Extension of linear reduction of federal subsidies

20011162Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)07.12.1982Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Council unanimously approved the federal decrees continuing the linear reduction of federal subsidies and the related decree concerning domestic sugar production. The rapporteur explained that the extension was needed to preserve budgetary savings until a successor program could be prepared. A proposed redrafting of the entry-into-force clause was treated as a purely drafting matter and was left to the drafting committee. The decree was adopted in the overall vote without opposition.

Omnilex-Regeste

Federal subsidy reductions; continuation of a linear cut and drafting clarification of the temporal clause. Where an expiring budgetary reduction would otherwise end before a successor program is available, continuation for a further limited period is permissible to preserve the intended savings effect; purely editorial corrections to the entry-into-force clause may be left to the drafting commission when no substantive divergence is intended.

Gesamter Gesetzestext

  1. Dezember 1982

S

651

Bundesbeiträge

tungskredit von 10 Millionen Franken nicht genehmigen wollen.

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft hat heute etwa 155 Millionen Franken verpflichtet. Es konnte in den letzten Jah- ren diese Verpflichtungen um etwa 20 Millionen Franken abtragen. Vor allem bei Hochwasserkatastrophen gab das Bundesamt ohne Verpflichtungskredite, mit sogenannten provisorischen Baubewilligungen, grünes Licht für die Reparatur oder die Neuanlage von Gewässerschutzbauten. Verschiedene dieser Arbeiten sind heute ausgeführt oder in einem fortgeschrittenen Bauzustand. Betroffen sind da vor allem die von Hochwasser heimgesuchten Kantone Bern, Uri, Tessin und auch Graubünden, zum Teil auch der Kan- ton Zürich. Für diese dringenden Vorhaben musste man grünes Licht geben im Zeichen einer eidgenössischen Soli- darität und auch, um neue Schäden zu vemeiden. Diese Vorhaben sind nur teilweise durch Verpflichtungskredite abgedeckt. Damit nun diese Kantone zusätzliche Zahlungen erhalten, sollten wir die 10 Millionen Verpflichtungskredite bewilligen. An diese Bewilligung wären zwei Auflagen zu knüpfen: die von Hochwasserkatastrophen betroffenen Kantone sind bevorzugt zu behandeln, und zweitens soll das Bundesamt für Wasserwirtschaft in Zukunft die Ver- pflichtungskredite nach eindeutig definierten Prioritäten zusprechen. Das sollte ohne Gesetzesänderungen möglich sein. Aber vielleicht müsste man die heutige Praxis ein biss- chen ändern.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Finanzkommis- sion, dem Jahreszusicherungskredit von 10 Millionen Fran- ken zu entsprechen.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes . 29 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

82.039 Bundesbeiträge. Weiterführung der linearen Kürzung Subventions fédérales. Réduction

Botschaft und Beschlussentwürfe vom 19. Mai 1982 (BBI II, 370) Message et projets d'arrêté du 19 mai 1982 (FF Il, 392)

Beschluss des Nationalrates vom 30. September 1982 Décision du Conseil national du 30 septembre 1982

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national

Bürgi, Berichterstatter: Mit Bundesbeschluss vom 20. Juni 1980 haben wir eine lineare Kürzung zahlreicher Positionen des Bundeshaushaltes beschlossen. Schwergewichtig handelt es sich um die Bundesbeiträge und die Zuwendun-

