Verwaltungsbehörden 09.12.1982 <td class="metadataCell">20011009</td>
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Amnistie concernant les manifestations de jeunes 1640 9 décembre 1982 #ST# Achte Sitzung - Huitième séance Donnerstag, 9. Dezember 1982, Vormittag Jeudi 9 décembre 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Eng 82.258 Amnestiegesuche in Sachen Jugendunruhen Requêtes d'amnistie concernant les manifestations de jeunes Herr Oester unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht: 1. Am 18. Mai 1982 reichten der Schweizerische katholi- sche Jugendverband (SKJV) und die Junge Kirche Schweiz (JKS) ein Amnestiegesuch an die eidgenössischen Räte ein. Text und Begründung des Begehrens lauten wie folgt: «Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren im National- und Ständerat Mit grosser Sorge stellen wir fest, dass in unserer Gesell- schaft abweichendem Verhalten mit immer weniger Ver- ständnis begegnet wird. Das trifft ganz besonders gegen- über Jugendlichen zu. Wohl war es für die Generation der Erwachsenen nie einfach, die Andersartigkeit der Jugend zu bejahen. Dennoch hat das Bewusstsein, dass die Jugend die Zukunft der Gesellschaft sei, zu einer Integra- tion jugendlicher Überzeugungen in das bestehende Den- ken geführt. So konnte sich unsere Gesellschaft ständig erneuern und den unterschiedlichen Alters- und Interessen- gruppen ein Leben neben- und miteinander ermöglichen. Wir spüren eine Tendenz zu immer weniger Verständnis für die spezifische Veränderungskraft der Jugend. Grosse Teile unserer Gesellschaft reagieren auf die Herausforderung der Jugend mit Skepsis, Ablehnung und Ratlosigkeit. Aus die- ser Situation heraus werden heute zusehends Sanktionen ergriffen und Jugendliche dadurch isoliert. In unseren Jugendverbänden leiden wir auch an Ursachen, welche die Jugendunruhen hervorgebracht haben. Der Pro- test der Jugendlichen gegen Missstände kann sich auf breite Bevölkerungskreise stützen, auch wenn die Formen des Protests verschieden sind. Unsere Jugendverbände benützen zum Erreichen von politi- schen Zielen die verfassungsmässigen Mittel der Demokra- tie. Insbesondere bemühen wir uns seit langem, den Jugendlichen Wege gewaltfreien Handelns aufzuzeigen. Ohne sämtliche Jugendliche unschuldig erklären zu wollen oder die Anwendung von Gewalt zu rechtfertigen, finden wir die Anklagen im Zusammenhang mit den Jugendunruhen wenig differenziert und die Rechtssprechung bedauerlich hart. Indem Jugendliche als Schwache unserer Gesellschaft bestraft werden, bekämpft man Symptome der Jugend- unruhen, statt deren Ursachen anzugehen. Wir finden es verhängnisvoll für die Zukunft unseres Staa- tes, wenn in einzelnen Kantonen eine derart hohe Zahl von Jugendlichen mit einem Eintrag ins Strafregister belastet wird. Dies befriedet unsere Gesellschaft nicht, sondern begünstigt auf Jahre hinaus eine Atmosphäre des Misstrau- ens und der Gewalt. In diesem Sinne stellen wir an Sie als Bundesversammlung ein Amnestiebegehren (Art. 85/7, Bundesverfassung). Wir bitten Sie, alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu amnestieren, die in den Städten Zürich, Basel, Bern, Lau- sanne und den Agglomerationen dieser Städte im Zusam- menhang mit Jugendunruhen in Straftatbestände verwickelt waren. Die Amnestie für diese Straftatbestände soll für den Zeitraum zwischen dem 30. Mai 1980 und dem Datum des Amnestieerlasses gelten. Wir setzen viel Hoffnung in die Kraft eines solchen Zeichens der Versöhnung. Sie, geehrte Damen und Herren, haben die Möglichkeit, dieses Zeichen zu setzen. Wir wissen zwar um das Aussergewöhnliche unseres Begehrens, doch wären wir stolz auf unser Parlament, wenn es sich in solch uner- warteter Sprache an die junge Generation wenden würde, um mit ihr zusammen neue Wege zu beschreiten.» 2. Folgende Organisationen und Personen haben dem Par- lament schriftlich mitgeteilt, dass sie das Amnestiebegeh- ren der Jugendverbände unterstützen: - Luzerner Intersitzung (Schreiben vom 14. Juni 1982) - Schweizerischer Zwinglibund (Schreiben vom 30. Juni 1982) - Jugendbund der evangelisch-methodistischen Kirche (Schreiben vom 3. Juli 1982) - Bernische Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Jugendarbeit (Schreiben vom 7. Juli 1982) - Schweizerischer Verband katholischer Turnerinnen (Schreiben vom 26. Juli 1982) - Fédération romande des mouvements non-violents (Schreiben vom 27. August 1982) - Manifeste démocratique vaudois (Schreiben vom 16. Sep- tember 1982) - Schweizerischer Versöhnungsbund (Schreiben vom 26. September 1982) - Groupe de liaison genevois des associations de jeunesse (Schreiben vom 21. Oktober 1982) - Jugendsekretariat der Chrischona-Gemeinden (teilweise Zustimmung; Schreiben vom 28. Oktober 1982) - Christlicher Friedensdienst (Schreiben vom 23. November 1982) - Kommission für Ökumene, Mission und Entwicklungszu- sammenarbeit (Schreiben vom 25. November 1982) - Koordinationsstelle für Ökumene, Mission und Entwick- lungsfragen (808 Unterschriften; Schreiben vom 30. Novem- ber 1982) - Frau E. von Burg, Gockhausen ZH (Schreiben vom 14. Juni 1982) 3. Die Petitions- und Gewährleistungskommission prüfte am I.September die Frage der Zuständigkeit für die Behandlung des Amnestiegesuches und holte dazu ein Gutachten des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes ein. Sie beschloss, die Kantone um eine Aufstellung der Straf- tatbestände zu bitten, die im Zusammenhang mit den Jugendunruhen seit Ende Mai 1980 erfasst wurden, und verlangte auch Auskunft über das Alter und den Wohnsitz der Beschuldigten sowie über den Stand der Verfahren. Die Kommission beschloss weiter, Hearings abzuhalten. Eine Untergruppe, bestehend aus H. Oester, Frau Blunschy und den Herren Leuenberger und Steinegger, wurde mit der Ausarbeitung von Fragen an die Experten beauftragt. Am 26. Oktober 1982 hörte die Kommission folgende Per- sonen an: - Die Experten: HH. Prof. Schultz, Dr. Knecht, Staatsanwalt des Kantons Zürich, Dr. Fahne, Präsident des Strafgerich- tes Basel-Stadt - Die Verteidiger von Jugendlichen: Maître Lob, Lausanne, und Rechtsanwalt Gsell, Zürich - Die Vertreter der Gesuchsteller: HH. Kappeier, Sekretär des SKJV und Pfarrer Stückelberger, Sekretär der JKS. Die Kommission führte am 27. Oktober 1982 eine allge- meine Aussprache durch und beschloss mit 9 zu 8 Stim- men, auf das Amnestiebegehren einzutreten. Nach der Erarbeitung eines Beschlussesentwurfes für die Gewäh- rung einer Teilamnestie stimmte die Kommission diesem mit 9 zu 7 Stimmen zu. 4. Amnestie und Begnadigung sind in Artikel 85 Ziffer 7 der Bundesverfassung unter den Gegenständen aufgeführt, die
