Verwaltungsbehörden 01.02.1983 81.084
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Centrale nucléaire de Kaiseraugst
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Kernkraftwerk Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 1, 781) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1982 (FF 1982 1, 786)
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Belser
Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Kernkraftwerk Kai- seraugst AG unverzüglich Verhandlungen über einen Ver- zicht auf die Standortbewilligung aufzunehmen.
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Belser
Le Conseil fédéral est invité à engager sans tarder des pourparlers avec la Centrale nucléaire de Kaiseraugst SA en vue de l'amener à renoncer à l'autorisation de site.
Schönenberger, Berichterstatter: Dass das Problem Kaiseraugst die Gemüter sehr stark bewegt, ergibt sich aus den vielen Zuschriften, die nicht nur die Kommissionsmit- glieder, sondern Sie alle, hauptsächlich von den Gegnern des geplanten Kernkraftwerkes erhalten haben. Dabei scheinen viele dieser Mitbürger davon auszugehen, die eid- genössischen Räte seien bei der Genehmigung des Bun- desratsbeschlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst völlig frei und könnten nach ihrem eigenen Gutfinden entscheiden. Dem ist jedoch nicht so. Wir sind in den hier zur Diskussion stehenden Fra- gen ganz eindeutig an den Bundesbeschluss zum Atomge- setz vom 6. Oktober 1978 gebunden, und die Frage «Rah- menbewilligung Kaiseraugst ja oder nein» ist nach den Vor- schriften dieses Bundesbeschlusses zu behandeln.
Von ausschlaggebender Bedeutung sind bekanntlich die in Artikel 12 des zitierten Bundesbeschlusses enthaltenen Vorschriften. Nach Absatz 2 dieses Artikels wird bei Atom- anlagen, für die eine Standortbewilligung, aber noch keine Baubewilligung besteht, in einem vereinfachten Verfahren für die Erteilung der Rahmenbewilligung nur noch geprüft, ob für die Energie, die in der Anlage erzeugt werden soll, im Inland voraussichtlich ein hinreichender Bedarf bestehen wird; bei der Ermittlung des Bedarfes ist möglichen Ener- giesparmassnahmen, dem Ersatz von Erdöl und der Ent- wicklung anderer Energieformen Rechnung zu tragen.
Die Kognition des vereinfachten Verfahrens beschränkt sich somit auf die zwei in Artikel 12 Absatz 2 des Bundesbe- schlusses zum Atomgesetz genannten Voraussetzungen, nämlich auf die Fragen:
Ist der Gesuchsteller rechtmässiger Inhaber einer Stand- ortbewilligung?
Besteht an der von der Anlage zu produzierenden Ener- gie voraussichtlich ein hinreichender Bedarf?
Nun gibt aber der Wortlaut von Artikel 12 Absatz 4 des mehrfach zitierten Bundesbeschlusses («Der Inhaber einer Standortbewilligung, dem die Rahmenbewilligung aus Grün- den, für die er nicht einzustehen hat, verweigert wird, hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung») dennoch Anlass zur Frage, ob das Parlament die vom Bundesrat erteilte Rahmenbewilligung auch aus anderen Gründen, bei- spielsweise aus politischen, nicht genehmigen müsste.
wort ist eindeutig und klar ausgefallen. Vorerst wird darauf hingewiesen, dass dieser Absatz 4 erst im Verlaufe der par- lamentarischen Beratungen aufgenommen wurde. Dahinter sei die Überlegung gestanden, dass es Fälle geben könnte, wo es unbillig wäre, eine Rahmenbewilligung für ein bereits standortbewilligtes Werk zu verweigern, ohne dem Gesuch- steller eine angemessene Entschädigung für die in guten Treuen getätigten Investitionen zuzusprechen. Die Materia- lien würden aber keinen Aufschluss darüber geben, für wel- che Verweigerungsgründe im einzelnen der Gesuchsteller selber einzustehen habe. Es müsse aber davon ausgegan- gen werden, dass der Gesetzgeber die Frage habe offen lassen wollen, ob die Verweigerung der Rahmenbewilligung mangels hinreichenden Bedarfs im Einzelfall einen entschä- digungspflichtigen Tatbestand darstelle. Ganz eindeutig müsste aber die Verweigerung der Rahmenbewilligung nicht vom Gesuchsteller vertreten werden, wenn die Bun- desversammlung den Bedarf aus sachfremden Motiven ver- neinen oder die Genehmigung aus rein politischen Zweck- mässigkeitsüberlegungen verweigern sollte. Damit bleibt es in bezug auf unsere Kognitionsbefugnis im vereinfachten Verfahren bei den bereits erwähnten Voraussetzungen.
Von etwelcher Bedeutung war für die vorberatende Kom- mission sodann die Frage, ob das Parlament die Möglich- keit besitze, der Gesuchstellerin selbst Auflagen zu über- binden, oder ob es nur postulieren könne. Auch in diesem Falle ist die Antwort klar ausgefallen.
Der Genehmigung unterliegt nur die Erteilung, nicht aber die Verweigerung der Rahmenbewilligung. Verfügungsin- stanz ist der Bundesrat, und dieser entscheidet primär über die Erteilung oder Verweigerung der Rahmenbewilligung. Nur im Falle eines positiven bundesratlichen Entscheides bedarf die Erteilung der Bewilligung noch der Genehmigung durch das Parlament, um rechtskräftig zu werden. Die Bun- desversammlung kann die Rahmenbewilligung weder von sich aus erteilen noch kann sie den Bundesrat verpflichten, auf einen allfälligen Verweigerungsentscheid zurückzukom- men und die Rahmenbewilligung zu erteilen. Die Genehmi- gungsmöglichkeit wirkt sich praktisch wie eine Veto-Mög- lichkeit aus. Diese im Gutachten geäusserte Auffassung lässt sich aus den Beratungen des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz in den eidgenössischen Räten einwandfrei herleiten.
Im Gutachten wird der durch den Bundesrat zu fällende Entscheid und dessen anschliessende Genehmigung durch die Bundesversammlung als ein Verfahren sui generis mit aufgeteilten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten be- zeichnet und darauf verwiesen, dass die Erteilung der Rah- menbewilligung nur durch ein Zusammenwirken von Bun- desrat und Bundesversammlung möglich sei. Die daraus gezogenen Folgerungen lauten wörtlich wie folgt:
a. Da die Bundesversammlung nicht Bewilligungs-, son- dern Genehmigungsinstanz ist, kann sie nur die Rahmenbe- willigung, wie vorgelegt, entweder gutheissen oder ableh- nen. Abänderungen an der Verfügung des Bundesrates kann sie nicht selber vornehmen.
b. Aus dem gleichen Grund kann die Bundesversammlung dem Bundesrat auch nicht verbindliche Aufträge oder Wei- sungen zur Abänderung der Rahmenbewilligung erteilen. Sie kann den Bundesrat, wie ausgeführt, nicht verpflichten, die Bewilligung zu erteilen. Die Bundesversammlung kann nur genehmigen oder nicht genehmigen.
Denkbar wäre allerdings, dass das Parlament bei der Ver- weigerung der Genehmigung dem Bundesrat zu verstehen gäbe, dass es nicht aus grundsätzlicher Ablehnung, son- dern nur wegen einzelner Aspekte der Rahmenbewilligung nicht zustimme. Sodann wäre es dem Bundesrat überlas- sen, den Verweigerungsgründen allenfalls Rechnung zu tra- gen oder die Rahmenbewilligung entsprechend abgeändert nochmals den Räten zur Genehmigung zu unterbreiten. Jedenfalls aber bezieht sich die Genehmigung durch das Parlament auf die Rahmenbewilligung nur als Ganzes, mit Einschluss von sämtlichen Bedingungen und Auflagen.
Ihre vorberatende Kommission hat es als notwendig erach- tet, von der eidgenössischen Justizabteilung ein Gutachten über die Bedeutung dieses Satzes anzufordern. Die Ant- · In Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich folgendes:
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Kernkraftwerk Kaiseraugst
Falls die Bundesversammlung der Ansicht ist, die Rahmen- bewilligung habe anders zu lauten oder sei mit anderen Nebenbestimmungen zu verknüpfen, als sie der Bundesrat vorgesehen hatte, kann sie das Geschäft nicht mit Ände- rungsaufträgen oder zur Neubeurteilung im Sinne der Erwä- gungen zurückweisen. Denkbar sind diesfalls nur zwei Mög- lichkeiten:
a. Eine sogenannte antizipierte Genehmigung unter Vorbe- halt, d. h. die Genehmigung würde unter der Suspensivbe- dingung erteilt, dass der Bundesrat der Rahmenbewilligung beispielsweise eine bestimmte Auflage beifügt oder eine Auflage in bestimmter Form ändert.
b. Eine vorläufige Aussetzung der Genehmigung, verbun- den mit der Einladung an den Bundesrat, bestimmte von der Bundesversammlung gewünschte Änderungen an der Rahmenbewilligung zu prüfen und gegebenenfalls die Rah- menbewilligung mit einer neuen bzw. ergänzten Vorlage erneut der Bundesversammlung zu unterbreiten.
In beiden Fällen könnte jedoch eine sogenannte Patt-Situa- tion entstehen, wenn der Bundesrat mit den vom Parlament gewünschten Änderungen nicht einverstanden wäre.
Schliesslich ist das Gutachten der Justizabteilung auch zum Schluss gekommen, dass die Verweigerung der Rahmenbe- willigung mit einer von derjenigen des Bundesrates abwei- chenden Beurteilung der standortrelevanten Fragen nicht zu begründen wäre. Wenn die Bundesversammlung zur Auffassung gelangen sollte, die Voraussetzungen der Standortbewilligung seien nicht richtig oder unvollständig geprüft worden oder neue Erkenntnisse oder Umstände rechtfertigten deren Widerruf, so könnte es ihr nicht ver- wehrt werden, diese Ansicht der Exekutive zum Ausdruck zu bringen. Der Widerruf könnte aber nur vom EVED verfügt werden.
Diese rechtlichen Überlegungen habe ich absichtlich an den Anfang meiner Ausführungen gestellt, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, das Parlament sei bei der Genehmigung der Rahmenbewilligung Kaiseraugst an keine gesetzlichen Vorschriften gebunden und könne völlig frei entscheiden.
Nach diesen Ausführungen kehre ich zurück zu den zentra- len Fragen, zu denen es Stellung zu beziehen gilt.
Dass die Gesuchstellerin rechtmässiger Inhaber einer Standortbewilligung ist, kann nach den vom Bundesrat auf den Seiten 9 und 10 der Botschaft dargelegten Überlegun- gen nicht fraglich sein. Der Bundesrat hat dort klar ausge- führt, dass die Standortbewilligung als Teilbewilligung ledig- lich an sachliche und nicht persönliche Voraussetzungen geknüpft gewesen sei. Für die Standortbewilligung seien aber keine persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Der neue Besitzer der Standortparzelle benötige daher keine neue Standortbewilligung. Die Kommission hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
Mit der Frage des «hinreichenden Bedarfes» hat sich die Kommission eingehend auseinandergesetzt. Als Grundlage dienten ihr die Perspektiven des Bundesrates, wie sie in seiner Botschaft über die Genehmigung des Bundesratsbe- schlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst dargestellt sind und die sich ihrerseits auf eine Reihe von Arbeiten, vor allem der Eidge- nössischen Energiekommission (EEK, Kommission Caccia) abstützen. Gerade die Kommission Caccia hat in ihrem Bericht über den Bedarfsnachweis für Kernkraftwerke ein- drücklich festgehalten, dass die zukünftige Entwicklung der Elektrizitätsnachfrage und des Elektrizitätsangebotes nur beschränkt durch die Energiepolitik beeinflussbar sei. Wäh- rend auf der Nachfrageseite zum Beispiel das wirtschaftli- che Wachstum, die Preisentwicklung der verschiedenen Energieträger, das Klima und die Substitutionseffekte einen wesentlichen Einfluss ausüben würden, spielten auf der Angebotsseite vor allem die Niederschlagsmengen, die Ver- sorgungslage in den Nachbarländern, der technische Fort- schritt und nicht beeinflussbare Ausfälle in thermischen Kraftwerken eine bedeutende Rolle. Elektrizitätsprognosen seien daher stets unsicher.
Auch die gesetzliche Bestimmung, wonach «bei der Ermitt- lung des Bedarfes möglichen Energiesparmassnahmen,. dem Ersatz von Erdöl und der Entwicklung anderer Ener- gieformen Rechnung zu tragen» ist, gebe keine solide Basis für eine wissenschaftliche Untermauerung des Bedarfsnachweises. Es stehe ein erheblicher Ermessens- spielraum offen, der noch grösser werde, wenn man bedenke, dass auch über die der nicht beeinflussbaren Entwicklung der Elektrizitätsnachfrage und der Reserve- stellung zugrunde gelegten Annahmen unterschiedliche Ansichten bestünden. Grundsätzlich müsste unter Berück- sichtigung der Verwendungsrisiken das volkswirtschaftli- che Optimum gefunden werden. Dafür würden jedoch Informationen fehlen, und viele Kosten und Nutzen seien nicht quantifizierbar. Aus all diesen Überlegungen folgert dann die Kommission Caccia den mehrfach in der vorbera- tenden Kommission zitierten Satz: «Der Bedarfsnachweis ist somit wissenschaftlich nicht möglich, objektiv nicht lös- bar, ordnungspolitisch umstritten, vom politischen Stand- punkt aus jedoch erforderlich.»
Auch der Bundesrat betont in seiner Botschaft, dass jede Prognose unsicher und die Beurteilung des Bedarfes von den getroffenen Annahmen abhängig sei. Diese seien nach möglichst realistischen Gesichtspunkten zu treffen. Wie in der Kommission Caccia gingen aber auch in unserer Kom- mission die Meinungen darüber auseinander, welche Annahmen für die Beurteilung des Bedarfes realistisch oder wünschbar seien.
'Der Bundesrat kommt aufgrund seiner Einschätzung der energiepolitischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zukunftsaussichten zum Schluss, dass in der ersten Hälfte der neunziger Jahre nach Leibstadt mehrere hundert Mega- watt an zusätzlicher Leistung installiert und verfügbar sein müssen, damit im Winterhalbjahr eine Versorgungssicher- heit von 95 Prozent gewährleistet werden kann. Dies will besagen, dass nur während eines einzigen Winters auf die Zeitdauer von 20 Wintern keine Versorgungssicherheit besteht. Bis zum Jahre 2000 dürfte die fehlende installierte Leistung weiter zunehmen, auch wenn zusätzliche energie- politische Anstrengungen wirksam werden. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass der von ihm vorgeschlagene Verfassungsartikel geschaffen wird und gestützt darauf Massnahmen für eine rationelle Energieverwendung ab Mitte der achtziger Jahre zunehmend Einfluss auf Elektrizi- tätsnachfrage und -angebot haben werden. Verneinen lässt sich aber nach der Meinung des Bundesrates der Bedarf für weitere Kernkraftwerke bis zur Jahrhundertwende nur, wenn wenig wahrscheinliche Annahmen über die Einfüh- rung und Wirksamkeit solcher Massnahmen vor allem zur Verminderung der Stromnachfrage und zur Förderung der dezentralen Wärme-Kraft-Kopplung getroffen werden. Eine solche Entwicklung beinhaltet bedeutende Risiken für die Versorgungssicherheit.
Die neuesten Statistiken über die neueste Entwicklung von Elektrizitätserzeugung und -verbrauch zeigen keine grund- sätzlichen Abweichungen von der bisherigen Entwicklung: - Der Elektrizitätsverbrauch nahm im Kalenderjahr 1981 um 2,7 Prozent zu. Die Verbrauchszunahme gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode belief sich im Sommer 1981 auf 1,3 Prozent, im Winterhalbjahr 1981/82 auf 2,8 Pro- zent. Die Perspektiven, die der Bundesrat dem Bedarfs- nachweis für das Kernkraftwerk Kaiseraugst zugrundelegte, gehen von einer geringeren Zunahme des Elektrizitätsver- brauches im Winterhalbjahr von durchschnittlich 2,2 Pro- zent jährlich bis zur Jahrhundertwende aus.
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Die Elektrizitätserzeugung lag 1981 7,5 Prozent oder rund 3500 Kilowattstunden über der Vorjahresproduktion. Dies ist eine Folge der guten Wasserführung (24 Prozent über dem langjährigen Mittel) und der hohen Verfügbarkeit der schweizerischen Kernkraftwerke (mehr als 85 Prozent, ver- glichen mit 80 Prozent im internationalen Durchschnitt). Rund drei Viertel der Mehrerzeugung entfielen auf die Was- serkraft, ein Viertel auf die Kernenergie.
Der Nettoexportüberschuss betrug 1981 zufolge der überdurchschnittlichen Erzeugung 10,7 Terawattstunden (Stromexporte 20,5, Importe 9,8 Terawattstunden).
Im Jahre 1981 trugen die schweizerischen Kernkraft- werke 28,1 Prozent zur gesamten schweizerischen Elektri- zitätserzeugung bei (1980: 28,4 Prozent, im Winter 1980/81: 36,3 Prozent). Die Wasserkraft war mit 70 Prozent an der schweizerischen Stromerzeugung beteiligt.
Die in der Botschaft «Kaiseraugst» dargestellten Zukunfts- aussichten im Elektrizitätsbereich haben sich daher nicht verändert.
Unsere Kommission ist in der Frage der Bedarfsbeurteilung geteilter Meinung. Die deutliche Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass in der Schweiz bis zum Jahre 2000 noch mindestens ein grosses Kernkraftwerk nach Leibstadt gebaut werden muss. Einige Mitglieder sind der Ansicht, dass sogar zwei Werke erforderlich sind. Eine Min- derheit verneint den Bedarf für weitere Kernkraftwerke nach Leibstadt.
Die in der Kommission am stärksten umstrittenen Beurtei- lungskriterien sind:
bei den Einflussgrössen, die sich auf die Entwicklung des Elektrizitätsbedarfes auswirken: das Wirtschaftswachstum, die möglichen Elektrizitätseinsparungen und die Wünsch- barkeit der Substitution von Erdöl durch Elektrizität;
bei der Stromproduktion: der Ausbau der Wasserkraft, der konventionell thermischen Erzeugung und der dezen- tralen Wärme-Kraft-Kopplung;
bei der Versorgungssicherheit: die Risiken einer Über- bzw. Unterversorgung, die Art der Reservestellung und der Grad der anzustrebenden Unabhängigkeit vom Ausland.
Mehr oder weniger unbestritten sind nur die vom Bundesrat in seiner Botschaft dargelegten Annahmen über die zukünf- tige Entwicklung der Energiepreise.
Beim Wirtschaftswachstum ist die Kommission mit dem Bundesrat der Meinung, dass die Elektrizitätserzeugung keinesfalls zu einem Engpass für die zukünftige wirtschaftli- che Entwicklung werden darf. Verschiedene Gründe spre- chen allerdings dafür, dass das tatsächlich zu erwartende Wirtschaftswachstum unter dem Potentialwachstum liegen dürfte (weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen, vor allem Erdölpreissteigerungen, Teuerungsbekämpfung, protektio- nistische Massnahmen sowie gedämpfte Binnennachfrage wegen langsameren Bevölkerungswachstums, restriktive Finanzpolitik des Bundes). Deshalb scheint einigen Kom- missionsmitgliedern das vom Bundesrat unterstellte Vollbe- schäftigungswachstum von 2,1 Prozent pro Jahr bis zum Jahre 2000, wie es vom St. Galler Zentrum für Zukunftsfor- schung ermittelt wurde, als zu hoch.
Umstritten sind auch die Möglichkeiten der Stromeinspa- rung und der Substitution von Erdöl durch Elektrizität. Die Mehrheit der Kommission erachtet die vom Bundesrat unterstellten Stromeinsparungen von 7 Prozent bis zum Jahre 2000 entsprechend dem Mittelwert der beiden EEK- Sparpakete als eher optimistisch und die Substitution von Erdöl durch Elektrizität als erwünscht. Für eine Minderheit gehen aber die Stromeinsparungen gemäss Perspektiven des Bundesrates zu wenig weit, die Substitution von Erdöl, vor allem durch Elektroheizungen, erachtet sie als uner- wünscht.
Auf der Seite der Elektrizitätserzeugung wird von der Mehr- heit der Kommission geltend gemacht, der vom Bundesrat unterstellte Ausbau der Wasserkraft um gut 1000 Gigawatt- stunden pro Winterhalbjahr (3000 Gigawattstunden pro Jahr, d. h. rund 10 Prozent bis zum Jahre 2000) entspreche
einer eher optimistischen Einschätzung der Lage. Die Erstellung eines Kohle-Gas-Kraftwerkes sei unsicher, und auch bezüglich des Ausbaues der dezentralen Wärme- Kraft-Kopplung seien die Annahmen des Bundesrates, der vom Durchschnitt der unteren und mittleren EEK-Variante ausging, eher optimistisch. Umgekehrt ist die Minderheit der Auffassung, dass die Annahmen des Bundesrates vor allem bei der Wärme-Kraft-Kopplung eindeutig zu pessimi- stisch seien. Diese stehe erst am Anfang ihrer Entwicklung. Schliesslich wurde die Versorgungssicherheit in der Kom- mission eingehend diskutiert. Von seiten der Mehrheit wurde insbesondere auf die Asymmetrie der Risiken im Falle einer Überversorgung mit Elektrizität (mehr Exporte) gegenüber einer Unterversorgung mit zu erwartenden schwerwiegenden Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigungslage aufmerksam gemacht. Diese Risi- ken einer Unterversorgung dürfen nicht eingegangen wer- den. Angesichts des auch in den letzten Jahren trotz allen Sparappellen ständig wachsenden Strombedarfes und den langen Vorlaufzeiten sei ein Entscheid für Kaiseraugst drin- gend, und auch mit dem zweiten Werk dürfe nicht mehr lange gewartet werden. Die Minderheit der Kommission wies umgekehrt auf die anhaltend grossen Stromexporte und die Möglichkeiten des Einsatzes von Kohlekraftwerken anstelle von Kernkraftwerken hin.
In der Abstimmung über die Frage des Bedarfes hiess die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung fol- genden Antrag gut:
«Die Kommission bejaht für die erste Hälfte der neunziger Jahre den Bedarf nach mindestens einem Kernkraftwerk in der Grössenordnung von mehreren hundert Megawatt installierter Leistung.»
Damit hat die vorberatende Kommission die Frage nach dem Bedarf eindeutig bejaht. Nach dem eingangs Gesagten muss damit an sich die Genehmigung des Bundesratsbe- schlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst die logische Folge darstellen.
Nun wollte aber die vorberatende Kommission vor der end- gültigen Beschlussfassung über die Genehmigung des vor- liegenden Bundesbeschlusses weitere Abklärungen vor- nehmen. Insbesondere erachtete sie eine Anhörung der in erster Linie interessierten Kreise, nämlich der Kantonsre- gierungen von Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau, des Gemeinderates Kaiseraugst, der Regio Basiliensis, der Gegnerorganisationen (wie Verhandlungsdelegation der Atomkraftwerkgegner und Nordwestschweizerisches Aktionskomitee gegen Atomkraftwerkbau), der Befürworter (wie Energieforum Nordostschweiz) sowie der Kernkraft- werk Kaiseraugst AG, der Gesuchstellerin, als unumgäng- lich. Diese Anhörungen, die sich in einer ruhigen Atmo- sphäre abspielten, erwiesen sich als sehr illustrativ. Es würde zu weit gehen, wollte ich im Rahmen dieses Refera- tes im einzelnen über die Verhandlungen berichten. Gestat- ten Sie mir jedoch, kurz zusammengefasst, Sie wie folgt über die Ergebnisse zu orientieren:
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel- Land sowie der Gemeinderat Kaiseraugst berufen sich auf den ihnen von der Bevölkerung erteilten Auftrag, sich mit allen verfügbaren Mitteln gegen das Kernkraftwerk Kaiser- augst zur Wehr zu setzen. Sie weisen denn auch ausdrück- lich darauf hin, dass die Gegnerschaft gegen das KKWK quer durch die Bevölkerung und die Politik gehe. Sie wen- den sich auch nicht grundsätzlich gegen die Kernenergie, sondern treten vor allem für das Sparen sowie für Alternati- ven zum KKWK ein und verweisen insbesondere auf die auszubauenden Wasserkraftwerke und auf das Kohlekraft- werkprojekt Pratteln. Der Vorwurf, die beiden Kantone wür- den nichts tun, sei völlig unberechtigt, denn gerade der Ein- satz für das genannte Kohlekraftwerkprojekt zeige klar, dass man sich um die Lösung der Probleme bemühe.
Demgegenüber stellten sich die Vertreter der Aargauer Regierung hinter das Kernkraftwerk Kaiseraugst, bejahten die Bedarfsfrage und erklärten, es sei unvorstellbar, wie die Bundesversammlung aus politischen Überlegungen die
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Rahmenbewilligung verweigern könnte, vor allem wie sie einen solchen Entscheid begründen wollte und wie das Pro- blem staatsrechtlich zu lösen wäre. Eine Aufgabe des Pro- jektes aus politischen Gründen käme dem Ende des Rechtsstaates gleich und hätte Folgewirkungen auf öffentli- che Werke in den verschiedensten Bereichen.
Entschieden wende sich der Kanton Aargau gegen das Vor- haben eines Kohle-Gas-Kraftwerkes in Pratteln, das sich auf das obere und untere Fricktal, aber auch auf die deut- sche Nachbarschaft unliebsam auswirken würde.
Sodann machten sie darauf aufmerksam, dass vor allem die Kühltürme den Stein des Anstosses bilden würden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau trete aus diesem Grund für eine Änderung des Kühlsystems ein. Die Planung einer Durchlaufkühlung würde die Gemüter beruhigen, doch würde ein gemischtes Kühlsystem abgelehnt, weil bei einem solchen die Kühltürme dennoch gebaut werden müssten.
Vehement müsste der aargauische Regierungsrat trotz bestehender Notfallplanung einem Ansinnen entgegentre- ten, das Energieproblem gesamtschweizerisch so zu lösen, dass man bestehende Kraftwerkanlagen im Kanton Aargau ausbauen würde.
Der Gemeinderat von Kaiseraugst fühlt sich verpflichtet, nachdem sich die Bevölkerung der Gemeinde mit grosser Mehrheit gegen den Bau des KKWK wendet, diese Position zu vertreten. Die Gemeinde Kaiseraugst habe zwar in der Urnenabstimmung von 1969 der Einzonung des KKWK- Geländes zugestimmt, dies jedoch in der Meinung, es werde ein Werk ohne Kühltürme erstellt. Schon 1972 habe die Gemeinde mit grossem Mehr gegen das geänderte Pro- jekt mit Kühltürmen Stellung bezogen. Noch heute würde der Wegfall der Kühltürme begrüsst, ja sogar eine gemischte Kühlung würde bereits Erleichterung bringen.
