Verwaltungsbehörden 31.01.1983 81.065
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Confédération et cantons
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31 janvier 1983
besten Söhne, einen Mann des Landes, der tief in jenem Gros-de-Vaud verwurzelt war, das ihm so viel bedeutete. Im Namen unseres Rates spreche ich den gegenwärtigen Ständeräten des Kantons Waadt, der freisinnigen Fraktion der Bundesversammlung und vor allem der Familie des Ver- storbenen unser tiefstes Beileid aus. Ich bitte die Anwesen- den und das Publikum auf den Tribünen, sich zum Anden- ken an den Verstorbenen zu erheben.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
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Bund und Kantone. Neuverteilung der Aufgaben Confédération et cantons. Nouvelle répartition des tâches
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1982, Seite 607 - Voir année 1982, page 607
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Präsident: Wir haben noch die Vorlagen N und O betreffend die Wohnbauförderung zu behandeln. Sowohl bei den Ver- fassungsartikeln wie auch beim Wohnbau- und Eigentums- förderungsgesetz hat der Ständerat - entgegen den Anträ- gen der Kommission - Eintreten beschlossen. Weil aber die Kommission die materielle Behandlung vor der Dezember- session nicht durchgeführt hatte, musste sie dies nachho- len. Ihre Anträge liegen nun vor.
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Wohnbauförderung Encouragement à la construction de logements
Bundesbeschluss über die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen in der Wohnbauförderung Arrêté fédéral concernant la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons dans le domaine de l'encouragement à la construction de loge- ments
Binder, Berichterstatter: Wie Sie wissen und wie der Präsi- dent erklärt hat, haben Sie in der Dezembersession grund- sätzlich Eintreten auf diese beiden Vorlagen über die Wohn- bauförderung beschlossen, gleichzeitig aber die Beratung ausgesetzt und die Geschäfte an die Kommission zurück- gewiesen, dies mit dem Antrag, dass zunächst die Kommis- sion die Detailberatung durchführe. Die Kommission hat am 10. Januar dieses Jahres getagt. Die Herren Bundesräte Furgler und Friedrich waren entschuldigt, weil sie am glei- chen Tag die Stabsübergabe des Justiz- und Polizeidepar- tementes vornahmen. Ein neuer Chef hat nun also im Bun- desrat dieses wichtige Geschäft zu behandeln. Ich wünsche ihm dabei eine glückliche Hand.
Anlässlich unserer Beratungen hat zunächst Kollege Donzé einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat eingereicht, in der Meinung, dass zu diesem wichtigen Problem noch einige Fragen abzuklären seien. Nach gewalteter Diskus- sion hat jedoch Herr Donzé seinen Rückweisungsantrag zurückgezogen. Die Kommission hat hierauf die Vorlage beraten und ihr in der Schlussabstimmung mit 6 zu 5 Stim- men zugestimmt.
Präsident: Herr Donzé wünscht noch eine Erklärung abzu- geben.
M. Donzé: La commission du Conseil national commence déjà l'examen du premier paquet de la répartition des tâches; aussi, je ne tiens plus à discuter de procédure, mais je voudrais néanmoins rappeler que la commission, dans un premier examen, avait refusé d'entrer en matière et que c'est en séance plénière que l'on est revenu sur cette décision, ce qui est un procédé tout à fait courant. Cepen- dant, les partisans et les adversaires réalisaient un score si serré que je tiens à apporter encore quelques précisions avant que l'on ne passe à l'étude puis au vote de cette loi et de cette disposition constitutionnelle. En effet, lorsque j'avais demandé le renvoi au Conseil fédéral de l'ensemble de ces dispositions de répartition des tâches, cela valait pour cette loi et cette disposition constitutionnelle aussi bien que pour le reste. Je suis toujours de l'avis que le Conseil fédéral devrait présenter une nouvelle proposition face à un problème aussi controversé.
