Verwaltungsbehörden 07.12.1982 82.061
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Détenteurs de bétail de la région de montagne
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7 décembre 1982
Sechste Sitzung - Sixième séance
Dienstag, 7. Dezember 1982, Vormittag Mardi 7 décembre 1982, matin
8.00 ₼
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
81.047
Futtermittelimporte. Volksinitiative Importation de denrées fourragères. Initiative populaire
Siehe Seite 414 hiervor - Voir page 414 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 29. November 1982 Décision du Conseil national du 29 novembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Meier, Berichterstatter: Am 22. September dieses Jahres hat unser Rat im Zusammenhang mit der Futtermittelinitia- tive folgenden Beschluss gefasst:
Artikel 2: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Volksinitiative ohne Empfehlung Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten, da die Bundesversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Beschluss gefasst hat.» Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 29. November grund- sätzlich zugestimmt, jedoch den zweiten Teil des Satzes («da die Bundesversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Beschluss gefasst hat») gestrichen.
Ihre einstimmige Kommission beantragt, diese Differenz zu erledigen und ebenfalls den Rest des Artikels zu streichen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.061 Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit Détenteurs de bétail de la région de montagne. Crédit de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Oktober 1982 (BBI III, 313) Message et projet d'arrêté du 20 octobre 1982 (FF III, 288)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Zumbühl, Berichterstatter: Am 8. Oktober 1982, also vor zwei Monaten, haben in der Schlussabstimmung Nationalrat und Ständerat dem Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zugestimmt.
Artikel 1bis Absatz 2 dieses Gesetzes bestimmt, dass die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss jeweils für zwei Jahre den Höchstbetrag der finanziellen Mittel - gestützt auf eine besondere Botschaft des Bundes- rates - festzusetzen hat. Am 20. Oktober 1982 ist diese Botschaft veröffentlicht worden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Jahre 1983 und 1984 einen Höchst- betrag von 320 Millionen Franken; dies entspricht einer Erhöhung von rund 30 Prozent der Ansätze, wie sie seit 1974 Gültigkeit hatten. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dieser Erhöhung die seit 1974 eingetretene Teuerung nicht voll ausgeglichen werde. Es müsse jedoch das Gesamtpa- ket der Massnahmen zugunsten des Berggebietes in die Überlegungen einbezogen werden wie auch die schwierige Finanzlage des Bundes. Diese vom Bundesrat vorgeschla- gene Erhöhung entspreche einem Mehraufwand des Bun- des von jährlich 35 Millionen Franken. Damals, in der Bot- schaft des Bundesrates vom 21. Dezember 1981 zum Bun- desgesetz über die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berg- gebiet und in der voralpinen Hügelzone, hat der Bundesrat eine Erhöhung von 20 bis 25 Prozent in Aussicht gestellt. Wenn Sie nun diese Botschaft mit der heute zu behandeln- den Vorlage vergleichen, so stellen Sie fest, dass der Bun- desrat innert Jahresfrist seine Ansicht im Sinne einer Erhö- hung korrigiert hat. Er beantragt eine Erhöhung von 30 Pro- zent, und dies sei dankbar anerkannt.
Bei der seinerzeitigen Vernehmlassung des Gesetzesent- wurfes haben bäuerliche Organisationen, einzelne Kantone und Parteien die Erhöhung im vorgesehenen Rahmen als ungenügend beurteilt. Es wurde eine Erhöhung von minde- stens 50 Prozent verlangt. Man hat mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass das bäuerliche Einkommen weit hinter jenem des Talbauern oder anderer vergleichbarer Berufsgruppen zurückliege, oder mit anderen Worten: das bergbäuerliche Einkommen würde dem Paritätslohnan- spruch bei weitem nicht standhalten. Pro 1980 hat zum Bei- spiel der Arbeitsverdienst je Arbeitstag im Mittel aller Berg- betriebe 67, im Mittel der Unterlandbetriebe 104 Franken betragen; der Paritätslohnanspruch beträgt gar 115 Fran- ken. Wir stellen also für den Bergbauernbetrieb ein Manko gegenüber dem Talbetrieb von 37 und gegenüber dem Pari- tätslohn von 48 Franken je Arbeitstag fest. Nach Schätzun- gen beträgt dieses Manko für das Jahr 1981 gegenüber dem Talbetrieb sogar 46 und gegenüber dem Paritätslohn- anspruch 43 Franken. Es braucht also in dieser Situation fast ein Übermass an Schollentreue, um weiterhin noch an der Stange zu bleiben. Kein Wunder, wenn es da oder dort kriselt, besonders bei der jungen Generation. Bei diesen beachtlichen Einkommensunterschieden verlieren selbst die schöne Aussicht und die reine Bergluft sowie die Sonne über dem Nebelmeer im November und Dezember ihre Wir- kung.