Die Lösung der Energieversorgung sieht der Gemeinderat Kaiseraugst neben Energiesparmassnahmen im Ausbau von bestehenden, überholungsbedürftigen Rheinkraftwer- ken.
Die Regio Basiliensis liess durch ihre Vertreter insbeson- dere auf die Massierung von Kernkraftwerken in Betrieb, Bau oder Planung im Raume Basel hinweisen. Es befinden sich folgende Werke am Hochrhein: Kaiseraugst, Leibstadt und Schworstadt; am Oberrhein: Fessenheim I und II, sodann Ill und IV sowie Wyhl; und an der Aare: Beznau.
Über die Frage des Bedarfes sei man in der Regio Basilien- sis unterschiedlicher Meinung, meinten die erschienenen Vertreter, doch sei man sich darin einig, dass die Plazierung eines weiteren A-Werkes im Grenzraum der Region Basel internationaler Vereinbarungen bedürfe. Dies gelte übrigens auch für die Realisierung eines grösseren Kohle-Gas-Kraft- werkes, wobei dessen Umweltverträglichkeit abgeklärt und international abgesprochen werden müsste. Zusammen mit den ökologischen Auswirkungen wäre auch der Belastung des Rheins durch den grösseren Schiffsverkehr wegen des Herantransportierens der Kohle Rechnung zu tragen. Der Raum Basel sei ökologisch belastet, wie die Climod-Studie es bestätige.
Die Gegnerorganisationen machten geltend, das KKW-Pro- jekt sei in der Zeit des technischen Fortschrittglaubens ent- standen, welcher die grossen Zentralen begünstigt habe. Heute erscheine ein dezentraler Ausbau der Energieversor- gung, der sich über verschiedene Regionen verteile, jedoch zweckmässiger.
Im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren in Kaiseraugst hätten sich Vorkommnisse ereignet, die es zu korrigieren gelte. Die Leute in der Region fühlten sich hin- ters Licht geführt, und auch die Botschaft des Bundesrates gebe zu, dass gewisse Unkorrektheiten passiert seien. Die Bevölkerung finde es angebracht, dass sie in einem demo- kratischen, föderalistischen Staat ein Stück weit mitbestim- men könne, und fühle sich hintergangen. Dort, wo sie hätte mitbestimmen können, wie bei der Einzonung, sei sie durch Falschinformationen und zum Teil durch Lügen irregeleitet worden.
Der Standort Kaiseraugst sei, wie auch der Botschaft zu entnehmen sei, unter verschiedenen Aspekten ungünstiger als früher angenommen und ungünstiger als andere Stand- orte. Es sei daher erstaunlich, dass in der Schlussfolgerung der Standort trotzdem aufrechterhalten werde. Ein Ja zum Bau Kaiseraugst bedeute nicht lediglich zusätzlich 1000 Megawatt, sondern einen Schritt in Richtung Bürgerrevolte mit den Nebenerscheinungen wie Polizei- und Militäreinsatz usw. Diese Entwicklung werde nicht zu verhindern sein, denn sie sei nicht von Drahtziehern gesteuert, sondern von der Bevölkerung der ganzen Region getragen. Sogar die Landwirtschaft wehre sich, weil sie im Störungsfall nicht einfach in eine andere Gegend evakuieren könne. Zusätzli- che Energie rufe zudem einer zusätzlichen Industrialisie- rung, was wiederum zu erneutem Verlust von Kulturland führen würde.
Heute sei die Opposition noch stärker als zur Zeit der Gewaltfreien Aktion, hinter der die Bevölkerung durch alle Schichten hindurch gestanden sei. Kaiseraugst dürfe nicht gebaut werden, weil die ganze Region dagegen sei und weil die Energieversorgung anders sichergestellt werden könne. Es bestehe wohl die Möglichkeit, dass sich gewisse Leute beim Verzicht auf Kühltürme mit einem Teilerfolg zufrieden- geben würden, doch würde die Mehrheit deswegen in ihrer Auffassung nicht bewegt.
Ein Kohle-Gas-Kraftwerk wird als prüfenswerte Alternative zu Kaiseraugst bezeichnet, doch sei eine gewisse Skepsis berechtigt.
Das Energieforum sprach sich klar für das KKWK aus und mahnte, die Konsequenzen eines Nein auf die Verwirkli- chung anderer Projekte nicht zu übersehen. Gegenüber einem Kohle-Gas-Kraftwerk-Projekt in Pratteln wurde Skep- sis an den Tag gelegt.
Die Vertreter der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG schliesslich liessen keinen Zweifel an der Realisierung ihres Projektes offen. Dieses stelle, sei es überarbeitet, keineswegs eine veraltete Anlage dar. Alle sicherheitstechnischen und kom- merziellen Momente würden für die Realisierung sprechen. Gegen den Vorwurf der Falschinformation setzten sich die Vertreter der KKWK AG zur Wehr und machten darauf auf- merksam, dass nach Erteilung der Standortbewilligung in Kaiseraugst und Umgebung in öffentlichen Veranstaltungen eingehend informiert worden sei. Wenn die Bevölkerung heute den Eindruck habe, falsch informiert worden zu sein, sei dies darauf zurückzuführen, dass die Initianten, nach- dem sie über ein Projekt mit Flusswasserkühlung orientiert hätten, auf Anordnung des Bundesrates das Kühlsystem hätten ändern müssen.
In Kenntnis all dieser Standpunkte unterhielt sich die vorbe- ratende Kommission in ihrer abschliessenden Sitzung vom 12. November 1982 nochmals eingehend über alle mit dem Standort im Zusammenhang stehenden Fragen, kam aber zu den gleichen Schlüssen, wie sie der Bundesrat in Ziffer 13 der Botschaft auf den Seiten 9 bis 24 darlegt. Sie erach- tet insbesondere den Standort als verantwortbar.
In Anbetracht dessen, dass weite Bevölkerungskreise der betroffenen Region an den Kühltürmen Anstoss nehmen, hat sich die Kommission des Problems der Kühltürme sehr eingehend angenommen, selbstverständlich wohlwissend, dass die Gefahr eines Kernkraftwerkes nicht in den Kühltür- men liegt. Nach Einsichtnahme in Zusatzberichte der Direk- tion für Völkerrecht und des Amtes für Umweltschutz wurde festgestellt, dass die nachbarrechtliche Problematik der Durchlaufkühlung von Kaiseraugst auf folgenden Kern redu- ziert werden kann:
Die zulässige Belastbarkeit des Rheins ist erreicht, wenn sie zu einer Erwärmung des Rheins von über 3 Grad führt oder dessen Temperatur über 25 Grad erhöht oder das Kühlwasser bei der Einleitung wärmer als 30 Grad ist. Wenn aber ein Staat allein mit seiner eigenen Nutzung diese Grenzwerte erreicht und er damit einem oder mehreren der übrigen Rheinanliegerstaaten verunmöglicht, seinerseits den Fluss zu Kühlzwecken zu benutzen, so muss er die Nutzung um ein entsprechendes Mass reduzieren.
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Nun hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Kühlung eines einzigen Kernkraftwerkes am Hochrhein von etwa 1000 Megawatt Leistung mit Durchlaufkühlung, also ohne Kühltürme, an sich möglich wäre. Die eben genannten Werte würden dadurch nicht überschritten, wobei eventuell an besonders heissen oder wasserarmen Tagen Betriebs- einschränkungen verfügt werden müssten. Nun steht aber die dafür benötigte Kühlkapazität des Gewässers am Hoch- rhein nicht der Schweiz allein zu. Vielmehr hat sie schon im zweiseitigen Verhältnis mit der Bundesrepublik Deutsch- land zu teilen, wobei über die Anteile bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Während die Schweiz in Verhandlun- gen 80 Prozent der Kühlkapazität für sich beanspruchte, will ihr Deutschland lediglich 50 Prozent zuerkennen. Nutzt aber die Schweiz die Kühlkapazität des Hochrheins für ein KKW Kaiseraugst, würde sie die Rechte der Bundesrepublik Deutschland auf einen angemessenen Anteil an der Kühlka- pazität des Hochrheins verletzen. Die Kommission aner- kennt den wichtigsten Grundsatz des internationalen Nach- barrechtes, wonach kein Staat auf seinem Gebiete Handlun- gen oder Massnahmen vornehmen oder dulden darf, die sich auf das Gebiet von Nachbarstaaten auswirken oder dort unmittelbar substantielle, nachweisbare Schäden ver- ursachen oder verursachen können. Sie findet aber, dass mit Deutschland unbedingt Verhandlungen aufzunehmen sind, insbesondere nachdem sich seit 1971, dem Zeitpunkt des Verbotes der Durchlaufkühlung, die Qualität des Was- sers von Rhein und Aare dank der Gewässerschutzmass- nahmen erheblich verbessert hat. Auch in Zukunft wird sich die Wasserqualität eher verbessern als verschlechtern.
Das Ihnen von der Kommission vorgelegte Postulat bezweckt die Einleitung von Verhandlungen, um zum gewünschten Anteil an der Kühlkapazität zu gelangen, denn Oberrhein und Aare sind nach unserer Auffassung schwei- zerische Gewässer. Jedenfalls darf nicht zum voraus resig- niert werden. Das Problem ist auch zu überprüfen, selbst wenn die Durchlaufkühlung es nötig machen würde, dass das KKWK zu gewissen Zeiten den Betrieb zu reduzieren hätte. Die Kommission beschloss daher mit 9 zu 6 Stimmen, das vorstehende Postulat dem Rat zu beantragen.
Auch über die Aufnahme von erneuten Verzichtsverhand- lungen - es lag ein entsprechender Antrag vor - wurde gesprochen. Der Antrag fand aber mit 8 zu 4 Stimmen keine Gnade. Nach dem Scheitern der bundesrätlichen Verzichts- verhandlungen und der vom Grossen Rat des Kantons Bern an die Regierung überwiesenen Motion, alles zu unterneh- men, damit nicht Graben dem KKWK vorgezogen werde, schien es wenig sinnvoll, erneut Verhandlungen aufzuneh- men.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die immer wieder angeführten Argumente der fehlenden Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioak- tiven Abfälle und der Notfallplanung nicht im Zusammen- hang mit der Rahmenbewilligung aufzugreifen sind. Die Inbetriebnahmebewilligung wird bekanntlich nur erteilt, wenn die sichere Entsorgung gewährleistet wird. Auch die Realisierbarkeit einer umfassenden Notfallorganisation hat spätestens vor Erteilung der nuklearen Baubewilligung zu erfolgen.
Abschliessend halte ich fest, dass der Vorwurf, die vorbera- tende Kommission habe die politischen Gesichtspunkte nicht überdacht, unhaltbar ist. Obwohl politische Gesichts- punkte nicht zur Verweigerung der Genehmigung führen dürfen, hat sich die Kommission insbesondere mit den Argumenten der Gegner auseinandergesetzt.
Eine Nichtgenehmigung der vom Bundesrat erteilten Rah- menbewilligung würde gegen das Prinzip der Gesetzmäs- sigkeit verstossen und wäre als Willkürakt zu bezeichnen. Nach Artikel 24quinquies ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Atomenergie Bundessache. Der immer wieder erhobene Vorwurf, der Bundesrat habe sich mit der Ertei- lung der Rahmenbewilligung über den Volkswillen hinweg- gesetzt, erfolgt völlig zu Unrecht. Der Bundesrat - wie übri- gens auch das Parlament - ist an das für ihn massgebende Recht gebunden, und dieses Recht findet sich in dem vom
Volk angenommenen Bundesbeschluss zum Atomgesetz von 1978. Für dieses Recht hat sich das Schweizervolk ent- schieden, und dieses eidgenössische Recht geht allen kan- tonalen Erlassen und Aufträgen an die Behörden vor. So kann einer Kantonsregierung oder einem Gemeinderat an sich nicht das Recht abgesprochen werden, sich gegen die Errichtung eines AKW zur Wehr zu setzen, doch ändert sich dadurch nichts an den bestehenden und anzuwendenden Rechtsgrundlagen, auch wenn der Widerstand in der Bevöl- kerung noch so gross ist. Die in Kaiseraugst und seiner Umgebung festzustellenden Ängste bestehen auch ande- renorts. Um jedes geplante Kernkraftwerk wird sich eine Opposition scharen. Trotzdem bleibt die Stromversorgung eine nationale Aufgabe. Wohlstand und Vollbeschäftigung können wir auf die Dauer ohne zusätzliche Energie nicht aufrecht erhalten.
Niemand, der sich mit den hier zur Diskussion stehenden Fragen befasst, setzt sich leichtfertig über die Befürchtun gen und Ängste der betroffenen Bevölkerung hinweg. Sicher besteht in gewissen Kreisen echte Angst, und diese Kreise verdienen es, dass man ihre Befürchtungen ernst nimmt und alles daran setzt, durch weitestgehende Sicher- heitsmassnahmen einen Unfall auszuschliessen. Dies ist aber auch im Falle Kaiseraugst getan worden. Wird aber die soeben umschriebene Angst nicht auch von gewissen Krei- sen missbraucht?
Bei allem Verständnis für die Sorgen der betroffenen Bevöl- kerung ist festzuhalten, dass bis heute, wenigstens in der westlichen Welt, kein einziger Unfall bekannt ist, bei dem eine Person in oder ausserhalb von Kernkraftwerksanlagen durch ein nuklearbedingtes Ereignis oder durch Strahlung nachweislich zu Schaden gekommen ist. Die Kommission hat sich daher auch der Denkweise widersetzt, Kernkraft- werke sollten in weniger besiedelten Gebieten erstellt wer- den, weil dort im Falle einer Katastrophe weniger Menschen getötet würden. Es darf keine Rolle spielen, ob im Einzugs- bereich eines Kernkraftwerkes wenige oder viele Menschen leben. Jedes Sicherheitsdenken muss doch zum Ziele haben, die Sicherungsvorkehren für Kernkraftwerke so zu gestalten, dass das Risiko für jeden einzelnen betroffenen Menschen praktisch ausgeschlossen werden kann.
Ich habe versucht, Ihnen die Überlegungen der Kommission darzulegen. Ich will meine Ausführungen aber nicht schlies- sen, ohne festzuhalten, dass sich der Bundesrat des Pro- blems Kaiseraugst verantwortungsbewusst angenommen und die notwendigen Abklärungen mit aller Sorgfalt getrof- fen hat. Dies ist auch der Grund, dass die vorberatende Kommission in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen hat, Ihnen den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Rahmenbewilligung des Bundesrates für die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG zur Annahme zu empfeh- len.
Miville: Der Entscheid unserer Kammer über die vom Bun- desrat beantragte Genehmigung seines Beschlusses zur Erteilung der Rahmenbewilligung für das KKW Kaiseraugst ist nicht nur energiepolitisch, sondern vor allem auch staatspolitisch von höchster Bedeutung. Jedenfalls wird das von der in dieser Frage fast einmütigen Bevölkerung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie des Fricktals so empfunden. Sie treffen in diesen Gegenden kaum noch jemanden, der für die Erstellung und Inbetrieb- nahme dieses KKW eintreten würde.
Weil für Kaiseraugst bereits eine Standortbewilligung erteilt worden ist - das war allerdings in den Jahren 1969 und 1972 und unter einigermassen anderen Voraussetzungen -, kann nun über die Rahmenbewilligung in einem vereinfachten Verfahren entschieden werden. Das sagt uns die Botschaft, das entspricht Artikel 12 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz und das wurde Ihrer Kommission mit einem Gutachten des Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departements noch zusätzlich verdeutlicht. Es soll und kann also - unter Zuhilfenahme verschiedener Kriterien und Bedingungen - «nur noch geprüft werden, ob an der Ener-
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gie, die in der Anlage erzeugt werden soll, im Inland voraus- sichtlich ein hinreichender Bedarf bestehen wird».
Nun wird uns aber niemand verbieten wollen, in die parla- mentarische Erörterung dieser von vielen Bürgerinnen und Bürgern als schicksalshaft gewerteten Vorlage auch andere Aspekte einzubeziehen. Es kann uns dies um so weniger verwehrt werden, als diese Aspekte auch in der Kommis- sionsberatung eine wichtige Rolle gespielt haben und weil sie schliesslich einen grossen Teil der Botschaft ausma- chen. Diese setzt sich mit den Fragen der nuklearen Sicher- heit, der seismischen Verhältnisse, der Bevölkerungsvertei- lung, des Containments, der Kühlung, der klimatischen Aus- wirkungen und mit anderem mehr gründlich auseinander. Was die energiepolitische Seite dieser sorgenvollen Angele- genheit betrifft, so ist der Bundesrat zur Bejahung des Bedarfs für ein neues Kernkraftwerk für die neunziger Jahre gelangt, und Ihre Kommission hält mit 9 zu 4 Stimmen für die erste Hälfte der neunziger Jahre den Bedarf nach min- destens einem KKW in der Grössenordnung von mehreren 100 Megawatt installierter Leistung für gegeben.
Für mich ist diese Frage umstritten und bleibt umstritten. Wie man sie beurteilt, beruht auf lauter Einschätzungen zukünftiger Entwicklungen. Wie wird bis in die neunziger Jahre hinein unser Wirtschaftswachstum zunehmen oder stagnieren? Wie werden sich die Energiepreise entwickeln? Wie wird in näherer oder fernerer Zukunft die Energiepolitik unseres Landes aussehen, wie weit werden die Sparbemü- hungen erfolgreich sein, wie wirksam neue Energien, in wel- chem Masse und zu welchen Preisen werden wir das Erdöl substituieren können? Im Bericht der Eidgenössischen Energiekommission, die ja im Hinblick auf zukünftige Ener- gieversorgungslücken keine Einigung erzielte, sondern, gestützt auf je einen Drittel der Kommission, drei ganz ver- schiedene Auffassungen produzierte, gibt es jenen Satz, den man gar nicht deutlich genug hervorheben kann, der auch vom Kommissionspräsidenten zitiert wurde:
«Der Bedarfsnachweis ist wissenschaftlich nicht möglich, objektiv nicht lösbar, ordnungspolitisch umstritten, vom politischen Standpunkt aus jedoch erforderlich.»
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Ob man aber - zum Beispiel - 2,8 oder 1,5 Prozent Wirt- schaftswachstum pro Jahr für unser Land annimmt - der sogenannte 10-Werke-Bericht geht von 2,8 aus, 1,5 schei- nen heute realistischer -, ob man also den einen oder den anderen Wert zugrundelegt, macht allein schon 80 Prozent des Schweizer Anteils von Kaiseraugst aus. Im weiteren hat die Elektrizitätswirtschaft diesen Sommer einige Zahlen bekanntgegeben, die in diesem Zusammenhang nicht über- sehen werden dürfen. Im Jahre 1981 hat die Nettostromer- zeugung um 7,6 Prozent, der Verbrauch um bloss 2,7 Pro- zent zugenommen. In jenem gleichen Jahr 1981 erzielte die Schweiz einen Ausfuhrüberschuss von 10,7 Milliarden Kilo- wattstunden, was 21 Prozent der gesamten Elektrizitätspro- duktion entsprach. Die Elektrizitätsbilanz schloss 1981 denn auch mit einem Rekordüberschuss von 720 Millionen Franken ab. Wertmässig nahmen die Stromexporte um 36 Prozent auf 1,19 Milliarden Franken zu, während die Importe nur um 4,5 Prozent auf 450 Millionen Franken stiegen. Im Winterhalbjahr 1981/82 sodann stieg die Nettostrompro- duktion im Vergleich zur gleichen Periode der Vorjahre um 9,7 Prozent, der Verbrauch um lediglich 2,8 Prozent. Und nun kommt 1984 mit Leibstadt ein KKW der 1000-Mega- watt-Klasse hinzu. Da ist es mir nicht klar, wie man im Hin- blick auf die nächsten Jahre - bei einer einigermassen ver- nünftigen Energie- bzw. Energiesparpolitik - Versorgungs- lücken befürchten kann. Schon gar nicht angesichts der Prognosen zahlreicher Konjunkturexperten, die der Mei- nung sind, wir hätten uns in den nächsten Jahren mehr oder weniger auf ein wirtschaftliches Nullwachstum einzurichten. Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen hat fest- gestellt, dass der Bundesrat mit dem von ihm geschätzten Verbrauchszuwachs an Energie von 2,5 Prozent jährlich doppelt so hoch liegt wie die durchschnittlichen Bedarfs- schätzungen der anderen europäischen Länder, für die zum Teil sogar namhafte Verbrauchsabnahmen prognostiziert werden.
Das ist alles, was ich zu dieser formell entscheidenden Frage des Bedarfsnachweises ausführen möchte. Vielleicht sind es aber Erwägungen dieser Art gewesen, welche schon am 7. September 1981 mit anderen Motiven zusam- men zur Folge hatten, dass die Bernischen Kraftwerke ihren Kollegen in Kaiseraugst folgendes nahelegten:
«Die GL (der BKW) glaubt jedoch, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und bestätigt durch die jüngsten Experten- gutachten, dass verschiedene sachliche Gründe für einen Verzicht auf KKWK (Kernkraftwerk Kaiseraugst) vorliegen. Wenn auch diese für KKWK spezifischen, ungünstigen Fak- toren nicht genügen, die Standortbewilligung aufgrund der heute geltenden Rechtsordnung zu widerrufen bzw. eine weitgehende Neuprojektierung zu verlangen, drängt sich doch die Frage auf, ob nicht im Rahmen der allgemein aner- kannten Bestrebungen zur Optimierung aller Sicherheitsan- forderungen auf den im Vergleich zu anderen Standorten bzw. Projekten ausgesprochen ungünstigen Standort ver- zichtet werden sollte.» Soweit die BKW.
Um diese Frage, um die Frage des Verzichts, geht es auch heute mit einem heute eingereichten Antrag. Sie schwebt schon lange im politischen Raum: ich darf Sie an das Postu- lat unseres ehemaligen Kollegen und heutigen Bundesrates Alphons Egli erinnern, der schon 1979 mit einem Postulat Verzichtsverhandlungen anregte, und an jenen berühmt gewordenen Artikel «Kernenergie ja - Kaiseraugst nein?» in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 21. August 1982, der mit den Worten schloss:
«Die Befürworter eines geordneten Rückzugs aus dem mit Hypotheken aller Art besonders belasteten Vorhaben sind immer zahlreicher, und zwar auch in Kreisen, die gegen den Vorwurf voreiliger Nachgiebigkeit durchaus gefeit sind. Noch nicht unbedingt in öffentlichen Erklärungen, aber in persönlichen Gesprächen hört man heute erstaunlich oft die Ansicht, bei realistischer Beurteilung erweise sich ein Verzicht auf Kaiseraugst sowohl energiepolitisch wie vor allem in bezug auf den Rechtsstaat als das kleinere Übel.» Damit komme ich zur Frage, um die es mir vor allem geht und um deren Beachtung ich Sie in aller Eindringlichkeit bit- ten möchte. Die Bevölkerung der Kantone Basel-Land- schaft und Basel-Stadt hat sich seit Jahren gegen den Bau von Atomkraftwerken in ihrer Region ausgesprochen und diesem Willen in mehreren Volksabstimmungen Ausdruck verliehen. Besonders eindrücklich war jene vom 18. Februar 1979, in der die baselstädtischen Stimmberechtigten mit 53 349 Ja gegen 13 046 Nein, d. h. mit einer Mehrheit von 80 Prozent, ein Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Atomkraftwerken angenommen haben, ein Gesetz, das die Behörden des Kantons dazu verpflichtet, sich mit allen Mit- teln gegen das Projekt Kaiseraugst zur Wehr zu setzen. Ausserdem haben die beiden Kantonsparlamente Standes- initiativen und Resolutionen beschlossen, mit der Forde- rung, die Standortbewilligung für das Atomkraftwerk Kaiser- augst zu widerrufen. Schliesslich haben am 5. November 1981 die Mitglieder des baselstädtischen Grossen Rates in einer Sondersitzung - eine solche wurde erstmals seit 1932 wieder einberufen - mit 106 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltun- gen einer Resolution zugestimmt, mit der die eidgenössi- schen Räte eindringlich ersucht wurden, die Rahmenbewilli- gung nicht zu genehmigen.
Das alles ist nicht - wie man uns dies immer wieder vorwirft - Ausdruck einer sogenannten «Sankt-Florianspolitik», wel- che darauf ausginge, Energie bloss in hohem Masse zu ver- brauchen, ihre Erzeugung aber anderen Regionen zu über- lassen. Was den hohen Stromkonsum des Kantons Basel- Stadt anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass davon nur 20 Prozent in die Haushalte fliessen, also dem Komfort zugutekommen, während 80 Prozent dem Verkehr, dem Gewerbe und der Industrie - in einem hohen Masse also dem ganzen Lande - dienen. Kaum irgendwo gibt man sich andererseits so viel Mühe, Energie zu sparen, wie im Kan- ton, den ich hier zu vertreten die Ehre habe. Dieser Kanton verfügt über ein rigoroses, vom Grossen Rat verabschiede- tes Energieleitbild und Energiesparprogramm; in parlamen- tarischer Beratung befindet sich ein als ausserordentlich
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scharf zu bezeichnendes Energiegesetz mit den Zielen Spa- ren, Erdölsubstitution, Förderung erneuerbarer Energien und Subventionierung baulicher Sanierungen und Isolierun- gen. Schon heute bezieht Basel-Stadt rund 10 Prozent sei- nes Stroms aus den Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen der Fernheizung, der Kehrichtverbrennung, der Industrie und zweier Blockheizkraftwerke. Mit einem Aufwand von 1,5 Mil- lionen Franken untersuchen die Kantone Basel-Stadt und -Landschaft die Möglichkeiten der Erstellung eines Kohle- Gas-Fernheiz-Kraftwerkes in Pratteln, und wenn ich sage «die Möglichkeiten», so sind damit die neuen umweltscho- nenden Technologien der Wirbelschichtfeuerung und der Kohlevergasung gemeint.
Was hat nun die Bevölkerung der beiden Basel sowie angrenzender Gebiete - wie vor allem des Fricktals - gegen das KKW Kaiseraugst einzuwenden? Es ist dies vor allem die Frage des Standortes. Lassen Sie mich hier in erster Linie die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen zitieren, die das EVED im Hinblick auf Kaiser- augst beraten hat. Die Kernsätze lauten:
«Neue Erkenntnisse über die seismischen und seismotek- tonischen Verhältnisse haben gezeigt, dass der Standort Kaiseraugst ungünstiger liegt als früher angenommen und als andere schweizerische Standorte.» und «Die Bevölke- rungsverteilung um den Standort des KKW Kaiseraugst wies schon bei der früheren Beurteilung (gemeint ist 1967 und 1972) relativ ungünstige Merkmale auf. Inzwischen (gemeint ist 1981) hat die Bevölkerungszahl beträchtlich zugenommen. Der Standort zeigt das ungünstigste Bild im Vergleich zu anderen schweizerischen Standorten.»
