- Februar 1983N71Parlamentsreform #ST# 78.233 Parlamentarische Initiative. Parlamentsreform (Revision GVG) Initiative parlementaire. Réforme du Parlement (révision LRC) Bericht, Gesetz- und Beschlussentwurf der Kommission vom 10. November 1981 (BBI 1982 l, 1118) Stellungnahme und Anträge des Bundesrates vom 5. Mai 1982 (BBI II, 337) Neue Anträge der Kommission vom 17. August 1982 Rapport, projets de loi et d'arrêté de la commission du 10 novembre 1981 (FF 19821, 1117) Avis et propositions du Conseil fédéral du 5 mai 1982 (FF II, 357) Nouvelles propositions de la commission du 17 août 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Hubacher, Berichterstatter: Zum Dauerthema Parlaments- reform möchte der Referent und Kommissionspräsident im Sinne eines Beitrages zur Disziplin möglichst konzentriert und kurz orientieren. Sie haben die Fahne ausgeteilt bekommen, und ich möchte eigentlich nur festhalten, über was wir zu diskutieren haben. Zum Begriff Parlamentsreform: Diese Bezeichnung könnte zur Annahme verleiten, die Kommission schlage Ihnen grundlegende Änderungen vor oder gar kühne Projekte. Ich würde im Sinne der Mässigung die Bezeichnung «Parla- mentsreform» in Anführungszeichen setzen. Wir versuchen von der Kommission aus, am Rahmen, an den Spielregeln für dieses Haus, einige Korrekturen anzubringen. Im übri- gen ist die Substanz unserer politischen Arbeit unsere Fähigkeit oder Nichtfähigkeit, im Sinne des Verfassungsauf- trages unsere Beschlüsse zu fassen. Die Kommission hat mit Untergruppen, mit Arbeitsgruppen gearbeitet, um die Zahl der Kommissionssitzungen mög- lichst klein halten zu können. Wir sind etappenweise vorge- gangen. Die erste Etappe war die Entschädigungsfrage für Fraktionen und National- und Ständeräte. Die zweite Etappe, die jetzt vorliegt, ist die Revision des Geschäftsver- kehrsgesetzes. In einer letzten Etappe ist noch kein Ent- scheid gefallen; das wären allenfalls Änderungsvorschläge über unseren eigentlichen Parlamentsbetrieb. Sie sehen daraus, dass die Kommission pragmatisch vorgeht; sie ist nicht risikofreudiger, als es der Rat selber ist. Sie kann nicht zu weit voranmarschieren wollen mit Ideen, die durch- aus in vielfältiger Art diskutiert worden sind. Die Anträge halten sich in einem relativ bescheidenen Rahmen. Das Geschäftsverkehrsgesetz ist einfach der Praxis entspre- chend da und dort anders gestaltet worden. Die Kommission leidet also nicht unter der Einbildung, dass hier ein grosser Wurf präsentiert wird. Das liegt auch für uns selber, wie in der gesamten schweizerischen Politik, gar nicht drin. Es ist irgendwie ein parlamentarisches Pflichtlaufen, das wir miteinander vorzunehmen haben, und weniger ein spektakuläres Kürlaufen. Zwei Arbeitsgruppen haben • gründliche Vorabklärungen getroffen. Die Arbeitsgruppe Revision Geschäftsverkehrs- gesetz unter der Leitung von Kollega Barchi hat die Haupt- vorarbeit geleistet, während die Arbeitsgruppe unter dem Präsidium von Leo Weber das Problem Offenlegung und Interessenbindung gründlich untersucht und Anträge gestellt hat. Das Geschäftsverkehrsgesetz ist die Grundlage, um unse- ren parlamentarischen Auftrag möglichst effizient, mit guter Kosten-Nutzen-Berechnung, durchzuführen. Der Versuch unserer Kommission, gewisse Schwachstellen des Parla- mentsbetriebes zu sanieren, segelt jetzt unter diesem Namen «Parlamentsreform», aber es ist eigentlich, nüchter- ner und einfacher erklärt, eine Revision des Geschäftsver- kehrsgesetzes. Der Schriftsteller und frühere Abgeordnete im Deutschen Bundestag, Dieter Lattmann, hat einmal gesagt: «Die Demokratie stirbt nicht am Mangel an Gesetzen und Vor- schriften; sie stirbt am Mangel an Demokraten.» Von daher betrachtet, ist es nicht das Bemühen der Kommission gewesen, weitere Beiträge zur bürokratischen Inflation zu liefern, sondern das Geschäftsverkehrsgesetz möglichst zu entschlacken. Und der kluge Prof. Ralf Dahrendorf glaubt ja - ich zitiere -: «Wichtiger jedenfalls als Ziel einer Parla- mentsreform scheinen mir alle jene Massnahmen, die die Kontrolle von Regierung und Bürokratie durch das Parla- ment stärken.» Sie sollten daher zum Leitgedanken jeder Parlamentsreform gemacht werden. Wichtiger noch als das Geschäftsverkehrsgesetz zu revidieren ist unsere Arbeit als oberstes Kontrollorgan und als gesetzgebende Behörde in diesem Lande. Prof. Alois Riklin aus St. Gallen bedeutet der Versuch zur Wiederherstellung des parlamentarischen Primats - das ist kürzlich im Ständerat im Zusammenhang mit dem Finanz- plan diskutiert worden -, die Rückbesinnung des Parla- ments auf seine ursprüngliche Leaderfunktion gegenüber der Regierung und Verwaltung. Dieser Versuch endet nach Prof. Alois Riklin in der politischen Sackgasse. Machbar bzw. realistisch sei nur noch die Koordination der beiden Gewalten, der Exekutive und der Legislative. Für Prof. Riklin ist also die heutige Aufgabenteilung zwischen den beiden Gewalten vernünftig. Wir deponieren Ihnen unter dem Titel «Parlamentsreform» denn auch nur einige revidierte Gesetzesbestimmungen in der Auffassung, dass sie nach unserer Erfahrung diskutable Anträge sind. Im übrigen befindet sich auch unser Parlament im Spannungsfeld der realen Machtverhältnisse, der wirtschaftlichen und politi- schen Einflüsse, und wir können diese Situation nicht ein- fach negieren. Der Auftrag an unsere Kommission, die Parlamentsreform an die Hand zu nehmen, nachdem eine Kommission unter Leitung von Erwin Akeret unter dem Titel «Zukunft des Par- laments» jahrelange Vorarbeit geleistet hat, stützt sich gerade auf diese Vorarbeiten. Das hat zum Schluss ein klei- nes Bouquet ergeben, in der Meinung, dass wir uns zu bescheiden haben und dass es richtiger sei, etappenweise da und dort etwas an unserer Struktur zu verbessern. In diesem Sinne stellt es den Versuch dar, die Leistungsfähig- keit unseres Rates zu überprüfen. Wir haben nicht den Auf- trag bekommen, die Stellung des Parlaments grundsätzlich zu überprüfen oder gar staatspolitisch zu verändern. Mit diesen Bemerkungen beantrage ich Ihnen im Auftrage dieser Kommission Eintreten auf die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes. M. Barchi, rapporteur: Vous avez reçu le rapport de votre commission du 10 novembre 1981 contenant le projet de révision de la loi sur les rapports entre les conseils, texte issu des premières décisions prises par votre commission. Vous avez également pris connaissance de l'avis du Conseil fédéral du 5 mai 1982 sur le travail de votre commission, avis s'opposant à certaines dispositions nouvelles et faisant quelques suggestions en vue d'amender d'autres disposi- tions. Le rapport de votre commission, comme l'avis du Conseil fédéral, fait apparaître clairement les motifs de cette révi- sion partielle de la loi sur les rapports entre les conseils, et apporte aussi un commentaire exhaustif des nouvelles dis- positions présentées. Votre commission a encore siégé le 17 août 1982 pour prendre connaissance de l'avis exprimé par le Conseil fédé- ral et pour établir le projet définitif qui vous est présenté dans le dépliant et qui fait l'objet du débat d'aujourd'hui. Dans plusieurs cas, la majorité de votre commission s'est ralliée aux suggestions du Conseil fédéral. Dans un cas, elle vous propose une solution de compromis, tandis que
