sonarbeitskräfte bei uns tätig sind, die Möglichkeit bekom- men sollen, gegebenenfalls auf ihren Wunsch auch zu Jahresaufenthaltern zu werden. Anschliessend an die Diskussion, die wir soeben gehört haben, verlange ich, dass die Flüchtlinge, soweit sie erwerbsfähig sind, dem Einwanderungskontingent ange- rechnet werden. Wenn schon aus wirtschaftlichen Gründen Arbeitskräfte angeworben werden, ist nicht einzusehen, wieso erwerbstätige, erwerbsfähige Flüchtlinge nicht auch als Arbeitskräfte bezeichnet, betrachtet, beurteilt und bewertet werden sollen. Wenn ich aber gleichzeitig bewusst verzichte, dass Flüchtlinge, die nicht erwerbsfähig sind, angerechnet werden sollen, nehme ich aus humanitären Gründen in Kauf, dass insbesondere in Notzeiten von die- ser Seite her dann doch wieder ein Einwanderungsüber- schuss und ein Bevölkerungswachstum resultieren, die nicht auf die natürlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind. Ich meine aber, dieses Entgegenkommen dürfe man im Sinne der Tradition unseres Landes verantworten. Ich verlange in einem Punkt 5, dass die Zahl der Grenzgän- ger auf ein natürliches Mass zurückzuführen sei. Ich habe eine Diskussion zum Grenzgängerproblem hängig, und ich möchte dannzumal diesen Punkt näher begründen. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass das Grenzgänger- wesen heute nicht mehr als ein natürlicher Austausch der Arbeitskräfte über die Grenze hinweg bezeichnet werden kann, sondern dass sich Entwicklungen ergeben haben, die zu höchst unerfreulichen Nebenerscheinungen führten. Wenn ich Ihnen vorschlage, dass die Neuzuwanderer der Grenzregionen erst in der zweiten Generation eine Grenz- gängerbewilligung bekommen sollen, so deshalb, weil das wahrscheinlich die einzige Möglichkeit ist, ohne strenge Kontingentierungen und Eingriffe in den natürlichen Ablauf der Wirtschaft im Grenzgebiet den Zustrom zu bremsen. Wir wissen, dass in den Grenzgebieten die heutige Rege- lung so selbstverständlich missbraucht wird wie überhaupt nur möglich. Wir wissen auch, dass durch die heutige Rege- lung selbst Grenzgänger, die aus Familientradition als Grenzgänger arbeiten, höchst unerfreut, ja verstimmt sind über den Konkurrenzdruck, der aus halb Europa entstan- den ist, weil Leute aus der Bretagne in die Region Genf, aus Sizilien und aus der Region Neapel in die Gegend von Varese einwandern und einen Monat später auf den Grenz- gängermarkt kommen. Ich glaube also, wir arbeiten auch im Interesse der echten Grenzgänger, wenn wir mithelfen, dass die Grenzgänger- institution nicht missbraucht werden kann. Schliesslich ver- lange ich, dass der Rechtsschutz so zu gestalten sei, dass die Organe der Verwaltung bei offensichtlichen Verstössen gegen die Einwanderungsbestimmungen unmittelbar reagieren können. Ich glaube, mit dieser Forderung stosse ich jetzt eine offene Türe ein; denn wenn jetzt bereits - im Zusammenhang mit der Asylgesetzgebung - Herr Bundes- rat Friedrich diese Bereitschaft bekundet, dürfte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch in einem neuen Aus- ländergesetz die Möglichkeit der raschen und wirksamen Missbrauchsbekämpfung durch Verwaltungsorgane vorge- sehen wird. Ich bitte Sie also, dieser Motion zuzustimmen, die darauf ausgerichtet ist, ein neues Gesetz zu schaffen, das - so wie ich es sehe - dem Willen der Mehrheit der Schweizer Bevöl- kerung entspricht. Bundesrat Friedrich: Zunächst einige grundsätzliche Aus- führungen, die auch für die Interpellation Jelmini vom 23. Juni 1982 gelten. Das äusserst knappe Resultat der Abstimmung vom 6. Juni 1982 über das Ausländergesetz verlangt unseres Erachtens ein schrittweises Vorgehen hinsichtlich der weiteren Gestal- tung der Ausländerpolitik. Die Neinstimmen sind auf ver- schiedene Gründe zurückzuführen. Der Wunsch nach einer noch restriktiveren Einwanderungspolitik ist ein wichtiger, nach unserer Meinung aber nicht der einzige Grund. Der Bundesrat hält eine gründliche Analyse der heutigen Aus- ländersituation und eine sorgfältige Abklärung allfälliger Änderungsbedürfnisse für nötig. Wie die Beratungen des