Mit Blick auf den geographischen Raum, in welchem das KKW Kaiseraugst verwirklicht werden soll, wollen Sie sich bitte folgende Zahlen und Gegebenheiten vor Augen füh- ren:
In diesem Raum zwischen Jura, Schwarzwald und Vogesen leben 2,3 Millionen Menschen, 600 000 im schweizerischen, 750 000 im badensischen und 950 000 im elsässischen Teil. Die Bevölkerungsdichte liegt mit 230 Einwohnern pro Qua- dratkilometer etwa um 50 Prozent über dem mittleren schweizerischen Wert. Im stark besiedelten schweizeri- schen Raum finden wir grosse industrielle Betriebe, beson- ders der Chemie, umfassende Verkehrsanlagen und grosse Lagerfazilitäten. In diesem Zusammenhang: an Kaiseraugst fahren täglich 700 Eisenbahnzüge und 60 000 Autos und in ihnen unter anderem 70 000 Pendler vorbei. Man muss ver- suchen, sich vorzustellen, was da bei einem Notfall alles blockiert würde! Im engeren Agglomerationsraum von Basel, zu dem laut Bundesamt für Statistik Kaiseraugst gehört, leben in einem 4 bis 5 Kilometer breiten Flusstal 500 000 Menschen auf einer Fläche von 300 Quadratkilome- ter. Das ergibt 2500 Einwohner pro Quadratkilometer; das Ruhrgebiet weist 1000 Einwohner pro Quadratkilometer auf. In einem Umkreis von 15 Kilometer um Kaiseraugst leben nicht nur 650 000 Menschen, sondern liegt auch die grösste industrielle Konzentration, an der schweizerisches Gebiet beteiligt ist, und befinden sich die von deutscher Seite vor- gesehenen Standorte für die Kernkraftwerke Schwörstadt und Wyhl mit je 1300 Megawatt Leistung.
Ein Blick auf die Konzentration von KKW im regionalen Raum ergibt folgendes Bild. Wir haben am Hochrhein Kaiseraugst in Planung, Leibstadt im Bau und Schwörstadt standortgesichert, am Oberrhein Fessenheim I, II im Betrieb, Ill und IV in Planung und Wyhl standortgesichert und an der Aare Beznau I und II im Betrieb. Mit anderen Worten: wir haben in diesem Raum bzw. es entsteht in die- sem Raum eine Ballung über die Landesgrenzen hinweg, wie sie kein Land innerhalb seiner eigenen Grenzen dulden würde. Die Regio Basiliensis - getragen von den Behörden und von der Wirtschaft, von der Wirtschaft (!) insbesondere der Kantone Basel-Stadt und -Landschaft - sagt hierzu: «Fluss und Gelände drohen zum Diener dreier Herren zu werden» und «Die Grenzregion Basel droht zum Prügelkna- ben dreier nationaler Energiepolitiken zu werden, von denen jede die nationalen Belange mit dem Rücken zur Grenze über die regionalen stellt». Die Regio Basiliensis
sieht sich zwar nicht in der Lage, zur Frage der Sicherheit Stellung zu nehmen, muss aber davon ausgehen, dass selbst bei hohen Sicherheitsvorkehren ein Restrisiko besteht. Sie macht darauf aufmerksam, dass zwischen- staatliche Vereinbarungen über den Kernkraftausbau - wer darf wo was bauen? - fehlen und dass ebenso keine unbe- schränkte Haftung der ausländischen Kraftwerkbetreiber existiert. Die Regio Basiliensis, welche in hohem Masse grenzüberschreitend tätig ist, unterstreicht des weiteren mit aller Deutlichkeit, «dass die Plazierung eines weiteren solchen Werkes im Grenzraum der Region Basel internatio- naler Vereinbarungen bedarf, die über den Katastrophen- schutz hinausgehen und alle geplanten KKW umfassen . . . Der Hinweis des Bundesrates auf die koordinativen Bemü- hungen der für die grenzüberschreitenden Fragen zuständi- gen Gremien wie der deutsch-französisch-schweizerischen Commission tripartite genügt insofern nicht, als das Thema KKW dort trotz vielfältiger regionaler Bemühungen noch nie zur Sprache gekommen ist».
Hinzu kommt folgendes: Das Projekt des KKW Kaiseraugst ist durch die technische Entwicklung der letzten zehn Jahre überholt worden; es ist damit zu rechnen, dass die Anlage technologisch bald neu konzipiert werden muss, woraus sich dann auch neue Sicherheitsanforderungen ergeben. Die Aargauer Regierung möchte vom reinen Nasskühlturm- verfahren abgehen; hier entstehen Probleme hinsichtlich der Rheinwassererwärmung, Probleme, die mit den Rhein- anliegerstaaten völkerrechtlich, d. h. staatsvertraglich zu regeln sein würden. Dabei gilt, dass selbst im günstigsten Fall, nämlich wenn man der Schweiz eine 80prozentige Aus- nutzung der Kühlkapazität des Rheins zugestehen würde, die Leistung des KKW Kaiseraugst um 13 Prozent reduziert werden müsste, bei einer nur 50prozentigen Ausnutzung (was im Bereich des Möglichen liegt) um 27 Prozent!
Kaiseraugst ist als Standort unannehmbar. Es ist vom Zen- trum Basels gleich weit entfernt wie Dietikon vom Zentrum Zürichs. Würde wohl jemand auf die Idee kommen, der Stadt Zürich in Dietikon ein KKW vor die Nase zu bauen? Die Climod-Studie hat ergeben, dass sich beim Bau von Kühltürmen im Abstand von nur 10 Kilometer beidseits des Rheines eine Serie von Nebelschwaden von 4 bis 5 Kilome- ter Länge jährlich über 700 Stunden oder 12 Prozent der sonnigen Stunden ergeben würde. Man mag sagen, das ginge noch an, gut, aber was nicht angeht, ist die Einbet- tung eines so riskanten Werkes in eine durch Verkehr und Industrie bereits überlastete Region, in der eine allfällige horizontale Evakuation nicht möglich wäre und in der wir bisher kein genügendes Sicherheitsdispositiv - zwischen- staatlich und im politischen Sinne durchsetzbar - erkennen können.
Aus diesen Gründen beantrage ich die Ablehnung der Rah- menbewilligung. Nur nebenbei: Für mich spielt auch der Zeitpunkt eine gewisse Rolle, in dem wir uns hier anschik- ken, einen solchen Entscheid zu fällen. Wir sollten zuwar- ten, bis über die bedeutsamen Einwände rechtlicher Natur, die von der Gemeinde Kaiseraugst geltend gemacht wer- den - unter Umständen ungültige Landabtretung und Erschliessungsvereinbarung, durch die Gemeinde verwei- gerte Abtretung von zur Erstellung des KKW unerlässlichen Feldweg-Parzellen - Klarheit besteht, bis das Schweizer- volk über die Atominitiative II - kein KKW mehr nach Leib- stadt - entschieden hat und bis die konkrete Ausgestaltung des Schutzes für die Bevölkerung, der Sicherheitsvorkeh rungen und der Notfallplanung besser ersichtlich ist. Vor- aussetzung eines Entscheides unsererseits müsste ja auch die Klärung der Kühlturmfrage sein; bereits hat die - poli- tisch massgebliche - CDU-Fraktion des Landtages von Baden-Württemberg ihre Bedenken gegen ein Durchlauf- verfahren mit Rheinwasser geltend gemacht.
Ich schliesse mit einem - jedenfalls für mich - ausserge- wöhnlich eindrücklichen Zitat. An der von mir erwähnten Sondersitzung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt vom 5. November 1981 hat der damalige Grossratspräsi- dent, der freisinnige Historiker und Gymnasialrektor Dr. Werner Rihm, folgendes gesagt:
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«In noch ungebrochenem Vertrauen in unsere eidgenössi- schen Volks- und Standesvertretungen appellieren wir an die Solidarität, auf die in unserem Lande jede Minderheit lebensnotwendig angewiesen ist und die zu üben und zu beweisen für die Mehrheit nicht nur ein Akt der politischen Klugheit, sondern auch der politischen Ehre ist. Als Histori- ker sei mir die Feststellung erlaubt, dass es ein jahrhunder- tealter Erfahrungsschatz unserer Geschichte ist, dass es unserer Schweiz immer dann gut ging, wenn sie den politi- schen Willen ihrer Minderheiten zu respektieren wusste. Und unsere Geschichte erweist auch, dass die Nord- westecke, gemessen an ihrem politischen Willen und ihren Leistungen für die Eidgenossenschaft, die Abseitsstellung nie gewollt hat, sich aber immer zu wehren wusste, wenn sie Gefahr lief, ins Abseits gestellt zu werden.»
Und jenen Leuten, die an dieser Stelle jeweils von Rechts- staatlichkeit zu sprechen beginnen bzw. glauben, uns die Rechtsstaatlichkeit in Erinnerung rufen zu müssen, hat Dr. Rihm geantwortet: «Die Rechtsstaatlichkeit wollte und sollte von Anfang an einzelne Bürger und Gruppen vor dem Zugriff des Staates schützen und nicht den Staat vor der Opposition seiner Bürger».
Ich ersuche Sie um Zustimmung zu meinem Antrag.
Stucki: Es war zweifellos richtig, dass sich die vorbera- tende Kommission nicht einfach auf die Beurteilung der Bedarfsfrage beschränkt hat, sondern darüber hinaus sich mit allgemeinen Sicherheitsaspekten, Fragen des Umwelt- schutzes und auch mit den standortspezifischen Fragen zu Kaiseraugst befasst hat. Die eingehende Prüfung der Fra- genkomplexe führt unsererseits - dies sei vorweg genom- men - zu einer positiven Stellungnahme zum Bundesbe- schluss und veranlasst uns, der Erteilung der Rahmenbewil- ligung zuzustimmen.
Im übrigen kann die soeben erschienene Botschaft zur Volksinitiative für eine Zukunft - wie sie benannt ist - ohne weitere Atomkraftwerke an der Notwendigkeit, dass der Ständerat in dieser Session nun seinen Entscheid fällen soll, nichts ändern. Anlässlich der Beratungen im Plenum des Zweitrates ist dann noch Zeit genug, um Fahrplanfra- gen bezüglich Abstimmungsreihenfolgen zu erörtern. Es braucht meines Erachtens deshalb auch keine Ergänzung des Bundesbeschlusses gemäss dem Antrag von Herrn Kollega Guntern.
Zunächst zur Frage nach dem Bedarf. Prognosen über den zukünftigen Elektrizitätsbedarf sind naturgemäss unsicher, weil ja der zu ermittelnde Bedarf von zahlreichen ungewis- sen Faktoren und Randbedingungen abhängt. Der Herr Kommissionspräsident hat das im einzelnen hier dargelegt. Verschiedene unabhängig voneinander durchgeführte Untersuchungen rechnen mit einer jährlichen Verbrauchs- zunahme von gegen 3 Prozent und kommen auch überein- stimmend zum Schluss, dass zusätzlich zum Werk Leib- stadt Ende der achtziger Jahre eine weitere Anlage dieser Kapazität mit Sicherheit notwendig sein wird, um die ausrei- chende Versorgung unseres Landes mit elektrischer Ener- gie sicherzustellen.
Ausschlaggebend für die Schlussfolgerungen ist nach unserer Ansicht aber nicht allein die Höhe der jährlichen Zuwachsraten, die etwas höher oder etwas tiefer ausfallen können, sondern vielmehr auch die ebenso entscheidende Frage, mit welchen Energieträgern wir den nach wie vor übersetzten Erdölanteil am Energieverbrauch vermindern wollen. Nachdem uns die Verwundbarkeit der Erdölversor- gung in den letzten Jahren mehrmals drastisch vor Augen geführt wurde, drängt sich die Reduktion der heutigen Abhängigkeit von Erdöl als Grundanliegen ultimativ auf. Auch abgesehen vom jährlichen Mehrverbrauch an Energie ist daher der Bau mindestens eines weiteren Kernkraftwer kes jedenfalls notwendig, um einen wirkungsvollen Schritt zur Bekämpfung der beängstigenden Einseitigkeit unserer Energieversorgung zu tun. Neue Energien, sanfte Energien - wie man sie auch benennt - mögen wertvolle Ergänzun- gen im Energiebereich bringen. Sie vermögen aber quanti- tativ keinen entscheidenen Beitrag zu leisten, ebenso, wie
der Ausbau von Wasserkraftwerken aus Gründen des Land- schaftsschutzes und derjenige von Kohlekraftwerken aus Gründen der Luftverschmutzung limitiert ist.
Daraus ergibt sich zugleich, dass auch aus der Sicht des Umweltschutzes die Elektrizitätserzeugung mittels Kern- kraftwerken allen anderen Erzeugungsmöglichkeiten vorzu- ziehen ist. Auch wenn heute in der Region Basel von einem neuen Kohlekraftwerk gesprochen wird - mit einer aller- dings wesentlich kleineren Leistung als der des zur Diskus- sion stehenden AKW -, dann wird man doch sehen müs- sen, dass die damit verbundenen Umweltprobleme (Rauch, Abgas) nach dem heutigen Stand der Technik keineswegs befriedigend gelöst sind. Es ist deshalb nicht daran zu zwei- feln - und ich hätte sogar ein gewisses Verständnis dafür -, dass in der Region Basel, wenn es dann einmal ernst gelten würde mit einem Kohlekraftwerk, dieses schliesslich aus Gründen des Umweltschutzes ebenfalls verhindert würde. Zur Frage der Sicherheit: Abgesehen davon, dass die Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Kernkraftwerken eine weltweite Problematik bilden, können wir doch davon ausgehen, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Län- dern diesbezüglich über ganz besonders weitgehende Sicherheitsvorschriften verfügt. Unsere strengen baulichen Vorschriften für Kernkraftwerke bringen ganz klar zum Aus- druck, dass es nicht nur darum gehen kann, ein Mehr oder Weniger an Sicherheit zu erreichen. Die Sicherheitsvorkeh ren werden nach unserem heutigen Recht auf diesem Sach- gebiet so gross geschrieben, dass die Erstellung eines Kernkraftwerkes auch in dichter besiedelten Regionen - also auch in Kaiseraugst - verantwortbar ist. Würde man den nach unseren Vorschriften erbauten Werken diesen hohen Sicherheitsgrad absprechen, so müssten konse- quenterweise beispielsweise Werke wie Beznau I und II, welche auch in einer dicht besiedelten Region liegen, unverzüglich im Betrieb eingestellt werden.
Im übrigen muss es uns etwas stören - ich habe das auch vorhin wieder aus dem Votum von Herrn Miville gehört -, wenn man in diesem Zusammenhang eine quantitative Überlegung macht und unter Hinweis auf die hohe Bevölke- rungsdichte in der Nachbarschaft von Kaiseraugst einer weniger zahlreichen Bevölkerung - wie zum Beispiel in der Region Graben - diese behaupteten Risiken zumutet, also sozusagen jenen Menschen, nur weil es weniger sind, einen geringeren Stellenwert beimisst. Eine aus ethischer Sicht doch völlig unhaltbare Argumentation.
Im weiteren übersieht man, dass Kernkraftwerke auch nicht gefährlicher sind als andere, akzeptierte Energiequellen, wie etwa Stauseen mit Staumauern oberhalb besiedelter Talschaften, oder etwa Risiken in der näheren oder weite- ren Umgebung von Flughäfen - vollbetankte Grossraum- flugzeuge mit Dutzenden von Tonnen Kerosin beladen - oder auch Risiken, die wir im Strassenverkehr eingehen. Ein weiterer Punkt: Wenn immer wieder davon gesprochen wird, dass Kaiseraugst ein eher schlechter Standort sei, dann darf im Gegenteil doch auch darauf hingewiesen wer- den, dass er ganz wesentliche Vorteile aufweist. Zunächst liegt der Standort inmitten der bedeutenden Industrieregion Basel-Rheinfelden; und es liegt auf der Hand, Energie eigentlich dort zu produzieren, wenn das möglich ist, wo sie auch vornehmlich gebraucht wird. Zum zweiten würde es die relativ hohe Bevölkerungsdichte in der Region Basei erlauben, durch eine wirtschaftlich rentable Verwertung der im Kernkraftwerk selbst nicht nutzbaren Abwärme in bedeutendem Masse zur Erdölsubstitution beizutragen. Durch Fernwärmeversorgung könnten allein im Raume Basel jährlich schätzungsweise 200 000 Tonnen Erdöl ein- gespart werden. - Übrigens wurde vor kurzem ein ver- gleichbares Projekt - auf der Basis der Kernkraftwerke Beznau I und II und zusammen mit den in der Region Baden/Brugg und dem zürcherischen Limmattal befindli- chen Kehrichtverbrennungsanlagen - unter dem Namen Transvaal der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zur Kühlturmfrage: Wir unterstützen den Gedanken der Kommission sehr, dass man durch den Bundesrat prüfen lässt und entsprechende Verhandlungen in die Wege leitet,
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ob anstelle der Kühltürme die Durchlaufkühlung treten kann. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der teilweise oder vollständige Ersatz der vorgesehenen Kühl- türme durch eine Flusswasserkühlung technisch durchaus möglich wäre und dass die Unternehmung einer solchen Lösung positiv gegenübersteht.
Abschliessend gilt es festzuhalten, dass die ausreichende Versorgung mit Elektrizität für uns alle - und in besonderem Masse auch für unsere Wirtschaft - von grundlegender Bedeutung ist. Wir haben zu bedenken, dass unsere Wirt- schaft keinesfalls eine Energielücke riskieren kann. Es sei denn, man nehme die Gefahr in Kauf, dass als Folge von Energielücken Ende der achtziger Jahre Arbeitsplätze in grosser Zahl in Frage gestellt sind oder dass wir auch in der Elektrizitätsversorgung unseres Landes in eine gleicher- massen gefährliche Auslandsabhängigkeit wie beim Öl geraten. Weder das eine noch das andere ist verantwortbar. Angesichts dieser Tatsache und weil die Realisierung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst auch nach Erteilung der Rah- menbewilligung noch gegen acht bis zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, ist es höchste Zeit, nunmehr ohne Verzug einen grundlegenden Entscheid zu fällen. Wir halten das Werk Kaiseraugst für nötig, sicher aber auch aus der Sicht des Umweltschutzes für vorteilhaft. Wir werden für die Erteilung der Rahmenbewilligung eintreten.
Letsch: Ich empfinde es als absolut natürlich und verständ- lich, dass in einer so komplexen Frage wie Kaiseraugst ver- schiedene Standpunkte eingenommen werden. Ohne damit die Bedeutung jener zu unterschätzen, denen es letztlich weder um Kaiseraugst noch um die Kernenergie geht, son- dern die mit ihrem Protest ganz andere Ziele verfolgen, sehe ich jetzt einmal von diesen Gruppen ab. Wer die vom Recht gesetzten Grenzen auch nur verbal ritzt, geschweige denn, wer zum Terror greift, darf auf kein Verständnis rech- nen.
Ich verstehe und akzeptiere aber jene, die beim ehrlichen Abwägen zwischen Pro und Kontra dazu neigen, beispiels- weise den Bedarfsnachweis als nicht zwingend, die Sicher- heit als nicht ausreichend und den Standort als ungünstig zu beurteilen. Dieses Verständnis wiederum ist nun aller- dings gepaart mit der Erwartung, dass gegenüber ehrlichen Befürwortern dieselbe Toleranz geübt und dass deshalb akzeptiert wird, wenn die Mehrheit der Kommission den Bedarfsnachweis bejaht, somit zur Rahmenbewilligung ja sagt, und wenn für uns weder das Risiko noch teils ungün- stige Standortfaktoren Gründe sind, um Kaiseraugst abzu- lehnen. Es ist müssig, hier und heute alle Argumente und Gegenargumente erneut aufzurollen. Das ist zur Genüge geschehen, vor allem auch im vorzüglichen Referat unseres Kommissionspräsidenten. Zahlreiche Gespräche mit ver- nünftigen Kernkraftwerkgegnern haben mein Urteil nicht zu erschüttern vermocht, aber sie haben mir Respekt vor den Sorgen und Überlegungen achtbarer Mitbürger eingeflösst. Mehr Mühe habe ich nun allerdings mit Teilen jener mei- nungsbildenden «Elite» - um es einmal so auszudrücken -, die in besonderem Masse aufgerufen wäre, im Rahmen unserer politischen Willensbildung nicht so sehr auf Emo- tionen, sondern auf Fakten abzustellen, die aufgerufen wäre, für grundsätzliche, partiellen Interessen übergeord- nete Anliegen Verständnis zu wecken sowie langfristigen Überlegungen - Herr Miville hat vor allem von der heutigen Situation gesprochen - zum Durchbruch zu verhelfen. Dies- bezüglich enttäuschen mich nun doch vor allem die Regie- rungen der beiden Basel sowie die Spitzen der Basler Wirt- schaft. Beide huldigen meines Erachtens eben doch - Herr Miville, ich gestatte mir diesen Hinweis - dem Sankt-Flo- rian-Prinzip. Wenn ich das sage, so denke ich erstens an die mir nahestehende Bevölkerung in den Räumen Aarau- Olten sowie Brugg-Koblenz-Baden, wo auch grosse Indu- strieunternehmungen angesiedelt sind. In diesen Regionen sind seit Jahren Kernkraftwerke in Betrieb (Stichwort: Gös- gen und Beznau), und in Leibstadt wird gebaut. Nicht zuletzt dank diesen Werken ist die schweizerische Strom- versorgung bisher intakt.
Die Behörden und der grosse Teil der betroffenen Bevölke- rung haben dafür Verständnis gezeigt und leben mit den angeblich unverantwortbaren Risiken und Belastungen. Herr Miville, wir Aargauer waren solidarisch, um auf das Zitat anzuspielen, das Sie am Schluss gebracht haben. Ich möchte wünschen, dass man in der Nordwestschweiz ver- mehrt auch an die besonnenen Aargauer Mitbürger in den genannten Regionen denkt. Anderenfalls könnten sich diese zu Recht fragen, weshalb ihnen etwas zugemutet wird, was andere für sich als unzumutbar erachten, und weshalb die Behörden im einen Fall unseren Rechtsstaat durchsetzen, im anderen Fall sich damit aber schwer tun. Ich sage das vor allem auch an die Adresse jener - Mme Bauer hat das in der Kommission getan -, die aus staatspo- litischer Sorge angebliche Minderheiten - man meint damit die Region Basel - bemitleiden.
Wenn ich zweitens nun die grossen Basler Chemiekonzerne ansehe, so sichern sich diese vertraglich mit den Aare-Tes- sin-Werken Strom. Sie handeln unternehmerisch weitsichtig und richtig. Sie verdienen Lob, weil es ihnen nicht zuletzt um die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen geht. Aber zweifellos weiss man in Basel auch, dass die Aare-Tessin- Werke ihrerseits an den Kernkraftwerken Gösgen und Leib- stadt massgeblich beteiligt sind, dass man also selbst in diesem grossen Wirtschaftszentrum Basel auf Atomkraft angewiesen ist. Ein klares Bekenntnis auch zu Kaiseraugst wäre deshalb meines Erachtens folgerichtig und der politi- schen Verantwortung wirtschaftlicher Spitzenorganisatio- nen angemessen. Ich habe diesen Standpunkt im Verwal- tungsrat einer dieser grossen Unternehmungen vertreten; ich darf ihn deshalb hier sicher auch einnehmen.
Zusammenfassend und abschliessend halte ich noch ein- mal fest: Viele unserer Mitbürger sind verunsichert und wenden sich aus ehrlicher Sorge gegen den Bau eines wei- teren Kernkraftwerkes, insbesondere in Kaiseraugst. Unsere Rechtsordnung überträgt den Entscheid in diesen Fragen aber den Bundesbehörden, und wir haben die Pflicht, aufgrund des geltenden Rechts und aufgrund von Fakten zu entscheiden. Man kann nicht Wind säen und sich dann wundern, wenn man Sturm erntet. Klare Haltungen wichtiger kantonaler Meinungsbildner, allenfalls verbunden mit ebenso klaren Wünschen - wie etwa den Verzicht auf die Kühltürme, den ich voll unterstütze und den ich als sehr wichtig erachte -, vermöchten das Verständnis für die Not- wendigkeit und Angemessenheit von Kaiseraugst minde- stens bei Teilen der betroffenen Bevölkerung zu fördern. Der Regierungsrat des Kantons Aargau sowie die aargau- ische Industrie- und Handelskammer haben diesbezüglich beispielhaft gewirkt, und es wäre mein bescheidener Wunsch, Herr Miville, dass dieses Beispiel in Basel vielleicht doch noch Schule machen könnte.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit unserer Kommission zuzustimmen.
Belser: Die Tatsache, dass man mit dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz einen Bedarfsnachweis zur Vorausset- zung der Rahmenbewilligung machte, zeigt, dass der Gesetzgeber den Bau von Anlagen zurückhaltend handha- ben wollte. Was hätte das Kriterium des Bedarfsnachweises denn sonst für einen Sinn gehabt? Die Annahmen für einen zusätzlichen Bedarf müssen deshalb konservativ getroffen werden. Wir sind verpflichtet, nach Wegen zu suchen, die den Ausbau der Produktionen nicht nötig machen.
Dass der Bundesbeschluss nicht nur in der Nordwest- schweiz so verstanden wird, zeigte uns ja auch die Stan- desinitiative des Kantons Tessin für eine sparsame Energie- politik. Ich zitiere: «Der Kanton Tessin verlangt, dass die zuständigen Bundesbehörden den neuen Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz streng anwenden, besonders was die Kontrolle der Sicherheit von in Betrieb stehenden Anlagen und die Bewilligung neuer Anlagen betrifft.»
Wenn man heute diese strengen Massstäbe nicht anwen- den will, dann wird dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden nicht gestärkt.
