Verwaltungsbehörden 14.12.1982 81.052
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Voranschlag 1982. Nachtrag II
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Dienstag, 14. Dezember 1982, Nachmittag Mardi 14 décembre 1982, après-midi 17.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Weber
Wahl des Ersatzstimmenzählers Election du scrutateur suppléant
Präsident: Am ersten Tag der gegenwärtigen Session haben wir Herrn Ständerat Egli zum neuen Ersatzstimmen- zähler und damit zum Mitglied des Büros unseres Rates gewählt. Er hat an einer Sitzung des Büros teilgenommen. In der Zwischenzeit ist Herr Ständerat Egli ehrenvoll zum Mitglied des Bundesrates gewählt worden. Der Ständerat freut sich an der Tatsache, dass einem aus seinen Reihen diese Ehre zugefallen ist. Ich gratuliere Herrn Egli persön- lich, aber auch in Ihrem Namen, wenn ich sage, dass wir uns darauf freuen, unserem ehemaligen Ratskollegen als Vertreter der Exekutive in unserem Rat zu begegnen. Unsere besten Glückwünsche begleiten Herrn Egli in sein neues Amt.
Damit haben wir einen neuen Ersatzstimmenzähler zu wäh- len. Ich bitte um Austeilung der Wahlzettel. Der Vorschlag lautet auf Herrn Ständerat Odilo Guntern.
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Stimmzettel / Bulletins délivrés 38 eingelangt / rentrés 38
1 leer / blancs ungültig / nuls gültig / valables 37
0
19 absolutes Mehr / majorité absolue Es wird gewählt / Est élu Herr Guntern mit 37 Stimmen
82.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983
Siehe Seite 666 hiervor - Voir page 666 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 13 décembre 1982
Differenzen - Divergences Antrag der Kommission 606 Zollverwaltung 373.01 Beiträge Festhalten
804 Bundesamt für Wasserwirtschaft 391.01 Forschungs- und Studienaufträge Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission 606 Administration des douanes 373.01 Contributions Maintenir
804 Office fédéral de l'économie des eaux 391.01 Mandats de recherche et d'étude Adhérer à la décision du Conseil national
Bürgi, Berichterstatter: Im Rahmen des Voranschlages ver- bleiben zwei Differenzen zum Nationalrat. Die eine betrifft einen Beitrag im Rahmen der Zollverwaltung - ich werde die Einzelheiten sogleich darlegen -, die zweite betrifft die Position Forschungs- und Studienaufträge im Rahmen des Bundesamtes für Wasserwirtschaft.
Ich schicke voraus, dass Ihre Kommission der Meinung ist, im Sinne einer vernünftigen Handhabung des Zweikammer- systems sei in einer Position dem Nationalrat nachzugeben und in der anderen festzuhalten. Zunächst die Position, an der wir festhalten möchten. Das betrifft die Zollverwaltung, Position 373.01, Beiträge. Hier geht es um Aufwendungen, welche die Zollverwaltung an die Gemeindeackerbaustellen der betroffenen Gemeinden in der ganzen Schweiz aus- richtet. Es handelt sich um eine Mitarbeit im Rahmen der Rückerstattung von Treibstoffzöllen, auf welche die Land- wirtschaft Anspruch hat. Diese Mitarbeit bedeutet eine ganz klare administrative Vereinfachung für die Eidgenössi- sche Zollverwaltung. Wenn die Gemeindeackerbaustellen diese Arbeit verweigerten, müsste die Eidgenössische Zoll- verwaltung mit 85 000 Anspruchsberechtigten verhandeln. Der Rationalisierungseffekt ist evident; die Ackerbaustellen erbringen eine klar nachweisbare Leistung zugunsten der Zollverwaltung. Wir sind deshalb der Meinung, dass diese Aufwendung gerechtfertigt ist.
Ich möchte Ihnen deshalb im Namen der einstimmigen Finanzkommission beantragen, an dieser Position festzu- halten, also 370 000 Franken anstelle der vom Nationalrat bewilligten 70 000 Franken zu sprechen.
