PTT. Budget 19831750 N 16 décembre 1982 ich als Mitglied der Solothurner Regierung eine eindeutige Stellung bezogen hatte, zu der ich immer gestanden bin. Das Land ist in der Landwirtschaftszone, und der Bund könnte nie mit irgendwelchen Bauten auf diesem Land diese Landwirtschaftszone durchbrechen. Aber es ist denk- bar, dass man für die Typenprüfungsanlage - wenn sie in einer Industriezone erstellt werden könnte, was ich nicht weiss, weil ich die Projekte nicht kenne - Industrieland kauft und dem Verkäufer dieses Land hier als Realersatz zur Verfügung stellt. Es ist immer leichter mit Realersatz als mit Geld zu kaufen! Herr Nussbaumer will nicht so recht wahrhaben - aber das ist gestern auch in der Finanzkommission gesagt worden, und zwar von Parlamentariern, die etwas von Landwirtschaft verstehen, nämlich von Vertretern der Landwirtschaft -, dass das Land, wenn der Bund das Kaufrecht jetzt nicht ausübt, an den Aero-Club Ölten fällt. Herr Hofmann hat das gesagt. Wem - Daniel Müller, Sie kennen den Aero-Club Ölten - wird er verkaufen? Er muss ja verkaufen, weil er das Geld für die Zinsen kaum aufbringen kann. Er wird doch wohl an den Meistbietenden verkaufen! Ob das ein Landwirt aus Kestenholz, die Gemeinde Kestenholz, die Solothurner Wirtschaftsförderung oder wer auch immer ist, kann man heute nicht sagen; aber wahrscheinlich wird das Land durch einen solchen Verkauf eher teurer. Und nun zum Preis: Ich habe Nationalrat Nussbaumer vor- hin die seriöse Berechnung der Liegenschaftsverwaltung des Finanzdepartementes gezeigt. Er hat immer noch Zwei- fel. Aber ich lege meine Hand ins Feuer, dass das, was Herr Zumwald, der die Liegenschaftsverwaltung meines Departe- mentes leitet und auch aufgrund seiner beruflichen Her- kunft etwas von diesen Grundbuchfragen versteht, sagt, stimmt. Ich zitiere den entscheidenden Satz der Liegen- schaftsverwaltung, der Sie davon überzeugen sollte, dass der Bund in keiner Weise ein Geschäft macht oder machen möchte: «In der Bemessung des Kreditbegehrens haben wir die volle rückwirkende Verzinsung des Bundesdarle- hens und die Abwälzung der bezahlten Bankzinsen auf das Konto sowie die Notariats- und Grundbuchko- sten mitberücksichtigt. Das Land soll also nur zum Preise der ausgewiesenen Gestehungskosten gekauft werden.» Der Bund will kein Geschäft machen. Nun kann man natür- lich über die Höhe des Preises streiten. Herr Nussbaumer hat eine Rechnung gemacht, aber es waren auch Vertreter der Landwirtschaft, die in der ständerätlichen Kommission gesagt haben, man könne wirklich nicht sagen, dass dieser aufgerechnete Quadratmeterpreis unvernünftig sei. Das und sogar mehr werde heute leider bezahlt. Ich glaube, wir dienen selbst den Interessen, die Herr Nuss- baumer hier legitim vertritt, mehr - Herr Reichling hat das auch gesagt -, wenn das Land in die Hände des Bundes kommt und nicht in die Hände eines Spekulanten, der dann später das draufschlagen wird, was er eben draufschlagen kann. Beim Bund wird immer die Gewähr dafür bestehen, dass er doch das Gesamtinteresse und insbesondere auch die Interessen der Landwirtschaft wahrzunehmen versteht. Also wird nach diesen Diskussionen hier der Vorsteher des Verkehrsdepartementes mit dem Kanton Solothurn über das weitere Prozedere einmal sprechen müssen, und dann muss das Problem «Flugplatz, ja oder nein» gelöst werden. Dann wird man auch endgültig über die Verwendung des Landes sprechen können. Aber das Land muss dann im Besitz des Bundes sein, weil sonst über die weitere Verwer- tung überhaupt nicht mehr diskutiert werden kann. Das werden dann jene bestimmen, die es vom Aero-Club behal- ten oder verkauft haben. Wir sollten schliesslich das Land kaufen, weil sonst die Gefahr besteht, dass hier genau das Gegenteil von dem entsteht, was Herr Nussbaumer will. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Nussbaumer An den Bundesrat -Au Conseil fédéral 73 Stimmen 42 Stimmen #ST# 82.056 PTT. Voranschlag 1983 PTT. Budget 1983 Siehe Seite 1631 hiervor - Voir page 1631 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1 Festhalten Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 2 Proposition de la commission Al. 1 Maintenir Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Bratschi, Berichterstatter: Beim Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1983 haben sich zwei kleine Differenzen mit dem Ständerat erge- ben und zwar in Artikel 2. Die erste Differenz finden Sie in Alinea 1, die zweite in Ali- nea 3. Alinea 1: Hier haben wir im Nationalrat beschlossen: «Der durchschnittliche Personalbestand der PTT-Betriebe wird für das Jahr 1983 auf insgesamt 55626 Personen festge- setzt.» Dies entspricht dem Antrag des Bundesrates weni- ger die 591 Personen, die wegen der Ablehnung der Arbeitszeitverkürzung in Abzug gebracht worden sind. Nun hat der Ständerat folgenden Beschluss gefasst: «Der durchschnittliche Personalbestand der PTT-Betriebe wird für das Jahr 1983 wie folgt festgesetzt» (— und jetzt kommt eine Aufgliederung, die bis anhin nicht vorhanden war -): «Generaldirektion und zentralisierte Betriebe 3811, Post- kreise 36 025, Telefonkreise 15 790, PTT insgesamt 55 626». Damit ist wieder die Gesamtzahl erreicht. Diese Aufgliede- rung gemäss Beschluss des Ständerates, die in früheren Jahren üblich war, hat Ihre Kommission mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Sie beantragt Ihnen Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Die Begründung entspricht dem Vorgehen in der übrigen Bundesverwaltung bei der Festlegung des Personalbestan- des. Hier hat man von der Zentralverwaltung des Bundes immer wieder gefordert, dass sie im Rahmen des bewillig- ten gesamten Personalbestandes - sogar über die Departe- mente hinweg - ihre Personalbestände ausgleichen soll, selbstverständlich unter Innehaltung des bewilligten Höchstbestandes. Soll dieses Prinzip, das sonst in der Bun- desverwaltung gilt, auch bei den PTT gelten, so dürfen wir nicht aufgliedern, wie das der Ständerat gemacht hat, son- dern wir müssen den durchschnittlichen Personalbestand gesamthaft nennen und keine Aufgliederung vornehmen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Alinea 1 Fest- halten am Beschluss des Nationalrates. Zu Alinea 3 nehme ich gleich die Bemerkung vorweg, denn Alinea 3 des Artikels 2 ist sehr einfach. Hier haben Sie vom Ständerat eine Beifügung erhalten. Nationalrat und Bundes- rat haben vorgeschlagen: «Sofern eine ausserordentliche Verkehrszunahme es zwingend erfordert, kann eine Erhö-
- Dezember 1982 1751 Botschaft in Riyadh. Neubauten hung des Durchschnittsbestandes anbegehrt werden.» Der Ständerat präzisiert nun: «Sofern eine ausserordentliche Verkehrszunahme es zwingend erfordert, kann» - jetzt kommt die Differenz - «für die Betriebsdienste eine Erhö- hung usw. angefordert werden», also die Beschränkung der Erhöhungsmöglichkeiten für die Betriebsdienste. Ihre Finanzkommission hat hier Zustimmung zum Ständerat beschlossen, damit eine Gleichstellung zum übrigen Bun- despersonal erfolgt, wo ja das administrative Personal auch plafoniert ist. Wenn Sie also diesen beiden Anträgen Ihrer Finanzkommission - Ablehnung Alinea 1, Zustimmung zu Alinea 3 - folgen, dann begehen Sie eigentlich bei den PTT den gleichen Weg wie bei der übrigen Bundesverwaltung. Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen. M. Bonnard, rapporteur: Nous sommes en présence de deux divergences concernant le budget des PTT; je crois qu'elles sont simples. La première se rapporte à l'article 2 de l'arrêté fédéral, qui donne l'effectif du personnel. Le Conseil national, dans sa première version, a mentionné ce chiffre sous une forme globale; le Conseil des Etats, quant à lui, voudrait le détail- ler entre la direction générale, les arrondissements postaux et les arrondissements des téléphones. Nous vous deman- dons de vous en tenir à la décision que nous avons prise et, par conséquent, de ne pas vous rallier à l'avis du Conseil des Etats. En effet, en fixant un chiffre global, nous don- nons davantage de souplesse aux PTT et nous favorisons les transferts entre les différents secteurs de notre régie fédérale, ce qui est une bonne chose. La seconde divergence concerne l'alinéa 3 de l'article 2. Il s'agit là du problème de l'accroissement extraordinaire du trafic. Dans de tels cas, les PTT ont le droit de demander une augmentation des effectifs moyens. La question soule- vée par la divergence est celle de savoir si une telle aug- mentation peut être demandée pour l'ensemble du person- nel des PTT ou seulement pour les services dits d'exploita- tion. Dans notre première version, nous nous sommes pro- noncés en faveur de la première solution; le Conseil des Etats, lui, voudrait limiter cette augmentation aux services d'exploitation. Nous pensons qu'il a raison et nous vous demandons de le suivre sur ce point. Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.040 Botschaft in Oslo. Kanzleigebäude Ambassade à Oslo. Construction d'une chancellerie Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Mai 1982 (BBI II, 561) Message et projet d'arrêté du 26 mai 1982 (FF II, 537) Beschluss des Ständerates vom 20. September 1982 Décision du Conseil des Etats du 20 septembre 1982 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht: Seit 1952 ist die schweizerische Botschaftskanzlei in gemie- teten Räumlichkeiten untergebracht, die den Bedürfnissen dieser Vertretung schon seit vielen Jahren nicht mehr gerecht werden. Da andere, geeignete Mietobjekte in Oslo nicht zu finden waren, hat die Eidgenossenschaft schon 1970 ein geeignetes Grundstück erworben, auf dem nun ein Kanzleigebäude mit zwei Dienstwohnungen zum Preis von 4 527 000 Franken erstellt werden soll. Das Bauvorhaben wurde bisher immer wieder wegen der Finanzlage des Bun- des zurückgestellt. Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss über die Errichtung eines Kanzleigebäudes mit zwei Dienstwohnungen für die schweizerische diplomatische Vertretung in Oslo zuzustim- men. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 91 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 82.041 Botschaft in Riyadh. Neubauten Ambassade à Riyadh. Constructions Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Mai 1982 (BBI II, 544) Message et projet d'arrêté du 26 mai 1982 (FF II, 568) Beschluss des Ständerates vom 20. September 1982 Décision du Conseil des Etats du 20 septembre 1982 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht: Saudiarabien beschloss 1975 die Verlegung seines Aussen- ministeriums von Djeddah nach Riyadh und ordnete gleich- zeitig die Übersiedlung bis 1983 der bisher ausschliesslich in Djeddah niedergelassenen diplomatischen Vertretungen in die saudische Haupstadt an. In der Folge erwarb die Schweiz ein Grundstück auf dem nun ein Kanzleigebäude, eine Residenz für den Missions- chef und ein Dienstwohnhaus errichtet werden sollen. Auf einer anderen, im Baurecht gemieteten Parzelle ist die Errichtung eines Doppeldienstwohnhauses für die Mitarbei- ter vorgesehen. Die Kosten für die Bauten belaufen sich auf rund 14,6 Millio- nen Franken, wobei ein späterer, teuerungsbedingter Nach- tragskredit nicht ausgeschlossen werden kann. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung Djeddahs ist es gegenwärtig noch offen, ob man dort nicht eine konsulari- sche Vertretung belassen solle, was eine Erhöhung des
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Voranschlag 1983 PTT. Budget 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.056 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1750-1751 Page Pagina Ref. No 20 011 023 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.