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Kernkraftwerk Kaiseraugst
Macht der Bedarfsnachweis als Prinzip auch Mühe, so kön- nen die zugrunde gelegten Annahmen schon besser beur- teilt werden. Ein reales Wirtschaftswachstum von 2,1 Pro- zent über die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist wenig wahrscheinlich. Das würde nämlich heissen, dass wir in 35 bis 36 Jahren unser Bruttoinlandprodukt verdoppeln wür- den. Ebenso zweifelhaft ist die Aussage, dass die Erdöl- preise in den nächsten Jahren real um 5 Prozent jährlich ansteigen werden. Jede dieser Annahmen ist schon für sich allein betrachtet wenig wahrscheinlich. Zusammengenom- men sind sie jedoch unsinnig, denn wenn die Ölpreise wirk- lich real um 5 Prozent steigen werden, dann wird es kein reales Wirtschaftswachstum in diesem Ausmass geben. Die Situation, in der wir heute stehen, beweist dies überdeut- lich: Die Ölpreissteigerungen der Jahre 1973/74 und 1978/79 haben entscheidend dazu beigetragen, dass das Wirtschaftswachstum auf Null gesunken ist und heute ein riesiges Überangebot an Erdöl besteht, obwohl so bedeu- tende Förderländer wie Saudi-Arabien nicht einmal die Hälfte ihrer Produktionskapazität ausschöpfen .·
Während man auf der Seite der Betreiber zwar gerne mit rasch steigenden Ölpreisen rechnet, verschweigt man, dass die Strompreise mit hundertprozentiger Sicherheit massiv weiter steigen werden. Leibstadt wird rund 5 Milliarden Franken kosten. Die Gestehungskosten des Stroms aus Leibstadt werden sehr, sehr teuer. Man wird aber die Elek- trizität aus Leibstadt im Sommer billig ins Ausland verkau- fen müssen. Die Schweizer Verbraucher, Haushalte ebenso wie die Gewerbe- und Industriebetriebe, werden die Kosten dieses Werks tragen müssen. Die Strompreise werden in nächster Zukunft real steigen. Wenn die Elektrizitätswirt- schaft beim Strom mit realen Preissteigerungen von jährlich 2 Prozent, beim Öl jedoch mit einer Verteuerung von jähr- lich 5 Prozent rechnet, dann ist das blosses Wunschden- ken. Die Elektrizitätswirtschaft will die Anwendung der Elek- troheizung forcieren, um den Bedarf für Leibstadt und Kai- seraugst erzeugen zu können. Diese Strategie ist für die Verbraucher ausserordentlich teuer. Wenn der Strom aus Leibstadt schon an der Kraftwerkklemme - ohne Transport und Verteilung - im Jahresdurchschnitt für die Betreiber 9 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde kostet, dann kann man ihn nicht im Winter für 6 oder 7 Rappen zum Heizen verkau- fen. Wenn die Elektrizitätswerke es trotzdem tun wollen, werden alle anderen Stromverbraucher den Strom, der zum Heizen verwendet wird, mit höheren Tarifen subventionieren müssen. Was für Leibstadt gilt, gilt noch mehr für Kaiser- augst. Das Atomkraftwerk Leibstadt wurde erst vor fünf Jahren noch auf 2,7 Milliarden Franken veranschlagt und kostet heute annähernd das Doppelte, obwohl es rund um Leibstadt keinen grossen Widerstand gegeben hat. Von Kaiseraugst wird heute erklärt, es könne für 5 Milliarden ebenfalls realisiert werden. Wer will denn das glauben?
Ich bin davon überzeugt, dass es volkswirtschaftlich unsin- nig ist, das Atomkraftwerk Kaiseraugst zu bauen und damit weitere Stromexporte und neue Elektroheizungen zu ermöglichen, ebenso, dass wir dieses Werk nicht brauchen und es billigere Möglichkeiten gibt, zusätzlichen Strom zu produzieren, falls wir eines Tages wirklich mehr benötigen sollten. Ich bin überzeugt davon, dass die vielen Milliarden, die Kaiseraugst die Konsumenten schlussendlich kosten würde, besser angelegt sind, wenn wir zum Beispiel die Gebäudesanierung forcieren und damit wirklich Öl sparen. Ein durchschnittliches Schweizer Haus braucht heute 21 Kilo Öl pro Quadratmeter beheizte Fläche. Das ist schlecht. Vorbildliche Neubauten kommen mit einem Drittel davon aus. Aber auch Gebäudesanierungen können beträchtliche Einsparungen bringen. Mit Investitionen in Gebäudesanierungen kann mehr Öl gespart werden als mit einem Atomkraftwerk. Das zeigten schon die letzten Jahre. Investitionen in Energienutzungstechniken können auch schneller realisiert werden als das Atomkraftwerk Kaiser- augst, von dem niemand hier in diesem Saal wirklich kon- kret weiss, wie und bis wann es durchgesetzt werden kann. Es ist billiger, umweltfreundlicher und sicherer, Öl durch Sanierung von Gebäuden und Ersatz von Heizanlagen zu
sparen als durch ein aufwendiges, kompliziertes und umstrittenes Atomkraftwerk, für das weder eine funktionie- rende Notfallorganisation noch ein konkretes Konzept für die Abfallbeseitigung besteht. Warum soll die schweizeri- sche Volkswirtschaft, d. h. alle Stromverbraucher, Haushal- tungen und Unternehmungen, Milliarden in ein Projekt stek- ken, bei dem für so viele Probleme nur Absichtserklärun gen, aber keine wirklichen Lösungen vorhanden sind? Kai- seraugst bewilligen heisst: dem schlechten Geld gutes nachwerfen. Kaiseraugst bewilligen heisst: nach Verlusten von Hunderten von Millionen, jetzt Milliarden zu riskieren. Schon unser Verantwortungsbewusstsein für die Volkswirt- schaft müsste uns zwingen, nein zu diesem Projekt zu sagen.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Stromverbrauch entsprechend den Prognosen der Elektrizitätswirtschaft ansteigen werde - ich gehe nicht davon aus -, ist es mög- lich, die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Wenn eine zusätzliche Stromproduktion erforderlich werden sollte, dann auf absehbare Zeit ja nur im Winter. Im Sommer sind riesige und durch das Atomkraftwerk Leibstadt weiter steigende Überschüsse vorhanden.
Zusätzliche Elektrizität kann günstiger durch Wärme-Kraft- Kopplungsanlagen hergestellt werden als durch ein Atom- kraftwerk. Die von den Ingenieurunternehmen Basler & Hof- mann und Sulzer Consulting - ich nehme doch an, das seien reputierte Unternehmen - im Auftrag der Eidgenössi- schen Energiekommission erarbeitete Studie über die Wärme-Kraft-Kopplung hat nachgewiesen, dass diese Pro- duktionsmöglichkeit sehr gross ist. Die Studie schätzt das technische Potential der Stromproduktion durch Wärme- Kraft-Kopplung, das bis 1990 zusätzlich erschlossen wer- den könnte, auf rund 25 600 Gigawattstunden pro Jahr, das entspricht annähernd 70 Prozent des Verbrauchs von 1981. Es könnte ausgeschöpft werden, wenn die Wärme-Kraft- Kopplung bei sämtlichen dafür geeigneten Wärmeproduk- tionen realisiert würde. Im Winterhalbjahr allein beträgt die- ses technische Potential der zusätzlich aus Wärme-Kraft- Kopplungsanlagen erreichbaren Stromproduktion rund 23 300 Gigawattstunden, mehr als heute im Winter ver- braucht wird.
Als wirtschaftliches Potential dieser Wärme-Kraft-Kopplung bezeichnet die erwähnte Studie jene Produktionsmöglich- keiten, bei denen die Kosten durch einen Erlös von durch- schnittlich rund 10 Rappen pro Kilowattstunde gedeckt werden können. Dies entspricht etwa den durchschnittli- chen Kosten des Stroms aus dem Atomkraftwerk Leibstadt. Die Elektrizitätsproduktion könnte bis 1990 um 19 400 Giga- wattstunden pro Jahr gesteigert werden. Das wirtschaftli- che Potential ist damit grösser als die Hälfte des heutigen Verbrauchs in der Schweiz. Von den 19 400 Gigawattstun- den würden 17 300 im Winter produziert. Das ist mehr als viermal so viel, als das Atomkraftwerk Kaiseraugst im Win- ter abgeben könnte.
Die Studie von Basler & Hofmann und Sulzer Consulting beschreibt eine mögliche Variante, bei der bis 1990 mit rund 3000 Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen etwa 10 Prozent nur dieses wirtschaftlichen Potentials erschlossen werden könnten. Man ist also vorsichtig. Das allein aber würde Kai- seraugst schon überflüssig machen. Wenn man berücksich- tigt, dass eine Heizungsanlage durchschnittlich nach etwa 15 Jahren ersetzt werden muss, dann ist klar, dass eine ver- stärkte Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung auch praktisch realisierbar ist und nicht nur auf dem Papier stehen müsste. Private und öffentliche Bauherren und die Elektrizitätswerke haben gerade in der Region Basel gezeigt, dass die Wärme-Kraft-Kopplung ein gangbarer Weg ist. Allein die Elektra Birseck, ein im schweizerischen Massstab kleines Elektrizitätswerk, hat in jüngster Zeit drei Wärme-Kraft- Kopplungsanlagen in Betrieb genommen, die mit Erdgas und mit dem Klärgas einer Abwasserreinigungsanlage gespiesen werden. Es sind allein bei diesem Elektrizitäts- werk fünf weitere Projekte für Blockheizkraftwerke bekannt, hängig und in Vorbereitung. In der Nordwestschweiz wer- den gerade auf diesem Gebiet Pionierleistungen erbracht,
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Centrale nucléaire de Kaiseraugst
die man in der heutigen Debatte nicht einfach vergessen darf.
Die beiden Basel untersuchen mit erheblichem finanziellem Aufwand die Möglichkeit, ob Kohle für die gekoppelte Pro- duktion von Strom und Wärme genutzt werden könnte. Weil Kohle nur unter grösstmöglicher Schonung der Umwelt ver- wendet werden soll, haben die beiden Basel 1,5 Millionen Franken in eine Umweltverträglichkeitsstudie investiert. Die Schweiz sollte die Möglichkeit offen halten, Kohle mit modernen, umweltfreundlichen Technologien zu nutzen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Diversifikation unserer Energieversorgung. Während die Kernenergie mit der Inbe- triebnahme des Atomkraftwerkes Leibstadt über 40 Prozent an die Stromversorgung beitragen wird, spielt die Kohle heute in der Schweiz eine völlig untergeordnete Rolle. Angesichts der weltweit vorhandenen Kohlevorräte und angesichts der Entwicklung neuer Technologien wäre es kurzsichtig, die Option Kohle nicht offenzuhalten und wei- terzuverfolgen. Der günstigste Standort für die Anwendung der Kohle ist dabei die Nordwestschweiz. Der Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst würde damit mit grosser Wahrscheinlichkeit für die Schweiz den Verzicht auf die Option Kohle bedeuten.
Die von den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt veran- lasste Untersuchung wird diesseits des Juras oft falsch ver- standen. Es geht dabei nämlich nicht einfach nur um die Abklärung der Frage, ob ein 300-Megawatt-Kohlekraftwerk realisiert werden könnte. Schon ein 300-Megawatt-Kraft- werk würde nämlich mehr Abwärme liefern, als für Heiz- zwecke genutzt werden kann. Deswegen beschäftigt man sich auch mit der Frage, ob nicht dieselbe elektrische Lei- stung mit mehreren kleineren Einheiten erzeugt werden könnte. Kleinere Einheiten an mehreren Standorten würden die Möglichkeit der Wärmenutzung verbessern. Kleinere Einheiten würden einen schrittweisen Ausbau erleichtern und auch die Berücksichtigung neuer Technologien gestat- ten. Eines haben die bisherigen Abklärungen aber mit aller Deutlichkeit bestätigt: dass die Versorgung der Agglomera- tion Basel mit Fernwärme aus Kaiseraugst wirtschaftlich nicht durchführbar ist. Man sollte sich die Grössenordnun- gen wieder einmal vor Augen führen. Die Abwärme von Kai- seraugst wäre etwa fünfmal so gross wie der Spitzenbedarf des grössten und am stärksten ausgebauten Fernheiznet- zes der Schweiz, eben des Fernheiznetzes von Basel.
Die Elektrizität spielt eine wichtige Rolle innerhalb der Ener- gieversorgung. Strom ist der hochwertigste Energieträger, der uns zur Verfügung steht. Eine sichere Versorgung ist wichtig. Doch die schweizerische Stromversorgung wird auch ohne das Atomkraftwerk Kaiseraugst sicher und pro- blemlos funktionieren können. Wir verfügen heute schon über beträchtliche Stromüberschüsse im Sommer, die wir exportieren. Wir verfügen über eine ausreichende Versor- gung im Winterhalbjahr und über beträchtliche Leistungsre- serven, die uns auch im Winter den Export von Strom ja erst ermöglichen. Weil die Schweiz dank ihren Wasserkraft- werken über eine sehr grosse und sehr flexibel einsetzbare Leistungsreserve verfügt, ist das Risiko, dass die Versor- gung wegen ungenügender Leistung zusammenbrechen könnte, verschwindend klein. Wir exportieren im Winter jeweils dann noch beträchtliche Mengen Strom, wenn wir selbst am meisten benötigen. Wenn bei uns Kraftwerke ausfallen sollten, dann wäre eine zeitweilige Verknappung Wochen oder gar Monate im voraus feststellbar. Knapp würde nicht die zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbare Leistung, knapp könnten die in den Stauseen verfügbaren Reserven werden. Die Schweiz, die seit vielen Jahrzehnten beinahe ununterbrochen beträchtliche Stromexportüber- schüsse aufweist, könnte sich für die Überwindung einer derartigen Knappheit mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Kraftwerkreserven im europäischen Verbundnetz stützen. Doch die Schweiz wäre mit Sicherheit auch in der Lage, eine vorhersehbare und vorübergehende Verknappung mit den entsprechenden vorübergehenden Massnahmen zu überwinden. Der Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst für die Reservehaltung ist volkswirtschaftlich nicht zu verant-
worten. Eine Investition von 5, 6 oder gar 7 Milliarden Fran- ken lässt sich nicht damit begründen, dass einmal in 20 Jah- ren ungünstige Umstände zusammenkommen könnten. Kai- seraugst als Reserveeinheit, das entspricht einem Bau- herrn, der sich eine zweite Ölheizung installieren lässt, anstatt sich einen Pullover in den Schrank zu legen für den Fall, dass seine Heizung einmal für ein oder zwei Tage aus- fallen würde.
Der Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst würde nach der Inbetriebnahme von Gösgen und Leibstadt die Sommer- überschüsse noch einmal beträchtlich steigern. Angesichts der wachsenden Überkapazitäten in den Nachbarländern kann die Sommerproduktion nur zu tiefsten Preisen, wenn überhaupt noch, abgesetzt werden. Die Differenz müsste auch hier wieder von den schweizerischen Stromkonsu- menten beglichen werden.
Der Bedarfsnachweis für ein weiteres Atomkraftwerk ist nicht erbracht. Und damit ist, unabhängig vom Standort, der Bau eines Atomkraftwerkes abzulehnen. Trotzdem kommt der Ständerat - Herr Miville hat das gesagt - nicht darum herum, sich hier auch mit dem Standort des geplanten Atomkraftwerkes etwas zu befassen.
Nicht ohne Grund kommt die Kommission für die Sicherheit der Atomanlagen zum Schluss, dass Kaiseraugst der ungünstigste Standort für ein Kernkraftwerk sei. Dies gilt inbezug auf die Bevölkerungsdichte, die Infrastrukturanla- gen und vieles mehr. Jedes Leben ist gleichviel wert, das stimmt. Aber, Herr Stucki: Um dieses einzelne Leben schüt- zen zu können und besser schützen zu können, ist es eben doch massgebend, ob in einer Region viele oder weniger Menschen leben. In den Wirkungen, in den Anstrengungen für den Schutz dieser Bevölkerung, sind die Unterschiede zu suchen, nicht in der Wertung des Lebens.
Am Willen der Bevölkerung in der Region von Kaiseraugst kann es ja auch keinen Zweifel geben. Ich betone das eben trotz allem nochmals. Leider machen sich da viele ein fal- sches Bild, und dieses Bild wird ab und zu auch falsch gezeichnet. Unsere nationale Nachrichtenagentur, die Schweizerische Depeschenagentur, hat kürzlich in einem Artikel behauptet, die Opposition gegen Kaiseraugst sei «vorwiegend eine Angelegenheit jenseits der aargauischen Grenzen». Auch aargauische Politiker behaupten gerne dasselbe, obwohl es nachweisbar falsch ist. Dass die zuständigen Behörden sich so wenig um die Anliegen des unteren Fricktals kümmern, das verstimmt diese Bevölke- rung. Das untere Fricktal ist auch hier nicht vertreten. Aber das untere Fricktal hat seine Stimme an der Urne abgege- ben. Mehr als zwei Drittel der Stimmenden haben am 18. Februar 1979 im Bezirk Rheinfelden der Atominitiative zugestimmt, und die Opposition hat seit damals nicht abge- nommen.
Kaiseraugst liegt nur wenige hundert Meter von der Grenze zum Baselbiet, dessen Bevölkerung ich hier vertrete. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Baselbiet haben zweimal bei kantonalen und zweimal bei eidgenössischen Abstimmungen zum Thema Atomenergie Stellung genom- men. Die Ergebnisse lassen keine Zweifel daran zu, was das Baselbiet will. Aber das Baselbiet hat mit seiner überwälti- genden Zustimmung zum kantonalen Energiegesetz auch gezeigt, welche Wege beschritten werden sollen.
Rechtlich sind die Bundesbehörden nicht gezwungen, den Willen der Bevölkerung in der Nordwestschweiz, einer Region mit über einer halben Million Einwohnern, zu berücksichtigen. Aber es verstösst doch gegen den Sinn und Geist unserer föderalistischen Demokratie, wenn wir die vielen eindeutigen Volksentscheide einfach unter den Tisch wischen. Ich appelliere deshalb eindringlich an Sie, dieser Rahmenbewilligung für das Atomkraftwerk nicht zuzustimmen.
Es wäre kein Zeichen von Besonnenheit, wenn wir an die- sem fragwürdigen Prestigeobjekt festhalten würden trotz der begründeten Zweifel, die bestehen, trotz der ungelö- sten Probleme und trotz der klaren Entscheidungen der Bevölkerung in der Region. Es wäre ein Zeichen von Starr-
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Kernkraftwerk Kaiseraugst
heit, wenn wir ein zweifelhaftes Projekt durchzusetzen ver- suchten.
Was erträgt unser Bundesstaat ohne Schaden? Ein äus- serst knappes gesamtschweizerisches Resultat und über- aus deutliche Ergebnisse in einzelnen Regionen haben bei der Abstimmung über die erste Atominitiative gezeigt, wie tief die Kluft ist. Nicht nur in unserer Region, sondern auch in der übrigen Schweiz, vom Bündnerland bis zur welschen Schweiz haben Kantone damals klar ihre Meinung geaus- sert. Ist das Prestigeobjekt Kaiseraugst eine derartige Kraftprobe wert?
Zurückhaltung wäre am Platz. Der Mut zu dieser Klugheit kann nicht als Schwäche verstanden werden. Es wäre ein Zeichen von Stärke, ein Zeichen dafür, dass wir auf die Grundlage unseres Bundesstaates Rücksicht nehmen. Die möglichen Verluste durch einen Verzicht stehen in keinem Verhältnis zu den Verlusten, die die Eidgenossenschaft erleiden könnte. Aus dieser Situation müssen und können wir einen Ausweg finden.
Soll unser Rat die vom Bundesrat erteilte Rahmenbewilli- gung absegnen? Dies widerspricht dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz aus dem Jahre 1978, denn der Bedarfs- nachweis ist nicht erbracht. Dies widerspricht aber auch volkswirtschaftlicher Vernunft. Die Investitionen in Kaiser- augst bringen uns zu teuren Strom für unsere Industrie und riesige Abwärmemengen, die wir nicht nutzen können.
Dies widerspricht auch staatspolitischer Klugheit.
Ich beantrage Ihnen, die Vorlage zurückzuweisen an den Bundesrat und ihm den Auftrag zu erteilen, erneut mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG über einen Verzicht auf die Standortbewilligung zu verhandeln. Dass das unter Umstän- den etwas kosten kann, ist das viel kleinere Übel, als was wir sonst in Kauf nehmen.
Binder: Nachdem sich die beiden Vertreter der Stände Basel-Stadt und Basel-Land sehr einlässlich zu diesem sehr wichtigen Problem geäussert haben, darf ich wohl als Ver- treter des Standortkantons Aargau - neben Herrn Letsch - dazu auch einige Überlegungen anstellen. Das Thema Kai- seraugst beschäftigt, ja beunruhigt die Öffentlichkeit seit mehr als 20 Jahren. Wer heute zurückblickt auf diese 20 Jahre, muss betroffen sein. Die eidgenössische Geduld war fast grenzenlos. Statt rechtzeitig zu handeln und zu ent- scheiden, hat man gezaudert, gezögert, verhandelt.
Im Jahre 1975 ist man sogar der Gewalt der Besetzer gewi- chen. Die Bauarbeiten in Kaiseraugst wurden eingestellt. Es wurden weitere Verhandlungen, zusätzliche umfassende Abklärungen, eine Revision der Atomgesetzgebung in Aus- sicht gestellt. Aber hat sich diese eidgenössische Geduld wirklich bewährt? Die Frage darf heute gestellt werden. Jedenfalls ist die Einsicht in die schwierigen Zusammen- hänge von Kaiseraugst in der Zwischenzeit kaum gewach- sen. Aber die Kosten für die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG sind von 300 Millionen Franken im Jahre 1975 auf jetzt mehr als 1 Milliarde Franken angestiegen. Damit ist sicher auch der Entscheidungsprozess für die Räte nicht einfacher geworden. Der Entscheid über Kaiseraugst stellt eine eid- genössische Bewährungsprobe, einen Prüfstein unserer Demokratie dar. Kaiseraugst ist meines Erachtens ein Musterbeispiel dafür, dass grosse und schwierige Pro- bleme - und um solche Probleme handelt es sich hier - nicht durch Fehleinschätzungen der Lage, durch Unent- schlossenheit und durch Taktieren nach allen Seiten bewäl- tigt werden können.
Nachdem man allzulange nicht entschieden hat, befindet sich unser Rat nicht in einer beneidenswerten Situation. Auch wir werden unter Druck gesetzt, auch uns will man die Entscheidungsfreiheit aus den Händen schlagen, auch uns sagt man, unser Entscheid sei an sich irrelevant, denn Kai- seraugst werde sowieso nie gebaut werden. In dieser doch emotionsgeladenen Atmosphäre müssen wir starke Nerven und einen kühlen Kopf bewahren. Kaiseraugst wird dann nicht zur Zerreissprobe werden, wenn vor allem wir Politiker in unseren Debatten ein Beispiel für Haltung, Ehrlichkeit und Sachlichkeit setzen. Persönlich billige ich jedem Bürger
und auch jedem Mitglied dieses Rates zu, dass er sich mit allen rechtsstaatlich möglichen und erlaubten Mitteln gegen den Bau von Kaiseraugst zur Wehr setzt. Aber ich nehme das gleiche Recht auch für mich in Anspruch, wenn ich mich nach langer Überlegung und nicht leichten Herzens für den Bau von Kaiseraugst einsetze. Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Ich hoffe, dass unsere Debatte von Toleranz und Liberalität geprägt ist. Wir müs- sen den Beweis dafür liefern, dass man Gegensätze und grundsätzliche Differenzen ohne Hass, ohne Feindschaft und ohne Gewalt austragen kann.
Sie werden verstehen, wenn ich als Vertreter des Kantons Aargau zunächst ein paar Worte aus aargauischer Sicht sage; denn schliesslich befindet sich Kaiseraugst im Kan- ton Aargau. Dieser Kanton ist ein klassischer Energiekan- ton. In den Jahren 1980 bis 1981 wurden von der gesamten Elektrizitätsproduktion der Schweiz, also von 50 Milliarden Kilowattstunden, rund 8,4 Milliarden Kilowattstunden im Kanton Aargau produziert. Das sind 17 Prozent der eidge- nössischen Elektrizitätsproduktion. Mit der Inbetriebnahme des KKW Leibstadt wächst dieser aargauische Produktions- anteil an der Gesamtproduktion der Schweiz auf 26 Prozent und mit der Inbetriebnahme von Kaiseraugst sogar auf 35 Prozent an. Heute schon wird im Aargau etwa dreimal mehr produziert als verbraucht. Unsere Bevölkerung hat diesen im nationalen Interesse gelegenen Ausbau der Elek- trizitätswerke auf eigenem kantonalem Boden keineswegs mit Begeisterung, aber doch mit Einsicht und Gelassenheit in Kauf genommen. Ich selber weiss, was Kernenergie ist, wohne ich doch in geringer Entfernung von den drei Kern- kraftwerken Beznau I, Beznau Il und Leibstadt. Ich habe persönlich keine Angst. Man hat bisher die Kernkraftwerke als eine ausgereifte, saubere und sichere Technologie angepriesen.
In dieser ruhigen und sachlichen Lagebeurteilung haben unsere Gemeinden im Kanton Aargau sogar - wenn auch widerwillig - den NAGRA-Bohrungen zugestimmt, die in anderen Kantonen abgelehnt werden. Jetzt schaut man jedoch gespannt, auch in unserem Kanton, auf Kaiseraugst. Sollte man bei Kaiseraugst zur Auffassung gelangen, die Kerntechnologie sei doch nicht sicher, sollte man trotz des erbrachten Bedarfsnachweises wegen des Widerstandes der beiden Basler Kantone Kaiseraugst nicht bauen, dann könnte die bisher positive Stimmung im Kanton Aargau der Kernenergie gegenüber sich fundamental ändern. Schliess- lich ist jedes Leben gleichviel wert. Das rein quantitative Denken, das vorhin Herr Kollege Belser in seinem Votum wieder angedeutet hat (in Basel gäbe es mehr Tote!), wird im Aargau nicht abgenommen. Natürlich stösst auch das KKW Kaiseraugst in der engsten Region des Bezirks Rhein- felden auf Widerstand. Das bestreiten wir nicht. Aber wir haben Kontakt mit dieser Bevölkerung, Herr Belser, und es stimmt nicht, dass das gesamte Fricktal gegen Kaiseraugst eingestellt ist. Sogar im Bezirk Rheinfelden ist man sehr vernünftig. Ich möchte Sie bitten - Sie haben die Eingabe der CVP-Rheinfelden vom 13. Januar 1983 erhalten -, die- sen Brief genau zu studieren. Die beiden Schlüsselsätze lauten dort: «Wir bitten Sie deshalb eindrücklich, keine Bewilligung für ein Kernkraftwerk mit Kühltürmen und ohne Fernheizung zu erteilen. Auch sollte der Standort Kaiser- augst nochmals gründlich überprüft werden, zumal noch zahlreiche juristische Fragen offen sind.» Man will also in Rheinfelden vor allem kein Kernkraftwerk mit Kühltürmen. Diese beiden Kühltürme waren denn auch im Jahre 1971 die eigentliche Ursache für den Widerstand und den Kampf gegen Kaiseraugst. Ich werde auf dieses Problem der Kühl- türme später noch näher eingehen.
Unser Rat wird sehr oft als juristisches Gewissen bezeich- net. Ob wir diese Auszeichnung allerdings immer verdienen, wage ich zu bezweifeln. Bis das Kernkraftwerk Kaiseraugst in Betrieb genommen werden kann, benötigt die Kernkraft- werk Kaiseraugst AG noch drei Bewilligungen: die Rahmen- bewilligung, die nukleare Baubewilligung und die Inbetrieb- nahmebewilligung.