gen für internationale Hilfswerke und Institutionen. Der Beschluss ist gültig für die Jahre 1981, 1982 und 1983. Bei der Beschlussfassung war ein Anschlussprogramm in Aus- sicht genommen, das differenziert und auf Dauer angelegt sein sollte. Eine lineare Kürzung ist an sich ja eine grobe Massnahme. Ihr wesentlicher Vorteil lag bis jetzt bei der einfachen politischen Durchsetzbarkeit. Gleichmässige Härte nach allen Seiten wird unter Umständen besser ertra- gen als zuviel Abstufung. Die Vorarbeiten für dieses Anschlussprogramm konnten jedoch nicht mit der notwen- digen Schnelligkeit vorangetrieben werden. Dies rührt ein- mal von der sachlichen Problematik her. Für die Betroffenen ist es natürlich ein grosser Unterschied, ob eine Beitrags- kürzung vorübergehend oder dauernd angeordnet ist. Bei einer Dauerordnung ergeben sich deshalb gewichtige Prio- ritätsentscheide. Es ist unvermeidlich - wir müssen hier realistisch sein -, dass sich die entsprechenden Interessen- gruppen nachdrücklich zu Worte melden.

Schliesslich gibt es auch Zusammenhänge mit der Neuver- teilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Dieser Fragenkomplex ist mittlerweile erheblich überblickbarer geworden. Eine erste wesentliche Hürde wurde ja in den letzten Tagen in diesem Rate genommen. Ich möchte der Hoffnung auf eine flüssige Weiterführung dieser Operation im Nationalrat Ausdruck geben.

Nun einige Überlegungen zur Notwendigkeit der Verlänge- rung dieses Bundesbeschlusses. Wenn diese Massnahmen Ende 1983 ausser Kraft treten, würde das für das Jahr 1984 einen Wegfall eines Spareffektes von rund 400 Millionen Franken bedeuten. Der genaue Betrag aller linearen Kür- zungen für das Jahr 1983 beträgt gemäss Budget zum Bei- spiel 411,2 Millionen Franken. Über die Finanzlage des Bun- des werden gerade beim nächsten Geschäft eingehende Betrachtungen folgen. Eines ist jedoch für jedermann auch ohne diese Darlegung klar: Eine Mehrausgabe von 400 Mil- lionen Franken ab 1984 können wir nicht tatenlos hinneh- men. So etwas würde angesichts der schlechten Perspekti- ven des Bundesfinanzhaushaltes völlig im Abseits stehen. Deshalb ist eine Verlängerung der linearen Beitragskürzung unvermeidlich. Der Antrag des Bundesrates geht dahin, dies für zwei Jahre, also für 1984 und 1985, zu tun. In die- sem Zeitraum muss ein Anschlussprogramm geschnürt und auch politisch durchgesetzt werden. In der Kommission bestand völlige Einmütigkeit über die Notwendigkeit der Verlängerung. Nach verhältnismässig kurzer Debatte schloss sich die Kommission einstimmig den bundesrätli- chen Anträgen an.

Wir haben es mit zwei Bundesbeschlüssen zu tun: einem ersten über die Verlängerung der linearen Beitragskürzung. Ich werde dort in der Detailberatung bei Artikel 7 Absatz 2 noch eine redaktionelle Bemerkung anbringen.

Sodann haben wir einen zweiten Bundesbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft. Aus rechtlichen Gründen ist ein eigener Bundesbeschluss notwendig, um Kürzungen der Bundesleistungen auch für die Zuckerwirtschaft sicher- zustellen. Ich werde hier in der Detailberatung die gleichen redaktionellen Bemerkungen wie beim ersten Beschluss anbringen.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf beide Bundesbeschlüsse einzutreten und sie unter Vorbe- halt der erwähnten redaktionellen Anpassung zu genehmi- gen.

Bundesbeschluss über die Herabsetzung von Bundes- leistungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 Arrêté fédéral réduisant certaines prestations de la Confédération en 1981, 1982 et 1983

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Bürgi, Berichterstatter: Ich gestatte mir, zu Artikel 7 Absatz 2 des ersten Beschlusses etwas zu sagen.