Präsident: Das Wort wird nicht verlangt; Sie haben damit dem Antrag der Finanzkommission auf Festhalten zuge- stimmt.
Bürgi, Berichterstatter: Die zweite Differenz ergibt sich beim Bundesamt für Wasserwirtschaft, Position 391.01. Hier sind wir der Meinung, dass der Reduktion von 147 000 auf 122 000 Franken gemäss Beschluss des Nationalrates zugestimmt werden könne.
Im Namen der einstimmigen Finanzkommission stelle ich Ihnen in diesem Sinne Antrag.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II
Siehe Seite 650 hiervor - Voir page 650 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 13 décembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 2 Antrag der Kommission Festhalten
Budget 1982. Supplément II
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E
14 décembre 1982
Art. 2
Proposition de la commission
Maintenir
Bürgi, Berichterstatter: Diese Differenz ist etwas emotions- geladener, wie wir der Berichterstattung in der Presse und den kurzen Verhandlungen in unserer Finanzkommission entnehmen konnten. Es geht 'um einen Geländeteil, der nicht als Flughafen, sondern als Flugfeld - das ist der Fach- ausdruck - zur Diskussion steht. Die Sache ist aber keines- wegs bewilligt. Die Errichtung des Flugfeldes ist umstritten. Die Kreise, die diese Lösung definitiv verhindern möchten, haben gestern im Nationalrat einen Antrag auf Kürzung der im Nachtragskredit enthaltenen Verpflichtungskredite gestellt; ein Antrag, der mit einer Mehrheit von 8 Stimmen angenommen worden ist. Wir haben uns in der Finanzkom- mission nicht überaus lange, aber um so intensiver mit die- ser Frage beschäftigt. Wir sind mit Bezug auf die Verwen- dung dieses Landes zum Schluss gekommen, dass es in keiner Art und Weise feststeht, dass daraus ein Flugfeld erstellt werden sollte. Es sind zwar mehrere rechtliche Schritte unternommen worden. Es liegen Urteile vor. Aber die Solothurner Regierung stellt sich im Einvernehmen mit den Gegnern dieses Flugfeldes gegen diese Verwendung. Es brauchte einen Entscheid des Bundesrates zugunsten Verwendung als Flugfeld. Ich möchte erhebliche Zweifel anmelden, ob der Bundesrat mit einem solothurnischen Chef des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes einen Entscheid gegen die Regierung dieses Kantons fällen würde.
Der Antrag des Bundesrates, im Rahmen der Nachtragskre- dite dieses Geländestück zu erwerben, zielt dann auch nicht in erster Linie darauf ab, ein Flugfeld zu schaffen. Es geht darum, eine Landreserve in einem Gebiet zu schaffen, wo Land für verschiedene Zwecke ausserordentlich gesucht ist. Es handelt sich um den Raum des Autobahn- kreuzes Egerkingen. Der Bundesrat denkt sich die Verwen- dung dieser Landreserve für verschiedene Zwecke. Es kommt ein Einsatz zugunsten des Waffenplatzes für die Luftschutztruppe in Wangen an der Aare in Frage; es fallen andere Zwecke ausserhalb der Verwendung als Flugfeld in Betracht. Es geht insgesamt um eine Fläche von 120 000 Quadratmeter zu 14 Franken. Wir liessen uns informieren, dass das kein übersetzter Preis ist. Alle aufgelaufenen Kosten wären damit abgedeckt. In der Interessenabwägung kam die Finanzkommission zum Schluss, dass es eine rich- tige Politik ist, mögliche Landreserven für die öffentliche Hand zu schaffen zu einem Zeitpunkt, da dieses Land noch zu vernünftigen Preisen erworben werden kann.
Aus diesem Grund darf ich Ihnen im Auftrag der einstimmi- gen Finanzkommission den Antrag stellen, den anbegehr- ten Verpflichtungskredit im Rahmen der Nachtragskredite in vollem Umfange aufrechtzuerhalten.
