Swisspetrol aid: approval of commitment credit

20011176Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)15.12.1982Granted

Zusammenfassung

The Council of States dealt with the federal decree on aid to Swisspetrol for continued oil and gas research. After the rapporteur and the Federal Councillor explained the energy-policy, research-policy, and legal background, the chamber approved the commission's proposal and adopted the draft in full. The decision confirmed the grant of a commitment credit of CHF 10 million for annual contributions over up to ten years.

Regest

Federal financial aid for research; approval of a commitment credit. Where Parliament is asked to authorize multi-year contributions under the federal financial rules, it may approve the commitment credit by special federal decree after assessing the policy purpose, the proposed financing structure, and the legal basis; the decree merely authorizes the expenditure framework, while the detailed contractual arrangements remain within the competence of the Federal Council.

Gesamter Gesetzestext

Swisspetrol SA. Aide

698

E

15 décembre 1982

Art. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

82.046

Swisspetrol AG. Bundeshilfe Swisspetrol SA. Aide

Botschaft und Beschlussentwurf vom 2. Juni 1982 (BBI II, 845) Message et projet d'arrêté du 2 juin 1982 (FF II, 869) Beschluss des Nationalrates vom 6. Oktober 1982 Décision du Conseil national du 6 octobre 1982

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national

Arnold, Berichterstatter: Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken, um der Swisspetrol Holding AG während höchstens zehn Jahren jährliche Beiträge bis zu 2 Millionen Franken für die Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz ausrichten zu können. Geplant ist ein neues Forschungsprogramm mit seismi- schen Messungen und 8 bis 13 Bohrungen. Die Durchfüh- rung dieses Programms wird 150 Millionen Franken kosten. 90 Prozent dieser Kosten tragen zwei Partner aus der Bun- desrepublik Deutschland, nämlich die Bergbaugesellschaf- ten Brigitta und Elwerath, die ihrerseits zu je 50 Prozent den deutschen Tochtergesellschaften von Shell und Esso gehö- ren. 10 Prozent oder 15 Millionen Franken wären von der Swisspetrol Holding AG, einer rein schweizerischen Gesell- schaft, aufzubringen. Deren flüssige Mittel wurden jedoch durch die bisherigen Forschungen fast vollständig aufge- zehrt. 10 Millionen Franken soll sie vom Bund erhalten, die restlichen 5 Millionen Franken sollen von den Aktionären oder beteiligten Konzessionskantonen aufgebracht werden. Damit wäre das neue Forschungsprogramm finanziert. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession mit 94 Ja gegen 5 Nein zugestimmt.

Ihre Kommission hat die Vorlage am 19. November dieses Jahres eingehend beraten. Für den interessanten naturwis- senschaftlichen Abriss über die Entstehung von Erdöl und Erdgas darf ich auf die Botschaft des Bundesrates verwei- sen. Noch selten hat der Bundesrat wie hier in einer Bot- schaft zeitlich so weit zurückgegriffen, nämlich um Jahrmil- lionen - in die Zeit, da unser heutiges schweizerisches Mit- telland noch von einem Meeresarm des Mittelmeeres bedeckt war. .

In der Botschaft können Sie auch die Geschichte der schweizerischen Erdöl- und Erdgasforschung nachlesen. Nationalrat Stucky hat als deutschsprachiger Referent im

Nationalrat aus eigener Kenntnis interessante Ergänzungen vorgetragen. Aus der Geologie und aus den bisherigen Bohrungen ergibt sich, dass durchaus die Möglichkeit besteht, in der Schweiz auf wirtschaftlich verwertbare Vor- kommen von Erdöl oder Erdgas zu stossen, wenn die For- schungen fortgesetzt werden. Eine Gewähr hierfür besteht jedoch nicht. Nicht wiederholen möchte ich die wichtigen Ausführungen in der Botschaft darüber, wer die Swisspetrol Holding AG ist, an welchen Gesellschaften der Erdölfor- schung in der Schweiz sie beteiligt und welches der Anteil der ausländischen Partner ist.