Die jetzige Formulierung lautet: Der Beschluss tritt am 1. Januar 1981 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1986,

Budget de la Confédération 1983

652

E

7 décembre 1982

längstens aber bis zum Inkrafttreten des Anschlusspro- gramms. In den Beratungen der Kommission hat sich erge- ben, dass dieser Text modifiziert werden sollte. Der Beschluss sollte bis zum Inkrafttreten des Anschlusspro- grammes - längstens aber bis 31. Dezember 1986 - gelten. Damit ist die Möglichkeit gewahrt, dass das Anschlusspro- gramm eben schon früher in Kraft treten kann. Nach Rück- sprache mit den Parlamentsdiensten kamen wir zum Schluss, dass dies ein redaktionelles Problem sei, das von der Redaktionskommission gelöst werden kann. Ich sehe deshalb davon ab, einen Abänderungsantrag zu stellen, um eine Differenz mit dem Nationalrat zu vermeiden. Es ist sichergestellt, dass die Redaktionskommission diese Kor- rektur vornehmen wird.

Ich beantrage, diesen Beschluss in globo zu behandeln.

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, chiffre I et II

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)

Bundesbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft Arrêté fédéral sur l'économie sucrière indigène

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Bürgi, Berichterstatter: Ich habe hier die gleiche redaktio- nelle Bemerkung und den gleichen Wunsch an die Adresse der Redaktionskommission anzubringen wie beim ersten Beschluss. Sonst habe ich nichts beizufügen.

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, chiffre I et II

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

82.052

Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983

Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1982 Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1982

Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern

S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne

Beschluss des Nationalrates vom 2. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 2 décembre 1982

Bürgi, Berichterstatter: Die beinahe sensationelle Verbes- serung der Staatsrechnung 1981 schuf vorübergehend die Erwartung, die Probleme des Bundeshaushaltes seien weit- gehend gelöst. Der Voranschlag 1983 sowie die Haushalts- perspektiven 1984 bis 1986 führen nun zu einer Ernüchte- rung, die wir übrigens bei der Beratung der Staatsrechnung im vergangenen Frühjahr bereits angekündigt haben. Nur

mit Mühe konnte das Budgetziel - ein Fehlbetrag deutlich unter 1 Milliarde - erreicht werden. Nachstehend seien die wichtigsten Fakten zum Voranschlag stichwortartig festge- halten:

Das Defizit der Finanzrechnung beträgt 971 Millionen Fran- ken und liegt damit, das sei rühmlich hervorgehoben, um 121 Millionen unter dem Finanzplan. Die Gesamtrechnung des Bundes, die auch die Vermögensveränderungen umfasst, ergibt einen Fehlbetrag von 1,691 Milliarden Fran- ken. Der Fehlbetrag der Bilanz der Eidgenossenschaft - d. h. die Aufrechnung der Aktiven und Passiven - ergibt eine Summe von 17,73 Milliarden Franken. Die verzinslichen Schulden des Bundes sind indessen höher und bewegen sich jetzt in der Grössenordnung von 21 Milliarden. Beim Zinsaufwand, der 1,055 Milliarden beträgt, hat sich eine vor- übergehende Beruhigung ergeben. Die Nettozinslast nach Abrechnung der Zinseinnahmen beträgt 725 Millionen. Es sei jedoch daran erinnert, dass vor Beginn der Defizitpe- riode zu Beginn der siebziger Jahre der Nettozinsaufwand des Bundes lediglich 43 Millionen betrug.

Einige Überlegungen zu den Ausgaben: Die Ausgaben stei- gen gegenüber dem Voranschlag des laufenden Jahres um 771 Millionen auf 19,68 Milliarden oder 4,1 Prozent an. Darin kommt eine erhebliche Anstrengung der Verwaltungsabtei- lungen und des Bundesrates zur Ausgabenstraffung zum Ausdruck. Zu den sechs wichtigsten Ausgabenpositionen, die zusammen 80 Prozent der Bundesausgaben beanspru- chen, ist folgendes zu bemerken:

Soziale Wohlfahrt, Ausgaben 4,292 Milliarden. Die Zu- wachsrate beträgt lediglich 1,4 Prozent, weil für 1983 die AHV- und IV-Renten unverändert bleiben. Die Problematik dieser Aufgabenposition besteht darin, dass die zweckge- bundenen Einnahmen aus Tabak und Alkohol lediglich 29 Prozent der Aufwendungen decken. 71 Prozent oder 2 Milliarden 217 Millionen stammen aus allgemeinen Bundes- mitteln.

