Verwaltungsbehörden 07.03.1983 .518
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Politique de l'asile et problème des étrangers 248 N 7 mars 1983 #ST# 82.518 Interpellation Hofmann Flüchtlingswesen. Praxisänderung Accueil des réfugiés. Nouvelle pratique Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982 Obgleich der Bundesrat in seiner Botschaft vom 31. August 1977 zum neuen Asylgesetz den «Fortbestand» der gelten- den Asylpraxis zugesichert hatte, ist mit der Inkraftsetzung des Gesetzes eine von allen Interessierten auf der ganzen Welt sofort erkannte Praxisänderung vorgenommen wor- den. Die Flüchtlingszahlen verdoppelten und verdreifachten sich innert zwei Jahren, ohne dass weltpolitische Ereignisse eingetreten wären, welche dieses Ansteigen hinreichend erklärten. Mit der für Türken eingeführten Visumsp>flicht hat nun der Bundesrat erforderliche Korrekturen eingeleitet. Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Zahl der sogenann- ten «Wirtschaftsflüchtlinge», also jener Flüchtlinge, die aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns gekommen sind und eigentlich den Fremdarbeitern zuzurechnen wären? 2. Welche Massnahmen hat der Bundesrat angeordnet, um zu der bis 1979 geltenden Praxis zurückzukehren, deren Fortführung er bei der Beratung des neuen Asygesetzes zugesichert hatte? 3. Ist der Bundesrat bereit, die in Eidgenossenschaft und Kantonen herrschende Unsicherheit bei der Handhabung namentlich des Artikels 3 durch Ergänzung der Asylverord- nung zu beseitigen? 4. Was hat der Bundesrat angeordnet, um die Umgehung der Fremdarbeiterbestimmungen via Asylgesetz zu unter- binden? Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982 Le Conseil fédéral avait affirmé dans son message du 31 août 1977 à l'appui de la nouvelle loi sur l'asile que la pra- tique suivie en l'occurrence ne serait pas modifiée; pour- tant, les intéressés n'ont pas manqué dans le monde entier de constater que cette jurisprudence a changé dès l'entrée en vigueur de la loi. Le nombre des réfugiés a doublé ou même triplé en deux ans, c'est-à-dire dans des proportions que les développements de la politique mondiale ne suffi- sent pas à expliquer. Le Conseil fédéral a opéré un réajus- tement qui s'imposait en soumettant les Turcs à l'obligation de requérir un visa. A ce propos, je pose les questions sui- vantes: 1. Quel est, selon les estimations du Conseil fédéral, le nombre des soi-disant réfugiés qui sont entrés dans notre pays pour des raisons purement économiques et qui devraient être normalement assimilés aux travailleurs étran- gers? 2. Quelles mesures a-t-il prises pour rétablir la pratique sui- vie jusqu'en 1979, pratique dont il avait garanti le maintien lors des délibérations concernant la nouvelle loi sur l'asile? 3. Est-il prêt à compléter l'ordonnance sur l'asile pour met- tre fin aux flottements que l'on constate dans la pratique sur le plan fédéral et sur le plan des cantons, notamment lors de l'application de l'article 3? 4. Qu'a-t-il entrepris pour empêcher que l'on ne se serve des dispositions de la loi sur l'asile pour tourner les pres- criptions concernant les travailleurs étrangers? Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blocher, Bühler- Tschappina, Fischer-Weinfelden, Geissbühler, Hari, Müller- Scharnachtal, Nebiker, Ogi, Räz, Reichling, Roth, Rutishau- ser (13) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Asylpraxis bestimmt der Bundesrat. So war es schon immer, und so bestimmt es auch das neue Asylgesetz. In seiner Botschaft vom 31. August 1977 hatte er ausgeführt, das neue Gesetz bringe die Fortführung der bewährten Pra- xis, die «getragen sei vom Willen des Volkes», wie Bundes- rat Purgier vor dem Ständerat ausführte. Diese Zusicherung wurde indessen nicht eingehalten: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind die Flüchtlingszahlen massiv in die Höhe geschnellt, ohne dass weltpolitische Ereignisse eingetreten sind, welche diese Trendwende