Wie eingangs dargelegt, übernehmen zwei ausländische Gesellschaften zusammen 90 Prozent der Forschungs- kosten des neuen Programms. In unseren Kommissionsbe- ratungen wurde klargestellt, dass im Falle von wirtschaftlich verwertbaren Vorkommen diese ausländischen Gesellschaf- ten nicht etwa mit 90 Prozent am Ertrag teilhaben, sondern nur in dem Mass, wie sie am Aktienkapital der betreffenden Fördergesellschaften beteiligt sind. Wie im Nationalrat dar- gelegt wurde, enthalten die Verträge zwischen den Konzes- sionskantonen und den heutigen Forschungsgesellschaften die Klausel, dass in den Ausbeutungsgesellschaften 51 Pro- zent des Aktienkapitals in schweizerischen Händen liegen müssen.

Ich habe Ihnen kurz den Inhalt und das Ergebnis der Kom- missionsberatungen darzulegen. Ihre Kommission hat die Vorlage namentlich unter drei Gesichtspunkten diskutiert, nämlich den Gesichtspunkten der Energiepolitik, der For- schungspolitik und der Rechtsgrundlagen und Rechtsfor- men der vorgeschlagenen Bundeshilfe. Für einmal stelle ich die Rechtsgrundlagen nicht an den Anfang.

  1. Energiepolitisch liegt die Erdöl- und Erdgasforschung offensichtlich richtig. Eigene Vorkommen könnten unsere grosse Auslandabhängigkeit im Bereich der Energie verrin- gern. Erdgas wäre als Alternativenergie willkommen. Für Kriegs- und Krisenzeiten wären eigene, noch nicht ausge- beutete Vorkommen ein Beitrag an die Lagerhaltung. Ent- leerte Erdgaslagerstätten könnten mit eingeführtem Gas neu aufgefüllt werden und auch so als Lager dienen. Und schliesslich gewinnt man bei den Bohrungen in grosse Tie- fen wertvolle Erkenntnisse über die Erdwärme, die als wei- tere Alternativenergie auch bei uns in der Schweiz bereits Gegenstand von Studien ist.

Obwohl die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz zu begrüssen ist, fragte man sich in der Kommission, ob dazu die Bundeshilfe wirklich notwendig sei oder ob die Privatwirtschaft den relativ bescheidenen Bundesanteil von 10 Millionen Franken nicht selber aufbrin- gen könnte, nachdem in den letzten zehn Jahren ein For- schungsprogramm von 130 Millionen Franken ohne Bun- deshilfe durchgeführt worden war und das neue For- schungsprogramm mit weiteren 150 Millionen Franken rechnet.

Die immer wieder gehörte Frage, ob unsere Erdgasvorkom- men nicht für Kriegs- und Krisenzeiten aufgespart und nicht jetzt ausgebeutet werden sollten, wurde auch in Ihrer Kom- mission gestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Bun- desbeitrag an die Swisspetrol für die Weiterführung der Forschung, namentlich für weitere Messungen und Bohrun- gen entlang den Voralpen, bestimmt ist. Erst wenn man wirklich fündig geworden ist, stellt sich die Frage, ob ein Vorkommen sofort oder allenfalls zeitlich gestaffelt verwer- tet werden soll. Der Aufwand, der mit der Forschung ver- . bunden ist, sollte freilich früher oder später durch Einnah- men aus der Verwertung gedeckt werden können. Von die- ser Vorstellung geht auch die Botschaft des Bundesrates aus.