Amnistie concernant les manifestations de jeunes16429 décembre 1982 rechtliche Verfolgung wurde jedoch 1870 aufgehoben); 1902: Gesuch zugunsten der vom Militärgericht der II. Divi- sion wegen Ausreissens Verurteilten; 1919: Gesuch zugun- sten der Teilnehmer am Generalstreik vom November 1918; 1922: Gesuch zugunsten von Schweizern im Ausland, die dem Mobilisationsbefehl nicht Folge geleistet haben; 1939: Gesuch zugunsten der Teilnehmer am spanischen Bürger- krieg; 1975: Gesuch zugunsten der Besetzer des für das Kernkraftwerk Kaiseraugst vorgesehenen Geländes (auf das Gesuch wurde nicht eingetreten) ; 1981 : Gesuch zugun- sten von Dienstverweigerern aus Gewissensgründen bis zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes). 5. Seit dem 30. Mai 1980 (Opernhaus-Krawall in Zürich) haben in verschiedenen Schweizer Städten und vor allem in Zürich Demonstrationen von Jugendlichen stattgefunden, bei denen zahlreiche strafbare Handlungen begangen wur- den und die zum Teil grossen Sachschaden verursachten. Eine Umfrage bei den Kantonen hat ergeben, dass im Zusammenhang mit diesen sogenannten Jugendunruhen in den Kantonen Zürich, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, St. Gal- len, Graubünden, Aargau, Waadt und Genf seit Ende Mai 1980 bis Oktober 1982 (Zürich bis Ende 1981) rund 1300 Strafverfahren eingeleitet wurden. Nach den Angaben der Gesuchsteller sollen es noch weit mehr gewesen sein. Die häufigsten Anklagen lauteten oder lauten auf die folgenden Straftatbestände: Landfriedensbruch (Art. 260 StGB). Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB), Sachbeschädi- gung (Art. 145 StGB), Störung von Betrieben, die der Allge- meinheit dienen (Art. 239 StGB). Es ist möglich, dass die für manche Zeitgenossen überra- schende und erschreckende radikale Aktivität einer Minder- heit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ungelö- sten Problemen unserer Gesellschaft, unserer Kultur, unse- rer Politik und Wirtschaft ihre Erklärung findet. Die Kommis- sion konnte deshalb bei ihren Beratungen die Frage nach den Ursachen dieser Unruhen nicht unbeachtet lassen. Es war ihr indessen nicht möglich, sich vertieft mit den sozia- len und psychologischen Hintergründen der Jugendbewe- gung zu befassen. Eine Ausweitung der Kommissionsarbei- ten auf diese Problematik hätte den Rahmen ihres Auftra- ges gesprengt. Die Eidgenössische Jugendkommission hat versucht, in ihren «Thesen zu den Jugendunruhen 1980» die Probleme der Jugend in unserem Land darzustellen und Lösungsansätze zu formulieren; ihre Thesen blieben aller- dings nicht unbestritten. Schliesslich war die Kommission der Meinung, dass das Amnestiegesuch der Jugendver- bände wenn möglich in der Dezembersession behandelt werden müsse. Ein längeres Zuwarten hätte die Zahl der von einer allfälligen Amnestie Begünstigten weiter vermin- dert. 6. In ihrer Sitzung vom 1. September 1982 befasste sich die Kommission vor allem mit der Frage der Zuständigkeit. Gestützt auf die Literatur und die bisherige Praxis erklärte sie sich einstimmig - bei einer Enthaltung - als zuständig für "d\B Behandlung des Amnestiegesuches. Ein nachträg- lich eingeholtes Gutachten des EJPD bestätigte die Zustän- digkeit der eidgenössischen Räte für die Behandlung von Amnestiegesucherr betreffend Straftatbestände des Bun- desrechts. 7. Es blieb in der Kommission unbestritten, dass wichtige Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen müssen, damit eine Amnestie ausgesprochen werden kann. Diese Gründe müssen aber nicht politischer Natur im engeren Sinne sein, insbesondere muss es sich nicht um politische Delikte handeln. Eine Amnestie kann durchaus auch aus anderem Anlass beschlossen werden, wenn dies im öffentli- chen Interesse liegt. 7.1. Zur Frage, ob solche Gründe im Falle der Jugendunru- hen gegeben sind, gehen allerdings die Meinungen in der Kommission auseinander. Als Hauptargument gegen die Gewährung einer Amnestie nennt die Kommissionsminderheit die Erhaltung der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit. Die rechtsungleiche Behandlung einer bestimmten Tätergruppe sei im vorliegen- den Fall nicht gerechtfertigt, weil die Jugendunruhen keine gesellschaftliche Ausnahmesituation darstellen, die einen solch schwerwiegenden Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit erfordern würde. Die Gegner einer Amnestie stellen sich auf den Standpunkt, dass die Unruhen nur von einer kleinen Minderheit der Jugendlichen mitgetragen wurden und sich nicht mit früheren Ausnahmesituationen (Tessiner Unruhen, Generalstreik) vergleichen lassen. Eine Teilamnestie würde die Rechtsgleichheit in zweifacher Hinsicht verletzen: gegenüber Mittätern, die nicht amne- stiert werden, und gegenüber Delinquenten, die ihre Straf- taten ausserhalb der Jugendunruhen begangen haben. Die Gegner der Amnestie machen auch geltend, ein Teil der Amnestierten werde sich über eine solche Massnahme des Staates nur lustig machen. Ausserdem werde eine Amne- stie in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Unverständnis stossen. Es sei auch fraglich, ob man den straffälligen Jugendlichen mit einer Amnestie einen Dienst erweise, würde doch bei ihnen dadurch der Eindruck, es sei alles erlaubt, noch verstärkt. Die Jugendlichen müssten lernen, dass der demokratische Weg beschriften werden müsse und dass Forderungen nicht immer «subito» erfüllt werden können. Entscheidend sei in jedem Fall nicht das Interesse jener, für welche ein Amnestiegesuch gestellt werde, sondern das Staatswohl bzw. die politische Zweckmässigkeit einer sol- chen Massnahme. Schliesslich erinnern die Gegner einer Amnestie an die zum Teil schweren Ausschreitungen und auch daran, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit während längerer Zeit nicht mehr überall gewährleistet war. Solche Vorkommnisse könnten sich wiederholen, wenn die Straftäter nachträglich amnestiert würden. 7.2. Dem Interesse der Rechtsgleichheit stellen die Befür- worter einer Amnestie den Gedanken der Versöhnung gegenüber. Eine Amnestie würde ihrer Ansicht nach ein Zeichen im Sinne eines Vertrauensvorschusses setzen und könnte dazu beitragen, den Widerstand vieler Jugendlicher gegen alles, was mit dem «Staat» zu tun hat, abzubauen und das Vertrauen in den demokratischen Weg zu fördern. Die Kommissionsmehrheit hält dafür, dass die Bereitschaft zum Dialog zum Ausdruck gebracht werden sollte. Sie nimmt berechtigte Anliegen der «bewegten» Jugendlichen ernst, möchte Hand zu einem Brückenschlag bieten. Mit der vorgesehenen Teilamnestie soll auch ein gewisses Ver- ständnis für ungelöste Jugendprobleme, insbesondere für die schwierige Lage jugendlicher Randexistenzen, zum Ausdruck gebracht werden. Die Befürworter sehen in den Jugendunruhen durchaus eine gesellschaftliche Ausnahmesituation. Sie verweisen dabei auf die grosse Zahl von Jungen, die an den Demon- strationen teilnahmen und sich mit den Ideen der Jugend- bewegung solidarisierten, ohne jedoch die Anwendung von Gewalt zu befürworten. Solche Jugendliche einer Amnestie teilhaftig werden zu lassen, erscheint nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Verschärfung der Praxis des Bundesgerich- tes bezüglich des Landfriedensbruchs - Ausweitung der Bestrafung auf den gewaltlosen Demonstranten - vertret- bar. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass es mit einer Teilamnestie allein nicht sein Bewenden haben kann; eine blosse Teilamnestie als isolierte Massnahme könnte allzuleicht als Alibi-Übung missverstanden werden. Die Kommissionsmehrheit möchte die Amnestie verstehen als einen ersten Schritt zu einer Jugendpolitik, welche die gesellschaftlichen Ursachen der Jugendunruhen angeht und damit den Anliegen vieler Jugendlicher Rechnung trägt. Gegenseitige Angst soll abgebaut, ein Weg aus Resignation und Isolation aufgezeigt und damit die Chance für einen Neuanfang eröffnet werden. Wenn das Parlament die Berechtigung gewisser Anliegen der Jugendlichen anerken- nen würde, hätte das eine Signalwirkung in der Öffentlich- keit und könnte allgemein zu einem grösseren Verständnis zwischen Erwachsenen und Jugendlichen beitragen. Eine