Affolter: Der Antrag von Herrn Nussbaumer im Nationalrat war mir nicht bekannt; ich habe davon erst durch die Presse vernommen. Hingegen ist mir natürlich die Proble- matik, die mit dem geplanten Flugfeld Kestenholz verbun- den ist, sehr wohl bekannt. Noch besser ist sie Herrn Bun- desrat Ritschard bekannt, und zwar nicht in seiner jetzigen Eigenschaft, sondern als seinerzeitiges Mitglied der solo- thurnischen Regierung. Er könnte diese Leidengeschichte besser nachzeichnen als ich. Auch der solothurnische Regierungsrat hat dabei gewisse Frontwechsel vorgenom- men. Zuerst war man positiv eingestellt, später hat man sich gegen die Verwirklichung eines Flugfeldes in Kestenholz gestellt. Am Ende war dann eigentlich die Flugplatz-Genos- senschaft, die durch den Aero-Club gegründet worden war, geprellt, indem man dort erhebliche Mittel, über 1 Million Franken, eingesetzt hatte, um einen Verfall der Kaufrechte zu verhindern, und nun eigentlich auf diesem Lande sitzen- bleibt. So kam es dazu, dass der Bund dieser Genossen- schaft mit zwei Darlehen von - glaube ich - rund 600 000 Franken unter die Arme greifen musste; er trägt die Zinslast und hat sich dazu auch ein Kaufrecht ausbedungen.
Persönlich glaube ich eigentlich kaum mehr an eine Reali- sierung dieses Flugfeldes. Die Widerstände waren ausser- ordentlich gross. Die Einstellung der solothurnischen Regierung hat sich in dieser Beziehung nicht gewandelt, konnte sich auch nicht gewandelt haben. Die Hoffnungen der Fliegerfreunde sind gesunken. Völlig fehl am Platz wären nun aber auch andere Absichten des Bundes, die in letzter Zeit durchgesickert sind; man hat von einer Typen- prüfungsanlage auf diesem landwirtschaftlich genutzten Gelände von rund 12 Hektaren gesprochen. Dies wäre natürlich eine viel grössere Entfremdung landwirtschaftli- chen Bodens, als es das Flugfeld gewesen wäre, das ja nur ein Rasenflugplatz ohne grössere Betonflächen hätte wer- den sollen. Man hätte dieses Flugfeld auch weiterhin land- wirtschaftlich nutzen können. Man müsste also schon eine gewisse Vorsicht an den Tag legen, auch gegenüber den Intentionen des Amtes für Zivilluftfahrt, wenn nun der Bund dieses Land erwerben will.
Was mich an der ganzen Sache etwas stört, ist die Tatsa- che, dass man in dieser bekanntlich «heissen» Angelegen- heit offenbar - ich muss das annehmen - mit dem solothur- nischen Regierungsrat vorher nicht Kontakt aufgenommen hat. Denn der Regierungsrat des Kantons Solothurn muss es gegenüber der Bevölkerung und der solothurnischen Landwirtschaft wieder verantworten, wie in dieser Sache nun weiter vorgegangen wird. Angesichts der Tatsache, dass sich seinerzeit der solothurnische Regierungsrat sehr stark mit der Ablehnung des Flugfeldes identifiziert hatte, wäre es angebracht gewesen, die solothurnische Kantons- regierung vor der Verwirklichung der Kaufabsichten zu begrüssen. Ich habe heute noch versucht, mit dem zustän- digen Departementsvorsteher, dem Landwirtschaftsdirek- tor, Kontakt aufzunehmen; leider ist dies nicht mehr gelun- gen.