In der Kommissionsberatung der Gesetzesvorlage wie auch in der Beratung im Ständerat vom 22. September 1982 kam deutlich zum Ausdruck, dass die bundesrätliche Vorstel- lung von einer Erhöhung der Ansätze um 20 bis 25 Prozent ungenügend sei. Es wurde sogar der Antrag gestellt, der Bundesrat habe die Ansätze um 50 Prozent zu erhöhen. Man wollte jedoch erstens den Bundesrat in seiner Kompe- tenz nicht einengen, und zweitens wollte man keine Diffe- renz zum Nationalrat schaffen und hat deswegen diesen Antrag abgelehnt. In diesem Zusammenhang hat Bundes- präsident Honegger dargelegt, dass wir bei der Festlegung der Rahmenbedingungen, also heute, wiederum zum Zuge kämen und ohne weiteres Gelegenheit hätten, die Erhö- hung in Diskussion zu stellen.
Jedermann ist sich bewusst, dass der volle Ausgleich nie erreicht werden kann. Es muss aber angestrebt werden, die Differenz so zu verkleinern, dass auch der Bergbauer wei- terhin existieren kann und nicht gezwungenermassen eines
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Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit
Tages die Scholle verlässt. Wie eingangs erwähnt, schlägt nun der Bundesrat einen Rahmenkredit für zwei Jahre von 320 Millionen Franken vor, was einer Erhöhung der bisheri- gen Ansätze um 30 Prozent entspricht. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte schlagen übereinstimmend einen Zweijahreskredit von 350 Millionen vor, und dies ent- spricht einer Erhöhung von etwa 40 Prozent. Damit könnte der Tagesverdienst des Bergbauern etwa um 4 Franken ver- bessert werden.
Dies ergibt nun das folgende Bild: Verbände, einzelne Kan- tone und Parteien haben in der Vernehmlassung eine Erhö- hung von rund 50 Prozent gefordert. Der Bundesrat bean- tragt eine solche von 30 Prozent, und beide Kommissionen schlagen eine Erhöhung von 40 Prozent vor. Der Kompro- miss könnte also mathematisch nicht mehr exakter gefun- den werden. Selbstverständlich wurde in unserer Kommis- sion die Diskussion nicht losgelöst von der Finanzsituation des Bundes geführt. Dem Anliegen wurde aber mit einer derartigen Überzeugung seine Berechtigung zuerkannt, dass man es für richtig fand - trotz der Misere bezüglich der Bundesfinanzen -, den Rahmenkredit zu erhöhen. Es muss bei diesem Geschäft bedacht werden: Man kann nicht eine Massnahme einführen und diese dann Jahr- zehnte auf dem gleichen Stand belassen. Wenn sich eine Massnahme bewährt, muss man sie gelegentlich den verän- derten Umständen anpassen. Die Viehhalterbeiträge sind für die Bergbauern ein wesentlicher Einkommensfaktor geworden. Obschon wir es seinerzeit ausdrücklich abge- lehnt haben, diese Beiträge indexgebunden auszurichten, ist eine angemessene Korrektur - besonders aus der Sicht des auffalend grossen Einkommensrückstandes (Bergbau- ern/Talbauern oder Paritätslohnvergleich) - unbedingt angezeigt.
Wir sprechen also nicht so sehr von Teuerungsausgleich als vielmehr vom Ausgleich beachtlicher Einkommensunter- schiede. Geben wir dem Bundesrat die Möglichkeit, diese für eine Korrektur längst fälligen Unterschiede einigermas- sen auszugleichen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, diesem Antrag zuzustimmen. Der Antrag ist mit 7 zu 2 Stim- men zustande gekommen.
