Verwaltungsbehörden 16.12.1982 <td class="metadataCell">20011021</td>
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Budget 1982. Supplément II 1748 N 16 décembre 1982 façon, ce sont les paysans qui paient ces frais administratifs en acquittant une taxe de 3 pour cent. Je suis étonné que M. Raichling apporte des arguments contraires aux intérêts des paysans. Personnellement, je suis neutre en ce qui concerne la politique agricole, mais je me dis qu'il n'y a pas de raison de ne pas faire bénéficier les paysans de quelques centimes supplémentaires. Dans les communes où plusieurs paysans emploient du carburant pour des besoins agricoles, c'est le devoir de ces com- munes de faire en sorte que le contrôle soit effectué sans exiger la taxe de 3 fr. 50. Que ces communes fassent un petit sacrifice et qu'elles exécutent ces petits travaux admi- nistratifs. C'est une question de principe. Je suis d'ailleurs surpris que la dépense occasionée par tous ces travaux administratifs (poste, douanes, etc.) se monte à 1,5 million de francs. Voilà où conduit notre bureaucratie, où mènent nos lois compliquées. C'est pour- quoi j'insiste pour qu'on en finisse avec ce saupoudrage de subventions. Il faut maintenir notre dernière position et le Conseil des Etats se ralliera à notre décision. Bundesrat Ritschard: Wir machen also ein schlechtes Geschäft, Herr Reichling hat es richtig gesagt. Wir nehmen jetzt 1,5 Millionen Franken ein aus diesen 3 Prozent, die wir vom Rückerstattungsbetrag erheben, und wir geben den Ackerbaustellen 300 000 Franken. Wenn wir die Ackerbau- stellen nicht mehr entschädigen, kann die Zollverwaltung wohl der Gerechtigkeit halber auch diese 3 Prozent nicht mehr erheben. Dann haben wir also bei der Oberzolldirek- tion eine gute Million weniger Einnahmen. Ich hätte es aus diesem Grunde ganz gerne gesehen, w.enn man für dieses und für das folgende Jahr dem Ständerat zugestimmt hätte, um uns Gelegenheit zu geben, dieses Problem - es ist natürlich ein Detailproblem - gründlich zu prüfen und nach- zusehen, wie das dann aussieht mit diesen Rückerstattun- gen. Müssen wir dann nicht konsequenterweise eben diese 3 Prozent, die wir jetzt zurückbehalten, den Bauern geben? Für den Bund wäre das finanziell gar nicht interessant. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 57 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.052 Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II Siehe Seite 1681 hiervor - Voir page 1681 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Nussbaumer Festhalten Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Nussbaumer Maintenir Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine Differenz zu bereinigen beim Voranschlag 1982 Nachtrag II. Es geht um den Landerwerb Flugfeld Kestenholz. Der Bundesrat hat zu diesem Landerwerb einen Verpflich- tungskredit von 1,7 Millionen Franken anbegehrt. Der Natio- nalrat hat diesen Verpflichtungskredit, gemäss Ablehnungs- antrag von Kollege Nussbaumer, mehrheitlich abgelehnt. Der Ständerat beschloss Zustimmung zum Bundesrat, also Gewährung des Verpflichtungskredites. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen nun mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig, Zustimmung zum Ständerat. Der Sachverhalt ist - kurz zusammengefasst - der folgende: 1. Der Bund gewährte der Flugplatzgenossenschaft Ölten im Jahre 1974 zwei Darlehen von insgesamt 580000 Fran- ken. Diese Darlehen dienten der Flugplatzgenossenschaft Ölten zum Landerwerb für über eine Million Franken, um einen Verfall der Kaufsrechte zu verhindern. Eine Güterzu- sammenlegung führte dann schliesslich zum heutigen Besitzstand, zu der zur Diskussion stehenden rechteckigen Parzelle von rund 12 Hektaren. 2. Nach den Vereinbarungen mit der Flugplatzgenossen- schaft Ölten trägt der Bund heute die Zinslast für ein Kapital von rund 1,5 Millionen Franken. Der Preis für die mit einem Kaufrecht für den Bund belegte Gesamtfläche unter Einbe- zug aller Zinsen, die man aufgewendet hat, ist gegenwärtig auf 14 Franken je Quadratmeter zu veranschlagen. Eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse drängt sich daher auf. 3. Die endgültige Schliessung des Flugplatzes Ölten steht bevor. Ob auf dem zur Diskussion stehenden Areal Kesten- holz trotz allen Widerständen ein Ersatzflugplatz verwirk- licht werden kann, ist noch offen. Das Urteil des Bundesge- richtes schliesst eine Verwirklichung des Flugfeldes nicht aus. Eine Ersatzlösung konnte bis heute nicht gefunden werden. Wir sind uns aber bewusst, dass es - wenn es überhaupt verwirklicht werden kann - sehr schwierig zu verwirklichen sein wird. 4. Selbst wenn sich das Flugfeld Kestenholz nicht verwirkli- chen Hesse, wäre für den Bund die Verfügungsgewalt über ein zusammenhängendes, unmittelbar neben der N 1 gele- genes Areal von rund 12 Hektaren Fläche von Vorteil, nicht zuletzt als Abtauschobjekt. Das Areal käme namentlich als Realersatz im Rahmen verschiedener Bundeszwecke in Frage. Ein solcher vorsorglicher Landerwerb liegt im Bun- desinteresse. Die nationalrätliche Finanzkommission ist der Auffassung, dass, wenn der Flugplatz Kestenholz nicht verwirklicht wird, auf dem zur Diskussion stehenden Land nicht eine militäri- sche Anlage, ein Warfenplatz oder eine Typenprüfanstalt für Motorfahrzeuge errichtet werden sollen, wie etwa die Rede war. Es handelt sich bei diesem Terrain um sehr wertvolles Ackerland. Auch der Bund hat sich an die Vorschriften des Raumplanungsgesetzes zu halten. Das dortige Land könnte sich aber sehr gut als Realersatz eignen und könnte dem Bund daher wertvolle Dienste leisten. Wenn der Bund das Land nicht erwirbt, ist völlig offen, an wen das Land gehen wird. Die Finanzkommission beantragt Ihnen daher einstimmig, im Allgemeininteresse den Verpflichtungskredit für den Landkauf zu gewähren, also Zustimmung zu Bundesrat Und Ständerat. Kollege Nussbaumer darf zur Kenntnis nehmen, dass man möchte, dass dieses Land sinnvoll eingesetzt werde. Nussbaumer: Das Votum von Herrn Kommissionspräsident Hofmann bedarf doch einiger Ergänzungen in bezug auf das Bundesgerichtsurteil betreffend dieses Flugfeld. Das Bundesgericht hat das Flugfeld abgelehnt aus drei Gründen: 1. Es fehlt eine übergeordnete Sachplanung des Bundes. Diese wurde inzwischen erstellt, auch wenn sie nur eine halbe Schreibmaschinenseite umfasst, ist sie jetzt vorhan- den. Dieser Grund wäre nicht mehr stichhaltig. Das Bundes-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1747-1748 Page Pagina Ref. No 20 011 021 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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