Réforme du Parlement 72 N 2 février 1983 M. Bäumlin, par une proposition personnelle, demande de revenir au texte issu des premières décisions de votre com- mission. En outre, il y a quelques propositions de la mino- rité de la commission sur lesquelles je m'exprimerai dans la discussion de détail. Permettez-moi une remarque générale. Le rapport qui vous est présenté est coiffé du titre «Réforme du Parlement»; ce titre n'est évidemment pas exact. Il ne s'agit pas d'une réforme, même pas d'une mini-réforme. On ne réforme point le Parlement, il faut être clair. Il s'agit d'un petit «paquet» de modifications de la loi sur les rapports entre les conseils. Ces modifications s'inscrivent dans le cadre d'autres petites révisions dont le Parlement s'est déjà occupé, comme la révision de la loi sur les indemnités et qui ont pris leur essor grâce aux travaux de la Commission d'étude Akeret «Avenir du Parlement» qui ont duré quel- ques années. Bref, cette révision n'a rien de sensationnel, il s'agit d'un premier «paquet» qui contient les propositions auxquelles votre commission a donné la priorité. Un deuxième «paquet» suivra peut-être. Cette révision s'inscrit dans la tâche ordinaire qui consiste à adapter des dispositions réglementaires et des dispositions de procédure aux exi- gences pratiques qui se sont manifestées au cours des tra- vaux des conseils. Dans une large mesure il s'agit d'un remaniement formel, systématique et esthétique de quel- ques dispositions. En outre, il s'agit de fixer clairement dans la loi quelques principes qui avaient déjà trouvé leur application dans la pratique. Concernant quelques détails législatifs, votre commission, il faut le dire, a amélioré non seulement d'un point de vue for- mel mais aussi sur le fond la loi sur les rapports entre les conseils. Enfin, le seul point fort concerne la nouvelle réglementation de la procédure applicable aux initiatives parlementaires. Il est ainsi répondu à une nécessité maintes fois soulignée par tous les groupes politiques. Nous avons été confrontés à une telle inflation d'initiatives parlementaires que l'institu- tion elle-même a été vidée de son sens. Cette inflation a mis plusieurs grains de sable dans les rouages. Il faut éliminer les grains de sable, il faut changer les rouages. C'est ce que votre commission a tenté de faire. Une discussion ani- mée aura lieu sur ce point, d'une part parce que M. Gerwig, par une proposition personnelle, vous demande d'en rester au texte de la loi actuelle, et d'autre part parce qu'une pro- position est présentée par la minorité Reichling, à l'article 21 ter qui prévoit d'introduire un mécanisme de blocage encore plus stricte que les mécanismes que votre commis- sion vous propose d'introduire. En terminant, je vous recommande d'entrer en matière. Bundesrat Friedrich: Nur zur Klarheit: Der Bundesrat ver- tritt natürlich die Auffassung, dass die Revision der Institu- tion des Parlaments nicht seine Sache ist, sondern es ist Ihre Angelegenheit, hier die richtigen Lösungen zu treffen. In der Stellungnahme vom 5. Mai letzten Jahres zu den Reformvorschlägen haben wir uns denn auch nur zu jenen Artikeln geäussert, die die Stellung des Bundesrats betref- fen: entweder als Exekutive oder als Spitze der Verwaltung. Ich werde mich auch in der Detailberatung auf diese Artikel konzentrieren. Wenn ich also da nur mit grösster Zurückhal- tung agiere, so ist das nicht irgendwie Desinteresse an der ganzen Materie. Ich bin noch nicht so lange auf der Seite der Exekutive, dass ich kein Verständnis mehr für Ihre Sor- gen hätte; aber ich bin in der komfortablen Lage, hier zu sagen: tua res agitur (Es ist Ihre Sache). Akeret: Die SVP-Fraktion begrüsst die Tatsache, dass mit dieser Vorlage die Parlamentsreform wieder um einige Schritte weitergetrieben wird. Bedauerlich ist nur, dass unser Parlament keine Zeit für sich selber hat und solche Vorlagen immer wieder hinausschiebt. Wenn wir trotzdem mit unseren Terminen einigermassen zu Rande kommen, so ist dies - das muss auch einmal gesagt werden - dem Umstand zuzuschreiben, dass schon zahlreiche Massnah- men für eine Straffung und grössere Effizienz des Parla- mentsbetriebes gesorgt haben. Die bisherigen Versuche, das Parlament schrittweise den wachsenden Anforderun- gen anzupassen, sind sicherlich nicht erfolglos geblieben. Wenn die Verhältnisse trotzdem unbefriedigend und teil- weise desolat sind - ich möchte an die persönlichen Vor- stösse erinnern -, so ist das darauf zurückzuführen, dass wir uns immer noch der Illusion hingeben, das Doppelte bis Dreifache an Geschäften in der gleichen Zeit wie vor 20 Jah- ren erledigen zu können. Unsere Fraktion hat die Vorschläge geprüft und stimmt den Anträgen der Kommissionsmehrheit mit einer Ausnahme zu. Subkommission und Kommission haben die verschiede- nen Probleme wie die Interessenbindung, die Unvereinbar- keit, die Koordination beider Räte, der parlamentarischen Gruppen, die Auskunftspflicht der Beamten und die Ein- dämmung der Flut der persönlichen Vorstösse und parla- mentarischen Initiativen eingehend geprüft. Dabei haben wir wiederholt festgestellt, dass zwischen der Eindämmung der Zahl der persönlichen Vorstösse und der Wahrung der par- lamentarischen Rechte des einzelnen Parlamentariers ein Zielkonflikt besteht, so dass den Kanalisierungsbestrebun- gen und dem Einbau von Filtern für persönliche Vorstösse Grenzen gesetzt sind. Unsere Kommission hat insbesondere versucht, der Flut der parlamentarischen Einzelinitiativen durch Einfügen einer Vorprüfung Grenzen zu setzen. Grundsätzlich ist festzustel- len, dass die parlamentarische Einzelinitiative eine Privile- gierung gegenüber dem Instrument der Motion oder des Postulats geniesst, indem sofort eine Kommission einge- setzt und das ganze parlamentarische Verfahren in Gang gesetzt wird. Damit wird unser .Terminkalender aber stark belastet. Der Gedanke, eine Vorprüfung einzuschalten, ist daher naheliegend. Eine Motion muss demgegenüber zuerst eine Mehrheit im Rate erzielen, bis ihr Anliegen wei- terverfolgt wird. Wenn diese Vorprüfung gleichzeitig mit einer zweckmässigen Zuteilung der parlamentarischen Initiative an die ständigen Kommissionen verbunden wird, so kann man einen weiteren Rationalisierungseffekt erzie- len. Unsere Fraktion unterstützt daher den Antrag Reichling, der die Weiterverfolgung einer parlamentarischen Initiative an bestimmte Bedingungen knüpft. Mit diesen Anmerkun- gen empfehlen wir Ihnen die Vorlage zur Annahme. Frau Meier Josi: Die CVP-Fraktion tritt auf dieses Geschäft ein. Sie empfiehlt Ihnen, den Anliegen der Kommissions- mehrheit unter zwei Vorbehalten zu folgen. Beide Vorbe- halte betreffen das Initiativrecht. Bei den Artikeln 22bis und 22ter entschied sich die Fraktion grossmehrheitlich für die Minderheitenvariante, also für möglichst hohe Hürden beim Initiativrecht. Die beiden Grundanliegen der Vorlage könnte man zusam- menfassen unter den Titeln: Stärkung des Parlamentes in seiner Stellung gegen aussen und bessere Ordnung im Innern, damit die Hauptaufgaben - Gesetzgebung und Regierungs- bzw. Verwaltungskontrolle - besser bewältigt werden können. Den drei Massnahmen, welche dem ersten Anliegen dienen, kommt dabei zwar nicht übermässige Bedeutung, aber gewiss ein bestimmtes staatspolitisches Gewicht zu. Mit dem Register der Interessenbindungen, aber auch mit den Unvereinbarkeitsregeln für Kontrollkom- missionsfunktionen und mit den Ausstandspflichten bei besonders starken Interessenkonflikten wird unser eigener Entscheidungsprozess angemessen durchschaubar. Der Bürger hat recht, wenn er wissen will, wer in den Räten für ihn entscheidet, welche Interessenlagen, aber auch welche Sachkenntnisse unsere eigenen Meinungen bedingen. Ebenso recht hat er, wenn er verlangt, dass nicht jene in Kontrollkommissionen gesetzt werden, welche wir selbst kontrollieren müssten. Es wäre aber völlig verfehlt, wenn die Medien beispiels- weise die heutige Diskussion mit dem Schlagwort «Kampf gegen die Filzokratie» betiteln würden. Dieses Land ist bei seiner Kleinheit auf die Vorteile des Milizsystems angewie-