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1644 N 9 décembre 1982 Proposition Oehen Arrêté fédéral Ne pas entrer en matière Antrag der Mehrheit Bundesbeschluss über eine Teilamnestie für Straftaten Im Zusammenhang mit den Jugendunruhen vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 7 der Bundesverfassung, nach Einsicht in Berichte der Petitions- und Gewährlei- stungskommission des Nationalrates vom I.Dezember 1982 und der Petitionskommision des Ständerates vom beschliesst: Art. 1 1 Für Landfriedensbruch (Art. 260 StGB), der in der Zeit vom 30. Mai 1980 bis 18. Mai 1982 begangen worden ist, wird eine Teilamnestie erlassen. 2 Sie wird Personen gewährt, die: a. Zurzeit der Tat das 25. Altersjahr noch nicht zurückgelegt hatten ; b. Im gleichen Zeitraum kein anderes Verbrechen oder Ver- gehen nach Bundesrecht begangen haben; c. Zurzeit der Tat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hatten. Art. 2 1 Die Amnestie hat die folgenden Wirkungen: a. Personen, die noch nicht verurteilt sind, werden straf- rechtlich nicht weiter verfolgt; b. Freiheitsstrafen und Bussen werden erlassen; c. Schon bezahlte Bussen werden zurückerstattet; d. Die Amnestie wird im Strafregister eingetragen. 2 Wer eine Freiheitsstrafe bereits ganz oder teilweise ver- büsst hat, erhält keine Entschädigung. Art. 3 1 Der wegen des Landfriedensbruchs angeordnete Vollzug einer bedingten Vorstrafe wird erlassen. 2 Die durch den Landfriedensbruch bewirkte Rückverset- zung in den Strafvollzug wird aufgehoben. 3 Verfügungen nach Artikel 38 Ziffer 4 Absatz 4 und Artikel 41 Ziffer 3 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, die wegen des Landfriedensbruchs getroffen worden sind, werden aufge- hoben. Art. 4 Ist die Strafe für den Landfriedensbruch Teil einer Gesamt- strafe, so bestimmt der Richter, wie weit diese aufgrund der Amnestie gekürzt wird. Art. 5 Der Richter informiert die kantonale Strafregisterbehörde, die zuständige Strafvollzugsbehörde und den Verurteilten über die von der Amnestie erfassten rechtskräftigen Urteile. Art. 6 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er unter- steht nicht dem Referendum. Minderheit (Leuenberger, Braunschweig, Christinat, Jaggi, Nauer) Art. 1 1 Für Landfriedensbruch (Art. 260 StGB), Gewalt und Dro- hung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1) und Hausfriedensbruch (Art. 186) wird eine Teilamnestie erlassen. 2 Sie wird Personen gewährt, die diese Delikte in der Zeit vom 30. Mai 1980 bis zum 18. Mai 1982 im Zusammenhang mit den Jugendunruhen begangen haben und die zur Zeit der Tat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat- ten. Art. 3 1 Der wegen Landfriedensbruchs, wegen Gewalt und Dro- .hung gegen Behörden und Beamte sowie wegen Hausfrie- densbruchs angeordnete... Art. 2 Abs. 1 Bst. c Minderheit l (Leuenberger, Braunschweig, Christinat, Jaggi, Nauer) c. Bereits bezahlte Gerichts- und Untersuchungskosten werden zurückerstattet; Minderheit II (Blunschy, Fischer-Hägglingen, Steinegger) c. Streichen Anträge Mascarin Art. 1 1 Für Landfriedensbruch (Art. 260 StGB), Gewalt und Dro- hung gegen Behörden und Beamte (Art. 258 StGB) und Fol- gedelikte wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wird eine Teilamnestie gewährt. 2 Sie wird Personen gewährt, die diese Delikte in der Zeit vom 30. Mai 1980 bis zum 9. Dezember 1982 im Zusammen- hang mit den Jugendunruhen begangen haben und die zur Zeit der Tat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hatten. Art. 2 Abs. 1 Bst. c c. Bereits bezahlte Gerichts-, Untersuchungskosten und Bussen werden zurückerstattet; Proposition de la majorité Arrêté fédéral concernant une amnistie partielle pour les infractions commises lors des manifestations de jeunes du L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 85, chiffre 7, de la constitution; vu les rapports de la commission des pétitions et de l'exa- men des constitutions cantonales du Conseil national du 1 er décembre 1982 et de la commission des pétitions du Conseil des Etats du..., arrêté: Art. 1« 1 Une amnistie partielle est accordée aux personnes ayant participé aux émeutes (art. 260 CP) qui se sont produites entre le 30 mai 1980 et le 18 mai 1982. 2 En bénéficient les personnes qui: a. Etaient âgées de moins de 25 ans au moment où elles ont commis l'infraction; b. Ne sont rendues coupables d'aucun autre crime ou délit punissable selon la législation fédérale dans la période prise en considération; c. Avaient leur domicile habituel en Suisse au moment du délit.
Amnistie concernant les manifestations de jeunes 1646 9 décembre 1982 Geschäftes begegnet? Zunächst einmal stand sie unter einem in der Natur der Sache liegenden Zeitdruck. Das Begehren der Jugendverbände ist der PGK erst nach der Sitzung zugekommen, die der Vorbereitung der Geschäfte der Sommersession gegolten hatte. Auf die Junisession folgte die übliche Sommerpause. Der 1. September war der früheste Zeitpunkt, an dem eine erste Aussprache in der Kommission stattfinden konnte. Es galt, die verschiedenen Probleme, die das Amnestiebegehren aufwirft, zu erkennen und aufzulisten, um bezüglich des weiteren Vorgehens kla- rer zu sehen und die voraussichtlich notwendigen Sitzungs- tage suchen und sichern zu können. Obwohl die Kommission sich bemüht hat, das schwierige Geschäft bei aller Sorgfalt und Gründlichkeit speditiv zu behandeln, ist seit der Einreichung des Begehrens ein gutes halbes Jahr vergangen. Die Mitglieder der PGK sind sich bewusst, dass in der Zwischenzeit eine Reihe von Ver- fahren abgeschlossen und Strafen bereits verbüsst worden sind. Bei fairer Beurteilung der Sachlage kann aber dieser Umstand der Kommission nicht als Saumseligkeit oder gar als bewusstes Trölen angekreidet werden. Nachdem in ver- schiedenen Presseorganen die Frage nach der Zuständig- keit zum Erlass einer Amnestie aufgeworfen und nicht über- einstimmend beantwortet worden war, hatte die PGK zunächst diese Kompetenzfrage zu klären. Rechtliche Erwägungen und auch solche des gesunden Menschenver- standes haben die Kommission bewogen, die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte zu bejahen. In einem Gutachten des EJPD ist diese Rechtsauffassung klar bestätigt worden. Dies, obwohl die Kompetenzfrage in der staatsrechtlichen Literatur leicht umstritten ist. Prof. Schultz, der erste von der Kommission angehörte Experte, hat sich klar für die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ausgesprochen, und zwar mit folgender Begründung: «Die Amnestie ist ein ausserordentlich schwerwiegender Eingriff in die Strafrechtspflege. Es ist ein Akt, der nicht auf den einzelnen Verurteilten bezogen ist, sondern in weitem Masse die Wirkungen aufheben will, die eigentlich von Gesetzes wegen eintreten sollten. Deshalb scheint es mir durchaus richtig, dass die Behörde, die eidgenössisches Strafrecht erlassen kann, auch für einen derartigen Eingriff in die Strafrechtspflege zuständig ist. Dazu kommen prakti- sche Gründe, vor allem die Erwägung der Rechtseinheit.» Nicht zuständig sind die eidgenössischen Räte mit Bezug auf kantonale oder kommunale Straftatbestände. Zu erwäh- nen ist insbesondere der kommunale Übertretungstatbe- stand der Teilnahme an einer nichtbewilligten Demonstra- tion. Erschwerend hat sich auf die Kommissionsarbeit ausge- wirkt, dass der im Amnestiebegehren verwendete Begriff der «Jugendunruhen» kein Rechtsbegriff, sondern ein recht schwer fass- und abgrenzbarer gesellschaftlicher Sammel- begriff ist. Es ist im Einzelfall zu entscheiden - und das ist nicht immer leicht - ob gewisse Straftaten Folgeerschei- nungen von Jugendunruhen sind oder eben nicht. Zu die- sem begrifflichen Problem gesellt sich die Tatsache, dass die Amnestie - im Gegensatz zur Begnadigung - weder durch Gesetz noch durch Verordnung geregelt ist. Mit Aus- nahme der blossen Erwähnung des Wortes in der Bundes- verfassung schweigt sich das geltende Recht zum Thema Amnestie aus. Angesichts der bloss 13 Amnestiegesuche, die seit der Gründung unseres Bundesstaates zu beurteilen waren, kann auch nicht von einer gefestigten Praxis gespro- chen werden. Im Hinblick auf diese und andere Probleme hat Ihre Kom- mission mit sieben Experten bzw. sachkundigen Auskunfts- personen ein ganztägiges Hearing durchgeführt. Eingela- den waren Vertreter beider Seiten: der Petenten und Vertei- diger einerseits, der Rechtswissenschaft und der Justizbe- hörden andererseits. Die einlässliche Befragung dieser Auskunftspersonen vermochte manches zu klären. Die zen- tralen Fragen, bei denen es im wesentlichen um Werthaltun- gen und politische Beurteilungen geht, sind kontrovers geblieben. Je nach Standort und gemachten Erfahrungen sind in den Hearings zum Teil diametral sich widerspre- chende Aussagen gemacht worden. Es ist nun an den Räten, diese politischen Fragen, bei denen man in guten Treuen zu unterschiedlichen Antworten kommen kann, zu entscheiden. 