Verwaltungsbehörden 07.03.1983 .223
20011265Vpb07.03.1983Originalquelle öffnen →
Initiative parlementaire236 7 mars 1983 lässt, nicht durch ein Gesetz schützen wollen; wahrschein- lich würde der auch so Auswege finden. Aber ich werde prüfen lassen, ob da wirklich etwas notwendig ist. Frage 17: Jaggi. Energie. Verbrauchsangaben Energie. Etiquetage Après le rejet de l'article constitutionnel 24° c " es (énergie), qui permettait à la Confédération d'édicter des prescrip- tions sur la consommation d'énergie des installations, des véhicules et appareils, le Conseil fédéral envisage-t-il de se fonder sur l'article 31™*" 3 * est. (protection des consom- mateurs) pour instituer l'obligation d'indiquer au moins la consommation-horaire des appareils ménages, ainsi que des installations de chauffage, de préparation d'eau chaude et de climatisation? Bundesrat Schlumpf : Nachdem der Energieartikel am Stän- demehr scheiterte, wird der Bundesrat nun festzulegen haben, wie weiter vorzugehen ist. Es bestehen verschie- dene Möglichkeiten. Sie wissen, dass eine Volksinitiative (die sogenannte Energieinitiative) neben der Atominitiative II, der Volksinitiative für ein Atomkraftwerkverbot hängig ist. Die Ausschöpfung der bestehenden Rechtsgrundlagen - insbesondere auf Verfassungsstufe - für eine sinnvolle koordinierte Energiepolitik ist sicher das Minimalprogramm; das wurde in der zurückliegenden Auseinandersetzung ja auch von den Gegnern der Vorlage nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil: Man hat sich sogar darauf berufen, dass bereits aufgrund geltenden Rechtes mehr getan werden könne. Einen Ansatzpunkt für derartige Massnahmen aufgrund des heutigen Rechtes bietet tatsächlich der Konsurnenten- schutzartikel, wie ihn Frau Nationalrätin Jaggi erwähnt. Gegenwärtig wird in der Bundesverwaltung (zusammen mit den entsprechenden Branchen) geprüft, wie sich Waren- deklarationen, die auch den Energieverbrauch betreffen, realisieren lassen. Das liegt nach Meinung des Bundesrates (eine derartige Warendeklaration unter Angabe des spezifi- schen Energieverbrauches) im Sinne des Konsumenten- Schutzes, auch im Interesse des Käufers eines Gerätes und späteren Energieverbrauchers, so dass also - darauf abge- stützt - durchaus Etikettierungsmassnahmen als zulässig betrachtet werden können. Abzuklären ist noch - und das ist im Gange -, welche Pro- dukte von derartigen Vorschriften erfasst werden können, welche einzubeziehen wären und in welcher Form eine sol- che Angabe, auf diesen Geräten zu erfolgen habe. Wir prü- fen das im Zuge der übrigen Anwendungsmassnahmen. #ST# 80.223 Parlamentarische Initiative. Strassenverkehrsgesetz. Wohnquartiere (Bratschi) Initiative parlementaire. Loi sur la circulation routière. Quartiers d'habitation (Bratschi) Fortsetzung - Suite Siehe Seite 220 hiervor - Voir pagr 220 ci-devant Affolter: Im bisherigen Verlauf der Debatte zum Schütze von Wohnquartieren haben ausschliesslich juristische Experten gesprochen, wohl deshalb, weil eine gesetzliche Regelung juristisch hieb- und stichfest sein muss. Zu dieser juristischen Auseinandersetzung erlaube ich mir, mich als Nichtjurist trotzdem zu äussern. Die grosse Mehrheit der Schweizer sind keine Juristen. Dafür sind eine grosse Zahl von Menschen, vor allem jene, die in unseren Städten wohnen, vom überbordenden, rol- lenden und stehenden Strassenverkehr hart betroffen. Die- sen Menschen wollen und müssen wir helfen. Die juristische Ausleuchtung der gesetzgeberischen Mög- lichkeiten hat nun aber den Eindruck erweckt, dass eine Gesetzgebung, die juristisch bestehen kann, nicht möglich sei. Herr Bundesrat Friedrich, Sie kommen in Ihren Schluss- folgerungen zur Ansicht, die von der Verkehrskommission vorgelegte