- Februar 1983 73 Parlamentsreform sen, um so mehr, wenn wir ein Berufsparlament noch ver- meiden wollen. Zu den wesentlichen Vorteilen dieses Miliz- systems gehört es bekanntlich, dass der Sachverstand ver- schiedener Berufsgruppen hier direkt vertreten ist. Das erspart uns einen Grossteil des im Ausland geläufigen Lobby-Aufwandes und manche Hearings-Dramaturgie. Wir wollen ja, dass die verschiedenen Interessen aufeinander prallen, ausgemarcht und schliesslich dem Gemeinwohl demokratisch untergeordnet werden. Es erscheint mir daher als blosse Selbstverständlichkeit, wenn wir zu Beginn einer Legislatur die wesentlichen Bindungen offenlegen. Ich glaube, dass das dem Vertrauen zwischen Bürger und Par- lament nur dienen kann. Der inneren Parlamentsreform sollen die übrigen Vor- schläge dienen. Die Erwartungen, die wir vor zehn Jahren mit dem Begriff «Parlamentsreform» zum Teil verbanden, flogen wohl um einiges höher, als es das Zehn-Punkte- Sparprogramm auf der ersten Seite unseres Kommissions- berichtes heute erscheinen lässt. Damals war noch die Zeit des grossen Atems; jetzt sind wir eher asthmatisch gewor- den. Das Parlament, dessen Niedergang weltweit immer wieder bedauert wird, bringt in der Schweiz eigentlich ange- sichts seiner «kurzen Spiesse» noch ganz beträchtliche Resultate zustande. Aber es ist aus der bisherigen Reform- anstrengung nicht wie ein Phönix aufgestiegen, um die Verwaltung und die Regierung zu überflügeln. Ein Blick auf Artikel 47bis Absatz 5 über den Schutz jener Beamten, die vor unseren Kommissionen aussagen, zeigt das sofort. Bösartige Zungen könnten daher meinen, ausser dem Teuerungsausgleich bei den Entschädigungen sei bisher nicht viel passiert, also ungefähr: «Ausser Spesen nichts gewesen.» Aber auch das wäre irrig. Die heutigen Vor- schläge, mit denen die Vorstossinstrumente im allgemeinen geschärft, mit denen das Verfahren zwischen den Räten und innerhalb des Rates geklärt oder mit denen einzelne Organe besser definiert werden sollen - ich denke etwa an die Koordinierungskonferenz, an die Fraktionen oder an die Gruppen -, sind durchwegs geeignet, unsere Konzentration auf die Hauptaufgaben Gesetzgebung und Verwaltungskon- trolle zu fördern. Es zeigt sich aber, dass Reformen von innen heraus natur- gemäss Schwierigkeiten bieten. Die Furcht, eigene Kompe- tenzen zu beschneiden, verhindert manch sinnvolle Straf- fung. Dazu kommt die Übermacht des Faktischen. Die heu- tige Vorlage vermindert auch nicht meine Sorge, dass die- ses Parlament langsam zum Skribament degenerieren könnte, in dem zuhanden von elektronischen Gedächtnis- sen en masse Vorstösse produziert werden, die mangels Diskussion überhaupt niemandem mehr im Rat und im Land bewusst werden. Ich glaube, dass uns vor einer solchen Entwicklung keine Gesetzesbestimmung und kein Regle- ment retten kann, sondern nur die Eigendisziplin. Wo sie aber fehlt - und das geschah teilweise bei den parlamenta- rischen Initiativen in der letzten Zeit -, da verdammt uns eben der Fluch der bösen Tat dazu, Hürden der Selbstkon- trolle aufzustellen. Meine Fraktion stimmt grossmehrheitlich der politischen Vorhürde gemäss Artikel 22ter zu; sie ist davon überzeugt, dass dieses Instrument, bei dem wir definitionsgemäss auch gegen den Willen oder bei Untätigkeit der Regierung selbst handeln können, nur dann Erfolg bringt, wenn ihm zum voraus eine breite politische Unterstützung im Plenum sicher ist. Sie ist aber auch der Überzeugung, dass beim Vorliegen von Volksinitiativen kein Platz mehr sei für eine Einzelinitiative. Mir persönlich geht dies zu weit. Ich werde mich" zu diesem Thema allenfalls in der Detailberatung noch im Sinne der Mehrheit äussern. Es steht auf alle Fälle fest, dass mit den heutigen Anstrengungen die Parlamentsreform nicht abge- schlossen ist, sondern dass sie, was wir schon früher erkannt haben, eine Daueraufgabe bleibt. Weber-Arbon: Gestatten Sie mir, dass ich mein Votum mit einem Zitat eröffne; Sie dürfen dann dreimal raten, von wem es stammt: «Seit längerer Zeit kann man kaum ein schwei- 10-N zerisches Blatt aufschlagen, ohne darin nicht Klagen über die Unfruchtbarkeit der Debatten in den beiden Räten zu begegnen. Da man von dem Übelstand, den ich schon geschildert habe, wenig weiss, so wird insbesondere die Länge der Reden und deren grosse Zahl getadelt. Damit zielt das Publikum nicht neben das Schwarze, aber man muss unterscheiden. Ich glaube, in keinem Parlament ergreifen je in der gleichen Sache so viele Redner das Wort, wie es bei uns geschieht.» Das steht in einem Büchlein «Im Buhdesratshaus», mit Federzeichnungen von Theodor Curti, einem Mitglied unseres Rates vor genau 100 Jahren. Er war später sanktgallischer Regierungsrat und als Abschluss seiner Karriere Direktor der «Frankfurter Zei- tung». Das waren noch Entwicklungsmöglichkeiten im letz- ten Jahrhundert! Ecclesia semper reformanda, heisst es für die Kirche. Ich würde dieses Wort auch für uns bestätigen, wie es Frau Meier vorhin gesagt hat, und übersetzen: curia semper reformanda; auch unser Parlament steht unter einem stän- digen Reformprozess. Was uns heute vorgelegt wird, ist ein drittes Paket von Reformvorschlägen, welche in den siebziger Jahren in einem umfassenden Bericht einer besonderen Studienkom- mission entwickelt worden sind. Das erste Paket - ich rufe in Erinnerung - war die Änderung unseres Ratsreglementes mit dem Kern der Verstärkung des Systems der ständigen Kommissionen (das passierte im Herbst 1979), die zweite Etappe bestand in der Revision des Taggeldgesetzes (Juni 1981), und heute kommt die gleiche Kommission mit der Behandlung der Initiative Akeret, mit der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes. Das Konzept der Kommission ist gewissermassen ein Zehn-Punkte-Programm. Ich möchte von diesen zehn Punk- ten nur vier herausgreifen. Einen möchte ich als politisch •brisant bezeichnen, die anderen drei als politisch eher brenzlig. Ich nehme die drei etwas harmloseren in der Vor- stellung kurz voraus. Aus der Sicht unserer Fraktion ist einmal als Novum in Arti- kel 3bis die Einführung der Offenbarungspflicht zu erwäh- nen, die wir in der griffigeren Form des Minderheitsantrages (Publikation des Registers) befürworten. Es