Parlement. Locaux 118 28 février 1983 Ihre vorberatende Kommission erkennt dem Problem der Luftqualität - zu dessen Lösung die Schweiz selbst ihr Möglichstes beitragen soll - vordringliche Bedeutung zu. Die Auswirkungen der in die Atmosphäre abgegebenen Luftfremdstoffe (namentlich Schwefel- und Stickstoffverbin- dungen) auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Volkswirt- schaft (Zerfall von technischen Anlagen und Bauwerken) und die Natur (Gewässer, Wälder, Vegetation und Ökosy- steme) sind bereits beängstigend. Die Schweiz hat an einem solchen internationalen Überein- kommen ein besonderes Interesse, ist sie doch im Ver- gleich mit dem Ausland weniger «Verursacher» denn viel mehr «Empfänger» von solchen luftverunreinigenden Stof- fen. Vor allem als kleines Land ist uns in dieser Situation daran gelegen, innerhalb einer internationalen Gemein- schaft unsere Anliegen zur Sprache zu bringen. Aus der Sicht der Kommission ist es ein Mangel des Über- einkommens, dass die Unterzeichner nicht zu konkreten Massnahmen gezwungen und zur Verantwortung gezogen werden können. Die Schweiz mit ihrer relativ weit fortge- schrittenen Umweltschutzpolitik vermag ihren Einfluss auf andere Staaten höchstens indirekt geltend zu machen, indem sie beispielsweise die Automobilexporteure zwingt, Fabrikate herzustellen, die unseren Abgasvorschriften ent- sprechen. In späteren Verhandlungen erst können die Grenzwerte für Emissionen zwingend festgelegt werden. Bis heute ist das nicht möglich, weil die weiträumigen Luftverfrachtungen von Schadstoffen noch nicht in ihrer Gesamtheit erforscht sind. Gewisse Staaten weisen ein viel grösseres Forschungspo- tential als die Schweiz auf: Deshalb ist der Zugang zu den ausländischen Forschungsergebnissen - wie er durch diese Vereinbarung geschaffen wird - wichtig für uns. Generell sind Forschung und internationaler Informations- austausch im Bereich des «sauren Regens» eine dringliche Aufgabe unserer Zeit geworden. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission ein- stimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbe- schluss zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 142 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.044 Parlament. Raumbedarf Parlement. Locaux Siehe Seite 70 hiervor - Voir page 70 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 3. Februar 1983 Décision du Conseil des Etats du 3 février 1983 Differenzen - Divergences Art. 1 Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Weber-Arbon Festhalten Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Weber-Arbon Maintenir Präsident: Das erweiterte Büro beantragt Ihnen Zustim- mung zum Beschluss des Ständerates. Weber-Arbon: Zu diesem «Bürokrieg», wenn wir es so bezeichnen können, möchte ich Ihnen - vor allem in meiner Eigenschaft als Präsident der Dokumentationskommission der beiden Räte - beantragen, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir in der ausserordentlichen Session hier den Entscheid trafen, die drei unmittelbar an die heutigen Büros des Dokumenta- tionsdienstes anschliessenden Räume für diesen Dienst bzw. seine Erweiterung reserviert zu halten. Dabei gerieten wir in Konflikt mit einigen Dienststellen des EMD, die eben- falls Räume für sich beanspruchen. Ich will nicht weiter aus- holen; in der Kontroverse «hier Parlament, hier Verwaltung» würde es uns eidgenössischen Räten - den beiden Kam- mern - wohl anstehen, zugunsten des Parlaments und sei- ner Dienste zu entscheiden. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen - im Gegensatz zur offenbar etwas knappen Mehrheit der Kommission unseres Rates -, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Müller-Balsthal, Berichterstatter: Herr Weber gibt mir Anlass, den Antrag des erweiterten Büros noch kurz zu erläutern. Wir haben uns bei der Vorlage «Raumbedarf des Parlaments» nochmals über eine Differenz auszusprechen, die wir in der Sondersession schon einmal behandelt hat- ten. Vor kaum vier Wochen also ist entschieden worden, entgegen der Auffassung des Ständerates an unserem Beschluss festzuhalten. Worum geht es? Der Dokumentationsdienst der Bundes- versammlung