Ich kann hier nicht einen Gegenantrag stellen, die Sache ist mir auch vollkommen neu. Ich möchte immerhin auch Herrn Bundesrat Ritschard mitgeben, er möge verlangen, dass in diesen Fragen mit seinen ehemaligen Kollegen Fühlung auf- genommen wird und nicht Vorkehren getroffen werden, bei denen sich dann der Kanton Solothurn und die interessier- ten Stellen als geprellt vorkommen müssten. Zu dieser Frage besteht in solothurnischen Landen eine gewisse Sen- sibilisierung; sie kam zum Ausdruck im Antrag von Herrn Nussbaumer im Nationalrat. Ich glaube, man sollte hier diplomatisch, vorsichtig und einigermassen den Gepflogen- heiten im Verkehr zwischen Bund und Kanton entspre- chend vorgehen; nur so lassen sich die Gemüter wieder beruhigen.
Bundesrat Ritschard: Es gibt in diesem Falle wirklich einen alt Regierungsrat Ritschard und einen Bundesrat Ritschard. Zusammen sind sie etwas schizophren; ich weiss das auch. Ich weiss nicht genau, ob das Departement von Herrn Bun- desrat Schlumpf mit der solothurnischen Regierung Füh- lung genommen hat; ich werde das noch abklären und meine ehemaligen Kollegen jedenfalls orientieren. Es geht einfach darum, ob man ein Kaufrecht auf eine zusammen- hängende arrondierte Fläche in der Landwirtschaftszone in der Grösse von 120 000 Quatratmeter aufgeben bzw. verfal- len lassen will. Das Land würde dann dem Aero-Club Olten verbleiben, d. h. er könnte frei darüber verfügen. Wahr- scheinlich würde er es - ich weiss es nicht - kaum den Gegnern dieses Flugplatzes verkaufen, sondern irgend- wem, dem Meistbietenden. Es scheint uns, dass es doch vernünftiger wäre, wenn der Bund dieses Kaufrecht noch rechtzeitig ausüben könnte, auch wenn man davon aus- geht, dass dieses Flugfeld nicht kommt, weil es im Kanton Solothurn bereits den Regionalflugplatz Grenchen gibt. Es gibt in dieser Gegend, die von der Autobahn und der Eisenbahn durchquert wird, den Waffenplatz Wangen an der Aare, der vielleicht künftig irgendeinmal vergrössert werden muss. Irgendwo muss der Bund wahrscheinlich auch diese Fahrzeugtypen-Prüfanlage aufstellen - sicher nicht auf diesem Areal -, aber wie will der Bund in diesem Gebiet einmal Land kaufen, ohne Realersatz anbieten zu
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Terrorismus. Bundesgesetz und Abkommen
können? Das ist der eigentliche Grund, weshalb der Bund die 120 000 Quadratmeter als Realersatz behalten möchte. Sie werden ihrer bisherigen Nutzung nicht entzogen. Es ist von der Liegenschaftsverwaltung meines Departe- mentes ausgerechnet worden, was der Bund bis jetzt hier an Zinsen bezahlt hat. Man hat die ganze rückwirkende Ver- zinsung des Bundesdarlehens an den Aero-Club Olten wie auch die Notariats- und Grundbuchkosten aufgerechnet. Wenn man alle diese Kosten durch diese 120 000 Quadrat- meter Land dividiert, dann gibt das einen Kaufpreis von 14 Franken pro Quadratmeter. Das soll im Rahmen dessen lie- gen, was heute für solches Land etwa bezahlt wird. Viel- leicht ist das eher noch etwas billig. Ein Geschäft macht niemand damit. Es ist also nicht etwa so, dass der Aero- Club Olten etwas daran verdienen könnte, wie mir das von der Liegenschaftsverwaltung schriftlich bestätigt wurde. Es wird nur das bezahlt, was der Aero-Club bis jetzt ausgelegt hat. Ich glaube also, dass dieses Land als Realersatz in Reserve gehalten werden sollte.
Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihrer Finanzkommission, die sich vorhin mit dem Geschäft auseinandergesetzt und den Herrn Direktor des Luftamtes angehört hat, zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.066 Kantonsverfassungen. Gewährleistung Constitutions cantonales. Garantie
NW, FR, AI, GE
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1982 (BBI III, 765) Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1982 (FF III, 725)
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schönenberger, Berichterstatter: Wir haben heute über die geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Frei- burg, Appenzell-Innerrhoden und Genf zu befinden. Die Gewährleistungskommission hat die Botschaft des Bundes- rates vom 27. Oktober 1982 überprüft und hat in keinem Fall Einwendungen zu erheben.