soll ein Beitrag sein zu vermehrter Transparenz, wenn auch das Ganze noch Unzulänglichkeiten enthält. Wenn zum Beispiel das Berufsgeheimnis vorbehalten bleibt, bedeutet das in der Praxis ein Privileg der Rechtsanwälte, dessen zum Beispiel die Nationalökonomen nicht teilhaftig werden. Und was pas- siert, wenn das betreffende Ratsmitglied seine Selbstdekla- rationspflicht in bezug auf die Interessenbindung nicht oder nicht vollständig erfüllt? Artikel Squater sagt etwas treuher- zig, dass das Ratsbüro über die Einhaltung der Pflichten wache. Was das für Folgen hat, davon lassen wir uns über- raschen. Ein zweiter Punkt, ebenfalls ein Novum, sind die Bestim- mungen über den Ausstand. Wir sind hier gespannt, wie sich in der Praxis der Exodus der persönlich interessierten Ratsmitglieder dereinst gestalten wird. Es kann dann wohl vorkommen, dass unmittelbar vor einer Abstimmung ein Ratskollege an dieses Rednerpult kommt und verlangt, dass der eine oder andere seiner Kollegen den Saal zu ver- lassen habe. Das gibt dann möglicherweise Debatten über diese Ausstandsverpflichtung. Ein drittes Novum ist die Unvereinbarkeit (Art. Ssexies). Da lehnt unsere Fraktion den Minderheitsantrag ab, aus dieser Angelegenheit eine cause célèbre zu machen und gleich eine Verfassungsrevision zu präsentieren. Was die Minder- heit Biel vorschlägt, geht doch etwas zu weit. Die brisanteste Neuerung sehen wir in den Vorschlägen der Kommission in Artikel 21terff., Revision der Normen für die Behandlung von parlamentarischen Einzelinifiativen. Unsere Fraktion steht diesen Neuerungen, die hier präsentiert wer- den, grundsätzlich skeptisch gegenüber und beantragt Ihnen, es beim bisherigen Zustand zu belassen. Die Kommission schlägt einhellig die Schaffung eines Vor- prüfungsverfahrens vor; dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Pflichtenheft dieser Vorprüfungskommission in Artikel
Réforme du Parlement 74 N 2 février 1983 21ter Absatz 2 recht problematisch aussieht. Ich frage Sie: Wie soll zum Beispiel eine Vorprüfungskommission Auf- wand und Zeitplan der parlamentarischen Arbeit für eine parlamentarische Initiative beurteilen können? Entschieden abgelehnt werden müssen die Minderheitsanträge Weber Leo und Reichling. Wir werden uns darüber in der Detailbe- ratung noch unterhalten können. Abschliessend noch eine Bemerkung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Initiative. Die Antwort vom 5. Mai 1982 ist sehr lesenswert, vor allem mit Bezug auf den Nuancen- reichtum, der sich hier findet: «Diese oder jene Neuerung verdient den Vorzug, sie erscheint sinnvoll, wir können zustimmen, wir machen keine Opposition, es ist nichts ein- zuwenden.» Dann folgt aber auf Seite 31: «Wir sind erstaunt» - da wird das Engagement etwas deutlicher -, und den Höhepunkt haben wir gewissermassen auf Seite 8 zum Artikel 47bis, der «Lex Lüthi». Hier schreibt der Bun- desrat, er empfinde die Vorschläge unserer Kommission als Misstrauensvotum. Der Bundesrat hat damit sein Interesse an dieser Vorlage sehr prägnant manifestiert; er tut es auch heute, indem er durch den Chef des Justiz- und Polizeide- partementes bei unseren Beratungen präsent ist. Der Kommentar des Bundesrates hat im nachhinein zu gewissen Konzessionen seitens der Kommission Anlass gegeben. Sie finden deshalb auf der Fahne da und dort sogar zwei Kommissionsanträge. Mit Bezug auf den umstrittenen Artikel in der Auseinandersetzung Parlament/ Regierung (Art. 47bis) halten wir von unserer Fraktion aus dafür, dass die ursprüngliche Fassung der Kommission zum Tragen gebracht werden soll. Herr Kollega Bäumlin wird sich darüber in der Einzeldebatte noch äussern. Gesamthaft beantragen wir für diese Phase der Beratung Eintreten auf die Vorlage, mit den Ihnen geschilderten Vorbehalten. Auer: Die freisinnige Fraktion hat mit anderen gemeinsam die Erkenntnis, dass unser Milizsystem überfordert und eine Reform des Parlamentsbetriebes notwendig ist. Aber der Reformwille ist nicht gerade eklatant, auch nicht in der Kommission, der langsam der Schnauf ausgeht; dem Parla- ment auch, denn an der Pressekonferenz der Kommission im Mai 1981 erklärte ihr Präsident, die Vorschläge würden «voraussichtlich noch dieses Jahr» im Nationalrat behan- delt. Das ist jetzt bald zwei Jahre her. Aber machen wir nun getreu den Worten des Vorsitzenden Hubacher wenigstens einige kleine Schritte vorwärts! Unsere Fraktion stimmt der Offenlegung der sogenannten Interessenbindungen zu. Wir sollten uns allerdings von die- ser im Zeichen der «Transparenz» durchgeführten Neue- rung nicht allzu viel versprechen. Was ein gefilzter Recher- chierjournalist mühelos zusammenstellen kann, erfolgt nun quasi von Amtes wegen. Wir befürworten diesen Ehrenko- dex und sehen darin weder eine persönliche Diskriminie- rung noch einen Widerspruch zu den Rigi-Thesen. Man weiss ja im übrigen schon heute von jedem Kollegen, wo er beruflich tätig ist. Und was die viel kritisierten Verwal- tungsratsmandate angeht, kann jedermann und -frau im Ragionenbuch nachsehen, wer wo welche Verwaltungsrats- mandate innehat, neuerdings sogar in einem speziellen Nationalrats-Verwaltungsratsmandats-Verzeichnis. «Die Politiker beider Basel sind nicht gierig», titelte dazu die «Basellandschaftliche Zeitung». Was aber nicht offengelegt werden kann, sind zum Beispiel gewisse Mandate von Anwälten, denn das Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten. Einer unserer Kollegen war jahrelang Rechtsberater eines grossen ausländischen Multis in der Schweiz und hatte damit wesentlich mehr Einfluss als ein Verwaltungsrat und auch mehr Gehalt für seinen Einsatz. Ein anderer vertritt als Anwalt einen grossen Händlerver- band. Ein Genfer Nationalrat erhielt Geld für seine Beratung des üblen IOS-Spekulanten Cornfeld, verschonte ihn aber dafür mit seinen sonstigen Rundschlägen gegen die helveti- sche Oligarchie. Es hängt vom Willen, im Einzelfall vielleicht auch von der Möglichkeit solcher Kollegen ab, wieweit sie über ihre berufliche Tätigkeit Auskunft geben. Die politische Einstellung eines Parlamentariers wird durch Verstand, Gefühl, Tradition und vor allem durch seine cha- rakterliche Haltung bestimmt und nicht durch sogenannte Interessenbindungen. Das Bewusstsein bestimmt das Sein und nicht, wie Marx meint und viele noch immer nachbeten, das Sein das Bewusstsein. Im übrigen steht jeder von uns im Schnittpunkt oft sich widersprechender Interessen, auch ideeller. Bundesrat Celio erhielt nach seiner Demission von den Sozialdemokraten Lob für seine fortschrittliche Hal- tung, und Herr Celio hatte sich gewiss nicht über einen Mangel an Verwaltungsratssitzen vor und nach seiner Tätig- keit als Bundesrat zu beklagen. Es ist ein Vorteil des Kleinstaates, dass er übersichtlich ist und man sich gegenseitig kennt; Sie alle kennen ihre Kolle- gen und wissen ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen, unab- hängig von Ehrenkodex und diversen Verzeichnissen. Auch unsere Wähler haben dafür ein gutes «Geschpür». Sie alle sind nämlich nicht nur Staats-, sondern auch Wirtschafts- bürger. Wenn einer, materielle Interessen vertretend, die Grenzen des Anstandes überschreitet, können und sollen wir ihn