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1er février 1983
Jetzt steht nur die Rahmenbewilligung zur Diskussion. Massgebend für die Frage der Genehmigung ist der Bun- desbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978. Die- ser Bundesbeschluss ist schon in seiner Entstehungsge- schichte als «Lex Kaiseraugst» bezeichnet worden. Er ist in der Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 mit grosser Mehr- heit angenommen worden. Schon damals wusste das Schweizervolk um die grossen Probleme von Kaiseraugst und hat trotzdem diesem Bundesbeschluss zugestimmt. In diesem Beschluss ist der sogenannte Bedarfsnachweis eingeführt worden. Das war ganz sicher eine Notlösung und nicht der Weisheit letzter Schluss. Eigentlich kann dieser Bedarfsnachweis wissenschaftlich gar nicht zwingend erbracht werden, weder im positiven noch im negativen Sinn. Die ganze Vorlaufzeit für ein Kernkraftwerk beträgt rund zwölf Jahre. Auf so lange Zeit hinaus über das Wirt- schaftswachstum und den Elektrizitätsverbrauch zuverläs- sige Daten liefern zu wollen, scheint mir etwas problema- tisch zu sein. Aber wir müssen mit diesem Bedarfsnachweis leben. Wenn Juristen über Beweise sprechen, dann ist es sehr entscheidend, wer die Beweislast zu tragen hat. Gestützt auf den Wortlaut von Artikel 3 des Bundesbe- schlusses komme ich zur Auffassung, dass die Beweislast bei den Bundesbehörden liegt. Es heisst in Artikel 3 des zitierten Bundesbeschlusses: Die Rahmenbewilligung sei zu verweigern, wenn an der Energie, die in der Kernanlage erzeugt wird, im Inland voraussichtlich kein hinreichender Bedarf bestehe.
Für mich ist der Bedarfsnachweis erbracht. Natürlich lässt sich über Zahlen trefflich streiten. Herr Miville hat seine Argumentation dargelegt; ich persönlich bin der Meinung, dass die Annahmen, von denen der Bundesrat ausgeht, an der untersten Grenze der wahrscheinlichen wirtschaftlichen und energiepolitischen Entwicklung liegen und erst noch von der Voraussetzung ausgehen, dass der Energieartikel der Bundesverfassung angenommen wird.
Auch die OECD rechnet nicht mit einem Wachstum des Elektrizitätsverbrauchs von jährlich nur 2,2 Prozent, son- dern - international gesehen - mit einer Zunahme des Elek- trizitätsverbrauchs von 3 bis 6 Prozent. Wenn aber der Bedarf nachgewiesen ist, dann ist nach dem Atomgesetz die Genehmigung für die Rahmenbewilligung zu erteilen. Hier gibt es kein «wenn» und «aber», sondern das Gesetz ist anzuwenden.
Ich möchte mich jetzt noch zu drei speziellen Fragen äus- sern, nämlich zum Kühlsystem, zur Fernwärme und zur Frage der Durchsetzbarkeit dieses Beschlusses.
Kühlsystem. Das Kühlsystem hat in der Geschichte von Kai- seraugst eine ganz zentrale Rolle gespielt. Es war, rückblik- kend betrachtet, geradezu ein verhängnisvoller Entscheid des Bundesrates, als er im Jahre 1971 auf Betreiben der beiden Basel und nach Einsicht in den Baldinger-Bericht die Umstellung von Flusswasserkühlung auf Kühlturmkühlung verfügte. Erst damals begann der Widerstand in Kaiser- augst gegen das Kernkraftwerk. Dieser Widerstand konzen- triert sich heute noch, zumindest im Fricktal, zu einem erheblichen Teil auf die beiden riesigen Kühltürme mit ihrem sichtbaren Abwasserdampf. Eine Umstellung auf reine Durchlaufkühlung, also Flusswasserkühlung, ist heute gewässerschützerisch vertretbar, völkerrechtlich verhand- lungsfähig, technisch möglich, wirtschaftlich gesehen sogar effizienter als die Kühlturmkühlung und zeitlich tragbar.
Die Qualität des Rheinwassers hat sich seit 1971 ganz wesentlich verbessert, nicht zuletzt deshalb, weil endlich auch Basel - allerdings spät genug - eine eigene Gewäs- serschutzanlage gebaut hat. Die Experten geben heute zu, dass am Hochrhein noch ein weiteres Kernkraftwerk mit Flusswasserkühlung gebaut werden darf.
Nun gehört allerdings - wie dies auch der Herr Kommis- sionspräsident in seinem glänzenden Referat gesagt hat - nicht die ganze Kühlkapazität des Rheins der Schweiz. Aber Kaiseraugst ist auch nicht - und das wird immer wieder ver- gessen - ein rein schweizerisches Kernkraftwerk. So befin- den sich 15 Prozent des Aktienkapitals der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG in deutscher Hand. Also muss man mit der
BRD verhandeln. Man muss mit Deutschland ohnehin ver- handeln, damit nicht noch nur einige Kilometer von Kaiser- augst entfernt auf der deutschen Seite des Rheins ein wei- teres Kernkraftwerk, nämlich das Kernkraftwerk Schwör- stadt, gebaut wird. Wir wissen, dass Regierungskreise in Baden-Württemberg die Planung Schwörstadt keineswegs etwa einschlafen lassen, sondern sie vorantreiben. Ich wie- derhole: Man muss unbedingt mit Deutschland verhandeln und sich einigen, dass am Hochrhein nicht noch das Kern- kraftwerk Schwörstadt gebaut wird!
Ich bin der Kommissionsmehrheit dankbar, dass sie dem Postulat auf Umstellung des Kühlsystems zugestimmt hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Schlumpf sehr bitten, dass er dieses Postulat, auch wenn es nur ein Postulat ist - wir wollten ja eine Motion machen, aber es wurde gesagt, dass sei nicht zulässig -, sehr ernst nimmt! Denn damit kann nach meiner Auffassung wesentlich zur Entspannung und zur Versöhnung in Kaiseraugst beigetragen werden.
Thema Fernwärme: Wir alle sprechen, ohne Rücksicht auf unser politisches Bekenntnis, immer und überall vom Ener- giesparen und vom Umweltschutz. Für mich bleibt es aber bis heute ein ungelöstes Rätsel, dass man nicht schon lange und mit Bestimmtheit verlangt und durchgesetzt hat, dass die Abwärme der Kernkraftwerke für Heizzwecke ver- wendet wird. Es ist wirklich geradezu ein Wahnsinn in unse- rer Zeit, dass man bei den Kernkraftwerken die freiwer- dende Energie nur zu einem Drittel für Elektrizitätserzeu- gung nutzt, den ganzen grösseren Rest der Energie - also zwei Drittel - aber in die Atmosphäre oder in Gewässer ver- puffen lässt. Hier würde sich eine ganz einmalige Chance für die Region Basel eröffnen, gewaltige Mengen von Heizöl einzusparen und die Sanierung der verunreinigten Luft vor- anzutreiben.
Warum steckt Basel seine ganze Intelligenz und seine ganze wirtschaftliche Kraft nicht in ein solches zukunfts- trächtiges Projekt, sondern macht den Schritt zurück und will uns ein immissionsreiches Kohle-Gas-Kraftwerk vor die Türe des Kantons Aargau stellen? Vielleicht ist das eine etwas provozierende Frage. Aber sie muss doch gestellt werden. Jedenfalls bin ich dem Bundesrat dankbar, dass er in der Rahmenbewilligung die Fernwärmenutzung berück- sichtigt und das KKW Kaiseraugst verpflichtet hat, Fern- wärme abzugeben.
Durchsetzbarkeit unseres Beschlusses: Es wird offen und hinter vorgehaltener Hand immer wieder behauptet, der Bau des Kernkraftwerkes Kaiseraugst lasse sich mit den Mitteln unseres Staates gar nicht durchsetzen. Das ist eine Behauptung, die vor allem im Raume Basel immer wieder aufgestellt wird. Es lässt sich nicht bestreiten, dass dort eine emotionsgeladene Stimmung herrscht. Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden, dass die betroffene Bevölke- rung mit allen legalen Möglichkeiten gegen das Kernkraft- werk Kaiseraugst antritt. Aber wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Unser Entscheid wird nicht end- gültig sein, sondern nur vorläufigen Charakter haben. Da das Volk über die Atominitiative abzustimmen hat, wird das Volk schlussendlich auch zumindest indirekt über Kaiser- augst abstimmen. An diesen Entscheid haben wir uns als Demokraten zu halten, und zwar Befürworter und Gegner von Kaiseraugst. Das mag in der heillosen Verwirrung in und um Kaiseraugst eine gewisse Hoffnung und ein gewis- ser Trost sein.
Gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung hat der Bund unter anderem zum Zweck, die Ruhe und Ordnung im Inneren zu gewährleisten. Gemäss Artikel 16 der Bundesverfassung sind die Kantone - und das gilt für alle Kantone - bei gestörter Ordnung zur «Hilfeleistung» verpflichtet. Der Aar- gau hofft, sofern Kaiseraugst gebaut werden sollte, auf die eidgenössische Solidarität.
Ich bin davon überzeugt, dass unser Rechtsstaat auch die Heimsuchung von Kaiseraugst mit Anstand, mit Würde überstehen wird. Gewalt ist in unserem Land mit seiner gefestigten demokratischen und rechtsstaatlichen Tradition kein Mittel der Politik. Auch die Basler werden mit uns Aar- gauern und wir Aargauer werden mit den Baslern nach eini-
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gen harten Auseinandersetzungen wieder den freundeidge- nössischen Frieden finden müssen. Aber wir haben als Par- lamentarier heute zu tun, was das Recht gebietet. Der Lan- desfriede kann nur gewährt werden, wenn wir das Recht durchsetzen. Der Kampf ums Recht ist für uns alle eine immerwährende Aufgabe. Zum Recht im Bundesstaat gehört auch der zentrale Grundsatz: Bundesrecht bricht kantonales Recht. An diesen Grundsatz haben sich alle Kantone zu halten. Der Aargau wird sich an dieses Recht halten, komme schlussendlich der Entscheid Kaiseraugst so oder anders heraus.
Ich möchte Sie bitten, der Kommission zuzustimmen, insbe- sondere auch dem wichtigen Postulat, das die Kommission eingereicht hat.
Generali: Wir äussern uns vor allem zur zentralen Frage des Bedarfsnachweises. Über die Problematik von Progno- sen im allgemeinen und in der Energiewirtschaft insbeson- dere ist so viel geschrieben worden, dass es kaum von Nut- zen wäre, im Rahmen dieser Debatte darauf einzutreten. Der Bedarfsnachweis - und für den Bedarfsnachweis muss man sich auf Prognosen stützen - war schon bei der Bera- tung über das Atomgesetz im Jahre 1978 vor allem im Stän- derat sehr umstritten. Unser früherer Kollege und jetziger Bundesrat Egli sagte: Der Bedarfsnachweis ist zweifellos kein Prunkstück in der Gesetzgebung eines Landes, des- sen Wirtschaftsordnung auf dem Boden der Marktwirtschaft steht. Herr Bundesrat Ritschard schloss damals die Debatte im Ständerat mit folgenden trefflichen Worten: «Ich bitte Sie, diesem Bedürfnisnachweis zuzustimmen. Er hat seine politische Berechtigung, er ist aus politischen Grün- den nötig.»
Auch die Eidgenössische Energiekommission stellt in ihrem Bericht fest, dass der Bedarfsnachweis - es ist schon vom Kommissionspräsidenten und von den Herren Miville und Binder darauf hingewiesen worden - wissenschaftlich nicht möglich, objektiv nicht lösbar, ordnungspolitisch umstritten, vom politischen Standpunkt aus jedoch erforderlich ist.
Der Bedarfsnachweis ist also nicht nur energiewirtschaftlich problematisch, sondern er weckt auch einige ordnungspoli- tische Bedenken. Die Elektrizitätswerke haben keinen ver- fassungsrechtlichen Auftrag, die Versorgung sicherzustel len. Jedermann in diesem Lande geht aber stillschweigend davon aus, dass er ein Recht auf Strom hat. Die Elektrizi- tätswerke sind dieser Verpflichtung bis anhin nachgekom- men und haben aufgrund ihrer Beurteilung und nach unter- nehmerischen Gesichtspunkten für genügend Strom gesorgt. Sie haben für ihre Entscheide auch die Verantwor- tung übernommen. In seiner Antwort auf meine Interpella- tion vom 2. März 1972, also vor elf Jahren, hat der Bundes- rat unter anderem folgendes gesagt: «Soweit die Elektrizi- tätswerke imstande sind, das Land ausreichend, wirtschaft- lich und unter Beachtung der Anforderungen des Umwelt- schutzes mit dem nötigen Strom zu beliefern, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, ihnen die Verantwortung hierfür streitig zu machen.»
Wenn wir nun über den Bedarfsnachweis in die Entschei- dungen der Elektrizitätswerke eingreifen, müssen wir auch bereit sein, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Wenn wir die Elektrizitätswerke über das politische Instrument des Bedarfsnachweises daran hindern, die in ihrer Beurtei- lung nötigen Produktionsanlagen zu erstellen, werden wir dafür geradestehen müssen, wenn es zu Versorgungseng- pässen mit all ihren Folgen kommt. Ob den direkt Betroffe- nen, zum Beispiel Arbeitnehmern, dann die Entschuldigung, es sei politisch opportun gewesen, genügen wird, wagen wir zu bezweifeln.
Im sechsten Bericht vom Juni 1979 nahmen die zehn Werke eine Beurteilung der Bedarfsentwicklung und der Produk- tionsmöglichkeiten bis ins Jahr 1990 vor. Gemäss Botschaft erwartet der Bundesrat für den Winter 1989/90 eine Versor- gungslücke von 900 bis 2400 Kilowattstunden bei einer feh- lenden Leistung von 200 bis 600 Megawatt, und für den Winter 1999/2000 eine Lücke von 3200 bis 5700 Kilowatt-
stunden und eine fehlende Leistung von 800 bis 1400 Mega- watt.
Der Bundesrat bejaht somit ein neues Kernkraftwerk in der ersten Hälfte der neunziger Jahre. Obschon die fehlende installierte Leistung bis zum Jahre 2000 weiter zunehmen wird, will der Bundesrat den Entscheid für ein weiteres Kernkraftwerk in die weite Zukunft verschieben, was ich verstehe, gleichzeitig aber bedaure.
Während sich die Erwartungen des Bundesrates bis 1990 mehr oder weniger mit denjenigen der Elektrizitätswirt- schaft decken, stellen wir fest, dass für die Periode von den neunziger Jahren an bis zum Jahre 2000 die vom Bundesrat prognostizierte Produktion und Stromnachfrage erheblich von den Erwartungen der GEK sowie von denjenigen der Mehrheit der Eidgenössischen Elektrizitätskommission und der Elektrizitätswirtschaft abweichen. Gerade hier spielt die Problematik der Prognose, auf die wir eingangs hingewie- sen haben, eine Rolle. Die Bedarfsentwicklung hängt wohl von den Annahmen ab, die man für deren Ermittlung zu Grunde gelegt hat. Die Glaubwürdigkeit der Bedarfspro- gnose steht in direktem Zusammenhang mit derjenigen der getroffenen Annahmen. Die Unterschiede zwischen den Prognosen der Elektrizitätswirtschaft und denjenigen des Bundesrates stammen in erster Linie aus den unterschiedli- chen Annahmen auf der Produktionsseite, nämlich betref- fend die Rolle der Wärme-Kraft-Kopplung und die Nutzung der Speicherseen. Wir können beweisen, dass ein Füllungs- grad der Speicherseen mit 20 Prozent am Ende des Winters - wie in der Kommission seitens des Departementes ange- geben wurde - unter dem effektiven Durchschnitt von 22,7 Prozent liegt. Es geht schliesslich auch hier um eine Frage des Risikos. Seit 30 Jahren bewirtschafte ich Speicherbek- ken. Eine weitere Absenkung erlaubt einerseits eine Ver- besserung der Produktionsprognosen, gefährdet anderer- seits aber die Versorgungssicherheit, für welche einzig und allein die Elektrizitätswerke verantwortlich sind. Der Ver- such, die Annahme der Speicherfüllung in Prozenten zu untermauern, heisst, die Komplexität der Speicherbewirt- schaftung zu übersehen.
Wir haben uns bis jetzt über die Prognosen und ihre Trag- weite unterhalten. Uns scheint aber, dass ein weiterer Aspekt bis jetzt immer etwas zu kurz gekommen ist, jener der Zeiträume nämlich, die für den Bau einer Produktions- anlage erforderlich sind. Es ist ja nicht so, dass man, wenn sich ein akuter Strommangel abzuzeichnen beginnt, rasch ein Kraftwerk aufstellen könnte. Von der ersten Idee bis zur ersten Stromlieferung vergehen 10 bis 15 Jahre, egal ob es sich um ein Wasser-, Kohle-, Öl-, Gas- oder Kernkraftwerk handelt. Wir müssen heute darüber befinden, welche Strommenge in 10, 12, 15 Jahren zur Verfügung stehen muss, wenn dannzumal nicht die Gefahr schwerster Schä- den für die Wirtschaft und damit für jeden einzelnen Bürger evident werden soll. Unter diesem Gesichtspunkt wird der Streit um Prognosen ganz einfach zu einer Frage der Risi- kofreudigkeit jener, die heute entscheiden müssen. Im Grunde genommen sollten wir uns also nicht weiter darüber unterhalten, ob in den neunziger Jahren ein Bedarf gege- ben sein wird, sondern nur darüber, ob es möglich sein könnte, dass zu jenem Zeitpunkt ein Bedarf besteht.
Der Elektrizität kommt in unserer Energieversorgung und darüber hinaus in unserem privaten und wirtschaftlichen Leben eine Schlüsselstellung zu. Weder die Ölheizung noch der Operationssaal, noch der Verkehr, noch der Skilift, noch die Wärmepumpe kommen ohne sie aus.
Angesichts dieser Tatsache ergibt sich für uns eine ganz klare Schlussfolgerung. Wenn auch nur die Möglichkeit eines zusätzlichen Strombedarfs in den neunziger Jahren denkbar ist, müssen wir ohne Verzug die nötigen Ent- scheide treffen und sie auch in die Tat umsetzen. Das Risiko, in zehn Jahren vielleicht zuviel Strom zu haben, erscheint uns tragbarer als das Risiko, in zehn Jahren mit einem Versorgungsengpass konfrontiert zu werden.
Herr Kollege Miville hat einen Brief oder ein Schreiben von der Direktion der Bernischen Kraftwerke AG zitiert. Nach diesem Schreiben hätte man den Eindruck haben können,
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dass die Bernischen Kraftwerke AG zu einem gewissen Zeitpunkt aus der Kaiseraugst AG hätte aussteigen wollen. Ich zitiere auch ein Schreiben der Bernischen Kraftwerke AG, das gerade das Gegenteil behauptet, nämlich die Ansprache von Herrn Dr. Anliker, Präsident des Verwal- tungsrates der Bernischen Kraftwerke, an die Generalver- sammlung vom 18. Juni 1982. Der Präsident der Bernischen Kraftwerke hat dort gesagt: «Die Bernischen Kraftwerke haben im Rahmen ihrer langfristigen Produktionsplanung zur Deckung des wachsenden Stromkonsums in ihrem Ver- sorgungsgebiet die notwendige Kapazitätserweiterung, ich glaube durchaus realistisch, im wesentlichen auf das Pro- jekt Graben abgestützt (keine Beteiligung an Gösgen, 7,5 Beteiligung an Leibstadt, 5 Prozent Beteiligung an Kaiser- augst). Die Richtigkeit dieser Planung ergibt sich aus der Tatsache, dass bereits seit Winter 1981/82 die Bernischen Kraftwerke die Versorgung ihres Gebietes bei mittlerer Wasserführung und normaler Verfügbarkeit der Kernkraft- werke Mühleberg und Fessenheim nicht mehr aus eigenen Werken, einschliesslich des Partneranteiles, decken kön- nen. Die Unterdeckung zuzüglich der notwendigen Reser- ven betrug im Winter 1981/82 500 Gigawattstunden. Diese Unterdeckung wird sich rasch vergrössern, auch nach Inbe- triebnahme von Leibstadt 1984/85.» Sie sehen, Herr Miville, dass auch bei den Werken wie bei den Parteien Meinungs- verschiedenheiten in gleichen Gremien bestehen können. Ein Letztes: Bei der Beurteilung der Reservehaltung ist nebst dem anzustrebenden Grade der Versorgungssicher- heit die Einschätzung der Stromimportmöglichkeiten bei einer Unterversorgung in der Schweiz und der Stromex- portmöglichkeiten für zeitweise zur Landesversorgung nicht benötigte Reserveenergie von wesentlicher Bedeu- tung. Wir erachten eine Versorgungssicherheit von 95 Pro- zent im Winterhalbjahr als unbedingt erforderlich. Dies ist gleichbedeutend mit einer Unterversorgung während eines ganzen Winters durchschnittlich einmal in 20 Jahren. Im bereits erwähnten Zehn-Werke-Bericht wird begründet, wieso die Schweiz ihre eigene Reserve im Inland halten muss und im Falle einer Unterversorgung nicht auf eine gesicherte Aushilfe des Auslandes zählen kann. Eine Umfrage bei den grossen Elektrizitätswerken des Auslan- des über die Möglichkeiten garantierter Aushilfe im Falle einer Unterversorgung hat kürzlich ergeben, dass keiner der ausländischen Partner in der Lage ist, eine Aushilfe zu garantieren. Wie die kürzlichen Stromabstellungen in Italien gezeigt haben, ist diese Einschätzung der Lage nicht pessi- mistisch, sondern durchaus realistisch. Die Schweiz wird bei der erforderlichen Reservehaltung zur Gewährleistung einer Versorgungssicherheit von 95 Prozent in 19 von 20 Wintern einen mehr oder weniger grossen Netto-Elektrizi- tätsexport aufweisen, da sie nicht über stillstehende, son- dern produktive Reserven verfügt. Diese Art der Reserve- haltung trägt zu einem wirtschaftlichen Einsatz der schwei- zerischen Erzeugungsanlagen im Interesse aller Stromver- braucher bei. Herr Dr. Kiener, Direktor des Bundesamtes für Elektrizitätswirtschaft, hat sich anlässlich der Jubiläums- feier zum 25jährigen Bestehen der Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg zum Stromaustausch mit dem Ausland unter anderem wie folgt geäussert: «Allzu schnell wird aus der Tatsache, dass sich ein Stromexportüberschuss ergibt, dar- aus geschlossen, wir hätten schon jetzt genug Strom, und neue Werke würden bloss für die Ausfuhr erstellt werden. Es wird dabei übersehen, dass erstens der Winterverbrauch massgeblich ist, das zweitens die Stromausfuhr zum über- wiegenden Teil auf den Sommer entfällt, wenn die Elektrizi- tät im Inland nicht verwendet werden kann, und drittens, dass eine gesicherte Stromversorgung auch ausreichende Reserven erfordert. Man kann nicht oft genug darauf hin- weisen, dass die Schwankung in der hydraulischen Strom- erzeugung unseres Landes allein im Winterhalbjahr 4,5 Mil- lionen Kilowattstunden oder mehr als die Winterproduktion eines 1000 Megawattkraftwerkes beträgt.»
Ich komme zum Schluss. Wir sind überzeugt, dass zur Lösung der Energieprobleme der Schweiz neben dem Spa- ren, der rationellen Energienutzung und dem verstärkten
Einsatz anderer Energieträger der Einsatz der Kernenergie erforderlich ist. Ein Engpass in der Stromversorgung hätte gravierende Folgen für unser Land. Stichworte dazu sind Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, Sicherung der Arbeits- plätze, Erhaltung des sozialen Friedens. Wir würden unse- rer Verantwortung nicht gerecht, nähmen wir solche Risiken in Kauf. Ich habe mit grossem Interesse das letzte Zitat von Herrn Miville über die Solidarität gegenüber den Minderhei- ten, anscheinend von einem Freisinnigen aus Basel, gehört. Ich bin sehr sensibel für diese Erklärung der Solidarität gegenüber den Minderheiten. Ich hoffe, dass die Basler sich bis jetzt noch nicht als Minderheit fühlen. Ich fühle mich als Minderheit und wäre froh, wenn diese Basler Frei- sinnigen einmal auch an die Freisinnigen des Kantons Tes- sin denken würden!
Guntern: Unser Kommissionspräsident hat einleitend auf die Briefe hingewiesen, die uns zugekommen sind. Diese Zuschriften haben mich erinnert an Friedrich Dürrenmatts Drama «Die Physiker», wo es heisst: «Unsere Wissenschaft ist schrecklich geworden, unsere Forschung gefährlich, unsere Erkenntnisse tödlich. Wir müssen unser Wissen zurücknehmen. Es gibt keine andere Lösung, auch für euch nicht.»
Auch bei der heutigen Diskussion können wir bei den Geg- nern eine grosse Skepsis, eine Angst gegenüber der Kern- energie feststellen. Ich persönlich möchte diese Gefahren nicht etwa herabmindern, aber ich möchte Ihnen eine Über- legung eines Herrn Beckmanns nicht vorenthalten: Die Geschichte der Energie, sagt er, zeigt uns, dass der Mensch bei der Energieerzeugung von Holz auf Kohle, von Kohle zu Öl, von Öl zu Uran und von Uran zu Plutonium überging. Auffällig ist dabei, dass mit diesen Übergängen der Energieerzeuger immer kleiner wurde, d. h. dass eine Konzentration stattfand. Um es anders zu erklären: Um die gleiche Menge Energie herzustellen, braucht es weit weni- ger Kohle als Holz, weit weniger Öl als Kohle und weniger Uran als Öl usw. Das hat einen grossen Vorteil. Das hat nämlich den Vorteil, dass je kleiner die Materie ist, um Ener- gie herzustellen, um so grösser die Möglichkeiten sind, um die Sicherheit zu garantieren. Mit der Konzentration steigt die Sicherheit. Meistens hat man zwar Mühe, das zu begrei- fen, aber es ist verhältnismässig leicht zu erklären. Ich möchte dies tun, indem ich auf die Gefahr eingehe, die mit einem Atomkraftwerk verbunden ist:
Ich gehe davon aus, dass man heute nicht mehr daran glaubt, dass ein Atomkraftwerk wie eine Atombombe explo- dieren kann. Das ist physikalisch nicht möglich. Die Gefahr ist die Radioaktivität, die unter Umständen nach aussen gelangen kann. Hier spielt nun die Konzentration eine grosse Rolle. Weil beim Atomkraftwerk die Energiequelle derart konzentriert ist, wie bei keiner anderen Energie, kann etwas getan werden, was bei keiner anderen Energiequelle möglich ist. Man kann sie nämlich mit einem mehrfachen System von Sicherheiten umgeben. Es ist so, wie wenn jemand sein wichtigstes Kleidungsstück nicht verlieren will. Dann trägt er nicht nur einen Gürtel, sondern unter Umstän- den auch Hosenträger, und wenn das nicht genügt, viel- leicht zwei Gürtel, und wenn das noch nicht genügt, viel- leicht zwei oder drei Hosenträger. Bei einem Kernkraftwerk wird das ähnlich gemacht. Das ist leicht möglich, weil die Energiequelle konzentriert ist.
