Verwaltungsbehörden 16.12.1982 82.364
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Motion du Conseil national (Christinat)
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E
16 décembre 1982
Art. 1 al. 1 ch. 2 Proposition de la commission
Maintenir
Gerber, Berichterstatter: In Artikel 1 Absatz 1 Ziffer 2 des Bundesbeschlusses über den Voranschlag der Schweizeri- schen Bundesbahnen für das Jahr 1983 besteht zwischen dem Nationalrat und unserem Rat eine Differenz. Am 15. Dezember hat der Nationalrat einen Aufwand von 3011,8 Millionen Franken beschlossen. Wir haben am 9. Dezember in unserem Rat einen Aufwand von 2997,6 Millionen Fran- ken beschlossen. Es besteht also eine Differenz von 14,2 Millionen Franken.
5,2 Millionen Franken dieser Differenz gehen auf das Konto «Ablehnung der Arbeitszeitverkürzung». Die Arbeitszeitver- kürzung ist auch im Nationalrat abgelehnt worden. Der Nationalrat hat aber darauf verzichtet, den Voranschlag ent- sprechend abzuändern. Wir haben das getan.
9 Millionen Franken Differenz gehen auf die vom Nationalrat vorgeschlagene Waggonrevision zurück. Ihre Kommission hat sich zu dieser Frage folgende Überlegungen gemacht: Nach Leistungsauftrag haben wir den SBB einen möglichst grossen unternehmerischen Spielraum zugewiesen. Die SBB haben, abgesehen von der Abgeltung gemeinwirt- schaftlicher Leistungen, nach unternehmerischen Grund- sätzen den vollen Rechnungsausgleich anzustreben. Die Bundesversammlung hat nach SBB-Gesetz, abgesehen von der Bewilligung neuer Linien, keine Befugnis, auf die Inve- stitionspolitik der SBB Einfluss zu nehmen, geschweige denn auf die Unterhaltspolitik der SBB. Es ist Sache der SBB, zu beurteilen, wann wie viele Wagen revidiert werden müssen.
Das Parlament hat den Entscheid, welche Unterhaltsarbei- ten in SBB-Werkstätten erledigt werden und welche in der Privatindustrie, dem Bundesrat und den SBB überlassen. Ein punktuelles Eingreifen wäre nach Auffassung Ihrer Kommission falsch. Der Chef des EVED wird abklären, ob und was für Zusicherungen der Wagonfabrik Schlieren gegebenenfalls gemacht wurden. Dabei soll das Vertrauensprinzip nicht gestört werden. Wir hoffen aller- dings, dass sich alle Beteiligten an dieses Vertrauensprinzip halten werden. Herr Bundesrat Schlumpf wird hierzu noch eine Erklärung abgeben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen, am seinerzeitigen Beschluss des Ständerates festzuhalten und die vom Nationalrat vorgeschlagene Erhöhung des Aufwan- des unter Artikel 1 Absatz 1 Ziffer 2 von 9 Millionen Franken für Waggonrevisionen abzulehnen.
Bundesrat Schlumpf: Ich will gerne, wie das die vorbera- tende Kommission unter dem Präsidium von Ständerat Ger- ber wünscht, eine Erklärung abgeben, wie wir in bezug auf die Meinungsverschiedenheit betreffend Auftragserteilun- gen an die Wagonfabrik Schlieren (SWS) weiter vorgehen. Ich habe der Generaldirektion der SBB, nachdem diese Meinungsverschiedenheit am 7. Dezember dieses Jahres im Nationalrat entstand, folgende Aufträge geben:
Darstellung der Gespräche mit der SWS betreffend Revi- sionsaufträge für Reisezugwagen - das steht konkret in Frage - und andere Aufträge.
Darstellung der Unterhaltspolitik in bezug auf das Wagenmaterial insgesamt, insbesondere auch in bezug auf Schadenbehebungen und Gewährleistung der Betriebs- sicherheit.
