projekte
20011253 ΓÇó National Council agrees to Council of States on parliamentary premises
20011253Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)28.02.1983Modified
The National Council dealt with the remaining divergence in the parliamentary premises project. The Bureau and the Federal Council proposed agreement with the Council of States, while Weber-Arbon asked the chamber to maintain its previous decision. After debate, the National Council voted 71 to 43 in favor of the Bureau proposal and aligned itself with the Council of States, thereby concluding the disagreement over the allocation of rooms for the documentation service.
Parliamentary disagreement on premises allocation; minor divergence and practical delay considerations may justify adherence to the other chamber's version when the substantive project remains secured. Where the contested point concerns secondary details of an administrative building arrangement and further insistence would jeopardize timely implementation, the chamber may resolve the divergence by yielding to the other council.
Parlement. Locaux 118 28 février 1983 Ihre vorberatende Kommission erkennt dem Problem der Luftqualität - zu dessen Lösung die Schweiz selbst ihr Möglichstes beitragen soll - vordringliche Bedeutung zu. Die Auswirkungen der in die Atmosphäre abgegebenen Luftfremdstoffe (namentlich Schwefel- und Stickstoffverbin- dungen) auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Volkswirt- schaft (Zerfall von technischen Anlagen und Bauwerken) und die Natur (Gewässer, Wälder, Vegetation und Ökosy- steme) sind bereits beängstigend. Die Schweiz hat an einem solchen internationalen Überein- kommen ein besonderes Interesse, ist sie doch im Ver- gleich mit dem Ausland weniger «Verursacher» denn viel mehr «Empfänger» von solchen luftverunreinigenden Stof- fen. Vor allem als kleines Land ist uns in dieser Situation daran gelegen, innerhalb einer internationalen Gemein- schaft unsere Anliegen zur Sprache zu bringen. Aus der Sicht der Kommission ist es ein Mangel des Über- einkommens, dass die Unterzeichner nicht zu konkreten Massnahmen gezwungen und zur Verantwortung gezogen werden können. Die Schweiz mit ihrer relativ weit fortge- schrittenen Umweltschutzpolitik vermag ihren Einfluss auf andere Staaten höchstens indirekt geltend zu machen, indem sie beispielsweise die Automobilexporteure zwingt, Fabrikate herzustellen, die unseren Abgasvorschriften ent- sprechen. In späteren Verhandlungen erst können die Grenzwerte für Emissionen zwingend festgelegt werden. Bis heute ist das nicht möglich, weil die weiträumigen Luftverfrachtungen von Schadstoffen noch nicht in ihrer Gesamtheit erforscht sind. Gewisse Staaten weisen ein viel grösseres Forschungspo- tential als die Schweiz auf: Deshalb ist der Zugang zu den ausländischen Forschungsergebnissen - wie er durch diese Vereinbarung geschaffen wird - wichtig für uns. Generell sind Forschung und internationaler Informations- austausch im Bereich des «sauren Regens» eine dringliche Aufgabe unserer Zeit geworden. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission ein- stimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbe- schluss zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 142 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.044 Parlament. Raumbedarf Parlement. Locaux Siehe Seite 70 hiervor - Voir page 70 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 3. Februar 1983 Décision du Conseil des Etats du 3 février 1983 Differenzen - Divergences Art. 1 Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Weber-Arbon Festhalten Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Weber-Arbon Maintenir Präsident: Das erweiterte Büro beantragt Ihnen Zustim- mung zum Beschluss des Ständerates. Weber-Arbon: Zu diesem «Bürokrieg», wenn wir es so bezeichnen können, möchte ich Ihnen - vor allem in meiner Eigenschaft als Präsident der Dokumentationskommission der beiden Räte - beantragen, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir in der ausserordentlichen Session hier den Entscheid trafen, die drei unmittelbar an die heutigen Büros des Dokumenta- tionsdienstes anschliessenden Räume für diesen Dienst bzw. seine Erweiterung reserviert zu halten. Dabei gerieten wir in Konflikt mit einigen Dienststellen des EMD, die eben- falls Räume für sich beanspruchen. Ich will nicht weiter aus- holen; in der Kontroverse «hier Parlament, hier Verwaltung» würde es uns eidgenössischen Räten - den beiden Kam- mern - wohl anstehen, zugunsten des Parlaments und sei- ner Dienste zu entscheiden. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen - im Gegensatz zur offenbar etwas knappen Mehrheit der Kommission unseres Rates -, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Müller-Balsthal, Berichterstatter: Herr Weber gibt mir Anlass, den Antrag des erweiterten Büros noch kurz zu erläutern. Wir haben uns bei der Vorlage «Raumbedarf des Parlaments» nochmals über eine Differenz auszusprechen, die wir in der Sondersession schon einmal behandelt hat- ten. Vor kaum vier Wochen also ist entschieden worden, entgegen der Auffassung des Ständerates an unserem Beschluss festzuhalten. Worum geht es? Der Dokumentationsdienst der Bundes- versammlung ist ein wichtiger Service in unserer parlamen- tarischen Arbeit. Er ist darauf angewiesen, mehr Räume in dem Bereich zu erhalten, in dem er in den letzten Jahren seine Tätigkeit in unserem Interesse nach und nach erwei- tert und ausgebaut hat. Der Dokumentationsdienst befindet sich eben - Sie wissen es - hier im Bundeshaus, angren- zend an die Verwaltungsräume des EMD, das seinerseits rund um den Departementschef gruppiert ist. Für die Studienkommission, die fast drei Jahre die Forde- rungen gegenüber der Verwaltung durchzusetzen und aus- zuhandeln hatte, war es stets logisch und selbstverständ- lich, dass das Militärdepartement hier Haare lassen müsse und drei Büroräume dem Dokumentationsdienst abzutreten habe. Nach langem Widerstand ist diese Zusicherung auch erfolgt. Die verlangten Arbeitsräume, angrenzend und im jetzigen Bereich des Dokumentationsdienstes, stehen zur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlament. Raumbedarf Parlement. Locaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.02.1983 - 15:30 Date Data Seite 118-119 Page Pagina Ref. No 20 011 253 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.