Cavelty: Bekanntlich haben wir in der letzten Session dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, die Ansätze selbst zu erhöhen. Hier geht es nur um eine Kreditsprechung für die nächsten zwei Jahre. Der Bundesrat könnte also, rein for- mell gesehen, innerhalb des Kredites beschliessen, was er will, er ist nicht an unseren Beschluss gebunden. Der Herr Kommissionspräsident hat bereits auf diesen Punkt hinge- wiesen. Herr Bundespräsident Honegger hat jedoch anläss- lich der Beratung im September ausdrücklich gesagt, wir könnten auf die Frage der Ansätze heute zu sprechen kom- men. Ich leite daraus mindestens eine moralische Verpflich- tung für den Bundesrat ab für den Fall, dass wir die Ansätze erhöhen, sich an diesen Erhöhungswusch zu halten. Das wäre ein erster Punkt.
Der zweite Punkt: Es kann nicht bestritten werden, dass die Anpassung materiell ausgewiesen ist. In der letzten Session versuchte ich, eine 50prozentige Erhöhung zu erreichen, vor allem mit Hinweis auf die Teuerung. Es ist nicht zu ver- gessen, dass wir mit dem heutigen Beschluss die Teuerung bis zum Jahre 1985, also auch noch die zu erwartende Teuerung, einschliessen müssen. Herr Bundespräsident Honegger erwiderte bei der früheren Debatte, es gehe nicht nur um einen Teuerungsausgleich, sondern man müsse auch berücksichtigen, was sonst zugunsten der Bergland- wirtschaft getan werde.
Ich möchte zugeben, dass es nicht nur um den Teuerungs- ausgleich geht; es geht vor allem um den Ausgleich der bestehenden krassen Disparität des Einkommens der Berg- bauern verglichen mit jenem der Talbauern. Um so mehr sollte man meines Erachtens dem Kommissionsbeschluss zustimmen.
In der letzten Session wurde sodann gewarnt, man dürfe nicht übertreiben, sonst würden die Kleinbauern im Talge-
biet noch unzufriedener als sie es schon sind. Mir scheint, dass dieses Argument nicht sticht. Es wäre ja traurig, wenn andere, denen es ebenfalls nicht gut geht - die Kleinbauern im Talgebiet -, zufrieden wären mit dem Hinweis darauf, dass es im Berggebiet auch nicht gut gehe, also sozusagen eine Solidarität im Negativen. Dies mute ich den Kleinbau- ern im Talgebiet nicht zu. Ich möchte aus dieser Situation vielmehr die Folgerung ziehen, dass man halt auch für die Kleinbauern im Talgebiet etwas tun soll, wenn das Bedürf- nis ausgewiesen ist.
Noch eine Frage bezüglich der effektiven Durchführung die- ser Erhöhung. In der Kommission haben wir diesen Punkt kurz gestreift und der Meinung Ausdruck gegeben, dass die Erhöhung - also 40 Prozent jetzt - prozentual, ausge- hend von den bestehenden Ansätzen, erfolgen soll, und dass es in den bekannten Ansätzen keine Verschiebung gibt, sondern dass die prozentuale Erhöhung durchgezo- gen wird, und zwar gleichmässig verteilt auf die verbleiben- den zwei Jahre, nicht dass man in einem Jahr alles und im nächsten Jahr nichts geben würde.
Ein letzter Punkt noch: Wir Vertreter der Berglandwirtschaft wissen, dass Herr Bundesrat Honegger ein grosses Herz für unsere Bauern im Berggebiet hat. Wir danken ihm auch an dieser Stelle dafür. Wenn wir mit der beantragten Erhö- hung weitergehen als der Bundesrat, so glaube ich, erregen wir bei Herrn Bundespräsident Honegger kein Missfallen. Im Gegenteil, er dürfte wahrscheinlich innerlich froh sein, dass er in der bundesratsinternen Diskussion eine Rückenstär- kung bekommt.
Alles in allem bitte ich Sie, der Erhöhung, so wie wir sie in der Kommission beschlossen haben, zuzustimmen.