Kapazität für Revisionsarbeiten in den eigenen Werkstät- ten der SBB, Umfang von Aufträgen an Dritte für Revisions- arbeiten, insbesondere in bezug auf Reisezugwagen, aber auch anderes Wagenmaterial.
Aufträge an die SWS seit 1980 insgesamt und nach Kate- gorien sowie mögliche Aufträge in den kommenden Jahren, also über 1983 hinaus.
Gestützt auf Unterlagen, die die Generaldirektion SBB und die zuständige Kreisdirektion Ill nun beizubringen haben
(damit wir diese den Verkehrskommissionen unterbreiten können), werden wir abklären, ob das Vertrauensprinzip, das Ständerat Gerber erwähnte, verletzt worden sei. Denn das Vertrauensprinzip muss natürlich seitens der Unterneh- mungen des Bundes honoriert werden. Aber das konnte ich in einer Woche nicht abklären. Es geht einfach nicht an, dass man auf dem Wege über die Information von Parla- mentariern quasi eine Vermutung lanciert, das Vertrauens- prinzip sei verletzt worden. Wir klären das ab und werden die Konsequenzen daraus ziehen; wir werden die parlamen- tarischen Verkehrskommissionen darüber orientieren. Wenn ich - und mit mir der Bundesrat - zum Schluss gelan- gen sollte, dass nach dem Vertrauensprinzip zusätzliche Auftragserteilungen erfolgen müssen, dann wird das auch geschehen.
Frau Lieberherr: Ich wünsche, dass wir eine Abstimmung durchführen und nicht einfach feststellen, wir hätten dem Kommissionsantrag zugestimmt. Ich bin sehr froh über das, was Herr Bundesrat Schlumpf soeben ausführte in bezug auf abgegebene Versprechungen. Dafür bin ich dankbar, aber es genügt mir im jetzigen Zeitpunkt nicht; darum wün- sche ich eine nochmalige Abstimmung.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission (Festhalten) 25 Stimmen
Für Zustimmung zum Nationalrat 8 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.364
Motion des Nationalrates (Christinat) Sicherheit der Grenze. Anstellung von Zollpersonal Motion du Conseil national (Christinat) Sécurité de la frontière. Recrutement du personnel douanier
Beschluss des Nationalrates vom 25. Juni 1982 Décision du Conseil national du 25 juin 1982
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird ersucht, rasch die unbedingt notwendi- gen Massnahmen zur vermehrten Einstellung von Personal in der Zollverwaltung und ganz besonders im Grenzwacht- korps zu treffen, damit eine reguläre Überwachung unserer Grenzen gewährleistet werden kann.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est prié de prendre rapidement les mesures indispensables permettant d'assurer une surveil- lance normale de nos frontières par l'engagement intensif de personnel dans l'administration des douanes et tout spécialement dans le corps des gardes-frontière.
Muheim, Berichterstatter: Ihre Kommission beantragt Ihnen - in Übereinstimmung mit Bundesrat und Nationalrat -, die Motion von Frau Christinat an den Bundesrat zu überwei- sen. Worum geht es? Es geht um den Grenzwachtdienst, der Aufgaben umfasst, die der Zollverwaltung zugewiesen und für unser Land von beachtlichem Interesse sind. Ihre Kommission hat das Vorhandensein von Problemen in die- sem Bereich voll anerkannt. Massnahmen an der Grenze im Sinne einer Verstärkung der Überwachung drängen sich auf. Verschiedene Gründe sprechen dafür, zum Beispiel die Sicherheit des Personals. Sie wissen, dass Grenzwachtbe- amte durch die heutige Terrorszene gefährdet, ja auch
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983
schon getötet worden sind. Es geht um die Sicherstellung der Kontrollen durch eine angemessene Überwachungs- dichte; es geht um die Schliessung oder teilweise Schlies- sung von Grenzübergängen. Es geht auch um soziale Pro- bleme in der Gestaltung des Grenzwachtdienstes (Unregel- mässigkeit der Dienste, Einteilungen, Wochentage und Wochenenddienste usw.). Ihre Kommission anerkennt das Vorhandensein dieser Probleme. Sie wünscht auch, dass ihnen zuleibe gerückt wird und bittet daher den Bundesrat durch Überweisung dieser Motion, zu handeln.