  1. Die Bohrungen und Messungen auf der Suche nach Erdöl und Erdgas können neue Aufschlüsse über die Geo- logie unseres Landes und über die Erdwärme geben. Der Bundesrat will sich im Vertrag mit der Swisspetrol ausbe- dingen, dass er zusätzliche Abklärungen in der genannten Richtung verlangen kann. Die heutige Vorlage geht in ihrer Bedeutung also über das Interesse an Erdöl und Erdgas

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Swisspetrol AG. Bundeshilfe

hinaus. Unser Interesse an der besseren Erforschung des Untergrundes blieb in Ihrer Kommission unbestritten. Zu reden gab hingegen die Frage, wer zu den Forschungs- ergebnissen Zutritt erhalten solle. Die Daten können wirt- schaftliche Werte darstellen. Man muss deshalb Verständ- nis dafür aufbringen, dass derjenige, der die Forschungsko- sten zum grössten Teil bezahlt, die Ergebnisse nicht zu sei- nem Nachteil jedermann zugänglich machen will. Der Ent- wurf des Vertrages mit der Swisspetrol sieht deshalb vor, dass der Bund die Daten zwar für seine eigene wissen- schaftliche Forschung erhält, sie aber nur im Einvernehmen mit dem Vertragspartner an die Hochschulen und an Dritte weitergeben darf.

  1. Bei den rechtlichen Gesichtspunkten wurde in der Kom- mission klar herausgearbeitet, dass die Rechtsgrundlage für eine Bundeshilfe an die Forschung nach Erdöl und Erd- gas nicht etwa erst mit dem vorliegenden Bundesbeschluss geschaffen wird, sondern bereits besteht, nämlich im Bun- desgesetz über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge. Nach diesem Gesetz ist der Bundesrat für den Abschluss ent- sprechender Verträge zuständig. In der Hand des Parlamen- tes jedoch liegt es, die finanziellen Mittel zu bewilligen und damit zur angeforderten Bundeshilfe ja oder nein zu sagen. Da sich die Bundesbeiträge über mehrere Jahre, längstens zehn Jahre, erstrecken sollen, steht das Parlament vor der Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 10 Millionen Franken. Verpflichtungskredite werden in den meisten Fäl- len mit dem jährlichen Voranschlag zur Staatsrechnung behandelt und bewilligt. Nach Artikel 24 des Bundesgeset- zes über den eidgenössichen Finanzhaushalt bestimmen die eidgenössischen Räte, in welchen Fällen Verpflichtungs- kredite mit besonderer Botschaft zu unterbreiten sind.

Im vorliegenden Fall war es sicher zweckmässig, dass der Bundesrat eine besondere Botschaft machte und den Kre- dit nicht einfach mit dem Budget vorlegte. Der Nationalrat hat diesem Vorgehen bereits zugestimmt.

Wenn das Parlament den Kredit bewilligt hat, will der Bun- desrat, wie Sie der Botschaft entnehmen können, während höchstens zehn Jahren jährliche Beiträge von höchstens 2 Millionen Franken vorerst als zinslose, aber rückzahlbare Darlehen geben, die mit Zins zurückzuzahlen sind, wenn die Bohrungen zum wirtschaftlichen Erfolg, namentlich zur Ausschüttung von Gewinn, führen. Anstelle der Rückzah- lung im Erfolgsfall will der Bundesrat die Möglichkeit einer Beteiligung an der Swisspetrol ausbedingen. In der Kom- mission wurden aber gegen diese Beteiligung des Bundes an einer Gesellschaft, die mit Erdöl oder Erdgas Handel trei- ben würde, sofort Bedenken laut. Der künftige Vertrag mit der Swisspetrol über die näheren Bedingungen ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Bundesbeschlusses, weil er in die Zuständigkeit des Bundesrates fällt. Die Rück- zahlung der 10 Millionen Franken ist wohl mit der gleichen Unsicherheit behaftet wie unsere Suche nach Erdöl und Erdgas überhaupt.