Gerber: Sie sehen auf Seite 4 der Botschaft, dass der Bun- desrat seit 1974 sehr namhafte Anstrengungen zur Verbes- serung des bergbäuerlichen Einkommens unternommen hat. Ich möchte dem Bundesrat für diese Anstrengungen recht herzlich danken, weise aber darauf hin, dass im Jahre 1974 der Rückstand des bergbäuerlichen Einkommens besonders hoch war. Wenn wir nun das Resultat dieser Bemühungen etwas gewichten, stellen wir fest, wie das der Herr Kommissionspräsident vorhin gesagt hat, dass leider heute das bergbäuerliche Einkommen immer noch etwa 40 Prozent hinter dem paritätischen Anspruch zurückliegt. Wir dürfen nicht vergessen, dass die technische Entwicklung seit 1974 weitergegangen ist, dass sich die Vorteile der Technik vor allem im Talgebiet ausgewirkt haben, dass das Berggebiet wegen seiner topographischen und klimati- schen Probleme die Technik nie in diesem Sinne anwenden kann wie das Talgebiet und deshalb immer etwas mehr in den Rückstand kommt.
Ich glaube, wir müssen auch beachten, dass die Bergland- wirtschaft mit der Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft eine wichtige gemeinwirtschaftliche Aufgabe leistet, die in den kommenden Jahren noch vermehrt abgegolten werden soll. Mir scheint, nachdem uns Herr Bundespräsident Honegger erklärt hat, seit 1974 seien ungefähr 40 Prozent Teuerung aufgelaufen, dass eine Anpassung, wie sie nun von der Mehrheit der Kommission mit 40 Prozent vorge- schlagen wird, richtig sei, und ich möchte Sie bitten, den Antrag der Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
Knüsel: Darf ich in diesem Zusammenhang noch auf zwei' Punkte hinweisen. Die Botschaft des Bundesrates sieht vor, dass für die beiden kommenden Jahre ein Kredit von 320 Millionen Franken für die Kostenbeiträge vorzusehen sei. Auch ich möchte Herrn Bundespräsident Honegger für diese Geste an die Adresse unserer Bergbauern sehr herz- lich danken.
Von seiten des Schweizerischen Bauernverbandes ist im Rahmen des Paketes gefordert worden, dass die Kosten- beiträge mit Bezug auf die bäuerlichen Einkommen unserer Berggebiete um 50 Prozent anzuheben seien. Es ist von den Vorrednern gesagt worden, dass das Paritätseinkom- men gegenüber dem Lohnanspruch auch heute noch wesentlich hintennach hinkt. Aber ich glaube sagen zu dür-
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fen, dass es ohne die Hilfe des Bundes in den letzten Jah- ren nicht möglich gewesen wäre, die bergbäuerlichen Ein- kommen einigermassen auf dem heutigen Niveau zu halten. Ich denke vor allem an die Bewirtschaftungsbeiträge, ich denke an die Massnahmen des Bundes zur Förderung des Viehabsatzes und an die heutige Kreditvorlage, bei der der Bundesrat 320 Millionen Franken vorschlägt. Ich habe mich gefragt: Dürfen wir es angesichts der Finanzlage des Bun- des verantworten, in der kommenden Periode pro Jahr 15 Millionen Franken zur Hebung des bergbäuerlichen Ein- kommens einzusetzen? Und ich bin für meinen Teil zur Überzeugung gekommen, dass wir als Schweizer gegen- über einem der schwächsten Glieder unserer Volkswirt- schaft diese Pflicht haben. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier nicht nur den hohen Produktionskosten, dem riesi- gen Handarbeitsaufwand, den der Bergbauer aus topogra- phischen und klimatischen Gründen hat, gerecht werden. Kommt ein zweites hinzu; Herr Kollega Gerber hat darauf hingewiesen: Die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Lei- stungen des Bergbauern, die darin besteht, dass er uns eine intakte Erholungslandschaft in den Berggebieten zur Verfügung stellt, die ihresgleichen sucht, verdient tatsäch- lich diese Anerkennung. Und vielleicht noch ein letztes: ich weiss aus eigener Erfahrung, dass in der letzten Zeit vor allem bei Strassenbauten, bei Güterstrassenbauten und Waldstrassen im Berggebiet, vor allem auch bei Sanierun- gen von Hochbauten, seien das Ökonomiegebäude oder Wohnhäuser, das Problem der Restfinanzierungen ganz gewaltig an Bedeutung zugenommen hat. Und das aus dem Grunde, weil die Indices zwischen den landwirtschaftlichen Produkten ganz allgemein gegenüber den Baukostenindi- ces vom Bauhaupt- und Baunebengewerbe in zunehmen- dem Masse auseinanderklaffen. Das Anschlussprogramm - um 10 Prozent kleinere Beiträge von seiten der öffentlichen Hand - verleiht dem Problem der Restfinanzierung eine noch grössere Bedeutung. Wenn nun der Bergbauer in den Genuss einer 40prozentigen Erhöhung der Kostenbeiträge kommt - davon bin ich überzeugt -, wird er etwas besser in der Lage sein, die Restfinanzierung seines Maschinen- parks, den Maschinen- und den Strassenunterhalt in sei- nem Gebiet besser durchhalten zu können.