ist ein wichtiger Service in unserer parlamen- tarischen Arbeit. Er ist darauf angewiesen, mehr Räume in dem Bereich zu erhalten, in dem er in den letzten Jahren seine Tätigkeit in unserem Interesse nach und nach erwei- tert und ausgebaut hat. Der Dokumentationsdienst befindet sich eben - Sie wissen es - hier im Bundeshaus, angren- zend an die Verwaltungsräume des EMD, das seinerseits rund um den Departementschef gruppiert ist. Für die Studienkommission, die fast drei Jahre die Forde- rungen gegenüber der Verwaltung durchzusetzen und aus- zuhandeln hatte, war es stets logisch und selbstverständ- lich, dass das Militärdepartement hier Haare lassen müsse und drei Büroräume dem Dokumentationsdienst abzutreten habe. Nach langem Widerstand ist diese Zusicherung auch erfolgt. Die verlangten Arbeitsräume, angrenzend und im jetzigen Bereich des Dokumentationsdienstes, stehen zur
- Februar 1983 119 Parlament. Raumbedarf Verfügung, aber eine Treppe tiefer. Damit ist die Reorgani- sation des Dokumentationsdienstes gesichert, allerdings nicht in denjenigen Räumen, die Herr Dr. Cattaneo und die Dokumentationskommission forderten; sie machten ge- mäss unserem früheren Beschluss - Sie sehen das aus Ihrer Unterlage - die Büros 170, 172, 174 zur Bedingung, diejenigen also, die sich auf dem gleichen Boden befinden. Aber ich wiederhole es: der von uns stets angestrebte Zweck und das Ziel können erreicht werden, und das ist meines Erachtens das Wesentliche. Auf diesen Standpunkt stellt sich nun der Ständerat. Er gibt offenbar auch zu bedenken, dass die EMD-Büros 170, 172 und 174 in den vergangenen zwei bis drei Jahren unter hohen Kosten spe- ziell für den Informationsdienst des EMD - es geht hier um Verbindungen, um Installationen im Telefon-, Telex- und Telegrafenbereich - eingerichtet wurden und weigert sich wohl auch aus einer juristischen Nebenüberlegung, in einen Bundesbeschluss Büronummern aufzunehmen. Das erweiterte Büro des Nationalrates hat diese Differenz anlässlich seiner Sitzung vom letzten Freitag noch eine gewisse Zeit durchdiskutiert, das Pro und Kontra abgewo- gen und beantragt Ihnen nun mehrheitlich, dem Ständerat zuzustimmen und damit die Vorlage endgültig zu verab- schieden. Unsere Begründung ist dabei im wesentlichen die folgende: 1. Die Reorganisation des Dokumentationsdienstes ist trotz allem gewährleistet; denn mit der vorgeschlagenen Lösung steht der dringend notwendige Raum, abgetreten durch das Militärdepartement, zur Verfügung. Wir sind der Mei- nung, dass bei den nun zu treffenden Änderungen des Dokumentationsdienstes eine grosse Unterstützung sei- tens des Amtes für Bundesbauten, vielleicht auch seitens des Amtes für Organisation, zu gewährleisten ist. Damit ist auch eine optimale Lösung, vielleicht sogar eine ebenbür- tige, gewährleistet. 2. Im Rahmen der Gesamtvorlage haben Bundesrat und Verwaltung - nicht immer spontan - viel Verständnis gezeigt. Diese Vorlage sollte nun nicht an einer, im gesam- ten Rahmen gesehenen, wenig bedeutungsvollen Differenz scheitern. 3. Es ist ebenfalls zu bedenken, dass der Ständerat - das ist unsere Beurteilung - nicht mehr auf seinen Entscheid zurückkommen wird. Wenn wir es auf eine Einigungskonfe- renz ankommen lassen, was sowieso in keinem parlamenta- rischen Verhältnis steht, dann wäre die Vorlage tatsächlich gefährdet und die Realisierung von zusätzlichen Arbeits- plätzen für uns, für die Journalisten, die Verbesserungen innerhalb der Parlamentsdienste und der Fraktionsbüros vielleicht in weite Ferne gerückt. Ich bitte Sie deshalb, dem Beschluss des Ständerates - der Beschluss liegt vor Ihnen, es ist der gleiche, wie wir ihn gefasst haben, aber ohne Büronummern - zuzustimmen und dem Hin und Her ein Ende zu bereiten. M. Kohler Raoul, rapporteur: C'est la troisième fois que cet objet est inscrit à l'ordre du jour de notre conseil. Vous vous souvenez peut-être que, vers la fin de notre dernière session extraordinaire, nous avions maintenu une diver- gence avec le Conseil des Etats au sujet du nouvel aména- gement des locaux du Palais du Parlement. Nous avions tenu à préciser que les locaux supplémentaires qui devaient être mis à la