rechtfertigen. Man spricht in den mit der Handhabung des Asylgesetzes befassten Amtsstuben der Eidgenossenschaft und der Kan- tone ganz offen von einer neuen Flüchtlingskategorie, den sogenannten «Wirtschaftsflüchtlingen». Der auslegungsbe- dürftige, nie näher erläuterte Artikel 3 verlege den Aufnah- meentscheid praktisch ins Ermessen des Asylsuchenden; er könne eine Zwangslage geltend machen, die durchaus wirtschaftlich zu verstehen sei. Mit'anderen Worten: «Wirt- schaftsflüchtlinge» sind verkappte Fremdarbeiter. Sie wer- den - wenn man den Beamten glauben darf - teilweise mit Schlepperorganisationen in die Schweiz eingeschleust. Diese nie beabsichtigte Praxis hat unsere Flüchtlingspolitik in gefährliche Nähe der Überfremdungsdiskussion gerückt. Wenn nicht sofort eingegriffen wird, so stellt sich die fol- gende bange Frage: Wird die Schweiz eines Tages aus innenpolitischen Gründen nicht mehr in der Lage sein, ihre humanitäre Aufgabe und ihre jahrhundertealte Tradition auf- rechtzuerhalten, wenn politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte an unserer Grenze stehen? Die mit dem Flüchtlingswesen befassten Beamten sind ver- unsichert. Sie können die bewährte Praxis selbst dann nicht einhalten, wenn sie wollten. Es zeigt sich insbesondere, dass Artikel 3 des Asylgesetzes nicht das ist, was vor dem Ständerat als «klare, saubere Rechtsgrundlage» für die Ver- waltung gepriesen wurde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Seit einigen Jahren ist die Zahl der asylsuchenden Perso- nen stetig im Wachsen begriffen. Waren es 1976 noch 853 Personen, so stieg diese Zahl 1977 auf 1085, 1978 auf 1389, 1979 auf 1882, 1980 auf 3020 und 1981 auf 4226 Personen an. Auch in diesem Jahr wurden wiederum vermehrt Asylge- suche eingereicht. Bis Mitte November 1982 waren es rund 3600 Gesuche, die über 5400 Gesuchsteller betrafen. Die oben dargestellte Entwicklung in der Schweiz lässt sich auch in den umliegenden Ländern verfolgen. Mitten in die- ser Zeit stetig steigender Asylgesuche wurde das neue Asylgesetz in Kraft gesetzt, das demzufolge bereits zu Beginn einer Belastungsprobe ausgesetzt wurde. Eine Beurteilung darüber, ob die Zunahme mit dem Asylgesetz in Zusammenhang gebracht werden kann, ist jedoch heute nach einer bloss zweijährigen Geltungsdauer verfrüht. Dagegen ist festzustellen, dass sich die Flüchtlingsfrage, die lange Zeit, bis in die siebziger Jahre hinein, ein innereu- ropäisches Problem zu sein schien, zu einer weltweiten Problematik entwickelte, in die auch die Schweiz miteinbe- zogen ist. Immer mehr berühren daher Fluchtbewegungen über Kontinente hinweg auch die Schweiz. Stammten Anfang der siebziger Jahre noch über 90 Prozent der Asyl- bewerber aus europäischen Ländern, so verringerte sich deren Anteil bis heute auf etwa 25 Prozent. Ebenfalls beige- tragen zur gegenwärtigen Situation in der Schweiz haben die verschärften fremdenrechtlichen Bestimmungen in ver- schiedenen Ländern. Die entsprechenden Massnahmen führten dazu, dass viele Ausländer, die in einem anderen europäischen Land Schutz, Zuflucht oder auch nur eine gesicherte Existenzbasis suchten, dabei aber abgewiesen wurden, schliesslich in die Schweiz einreisten. Hinzu kommt, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage unseres Landes, verglichen mit derjenigen traditioneller Asylländer, nach wie vor attraktiv ist. Der Bundesrat hält an seiner bisher geübten Asylpraxis fest. Deren Handhabung kann indes nicht dazu führen, Gesuche anzunehmen, die zu asylfremden Zwecken einge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hofmann Flüchtlingswesen. Praxisänderung Interpellation Hofmann Accueil des réfugiés. Nouvelle pratique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.518 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1983 - 15:30 Date Data Seite 248-249 Page Pagina Ref. No 20 011 271 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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