Aus dieser Sicht möchte ich Ihnen empfehlen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Bundespräsident Honegger: Ich hätte den Bergbauern ganz gerne zum Abschluss meiner bundesrätlichen Karriere noch ein Abschiedsgeschenk gemacht. Sie haben dafür sicher Verständnis.
Der Bundesrat hat aber bereits etwas Wesentliches getan, indem er die Kostenbeiträge statt wie ursprünglich vorgese- hen von 20 auf 30 Prozent erhöht hat. Es ist also nicht nichts. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, er müsse an seinem bisherigen Antrag festhalten. Es gibt dafür einige gute Gründe. Ich bin mit all denen, die sich heute in der Dis- kussion gemeldet haben, einverstanden, dass die Einkom- mensdifferenz zwischen den Bergbauern und den Talbau- ern immer noch zu gross ist. Der Bundesrat wird sich auch in den nächsten Jahren anstrengen müssen, diese Differenz weiter zu verkleinern. Dazu braucht es verschiedene Mass- nahmen, nicht nur eine Erhöhung der Kostenbeiträge an die Viehhalter im Berggebiet. Der Bundesrat ist sich dieser Lage durchaus bewusst und ist auch bereit, noch etwas Zusätzliches zu tun.
Wenn er bei den Kostenbeiträgen Ihrem Wunsche nicht ent- sprechen kann, so sind dafür vor allem zwei Gründe mass- gebend: Sie basieren Ihre Argumentation in erster Linie auf die rund 40prozentige Teuerung seit dem Jahre 1974. Sie vergessen aber, dass der Bundesrat seit 1974 für die Berg- bauern auf anderen Gebieten verschiedenes getan hat. Die Bergbauern sind nicht auf den Ausgleich der vollen Teue- rung angewiesen, weil wir seit 1974 - das ist auf Seite 4 unserer Botschaft festgehalten - eine Reihe anderer Mass- nahmen eingeführt haben. Ich möchte Sie bitten, auch für die Zukunft, bei den Berggebietmassnahmen nicht auf die Teuerung abzustellen. Wenn Sie bei allen bergbäuerlichen
Massnahmen stets den Teuerungsausgleich verlangen, dann machen die Bergbauern ein schlechtes Geschäft. Wir haben, wenn Sie alle Massnahmen zusammenzählen - und das hat der Bundesrat getan -, seit 1974 wesentlich mehr als 40 Prozent ausgeglichen. Wenn Sie aber bei den Kostenbeiträgen auf die Teuerung abstellen, weil deren Ausgleich hier nicht ganz realisiert worden ist, zwingen Sie den Bundesrat, bei anderen bergbäuerlichen Massnahmen auch nur immer den Teuerungsausgleich zu gewähren. Der Bundesrat ist aber der Meinung, man solle bei den Mass- nahmen zugunsten der Berggebiete nicht einen Automatis- mus einführen. Sie können daher nicht in diesem speziellen Fall, wo das etwas zugunsten der Bergbauern ausfallen würde, den Teuerungsausgleich verlangen und dabei die anderen bergbäuerlichen Massnahmen einfach «verges- sen». Das wäre sicher nicht zugunsten der Bergbauern.
Das zweite, das ich sagen wollte, betrifft die Finanzsitua- tion. Ich möchte Sie einfach bitten, auch auf die Finanzsitu- ation des Bundes Rücksicht zu nehmen. Ich sage das nicht nur, weil Herr Ritschard hier anwesend ist. Er setzt sich in jeder Bundesratssitzung dafür ein, dass wir auch bei den Ausgaben versuchen, das Heft einigermassen im Griff zu behalten. Hier ging es darum, eine angemessene Erhöhung zu bewilligen. Der Bundesrat war der Meinung, dass diese Erhöhung auf 320 Millionen Franken angemessen sei.