zurechtweisen, in aller Offenheit und damit auch vor der Öffentlichkeit. Die Glaubwürdigkeit eines Parlamenta- riers lässt sich nicht durch gesetzliche Bestimmungen sicherstellen. Sie wird durch seine Persönlichkeit bestimmt; seine Unabhängigkeit ist vor allem eine Charakterfrage. Unsere Fraktion ist einverstanden mit Artikel Ssexies betref- fend Unvereinbarkeiten. Eine Minderheit unterstützt den Minderheitsantrag Biel. Auch die Mehrheit wäre sachlich damit einverstanden, doch schreckt sie davor zurück, des- wegen eine Verfassungsänderung vornehmen zu müssen. Die Kompetenzvermischung zwischen Parlament und PTT- Verwaltungsrat zum Beispiel scheint nicht gerade glücklich, sonst kämen nicht nachträglich parlamentarische Vor- stösse, weil die PTT neuerdings unter die Bäcker gegangen sind... Was die parlamentarische Initiative betrifft, ist unsere Frak- tion mit dem Antrag des Herrn Leo Weber einverstanden, der parlamentarische Initiativen ausschliesst, wenn in die- ser Sache eine Volksinitiative hängig ist. Wir sind der Auf- fassung, dass der Volksinitiative quasi eine höhere Macht zukommt als parlamentarischen Vorstössen und dass diese daher ruhen sollten, solange das Volksbegehren hängig ist. Das wäre zumindest eine Möglichkeit, auf unnötige parla- mentarische Diskussionen zu verzichten. Die Fraktion unterstützt mehrheitlich auch den Minderheits- antrag Reichling. Nachdem die Kommission es ablehnte, die Zahl der persönlichen Vorstösse zu beschränken - also quasi wie bei der Milch zu kontingentieren -, sollte wenig- stens der «Eintrittspreis» für parlamentarische Initiativen erhöht werden. Wenn von einem Kollegen - egal aus wel- cher Partei er kommt - eine parlamentarische Initiative aus- gebrütet wird, die etwas sachlich und politisch Vernünftiges will, so ist es ohne weiteres möglich, dafür 60 Unterschrif- ten zu sammeln, ehe das langwierige Vorverfahren durchge- führt wird. Eine Beschneidung der parlamentarischen Rechte tritt damit nicht ein. Im übrigen stimmt unsere Fraktion ohne Vorbehalte den anderen Anträgen zu. Die grosse Fülle parlamentarischer Vorstösse hat offensichtlich zu einem summarischen Behandlungsverfahren geführt - Frau Josi Meier hat darauf hingewiesen -, das manchem Vorstoss nicht würdig ist. Das Gute droht in der Masse von Mittelmässigem und Unnöti- gem unterzugehen. Wir begrüssen es daher, dass für die Behandlung der persönlichen Vorstösse Fixzeiten einge- führt werden sollten; deren Festlegung ist allerdings Sache des Büros. Präsident: Die liberale Fraktion, die Fraktion der PdA/PSA/ POCH und die unabhängige und evangelische Fraktion stimmen für Eintreten. Ordnungsantrag - Motion d'ordre Präsident: Bevor die Einzelsprecher zu Worte kommen, noch kurz ein Problem des Tagesablaufes. Da wir beim Ver-
- Februar 1983 75Parlamentsreform rechnungssteuergesetz anstatt wie vorgesehen acht Stun- den nur vier Stunden brauchten und uns beim Bürgerrecht anstatt mit zehn mit vier Stunden begnügten, haben wir einen gewissen Vorsprung auf unser Programm. Wir kön- nen nun heute eine Nachmittagssitzung abhalten, dieses Geschäft erledigen und morgen nur kurz tagen, oder heute nur bis 13 Uhr arbeiten und morgen das Geschäft fortset- zen und beenden. Barchi: Ich möchte empfehlen, dass keine Nachmittagssit- zung stattfindet und dass wir unsere Arbeit morgen fortset- zen. Aus diesem einzigen Grunde: Es besteht die Gefahr, dass heute nachmittag die Anwesenheit im Parlament nicht die beste sein wird. Wir möchten nicht mit Zufallsmehrhei- ten konfrontiert werden, da doch über gewisse wichtige Punkte entschieden werden muss. Abstimmung - Vote Für die Abhaltung einer Nachmittagssitzung 58 Stimmen Dagegen 55 Stimmen Gerwlg: Mit Parlamentsreform wird diese Vorlage bezeich- net. Doch von Reform für unser Parlament kann keine Rede sein. «Zukunft des Parlamentes» hiess die Kommission von Herrn Akeret noch, der heute sehr resigniert gewirkt hat, dem es aber damals um Aufwertung des Parlamentes und der Parlamentarier ging. Was wir heute beraten, hat mit dem überhaupt nichts mehr zu tun. Dem Lobbywesen wird in minimalster Weise der Kampf angesagt, das höchstper- sönliche Initiativrecht des einzelnen Ratsmitglieds wird in unzulässiger Weise beschränkt, und sonst geschieht über- haupt nichts. Das ist alles, was heute nach langer Vorberei- tung vor unseren Rat kommt. Nun zuerst zum Problem des Lobbyismus. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird hier eine laue Lösung realisiert: ein wenig Offenlegung, um das Gewissen zu beruhigen, ein wenig aber alles vermeiden, was eine echte Beeinflussung verhindern könnte. Oder wie es Leo Weber in der «Woche» einmal geschrieben hat: «Damit werden Interessen und Lobbyisten zwar sichtbar gemacht, doch arbeiten können und sollen sie allemal.» Es wird alles gleichbleiben. Druck wird weiter ausgeübt, und er ist auch gesetzlich schwer zu bekämpfen. Ich glaube, dass in der Schweiz die Mächte der Lobbys es leichter haben als anderswo. Der schweizerische Parlamen- tarier ist sicher nicht käuflich, aber es genügt schon, wenn man ihn umhegt, ihm das Gefühl gibt, zu den Grossen zu gehören, zu den Mächtigen, etwa auch zur Geborgenheit der Mehrheit; es genügen schon Streicheleinheiten, ange- nehme Essen mit Bedeutenden, Kontakte mit echt Einfluss- reichen in diesem Lande. Ich würde heute nicht mehr vom harten Druck der Banken auf alle hier sprechen - ich möchte es manchmal doch noch im stillen denken -, nicht einmal mehr im Zusammenhang mit gestern, dem Ergebnis der vorübergehend siegreichen Banken. Ich möchte das schon deshalb nicht tun, um mir heute Herrn Auer zu erspa- ren. Vielleicht, und da bin ich auch etwas weiser geworden, braucht es nur weiche Begleitmusik, damit Schwerpunkte einzelner Parlamentarier sich etwas ändern, etwas angepasster gesetzt werden. Es braucht nicht Hardware, es genügt in der Schweiz Software. Vielleicht ist das auch schweizerisch, vielleicht auch sympathischer, aber es ist doch eigentlich auch nicht so schön. Der zweite Punkt der Beratung ist das Initiativrecht. Hier wird im Rahmen einer angeblichen - ich sage deutlich angeblichen - Reform vorgeschlagen, das sich direkt aus der Verfassung ergebende Initiativrecht sehr stark einzu- schränken. Ich werde in der Detailberatung hierüber noch einen Antrag stellen, um den Einfluss des Parlamentes und der Parlamentarier einigermassen zu retten. Die parlamen- tarische Initiative, hier 1964 wieder neu entdeckt, von mir dreimal erfolgreich durchgezogen, ist das stärkste gesetz- geberische Werkzeug des Parlamentes überhaupt. Andere Mittel dieser Art haben wir nicht, die wir ohne Beeinflus- sung des Bundesrates selbständig einbringen können. Motionen und Postulate sind zu fast sinnlosen Instrumen- ten geworden. Da ist sogar eine Einfache Anfrage noch besser. In der Fragestunde werden wir auf einen Satz in der Antwort beschränkt, wie wir uns ja immer selbst beschrän- ken. Es ist interessant an unserem Parlament, dass wir uns Jahr für Jahr - in den 16 Jahren, in denen ich hier bin - immer selbst beschränkt haben. Es hat sich aber nichts verändert, ausser dass wir beschränkter geworden sind. Durch die heutige Reform werden wir nun nicht stärker, wir werden noch weniger innovativ, noch