Comme je l'ai dit à la commission, on pourrait éventuelle- ment songer à modifier certaines dispositions du droit actuel et à diversifier davantage l'aide fédérale, afin de tenir compte des raisons qui ont conduit certains cantons à ne pas utiliser jusqu'à présent cette dernière. En tout cas, la suppression de toute aide au logement ne correspond absolument pas à la situation économique et sociale actuelle. De surcroît, le message n'a jamais répondu à cer- taines préoccupations et cela a été remarqué par un comité d'action en faveur d'une aide au logement efficace, lequel regroupe d'ailleurs des parlementaires de tous les partis. Encore une fois, il serait utile de savoir pourquoi certains cantons ont eu si peu recours à cette aide ce qui par voie de conséquence provoque une grave pénurie de loge- ments. En fait, c'est maintenant que l'aide fédérale au loge- ment démarre véritablement. Les crédits ont été peu utili- sés, en 1975; il semblait qu'ils devaient suffire jusqu'en 1976; or, ils ont suffi jusqu'en 1982. Mais le vent a tourné : maintenant, l'Office fédéral du logement est submergé par les demandes. C'est la conséquence de la pénurie de loge- ments sévissant sur le marché, surtout dans les villes, mais aussi du renchérissement de la construction et des ter- rains, qui a atteint 20 pour cent de 1979 à 1981. Le renché- rissement de la construction et du capital a entraîné en deux ans une hausse de loyers d'environ 50 pour cent qui, dans de très nombreux milieux, est considérée comme insupportable.
L'été dernier, les Chambres ont voté une rallonge de 200 millions pour les cautionnements, la couverture des avances; en l'occurrence, cette somme devrait suffire jusqu'à fin 1983. Or, elle est déjà pratiquement absorbée à ce jour, d'où la décision, très louable d'ailleurs, du gouver- nement, de demander une nouvelle rallonge de plus d'un milliard. Ce montant, selon le Conseil fédéral, devrait suffire pour quatre ans, histoire d'assurer à l'aide au logement un délai confortable afin de permettre aux cantons d'adapter leur législation et d'éviter les trous. Certes, tout cela appa- raît très louable, mais malgré tout paradoxal. En effet, c'est au moment où le succès de l'aide fédérale au logement est le plus flagrant, c'est au moment où elle prouve sa néces- sité, qu'on va la supprimer.
A mon avis, cette idée de la répartition des tâches com- porte un schéma trop rigide, personne n'empêche les can- tons de fixer aussi des lois d'encouragement! La coordina- tion, l'entraînement, l'effet multiplicateur des dispositions fédérales vont être supprimés à l'heure où la pénurie, en particulier de logements à un prix abordable, se fait le plus vivement sentir. Cela est par trop surprenant et c'est pour- quoi je ne voterai ni cette loi ni cette disposition constitu- tionnelle en espérant que de nombreux collègues me sui- vront dans cette voie.
Präsident: Ich habe bereits gesagt, dass wir Eintreten bereits beschlossen haben. Im Sinne einer Einführung in die Debatte ist es aber richtig, wenn Herr Bundesrat Fried- rich noch ein paar Worte dazu sagt.
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Bund und Kantone
Bundesrat Friedrich: Sie haben Eintreten beschlossen. Ich möchte Ihnen nur in ganz wenigen Stichworten nochmals darlegen, welches die grundsätzlichen Überlegungen sind, weshalb der Bundesrat dieses Gebiet schwergewichtig den Kantonen zuweisen möchte.
Punkt 1: Die Wohnbauförderung ist schon heute eine Auf- gabe, die wesentlich auf kantonaler und kommunaler Ebene Wirkung entfaltet. Unserer Meinung nach kann sie eben auch dort am besten gelöst werden. Es gibt keinen schwei- zerischen Wohnungsmarkt, es gibt regionale Märkte.
Punkt 2: Es werden schon sehr viele Aufgaben, die mit der Wohnbauförderung zusammenhängen, auf der kantonalen und kommunalen Ebene gelöst. Denken Sie an die Raum- planung, an das Baurecht, an die Erstellung der Infrastruk- tur, an die Steuergesetzgebung.
Punkt 3: Daraus leitet der Bundesrat nun die Eignung die- ses Geschäftes für die Aufgabenteilung ab: Schwergewicht wieder an die Kantone. Er wird in dieser Auffassung dadurch bestärkt, dass in vielen Kantonen von der Bundes- hilfe wenig oder kein Gebrauch gemacht worden ist. Das Schwergewicht liegt heute schon bei den Kantonen.
Punkt 4: Im Vorverfahren haben mit Ausnahme von Freiburg und Solothurn alle Kantone der Übernahme dieser Aufgabe zugestimmt. Daran hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert, Herr Donzé. An der letzten Sitzung des Kontakt- gremiums, am Freitag vor acht Tagen, sind keine anderen Meinungen zum Ausdruck gekommen.