Im Kanton Nidwalden betrifft die Änderung einzig die Her- absetzung der Altersgrenze für das Wahlrecht in kantona- len und kommunalen Angelegenheiten von bisher 20 auf neu 18 Jahre. Dagegen ist von Bundesrechts wegen nichts einzuwenden.
Unschön.ist höchstens die Bestimmung im neuen Artikel 8 der Nidwaldner Verfassung, wonach Aktivbürger ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, handlungsfähig ist und dem nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht entzogen ist.
Der Begriff «Handlungsfähigkeit» im Sinne des Zivilrechtes setzt an sich die Volljährigkeit, also das zurückgelegte 20. Altersjahr voraus. Die Kommission ist jedoch der Auf- fassung, dass das Bundeszivilrecht durch den Artikel 8 der Verfassung des Kantons Nidwalden nicht tangiert wird. Eine redaktionell unglückliche Fassung rechtfertigt es selbstver- ständlich nicht, die Gewährleistung zu versagen.
Mit der Änderung des Artikels 2 seiner Verfassung will der Kanton Freiburg die Gleichbehandlung der römisch-katholi- schen und der evangelisch-reformierten Kirche auf seinem Gebiet sicherstellen. Die übrigen Religionsgemeinschaften
unterstehen dem Privatrecht. Es kann ihnen aber durch Gesetz, wenn es ihre gesellschaftliche Bedeutung rechtfer- tigt, die öffentlich-rechtliche Stellung zuerkannt werden.
Der Kanton Appenzell-Innerrhoden ändert in Artikel 47 und 48 das Initiativrecht, indem er das bisher nur in sehr allge- meiner Form in der Verfassung verankerte Gesetzes- und Verfassungsinitiativrecht ausführlicher regelt. Der neue Arti- kel 23 der innerrhodischen Verfassung befasst sich mit der Behandlung von Landsgemeindevorlagen.
Schliesslich ändert auch der Kanton Genf seine Verfassung, indem er verschiedene Referendumsfristen um 10 Tage auf 30 bis 40 Tage verlängert. Sodann hat der Kanton Genf einen Umweltschutzartikel als Artikel 160 B in seine Verfas- sung aufgenommen.
Sämtliche dieser Verfassungsänderungen entsprechen den Vorschriften des Bundesrechtes. Nachdem Eintreten auf die Vorlage obligatorisch ist, beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Gewährleistungskommission die Geneh- migung des Bundesbeschlusses in globo.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.018 Strafgesetzbuch. Terrorismus. Bundesgesetz und Abkommen Terrorisme. Code pénal et convention
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwurf vom 24. März 1982 (BBI II, 1) Message, projets de loi et d'arrêté du 24 mars 1982 (FF II, 1) Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982 Décision du Conseil national du 27 septembre 1982
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Zu den gefährlichsten Erscheinun- gen unserer Zeit gehört der Terrorismus, der, um irgend- welchen politischen Zielen zu dienen - angeblich zu dienen, scheinbar zu dienen -, kriminelle Mittel ergreift und dabei vorsätzlich und in schwerster Weise wehrlose Menschen trifft, die mit den vorgegebenen Zielen oder dem Wider- stand gegen die Verwirklichung dieser Ziele überhaupt nichts zu tun haben.
Die Schweiz gehört zum Glück bisher - anders als zum Bei- spiel unser Nachbarland Frankreich - nicht zu den vom Ter- rorismus besonders betroffenen Ländern. Immerhin haben uns in jüngster Zeit die Bombenanschläge armenischer Irre- dentisten und die Besetzung der polnischen Botschaft gezeigt, dass wir von dieser Geissel unserer Epoche nicht ausgespart bleiben. Wir haben daher alles Interesse an
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.052
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Datum
14.12.1982 - 17:00
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