Die im Motionstext aufgeworfenen Personalfragen sind wichtig. Sie bilden das zentrale Problem der Motion, dürfen aber nicht als einziges betrachtet werden. Aus diesem Grunde empfiehlt Ihnen die vorberatende Kommission, die Motion zwar zu überweisen, aber an sie einige Randbedin- gungen «anzuhängen». Es handelt sich um vier einengende Elemente.
Wir wünschen eine gesamtheitliche Lösung dieser Pro- blematik. Das Grenzwachtkorps ist ein Teil der Zollverwal- tung. Es ist daher selbstverständlich, dass die Personal- bewirtschaftung über den gesamten Verwaltungsteil zu betrachten ist.
Das Parlament will mit der Überweisung der Motion nicht in die interne Stellenbewirtschaftung des Bundesrates ein- greifen. Wir wollen somit auf der traditionellen Linie verblei- ben, die in einer bestimmten Arbeitsteilung zwischen Parla- ment und Bundesrat besteht, wonach wir auf Parlaments- ebene die globale Plafonierung bestimmen und der Bun- desrat innerhalb dieser Gesamtzahl das Zutreffende veran- lasst. Denn nur der Bundesrat und seine mitverantwortli chen Chefbeamten können den Gesamtüberblick gewähr- leisten. Nur der Bundesrat kann sachlich richtige Entschei- dungen über diese Details treffen; dem Bundesrat fällt aber auch die Verantwortung zu, kraft seines Amtes wo nötig auch interdepartementale Verschiebungen zu erzwingen.
Wir wollen mit der Überweisung der Motion nicht präjudi- zieren, ob und wie die vor den Räten liegende Vorlage über die Stellenplafonierung beschlossen werden soll. Der Gesetzentwurf wird bald zur Beratung in unsere Kammer kommen; jede Dame und jeder Herr wird schliesslich frei bleiben, zu diesem neuen Bundesgesetz ihre oder seine Stimme nach freiem Ermessen abzugeben. Sie sehen: Die Überweisung der Motion soll kein Präjudiz schaffen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat in der Publikation 1981 über den Personalbestand der Eidgenössischen Zoll- verwaltung orientiert. Ich verweise auf Randziffer 2. Dort sind Empfehlungen an die Adresse des Bundesrates formu- liert.
Ihre Kommission wünscht, dass diese Empfehlungen durch die Überweisung der Motion nicht etwa als erledigt betrach- tet werden. Es ist weiterhin Sache des Bundesrates, die in den Randziffern 251 bis 254 auf Seite 9 des erwähnten Berichtes umschriebenen Empfehlungen zu beachten und sie schrittweise zu verwirklichen.
In diesem Sinne glauben wir, dass die Motion zwar ein Pro- blem anvisiert, das zu lösen notwendig ist; aus den vier Randbedingungen können Sie jedoch erkennen, dass eine Reihe weiterer Fragen konkret vom Bundesrat in seiner Kompetenz und Verantwortung zu erledigen sind.