Punkt 5: Es geht ja nicht um die Frage: Wohnbauförderung ja oder nein, sondern darum, wer diese Aufgabe durchfüh- ren soll. Sie eignet sich geradezu exemplarisch dafür, wie- der ganz von den Kantonen übernommen zu werden - mit Ausnahme der regionalpolitisch bestimmten Wohnbausa- nierung im Berggebiet.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. Il
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Binder, Berichterstatter: Bei der Beratung dieser Über- gangsbestimmung hat Herr Kollege Gadient einen neuen Artikel 17 Absatz 3 vorgeschlagen, mit dem Wortlaut: «Für die Dauer von fünf Jahren haben die Kantone für die Förde- rung von Wohnbau und Eigentum Mindestleistungen zu gewähren, die den Aufwendungen unter altem Recht ent- sprechen.» Gegen diesen Antrag Gadient wurden folgende Bedenken und Argumente angemeldet:
Der Antrag ist unklar. Beziehen sich die Mindestleistun- gen nur auf jeden einzelnen Kanton oder beziehen sich die Mindestleistungen auf alle Kantone in ihrer Gesamtheit? Sind sodann unter Mindestleistungen die entsprechenden bisherigen Leistungen des Bundes und/oder des betreffen- den Kantons zu verstehen?
Es entspricht nicht dem Grundsatz der Neuverteilung der Aufgaben und der Stärkung des Föderalismus, dass der Bund sich aus einem Aufgabengebiet zurückzieht, dann aber den Kantonen konkret befiehlt und vorschreibt, wie sie
die entsprechende Aufgabe zu lösen haben. Wenn eine Aufgabe grundsätzlich an die Kantone delegiert ist, dann gehört es zur Autonomie dieser Kantone, diese Aufgabe so zu lösen, wie es ihnen zweckmässig erscheint.
Der Antrag Gadient führt auch zu praktischen Schwierig- keiten. Wie ist die Leistungsgarantie für die Zukunft zu berechnen? Es müsste allenfalls auf Vergangenheitswerte abgestellt werden. Fraglich wäre dann wieder, welche Ver- gangenheitswerte gelten würden, ob die des letzten Jahres oder die der letzten fünf Jahre usw.
Der Idee von Herrn Gadient kann besser und klarer Rechnung getragen werden, wenn man die Übergangsfrist um einige Jahre verlängert. So soll den Kantonen genügend Zeit eingeräumt werden, um sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten.
Gestützt vor allem auf diese vier Argumente wurde der Antrag Gadient in der Kommission mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Gadient: Ich bin etwas erstaunt, dass dieser Antrag, der ja in der Kommission seine Erledigung gefunden hat und den ich hier nicht vorgetragen habe, nun doch noch angeführt worden ist. Das veranlasst mich, Ihnen mit ein paar Sätzen wenigstens zu erläutern, weshalb derselbe hier im Rate nicht prosequiert wird.
Nach dem Eintretensbeschluss des Ständerates soll nun auch die Wohnbauförderung in den kantonalen Aufgaben- bereich übergeführt werden. Dabei soll die Wohnbauförde- rung keine Schwächung erfahren, denn diese Massnahmen werden auch von den Befürwortern einer solchen Kompe- tenzübertragung als weiterhin nötig anerkannt. Herr Bun- desrat Friedrich hat sich soeben - ich zweifle nicht, dass er das bereits in voller Erkenntnis der Tragweite des Problems getan hat - dieser Schlussfolgerung implizit angeschlossen. In einem abrupten Übergang der Zuständigkeit auf die Kan- tone, verbunden mit dem Wegfall der Bundesleistungen, liegt jedoch die akute Gefahr eines nachhaltigen Rückschla- ges auf diesem bedeutsamen Sektor. Um solche Folgen zu vermeiden, hätten wir auch weiterhin einer aktiven und wirk- samen Wohnbauförderung durch den Bund den Vorzug gegeben. Deshalb hat die Kommissionsmehrheit dem Rat in der Dezembersession Nichteintreten auf die Vorlage emp- fohlen und beantragt. Der Rat hat anders entschieden.
Es ist aber nicht bestritten worden, dass der Staat mit geeigneten, zweckmässigen und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzusetzenden Massnahmen stetig für ein preisgünstiges Angebot auf dem Wohnungsmarkt besorgt sein soll. Nur hielt man dafür, dass die Kantone diese Aufgabe durchaus gleichwertig wie der Bund erfüllen könnten. Um das auf alle Fälle zu gewährleisten, hätte ich eine Übergangsbestimmung in Verfassung und Gesetz begrüsst, nach welcher die Kantone noch während fünf Jah- ren verpflichtet gewesen wären, für die Förderung von Woh- nungsbau und Eigentum Mindestleistungen zu erbringen, die den Aufwendungen unter altem Recht gleichkommen. Damit hätten die Kantone sofort die erforderlichen gesetzli- chen und administrativen Massnahmen vorbereiten müs- sen, denn es fehlen bekanntlich in den meisten Kantonen sogar gesetzliche Grundlagen. Aus solcher während fünf Jahren gehandhabter und eingespielter Praxis wäre meines Erachtens dann doch auch bei Wegfall der Bundessubsi- dien hinreichende Gewähr auf Fortsetzung erwachsen.