4. Sind die Voraussetzungen für eine Amnestie gegeben? Das ist die zentrale Frage, vor die wir heute gestellt sind. Prof. Schultz hat es so formuliert: «Die Frage ist, ob sich heute ein Entgegenkommen auf- drängt, um die Versöhnung und das Heranführen der etwas entfernteren Jugend an die staatliche Wirklichkeit zu erleichtern.» In einem Rechtsstaat ist bei der Beantwortung dieser Frage von der Einsicht auszugehen, dass eine Amnestie ein aus- sergewöhnliches Mittel ist, dessen Anwendung ausserge- wöhnlichen Umständen vorbehalten bleiben muss. Wir kom- men deshalb nicht darum herum, das Phänomen der Jugendkrawalle als solches zu beurteilen. Je nach Standort des Betrachters handelte es sich bei den Jugendunruhen um vorwiegend spontane, grundsätzlich friedliche Äusse- rungen des Unmuts über die Wohnungsnot in den Städten, über fehlende, vielleicht längst versprochene Jugendhäu- ser, über mangelnde Unterstützung alternativer Kultur durch die Behörden, über die fortschreitende Umweltzer- störung, über das atomare Wettrüsten, mangelnde Lehr- stellen oder Studienplätze sowie über manche andere Unzulänglichkeit und Ungerechtigkeit. Andere, namentlich Vertreter der Untersuchungs- und Gerichtsbehörden, wei- sen darauf hin, dass die Aktionen (Demos, Häuserbeset- zungen) organisiert und gelenkt worden seien, was sich in zahlreichen Prozessen bestätigt habe. So wurde unter anderem festgestellt, dass es eine zwar relativ kleine, aber tonangebende Gruppe von politisch motivierten Tätern gebe bzw. gegeben habe, eigentliche Drahtzieher (harter Kern) und ihre aktiven Sympathisanten. Fest stehe auch, dass gewisse Täter sowohl in Zürich als auch in Basel und anderswo aufgetreten seien (gleichsam als Profi-Krawallan- ten) und dass Ausländer eigens zum Zweck der Teilnahme an Krawallen eingereist seien. Zum spezifischen Persönlichkeitsbild der Krawalljugendli- chen hat einer der Vertreter der Justizbehörden differen- ziert: Die eigentlichen Drahtzieher hätten sich im Hinter- grund gehalten; sie hätten kaum eindeutig in einem Straf- verfahren erfasst werden können. Bei den Aktivisten handle es sich «um aggressive, labile Menschen, vielfach aus unglücklichen Familienverhältnissen stammend, in Heimen aufgewachsen, ohne Berufsausbildung oder beruflich gescheitert, vielfach Rauschgiftkonsumenten, zum Teil um Täter mit anarchistischer, nihilistischer Grundeinstellung, zum Teil um kriminell Vorbestrafte.» Jedenfalls könne zusammenfassend gesagt werden, dass das Persönlich- keitsbild des Krawalljugendlichen als sehr diffus zu bezeich- nen sei. Die Motivationen der Demonstranten, Häuserbeset- zer und ändern «Bewegten» sind zweifellos verschiedenar- tig gewesen, aber ein gewisses «Mal-être», das sich etwa in einer diffusen Zukunftsangst vieler Jugendlicher äussert, dürfte bei den meisten Unruhen und Straftaten den Innern «background» gebildet haben. 5. Warum schlägt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission nicht die Abweisung des Amnestiegesuches, sondern den Erlass einer begrenzten Teilamnestie vor? Sie stellt fest, dass es sich bei den Jugendunruhen nicht um einzelne Straftaten, nicht um ein isoliertes Geschehen ohne Innern Zusammenhang handelt, sondern um Massen- erscheinungen, die wenigstens teilweise als Ausdruck einer gesellschaftlichen Ausnahmesituation verstanden werden • können. Einer der Verteidiger hat anlässlich des Hearings betont, dass man es bei den Jugendunruhen mit Massende- likten zu tun habe, mit strafrechtlich erfasstem Verhalten, das aufgrund von kollektivem, demonstrativem Handeln an den Tag komme. Bei der Amnestie gehe es gerade um die- sen Aspekt. Das zeige sich auch darin, dass andere Rechtsordnungen, zum Beispiel diejenige der BRD, den weitgefassten Tatbestand des Landfriedensbruches nicht
Amnistie concernant les manifestations de jeunes 1648 9 décembre 1982 proposée par la majorité de votre commission en la dénon- çant comme partielle. A certains égards, la requête présen- tée prévoit une mesure de portée même moins étendue que le projet d'arrêté fédéral. Je pense notamment à la déli- mitation géographique, plus précisément à l'énumération restrictive des villes et agglomérations faite dans la demande, mais non retenue dans le projet d'arrêté. Si ce projet peut ainsi aller plus ou moins loin que la requête, c'est que l'Assemblée fédérale est aussi libre dans la déli- mitation de la mesure d'amnistie à prendre que les requé- rants le sont dans la formulation de leur demande, en leur propre faveur ou, comme dans le cas plutôt exceptionnel qui nous occupe, au bénéfice d'autrui. D'ailleurs, on peut même fort bien concevoir une amnistie accordée d'office, pour des raisons politiques bien sûr! puisque l'amnistie est de toute manière octroyée dans l'intérêt de l'Etat et non pas ou simplement à titre subsidiaire en pensant aux principaux intéressés. Le but de l'autorité qui accorde l'amnistie c'est donc bien d'obtenir, par cette mesure d'exception, un résultat politique de rétablissement d'une relation de confiance, par exemple entre l'Etat fiscal et ses administrés ou entre des groupes de citoyens. Dans son rapport du 20 janvier 1939 sur les demandes d'amnistie en faveur des participants à la guerre civile espa- gnole, le Conseil fédéral fit remarquer que «l'amnistie est surtout indiquée en cas de troubles intérieurs, lorsque l'opi- nion publique, une fois le calme revenu, se félicite et désire, dans l'intérêt de la paix et de la réconciliation des partis, que l'on renonce à réprimer les délits commis». C'est juste- ment dans un but de paix et de réconciliation, gagnés par le pardon aux délinquants et l'oubli de leurs actes répréhensi- bles, que les deux associations de jeunesse chrétienne et tous ceux qui appuient leur demande, ont présenté la requête d'amnistie du 18 mai dernier. Formulée dans leur requête, leur intention est claire et leurs représentants sont venus le confirmer devant la commis- sion lors des auditions organisées le 26 octobre. Ils ont même ajouté qu'il ne s'agissait pas seulement de rétablir la confiance, notamment dans nos institutions et dans la capacité d'ouverture de ceux qui les incarnent - ce qui, on en conviendra, est déjà un assez bel objectif - mais aussi, à leur avis, de redonner à la jeunesse, à toute la jeunesse, y compris à celle qui n'est pas descendue dans la rue, le cou- rage de reprendre la parole et d'espérer être entendue. A quoi nous servirait une jeunesse silencieuse, rongeant son frein, le poing au fond de sa poche, «conformisée» déjà à l'âge où l'on ose, à l'âge