Bisher haben hier mehr jene Vertreter gesprochen, die mit der Kernenergie vertraut sind. Ich bin mit einer anderen Energie vertraut, mit jener der Wasserkraftwerke. Und ich kann Ihnen sagen, das lässt sich bei einem Staudamm nicht machen. Sie können nicht sechs und sieben Dämme bauen, so dass der zweite auffängt, wenn der erste bricht, und der dritte, wenn der zweite bricht. Da haben Sie nur eine Sicherheit, und das ist dieser einzige Staudamm.
Ich möchte nun nicht behaupten, dass es bei der Kernener- gie nicht zu einer Katastrophe kommen könne - nicht zu einem blossen Zwischenfall, wie das in Harrisburg der Fall war, sondern zu einer wirklichen Katastrophe. Aber das wird kaum je so schlimm sein, wie das, was wir heute zu ris-
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kieren bereit sind und was wir tatsächlich schon riskiert haben. Ich spreche nicht von der Kernenergie, sondern erneut von der Wasserkraft. Wir haben in der ganzen Welt ungefähr 130 Dammbrüche zu verzeichnen. Vielleicht erin- nern Sie sich an das Jahr 1963 in Italien. In wenigen Minuten forderte die gespeicherte Energie «Wasser» über 2000 Tote, dazu kamen unermessliche Schäden. Erinnern Sie sich an Indien, wo vor zwei Jahren ein Dammbruch 3000 Menschenleben forderte. Meiner Ansicht nach ist die Sicherheit bei Kernkraftwerken grösser als bei anderer Energieproduktion.
Eine zweite Feststellung, die mich eigentlich erstaunt hat, ist jene, dass die Regierungen der beiden Basel uns nun ein Kohle-Gas-Kraftwerk als Ausweg aus dem Dilemma vor- schlagen. Das scheint mir eigenartig zu sein. Die Konzen- tration der Kernenergie bringt nämlich noch einen anderen Vorteil. Die grosse Konzentration bringt es mit sich, dass zum einen bei der Kernenergie keine giftigen Abfälle in die Biosphäre gelangen - bei der Kohle ist das nicht möglich, Sie wissen, dass wir diese Probleme bei der Kohle über- haupt nicht gelöst haben. Zum anderen ist die Entsorgung der Abfälle bei der Kernenergie nicht schlechter als bei der Kohle. Bei der Kohle wird behauptet, dass als Abfall mehr herauskommt, als hineingegeben wird. Diese Kohleabfälle müssen auch irgendwo hin, irgendwo in die Erde, wo sich dann kein Mensch mehr um sie kümmert, obwohl diese Ab- fälle über 19 giftige Metalle enthalten, so Arsen mit einer Haltwertzeit von unendlich. Es scheint, dass sie noch am Jüngsten Tag darin stecken werden.
Dazu kommen - wie ich bereits gesagt habe - die Gifte, die in die Atmosphäre und unter Umständen in die Lungen gelangen. 1000 Megawatt an elektrischer Energie, mit Kohle produziert, ergeben pro Sekunde 15 Kilogramm festen Abfall, im Jahr 186 Millionen Kilogramm. 1000 Megawatt elektrischer Energie, produziert im Kernkraftwerk, ergeben im Jahr 2 Kubikmeter hochaktiven Abfall, also 3,5 Millionen Mal weniger als Kohle.
Ich glaube, dass diese Umstände von einer gewissen Bedeutung sind. Die Strahlung des Abfalls, die zum Tode eines Menschen führen kann, ist bei der Kernenergie nach 30 Jahren abgeklungen. Danach muss nur noch darauf geachtet werden, dass der Abfall nicht in den menschlichen Körper gelangt, beispielsweise über das Trinkwasser. Der Abfall aus einem Kernkraftwerk ist auf alle Fälle nach 100 Jahren weniger giftig als viele Gifte, die in der Erde lagern und die überhaupt nicht kontrolliert werden können.
Ich glaube, dass jede Elektrizität ihren Preis hat, Preis nicht in dem Sinne, dass dafür Geld bezahlt werden muss - das selbstverständlich auch. Jede Elektrizität hat leider auch ihren Preis in bezug auf Umweltschäden, in bezug auf Verluste an Menschenleben, in bezug auf Verwundete und Kranke. Für die Herstellung von 1 Milliarde Megawattstun- den an elektrischer Energie - so hat man in den Vereinigten Staaten berechnet - sterben 1000 Bergleute, wenn diese Energie durch Kohle hergestellt wird, und 20 Bergleute, wenn die Energie durch Uran hergestellt wird. Das Verhält- nis ist also 1 zu 50. Ich möchte dies hier hervorheben, weil uns immer die Alternative des Kohle-Gas-Kraftwerkes in Pratteln angeboten wird.
Wir haben vor einem Jahr in diesem Rat den Energieartikel verabschiedet. Damals lautete die Devise: sparen, forschen und substituieren. Wir müssen sparen zur Schonung der Ressourcen; wir müssen forschen, um neue Energiequellen zu erschliessen, und wir müssen substituieren, um die starke Auslandabhängigkeit zu vermindern. Sparen allein wird nicht genügen. Wir können auf die Elektrizität nicht verzichten. Selbst wenn der Wille hierfür vorhanden wäre, würde das äusserst grausam ausfallen, denn wir dürfen nicht vergessen, dass ungefähr 40 Prozent der elektrischen Energie über Kernenergie produziert wird, und das macht immerhin 8 Prozent der gesamten Energie aus. Wir haben auch Mühe zu sparen. Wir haben auch im Ständerat Mühe, Energie zu sparen. Ich habe den prächtigen Leuchter in die- sem Saal immer bewundert. Was wäre der Ständerat ohne. diese «Erleuchtung?» Aber stellen Sie selber fest: Dieser
Leuchter zählt 208 Lampen. Das gibt auf jeden Ständerat mehr als 4 Lampen, und bisher sind wir noch nicht dazuge- kommen - wenigstens nicht in bezug auf unseren Leuchter - zu sparen.
In Kenntnis dieser Fakten sind wir in der Kommission dazu- gekommen, die Bewilligung zu erteilen. Die Frage ist aber - und das gebe ich den Gegnern ebenfalls zu - von derart staatspolitischer Bedeutung, dass wir nicht darum herum- kommen werden, den Vollzug dieser Genehmigung von jener Abstimmung abhängig zu machen, in der sich Volk und Stände zur Frage der Kernenergie äussern werden, also von der zweiten Atominitiative.
Ich bin für diese Genehmigung, mit dem Vorbehalt, den ich bei der Detailberatung noch näher begründen werde.
Mme Bauer: Je ne puis approuver la décision du Conseil fédéral d'octroyer l'autorisation générale à la Société ano- nyme de la centrale nucléaire de Kaiseraugst, et je refuserai par conséquent de voter l'arrêté qui nous est proposé, ceci pour deux raisons. Premièrement, la preuve n'a pas été fournie que l'énergie produite par une nouvelle centrale nucléaire répond à un besoin effectif dans le pays. Deuxiè- mement, Kaiseraugst, pour reprendre l'expression utilisée par des experts et par des députés pourtant favorables au nucléaire, Kaiseraugst est le lieu le plus inadéquat qui soit pour construire une installation atomique.
Le besoin, tout d'abord. Il n'a pas été établi sinon par les promoteurs du nucléaire qui, faut-il le rappeler, souhaitent construire encore pas moins de deux nouvelles centrales après Kaiseraugst. Chose étonnante, ils parlent peu de Leibstadt, sinon pour multiplier les emprunts par obliga- tions, parce que, on le sait, son coût dépassera 4,5 mil- liards. Et pourtant il s'agit d'une grande centrale du type de celle de Gösgen, qui entrera en fonction l'an prochain et qui augmentera d'un tiers environ notre production d'électricité d'origine nucléaire certes, mais aussi, faut-il le souligner, le volume des déchets radioactifs dont nous ne savons déjà que faire actuellement. D'autre part, comme nous expor- tons déjà près des deux tiers de la production de Gösgen - ce fut le cas en hiver 1980 - lorsque Leibstadt entrera en fonction, l'électricité produite sera entièrement exportée. Est-ce vraiment pour augmenter nos exportations d'électri- cité que nous construisons de nouvelles centrales?
On fait valoir que sans la construction de Kaiseraugst, on court le risque d'une pénurie tous les vingt ans, mais on néglige de mentionner l'interconnexion des réseaux euro- péens dont on ne tient compte que pour nos exportations. Or, nous allons en réalité vers une surproduction et les sociétés d'électricité pousseront à la consommation pour rentabiliser les installations nucléaires. Ainsi continueront- elles à faire de la promotion pour le chauffage électrique direct où le quart de l'énergie primaire seulement est utilisé, les trois quarts étant rejetés dans l'environnement, alors que son remplacement par des pompes à chaleur et par des installations couplées chaleur/force réduirait d'environ 7 pour cent la consommation totale prévue pour les années 90 et rendrait inutile la construction de toute nouvelle instal- lation atomique.
Si l'on examine le sixième rapport des Dix qui émane de l'Union des centrales suisses d'électricité, on doit bien constater que les besoins calculés par extrapolation, en se basant sur l'évolution des dernières années, sont suréva- lués, que les possibilités d'économies et la contribution des énergies renouvelables sont sous-estimées et qu'on prévoit de poursuivre la promotion du chauffage électrique direct. Pour les deux tiers de la Commission fédérale de l'énergie chargée par le Conseil fédéral de procéder à l'évaluation du besoin, cette preuve n'est pas établie. La commission, on le sait, s'est partagée en trois parts sensiblement égales: l'une favorable à la construction d'une sixième centrale, la seconde opposée, la troisième proposant d'étudier l'alter- native que constitue la centrale à charbon de Pratteln. Mêmes réticences de la part de treize des vingt-six cantons consultés, alors que sept mille lettres exprimant toutes sortes d'objections ont été adressées au Conseil fédéral.
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Pour sa part, le gouvernement du canton de Genève, can- ton que j'ai l'honneur de représenter ici, déclare: «Notre conseil déclare qu'il ne lui est pas possible actuellement de se prononcer sur la justification du besoin de ladite cen- trale, et ceci pour les motifs exposés ci-après: les docu- ments qui nous ont été soumis à l'appui de la demande pré- sentent certaines lacunes et imprécisions - actualisation des projets, analyse économique, prise en considération des économies d'énergie, promotion des énergies nou- velles - et les éléments qui sont apportés ne peuvent être considérés comme preuve absolue du besoin mais comme l'expression d'un point de vue». Cette appréciation démon- tre la subjectivité de la notion du besoin.
Je mentionnerai encore l'opposition dûment motivée des organisations suisses pour la protection de l'environnement qui ont publié conjointement une étude intitulée Au-delà de la contrainte des faits, et enfin, «last but not least», le Projet Energie de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne. Arrêtons-nous un peu sur ce Projet Energie. Il a été élaboré pendant quatre ans par une quarantaine de chercheurs de l'Ecole polytechnique fédérale sous la direction du profes- seur Lucien Borel et avec la collaboration des professeurs Morf, Sarlos et Suter. Fait troublant, le Projet Energie pré- senté officiellement à l'Ecole polytechnique fédérale en novembre 1981, qui a coûté - soit dit en passant - 5 mil- lions aux contribuables helvétiques, a été proprement «schubladisiert», comme on dit en allemand, relégué au fond d'un tiroir. Les membres de la commission du Conseil des Etats n'en ont même pas eu connaissance. Est-ce donc parce que ses conclusions divergent fondamentale- ment de celles du fameux rapport de la GEK élaboré par la Commission fédérale pour une conception globale de l'énergie, présidée par M. Michel Kohn, qui présida égale- ment, faut-il le rappeler, aux destinées de Motor Columbus, la société promotrice de Kaiseraugst.
Avant de prendre sa décision sur Kaiseraugst, avant de décréter que le besoin existe de construire de nouvelles centrales, malgré toutes les objections que je viens de rap- peler, malgré le vote sur l'initiative pour un contrôle démo- cratique du nucléaire qui a divisé le pays en deux parts qua- siment égales, le Conseil fédéral a-t-il au moins pris connaissance du Projet Energie? Peut-on formuler le vœu que les membres du Conseil national, avant de prendre position, le recevront et le discuteront?
Deux mots sur les places de travail que procurerait le nucléaire, un argument qui porte, certes, en une période de récession .. La construction d'une centrale permettrait de créer des places de travail, c'est vrai, mais à court terme, pour quelques années seulement. Par contre, le nucléaire favorise l'automatisation qui, elle, supprime des places de travail innombrables à moyen et à long terme. Des études faites en Allemagne et aux Etats-unis en témoignent. Les chercheurs de la Harvard Business School, dans leur étude intitulée Care, ont prouvé que des investissements dans les techniques d'économie d'énergie et dans le développement des sources d'énergie renouvelables stimulent la crois- sance économique et créent un nombre très important de nouveaux postes de travail sans limitation dans le temps. Les économies d'énergie qui en résultent pourraient, selon cette étude, atteindre 15 pour cent de l'énergie primaire non renouvelable. Précisons que la stratégie Care a été éla- borée à la demande du Congrès américain et rappelons que les 30 millions et plus de chômeurs dans les pays industria- lisés ne le sont pas à cause d'une pénurie d'énergie.
Abordons maintenant la seconde question sur laquelle nous avons à nous prononcer, celle du site de Kaiseraugst. Dans son rapport d'expertise du 17 mars 1981, la Commis- sion fédérale de la sécurité des installations atomiques affirme que «le site de Kaiseraugst présente les caractéristi- ques les moins favorables de tous les sites suisses prévus pour des centrales».
Quant à moi, je retiendrai trois objections principales qui tiennent à la sécurité, au respect du droit international et à la démocratie.
La sécurité. A moins d'un kilomètre du site prévu, on a construit ces quatre ou cinq dernières années un grand complexe abritant plusieurs milliers d'habitants. Si la concentration industrielle est à Bâle la plus forte de Suisse, si la concentration humaine est également très dense (on compte 650 000 habitants dans un rayon de 15 kilomètres), la concentration des centrales dans la région bâloise, en Suisse, en France et en Allemagne serait encore, elle, la plus forte du monde. On peut dès lors à bon droit se demander si le plan d'évacuation d'urgence, qui n'en est encore qu'à l'état de projet, est vraiment réalisable.
Le réchauffement des eaux du Rhin. Déjà largement mis à contribution par d'autres Installations en Suisse, en Alle- magne et en France, il pose problème. Dans aucune autre région au monde, on ne prévoit, je l'ai déjà dit, autant de réacteurs que dans la région bâloise. Pour des raisons éco- logiques, afin de préserver la faune et la flore, on estime que le seuil de tolérance du Rhin est franchi lorsque le réchauffement du fleuve dépasse 3º C et que sa tempéra- ture s'élève au-dessus de 25° C ou encore lorsque la tem- pérature de l'eau de refroidissement dépasse 30° C. C'est pour cette raison que les pays riverains se sont engagés à construire désormais des tours de refroidissement pour les centrales nucléaires prévues. La Suisse, je le souligne, est liée par un accord international conclu entre les riverains du Rhin. Va-t-elle, pour Kaiseraugst, renoncer à ses engage- ments? Me basant sur l'avis de M. l'ambassadeur Diez, chef de la Direction du droit international public, je reviendrai sur ce problème lors de la discussion du postulat Guntern.
Ainsi donc, ce conseil devrait maintenant prendre position sur Kaiseraugst alors que tant de problèmes ne sont pas encore résolus: plan d'évacuation d'une région de 650 000 habitants non encore élaboré; suppression des tours de refroidissement en dépit d'un accord international; entrepo- sage enfin de déchets radioactifs, dont le volume croît avec chaque nouvelle centrale et dont on ne sait que faire. Qui peut, en effet, garantir la stabilité et l'étanchéité des sols pendant dans des millénaires? Les unes après les autres - sauf une ou deux à Soleure et en Argovie, canton que cer- tains appellent maintenant, mon cher collègue Julius Bin- der, non plus Aargau, mais Atomgau, tellement il semble avoir la vocation du nucléaire - les unes après les autres, dis-je, les communes refusent les sondages de la CEDRA. Qu'en sera-t-il quand, dans quelques années, La Hague nous renverra nos déchets? Faudra-t-il les imposer par la force, au risque de déstabiliser le pays?
J'en arrive à la troisième raison de ne pas construire Kaiser- augst. C'est la raison politique, la plus péremptoire, la plus décisive à mon avis. Il n'est pas exagéré d'affirmer en effet que de la décision de ce Parlement dépendra dans une large mesure non pas seulement l'avenir énergétique de la Suisse, mais aussi, chose infiniment plus grave, la stabilité politique ou la déstabilisation du pays pour les prochaines années.
En fait, nous avons à choisir entre deux risques: celui, par ailleurs contesté, de connaître éventuellement, une fois tous les vingt ans, une pénurie d'électricité - mais notre consommation n'est pas vouée à la fatalité; elle sera ce que nous voulons qu'elle soit - et le risque de déstabiliser le pays.
Le premier est certainement le moindre mal. Nous avons à 'choisir entre la défense d'un Etat de droit, terme qui a été souvent évoqué par certains de nos collègues, de plus en plus centralisateur, qui pourrait être tenté, pour assurer son autorité, d'utiliser la manière forte en recourant à la police, voire à l'armée, et le maintien d'une démocratie authentique parce que décentralisée et attentive aux préoccupations des minorités. Or, depuis des années et à plusieurs reprises, à des majorités qui ont atteint parfois près de 80 pour cent, les cantons de Bâle-Ville et de Bâle-Campagne, autorités et populations confondues, se sont exprimés contre Kaiseraugst. Des lettres innombrables sont parve- nues aux députés exprimant soit une profonde angoisse, et je pense à la lettre des centaines de mères de famille, soit
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la détermination la plus ferme et en appelant à notre solida- rité.
Je voudrais par ailleurs souligner combien il peut paraître contestable de parler de minorité dès lors que les régions menacées par la construction d'autres centrales nucléaires et par les dépôts de déchets sont solidaires des deux Bâles; dès lors que près de la moitié de ce pays, plus même selon l'étude de l'Université de Berne, s'est pronon- cée en faveur de l'initiative pour un contrôle démocratique du nucléaire.
Ainsi donc, estimant qu'une partie du pays n'a pas le droit d'imposer à l'autre une installation et de nouveaux déchets réputés dangereux, au sujet desquels les scientifiques même sont divisés, par souci de ne pas mettre en péril la stabilité politique du pays et notre système démocratique, je souhaite que ce conseil, refusant la fuite en avant et dési- reux d'assumer ses responsabilités à l'égard de l'ensemble du pays, refuse d'octroyer l'autorisation générale à la cen- trale nucléaire de Kaiseraugst.
Frau Bührer: Ich habe mich seit etwa einem Jahrzehnt intensiv mit der Kernkraftnutzung befasst und seit etlichen Jahren auch mit dem Kernkraftwerk Kaiseraugst. Ich bin in diesem Jahrzehnt von einer Befürworterin der Kernenergie zu einer grundsätzlichen Gegnerin geworden. Ich bin heute überzeugt, dass wir so rasch wie möglich - der Zeitpunkt wäre nach Leibstadt - von der Kernkraft wegkommen müs- sen. Es ist meine Überzeugung, dass die Atomwirtschaft zu einer unvergleichlichen biologischen Katastrophe führen muss. Es ist eine neue Dimension der Bedrohung. Es geht letzten Endes um die Bewohnbarkeit unserer Erde; es ist eine existentielle Bedrohung. Das tönt sehr dramatisch, aber ich muss Ihnen sagen, es tönt längst nicht dramatisch genug. Gewiss, das sind längerfristige Perspektiven, und ich werde darauf im Verlaufe meines Referates noch zurückkommen.
Bereits ein ungetrübter Blick in die nahe Zukunft genügt aber, die Fragwürdigkeit der Bejahung eines Kernkraftwer kes Kaiseraugst zu erkennen. Das Werk Kaiseraugst lässt sich nämlich auch wirtschaftlich nicht vertreten. Aus dem Konzept, das dem Bedarfsnachweis zugrunde liegt, geht hervor, dass der Strom von Kaiseraugst, teilweise zumin- dest, zur Erdölsubstitution, also zu Heizzwecken, verwen- det werden soll. Nein, man muss sagen: verschwendet wer- den soll. Die Propaganda für Elektroheizungen läuft auf vol- len Touren. Ich habe hier das letzte Heft der Elektrizitäts- wirtschaft 1982, «Die Elektrizität», wo ungehemmt für Elek- troheizungen Propaganda gemacht wird. Wo wider besse- res Wissen von Schwachlastzeiten gesprochen wird, obwohl man weiss, dass es im Winter keine Schwachlast- zeiten gibt. Der Strom ist viel zu wertvoll, um für Heiz- zwecke verschwendet zu werden. Strom kann fast ohne Verlust - also mit einem sehr hohen Wirkungsgrad - in mechanische Energie umgewandelt werden. Wenn wir Erdöl substituieren wollen, dann können wir das sehr viel intelli- genter tun als mit Atomstrom. Ich will ganz kurz auf einige Möglichkeiten hinweisen; Herr Belser hat das ja schon aus- führlich getan.
Mit der Wärmepumpentechnik können wir mit demselben Strom eine dreifache Erdölsubstitution erreichen. Wenn die Wärmepumpentechnik noch kombiniert wird mit der Wärme-Kraft-Kopplung, dann ist der Erfolg geradezu gross- artig. Ein kurzer Hinweis auch noch auf die Erfolge, die mit Isolationen erzielt wurden, wo sehr grosse Erdöleinsparun- gen gemacht werden können. Der wirtschaftliche Widersinn - d. h. die Unrentabilität von A-Werken für Heizzwecke - wird vollends jedem kühlen Rechner klar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass ja die Heizenergie im Winter gebraucht wird, wo die Nachfrage sowieso gross ist. Die Investitionen für die A-Werke sind aber so gross, dass sie selbstverständlich nicht nur im Winter laufen können. Was passiert mit der Sommerenergie? Sie wird exportiert, aber zu welchem Preis? Ich möchte sehr gerne einmal die Exporterlöse der Elektrizitätswerke nach Monaten geglie- dert sehen. Dann würde man nämlich sehen, dass die wenig
gefragte Sonnenenergie zu Schleuderpreisen abgesetzt werden muss, weit unter den Gestehungskosten, vor allem, wenn man an die Gestehungskosten des Atomstromes von Leibstadt denkt und an die Preise, die wir da zu erwarten haben! Wer bringt die Mischrechnung wieder ins Gleichge- wicht? Das sind wir alle, die Stromkonsumenten. Es sind auch Zweifel zumindest berechtigt, ob die Tarifangebote, die den Interessenten von Speicherheizungen gemacht werden, aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit nicht allzu günstig sind, und der normale Strombezüger letzten Endes die Elektroheizungen mitsubventioniert. Zu den Strombezü- gern gehört aber auch in hohem Masse unsere Wirtschaft, die an günstigen Strompreisen ein vitales Interesse hat. Atomstrom für Heizzwecke verteuert den Strom, und das ist für unsere Wirtschaft nicht gleichgültig. Es tangiert ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb.
Es drängt sich auch die Frage auf, ob der Absatz auf lange Sicht gesichert ist. Gewiss ist Spitzenenergie immer gefragt; da ist der Absatz gesichert. Aber ist es auch so bei der Randenergie? Ich habe von teilweise abgestellten Kraft- werken in Deutschland gelesen. Dass wir auf den Export angewiesen sind, ist sicher unbestritten, denn eine der Annahmen des Bedarfsnachweises ist ja, dass wir eine 95prozentige Versorgungssicherheit anstreben. Das heisst, dass wir in 19 von 20 Wintern ausschliesslich exportieren, und nur in einem Winter von 20 Wintern mit einem Import- überschuss rechnen. Bisher lag die Versorgungssicherheit bei 75 Prozent, und wir haben bisher das Defizit problemlos decken können. Das dürfte auch in Zukunft so sein, vor allem wenn ich an die grossen neuen Einrichtungen denke, die in Frankreich in Betrieb genommen werden.
Die Vorstellung, dass wir vielleicht schon bald eine Über- produktion - vor allem im Blick auf die wirtschaftliche Ent- wicklung in Europa - haben werden, dass wir also Absatz- schwierigkeiten haben werden, gründet auch auf Informa- tionen, die ich aus Japan habe. Es scheint, dass dort eine neue Generation von Kraftwerken im Entstehen ist. Es han- delt sich - ich will das ganz kurz sagen - um die Nutzung von Sonnenlicht - nicht von Sonnenwärme, sondern von Sonnenlicht -, und zwar soll mit jenen Einrichtungen sowohl das direkte wie auch das diffuse Sonnenlicht genutzt wer- den können. Die Japaner streben vor allem an, dass diese Einrichtungen möglichst billig sein sollen. Ich lese hier von amorphen Siliziumzellen, die konkurrenzlos billig sein sol- len. Auf diese Art kann man - vielleicht schon bald - fast einen Viertel der eingestrahlten Sonnenenergie direkt in elektrischen Strom verwandeln. Das Dach eines 100-Qua- dratmeter-Hauses könnte im Jahr 24 000 Kilowattstunden Strom liefern. Das sind Aussichten, die uns jetzt, da wir ein weiteres Kernkraftwerk bewilligen sollen, aufs höchste alar- mieren müssen.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die Versorgungssi- cherheit dieser Einrichtungen ganz gewaltig ist, wenn wir daran denken, dass die Atomkraftwerke in Kriegs- und Kri- senzeiten abgestellt werden müssen. Im Lichte dieser zu erwartenden Entwicklungen müssen auch die Wasserkan- tone ein Interesse daran haben, dass keine Überproduktion, vor allem keine Überproduktion an teurem Atomstrom, ent- steht. Ihre sehr günstige Wasserenergie wird noch lange konkurrenzfähig sein. Diese Energie mit teurem Atomstrom zu mischen, kann nicht im Interesse der Wasserkantone sein.