langweiliger und noch unpar- lamentarischer. Wir haben als Milizparlamentarier ohne genügend Entschädigung, ohne genügend Zeit die gleichen Probleme wie grössere Länder. Wir lösen sie sehr dilettan- tisch, sind vom Volk mehr und mehr im Stich gelassen, und eigentlich werden wir belächelt. Wir machen das ohne Hilfs- kräfte, als Milizparlamentarier auch ohne Raum; wir sind eine Art Parlamentarier sui generis. Ich würde su; generis übersetzen mit «seltsamer Prägung», «einzig in der Welt». Wir hetzen von Sitzung zu Sitzung, bereiten erst im Zug vor, was etwa kommt, in der Debatte wird die Redezeit gekürzt, so dass wir uns kaum noch aussprechen können, bevor es wieder läutet. So hetzen wir durch unsere selbstbe- schränkte Debatte. Ich verschwinde Ende dieses Jahres aus diesem Gremium, nicht einmal frustriert, einfach weil ich ein sehr optimisti- scher Mensch gewesen war und komischerweise auch geblieben bin. Aber die Zahl der Frustrierten hier im Rate bei dieser Art, Parlamentarier zu sein, wächst und ist mei- nes Erachtens sehr verhängnisvoll für jede innovative Arbeit. Hören wir doch auf zu jammern, wenn wir uns selbst immer beschränken. Warum sollen wir eigentlich nicht reden dür- fen, debattieren, Initiativen einreichen? Unser Parlament krankt nicht daran. Die Infrastruktur muss sinnvoll ausge- baut, verstärkt werden, die Strukturen müssen verbessert werden, wir in unserer Wirkung - aber nicht in unserer par- lamentarischen Tätigkeit. Das Parlament leidet an mangeln- dem parlamentarischem Selbstbewusstsein, an politischem und sonstigem Fachwissen, an Ideen, es leidet daran, dass es eine echte Reform gar nicht will, und wir leiden daran, durch unechte Reformen von einem Milizparlament sogar zum reinen Amateurparlament zu werden. Ich stimme gegen Eintreten. Ott: Ich habe zunächst einen Rückweisungsantrag zur gan- zen Vorlage erwogen. Ich möchte übrigens feststellen: Herr Gerwig sagte soeben, er stimme gegen Eintreten. Aber der Nichteintretensantrag ist noch gar nicht gestellt. Das nur zur Klarstellung. Vielleicht wird Herr Gerwig ihn stellen. Ich habe darauf verzichtet, einen Rückweisungsantrag zu stel- len, weil doch einiges an der Vorlage materiell zu begrüssen ist, zum Beispiel die Offenlegungspflicht. Allein, diese Neu- erung, wie auch andere kleine Neuerungen, die diese Vor- lage enthält, leistet zur Lösung des eigentlichen Problems, nämlich der Erleichterung und Verbesserung unserer parla- mentarischen Arbeit, keinen grossen Beitrag, das hilft uns nicht viel weiter. Es ist sicher sachgemäss, wenn Parla- mentsreform paketweise verwirklicht wird, denn sie ist ja eine permanente Aufgabe. Aber in dem Minipaket, das uns heute vorgelegt wird, ist für mein Empfinden kaum noch etwas vom ursprünglichen Problem und Konzept spürbar. Ich werde mich später zum Thema Initiativrecht im Zusam- menhang mit dem Streichungsantrag Gerwig noch äussern. Ich möchte jetzt zum Eintreten nur kurz eine allgemeine Erwägung unterbreiten. Ich fürchte, man hat bei uns - das trifft nicht nur die Kommission, es trifft den Rat als ganzen - das Grundsätzliche ein wenig aus den Augen verloren, und es ist Zeit, dass wir uns wieder darauf besinnen. Was stand denn am Anfang dieser ganzen Übung Parlamentsreform? Am Anfang standen und stehen die nie verstummenden öffentlichen Diskussionen darüber, ob unser Schweizer Parlament seine Aufgabe überhaupt noch erfüllen könne. Es sind Journalisten, die sich diesen staatspolitischen Überlegungen widmen - ich nenne namentlich Oskar Reck,
Réforme du Parlement 76 N 2 février 1983 der immer wieder mit diesem Thema kommt -, und es sind auch einzelne Parlamentarier, die sich in der Öffentlichkeit in dieser Sache zum Wort melden. Aus solchen Diskussio- nen resultierte vor nun schon mehr als zehn Jahren (1972) eine Motion Julius Binder, die der Nationalrat auch über- wies. Binder hatte verlangt, man solle einmal ganz unvorein- genommen die Vor- und Nachteile eines Schweizer Berufs- oder Milizparlaments gegeneinander abwägen. Der Natio- nalrat überwies die Motion, aber im Ständerat hiess es, ein Berufsparlament komme für die Schweiz sowieso nicht in Frage. Binder sah das ein und verlangte dann in einem Postulat eine Reform des Milizparlamentes, die er unter anderem mit der Überlegung begründete, dass «wir unaus- weichlich dem Berufsparlament zusteuern, wenn wir nicht endlich die Kraft aufbringen, eine weitreichende und funda- mentale Parlamentsreform einzuleiten». Das war der Anfang, und zwar wurde das Postulat 1973 überwiesen. Daraus resultierte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter dem Präsidium unseres Kollegen Erwin Akeret, die dann 1978 den umfassenden Bericht «Zukunft des Parlamentes» vorlegte. Heute sollten wir an der Ausführung dieser grossen Leitli- nien sein, und ich frage mich: Sind wir es eigentlich noch? Um die ursprünglich gestellte Aufgabe hier in Erinnerung zu rufen, nur ein paar Worte aus der ersten Motionsbegrün- dung durch den Motionär Julius Binder. Er sagte damals: «Wir sind auch nach der Schaffung eines eigenen Sekreta- riates der Bundesversammlung, nach dem Aufbau eines kleinen Dokumentationsdienstes und nach der Einführung der Fraktionssekretariate immer noch die relativ wenig informierten, die gehetzten, ewig überlasteten, mit der Zeit kämpfenden schweizerischen Amateurparlamentarier von relativ wenig politischer Gestaltungskraft geblieben. Wir rennen und jagen von einer Sitzung zur anderen, oder wir schwänzen diese oder jene Sitzung, oder wir gehen früher weg, weil wir gleichzeitig an verschiedenen Orten sein müssten.» Und dann äusserte Binder noch einen interes- santen Gedanken: «Der Bundesrat hat sich - wie etwas böse, aber deswegen nicht unbedingt falsch formuliert wor- den ist - zu einer Art Bundesratsdiktatur, zu einer Diktatur ohne Diktatoren emporgearbeitet. Er überwacht, beein- flusst, steuert das ganze Gesetzgebungsverfahren. Das schweizerische Parlament hat im Verlauf der letzten Jahr- zehnte auf mehr Machtbefugnisse verzichtet als die Parla- mentarier anderer Staaten.» Mit Blick auf unseren neuen Bundesrat möchte ich sagen: Das ist natürlich cum grano salis zu verstehen, was Herr Julius Binder damals sagte. Aber es ist nicht ganz zu bestreiten, dass darin etwas Beherzigenswertes steckt. Das alles wurde vor mehr als zehn Jahren so formuliert, und der Nationalrat hat sich damals dieser Sicht der Dinge angeschlossen. Das waren also die Ideen, die am Anfang standen. Ich glaube, sie sind heute nicht weniger aktuell als vor zehn Jahren. Von dieser ursprünglichen Motivation kann ich nun in der jetzigen Vorlage nichts mehr entdecken. Ich möchte dringend empfehlen, dass wir uns diese anfängli- chen Ideen wieder einmal ansehen. Es hat keinen Sinn, dass wir uns immer über die Schwäche des schweizeri- schen Parlamentes beklagen und hinterher dann doch nichts tun. Wir haben ja die Souveränität, im Rahmen unse- rer verfassungsmässigen Befugnisse - und das Parlament ist immer genau so stark, wie es sich im Rahmen seiner ver- fassungsmässigen Kompetenz selber macht. Bundl: Im Zusammenhang mit dieser sogenannten Parla- mentsreform möchte ich auf ein Problem hinweisen, das mit dieser Gesetzesrevision nicht anvisiert