Wenn ich darauf verzichtet habe, einen solchen Minder- heitsantrag einzubringen, so deshalb, weil wir uns in der Kommission auf einen Kompromiss einigen konnten, wonach Zusicherungen von Bundeshilfe nun, entsprechend meinem Anschlussvorschlag, noch bis zum 31. Dezember 1986, also drei Jahre länger als ursprünglich vorgesehen, erteilt werden. Sie werden über diese Bestimmungen dann bei der Beratung des Gesetzes zu befinden haben. Mit die- ser Erstreckung ist zu hoffen, dass die Kantone nicht ein- fach bis zu jenem Zeitpunkt untätig bleiben, sondern alle Vorbereitungen treffen, um einen reibungslosen Übergang mit Leistungskontinuität zu erreichen.
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31 janvier 1983
Ich bitte Sie, der von der Kommission beantragten Ände- rung von Artikel 67a (neu) des Gesetzes zuzustimmen. Unter dieser Voraussetzung kann meines Erachtens der Vorschlag zur Neuverteilung der Aufgaben im Bereich der Wohnbauförderung in der Folge auch von den Gegnern einer Kompetenzverschiebung im ursprünglichen Sinne - zu denen auch ich gehörte - heute als konsensfähig akzep- tiert werden.
Angenommen - Adopté
Ziff. III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. III
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
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Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz Loi fédérale encourageant la construction et l'accession à la propriété de logements
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Ziff. I
Antrag der Kommission
Art. 67a (neu)
... werden nur bis zum 31. Dezember 1986 erteilt.
Für den Rest von Ziff. I: Zustimmung zum Entwurf des Bun- desrates
Ch. I
Proposition de la commission Art. 67a (nouveau) ... , ne seront plus donnés que jusqu'au 31 décembre 1986. Pour le reste du ch. I: Adhérer au projet du Conseil fédéral
Binder, Berichterstatter: Herr Gadient hat bereits auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht. Ich weiss nicht, ob Sie im Besitze unseres Abänderungsantrages sind. Der Abän- derungsantrag geht dahin, dass die Frist (31. Dezember 1983) verlängert wird auf den 31. Dezember 1986.
Ich möchte Ihnen für diesen Abänderungsantrag folgende Begründung geben: Seit unseren letzten Beratungen ist die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 1982 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung erschienen. Es handelt sich um die Botschaft 82.080. Tat- sächlich wird zurzeit die Bundeshilfe für Wohnbau- und Eigentumsförderung sehr stark beansprucht. So hat das Bundesamt für Wohnungsbau im Jahre 1982 Gesuche für 3500 Wohnungen behandelt. Gesuche für 2000 Wohnungen sind zurzeit noch hängig, da keine Mittel mehr vorhanden sind. Der neue Rahmenkredit soll grundsätzlich für die
27 Stimmen 8 Stimmen
Jahre 1983 bis 1986 gelten und die Förderung von rund 10 000 Wohnungen ermöglichen.
Die Kommission war der Meinung, dass die vorliegende Vorlage mit dem neuen Bundesbeschluss über Rahmenkre- dite für den Wohnungsbau zu koordinieren sei. Demnach sollen Zusicherungen von Bundeshilfe bis 31. Dezember 1986 und nicht - wie ursprünglich vorgeschlagen - nur bis 31. Dezember 1983 erfolgen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Verlängerung der Übergangsfristen nicht einmalig ist. Wir haben auch bei anderen Vorlagen die Übergangsfristen verlängert. Ich ver- weise auf das Gebiet des Straf- und Massnahmenvollzugs und auf die Ausbildungsdarlehen. Mit unserem Antrag kom- men wir überdies dem Anliegen des Herrn Kollegen Gadient entgegen, wonach den Kantonen in diesem doch wichtigen Gebiet der Staatstätigkeit genügend Zeit einzuräumen sei, damit sie die Wohnbau- und Eigentumsförderung in eigener Verantwortung übernehmen können.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
29 Stimmen 5 Stimmen
Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr La séance est levée à 18 h 50
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In
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.065
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
31.01.1983 - 18:15
Date
Data
Seite
2-4
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Pagina
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20 011 237
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