Ich meine, alle diese Überlegungen müssen einbezogen werden in die Beantwortung der Bedarfsfrage. Und das ist ja die zentrale Frage, die wir zu beantworten haben. Ohne in Zahlenakrobatik machen zu wollen, kann doch niemand an der Tatsache vorbeisehen, dass der Bedarf für das Kern- kraftwerk Kaiseraugst mit Sicherheit nicht vorauszusehen ist. Weder die GEK noch die Eidgenössische Energiekom- mission, noch der Bundesrat, noch die Umweltschutz- organisationen kommen darum herum, sich auf Annahmen, auf Schätzungen, abzustützen. Auch das Verhalten des Bürgers ist nicht berechenbar; es sei denn, wir zwängen ihn in die totale Abhängigkeit durch einen Anschlusszwang an gigantische und rentable Fernwärmenetze.
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Charakteristisch für alle Prognosen ist, dass sie weit aus- einanderklaffen und auf sehr viel Annahmen und Unsicher- heiten beruhen. Das müsste uns zur Vorsicht mahnen, nicht zuletzt deshalb, weil es ja sein könnte, dass da und dort der Bedarf aus «beruflichen Gründen» bejaht wird, wie das kürzlich in der «Basler Zeitung» zu lesen war.
Die Unsicherheiten sind nicht zu bestreiten. Aber sicher ist, dass gewisse Annahmen, die wir schwarz auf weiss in unseren Unterlagen haben, bereits heute überholt sind. Es sind die Annahmen über das Wirtschaftswachstum und die Annahmen, die die Entwicklung der Erdölpreise betreffen. Bei den Wirtschaftszahlen wurde vom maximal möglichen Wachstum ausgegangen, also nicht von der wahrscheinli- chen Entwicklung. Ist es statthaft, gestützt darauf den im Atomgesetz geforderten dauernden inländischen Bedarf vorauszusagen? Das müsste zumindest fraglich sein, selbst für grundsätzliche Befürworter der Atomenergie. In einer solchen Situation der Unsicherheit müssen und dürfen andere Überlegungen miteinbezogen werden.
Es ist unbestritten, dass ein starker Widerstand in der Bevölkerung - nicht nur in der Region Basel - gegen die Atomkraft festzustellen ist. Es ist ein Widerstand, der sich weltweit und grundsätzlich manifestiert. Was ist der Anlass zu diesem Widerstand? Es gibt billige Argumente, die man häufig lesen kann; man sagt, es seien emotionale Gründe. Ich lese zum Beispiel von Herrn Kohn: «Wir setzen mehr auf die Vernunft, die Gegner auf Emotionen.» Oder die NAGRA spricht davon, dass sich «die Angstgefühle vieler Menschen auf die Kernkrafttechnik fixieren». Herr Bucher, der Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie, spricht davon, dass das Kernkraftwerk-Unbe- hagen letztlich Ausfluss eines Bildungsideals sei, das wenig Rücksicht auf eine hochtechnisierte Gesellschaft nimmt. Herr Frankhauser, Public-Relations-Experte der Schweizeri- schen Vereinigung für Atomenergie, greift noch viel tiefer in die Kiste des höheren Blödsinns. Ich zitiere: «Der Kampf gegen Kaiseraugst ist als Verkörperung einer naturmytholo- gischen, regionalspezifischen, emotionalen Bewegung zu betrachten.» Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.
Die Gründe der Gegner - das kann ich Ihnen sagen - sind sehr viel handfester, als sich diese Herren das vorstellen. Da wäre zum Beispiel das Atommüllproblem. Es ist weltweit ungelöst, obwohl clevere Public-Relations-Leute der NAGRA uns dauernd mit Siegesmeldungen von allen Fron- ten berieseln. So wird zum Beispiel im «Kernpunkt» vom 26. Januar 1983 gesagt, dass der Abbruch eines ausgedien- ten Kernkraftwerkes keine Probleme bote. Man wisse schon, dass es etwa 200 Millionen Franken kosten werde und dass praktische Erfahrungen bei Stillegungsarbeiten diese theoretischen Erkenntnisse bestätigten. Ich war gespannt auf diese praktischen Erfahrungen. Und was steht nun da weiter? «Ein Schiff mit Atomantrieb konnte erfolg- reich wieder für den konventionellen Einsatz freigegeben werden.» Und weiter wird auf die Erfahrung bei der Stille- gung des schweizerischen Versuchsreaktors in Lucens hin- gewiesen.
Grossen «Spass» könnte man auch an den fast rührenden Vergleichen haben, wenn zum Beispiel im Zusammenhang mit der Giftigkeit des Plutoniums darauf hingewiesen wird, dass in der Natur schlimme Gifte vorkommen, zum Beispiel in der Tollkirsche und im Schlangengift. Die neueste Trou- vaille in dieser Richtung findet sich in «NAGRA aktuell» vom Dezember 1982. Man spricht dort von der Verglasung der Abfälle. Gegen die Befürchtung, dass plötzlich eindringen- des Wasser die verglasten Abfälle auslaugen könnte, wird als Beispiel für die schwere Auslaugbarkeit die Tatsache angeführt, dass der Speichel auch nur sehr geringe Men- gen von Quecksilber aus unseren Plomben herauslaugen würde. Wofür halten uns die Autoren solch rührender Gute-Nacht-Geschichten? Der Eindruck, dass die Trag- weite des Müllproblems nicht erkannt oder bewusst herun- tergespielt wird, kann nicht weggewischt werden. Wenn Herr Rometsch sagt (ich zitiere aus der «Basler Zeitung»): «Für 1000 Jahre können wir die sichere Lagerung radioakti- ver Abfälle aus Kernkraftwerken gewährleisten, für die Zeit
danach müssen wir noch nach Lösungen suchen», dann erinnert mich das erstens fatal an andere tausend Jahre, die bereits nach zwölf Jahren zu Ende waren, und zweitens frage ich mich, ob mit dieser zynischen Aussage nicht über das hinausgegangen wird, was man vielleicht am besten mit menschlicher Verantwortungsfähigkeit bezeichnen könnte. Wer die Fakten beim Müllproblem betrachtet, kann nur mit Schrecken feststellen, dass immer noch grosse Mengen schwach- und mittelradioaktiven Mülls ins Meer versenkt werden, dass in La Hague weiterhin ungehemmt Abfälle ins Meer fliessen. Man kann sich dort die Verpackung sparen, weil die günstigen Flutverhältnisse für eine rasche Durchmi- schung sorgen. Die Lektüre des NAGRA-Tätigkeitspro- gramms wirkt ernüchternd. Wir lesen hier: «Weiterführung der radiologischen Untersuchungen», dann, sehr interes- sant, «Aufnahme der Untersuchung über das Auslaugver- halten hochaktiver Abfallgläser» oder weiter «Weiterführung der Entwicklung von Behälterkonzepten zwecks geeigneter Endkonditionierung» usw. Man kann daraus nur einen Schluss ziehen: Wir stehen mitten drin, aber wir sind noch nicht weiter. Gelöst ist das Problem weltweit nicht. Die Kon- sequenz aus diesen anstehenden Problemen müsste ange- sichts des zumindest zweifelhaften Bedarfsnachweises die Verneinung des Bedarfs und damit die Verneinung der Bewilligung für Kaiseraugst sein.
Warum ist die Frage des Mülls derart zentral? Wir sind heute beeindruckt von einer Umweltkatastrophe, die auf uns zukommt. Ich denke an den sauren Regen und an andere Faktoren der Luftverschmutzung, die unsere Wälder zu vernichten drohen. Wir erleben die Explosion einer Zeit- bombe, deren Existenz wir bis vor kurzem ignoriert haben. Die Bombe, die wir mit der Atomwirtschaft weltweit legen, wird sehr lange ticken, bis es zur ganz grossen Katastrophe kommt. Wir alle werden nicht mehr dabei sein. Wir wissen, dass Leukämie nach Jahren manifest wird, Krebs nach Jahr- zehnten und Erbschäden nach Generationen. Gegenüber diesen Perspektiven wirkt die Aussage - der Herr Präsident der vorberatenden Kommission hat sie wiederholt -, dass noch nie ein Toter in der Atomwirtschaft zu beklagen gewe- sen sei, schal. Die Tode, die in diesem Zusammenhang gestorben werden, sind langsame Tode. Erschreckend ist, dass es um irreversible Schäden geht, denen sich niemand entziehen kann. Die strahlenden Stoffe gelangen in die Bio- sphäre, in die Nahrungsketten und in den menschlichen Körper. Wie ist es möglich, dass immer noch unzulässige Vergleiche vorgebracht werden zwischen der Strahlenbela- stung eines AKWs und der natürlichen Strahlung? Ist es Ignoranz oder der Versuch der Irreführung? Die natürliche Strahlung und das Leben auf der Erde befinden sich in einem gewissen Gleichgewicht, obwohl der Zusammenhang zwischen erhöhter Strahlung und der Häufigkeit zum Bei- spiel von Hautkrebs offensichtlich ist. Nur von der Strahlung zu reden ist aber deshalb unzulässig, weil wir mit der Atom- wirtschaft radioaktive Stoffe in die Biosphäre abgeben, und zwar im Normalbetrieb, nicht nur bei Unfällen oder Katastro- phen. Diese radioaktiven Stoffe gibt es natürlicherweise nicht oder nur in geringsten Spuren auf unserer Welt. Gelangen diese Stoffe in den menschlichen Körper, haben wir Strahlungsquellen inkorporiert, die auf empfindlichste Organe wie das Knochenmark und die Erbsubstanz wirken können. Besonders gefährdet sind die Kinder, und hier komme ich auf einen für mich zentralen Punkt zu sprechen. Die Körper der Kinder sind im Aufbau begriffen. Der menschliche Körper ist bei der Aufnahme von Stoffen nicht in der Lage, zwischen radioaktiven und anderen Isotopen zu unterscheiden. So kommt es, dass radioaktives Jod 129 aufgenommen wird mit einer Halbwertzeit von 17 Millionen Jahren, oder Strontium 90, das eine Halbwertzeit von 7,5 Jahren hat. Nebst Krypton, Cäsium usw. sind es etwa 80 weitere Stoffe, die produziert werden. Zu beachten ist auch, dass es Stoffe gibt, die mit keinem Mittel in irgendeinem Behälter zurückgehalten werden können, zum Beispiel das Tritium. Diese Stoffe werden in unterschiedlichen Mengen in der Biosphäre freigesetzt, wobei Wiederaufbereitungsan- lagen gleichzusetzen sind mit undichten A-Werken. Durch
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die Inanspruchnahme von Wiederaufbereitungsanlagen beteiligen wir uns an der globalen Verseuchung, die von diesen Anstalten ausgeht.
Was ich Ihnen hier zeichne, ist keine Schreckensvision. Seit die Gefährlichkeit von schwachen Dosen, die über längere Zeit wirksam sind, erkannt wurde, seit erkannt wurde, dass es keine Grenze der Unbedenklichkeit gibt, kann vor den langfristigen Gefahren der Atomwirtschaft nicht genug gewarnt werden.
Wie schon gesagt, es ist eine andere Dimension der Gefährdung, und der Hinweis auf die Gefahren des Ver- kehrs, eines Flugplatzes oder einer Staumauer sind nicht zulässig. Wir haben in der Vergangenheit Atomstrom gebraucht, wir brauchen ihn heute, wir verwenden ihn heute. Angesichts der langfristigen, globalen Gefährdung durch die Atomwirtschaft darf die Nutzung der Atomkraft aber nicht mehr als eine Episode sein. Wenn wir uns nicht so schnell wie möglich anderen Technologien zuwenden - und wir sollten es heute und in der Hoffnung auf Signalwir- kung demonstrativ tun -, dann handeln wir wider die Schöp- fung und wider die kommenden Generationen.
Präsident: Aus der Mitte der Kommission liegen keine Wortbegehren mehr vor. Aus dem Rat haben sich vier Mit- glieder zum Wort gemeldet. Der Bundesrat wird morgen zum Wort kommen, denn ich beabsichtige, um 12.30 Uhr hier abzuschliessen. Herr Muheim will mir behilflich sein, diese Absicht in die Tat umsetzen zu können. Er verzichtet auf das Wort. Ich danke ihm.
Übrigens: Es sind die schönsten Stunden dann, wenn sich die Jahre runden. Unser geschätzter Kollege Franz Muheim feiert heute einen runden Geburtstag. Trotz seines jugendli- chen Aussehens und des immer von neuem zum Durch- bruch kommenden Temperamentes müssen wir es einfach glauben, dass er nun zu den Sechzigern gehören wird. Der Rat wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Dezennium und für die kommenden Jahre Glück, Gesundheit und ein allgemeines Wohlergehen. (Beifall)
Hänsenberger: Ich stimme dem Antrag der Kommission zu, bejahe damit den Bedarf für das Kernkraftwerk Kaiseraugst. Frau Bührer, ich bin nicht bereit, solche Schlussfolgerun- gen zu ziehen, wie Sie es eben getan haben, nämlich: Das Abfallproblem sei nicht gelöst, also sei der Bedarf zu ver- neinen.
Aus der Sicht des Kantons Bern möchte ich einige Hin- weise anbringen zum Zusammenhang zwischen dieser Bewilligung für Kaiseraugst und dem zweiten im Kanton Bern zu erstellenden Kernkraftwerk, nämlich Graben, nach- dem das erste Kernkraftwerk in unserem Kanton, Mühle- berg, seit Jahren problemlos die ihm zugedachten Leistun- gen erbringt. Wenn in der Diskussion oft nur von den Nach- teilen und Gefahren eines Kernkraftwerkes die Rede ist und die Vorteile nur unter dem Gesichtspunkt der nationalen Energieversorgung gewürdigt werden, müssen wir auch die Vorteile für einen Standortkanton und für die Region erwäh- nen, die ein Kernkraftwerk bringen kann. Der Kanton Bern unternimmt grosse Anstrengungen zur Förderung seiner Wirtschaft, und da hat auch eine grosse Anlage zur Ener- gieproduktion ihre Bedeutung. Sie bietet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten, und zwar überwiegend quali- fizierte und gesicherte Arbeitsplätze, unter erheblichen finanziellen Leistungen an Staat und Gemeinden. Der Kan- ton Bern war an eigener Stromversorgung immer stark interessiert und damit auch an der eigenen Preispolitik für die elektrische Energie. Und doch hat nun der Stromimport in den Kanton zugenommen, insbesondere im Winterhalb- jahr nahm der Grad der Eigenversorgung ab.
Bereits am 7. Mai 1980 hat der Regierungsrat des Kantons Bern an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirt- schaftsdepartement zur Rahmenbewilligung für Graben auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen: Er unterstützt die zurückhaltende Politik des Bundesrates, wonach in der Schweiz nur die notwendigen Kernkraftwerke betrieben werden sollen, und unterstützt, dass auf jeden Fall Kern-
kraftwerke auf Vorrat abgelehnt werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat 1980 bei der Vernehmlassung wört- lich geschrieben: «Wir müssen verlangen, dass das Rah- menbewilligungsgesuch Kaiseraugst nach den Beurtei- lungskriterien des Bundesbeschlusses behandelt wird und keine sachfremden Überlegungen, die durch den Beschluss nicht gedeckt sind, in den Bewilligungsentscheid einflies- sen. Es muss alles unterlassen werden, was darauf abzielen könnte, auf das Werk Kaiseraugst ohne sachlich überzeu- gende Gründe zu verzichten. Ein Bauverzicht trotz nachge- wiesenem Bedarf hätte zur Folge, dass das Projekt Graben nachrücken würde. Die Mehrheit der Bevölkerung des Kan- tons ist bis jetzt mit bemerkenswerter Ruhe und Sachlich- keit bereit, das Projekt Graben zu akzeptieren. Diese Hal -. tung dürfte sich rasch ändern, wenn nach den unliebsamen Erfahrungen mit der Dampffahne des Kernkraftwerkes Gös- gen noch der Eindruck entstünde, man müsste ein Kern- kraftwerk annehmen, das eine andere Region zu vereiteln wusste.» Soweit der Regierungsrat des Kantons Bern im Mai 1980.
Mehrere Vorstösse im kantonalen Parlament, die auf eine Verhinderung von Graben hinausliefen, sind abgelehnt wor- den. Doch hat eine allerdings sehr knapp angenommene Volksinitiative den Regierungsrat verpflichtet, Vernehmlas- sungen in Kernkraftfragen dem Grossen Rat vorzulegen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen. 1982 hat der Grosse Rat des Kantons Bern mit einer sehr deutlich überwiesenen Motion die Regierung beauftragt, «mit allen rechtlichen Mitteln, insbesondere auch im Verkehr mit den Bundesbehörden, zu verhindern, dass Graben als Ersatz für Kaiseraugst dienen dürfte.»
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum heutigen Geschäft ausgeführt, nachdem er den Bedarf für ein weite- res Kernkraftwerk bejaht: «Darüber hinaus kann jedoch der Bedarf für weitere Kernkraftwerke nicht beurteilt werden. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Spar- und Substitu- tionsmassnahmen auswirken, wie sich die Wirtschaft und die Energiepreise, der Einsatz der Elektroheizung und der Wärmepumpe entwickeln und in welchem Masse die dezen- trale Wärme-Kraft-Kopplung und die Kohle zur Stromversor- gung beitragen.»
Nun liegen - es wurde heute bereits gesagt - zwischen der Bewilligung und der Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes mehr als zehn Jahre. Auch wenn jetzt die Rahmenbewilli- gung für Kaiseraugst erteilt wird, sollte der Bundesrat den auch anhängigen Entscheid für Graben nicht zu weit hin- ausschieben und die Bedarfsabklärung kontinuierlich wei- terführen. Ob der Energieartikel Ende dieses Monats ange- nommen wird, ob aufgrund dieses Energieartikels erlassene Vorschriften zur Einsparung von Energie dann auch wirklich greifen und zur Verminderung führen oder zu blosser Verla- gerung, ob ein Wirtschaftsaufschwung neue Bedürfnisse nach sich zieht, das und andere Faktoren sind in nächster Zukunft ständig zu beobachten, und die Prognosen sind zu überprüfen und nachzuführen. Es könnte sich durchaus in wenigen Jahren die Überzeugung ergeben, dass nicht Kai- seraugst oder Graben, sondern beide Kernkraftwerke nötig wären, wie dies einige - wie mir scheint - seriöse Planun- gen bereits jetzt errechnen. Und in einigen Jahren lässt sich wohl auch ein zuverlässigerer Vergleich der Prognosen mit den effektiven Zahlen ziehen und in die Zukunft weiter berechnen.
Dass die Verfahren für die Bewilligung von Kaiseraugst und Graben jetzt fast gleichzeitig laufen, ist wohl auf die Ent- schlussunfreude des Bundes zurückzuführen, und dieses Band, das nun die beiden Projekte nahe zueinander bringt, hat psychologisch im Kanton Bern - die angeführte Motion machte das sehr deutlich - unnötigerweise weite Unruhe gestiftet. Ich muss hier auf einen Brief eingehen, den Herr Miville zitierte und den Herr Generali auch erwähnte, auf den angeblichen Brief der BKW an die Kaiseraugst AG: Nach den mir gegebenen Auskünften ist kein solcher Brief geschrieben worden. Was Herr Miville zitiert, sind Überle- gungen, die die Direktion der Bernischen Kraftwerke an ihren eigenen Verwaltungsrat gerichtet hat, und der Verwal-
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tungsrat hat diese Überlegungen zum Verzicht auf Kaiser- augst abgelehnt! Es ist ein übler Journalismus, wenn ein solches internes Papier zu einem Brief an die Kaiseraugst AG umfunktioniert wird! Ein Brief, der nie geschrieben wor- den ist - in Wirklichkeit eine Unterlage, vom Direktor eines Unternehmens zuhanden seines Verwaltungsrates erarbei- tet -, wird plötzlich umgedeutet in ein vertrauliches Schrei- ben an eine aussenstehende Behörde.
Wenn Kaiseraugst gebaut wird, ist die Realisierung von Graben aus bernischer Sicht auch denkbar, eine neue, seri- öse Bedarfsabklärung mit neuen Zahlen und neuen Ergeb- nissen vorbehalten. Wird Kaiseraugst nicht gebaut, wird das Berner Volk kaum bereit sein, Graben zu akzeptieren, auch wenn das in bernischem Interesse liegen könnte. Wenn wir nur von der Vernunft ausgingen, wäre wohl diese Haltung «alles oder nichts» unrichtig, aber wir wollen uns nichts vor- machen: Auch im Kanton Bern wünscht man, dass in der ganzen Schweiz mit den gleichen Ellen gemessen wird.
Wir können - und damit komme ich zum Schluss - wirt- schaftlich nur bestehen, wenn wir die modernen Technolo- gien sinnvoll, aber auch verantwortungsbewusst anwenden. Wir leben nicht auf einer Insel. Auf grenznahe Werke im Ausland haben wir keinen Einfluss, und der «österreichi- sche Weg», im eigenen Land ein Kernkraftwerk nicht in Betrieb zu nehmen und den Strom aus dem Ausland zu beziehen, produziert in Werken, auf deren Sicherheit man keinen Einfluss hat, ist ja wohl auch nicht der Weisheit letz- ter Schluss.
Ich stimme der Erteilung der Rahmenbewilligung für Kaiser- augst zu.
Piller: Um es gleich vorwegzunehmen: Ich werde gegen die Genehmigung der Rahmenbewilligung für das Kernkraft- werk Kaiseraugst stimmen. Sollte der Ständerat entgegen meinen Erwartungen die Rahmenbewilligung genehmigen, möchte ich Ihnen beliebt machen, mittels Postulat den Bun- desrat zu beauftragen, eine unterirdische Bauweise anzu- ordnen. Ich hatte bereits in der Debatte über den Energiear- tikel und bei der Begründung der Interpellation «Atomanla- gen und militärische Sicherheit» Gelegenheit, meine Ansichten darzulegen und kann mich deshalb heute auf einige wesentliche Punkte beschränken.
Ich bin mir bewusst, dass es ein geradezu unmögliches Unterfangen ist, heute unseren Rat zu überzeugen, dass der Bedarf für ein weiteres Atomkraftwerk nicht gegeben ist. In dieser Frage gehen die Meinungen derart auseinan- der und sind derart festgefahren, dass eine Debatte im Ständerat kaum genügt, die festen Positionen aufzuwei- chen. Es mutet aber schon etwas seltsam an, dass ausge- rechnet die Schweiz, die über grosse Wasserkraftwerke verfügt und die demnächst bereits das fünfte Kernkraftwerk in Betrieb nimmt, ein sechstes Kernkraftwerk für die näch- sten Jahre als zwingend notwendig einstuft. Denken wir bei solchen Forderungen auch an die Millionen von Menschen, die in ständiger Sorge leben müssen, wenigstens soviel Brennholz zu finden, dass sie sich einmal pro Tag eine warme Mahlzeit bereiten können.
Ich weiss, dass solche Vergleiche heute höchstens ein mühsames, mitleidiges Lächeln provozieren können. Wir werden aber früher oder später nicht darum herumkom- men, unsere Wachstumsansprüche und unser Konsumver- halten auch mit Blick auf die Bedürfnisse der Dritten Welt neu und grundlegend zu überdenken. Meines Erachtens wird immer noch zu stark im Irrglauben gelebt, dass die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und das wirtschaftliche Wachstum zwangsläufig einen erhöhten Energiekonsum mit sich bringen müssen. Unserer Elektrowirtschaft kommt zweifellos das Verdienst zu, dass sie bis heute immer Stromproduktionskapazität auf Vorrat erstellte, so dass nie eine ernste Stromknappheit auftrat, aber auch nie eine Ein- schränkung im Konsum erforderlich war. So wurde denn auch bis heute bei den Konstruktionen von Apparaten, beim Erstellen von Anlagen, selbst bei der Planung von Gebäuden wenig auf die sparsame Verwendung von Ener- gie, und ganz speziell von elektrischer Energie, Rücksicht
genommen. Ingenieure, Techniker und Architekten zeigten im gesamten auf diesem Gebiete wenig Engagement, weil niemand solches verlangte und elektrische Energie stets genügend und billig zur Verfügung stand. Der Auftrag für die sparsame Verwendung der Energieträger kann aber sehr viel Arbeitsplätze schaffen und kann sich auch volks- wirtschaftlich sehr positiv auswirken. Studien darüber lie- gen zur Genüge vor.
Darf ich anhand eines Beispiels zeigen, wie selbstverständ- lich wir gewisse Entwicklungen akzeptieren, ohne uns grosse Gedanken zu machen: Als die erste grosse Fern- sehwelle über unser Land rollte, wurden bei uns über eine Million Empfänger verkauft. Diese Geräte hatten einen Anschlusswert von etwa 200 bis 400 Watt. Bei einer belieb- ten Fernsehsendung mit einer Einschaltquote von gegen 80 Prozent benötigt man mindestens die halbe Leistung eines Kernkraftwerkes der Grösse Beznau oder Mühleberg zum Betreiben dieser Apparate. Schon damals hätte man Fern- seher konstruieren können, die mit einem Drittel der Anschlussleistung ausgekommen wären, ohne erhebliche Mehrkosten. Als Verkaufsargument war dies aber nicht gefragt. Demgegenüber wurde kurze Zeit später der Farb- fernseher mit dem Sofortbild propagiert. Dieses Sofortbild erkaufte man sich damit, dass Tag und Nacht die Bildröhre elektrisch vorgeheizt wurde. Wohl nur einige Spezialisten wussten, dass auch beim ausgeschalteten Gerät diese Hei- zung in Betrieb blieb. Heute ist der Energieverbrauch beim Fernseher glücklicherweise kleiner. Der Grund liegt aber in der billigeren Halbleiterbauweise und nicht in dem Willen, weniger Energie zu brauchen. Weitere Beispiele könnten hier angeführt werden.
Die Erstellung von Produktionskapazität auf Vorrat ist denn auch mitschuldig, dass wir heute vieles als notwendig und dringend ansehen und zur Lösung von Energieproblemen nur den einen Weg zu gehen bereit sind. Mit Blick auf die immensen Probleme, die uns beim weiteren Ausbau der Kernenergie belasten, muss die Elektrowirtschaft heute ihre Tätigkeit wohl gründlich überprüfen und sich neu orientie- ren. Meines Erachtens muss diese Tätigkeit erstens nach den echten Energiebedürfnissen ausgerichtet werden und zweitens den politischen Gegebenheiten vermehrt Rech- nung tragen. Bereits schon beim Bau der ersten Kernkraft- werke stand in unserem Land die Notwendigkeit der Substi- tution von Erdöl im Vordergrund. Wenn schon Kernkraft- werke, hätte man damals bereits eine direkte Wärmenut- zung ins Auge fassen müssen. Man ging den Weg des geringsten Widerstandes und der einfachsten Lösung. Die Elektrowirtschaft sah und sieht noch heute ihre Aufgabe zu einseitig in der Produktion elektrischer Energie. Mir persön- lich erscheint es grotesk, ein weiteres Kernkraftwerk zur Stromerzeugung zu bauen, derweil die Substitution von Öl als Hauptaufgabe im Energieverbrauch angesehen wird und ausgerechnet ein Kernkraftwerk ja primär ein Heizwerk ist. Es ist dies für mich ein weiterer Beweis, dass die Beteue- rungen der Kaiseraugst AG, in weiser Voraussicht und in echter Verantwortung für unser Land zu handeln, nicht so ernst genommen werden dürfen. Um Erdöl zu substituieren, ist eine Stromerzeugung durch ein Kernkraftwerk denkbar ungeeignet und energetisch fragwürdig. Ein amerikanischer Wissenschafter hat einmal gesagt - es scheint etwas über- trieben, aber er hat diesen Ausdruck gebraucht -, es komme ihm so vor, als ob einer am Morgen eine Motorsäge nehmen würde, um sein Butterbrot abzuschneiden.