Noch ein Wort zur Stellung der Kantone: ihnen steht das Bergregal zu. Ohne eine entsprechende Konzession des Standortkantons kann keine Bohrung nach Erdöl oder Erd- gas ausgeführt werden. Wahrscheinlich erhalten die betref- fenden Kantone heute schon Konzessionsabgaben. Der Bundesrat spricht deshalb in der Botschaft von einem ver- stärkten finanziellen Engagement der möglichen Standort- kantone. Verschiedene Kantone sind in dieser Hinsicht bereits aktiv geworden. Dies dürfte nicht zuletzt für den Fall nötig werden, dass nach dem Zehnjahresprogramm, von dem wir heute sprechen, noch weitere Forschungen gebo- ten wären. Der Bundesrat bezeichnet nämlich die Bundes- hilfe von 10 Millionen Franken als eine einmalige Aktion. Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass das For- schungsprogramm, das wir mit 10 Millionen Franken des Bundes ermöglichen wollen, nur verwirklicht werden kann, wenn die betreffenden Kantone auf ihrem Gebiet die Boh- rungen erlauben.

Ihre Kommission beantragt mit grosser Mehrheit bei drei Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten und ihr in globo zuzustimmen.

Binder: Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Aber ich hätte eine Frage an Herrn Bundesrat Schlumpf. Wir stehen in unserem Land vor der Situation, dass grosse Bohrungen einerseits durch die Swisspetrol und andererseits durch die NAGRA durchgeführt werden. Nun hat man mir erklärt, dass die NAGRA sehr gerne - unter Umständen gegen Bezahlung - die Forschungsergebnisse von der Swiss- petrol erhalten würde. Die Swisspetrol soll sich aber gewei- gert haben, diese sehr wichtigen Unterlagen herauszu- geben.

Ich kann diese Haltung nicht verstehen. Wenn schon Bun- desmittel eingesetzt werden, sowohl bei der Swisspetrol wie auch bei der NAGRA, scheint mir eine Zusammenarbeit zwischen diesen beiden «Bohrgesellschaften» absolut not- wendig zu sein.

Ich möchte Herrn Bundesrat Schlumpf fragen, ob er von diesem Tatbestand auch Kenntnis hat und ob er sich dafür einsetzen wird, dass man die Forschungsergebnisse bei Bohrungen - selbstverständlich unter Wahrung der ent- sprechenden Geheimnisse - gegenseitig austauscht. Die Bohrungen sind ausserordentlich teuer. Es wäre sinnlos, dass man die an einem Ort erzielten Ergebnisse am ande- ren Ort, wo ebenfalls gebohrt wird, nicht verwenden dürfte.

Bundesrat Schlumpf: Ich habe zum Grundsätzlichen nichts beizufügen, weil Ständerat Arnold die Vorlage umfänglich dargestellt hat. Ich bin ihm dafür dankbar.

Ich möchte lediglich noch eine Zahl beifügen. Es geht hier um ein bedingt rückzahlbares Darlehen von 10 Millionen Franken für einen Bereich der Forschung, der Energiefor- schung. Wie sind die Relationen? Heute wendet der Bund jährlich gut 80 Millionen Franken für Energieforschung auf und der NEFF 20 Millionen, also insgesamt 100 Millionen jährlich. Mit dem Energieverfassungsartikel wollen wir die Grundlage für ein stärkeres Engagement des Bundes auf dem Gebiet der Energieforschung schaffen, steigend um etwa 20, 25 Millionen jährlich, bis insgesamt einmal auf 230 Millionen jährlich. Das wäre ein mittelfristiges Ziel. Im Rah- men des vielleicht in etwa sechs Jahren einmal 230 Millio- nen Franken umfassenden jährlichen Forschungsaufwan- des des Bundes sind diese 10 Millionen eine einmalige «Ausgabe», wenn man überhaupt von einer Ausgabe spre- chen kann; es ist ja ein bedingt rückzahlbares und bedingt verzinsliches Darlehen. Man kann also feststellen, dass die Relationen gewahrt sind und ein solcher einmaliger Auf- wand von der Grössenordnung her gerechtfertigt ist.