wird, wohl aber von der Kommission am Rande diskutiert wurde, nämlich die Art der Behandlung oder Nichtbehandlung der parlamentari- schen Vorstösse im Nationalrat. Meiner Meinung nach wäre es möglich gewesen, etwas Grundsätzliches dazu im Geschäftsverkehrsgesetz zu verankern. Da jede Bestim- mung dieses Gesetzes beide Räte betrifft, beim Ständerat aber die persönlichen Vorstösse nicht jene Problematik auf- weisen wie im Nationalrat, begreife ich die Tendenz der Kommission, diese Materie auf Reglementsstufe regeln zu wollen. Die Kommission weist auf Seite 14 der Botschaft darauf hin, es sei in einem weiteren Reformschritt geplant, auf Stufe Ratsreglement eine Lösung für eine rationellere Behand- lung der vielen persönlichen Vorstösse anzustreben. Zuhanden dieser hoffentlich bald erfolgenden Reglements- änderung möchte ich zu bedenken geben, dass unsere per- sönlichen Vorstösse nicht nur rationeller, sondern unbe- dingt auch zeitgerecht und ihrem Gewichte nach angemes- sen behandelt werden müssen. Wir haben uns angewöhnt, den sogenannten legislativen Vorlagen den Vorrang einzu- räumen und persönliche Vorstösse nur, soweit die Zeit aus- reichte, noch daranzunehmen. Wenn wir vor sieben Jahren pro Kopf etwa 21 Stunden der Behandlung von Motionen, Postulaten und Interpellationen widmeten, so waren es in den letzten drei Jahren im Durchschnitt lediglich etwa zwölf Stunden. Es ist klar, dass uns als Gesetzgeber damit zunehmend die Initiative entgleitet. Vorlagen werden uns grösstenteils auf Antrieb der Exekutive und von Volksinitia- tiven, zum Teil auch mittels Parlamentarischer Initiativen unterbreitet. Die Flut parlamentarischer Initiativen, über welche man sich jetzt laufend beklagt, die man jetzt auch eindämmen möchte, ist doch eigentlich die Folge jenes Zustandes, dass Parlamentarier eben mit den übrigen parlamentari- schen Mitteln nicht weiterkommen. Es ist in der Tat ein unwürdiger Zustand, dass unsere wichtigen, bewährten parlamentarischen Mittel entwertet werden. Motionen und Postulate, die bestritten sind, einer Diskussion harren, ste- hen während längerer Zeit an, ihr Inhalt verliert an Aktualität und Durchschlagskraft. Werden sie im Zeitraum von zwei Jahren nicht behandelt, schreibt man sie einfach ab. Der Ständerat kennt in dieser Hinsicht mindestens die Frist von vier Jahren. In einer Reglementsrevision dürfen wir die Abschreibung solcher Vorstösse nicht dulden, vielmehr ist zu verlangen, dass sie zeitgerecht innert einer bestimmten Frist behandelt werden müssen. Unsere Traktandenliste muss dann eben entsprechend geplant und angepasst wer- den; eventuell ist mindestens ein Tag pro Session für per- sönliche Vorstösse zu reservieren. Damit möchte ich nicht absolut gegen gewisse quantitative Beschränkungen in der Benützung der parlamentarischen Mittel sprechen. Auch können weitere Rationalisierungs- möglichkeiten eventuell in Frage kommen. Aber mit der Massenerledigung im schriftlichen Verfahren allein ist es nicht getan. In erster Linie sind Mittel und Wege zu suchen, bestrittene persönliche Vorstösse überhaupt zu behandeln. Die Reglementsbestimmung muss eliminiert werden, wonach «die mündliche Behandlung von Motions- und Postulatsvorschlägen und Interpellationen stattfindet, sobald die Geschäftslast es gestattet». Die Geschäftslast im Nationalrat ist immer da. Ich ersuche die Kommission Parlamentsreform, dieses Problem sofort an die Hand zu nehmen. Es erleidet keinen Aufschub. Wenn wir unsere gesetzgeberische Initiative wieder in die eigene Gewalt bekommen wollen, um damit eben wahres Parlament zu sein, dann haben wir dringend dafür zu sorgen, dass die eigentlichen parlamentarischen Mittel wieder ihren früheren Stellenwert erhalten. Hubacher, Berichterstatter: Dass keine besondere Begei- sterung für die Anträge der Kommission aufkommt und keine Ovationen gespendet werden, ist der Kommission zum voraus klar gewesen. Wir sind ja in unserem einerseits gestellten Auftrag und andererseits der zur Verfügung ste- henden Zeit sowieso in einem Engpass. Ich verstehe den Protest meines Freundes Gerwig - der hier sehr persönlich die Situation, wie er sie erlebt und empfindet, dargelegt hat - sehr gut. Es kommt ja auch nicht ganz von ungefähr, dass jetzt die kritischen Beiträge aus der Fraktion stammen, die eigentlich zur Minderheit gehört und die offensichtlich den Abnützungserscheinungen stärker ausgesetzt ist als jene, die die politische Mehrheitsgruppierung darstellen. Aber ich möchte trotzdem Andreas Gerwig sagen: Entscheidend
- Februar 198377 Parlamentsreform sind nicht nur das Geschäftsverkehrsgesetz, das Ratsregle- ment und alle die anderen Spielregeln, die wir uns selber geben, sondern der politische Wille, was dieses Parlament sein oder nicht sein will! Und das erleben wir aus verschie- dener Optik eben sehr unterschiedlich. Herr Ott hat die Frage «Berufsparlament» noch angetönt und mehr oder weniger der Kommission vorgeworfen, sie hätte diese Frage prüfen müssen. Die Diskussion Miliz- oder Berufsparlament war ein Thema in der Kommission Akeret «Zukunft des Parlamentes». Dort ist ausgiebig über diese Frage debattiert und nachher entschieden worden, ob es wünschbar oder nicht wünschbar wäre, ein Berufs- parlament zu werden. Man hält es - wahrscheinlich ist das realistisch - politisch nicht für machbar. Das Schweizervolk gäbe kein Einverständnis für ein Berufsparlament. Das war die überwiegende Meinung der Mehrheit, und ich würde davon ausgehen, dass das nicht falsch ist. Bei aller Belastung, die wir noch freiwillig auf uns nehmen, ist ja keiner gezwungen, Mitglied dieses hohen Hauses zu werden. Wir tun es offenbar zum Teil aus Gründen, die wir- uns selber nicht erklären können. Da ist irgendeine Lust vorhanden, eine Faszination an der Aufgabe, politisch mit- zuwirken, am öffentlichen Geschehen teilzuhaben: das gibt irgendwie die Kraft. Aber es ist immer noch freiwillig. Es besteht kein Grund, dass wir uns beklagen und uns selber bedauern. Und das Problem ist nicht nur die Frage: «Berufs-/Milizparlament». Es wäre zweifellos eine Erleichterung, den österreichischen Status zu haben. In Österreich gibt es ein Berufsparlament. Wir haben mit einiger Überraschung festgestellt, dass die- ses Berufsparlament weniger Plenarsitzungen durchführt als wir. Es waren 1981 39 Plenarsitzungstage. Wir kommen - ohne ausserordentliche Sessionen - auf 52. Allerdings haben sie ein anderes System. Die Österreicher tagen so in Abständen von neun bis zehn Tagen einen Tag, Beginn um neun Uhr, und die Traktandenliste wird durchgespielt, auch wenn es bis morgens drei, vier oder fünf Uhr geht. Das soll schon vorgekommen sein, aber es hat offenbar auch einen Disziplinierungseffekt gehabt. Abgeordnete machen sich offenbar nicht beliebt, wenn sie nach Mitternacht noch zu grossen rhetorischen Glanzleistungen ausholen wollen. Aber das Berufsparlament Österreichs kommt mit weniger Plenarsitzungen aus als wir. Das heisst, der einzelne Abge- ordnete hat sehr viel persönliche Zeit zur Verfügung für Kommissionssitzungen - die sind dann, glaube ich, etwas üppiger als bei uns -, aber auch Zeit für die Bearbeitung seines Wahlkreises, Wählerkontakte, Bürgerkontakte usw. Das ist eine privilegierte