où l'on doit oser porter un regard critique sur l'entourage? Poser la question, c'est donner la réponse, et personne dans la commission n'aurait hésité à le faire dans ce sens. De même, tous les membres de la commission ont admis qu'une seule raison impérieuse, l'intérêt public, pouvait justifier une mesure d'amnistie. Mais évidemment l'unanimité sur la cause finale d'une telle mesure ne signifie pas l'accord sur le moyen, c'est-à-dire sur cette mesure d'amnistie. La majorité de votre commis- sion l'a jugée adéquate. Une minorité de cette majorité, à laquelle j'appartiens comme l'indique le dépliant, voudrait renforcer la mesure, élargir l'amnistie, afin d'atteindre plus sûrement le but, à savoir la réconciliation entre les généra- tions. La minorité de votre commission, une forte minorité j'en conviens, emmenée par M. Lüchinger, qui nous a rejoints le dernier jour de nos débats sur cette affaire d'amnistie, pense au contraire que l'amnistie ne sert à rien. Il estime qu'elle pourrait même aller à fins contraires en encoura- geant les abus d'une radicalisation extrême des minori- taires. Ceux qui constituent le fameux noyau, les plus durs, n'auraient donc qu'à mal faire, et ensuite à attendre le pro- chain geste de pardon offert par l'Eglise et l'Etat, réunis dans la provocation des désordres publics. Seul l'avenir, si nous tentons de faire le pari de l'amnistie, nous dira si elle nous rapproche du but que, de toute manière, nous ne sau- rions atteindre sans des mesures d'accompagnement com- posant une véritable politique de la jeunesse, une politique ouverte, comme l'a qualifiée la Commission fédérale de la jeunesse dans ses fameuses Thèses. Pour l'heure, nous en sommes effectivement réduits à des hypothèses et à des appréciations, que nous faisons politi- quement en fonction de nos convictions idéologiques. Les auditions organisées par la commission l'ont bien mis en évidence: les manifestations de jeunes, leurs causes, leurs formes, leur portée, sont l'objet d'évaluations et d'interpré- tations résolument divergentes, parfois totalement contra- dictoires. Pour les uns, les descentes dans la rue se sont produites spontanément, comme une réaction improvisée à un malaise social plus ou moins confusément ressenti, une réaction à l'urbanisation accélérée, à la crise du logement, à la fermeture ou la non-réouverture d'un centre autonome, à la difficulté de trouver une place d'études, d'apprentissage, de travail, à l'encouragement inégal de la culture tradition- nelle et de la contre-culture préférée par la jeunesse, au «chacun pour soi» matérialiste, au manque de contacts entre les générations; même une réaction à l'égard de la dissociation à l'intérieur même des familles. Pour les autres, les mêmes manifestations, avec cortèges, calicots, porte- voix et autres équipements pas tous des plus pacifistes, étaient bel et bien organisées et dûment planifiées par des leaders à l'esprit plus clair que la conscience, dotés d'une aptitude particulière pour l'exploitation cynique et opportu- niste du mécontentement des autres et sachant s'aména- ger pour eux-mêmes des possibilités d'échapper à toute sanction, par exemple en repassant la frontière dès avant ou juste après la manifestation, suivant l'issue plus ou moins violente qu'il était prévu de lui donner. Quoi qu'il en soit de ces éventuels meneurs et autres incita- teurs au vandalisme, censés avoir leur domicile à l'étranger et un certain don d'ubiquité en Suisse, le gros des manifes- tants était formé, à n'en pas douter, de jeunes nullement entraînés au vandalisme systématique et encore moins aux combats de rues ou à l'affrontement avec une police moderne. Il s'agissait de jeunes, peut-être de moins jeunes, souvent venus par sympathie, qui sait même peut-être par nostalgie. Il s'agissait de jeunes se sentant mal dans leur peau, éprouvant le besoin d'autre chose, mais d'autre chose tout de suite, pour reprendre le slogan de l'impa- tience qui aura marqué les manifestations du début des années 1980, comme celui, somme toute voisin, de l'enra- gement avait parcouru la jeunesse européenne dans les années 1960. Il serait trop long de vouloir faire le catalogue des motiva- tions des manifestants occasionnels ou fidèles, jeunes gens et jeunes femmes, étudiants et travailleurs, de la ville comme de l'extérieur. Mais chez tous sans doute une sorte de malaise, de mal-vivre, de mal-être, comme l'a dit notre président, pouvant aller jusqu'au rejet total envisagé comme seule possibilité de survivre, en passant par le goût douteux de détruire sciemment les objets considérés comme symboles de la société d'abondance et d'inégalité. En tout état de cause, c'est en pensant à ce gros des mani- festants, à ceux qui n'avaient pas appris à échapper à l'arrestation, à ceux qui se sont trouvés pris alors qu'ils ne cherchaient pas à prendre, bref à tous les suiveurs, par définition plus nombreux que les meneurs, que votre com- mission a pensé en préparant l'arrêté qu'elle vous soumet. C'est à eux qu'elle a pensé aussi en réduisant le champ d'application de l'amnistie au seul délit d'émeute en ce qui concerne la majorité et en l'étendant à d'autres délits pas- sifs commis sans intention en ce qui concerne la minorité Leuenberger. Ainsi limitée d'après la nature des délits et aussi à raison de l'âge, des éventuels antécédents et du domicile, le nombre des personnes éventuellement tou- chées par une amnistie telle que prévue par la majorité demeure évidemment faible. Il ne doit pas dépasser quel- ques dizaines et atteindrait tout au plus quelques centaines dans la version élargie de la minorité Leuenberger. Ces chif- fres, d'ailleurs très approximatifs, à l'instar des renseigne- ments difficilement comparables reçus des cantons en réponse à l'enquête effectuée par le secrétariat de votre commission, au fond n'ont pas grande importance. Cette
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1650 9 décembre 1982 - gespielt. Aufgabe von uns Politikern ist es nun, die politi- schen Ursachen der Unruhen zu analysieren. Die juristischen Folgen - Strafverfolgungen aufziehen, Ver- urteilungen aussprechen -, das haben die Staatsanwalt- schaften und Gerichte weiss Gott zur Genüge getan. Wer mit Jugendlichen zu tun hat, weiss es schon lange und hat es auch immer wieder gesagt, seit dem Bericht der Jugend- kommission aber muss es jedermann wissen - es tönt schon fast wie eine «alte Platte», die aber hier repetiert wer- den muss -: Junge Menschen wachsen in eine Welt hinein, die sich um ihre Bedürfnisse kaum kümmert. Sie finden keine Wohnungen und müssen immer 'wieder feststellen: gegen diesen Missstand wird nichts getan; sie finden keine Arbeit und vermögen nicht einzusehen, was wir Politiker dagegen tun. Sie sehen, wie die Natur zerstört, wie dem Strassenverkehr absolut alles geopfert wird. Jedermann redet zwar dagegen, aber niemand kann sehen, was tat- sächlich dagegen getan wird, denn es verändert sich über- haupt nichts. Es werden Jugendhäuser versprochen, aber es geschieht jahrzehntelang nichts. Aus dieser Situation heraus wurde nun mit Aktionen und Demonstrationen (die heute von uns pauschal einfach als Krawalle oder Unruhen abqualifiziert werden) ein Unmut zum Ausdruck gebracht und an uns Politiker appelliert. Man suchte auf diese ungewohnte und von uns natürlich nicht geschätzte Art unsere Reaktion; denn wir Politiker sind es, die in den Augen der betroffenen Jugendlichen für diese Zustände in unserem Staat verantwortlich sind. Wir sind auch tatsächlich, im eigentlichen Sinne des Wortes