Zur Frage von Ständerat Binder: Bis anhin ist es tatsächlich leider so, dass die von Ihnen geschilderten Schwierigkeiten bestehen. Zu einem gewissen Teil natürlich nachfühlbar, weil sich der Bund bisher auch nicht engagiert hat. Er hat es vor vielen Jahren abgelehnt, als ein dahingehendes. Anliegen vorgetragen wurde, sich zu engagieren.

Jetzt knüpfen wir ja diese Bindung an die Darlehensgewäh- rung im Artikel 7 des Vertrages, wie er entworfen ist, und im Artikel 8 schaffen wir die Grundlage, um sogar noch etwas mehr zu verlangen: dass nämlich Forschungsarbeiten gemacht werden, die die Swisspetrol für sich selbst gar nicht machen müsste, eben vielleicht betreffend geothermi- sche Abklärungen usw., die wir vielleicht für die NAGRA, vielleicht auch für andere Forschungen verlangen. Wenn wir solche zusätzliche Forschungsarbeiten verlangen, müssen wir sie gemäss Artikel 8 bezahlen. Der Anfall von For- schungsergebnissen aus der Tätigkeit der Swisspetrol nach Massgabe von Artikel 7 ist untentgeltlich und unter Wah- rung der Geheimhaltung verfügbar. Wir werden uns auch dafür verbürgen, dass das eingehalten wird, wenn wir uns schon mit 10 Millionen Franken engagieren.

Darf ich abschliessend noch eine Information geben, die in der ständerätlichen Kommission nachgefragt wurde. Es ging um die Frage, ob die anderen 5 Millionen, wenn wir 10 Millionen leisten - es geht ja insgesamt um eine Eigenfinan- zierung von 15 Millionen - abgesichert sind. Ich habe jetzt die genauen Angaben. Es liegen bisher feste Verpflichtun- gen für 4,45 Millionen Franken vor. Es fehlt also noch etwa

Initiative du canton du Tessin

700

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eine halbe Million. Es wird der Swisspetrol ohne weiteres möglich sein, diese zu finanzieren.

Auch die Frage: «Was machen die Konkordatskantone?» wurde in Ihrer Kommission aufgeworfen: Es sind Zürich, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Zug, Schwyz, Glarus, Appen- zell IR, Appenzell AR und Schaffhausen. Diese haben der SEAG - das ist eine dieser verschiedenen Prospektionsge- sellschaften - ein Darlehen von 1 Million Franken für zusätz- liche Forschungsarbeiten im Tätigkeitsbereich der SEAG gewährt. Das ist das Engagement dieser Konkordatskan- tone.

Ich bitte Sie um Eintreten und Zustimmung.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

25 Stimmen 2 Stimmen

80.201 Initiative des Kantons Tessin. Energiepolitik Initiative du canton du Tessin. Politique énergétique

Beschluss des Nationalrates vom 23. September 1982 Décision du Conseil du 23 septembre 1982

Wortlaut der Initiative vom 3. Januar 1980 Der Kanton Tessin verlangt, das die zuständigen Bundesbe- hörden

a. unverzüglich eine Energiepolitik einführen, die vermehrt die Sparmöglichkeiten berücksichtigt, die Nutzung und Ent- wicklung der im Vergleich zur Kernenergie sauberen Ener- gien fördert und die Forschung konsequent in diese Rich- tung lenkt;

b. den neuen Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz streng anwenden, besonders was die Kontrolle der Sicherheit von in Betrieb stehenden Anlagen und die Bewilligung neuer Anlagen betrifft;

c. den eidgenössischen Räten periodisch einen Bericht über die Sicherheit der Kernanlagen vorlegen, der über jeden Zwischenfall, seine Ursachen und Folgen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorkehren Auskunft gibt;

d. einen Notstandsplan für Massnahmen zugunsten der Bevölkerung bei Schadenereignissen ausarbeiten;

e. das Atomgesetz so bald wie möglich ganz revidieren und dabei die Volksrechte erweitern, wie es der Staatsrat in seiner Stellungnahme bereits verlangt hat;

f. anerkennen, dass die Opposition gegen die Erstellung von Lagern für radioaktive Abfälle im Tessin, die der Grosse Rat bereits eindrücklich zum Ausdruck gebracht hat, begründet ist.