Landesverteidigung: Ausgaben 4,157 Milliarden. Die Auf- wendungen für die Landesverteidigung verharren mit 21,1 Prozent der Gesamtausgaben auf dem Stand des Vor- jahres. Die Zuwachsrate beträgt 4,2 Prozent. Bei der Kriegsmaterialbeschaffung ist die Überwindung der diesjäh- rigen Zahlungsspitze zu vermelden. Die Aufwendungen für Bauten und Anlagen werden praktisch stabil gehalten. Dafür steigen die Kosten für die Verwaltung und die Ausbil- dung der Armee teuerungsbedingt überdurchschnittlich an. Verkehr und Energie: Aufwendungen 2,997 Milliarden. Die Aufwendungen für den Nationalstrassenbau bleiben unge- fähr gleich wie im Vorjahr, während bei den Hauptstrassen eine beachtliche Zunahme zu verzeichnen ist. Die hervor- stechendste Tatsache aus diesem Bereich ist die völlige Rückzahlung des Bundesvorschusses im Nationalstrassen- bau im ersten Halbjahr 1983. Falls die Vorlage über die Zweckbindung der Treibstoffzölle am 27. Februar nicht angenommen wird, muss der Benzinzollzuschlag gemäss Artikel 36ter Absatz 2 der Bundesverfassung ab Jahres- mitte um 10 bis 11 Rappen gesenkt werden.

Im öffentlichen Verkehr stehen die Leistungen an die SBB von 1,023 Milliarden Franken mit Abstand im Vordergrund. Dieser Betrag übersteigt das Defizit des Bundes für 1983 um 50 Millionen Franken. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass keine fatalistische Gewöhnung an diese stetig wachsende Ausgabenposition stattfindet.

Unterricht und Forschung: Ausgaben 2,425 Milliarden Fran- ken. Die Bundesbeiträge für die kantonalen Hochschulen, das berufliche Bildungswesen sowie die Forschung bean- spruchen 859 Millionen; für die beiden Technischen Hoch- schulen und ihre Annexanstalten sind 620 Millionen vorge- sehen, was gegenüber dem laufenden Jahr eine Zunahme von 10 Prozent bedeutet.

Landwirtschaft und Ernährung: Ausgaben 1,647 Milliarden Franken. Der Zuwachs liegt mit 10,4 Prozent über dem Druchschnitt des laufenden Budgets. Dies wird hauptsäch- lich durch Mehraufwendungen für die Käseverwertung, die erhöhten Ansätze für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berg- gebiet und die Verwertung des Auswuchsgetreides der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeiträge. Weiterführung der linearen Kürzung Subventions fédérales. Réduction

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1982

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

82.039

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.12.1982 - 08:00

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651-652

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20 011 162

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Schlagwörter

subsidiesbudget reductionextensiondrafting clarificationpublic finances

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether to continue the linear reduction of federal subsidies for 1984 and 1985

Extrahierter Entscheid

The Council approved the extension in principle and adopted the decree.

Extrahierte Begründung

The budgetary savings from the existing linear cuts would otherwise lapse; an extension was considered necessary until a successor program could be prepared and politically implemented.

Kernrechtsfrage

Whether the wording of Article 7(2) should be redrafted to allow earlier entry into force of the successor program

Extrahierter Entscheid

The Council did not amend the text itself, leaving the correction to the drafting committee.

Extrahierte Begründung

The concern was treated as a drafting issue and the speaker sought to avoid a divergence with the National Council.

Kernrechtsfrage

Whether to adopt the separate decree on domestic sugar production

Extrahierter Entscheid

The Council approved the decree.

Extrahierte Begründung

It was considered legally necessary to ensure that cuts in federal benefits also applied to sugar production.

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