Bundesrat Ritschard: Ich bin durchaus einverstanden mit dem, was Herr Ständerat Muheim für die Kommission gesagt hat. Ich muss aber darauf hinweisen, dass wir alle diese Probleme, die von der Geschäftsprüfungskommission skizziert worden sind, nicht ohne eine Erhöhung des Perso- nalplafonds durchführen können. Es braucht dazu im End- zustand über 100 Mann. Wir werden Ihnen mit dem Voran- schlag für das übernächste Jahr die entsprechenden Anträge zur Erhöhung des Personalbestandes beim Grenz- wachtkorps unterbreiten, möglicherweise schon vorher, weil wir noch nicht wissen, wie viele Austritte der dem- nächst zu Ende gehenden Grenzwachtrekrutenschule fol- gen werden. In früheren Jahren musste man jeweils mit 80 bis 90 Austritten rechnen. In der gegenwärtigen Rezes-
sionsphase ist diese Zahl der Austritte kleiner geworden, so dass die Möglichkeit besteht - ich sage nicht «Gefahr», ganz im Gegenteil -, dass wir Ende des nächstes Jahres einen höheren Durchschnittsbestand haben werden, als er für das Grenzwachtkorps zu bewilligen ist.
Natürlich werden wir versuchen, wie das Herr Ständerat Muheim gesagt hat, die Sache intern auszugleichen. Das von der Motion verfolgte Ziel lässt sich jedoch ohne eine spürbare Erhöhung der Bestände vor allem beim Grenz- wachtkorps und beim Zollpersonal auf den Grenzposten nicht erreichen.
Diese kleine Einschränkung wollte ich machen, um Sie dar- über nicht im unklaren zu lassen.
Überwiesen - Transmis
Hier wird die Sitzung für 30 Minuten unterbrochen La séance est interrompue pour 30 minutes
82.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983
Siehe Seite 677 hiervor - Voir page 677 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 16 décembre 1982
Differenzen - Divergences
606.373.01 Zollverwaltung. Beiträge
Antrag der Kommission Festhalten
606.373.01 Administration des douanes. Contributions Proposition de la commission Maintenir
Bürgi, Berichterstatter: Lassen Sie mich zunächst noch ein- mal die sachliche Ausgangslage für das Geschäft «Entschä- digung an die Gemeinde-Ackerbaustellen» kurz darlegen. Die landwirtschaftlichen Verbraucher von Treibstoff erhalten eine Rückvergütung auf den bezahlten Treibstoffzöllen. Es gibt in der ganzen Schweiz nahezu 90 000 Berechtigte. Um die Dinge administrativ zu vereinfachen, werden Gemeinde-Ackerbaustellen zur Bearbeitung dieser Rück- erstattungsgesuche eingeschaltet. Dafür erhalten diese Gemeinde-Ackerbaustellen eine Entschädigung. Diese wer- den nicht aus der Bundeskasse bezahlt. Die Oberzolldirek- tion macht bei den Rückerstattungen einen Abzug von 3 Prozent für ihren administrativen Aufwand. Aus diesen wird die Entschädigung an die Gemeinde-Ackerbaustellen bezahlt.
Zum zweiten haben wir festgestellt, dass für das Gesuchs- jahr 1982 die Unterlagen bereits an die Gemeinde-Acker- baustellen verschickt sind. Das Verfahren auf Rückerstat- tung über die Gemeinde-Ackerbaustellen mit der Aussicht, die übliche Entschädigung dafür ausbezahlt zu erhalten, ist damit eingeleitet. Das scheint uns ein wesentlicher Tatbe- stand im Verhältnis Bund und Gemeinden zu sein.
Der Nationalrat hat heute morgen an seinem Streichungs- antrag festgehalten, indessen mit einer stark verminderten Mehrheit; der entsprechende Beschluss wurde mit 57 zu 45 Stimmen gefasst. Ihre Kommission kam mit 6 zu 3 Stimmen zum Antrag, an unserem Beschluss festzuhalten, also die- sen Betrag von 300 000 Franken nicht zu streichen. Dies betrifft ausschliesslich das Budget 1983. Gleichzeitig möch- ten wir das Finanzdepartement beauftragen, den beiden
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Motion des Nationalrates (Christinat) Sicherheit der Grenze. Anstellung von Zollpersonal Motion du Conseil national (Christinat) Sécurité de la frontière. Recrutement du personnel douanier
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Jahr
1982
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Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.364
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
706-707
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20 011 182
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