Texte de l'initiative du 3 janvier 1980 Le canton du Tessin demande:

a. Qu'on adopte promptement une politique énergétique

tenant davantage compte des possibilités d'économiser l'énergie, favorisant l'utilisation et le développement des sources d'énergie dites propres par rapport à l'énergie nucléaire, et dirigeant la recherche dans ce sens d'une manière cohérente;

b. Qu'on applique avec rigueur les dispositions du nouvel arrêté fédéral du 6 octobre 1978 portant revision de la loi sur l'énergie atomique, notamment en ce qui concerne les contrôles de la sécurité dans les installations en exploita- tion et les autorisations relatives aux nouvelles installations;

c. Qu'on adresse aux Chambres fédérales un rapport périodique sur la sécurité dans les installations nucléaires, signalant tous les accidents survenus, leurs causes et leurs conséquences, ainsi que les mesures de sécurité qui ont été adoptées pour y parer;

d. Qu'on élabore un plan de sauvetage de la population en cas d'accident;

e. Qu'on procède au plus tôt à la revision complète de la loi sur l'énergie atomique, prévoyant une extension des droits populaires, comme le Conseil d'Etat l'a déjà demandé;

f. Qu'on reconnaisse le bien-fondé de l'opposition déjà manifestée solennellement par le Grand Conseil à la créa- tion de dépôts de déchets radioactifs au Tessin.

M. Reymond présente, au nom de la commission, le rapport ecrit suivant:

  1. Le Grand Conseil du canton du Tessin a décidé le 18 décembre 1979 de soumettre aux Chambres fédérales plusieurs requêtes concernant la politique de l'énergie. Le 3 janvier 1979, le Conseil d'Etat tessinois déposa auprès de l'Assemblée fédérale une «petizione», qui fut par la suite traitée comme une initiative cantonale, parce qu'elle éma- nait d'une autorité cantonale permanente.

  2. La commission des pétitions du Conseil des Etats a sus- pendu, le 27 mai 1980, ses travaux en attendant les délibé- rations de la commission de l'énergie du Conseil national à ce sujet.

Par lettre du 11 novembre 1981, sur demande de la com- mission de l'énergie, le Conseil fédéral prit position sur l'ini- tiative du canton du Tessin et expliqua à la commission son point de vue sur la situation et les aspects juridiques de cette affaire.

Le 23 septembre 1982, le Conseil national a accepté, par une faible majorité, la proposition de la commission de l'énergie de prendre acte de l'initiative et de la transmettre au Conseil fédéral pour traitement. Au Conseil, une discus- sion a eu lieu, notamment sur la procédure à suivre pour les initiatives cantonales (Bulletin officiel p. 1107).

  1. La commission se rallie aux réponses données par le Conseil fédéral aux divers points de l'initiative, soulevés par le Grand Conseil tessinois. Elle ne propose par contre pas de transmettre l'initiative au Conseil fédéral pour traitement. Selon la commission, une transmission pour traitement au sens de l'initiative, irait au-delà de sa volonté, c'est-à-dire de prier le Conseil fédéral de donner une réponse aux questions posées par les autorités cantonales tessinoises. C'est d'ailleurs ainsi que M. Schlumpf, conseiller fédéral, a interprété la décision du Conseil national.

Antrag der Kommission

Die Petitionskommission beantragt, von der Standesinitia- tive des Kantons Tessin Kenntnis zu nehmen und sie dem Bundesrat zu überweisen.

Proposition de la commission

La commission des pétitions propose de prendre acte de l'initiative du canton du Tessin et de la transmettre au Conseil fédéral.

Präsident: Der Präsident der Petitionskommission, Herr Reymond, verzichtet auf weitere Ausführungen. Der Natio- nalrat hat beschlossen, von der Standesinitiative des Kan-

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82.046

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15.12.1982 - 08:00

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