disposition du Service de documentation de l'Assemblée fédérale seraient ceux qui se trouvent sur le même palier que notre salle de séances, soit les n os 170, 172 et 174, comme l'avait demandé notre Commission de documentation. Les raisons invoquées à l'appui de notre décision étaient les suivantes: l'aménagement que nous souhaitions devait permettre au Service de documentation d'organiser son tra- vail de manière rationnelle et efficiente d'une part et, d'autre part, il avait aussi, pour nous parlementaires, l'avantage de maintenir sur un seul étage et à proximité immédiate de notre salle de délibérations le Service de documentation que nous sommes appelés à consulter fréquemment. Hélas! une nouvelle fois le Conseil des Etats n'a pas voulu se rallier à notre manière de voir et a maintenu la diver- gence. Il estime que les locaux n° s 170, 172 et 174 doivent rester à la disposition du Département militaire fédéral et que la différence de niveau pour le Service de documenta- tion ne devrait pas présenter d'inconvénients importants. Votre Bureau, dans sa séance de vendredi dernier, a exa- miné une nouvelle fois la situation. Il a regretté que le Conseil des Etats n'ait pu se rallier à la décision de notre conseil, mais il a regretté aussi que les divergences exis- tantes entre les deux conseils aient eu pour effet premier de retarder considérablement l'exécution des travaux d'aménagement du Palais du Parlement, lesquels ont pour but - je vous le rappelle - d'améliorer les conditions de tra- vail des parlementaires, des journalistes et des collabora- teurs du Service de documentation. Sur le fond, l'avis du Bureau ne s'est pas modifié. Cependant, étant donné le grand retard que ce projet a subi pendant la phase d'élabo- ration déjà - je pense ici à la difficulté de trouver un terrain d'entente avec le Conseil fédéral et avec l'administration - étant donné aussi le retard .dû au traitement de cet objet par nos deux conseils, votre Bureau vous propose, pour mettre fin à ces atermoiements, de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. Il estime en outre que la divergence porte sur un objet d'importance secondaire et qu'il n'est pas opportun de prolonger le débat. «Dr Gschider git noh, der Esel blybt stoh», dit un proverbe suisse alémanique. C'est aussi un peu dans cet esprit qu'à titre personnel, cette fois-ci, je vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. Bundesrat Egli: Sie wissen, dass mein Herr Vorgänger sich in diesem Geschäft eine gewisse Zurückhaltung auferlegt hatte. Wenn ich trotzdem das Wort ergreife, so erstens ein- mal, weil ich Ihrem verehrten Herrn Präsidenten die freundli- che Grussadresse verdanken möchte, und zweitens möchte ich diesen Saal nicht verlassen, ohne mich «ent- jungfern» zu lassen. Aber erwarten Sie nicht, dass ich nun mit Inbrunst in diesen Streit eintrete, der zwischen Regie- rung und Parlament über territoriale Ansprüche ausgebro- chen ist. Es geht doch einfach um die Frage: Soll der Doku- mentationsdienst seine drei neuen Büros im Parterre bezie- hen oder soll das Militärdepartement drei Büros auslogieren und in das Parterre dislozieren? Es scheint mir, dass das allen irdischen Dingen und damit auch der Verwaltung inhä- rente Trägheitsprinzip sich auch hier Geltung verschaffen muss. Ermöglichen wir daher doch dem EMD, dass es dort bleiben kann, wo es ist. Ich danke der Kommission für ihr Verständnis und schliesse ganz einfach mit der Bitte: Stimmen Sie dem Ständerat zu, damit dieses wohl spannende, aber doch etwas nervenauf- reibende Differenzbereinigungsverfahren seinen Abschluss findet. Präsident: Das Wort wird nicht mehr verlangt. Das erwei- terte Büro schlägt Ihnen zusammen mit dem Bundesrat vor, sich dem Ständerat anzuschliessen. Herr Weber-Arbon beantragt Festhalten. Abstimmung - Vote Für den Antrag des Büros 71 Stimmen Für den Antrag Weber-Arbon (Festhalten) 43 Stimmen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlament. Raumbedarf Parlement. Locaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.02.1983 - 15:30 Date Data Seite 118-119 Page Pagina Ref. No 20 011 253 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.