Stellung. Der österreichische Abgeordnete ist bezahlt wie die höchsten Beamten im österreichischen Staat; das wäre bei uns wahrscheinlich der Bundeskanzler. Das ist ungefähr die Situation des österrei- chischen Parlamentariers. Das ist keine schlechte Position. Es stellt sich aber auch die Frage, ob da nicht vielleicht schon zuviel Privilegierung besteht. Wir haben im Deutschen Bundestag - obschon das Verglei- che sind, die nicht «hauen» - ein Berufsparlament. Aber die Präsenz im Bundestag ist im Durchschnitt viel schlechter als bei uns, das geben die Deutschen selber zu. Eine Prä- senz von 50 oder weniger Abgeordneten ist dort keine Sel- tenheit. Wir sehen im Fernsehen immer nur die Hauptdar- steller, nur die grossen, interessanten Debattenausschnitte, wie bei den Bundesligaspielen immer nur die besten Sze- nen. Der Alltag des Deutschen Bundestages ist gar nicht so glanzvoll, und die Teilnahme - obwohl das Berufsparlamen- tarier sind - an den Sitzungen ist schlechter als die Präsenz der Milizparlamentarier hier in der Schweiz, obschon der Deutsche Bundestag eine eigene Bundestagsverwaltung von rund 3000 Beschäftigten an seiner Seite hat. Wenn Sie das vergleichen mit unserem Stab, den Herr Sauvant und einige Mitarbeiter haben: es geht um ein paar Dutzend Mit- arbeiter. Es bestätigt sich die alte Situation, dass wir Schweizer im extremen Minimum und die Deutschen im extremen Maximum stehen. Das ist aber nicht nur in der Politik so. Ich würde sagen: das geht durch alle Schichten und Branchen; das ist auch zum Teil in der Wirtschaft so. Der Schweizer ist offenbar dazu geboren, mehr zu arbeiten und zu leisten als andere. Also, wir haben diese Frage nicht mehr debattiert. Sie ist im Vorfeld «Zukunft des Parlamen- tes» eigentlich ausgiebig behandelt. In unserer Kommission ist der Antrag zur Kenntnis genommen worden. Es hat kei- nen Sinn, diese Frage weiter zu beraten. Ein Berufsparla- ment liegt politisch nicht im Bereich des Möglichen. Zum Schluss die parlamentarischen Vorstösse; Herr Bundi, da werden wir darauf zurückkommen. Die Kommission hat beantragt, dass man im Ratsbüro bei der Gestaltung des Sitzungsprogramms den zweiten und dritten Montag nach der Fragestunde für die persönlichen Vorstösse reserviert, damit man automatisch weiss, dass diese beiden Montage für persönliche Vorstösse reserviert sind. Das würde doch etwas Luft geben und auch den persönlichen Vorstössen wieder den Stellenwert, den sie verdienen. Am zeitlichen Rahmen, der uns zur Verfügung steht, können wir nicht viel ändern. Wir müssen in dieser Zwangslage, die von der Auf- gabenseite her besteht und von der Zeitknappheit natürlich nicht erleichtert wird, im Rahmen dieses Milizparlamentes das Bestmögliche zu machen versuchen. M. Sarchi, rapporteur: Face aux voix critiques qui se sont élevées à l'égard des travaux de votre commission, j'aime- rais faire une seule remarque générale. Ce serait pure illusion de croire que l'on pourrait améliorer l'efficacité des travaux parlementaires ou respecter plus fidèlement le principe démocratique par une simple révision des dispositions législatives. La volonté politique a bien plus d'importance. La qualité, d'une part, et la faiblesse des parlementaires, d'autre part, ont une importance bien plus déterminante. On a déjà pu apporter la preuve, notamment au cours des travaux de votre commission, que certaines dispositions réglementaires existantes ne sont pas appliquées avec une volonté politique suffisante. C'est la volonté politique qui est primordiale, et ensuite vient l'application des disposi- tions, du droit parlementaire. J'ai dit que le but que nous devons poursuivre en premier lieu, est d'améliorer l'efficience de nos travaux. Je crois que, petit à petit, grâce aux révisions, soit du règlement du Conseil national, soit d'autres règlements, nous avons déjà augmenté le rendement de l'institution parlementaire. Il ne serait pas exact de poser le problème d'une manière doctrinale sous la forme de l'alternative: parlement de milice ou parlement professionnel. Dans la pratique, un modèle de parlement de milice pur, ou un modèle de parle- ment professionnel pur, n'existe pas. Même notre Parle- ment, qui se définit comme parlement de milice, est partiel- lement un parlement professionnel, car il est composé de membres qui sont des professionnels de la politique, soit qu'ils siègent dans des Conseils d'Etat, soit qu'ils occupent dans la vie économique des situations qui leur permettent de faire de la politique, je ne dis pas à 100 pour cent mais en tout cas à 90 pour cent. De plus, on peut dire qu'il y a un problème d'indemnités. Il est clair que si chaque membre du parlement devait rece- voir une indemnité qui lui permette de vivre, ou en tout cas de garantir son niveau de vie à 50 ou à 60 pour cent, on irait vers un parlement professionnel. Mais ce problème-là a déjà été examiné, lors de la révision de la loi sur les indem- nités. Au cours des longs travaux de la Commission Akeret, on s'est convaincu qu'un parlement professionnel au sens strict du mot ne trouverait pas sa place parmi les institu- tions politiques suisses. Mais, je le répète, c'est là un faux problème. Nous pouvons trouver d'autres mesures pour améliorer l'efficience des travaux du Parlement et pour respecter les principes d'une expression démocratique à l'intérieur du Parlement. Präsident: Herr Ott wünscht eine persönliche Erklärung abzugeben. Ott: Da ich mich in diesem Geschäft mit Anträgen zum Wort meldete, liegt mir sehr an einer sachlichen Richtigstellung,
Réforme du Parlement 78 N 2 février 1983 damit man mich nicht in eine falsche Ecke schiebt oder mir falsche Prämissen unterstellt. Ich glaube, die beiden Kom- missionsreferenten haben mich missverstanden, indem zumindest Herr Hubacher meine Kritik an der Vorlage offen- bar als Befürwortung des Berufsparlamentes verstand. Das Gegenteil trifft zu; ich bin selber ein glühender Befürworter der Beibehaltung des Milizparlamentes. Ich habe mich lediglich auf die seinerzeitige Begründung des Herrn Julius Binder bezogen, der die Sache ins Rollen gebracht hatte. Er war bei seinen Überlegungen ausgegangen von einer Gegenüberstellung Berufsparlament/Milizparlament und sagte - diese Überlegung halte ich für richtig -: «Um unser Parlament als Milizparlament zu erhalten, müssen wir den Mut zu wirklich grosszügigen Reformen aufbringen.» Das ist auch meine Meinung. Präsident: Herr Bundesrat Friedrich verzichtet auf das Wort. Es ist kein gültiger Antrag auf Nichteintreten gestellt worden; damit ist Eintreten beschlossen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 12.25 Uhr La séance est levée à 12 h 25
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative. Parlamentsreform (Revision GVG) Initiative parlementaire. Réforme du Parlement (révision LRC) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band I Volume Volume Session Februarsession Session Session de février Sessione Sessione di febbraio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 78.233 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.02.1983 - 08:00 Date Data Seite 71-78 Page Pagina Ref. No 20 011 221 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.