verant- wortlich: Wir sind es, die auf diese Fragen wenigstens eine Antwort geben müssen. Politisch haben wir aber diese Ant- wort nicht gegeben. Wir haben das Gespräch, das mit dem Mittel der Demonstrationen gesucht wurde, verweigert. Stattdessen haben wir juristisch reagiert, wir haben mit Bestrafungen reagiert. Das ist an sich absolut richtig; nie- mand wird sagen, Straftäter müssten nicht zur Verantwor- tung gezogen werden. Aber wir müssen auch sehen, dass mit unverhältnismässigem Einsatz, mit sehr grosser Härte und Schärfe zugegriffen worden ist, während auf der ande- ren Seite, wenn Ordnungshüter eindeutig zu weit gegangen waren, der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» fast bis zum Exzess strapaziert worden ist. Es wurden bei diesen Unruhen und Demonstrationen auch Unschuldige getroffen. Das trifft einerseits zu - wir wollen das festhalten - für Ladenbesitzer, deren Sortiment ausge- plündert wurde und denen die Scheiben eingeschlagen wurden, aber es trifft auch zu für Passanten, für Quartierbe- wohner, in deren Gegend sich diese Unruhen abgespielt haben. Es haben Leute, die selbst nicht demonstriert haben, schwere Körperverletzungen erlitten. Sie haben zum Beispiel durch Gummigeschosse der Polizei Augen verlo- ren. Wir wissen, dass Arbeitnehmer in Restaurants in der Weise gequält wurden, dass Tränengaspetarden in Restau- rants abgefeuert wurden und von Polizisten nachher die Türe zugehalten wurde. Vielleicht sind da ein paar Schuldige «zur Rechenschaft» gezogen worden, es sind aber auch sehr viele Unschuldige davon betroffen worden. All diejeni- gen, die sich dagegen rechtlich wehrten, wurden pauschal abgespeist, und sie sind zum grossen Teil nicht zu ihrem Recht gekommen; ich verweise auf das Buch des ehemali- gen Bezirksanwaltes Peter Schneider «Unrecht für Ruhe und Ordnung». Auch diese Auswirkungen haben und zei- gen eine politische Dimension, die diese Unruhen zur Folge gehabt haben. Für viele direkt und indirekt Betroffene ging der Glaube an unseren Rechtsstaat dabei verloren. Das zeigt sich heute in einer Verweigerung diesem Staat gegenüber. Sie sehen es auch daran, dass immer mehr Leute gar nicht mehr zur Urne gehen, dass wir alle hier nur noch vori einer kleinen Minderheit gewählt werden. Es sind Gruppen, die zusehen, wie viele Jugendliche sich von unserem Staate abwenden, die jetzt wieder das Gespräch mit uns suchen, indem sie ein solches Begehren um Amnestie einreichen. Es waren gar nicht die betroffenen Demonstranten, sondern es sind kirchliche Jugendorganisationen, die mit ansehen müssen, wie Jugendliche diesem Staate «davonschwimmen», und die sich nun einsetzen und unsere politische Antwort haben wollen. Wir sprachen viel von Dialog, nicht nur heute, auch als wir diese Interpellationen behandelten. Aber: Was heisst das konkret? Was heisst: Eine politische Behörde, wie bei- spielsweise ein Rat, soll den Dialog pflegen? Das kann eben nur heissen, dass man beispielsweise in einem solchen symbolischen Akt wie der Zustimmung zu einer solchen Amnestie zu erkennen gibt, dass man zu einem solchen Dialog im Sinne der Gesuchsteller bereit ist. Aber - und das muss ich nun deutlich sagen -: Ein solcher Akt hat nur dann einen Sinn, wenn er als Versöhnung ernst gemeint ist, wenn ein solcher Brückenschlag - wie der Herr Präsident sagte - tatsächlich auch gewagt werden will. Das ist grund- sätzlich auch möglich bei einer Teilamnestie. Wir müssen sehen: Alle wollen nur eine Teilamnestie; sogar die Jugend- verbände haben das Begehren beschränkt auf die bis zu 25jährigen und nur auf Unruhen in Städten. Die SP-Minder- heit schlägt Ihnen eine Teilamnestie vor, und auch der Vor- schlag der POCH ist im Effekt eine Teilamnestie. Aber die Lösung, die uns nun die Kommission vorschlägt, muss als Halbherzigkeit sondergleichen bezeichnet wer- den. Eher «viertelherzig», nicht einmal halbherzig ist das, was uns hier aufgetischt wird. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass man sich nun, nachdem eine öffentliche Umfrage publiziert wurde, wonach mehr als die Hälfte aller Einwohner unseres Staates angeblich hinter einer Amnestie stünde, dazu durchgerungen hat, wenigstens dem Schein nach eine gewisse Amnestie zu präsentieren. Wir wissen aber, dass diese Teilamnestie, wie sie uns vorgeschlagen wird, im Effekt nur etwa 10 bis 15 Leute treffen würde. Das ist eine dermassen «schmürzelige» und kleinkarierte Lösung, dass man nun nicht mehr im Ernst sagen kann, es würde damit der Dialog mit der Jugend gesucht. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Natürlich werde ich gegen den Antrag der Minderheit Lüchinger stimmen. Aber der Antrag Lüchinger ist viel konsequenter und viel ehrlicher als derje- nige, den uns die Mehrheit der Kommission vorschlägt. Ent- weder-oder! Deine Rede sei: ja, ja; nein, nein! Unsere Fraktion möchte diesen Schritt im Sinne einer gene- rellen Amnestie wagen. Sie weiss, dass dieser erste Schritt allein ohnehin nichts bringen würde. Aber wenn wir nicht einmal diesen ersten Schritt zustande bringen, dann sind wir nicht mehr fähig zu einem Dialog mit unserer Jugend. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, einer generellen Amne- stie zuzustimmen. Frei-Romanshorn: Die Mehrheit der Fraktion der CVP bean- tragt, weder einer Total- noch einer Teilamnestie mit Bezug auf die im Zusammenhang mit den sogenannten Jugendun- ruhen der Jahre 1980/1982 begangenen Straftaten zuzu- stimmen. Die Fraktionsmehrheit will also keinen Verzicht des Staates auf Strafverfolgung oder Strafvollzug gegen- über einer individuell nicht bestimmbaren Anzahl dieser aus unseren grossen Städten stammenden Straftätern. Mit anderen Worten: Es sollen nach dem üblichen Gang der Strafjustiz all jene zur Rechenschaft gezogen werden, die sich im Laufe der Krawalle des Landfriedensbruches, der einfachen oder qualifizierten Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruches, der Brandstiftung, der Plünderung bzw. des Diebstahls, der Störung von der Allgemeinheit dienenden Betrieben, der Verursachung einer Explosion oder anderer Gesetzesver- letzungen schuldig gemacht haben. Die Fraktionsmehrheit will aus verschiedenen Gründen dem Amnestiebegehren der kirchlichen Jugendorganisationen nicht entsprechen. Grundsätzlich - das muss hervorgeho- ben werden - betrachtet, stellt eine Amnestie nach Artikel 85 Ziffer 7 Bundesverfassung immer eine rechtsungleiche Sonderbehandlung dar. Allein schon deshalb kann und darf sie nur extremen Ausnahmesituationen vorbehalten blei- ben. Unseres Erachtens stellen jedoch die dem vorliegen- den Amnestiegesuch zugrunde liegenden Ereignisse - eben die Unruhen und Krawalle der Jahre 1980/1982 in