Gesetzesänderung sei kontraproduktiv. Ande- rerseits haben zwei von uns beigezogene Experten, Profes- soren der Rechte, ausgeführt, die Fassung des Bundesra- tes erfülle die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative nicht. Alle unterstützen jedoch diese Zielsetzung oder haben zumindest Sympathien dafür, wie sich der Bundesrat ausdrückte. Weil es juristisch so kompliziert ist, haben wir aber nicht die Fähigkeit, verständliche Lösungen zu finden. Der Sachzwang, dass die Autos die Wohnquartiere überflu- ten, kann nicht juristisch, sondern nur politisch gelöst wer- den. Nicht das einzelne Auto, sondern die Gesamtheit der Autos hat zu einer Plage in den Städten und anderen Orten geführt. Das Auto hat zu neuen Ungleichheiten und Unfrei- heiten geführt: Beeinträchtigung der frischen Luft, Beein- trächtigung der Ruhe, zu Städten, in denen kein erholsamer Spaziergang mehr gemacht werden kann, in deren Strassen und auf deren Plätzen unsere Kinder nicht gefahrlos spielen können. Die Mobilität ist zwar gestiegen, wir haben aber auch hier zur Kenntnis zu nehmen, dass die Erreichbarkeit der Schulen, der Einkaufszentren, des Arbeitsplatzes usw. gesunken ist. Das gilt in hohem Masse für die Nichtmotori- sierten, Jugendlichen und alten Menschen. Bei diesen neu entstandenen Ungleichheiten verblassen die Argumentatio- nen mit dem Gleichheitsartikel der Bundesverfassung, wonach Einschränkungen des Strassenverkehrs in Wohn- quartieren juristisch kaum lösbar seien. Der Bürger sollte unser Tun und Lassen verstehen können. Wir haben hier nicht zu richten, welche Argumentation juri- stisch durchfällt. Wir müssen eine politische Entscheidung treffen und dürfen uns nicht hinter der juristischen Feinme- chanik verstecken. Die beiden juristischen Experten erach- ten die Gesetzesänderung in der Form, die Ihnen die Ver- kehrskommission vorlegt, als juristisch einwandfrei und weisen besonders darauf hin, dass Artikel 4 der Bundesver- fassung - der Freiheitsartikel oder Gleichheitsartikel - in keiner Weise verletzt wird. Schliesslich sollten wir uns daran erinnern, dass wir Men- schen mit zwei Beinen geboren werden und nicht mit vier Rädern. Ich bitte Sie, heute den politischen Entscheid zu treffen, um den vom motorisierten Strassenverkehr über- schwemmten Städten und gepeinigten Bewohnern eine möglichst rasche und wirksame Linderung zu ermöglichen, indem Sie die Rückweisung an die Kommission ablehnen und der Fassung der Verkehrskommission zustimmen. Mme Christinat: Lorsqu'un membre de la majorité de ce conseil n'est pas d'accord avec la décision d'une commis- sion parce que cette décision le dérange, il résout générale- ment le problème par une proposition de renvoi à la com- mission. C'est la mesure dilatoire classique bien connue et régulièrement utilisée. Notre collègue, M. Bonnard, qui sou- tient la proposition de Capitani, l'a parfaitement démontré lors de sa péroraison, jeudi dernier. «Nous sommes pour le renvoi en commission, a-t-il dit, car en définitive, nous ne sommes pas d'accord avec les conclusions de la majorité de la commission.» Cette déclaration a au moins le mérite de la clarté et de la franchise. Un autre argument est aussi souvent utilisé par les adver- saires d'une modification qui ne leur convient pas. C'est celui de la constitutionnalité. Cependant, la Commission des transports et du trafic a prévenu toutes ces oppositions