Der Bau des geplanten Kernkraftwerkes Kaiseraugst würde uns mit zusätzlichen politischen und Umweltproblemen belasten, die unser Land in grosse Schwierigkeiten stürzen könnten. Darf ich Sie diesbezüglich noch kurz mit einigen Zahlen belästigen? Ein Atomkraftwerk der Grösse Gösgen produziert jährlich nicht, wie Herr Guntern gesagt hat, 2 Kubikmeter, sondern etwa 100 Kubikmeter schwach- bis mittelradioaktiven Abfall. Zusätzlich kommen nach der Auf- bereitung des hochradioaktiven Abfalls noch 100 Kubikme- ter dazu, plus etwa 3 Kubikmeter verglaste höchstradioak- tive Abfälle. Das ist wissenschaftlich abgeklärt. Ich habe nicht begriffen, woher Herr Guntern seine Zahlen hat. Bei
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Kernkraftwerk Kaiseraugst
einer Betriebsdauer von 30 Jahren ergibt dies pro Kern- kraftwerk der Leichtwassergeneration 6000 Kubikmeter schwach- bis mittelradioaktive Abfälle und 90 Kubikmeter verglaste hochradioaktive Abfälle. Dabei sind die Gebäude- teile, die man einmal abtragen muss, nicht berücksichtigt. Spezialisten rechnen, dass dann noch zusätzlich etwa 10 000 Kubikmeter Abfälle anfallen werden.
Würde Westeuropa bis zum Jahre 2000 prozentual gleich viele Kernkraftwerke erstellen, wie wir dies in der Schweiz planen, so würden allein in diesem recht begrenzten Raum etwa 3 Millionen Kubikmeter schwach- und mittelradioakti- ver Müll und etwa 40 000 Kubikmeter hochradioaktive Pro- dukte anfallen, die unsere Nachkommen für viele Jahrhun- derte zu hüten hätten. Herr Guntern hat ganz andere Zahlen zitiert. Er hat gesagt, dass Wissenschafter auch kontro- verse Aussagen machen. Das stimmt, aber die von Herrn Guntern gemachten Aussagen sind ganz sicher nicht von seriösen Wissenschaftern, weil sie wissenschaftlich zum Teil falsch sind. Ein Kohlekraftwerk produziert nicht doppelt so viele Abfälle, wie man hineinsteckt. Das ist physikalisch völlig falsch. Hier muss ein Wissenschafter Informationen ausgestreut haben, der mindestens nicht seriöser ist als die, die von den Befürwortern der Kernenergie immer als unseriös eingestuft werden.
Ich frage Sie, ob man sich solche Zahlen, die wissenschaft- lich abgestützt sind, überhaupt noch vorstellen kann. Diese Beispiele zeigen, dass wirklich nur dann noch weitere Kern- kraftwerke basierend auf der Kernspaltung gebaut werden sollen, wenn keine andere Möglichkeit der Energiebedarfs- deckung mehr gegeben ist. Dies trifft für die Schweiz im konkreten Falle schlicht und einfach nicht zu. Mit etwas gutem Willen können wir mit dem elektrischen Strom, der heute mengenmässig zur Verfügung steht, auskommen. Denken wir daran, dass Leibstadt noch nicht in Betrieb ist. Ich sehe wirklich nicht ein, warum Kaiseraugst erzwungen werden soll.
Ein zusätzliches Kernkraftwerk der ersten Generation, das technologisch bereits stark veraltet sein wird, bevor es in Betrieb genommen werden kann, und in einer Zeit, in der die Wissenschaft die Überzeugung erhält, dass bald schon sauberere Energiequellen zur Verfügung stehen können :. Denken wir an die Fusion, die heute sicher noch umstritten ist, aber die von wissenschaftlicher Seite her vielleicht schon bald eine der saubersten Energiequellen werden könnte. Wir müssen uns diese Option auf alle Fälle offen lassen. Denken wir aber auch an die Sonnenenergie über die photovoltaische Umwandlung. Die Kernenergie ist nicht einfach eine Glaubensfrage, sondern eine Frage des Mas- ses. Und ich glaube, wir sind hier im Begriffe, das gesunde Mass zu verlieren.
Sollte entgegen meiner Hoffnung der Ständerat die Rah- menbewilligung erteilen, so möchte ich Sie bitten, diese doch wenigstens mit der Auflage zu versehen, dieses Kern- kraftwerk unterirdisch zu bauen. Selbst Befürworter von Kaiseraugst geben heute zu, dass der Standort als ungün- stig eingestuft werden muss. Spätestens nach dem Zwi- schenfall in Harrisburg wurde weltweit erkannt, dass Kern- kraftwerke in offener Bauweise nicht in der Nähe dichtbe- siedelter Gebiete erstellt werden dürfen. Amerika hat zwin- gend grosse Sicherheitsabstände eingeführt, nach denen unsere Werke kaum hätten erstellt werden können. Beson- ders Kaiseraugst wäre bereits als Projekt in den USA undenkbar.
Weiter wissen wir, dass Studien und Rechnungen ergeben, dass im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen Kern- kraftwerke grosse Gefahrenherde darstellen. Die Schweiz stellt diesbezüglich sicher einen Sonderfall dar, weil wir ausgesprochen dicht besiedelte Gebiete besitzen. Diese Erkenntnisse der letzten Jahre zwingen uns geradezu, künf- tig Anlagen wie Kernkraftwerke für den Fall kriegerischer Auseinandersetzungen wirksamer zu schützen. Herr Bun- desrat Schlumpf hat 1981 in diesem Rat bei der Beantwor- tung einer diesbezüglichen Interpellation bestätigt, dass unsere Kernkraftwerke nicht gegen kriegerische Auswir- kungen angelegt sind. Weiter bestätigt er, dass eine Studie
des Eidgenössischen Institutes für Reaktorforschung aus dem Jahre 1980 zum Schluss kommt, eine unterirdische Bauweise würde in einem konventionellen Krieg keine Schä- den erleiden. In der gleichen Studie wird festgehalten, heute bestehe durchaus die Möglichkeit, ein Kernkraftwerk unterirdisch anzulegen. Weiter kommt die gleiche Studie zum Schluss, dass auch bei Pannen ein viel wirksamerer Schutz möglich wäre.
Die Schweiz ist wohl eines der ganz wenigen Länder, die bereits Erfahrungen in der unterirdischen Bauweise haben. So wurde der Versuchsreaktor in Lucens in Kavernen ein- gebaut. Der aufgetretene Störfall ist nicht zuletzt wegen dieser unterirdischen Bauweise glimpflich abgelaufen. Wir sollten daraus auch unsere Lehren ziehen. Es ist bekannt, dass das unterirdische Anordnen eines Kernkraftwerkes mit Mehrkosten und mit einer längeren Bauzeit verbunden sind. Es scheint mir aber, dass dies im vorliegenden Falle ange- bracht wäre. Wir bauen für Milliarden von Franken militäri- sche Anlagen, Festungen, Depots aller Art, wir verlangen Zivilschutzbauten, die uns Milliarden kosten, wir tun dies mit Blick auf einen möglichen Krieg und auf mögliche Kata- strophenfälle. Wir lassen uns aber solch riesige Gefahren- herde wie Atomkraftwerke als Angriffsziele der Kampfflug- zeuge in offener Bauweise in dicht besiedelte Gebiete stel- len! Ich sehe hier einen Widerspruch in den Ausführungen des Kommissionspräsidenten, der gesagt hat, man habe alle erdenklichen Sicherheitsmassnahmen vorgesehen. Das stimmt einfach nicht. Die Studie des EIR kommt zum Schluss, dass bei einer unterirdischen Bauweise dieses Kernkraftwerk sicherer verstaut werden könnte. Man tut es anscheinend nicht, weil es etwas mehr kostet. Ich finde das einfach nicht seriös. Es tut mir leid, diese Studie sagt ganz klar: in der Schweiz unterirdische Atomkraftwerke, wenn überhaupt. Das lese ich daraus.
Aus diesem Grunde bin ich auch erstaunt, dass die zustän- digen Stellen des EMD, die immer von Bedrohung sprechen und immer eine optimale Bewaffnung mit Recht verlangen, diesbezüglich sehr stumm sind und sich dazu überhaupt nicht äussern. Unsere Zivilbevölkerung hat ein Anrecht auf optimalen Schutz, das bedeutet, dass Kaiseraugst, wenn überhaupt, nicht in offener Bauweise gebaut werden darf. Ich bitte Sie, die Rahmenbewilligung nicht zu erteilen, aus Gründen, die meine Vorredner dargelegt haben. Falls Sie aber zum Schluss kommen, dass die Rahmenbewilligung erteilt werden soll - was ich persönlich bedauern würde -, dann bitte ich Sie, mit meinem beantragten Postulat den Bundesrat zu beauftragen, dass die Kaiseraugst AG ein Projekt ausarbeitet, das eine unterirdische Bauweise vor- sieht.
M. Aubert: J'aurais bien voulu épargner votre patience et imiter l'élégance de M. Muheim, mais je n'ai pas les mêmes raisons. Je n'ai pas mon anniversaire aujourd'hui. Et puis, à l'exception de la très remarquable intervention de Mme Bauer, l'affaire n'a été traitée qu'en allemand, elle paraissait n'intéresser que nos collègues de Suisse alémanique. Je tiens cependant à vous dire qu'elle nous intéresse aussi, en Suisse française. M. Meylan et moi-même avons, sur cet objet, la même opinion. Je vais donc vous indiquer, en quel- ques mots très simples, comment des députés non spécia- listes envisagent les choses.
Je ne parlerai ni de sites, ni de tours, ni de climat. Je ne par- lerai pas non plus de l'état d'esprit qui règne à Bâle-Ville et à Bâle-Campagne. Je ne parlerai pas davantage des désor- dres qui pourraient résulter de l'exécution de certaines décisions. Ce sont là des questions importantes, mais elles ne concernent pas cette procédure. Elles ont été traitées ou le seront en un autre temps.
Je ne parlerai que de la notion du «besoin», observant ainsi les bornes que nous nous sommes imposées nous mêmes dans l'arrêté de 1978. Je voudrais vous faire sentir que cette notion du «besoin» peut être appréciée de diverses manières. On peut avoir le jugement large, on peut avoir le jugement strict.
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Centrale nucléaire de Kaiseraugst
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1er février 1983
Si la construction d'une centrale à Kaiseraugst, à Graben ou ailleurs n'était qu'un expédient temporaire destiné à nous permettre de passer commodément un cap difficile; si le recours à l'énergie nucléaire ne devait être qu'une paren- thèse ouverte et fermée dans le dernier tiers du XXème siè- cle, nous pourrions avoir sur la question du besoin un juge- ment assez large. Nous pourrions dire : à voir comment vont les choses, les habitudes de consommation qui se pren- nent, il est possible que les besoins des années quatre- vingt-dix nécessitent bien ces 2000 unités que les requé- rants nous proposent.
En d'autres termes, si la question était simplement de met- tre en balance notre croissante demande d'énergie et les risques inhérents aux centrales actuelles, à celles qui fonc- tionnent déjà, à celles que nous connaissons, nous pour- rions, sans nous exposer au grief de désinvolture, dire qu'il y a un certain besoin. Je n'ai, en tout cas, pas de peine à croire que les centrales d'aujourd'hui offrent de sérieuses garanties de sécurité. Je peux même concevoir que le diffi- cile problème de l'élimination des déchets sera résolu; ce sera d'ailleurs l'affaire du Conseil fédéral, au moment où il accordera l'autorisation d'exploiter. Bref, quand les parti- sans de l'énergie nucléaire nous vantent les vertus de l'atome, quand ils nous montrent les précautions qui ont été prises pour rendre les centrales plus sûres, quand ils dénoncent les défauts du pétrole, je ne suis, au fond, par loin de me ranger à leur avis.
Seulement, dans tout cela, j'éprouve une méfiance insur- montable. Je suis profondément convaincu que nous ne traitons pas d'un expédient temporaire, qu'il ne s'agit pas d'une parenthèse liée à la fin de ce siècle. Je suis sûr que nous n'en sommes qu'à un début, et qu'en voulant répon- dre à toutes les demandes, en les sollicitant même, nous finirons par susciter des besoins voraces, que nous ne pourrons alors plus satisfaire qu'en créant des usines d'un genre nouveau, plus productives et plus dangereuses.
Vous l'avez compris, ce n'est pas tellement les tours de Kaiseraugst que je crains, c'est l'ombre des surrégénéra- teurs. Je suis convaincu que le processus dans lequel nous nous engageons aujourd'hui, en mesurant trop largement les besoins, nous conduira aux surrégénérateurs. Et je ne suis pas le seul à le penser. Dans le rapport de la Commis- sion fédéral de l'énergie, on peut lire ceci, à la page 16: «La comparaison entre les besoins d'uranium et ses disponibili- tés montre que si la production d'énergie nucléaire doit connaître un large essor, il sera nécessaire de recourir à des techniques peu gourmandes d'uranium d'ici à la fin du siècle, en particulier celle du surrégénérateur ... De toute manière, il faudra, au début du siècle prochain, recourir à des gisements d'uranium dont l'existence n'est pas encore prouvée, si des techniques plus économes ne sont pas adoptées.»
Ainsi, le risque est réel qu'un jour les centrales présentent de tout autres dangers que ceux qu'elles présentent aujourd'hui. Le besoin doit donc, dès maintenant, être mesuré avec sévérité. Mais alors, à le juger strictement, le besoin d'une nouvelle centrale de 600 mégawatts n'a pas été démontré.
Vous savez que les partisans du nucléaire, pour discréditer leurs adversaires, ont l'habitude de dire qu'ils en font une guerre de religion, qu'ils en font une affaire de foi. Je trouve qu'il faut aussi beaucoup de foi, beaucoup de religion même, pour croire toutes les hypothèses qui sont à la base du calcul du Conseil fédéral.
Je ne prends que quatre points pour vous montrer les hési- tations que j'éprouve. Tout d'abord, la preuve du besoin est fondée sur l'idée que le produit national brut augmentera en moyenne, et en termes réels, de 2,8 pour cent par année et que, de surcroît, le prix du pétrole augmentera, en termes réels, de 3 à 5 pour cent par année. J'ai le sentiment que ces hypothèses sont inconciliables. On a de la peine à concevoir un progrès continu du produit national brut de 2,8 pour cent avec une augmentation constante du prix du pétrole de 3 à 5 pour cent. Il me paraît qu'il y a là une sures- timation.
Le deuxième point concerne le rapport entre l'évolution du produit national brut et celle de la consommation d'énergie. On pose que, lorsque le produit national brut s'élève, la consommation d'énergie augmente à proportion. Mais ce lien a été calculé dans les années soixante et soixante-dix, en un temps où l'on était moins sensible à toute cette pro- blématique de l'énergie et où, par exemple, on fabriquait et on utilisait des appareils encore assez gourmands d'éner- gie. Depuis lors - depuis qu'elle a pris conscience du pro- blème - l'industrie, sur laquelle on peut compter pour pren- dre des décisions rationnelles, produit des appareils qui sont moins dévoreurs d'énergie. A mon avis, à vouloir reprendre les proportions qui étaient valables dans les années soixante et soixante-dix pour les projeter dans le futur, on retient, ici encore, un facteur de surestimation.
Le troisième point concerne la carrière prometteuse que le couplage chaleur/force pourrait voir s'ouvrir devant lui. Si vous lisez les rapports qui sont à la base du message du Conseil fédéral, vous constatez qu'il y a vraiment un choix: ou bien on construit des centrales nucléaires, ou bien on développe sérieusement le couplage chaleur/force. Mais un développement sérieux du couplage chaleur/force - je pré- cise bien, du couplage chaleur/force en installations décen- tralisées - dépend du prix auquel on pourra vendre l'électri- cité produite dans ces installations. Si ceux qui entendent recourir au couplage chaleur/force sont assurés de vendre leur électricité à un prix raisonnable, qui leur permette de financer leur installation, elle sera construite et produira chaleur et électricité. Il y a beaucoup à attendre de cela. Mais tout dépend du prix: si les électriciens se bornent à offrir huit centimes par kilowatts/heure pour prendre cette énergie dans le réseau, c'est insuffisant. En revanche, si les mêmes électriciens reprenaient le courant, non pas au prix moyen de huit centimes, mais au prix que coûtera vraisem- blablement le courant électrique produit dans la centrale de Leibstadt, c'est-à-dire à douze, treize ou quatorze cen- times, le couplage chaleur/force en sera grandement sti- mulé.
Le dernier point concerne la fameuse réserve de sécurité de 95 pour cent. Avec une telle manière de calculer, on veut rendre possible l'exportation de notre production d'électri- cité pendant dix-neuf hivers sur vingt, et limiter l'importation d'électricité à seulement un hiver sur vingt.
Que l'on prenne des précautions en cherchant à exporter plus souvent qu'on n'importe, je le conçois fort bien; que l'on souhaite que notre pays ne depende pas trop des pays étrangers est un vœu tout à fait louable; mais enfin ce chif- fre de dix-neuf hivers sur vingt me trouble: c'est tout de même beaucoup! J'attire votre attention sur le fait qu'au cours des années passées, soit de 1965 jusqu'en 1980, le taux de sécurité était de 75 pour cent, non pas de 95 pour cent; nous avons importé de l'énergie électrique un hiver sur quatre, non pas un hiver sur vingt. A mon avis, une marge de sécurité de 90 pour cent aurait été suffisante. En conclusion, si je ne craignais pas pour l'avenir, si j'avais le sentiment d'être en présence d'une solution provisoire, sans lendemain, je serais assez enclin à laisser aller les choses. Mais nous sommes plusieurs à nous inquiéter de l'évolution ultérieure de notre politique énergétique. Nous pensons que le jugement doit être rendu avec sévérité. C'est pourquoi nous voterons «non».
Baumberger: Ich wollte eigentlich das Wort nicht ergreifen, aber das Votum von Frau Bührer veranlasst mich zu dieser Wortmeldung. Frau Bührer hat als grundsätzliche Gegnerin der Kernenergie vieles gesagt, was einer Antwort bedürfte, doch möchte ich mich sehr kurz halten und lediglich auf zwei Punkte näher eintreten.
Frau Bührer, Sie haben die Gefahr der Radioaktivität nach meiner Überzeugung etwas pauschal und wenig differen- ziert behandelt. Sie mögen mir verzeihen; dass ich etwa den Wissenschaftern, die in der ausgezeichneten Broschüre der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft die Strah- lenbelastungsgefahren darstellen, mehr Glauben schenke als Ihren Ausführungen. Oder lesen Sie doch bitte den aus-
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Kernkraftwerk Kaiseraugst
gezeichneten Artikel über die Gefahren der Radioaktivität von Frau Prof. Dr. Hedi Fritz-Niggli in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom letzten Samstag. Ich zitiere daraus ganz wenige Sätze: «Der Gedanke an Strahlung und strahlende Stoffe erregt Angst, eine Urangst vor etwas nicht Fassba- rem, das, ohne unmittelbaren Schmerz zu erzeugen, Leben vernichten kann ... Nichtwissen führt zu absurden Aussa- gen und den scheinbaren wissenschaftlichen Kontroversen. Es wird geglaubt, dass sich die Erkenntnisse einer Wissen- schaft, der Strahlenbiologie, die in sorgfältigen Überlegun- gen und Untersuchungen gewonnen wurden, ohne gründli- ches Studium, nach oberflächlichem Lesen einiger Artikel aneignen lassen.» Dann weiter unten: «Die strahlenbiologi- sche Forschung vieler Jahre hat dazu geführt, dass die ioni- sierende Strahlung weitaus der bestuntersuchte Umwelt- faktor ist.» Wenn Sie die Zahlen ansehen, so kommen Sie auf eine mittlere Strahlenexposition im Jahr in Millirem pro Kopf der erwachsenen Schweizer Bevölkerung von rund 400 Millirem. Diese 400 Millirem verteilen sich zu 250 Milli- rem (etwa 61 Prozent) auf die natürliche Strahlenexposition und rund 156 Millirem auf die künstliche. Nun werden Sie mir sagen, die künstliche sei etwas anderes als die natürli- che. Aber auch wenn Sie die Zahlen dort etwas näher anse- hen: Von diesen 156 Millirem der künstlichen Strahlenexpo- sition kommen im Durchschnitt - das sind natürlich immer Durchschnittswerte - 150 auf die medizinischen Applikatio nen, auf die Diagnostik, die Therapie und die Nuklearmedi- zin, und ein Millirem auf Kleinquellen, wie Leuchtzifferblät- ter, Fernsehgeräte usw., und weniger als ein Millirem auf die Technik, die Forschung und die Kernkraftwerke. Ich glaube, wenn man diese Zahlen betrachtet, dann bekommt man doch eine etwas andere Idee von der Situation der Strahlen- exposition und von deren Gefährlichkeit.
Zum Zweiten: Ich teile Ihre Sorge um die Umwelt, und ich nehme das sehr ernst, aber ich komme da zu anderen Schlüssen. Unsere Energieversorgung ist heute noch zu 70 Prozent auf das Erdöl ausgerichtet, das in der jetzigen Situation - Herr Belser hat darauf hingewiesen - im Über- fluss vorhanden ist; sogar die Preise haben eine sinkende Tendenz. Das ist einerseits erfreulich, fördert andererseits die freiwilligen Sparanstrengungen und Umstellungsbemü- hungen nicht besonders. An den langfristigen Perspektiven über die Erschöpfbarkeit ändert die heutige Situation wenig. In Zukunft - und das ist meine Überzeugung, wie andere ihre Überzeugung haben - wird sich der Substitu- tionsdruck vor allem aus ökologischen Gründen verstärken. Eine sich in Umweltfragen stark engagierende Persönlich- keit hat vor kurzem im Zusammenhang mit zwei in letzter Zeit stark aufleuchtenden ökologischen Warnzeichen, dem sauren Regen und dem Tannensterben, folgendes geschrieben: «Immerhin reichen unsere Kenntnisse aus, um festzustellen, dass wir unübersehbare ökologische Warnleuchten schlicht ignorieren. Wir verharren in den ver- trauten Karrengeleisen, obwohl sie mit grosser Wahrschein- lichkeit in erhebliche Gefahren hineinführen. Konkreter: Wir brauchen in Jahrmillionen entstandene Energieressourcen auf, deren Vorräte zwangsläufig begrenzt sind und im Falle des besonders kostbaren Erdöls bei unvermindertem Ver- brauch in einigen Jahrzehnten zur Neige gehen werden. Gleichzeitig belasten wir unsere Umwelt mit Schadstoffen aller Art und nehmen nachweisbare Veränderungen in der Atmosphäre in Kauf, ohne Gewähr, dass die ökologischen Katastrophen, die sich daraus entwickeln könnten, nicht bereits eingeleitet sind und in den kommenden Jahrzehnten ihren Lauf nehmen werden.»
Ich bin der Ansicht, und ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass das Schweizervolk kein schlechtes Urteil zeigte, als es vor rund 25 Jahren die friedliche Nutzung der Kernenergie als eine saubere Form der Energieerzeugung begrüsste. Ich verkenne keineswegs die Probleme, die auch mit der Kernenergie verbunden sind. Nach meiner Ansicht sind auch noch Fortschritte zu erhoffen, aber der Zeitbedarf ist sehr gross. Ich bin der Überzeugung, wie Herr Guntern, dass die konzentrierte Energieerzeugung leichter zu beherrschen ist als die heutigen zahllosen
dezentralen Verbrennungsvorgänge. Auch konzentrierte Abfälle sind leichter unter Kontrolle zu halten als unzählige Quellen von Schadstoffemissionen, vor denen uns sogar die Landesgrenzen nicht schützen.
Ich möchte Sie bitten, gerade aus Umweltüberlegungen das Problem der Kernenergie einmal etwas sorgfältiger zu betrachten, und ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.
M. Gassmann: Je voudrais apporter aussi mon soutien aux propositions de rejet de l'arrêté. Par souci de brièveté, car je crois que c'est le moment d'en faire preuve, je ne repren- drai aucun des arguments présentés brillamment, notam- ment par M. Miville, Mme Bauer, M. Aubert et d'autres. Ils ont été à mon avis suffisamment éloquents et ne nécessi- tent aucun développement complémentaire, ni sur le plan technique ni sur le plan financier ou économique.
Je voudrais simplement rappeler ici que le canton du Jura est lui aussi très directement concerné par ce problème puisque Delémont est, à vol d'oiseau, à moins de 50 kilomè- tres de Kaiseraugst. Or le canton du Jura discute actuelle- ment, dans ses instances politiques et administratives, de la nécessité de permettre au peuple jurassien de se pronon- cer, en cas de consultation fédérale, sur l'implantation d'installations atomiques. C'est donc le résultat d'une consultation populaire cantonale qui constituerait la réponse du canton à l'autorité fédérale compétente. Or, j'en suis absolument convaincu, la grande majorité du peuple jurassien, s'il était consulté et objectivement informé, serait opposé à l'implantation d'une centrale nucléaire à Kaiser- augst. Dans ce cas précis, les intérêts de la région bâloise correspondent incontestablement aux intérêts de la région jurassienne proche. Les craintes des Bâlois sont aussi les nôtres, leurs soucis également, en ce domaine du moins, et leur avenir, dirais-je, est peut-être le nôtre également. Je voudrais donc apporter ici, à travers mon soutien, le soutien de la grande majorité des Jurassiens au combat que les opposants mènent contre l'implantation d'une centrale nucléaire à Kaiseraugst.
C'est aussi pour moi l'occasion de montrer que la solidarité confédérale plusieurs fois évoquée dans ces débats, notamment par M. Generali et M. Miville, peut encore se manifester justement dans des domaines importants et peut-être vitaux pour l'avenir de nos communautés. J'offre donc en toute simplicité mais aussi en toute conviction l'appui confédéral et solidaire des Jurassiens aux Bâlois dans cette affaire.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr La séance est levée à 12 h 45
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Kernkraftwerk Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale
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02
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Datum 01.02.1983 - 08:00
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