- März 1983 N 251 Asylpolitik und Ausländerfragen Ausländergesetzes im Parlament gezeigt haben, gibt es in dieser vielschichtigen Materie keine einfachen Rezepte, die von einer Mehrheit akzeptiert würden. Entsprechend einem allseits anerkannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine Vielzahl von Faktoren und Interessen zu berücksichtigen: staatspolitische, wirtschaftspolitische, demographische, menschliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche. Sie können das Ganze einfach nicht auf einen einzigen Nenner reduzieren. Nun zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen. Zu Forderung 1: Mit einer Bestimmung, wonach die jährli- chen Neueinwanderungen von Ausländern die Zahl der Rückwanderungen nicht übersteigen dürfe, würde unseres Erachtens ein allzu starres Begrenzungssystem für Auslän- der geschaffen. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft im allgemeinen und der Exportwirtschaft im besonderen, die Förderung der Forschung und Entwicklung und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen verlangen auch in schwierigen Phasen eine gezielte und den Gege- benheiten angepasste Einreisemöglichkeit für ausländische Arbeitskräfte. Der Bundesrat wird jedoch die seit 1970 prak- tizierte Zulassungsbegrenzung für neueinreiser\de erwerbs- tätige Ausländer weiterführen. Zudem werden anlässlich der diesjährigen Revision der Begrenzungsvorlagen - zur Unterstützung der Stabilisierungspolitik - flankierende Massnahmen hinsichtlich der nichtkontingentierten Einrei- sen angeordnet. Zu Forderung 2, dem generellen Zulassungsverbot für Arbeitskräfte, die nicht aus dem west- oder mitteleuropäi- schen Kulturkreis stammen: Diese Einteilung der Menschen nach Kontinenten und Kulturkreisen bedeutet eine Diskrimi- nierung von Völkern und Rassen. Der Bundesrat lehnt des- halb ein solches Verbot ab. Es widerspräche unserem Rechtsempfinden und stünde mit unserer bisherigen Aus- länderpolitik im Widerspruch. Andererseits versteht sich von selbst, dass im Hinblick auf die enge wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung unseres Landes mit den Nach- barn und den anderen europäischen Staaten ausländische Arbeitnehmer in erster Linie aus diesen Ländern angewor- ben werden. Zu Forderung 3: Eine Bestimmung, wonach die Betätigung als Saisonnier nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr zur Umwandlung der Saisonbewilligung in eine Jahresbewil- ligung führen würde, stünde nicht nur im Widerspruch zu unserer langjährigen Ausländerpolitik, sondern ist auch aus menschlichen Erwägungen abzulehnen. Die Zunahme der Umwandlungen macht indessen auch dem Bundesrat Sor- gen. Er hat deshalb veranlasst, dass Saisonbewilligungen künftig auf die betriebliche Saisondauer begrenzt bleiben, damit die Zahl der Umwandlungen in einem tragbaren Rah- men gehalten werden kann. Zu Forderung 4: Eine direkte Anrechnung der erwerbstäti- gen Flüchtlinge auf das Einwanderungskontingent würde den Umstand nicht berücksichtigen, dass das Recht des Flüchtlings, in der Schweiz zu arbeiten, der humanitären Tradition der Schweiz entspricht und im Asylgesetz aus- drücklich und ohne Einschränkung verankert ist. Daran sind wir gebunden. Die Rechtsstellung des Flüchtlings unter- scheidet sich in diesem Punkt eben wesentlich von derjeni- gen eines ausländischen Arbeitnehmers in der Schweiz. Im übrigen weise ich darauf hin, dass Flüchtlinge ebenfalls zur ausländischen Wohnbevölkerung gezählt werden. Zu Forderung 5: Eine Zulassung von Neuzuwanderern der Grenzregionen als Grenzgänger erst in der zweiten Genera- tion wäre unverhältnismässig und unzweckmässig. Der Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenzgänger dann in Erwägung ziehen, wenn ihre unbeschränkte Zulas- sung das wirtschaftliche und soziale Gefüge in den Grenz- gebieten wesentlich stören würde. Zu Forderung 6: Auf Bundesebene trägt das Verwaltungs- verfahrensgesetz den Begehren des Motionärs Rechnung, indem rechtswidrig anwesende Ausländer sofort zur Aus- reise aus der Schweiz verhalten werden können. Massge- bend ist Artikel 3 Buchstabe f VWVG in Verbindung mit Arti- kel 12 Absatz 1 ANAG. Ebenso haben die kantonalen Behörden gestützt auf Artikel 12 ANAG die Möglichkeit, rechtswidrig anwesende Ausländer unverzüglich aus unse- rem Lande wegzuweisen. Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp- fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Hingegen ist er mit Ausnahme von Ziffer 2 bereit, die sich daraus ergebenden Fragen in der Form eines Postulates zu prüfen. Nach unse- rer Meinung ist heute die Zeit für ein neues Ausländerge- setz ganz einfach noch nicht reif. Der Bundesrat beantragt also die Ablehnung von Ziffer 2 der Motion und die Umwandlung der übrigen Punkte in ein Postulat. #ST# 82.414 Motion der sozialdemokratischen Fraktion Ausländerpolitik Motion du groupe socialiste Législation sur les étrangers Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1982 Der Bundesrat wird ersucht, kurzfristig durch eine Revision der geltenden Verordnungen und mittelfristig durch die Vor- bereitung eines neuen Ausländergesetzes folgende Forde- rungen zu verwirklichen: 1. Es sind Massnahmen für eine effektivere Stabilisierung zu ergreifen, die gewährleisten, dass menschliche Erleich- terungen zugunsten der ausländischen Arbeitnehmer ohne Gefährdung des Stabilisierungszieles verwirklicht werden können. Die Interessen der einheimischen Arbeitnehmer sind zu schützen. Dazu ist insbesondere eine schrittweise Herabsetzung der Höchstzahlen der Saisonarbeiter vorzusehen. Saisonbewilli- gungen dürfen nur noch für Arbeitnehmer an echten Sai- sonstellen in Saisonbetrieben erteilt werden. 2. Die Grenzgänger sind ebenfalls den Begrenzungsmass- nahmen zu unterstellen. In Kantonen, in denen soziale Stö- rungen oder ein Druck auf das Lohnniveau vorhanden ist, sind schrittweise Herabsetzungen anzuordnen. 3. Eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit ist innerhalb des geltenden Rechtes zu verwirklichen durch die Unterstützung der härteren Praxis jener Kantone, welche für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern schon bisher die schärfere Strafbestimmung von Artikel 23 Absatz 1 ANAG angewandt haben. Die Kantone und auch die Ver- mittler von Schwarzarbeitern sind durch Weisungen des Bundes zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeitge- ber anzuhalten. 4. Die in der Abstimmungskampagne nicht umstrittenen Kapitel über den verbesserten Rechtsschutz und die Mass- nahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration sollen möglichst rasch verwirklicht werden. Texte de la motion du 16 juin 1982 Le Conseil fédéral est chargé de réaliser les demandes sui- vantes, à brève échéance, par une révision des ordon- nances en vigueur et à moyen terme par l'élaboration d'une nouvelle loi sur les étrangers: 1. Il convient de prendre des mesures en vue de stabiliser de manière plus efficace l'effectif de la population étran- gère, afin d'assurer que les allégements adoptés en faveur des travailleurs étrangers pour des raisons humanitaires puissent être appliqués sans compromettre la politique de stabilisation. Les intérêts des travailleurs indigènes doivent être protégés.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Oehen Neues Ausländergesetz Motion Oehen Nouvelle loi sur les étrangers In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.385 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1983 - 15:30 Date Data Seite 249-251 Page Pagina Ref. No 20 011 272 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.