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1652 9 décembre 1982 entschuldigen, und wir würden auch mit unserem Vorred- ner, dem Vertreter der CVP-Fraktion, einiggehen, wenn er sich dahingehend ausgesprochen hat, dass es in den Jugendunruhen der vergangenen Jahre gewisse Leute gegeben habe, die die politische Bewegung für eigene Zwecke ausgenutzt haben, Leute mit ganz allgemein gewalttätiger Einstellung, die hier einen Anlass gefunden haben, um ihren Frustrationen freien Lauf zu lassen. Es gibt sicher auch politisch radikale Leute, die diese Strömung für ihre Zwecke benutzt haben. Aber andererseits - und das möchte ich auch an die Adresse von Herrn Frei sagen - müssen wir doch erkennen, dass es sehr viele Jugendliche gibt - und es sind nicht nur jene, die auf die Strasse gegangen sind - die enttäuscht sind, die sich ohnmächtig fühlen gegenüber einem politi- schen System, die das Gefühl haben, sie könnten hier in diesem Lande, in diesem System nichts ändern, die zwar im Wohlstand aufgewachsen, aber trotzdem von Zukunfts- angst erfüllt sind. Das hat auch damit zu tun, dass wir, die tragende, die etablierte Generation und auch Generationen vor uns, Fehler gemacht haben. Denken wir doch daran: Haben nicht auch wir Gewalt geübt an unserer Umwelt, Gewalt geübt an der Natur? Was haben wir in Sachen Sied- lungspolitik gemacht? Wie haben sich vor allem die grossen Städte entwickelt? Ist das ein Klima, in dem sich Jugendli- che, junge Leute wohl fühlen können? Ist es nicht eine kalte Umwelt für viele? Ist nicht die Tatsache bezeichnend, dass in vielen kleineren Dörfern und Städten, wo die Verhältnisse noch überschaubarer sind, solche Eruptionen, wie sie in Zürich und anderen Grossstädten passiert sind, nicht oder weniger vorgekommen sind? Herr Frei hat darauf hingewiesen, dass die Jugendlichen ja gewusst hätten, was sie täten. Die Straftatbestände hätten ihnen bewusst sein müssen. Ich möchte demgegenüber feststellen: Wenn einer Steuern hinterzieht, wenn einer die Lex Furgler verletzt, wird er im allgemeinen auch wissen, was er tut. Es ist gerade der Sinn einer Amnestie, dass man in einem solchen Fall Straferlass gewährt. Dann geht es mit der Amnestie keineswegs darum, dass nachträglich Straftatbestände legalisiert werden sollen. Es geht auch nicht darum, dass wir hier einfach weiche Nach- sicht üben, dass wir sozusagen einen Gnadenerlass verfü- gen. Nach meiner Auffassung geht es lediglich um eine rückwirkende Befreiung von Strafe, das ist verfassungs- mässig gestützt. Es geht auch um ein Zeichen der Versöh- nung. Es geht darum, dass wir als Politiker uns öffnen und versuchen, tatsächlich in den Dialog einzutreten mit jungen Leuten, die andere Auffassungen als wir haben, die uns misstrauen. Und es geht deshalb darum, Misstrauen abzu- bauen, Vertrauen zu schaffen. Das ist sicher auch die Idee, die hinter dem Antrag der Mehrheit der Kommission gestanden hat. Persönlich - das muss ich zugeben - bin ich gegen eine tatbeständliche Einschränkung. Ich wäre für eine möglichst weitgehende, für eine grosszügige Amnestie in diesem Falle. Auf der anderen Seite verstehe ich die Kommissions- mehrheit, dass sie hier einen Weg des Konsens gesucht hat. Zum Beispiel wurde dem Kommissionspräsidenten, Herrn Oester, in vielen Zeitungen eine weiche Haltung, in anderen Zeitungen dagegen Halbherzigkeit vorgeworfen. Es wurde ihm vorgeworfen, er hätte die Dinge verzögert. Ich möchte meinen Fraktionskollegen in Schutz nehmen, denn ich weiss, mit welchem grossen Engagement und mit welcher Akribie er sich dieser doch sehr schwierigen Problematik angenommen und auch die juristischen Fragen geklärt hat. Er hat nicht die Konfrontation gesucht; er hat versucht, einen mittleren Weg vorzuschlagen, der vielen vielleicht zu wenig weit geht - auch mir persönlich zu wenig weit geht -, der aber trotzdem einen Kompromiss darstellen könnte, bei dem wir uns finden könnten. Ich glaube, dafür ist dem Kom- missionspräsidenten zu danken. Unsere Fraktion beantragt Ihnen, der Petition Folge zu geben, gegen die Anträge von Herrn Lüchiger, aber auch gegen den Antrag von Herrn Oehen zu stimmen im Sinne der Entkrampfung, im Sinne auch der Öffnung gegenüber allen Jugendlichen, die in unserem Staat doch einiges an uns und an unserer Gesellschaft zu kritisieren haben. Fischer-Hägglingen: Im Namen der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, dem Amnestiebegehren der Jugendverbände keine Folge zu geben. Unsere Fraktion unterstützt einstimmig den Minderheitsantrag Lüchinger. Sie lehnt sowohl eine umfassende Amnestie als auch eine Teilamnestie - und sei sie ausgestaltet, wie sie wolle - ab. Sie tut dies aus rechts- staatlichen, politischen und sozialpädagogischen Gründen. Wir anerkennen ohne weiteres die redliche Absicht der Jugendverbände, die glauben, mit einer Amnestie könne ein Zeichen der Versöhnung gesetzt und der Dialog zwischen den Generationen könne gefördert werden. Bei all den Gruppen und Grüppchen, die sich im nachhinein dem Amnestiebegehren angeschlossen haben, müssen wir die Redlichkeit schon eher in Zweifel ziehen. Aber auch den Jugendverbänden müssen wir die Frage stellen, ob sie mit ihrem Vorstoss den Direktbetroffenen und der Jugend als Ganzes einen Dienst erwiesen haben. Spricht aus dem Amnestiebegehren und der Begründung nicht ein Feindbild, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt? Steht unsere erwach- sene Bevölkerung nun tatsächlich den Forderungen der Jugend so ablehnend gegenüber, wie das nun dargetan wird? - Herr Leuenberger, betrachten Sie doch einmal die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz, sie ist die niedrigste weit und breit! Und vergegenwärtigen Sie sich, dass heute fast jeder Jugendliche, wenn er 18, 20 Jahre alt wird, eine eigene Wohnung hat. - Wie ich die Lage beur- teile, hat man wohl noch selten wie heute versucht, die Mei- nungen und Absichten der Jugend zu erfahren und sie bei Problemlösungen einfliessen zu lassen. Noch zu keiner anderen Zeit hat man so grosse Anstrengungen auf dem Gebiet der Schulung, der Förderung und der Weiterbildung unternommen wie in der heutigen. Noch keiner anderen Jugend wie der heutigen standen so viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zur Verfügung. Mit diesen Feststellungen will ich nicht behaupten, es sei in unserer Gesellschaft alles zum besten bestellt. Wie viele Erwachsene nimmt auch die heranwachsende Jugend wahr, dass in unserer Konsumgesellschaft grundlegende Verän- derungen nötig sind. Diese Veränderungen können weder mit Gewalt noch mit nihilistischen Sprüchen verwirklicht werden. Nötig ist vielmehr eine Rückbesinnung auf die ethi- schen und moralischen Grundwerte unserer abendlän- disch-christlichen Zivilisation. Der Ruf nach Amnestie ertönte erstmals von der Jugendbe- wegung selber. Schon im Sommer 1980 wurden die Behör- den in Zürich aufgefordert, eine Amnestie zu gewähren, also zur gleichen Zeit, wo die gleiche Bewegung den Slogan kreierte: «Macht aus diesem Staat Gurkensalat.» Oder erin- nern wir uns an das Frühjahr 1981, wo die Parole lautete «No Amnestie, no Sächsilüüte». Kann man Personen, die sich bewusst ausserhalb unseres Rechtsstaates stellen und für Recht und Ordnung nur Hohn und Spott übrig haben, eine Amnestie gewähren? Ich glaube kaum. Im nachhinein wird nun sehr vieles verniedlicht. Man kann natürlich die Ursachen und Folgen umdrehen, wie das nun vorhin Herr Leuenberger getan hat. Wir müssen aber doch einige Tatsachen im Auge behalten. Nehmen wir die Stadt Zürich. Während fast zwei Jahren herrschte eine Atmo- sphäre der Angst und Unsicherheit. Vor allem die Anwohner des AJZ wurden richtiggehend terrorisiert. Es kam zu sinn- losen Sachbeschädigungen, sie haben die Zahlen gehört: über 10 Millionen Franken. All die vielen unschuldigen Per- sonen, die während Monaten unter diesen Zuständen litten, all die Polizisten, die unter Einsatz ihres Leben pflichtbe- wusst ihrer Aufgabe nachkommen, würden bei einer Amne- stie vollends den Glauben an unseren Rechtsstaat verlie- ren. Dieser Glaube wurde schon durch das Verhalten der Behörden und der Politiker arg erschüttert. Wir müssen eben auch hier nicht nur an die Täter denken, sondern auch an die Opfer und die Geschädigten. Wir müssen aber auch an jene denken, die sonstwie mit unserem Recht in Konflikt