Wenn Sie über das hinausgehen, was Ihnen der Bundesrat beantragt, dann sollten Sie dem Bund auch das nötige Geld zur Verfügung stellen. Gestatten Sie mir auch diesen Hin- weis: Gestern haben Sie dem Bund 270 Millionen Franken gestrichen. Und heute, im gleichen Atemzug, werden ein- fach über den Antrag des Bundesrates hinaus 20, 30 oder noch mehr Millionen dazugeschlagen. Eine etwas konse- quentere Haltung wäre hier aus der Sicht des Bundesrates erwünscht.
Nun haben Sie aber noch einige Fragen gestellt. Es ist ein Rahmenkredit für zwei Jahre. Der Bundesrat hat Ihnen vier Jahre vorgeschlagen. Sie haben das reduziert auf zwei Jahre. Sie haben also alle zwei Jahre Gelegenheit, diesen Rahmenkredit zu korrigieren. Und wenn es so heraus- kommt, wie das nun Herr Cavelty befürchtet, dass wir in den nächsten Jahren eine relativ höhere Teuerung haben werden, dann wird zweifelsohne der Bundesrat auch bereit sein, Ihnen zu beantragen, diesen Rahmenkredit entspre- chend zu erhöhen. Es ist also nicht so, dass Sie jetzt jahre- lang warten müssen, bis entsprechende Anpassungen kommen, sondern Sie bewilligen hier nur den Rahmenkredit für zwei Jahre. Sie werden schon das nächste Jahr wieder darüber zu entscheiden haben, was Sie dann für 1985 und 1986 zu bewilligen haben werden. Ich darf Sie also bitten zu berücksichtigen, dass Sie hier alle zwei Jahre neu zu ent- scheiden haben.
Herr Cavelty, Sie sagen, der Bundesrat sei eigentlich jetzt frei, im Rahmen dieses Gesamtkredites zu entscheiden, was er für richtig erachte. Das ist rechtlich gewiss so. Wenn Sie jetzt eine Erhöhung beschliessen, wird aber der Bun- desrat zweifelsohne nicht auf der unteren Grenze sitzen- bleiben können, sondern dann wird er Ihren Willen natürlich zur Kenntnis nehmen müssen. Es ist ja die Meinung, dass schlussendlich die Bergbauern davon profitieren sollen. Einen Rahmenkredit festzulegen und dem Bundesrat zu sagen: «Mach damit, was Du willst», das wäre letztlich keine Hilfe an die Bergbauern.
Die Kleinbauern im Talgebiet, Herr Cavelty, sind nicht als quantité négligeable zu betrachten. Wir stellen in der letzten Zeit immer mehr fest, dass die Kleinbauern im Tal zum Teil schlechter behandelt werden als die Bergbauern, und dass die Einkommensverhältnisse zum Teil bei Kleinbauern im Talgebiet sogar schlechter sind als im Berggebiet, weil es zahlreiche Massnahmen gibt, die nur zugunsten des Berg- gebietes spielen. Ich möchte Sie doch bitten, dass wir hier nicht allzu grosse Differenzen schaffen.
Nun zur letzten Frage, die Herr Cavelty stellt: Wie soll der Rahmenkredit aufgeteilt werden? Der Bundesrat wird sich zu diesen Fragen noch zu äussern haben, aber persönlich bin ich der Meinung, dass wir die bisherigen Sätze nehmen,
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Alkoholverwaltung
sie prozentual aufstocken und auch keinen Unterschied zwischen den Jahren 1983 und 1984 machen, so dass jeder Bergbauer, der von diesen Massnahmen profitiert, am Anfang des Jahres 1983 ausrechnen kann, wieviel er schlussendlich erhalten wird.
Das sind die Gründe, die den Bundesrat veranlassen, an seinem Antrag festzuhalten.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 1
Antrag der Kommission ... ein Höchstbetrag von 350 Millionen Franken bewilligt.
Art. 1
Proposition de la commission Un montant maximum de 350 millions de francs ...