Initiative parlementaire238 7 mars 1983 Initiative die Dringlichkeit absprechen. Wenn wir dieser Initiative jetzt zustimmen und sie nicht zurückweisen, geht das Geschäft an den Ständerat. Der Ständerat - er wird immer als juristisches Gewissen bezeichnet, ich hoffe, dass er es bleibt - wird diese Vorlage nicht so genehm gen und das Geschäft kommt wieder an uns zurück. Wir haben dann das Differenzbereinigungsverfahren und gewinnen über- haupt nichts. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, dem Rückwei- sungsantrag von Herrn de Capitani zuzustimmen. Unsere Kommission soll zusammen mit dem Justizdepartement nochmals über die Bücher gehen, die Sache überprüfen und uns dann einen Vorschlag unterbreiten, der verfas- sungsrechtlich in Ordnung ist und keine Unklarheiten und Widersprüche in sich birgt. Ich bitte Sie dringend, der Rückweisung zuzustimmen. Räz, Berichterstatter: Ich danke allen Votanten für die kla- ren Stellungnahmen. Ich danke auch Herrn Bundesrat Friedrich für die umfassende, detaillierte Auslegung einer subtilen, juristisch nicht leicht verständlichen Materie, wie er selber letzten Donnerstag sagte. Herr Bundesrat Fried- rich muss hier etwas verteidigen, das nicht sein eigen ist; das spürt man. Es sei ein juristisches Problem, hat er gesagt. Wir haben es mitbekommen: Hier stehen sich Juri- sten aus dem Bundeshaus und Juristen aus dem Volk, dem Alltag und der Praxis gegenüber. Es geht hier vor allem um juristische Spitzfindigkeiten, welche das Volk nicht liebt und nicht versteht. Diese führen am Volkswillen vorbei und haben Unbehagen, Resignation, Vertrauensschwund und Fehlreaktionen bei Abstimmungen zur Folge. Würde es sich nur um ein juristisches Problem handeln, wäre die Ver- kehrskommission wohl nicht auf die Initiative Bralschi ein- getreten. Es ist aber vielmehr ein politisches Problem, das kann man auch dem Bericht des Bundesrates (Seite 8) und der Mehrheit der gefallenen Voten entnehmen. Wir sind ein Parlament von Volksvertretern und haben die Probleme des Volkes und nicht diejenigen der Juristen zu vertreten und zu lösen. In diesem Falle geht es um Probleme unserer Städte, ihrer Wohnquartiere und Quartierbewohner. Es sind menschliche, volkswirtschaftliche, finanzielle, planerische und erst am Schluss juristische Probleme. Aus diesem Auftrag und den daraus dringlich erforderlichen Massnahmen entstanden die gezielt abgefasste Ergänzung in Artikel 3 Absatz 4 und der Vorschlag der Verkehrskom- mission. Zwischen dem Text der Kommission und dem Bun- desrat besteht ein wesentlicher Unterschied: Der Bundes- rat will den Satz, den Verkehrsbedürfnissen der Quartier- bewohner und gleichermassen Betroffener sei dabei ange- messen Rechnung zu tragen, streichen. Die Kommission hält an ihrer Fassung fest, weil sie der Ansicht ist, dass die Verkehrs- und Wohnbedürfnisse der Quartierbewohner denjenigen der Pendler vorgehen. Dieser Meinung sind auch die beiden Staatsrechtsprofessoren Grisel und Müller. Die anderen Differenzen sind mehr formeller Natur. Es sind juristische Differenzen und keine Rechtsverletzungen, wenn man die Voten auf Gegenseitigkeit abwägt. Aufgrund dieser Überlegungen und der meisten Voten, wie sie Don- nerstag und heute dargelegt wurden, beantrage ich Ihnen folgendes: Der Rückweisungsantrag von Herrn Kollege de Capitani ist abzulehnen. Der Vorschlag des Bundesrates ist ebenfalls abzulehnen; er ist zu wenig konkret und zu wenig griffig, er geht zu wenig auf das eigentliche Problem ein und ist für den Nichtjuristen schwer verständlich. Ich bitte Sie, dem Vorschlag, wie ihn die einstimmige Kom- mission (bei zwei Enthaltungen) unterbreitet, zuzustimmen. Er trägt den Problemen der städtischen Wohriquartiere gebührend Rechnung und ist mit Artikel 4 der Bundesver- fassung zu vereinbaren. M. Couchepin, rapporteur: Je me contenterai de faire qua- tre remarques, aussi brèves et simples que le débat aura été long et spécialisé. Première remarque: M. Bratschi veut s'attaquer à un pro- blème réel. Tous reconnaissent que les villes sont en droit d'y porter remède. Deuxième remarque: aucune solution ne recueille une approbation unanime. Troisième remarque: sur le plan juridique, le problème n'est pas simple, le Conseil fédéral lui-même a évolué dans son appréciation juridique de l'affaire. La solution de la commission a été reconnue conforme à la constitution par deux professeurs de droit constitutionnel appelés comme experts. Quatrième remarque: il s'agit à la fois d'un problème politique et d'un problème pratique. Du point de vue pratique, approuver le texte de la commission constitue la solution la plus ration- nelle et la plus efficace. Le renvoi à la commission, au vu de la constellation politique, ne paraît pas utile. Se référant à ce qui précède, la commission maintient sa proposition et vous invite à l'approuver. Si elle obtient une majorité dans ce conseil, elle ira devant le Conseil des Etats. Bundesrat Friedrich: Ich habe Ihnen den Rechtsstandpunkt des Bundesrates am Donnerstag dargelegt. Ich habe kei- nerlei Veranlassung, daran etwas zu ändern. Ich stehe auch persönlich dazu. Es ist vollkommen gegenstandslos, hier irgendeine interne Differenz konstruieren zu wollen. Nochmals: Ich habe Verständnis für das Ziel der Initiative. Darum geht der Streit nicht, sondern es geht um rechtliche Differenzen. Welches ist der rechtlich korrekte Weg zu die- sem Ziel? Das ist die Frage. Herr Affolter, auch ich weiss, dass die Bevölkerung in ihrer Mehrheit nicht juristisch gebildet ist. Aber es ist Aufgabe der Juristen, für rechtlich einwandfreie Lösungen zu sor- gen. Hier liegt ein wesentliches Element des Rechtsstaates, und wir haben allen Grund, das ernst zu nehmen. Ich ver- wahre mich mit aller Entschiedenheit gegen den Vorwurf juristischer Spitzfindigkeiten. Recht ist eben nie nur Form, sondern Recht ist ein konstitutives Element dieses Staates. Nun bin ich mit Ihnen einig, dass es wenig Sinn hätte, diese Kontroversen jetzt weiterzuführen. Ich repliziere deshalb nicht. Sie haben zwei mögliche Wege: Sie können entweder dem Rückweisungsantrag de Capitani zustimmen - dann wird die Kommission sich noch einmal mit diesen Fragen befassen müssen - oder Sie können das Geschäft dem Ständerat weitergeben; dann wird der Ständerat das tun. Ich glaube freilich, wir sollten, damit so unerfreuliche Dis- kussionen gar nicht mehr aufkommen, daraus für das Ver- fahren der Behandlung parlamentarischer Initiativen eine Lehre ziehen. Ich bin der Auffassung, dass der Bundesrat hier einfach zu spät zum Zuge gekommen ist. Die Kommis- sion hatte nicht mehr genügend Zeit, sich mit diesen Fra- gen auseinanderzusetzen. Deshalb sind wir jetzt in dieser Situation. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Präsident: Es liegt ein Rückweisungsantrag von Herrn de Capitani vor. Der Antrag ist bereits begründet worden. Abstimmung - Vote Für den Rückweisungsantrag de Capitani 36 Stimmen Dagegen 76 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles Gesetzesentwurf der Kommission Bundesgesetz über den Strassenverkehr Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft, gestützt auf Artikel 37>»s der Bundesverfassung, nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative, nach Einsicht in den Bericht einer Kommission des Nationalrates vom 27. Mai 1982, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Januar 1983, beschliesst:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative. Strassenverkehrsgesetz. Wohnquartiere (Bratschi) Initiative parlementaire. Loi sur la circulation routière. Quartiers d'habitation (Bratschi) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 80.223 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1983 - 15:30 Date Data Seite 236-239 Page Pagina Ref. No 20 011 265 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.