Verwaltungsbehörden 28.02.1983 .064
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#ST# Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Nationalrat - Conseil national 1983 Frühjahrssession - 16. Tagung der 41. Amtsdauer Session de printemps - 16 e session de la 41<= législature #ST# Erste Sitzung - Première séance Montag, 28. Februar 1983, Nachmittag Lundi 28 février 1983, après-midi 15.30h Vorsitz - Présidence: Herr Eng Präsident: Ich begrüsse Sie zur Frühjahrssession und eröffne die Sitzung. Ich darf ganz besonders Herrn Bundes- rat Egli begrüssen. Er ist heute zum ersten Mal bei uns im Nationalrat als Bundesrat. Wir wünschen ihm für seine ver- antwortungsvolle Tätigkeit Erfolg und tiefe Befriedigung. (Beifall) Volk und Stände haben gestern über zwei Verfassungsrevi- sionen entschieden. Wie jeder Abstimmungstag, so gibt auch der gestrige Sonntag vielfältigen Anlass zu Interpreta- tionen und Spekulationen. Im Vordergrund steht indessen die ernüchternde Realität, dass sich nicht einmal ein Drittel der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer über die Zukunft unserer Energie- und Verkehrspolitik ausge- sprochen haben. Die schlechte Stimmbeteiligung erweckt unsere Bedenken um so mehr, als es bei der Abstimmung um zwei entscheidende, für die Zukunft unseres Landes grundsätzliche Fragen ging, die zu lösen unserer Genera- tion aufgetragen ist. Die schwache, sozusagen zufällige Annahme der Verfassungsbestimmungen über die Neure- gelung der Treibstoffzölle und die ebenso zufällige Ableh- nung des Energieartikels durch die Stände gibt dem Bun- desrat und den eidgenössischen Räten nunmehr Gelegen- heit, die künftigen Schritte danach auszurichten. Die uns alle bewegende Frage, wie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gründlicher mit den Verfassungsgrundlagen vertraut gemacht und dadurch zum Urnengang bewegt wer- den können, wird weiterhin bestehen. Für die nächste Zukunft kann offensichtlich keine Hoffnung auf Vertiefung und qualitative Verbesserung unserer demokratischen Ein- richtungen gehegt werden. Bestand haben wird aber wei- terhin auch die Spekulation, wie die knappen Ergebnisse zu interpretieren sind. Die Resultate geben jedenfalls weder dem einen noch dem anderen Lager Anlass zu vorbehaltlo- sen Siegesfeiern. Alle sind Sieger und Besiegte. Auch bei der Neuregelung der Treibstoffzölle ist vom Volk vorläufig nur ein erster, zwar immerhin wichtiger, aber doch noch nicht endgültiger Schritt sanktioniert worden. Auch hier bedarf es noch einiger Überlegungen, wie die neuen Verfassungsbestimmungen ausgestaltet sein werden. Wenn auch rechtlich selbst eine knappe Mehrheit der Ein- stimmigkeit gleichgesetzt werden könnte, hat der Vollzug aus politischen Erwägungen auf die unterlegenen Minder- heiten, soweit ihre Absichten bekannt sind, Rücksicht zu nehmen. Da unser Land durchwegs aus Minderheiten besteht, und da wir der Achtung der Minderheiten unsere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit verdanken, wird es zweifellos möglich sein, das zwar viel verpönte, aber auf die Dauer doch glückliche Mittelmass auch hier zu bewahren. Und nun zur Sessionsarbeit: Die Fraktionspräsidentenkon- ferenz beantragt Ihnen, wie in den früheren Sessionen wie- derum die Redezeit zu beschränken, und zwar auf fünf Minuten bei Eintretensdebatten und bei Diskussionen über persönliche Vorstösse. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlos- sen. #ST# 82.064 Luftverschmutzung. Übereinkommen Pollution atmosphérique. Convention Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1982 (BBI MI, 333) Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1982 (FF III, 309) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt folgenden schriftlichen Bericht: Der zu beantragende Bundesbeschluss sieht die Ratifika- tion des Übereinkommens über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverschmutzung vor. Am 16. März 1983 wird dieses im Rahmen der ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) ausgearbeitete Überein- kommen - auch Genfer Konvention zur Bekämpfung des «sauren Regens» genannt - unabhängig von unserem Ent- scheid in Kraft treten. Die Vereinbarung drückt den Willen der Unterzeichner aus, die Luftverschmutzung - insbesondere die weiträumige, grenzüberschreitende - zu bekämpfen. Sie verpflichtet die Vertragsparteien zur Entwicklung von bestmöglichen und wirtschaftlich tragbaren Politiken und Strategien zur Rein- haltung der Luft. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung, des Informationsaustausches sowie des Mess- und Bewertungsprogramms soll verstärkt werden. 16-N
