Verwaltungsbehörden 16.12.1982 82.052
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Petitions
1774
N
16 décembre 1982
la proposition de M. Reichling de façon à ce que les travaux puissent commencer le plus vite possible. Sa proposition évidemment entraînerait de nouvelles études, donc un délai plus long avant la mise en chantier. A titre personnel pour- tant, je soutiendrai la proposition de M. Reichling.
Bundesrat Hürlimann: Nachdem Sie mit Ihrem ersten Ent- scheid eine Differenz geschaffen haben, fällt tatsächlich das Argument, die Angelegenheit sei heute zu erledigen, weg. Nachdem Sie selber über dieses Haus verfügen, wie Sie wiederholt erklärt haben - soweit es wenigstens das Bun- deshaus betrifft und nicht die Verwaltung, ist das richtig; gewisse Übergriffe fanden in dieser Hinsicht aber bereits statt, das möchte ich nochmals festhalten -, sollten Sie dem Antrag von Herrn Reichling zustimmen, um eine klare Situation zu schaffen und der Verwaltung einen klaren Auf- trag zu geben. Ich wäre ohnehin dagegen, dass ausgerech- net seitens des Bundesrates Ihrem Arbeitseifer Grenzen gesetzt würden! (Heiterkeit)
Abstimmung - Vote Für den Antrag Reichling Dagegen
74 Stimmen 14 Stimmen
fert, weil wir bisher die Informationen hinsichtlich dieses Geschäftes leider nur schubweise erhalten haben. Die Finanzkommissionen müssen somit rechtzeitig Gelegenheit erhalten, den Sachverhalt bis zur Beratung des Voranschla- ges 1984 sorgfältig zu prüfen und allenfalls dannzumal Strei- chung der Entschädigung an die Ackerbaustellen zu bean- tragen. Der Beschluss des Ständerates ist mit 22 zu 6 Stim- men gefasst worden.
Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen mit 13 zu 0 Stimmen, bei Enthaltungen, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen, jedoch ausdrücklich unter den vorgenannten Bedingungen, dass wir einen eingehen- den Bericht erhalten und dann allfällig pro 1984 diese Bei- träge aufheben können.
Wir möchten Sie bitten, diesem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, damit wir das Budget 1983 endgültig verab- schieden können, so dass wir nicht noch eine Einigungs- konferenz einberufen müssen.
Angenommen - Adopté An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 90 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.052 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983
Siehe Seite 1747 hiervor - Voir page 1747 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1982
Differenzen - Divergences
606.373.01 Zollverwaltung. Beiträge Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
606.373.01 Administration des douanes. Contributions
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine letzte Differenz mit dem Ständerat betreffend den Voranschlag 1983 zu bereinigen. Sie betrifft die Rubrik 606.373.01, Bei- träge an die Gemeinde-Ackerbaustellen.
Der Ständerat hält an seinem Beschluss, dass diese Bei- träge an die Ackerbaustellen gewährt werden sollen, defini- tiv fest. Mit dem Beschluss hat aber der Ständerat die Auf- lage verbunden, dass das Finanzdepartement bis zur Staatsrechnung 1983 einen umfassenden Bericht über die Entschädigungen an die Gemeinde-Ackerbaustellen ablie-
Petitionen - Pétitions
82.262 Urech-Roth Helena, Zürich. AHV der schweizerischen Ehefrau im Ausland Urech-Roth Helena, Zurich. Droit à la rente AVS des épouses des Suisses de l'étranger
Herr Oester legt namens der Petitions- und Gewährlei- stungskommission den folgenden schriftlichen Bericht vor: 1. Mit Schreiben vom 12. August 1982 ersuchte Frau Urech die Petitions- und Gewährleistungskommission, das Bun- desgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) in dem Sinne zu revidieren, dass die Ehefrauen von Auslandschweizern, die obligatorisch versichert sind, auch den vollen Versicherungsschutz geniessen. Die geltende Regelung benachteilige und diskriminiere die verheiratete Auslandschweizerin.
Frau Urech verlangte zugleich die Revision eines Entschei- des des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 11. Juli 1979.
Diese Regelung kann sich für die Ehefrauen von Schwei- zern, die im Ausland für einen Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden, nachteilig aus- wirken. Wohl erhalten solche Ehepaare eine Ehepaaralters- rente, wenn der Mann das 65. Altersjahr erreicht. Hingegen erhält die Frau, wenn sie das 62. Altersjahr erreicht und ihr Ehemann noch nicht 65 Jahre alt ist, keine Altersrente. Gegenüber der Invalidenversicherung hat sie keine Anspruchsberechtigung. Die beitragsfreien Ehejahre der Frau werden nicht angerechnet, was sich auf die Renten- höhe ungünstig auswirken kann.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.12.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1774-1774
Page
Pagina
Ref. No
20 011 030
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