Zumbühl, Berichterstatter: Ich möchte nur bemerken, dass die Kommission einen Höchstbetrag von 350 Millionen beantragt, im Gegensatz zum Bundesrat, der 320 Millionen vorsieht.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Dagegen
14 Stimmen 18 Stimmen
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.053 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnungen 1981/82 Régie des alcools. Gestion et compte 1981/1982
Bericht und Beschlussentwurf vom 20. September 1982 Message et projet d'arrêté du 20 septembre 1982 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, Berne
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
M. Gassmann, rapporteur: Comme il est de tradition, la commission s'est réunie pour examiner la gestion et les comptes de la Régie pour l'exercice 1981/1982. Le rapport est judicieusement présenté et contient de nombreux ren- seignements ainsi que des schémas et graphiques agréa- bles à consulter. Le premier chapitre est un utile rappel des moyens à disposition de la Confédération pour intervenir dans la lutte en faveur de la santé publique, conformément à l'article 32bis de la constitution fédérale. Rappelons que, par le monopole qu'elle détient sur les boissons distillées, la Confédération dispose d'un moyen de contrôle efficace sur la consommation et, partant, intervient judicieusement dans la lutte contre l'alcoolisme. Rappelons aussi que de nouvelles dispositions légales adoptées en 1980 entreront en vigueur le 1er janvier 1983 et qu'elles donneront au Conseil fédéral des moyens accrus pour intervenir notam- ment sur la publicité en faveur des boissons alcoolisées dans le but essentiel de protéger la jeunesse. Conformé- ment au chapitre 2 du rapport de la Régie, la distillation des boissons alcoolisées est soumise à un droit de concession accordé par la Régie aux bouilleurs de cru et aux distilla- teurs professionnels en fonction des nécessités économi- ques du pays.
Au 30 juin 1982, il y avait 30 concessions pour distillateurs professionnels et 203 concessions pour les bouilleurs de cru en moins comparativement à l'année précédente. Dans son ensemble, la production d'eau-de-vie a diminué. En revanche, la quantité importée et donc imposée en fonction du droit de monopole a encore augmenté par rapport à l'année précédente.
La Régie doit veiller, en vertu des dispositions légales, à l'utilisation judicieuse de la récolte de pommes de terre qui a été particulièrement abondante avec un rendement jamais atteint précédemment de 489 quintaux par hectare. Il a fallu résoudre donc d'importants problèmes d'exportation pour une récolte dépassant de 100 000 tonnes celle de l'année précédente.
Quant à l'utilisation des fruits à pépins, autre tâche confiée à la Régie, celle-ci s'efforce d'en favoriser la consommation plutôt que la distillation. La récolte 1981 a été moins abon- dante que l'année précédente. Cependant, en raison de dif- ficultés d'écoulement, il conviendrait de réduire encore la surface de production.
Une fois de plus, les comptes présentent un agréable béné- fice de plus de 276 millions de francs, soit 11 millions de moins que pour l'exercice précédent. Selon l'arrêté fédéral du 20 juin 1980, les cantons se répartissent le 5 pour cent de ce bénéfice, soit 13,8 millions, somme obligatoirement affectée à la lutte contre les causes et les effets de l'alcoo- lisme, tâche que tous les cantons accomplissent conformé- ment au rapport qui est parvenu à la commission. La Confé- dération, elle, conserve le 95 pour cent de ce bénéfice, soit 262,2 millions, montant intégralement utilisé pour aider au financement de l'AVS, contribution bienvenue en cette période de compression des dépenses. Le compte d'exploitation présente un total de produits de 419 millions de francs alors que les charges se sont élevées à 138,5 mil- lions. L'augmentation des produits provient surtout des droits de monopole sur la vente des boissons distillées, alors que l'encouragement à l'utilisation des pommes de terre a dépassé de 4 millions le montant prévu au budget en raison de la récolte particulièrement abondante.
La Régie est aussi soumise au blocage de l'effectif du per- sonnel, qu'elle respecte parfaitement, adaptant ses moyens d'intervention par une judicieuse modernisation et rationali- sation de l'entreprise.
En ce qui concerne les investissements assumés par la Régie, les travaux se sont poursuivis à l'entrepôt de Romanshorn. Des 19,1 millions de francs qui constituaient le crédit d'ouvrage accordé, 15,6 millions ont été utilisés jusqu'à la fin de l'exercice. A Delémont, les travaux d'assai-
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
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Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.061
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.12.1982 - 08:00
Date
Data
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646-649
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Pagina
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