Parlement. Locaux 118 28 février 1983 Ihre vorberatende Kommission erkennt dem Problem der Luftqualität - zu dessen Lösung die Schweiz selbst ihr Möglichstes beitragen soll - vordringliche Bedeutung zu. Die Auswirkungen der in die Atmosphäre abgegebenen Luftfremdstoffe (namentlich Schwefel- und Stickstoffverbin- dungen) auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Volkswirt- schaft (Zerfall von technischen Anlagen und Bauwerken) und die Natur (Gewässer, Wälder, Vegetation und Ökosy- steme) sind bereits beängstigend. Die Schweiz hat an einem solchen internationalen Überein- kommen ein besonderes Interesse, ist sie doch im Ver- gleich mit dem Ausland weniger «Verursacher» denn viel mehr «Empfänger» von solchen luftverunreinigenden Stof- fen. Vor allem als kleines Land ist uns in dieser Situation daran gelegen, innerhalb einer internationalen Gemein- schaft unsere Anliegen zur Sprache zu bringen. Aus der Sicht der Kommission ist es ein Mangel des Über- einkommens, dass die Unterzeichner nicht zu konkreten Massnahmen gezwungen und zur Verantwortung gezogen werden können. Die Schweiz mit ihrer relativ weit fortge- schrittenen Umweltschutzpolitik vermag ihren Einfluss auf andere Staaten höchstens indirekt geltend zu machen, indem sie beispielsweise die Automobilexporteure zwingt, Fabrikate herzustellen, die unseren Abgasvorschriften ent- sprechen. In späteren Verhandlungen erst können die Grenzwerte für Emissionen zwingend festgelegt werden. Bis heute ist das nicht möglich, weil die weiträumigen Luftverfrachtungen von Schadstoffen noch nicht in ihrer Gesamtheit erforscht sind. Gewisse Staaten weisen ein viel grösseres Forschungspo- tential als die Schweiz auf: Deshalb ist der Zugang zu den ausländischen Forschungsergebnissen - wie er durch diese Vereinbarung geschaffen wird - wichtig für uns. Generell sind Forschung und internationaler Informations- austausch im Bereich des «sauren Regens» eine dringliche Aufgabe unserer Zeit geworden. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission ein- stimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbe- schluss zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 142 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.044 Parlament. Raumbedarf Parlement. Locaux Siehe Seite 70 hiervor - Voir page 70 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 3. Februar 1983 Décision du Conseil des Etats du 3 février 1983 Differenzen - Divergences Art. 1 Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Weber-Arbon Festhalten Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Weber-Arbon Maintenir Präsident: Das erweiterte Büro beantragt Ihnen Zustim- mung zum Beschluss des Ständerates. Weber-Arbon: Zu diesem «Bürokrieg», wenn wir es so bezeichnen können, möchte ich Ihnen - vor allem in meiner Eigenschaft als Präsident der Dokumentationskommission der beiden Räte - beantragen, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir in der ausserordentlichen Session hier den Entscheid trafen, die drei unmittelbar an die heutigen Büros des Dokumenta- tionsdienstes anschliessenden Räume für diesen Dienst bzw. seine Erweiterung reserviert zu halten. Dabei gerieten wir in Konflikt mit einigen Dienststellen des EMD, die eben- falls Räume für sich beanspruchen. Ich will nicht weiter aus- holen; in der Kontroverse «hier Parlament, hier Verwaltung» würde es uns eidgenössischen Räten - den beiden Kam- mern - wohl anstehen, zugunsten des Parlaments und sei- ner Dienste zu entscheiden. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen - im Gegensatz zur offenbar etwas knappen Mehrheit der Kommission unseres Rates -, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Müller-Balsthal, Berichterstatter: Herr Weber gibt mir Anlass, den Antrag des erweiterten Büros noch kurz zu erläutern. Wir haben uns bei der Vorlage «Raumbedarf des Parlaments» nochmals über eine Differenz auszusprechen, die wir in der Sondersession schon einmal behandelt hat- ten. Vor kaum vier Wochen also ist entschieden worden, entgegen der Auffassung des Ständerates an unserem Beschluss festzuhalten. Worum geht es? Der Dokumentationsdienst der Bundes- versammlung ist ein wichtiger Service in unserer parlamen- tarischen Arbeit. Er ist darauf angewiesen, mehr Räume in dem Bereich zu erhalten, in dem er in den letzten Jahren seine Tätigkeit in unserem Interesse nach und nach erwei- tert und ausgebaut hat. Der Dokumentationsdienst befindet sich eben - Sie wissen es - hier im Bundeshaus, angren- zend an die Verwaltungsräume des EMD, das seinerseits rund um den Departementschef gruppiert ist. Für die Studienkommission, die fast drei Jahre die Forde- rungen gegenüber der Verwaltung durchzusetzen und aus- zuhandeln hatte, war es stets logisch und selbstverständ- lich, dass das Militärdepartement hier Haare lassen müsse und drei Büroräume dem Dokumentationsdienst abzutreten habe. Nach langem Widerstand ist diese Zusicherung auch erfolgt. Die verlangten Arbeitsräume, angrenzend und im jetzigen Bereich des Dokumentationsdienstes, stehen zur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Luftverschmutzung. Übereinkommen Pollution atmosphérique. Convention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.064 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.02.1983 - 15:30 Date Data Seite 117-118 Page Pagina Ref. No 20 011 252 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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