Amnistie concernant les manifestations de jeunes 1654 9 décembre 1982 allgemeine Strafrecht. Es wäre ein schwerwiegender Ver- stoss gegen die Gewaltentrennung, wenn das Parlament mit dem Hinweis auf eine harte Justiz eine Amnestie gewäh- ren möchte. Eingeständis einer gewissen gesellschaftspoli- tischen Schuld: In die gleiche Richtung geht die Behaup- tung, wonach eine gesellschaftspolitische Ausnahmesitua- tion bestanden habe. Wenn heute eine gesellschaftspoliti- sche Ausnahmesituation bestehen würde, dann gilt dies nicht nur für die demonstrierenden Jugendlichen, sondern auch für die übrigen Jugendlichen und die Erwachsenen. Wenn Sie also mit Berufung auf eine gesellschaftspolitische Ausnahmesituation amnestieren wollen, dann dürfen Sie nicht nur die sogenannten «Bewegten» in den Agglomera- tionen, dann müssen Sie auch die übrigen jugendlichen und, erwachsenen Straftäter einbeziehen, dann können Sie das Strafrecht abschaffen. Eine gesellschaftspolitische Ausnahmesituation besteht heute nicht. Das heisst nun nicht, dass wir die Gegenwart zum Paradies erklären möchten. Es gibt Mängel genug, und wir sind aufgerufen, die erforderlichen Korrekturen, ent- sprechend den Bedürfnissen der Gesellschaft, durchzufüh- ren. Die Existenz von Mängeln in einer Gesellschaftsord- nung bedeutet aber nicht, dass allein deshalb schon eine gesellschaftspolitische Schuld bestehe. Wenn wir uns heute etwas speziell vorwerfen müssen, dann ist es dies, dass wir die vielen Elendspropagandisten lange Zeit ohne Widerrede haben gewähren lassen. Ich meine diejenigen, welche die Spannungen und Schwierigkeiten, denen jedes individuelle Leben unterworfen ist, zur grundsätzlichen - und ich wiederhole - zur grundsätzlichen Elendssituation verallgemeinert haben. Ein Elend mit Machtmissbrauch, Willkür, Klassenjustiz, Ausbeutung, Atomstaat. Den Katalog haben wir heute gehört. Dass mit derartigen Bemühungen zur Aufhebung des Wirklichkeitssinns einer Jugend kein Dienst erwiesen wird, die in den unübersichtlichen sozialen Beziehungen der modernen Gesellschaft leben muss, ist offenkundig. Der gegenüber dem vorhanden Informations- überschuss geringe individuelle Erfahrungsbereich der Jugendlichen hat es aber vielen Missionaren erlaubt, die Wirklichkeit mit Erfolg zu verleumden. Wenn wir weiter von gesellschaftspolitischer Schuld spre- chen, müssen wir uns auch fragen, ob wir nicht viele Pro- bleme aus einer übertriebenen antiautoritären Ideologie heraus wachsen Hessen. Wenn Sie der Jugend verkünden, dass alle Übel dieser Welt darauf zurückzuführen seien, dass wir durch die Erzieher und die Gesellschaft unter- drückt worden seien, müssen wir uns nicht wundern, dass die Jugendlichen vor dem kälteren Wind des Lebens entwe- der zusammenbrechen und vereinsamen oder sich dann eben mit Gewalt von allen Zwängen befreien wollen. Heute steht nun zur Diskussion, ob wir auch die letzte Grenze, nämlich diejenige des Strafrechtes räumen sollen. Wir sind der Meinung, dass wir den Jugendlichen einen besseren Dienst erweisen, wenn wir sie an unserem Wider- stand wachsen lassen, statt erneut zu zeigen, dass alles «subito» möglich ist. Wenn von einer gesellschaftspoliti- schen Ausnahmesituation gesprochen wird, ist auch festzu- stellen, dass viele sogenannte Bewegte eben gerade keine konkreten gesellschaftspolitischen Anliegen haben. Ich habe mir die Mühe genommen, die während der Jugendun- ruhen in Zürich verteilten Flugblätter durchzusehen. Ich wollte nämlich wissen, unter welchen Vorzeichen man jeweils zusammengekommen ist. Es war für einen Aussen- stehenden erschreckend, wieviel kriminelle Energie diese Mitteilungen enthielten. Es geht vom Rezept zur eigenen Herstellung von Buttersäure über die Feststellung, dass es in der Bahnhofstrasse immer noch Löcher gebe, die nicht von der Bewegung stammten, bis zur Aufforderung, «bestimmten Schweinen das Leben zu versauen». Unter diesen Voraussetzungen habe ich auch grösste Mühe, von blossen Mitläufern zu sprechen. Unabhängig, wie wir die Wirkungen einer Amnestie auf die Betroffenen beurteilen, haben wir uns auch zu fragen, ob 'ein Gnadenakt eine nicht verantwortbare Beeinträchtigung der Rechtssicherheit hervorrufen würde, ob wir wegen der Wirkung auf die Nichtbetroffenen dem Unrecht statt dem Recht dienen würden? Recht ist notwendig, um zu verhin- dern, dass jeder tut, was ihm beliebt, dass jeder sicher ist vor Gewalttaten des anderen. Kurz, es soll verhindert wer- den, dass Macht entscheidet. Macht ist aber nicht nur ein Gegenpol des Rechts, sie ist auch ein unentbehrliches Mit- tel zur Durchsetzung des Rechts. Ohne Rechtssicherheit gibt es kein Recht, kann das Recht seine sozialordnende Funktion nicht erfüllen. Ohne Rechtssicherheit sind sogar unsere Freiheitsrechte wertlos. Dabei ist zuzugeben, dass dem Gebot der Rechtssicherheit ein konservativer Zug anhaftet, dem das reformatorische Postulat der Gerechtig- keit gegenübersteht. Im demokratischen Staat sind wir der Meinung, dass in der Gesetzgebung das Postulat der Gerechtigkeit im Vordergrund steht, dass aber bei der Rechtsanwendung die Rechtssicherheit Priorität hat. Bei der Amnestiefrage ergibt sich in diesem Zusammenhang die besondere Problematik, dass bei den sogenannten Jugendunruhen nicht gesagt werden kann, ob es sich um ein abgeschlossenes Phänomen handelt. Sollen wir wieder amnestieren, wenn in den nächsten Tagen erneut Krawalle stattfinden? Wie wollen Sie in der Zürcher Bahnhofstrasse - und ich beziehe mich jetzt auf ein Bun- desgerichtsurteil - die Preisanschreibepflicht durchsetzen, wenn wir den Landfriedensbruch, am gleichen Ort began- gen, amnestieren und wissen, dass im Zusammenhang mit den Jugendunruhen in Zürich ein Schaden von etwa zehn Millionen Franken angerichtet wurde? Wie wollen Sie das Demonstrationsrecht retten, wenn .die Demonstrationen verboten werden müssen, weil man mit fast 100prozentiger Sicherheit voraussagen kann, dass wieder Gewalttaten begangen werden? Und wie wollen Sie ohne Schaden für den föderalistischen Aufbau unserer Justiz amnestieren? Die kantonale Justiz hat in aller Loyalität versucht', das vom Bund gesetzte Strafrecht anzuwenden, und nun würde der gleiche Bund erklären, dass es viel gewichtigere Gründe als die Rechtssicherheit gebe. Und schliesslich fragen wir Sie, wie Sie «Frieden wagen und schaffen» wollen, wenn die Gewalt im eigenen Land nicht geächtet, sondern amnestiert wird? Die FdP-Fraktion ist der Meinung, dass das Gebot der Rechtssicherheit den mit der Amnestie angestrebten Zielen vorgeht. Nach unserer Auffassung ist die Amnestie kein geeignetes Instrument der Jugendpolitik. Sie wäre allenfalls eine bequeme Alibi-Übung. Man hätte ja wenigstens ein Zeichen gesetzt. Nicht durch eine schwächliche Amnestie, sondern durch Engagement sind Zeichen der Versöhnung zu setzen. Wir alle sind aufgerufen zum Dialog, nicht nur, um zu reden - und da gehe ich mit Herrn Kollege Leuenber- ger vollständig einig -, sondern, um zuzuhören und auch, um Kritik zu ertragen. Der Arbeitgeber ist aufgerufen, bei der Anstellung von Jugendlichen nicht darauf zu achten, ob der Jugendliche an einer gewaltsamen Demonstration teil- genommen hat, sondern davon auszugehen, dass der Jugendliche seinen Fehler gebüsst hat. Wir Politiker sind aufgerufen, in der täglichen politischen Arbeit darauf zu achten, dass die Interessen der Jugend berücksichtigt wer- den. Jugendpolitik darf nicht isoliert betrachtet werden. Dies erschwert und verunmöglicht eine ganzheitliche Beur- teilung. Jugendpolitik muss ein Teil der Gesellschaftspolitik sein, denn sie umfasst alle Bereiche des politischen, sozia- len und wirtschaftlichen Lebens. Fördern wir die Selbstver- antwortung der Jugend und erleichtern wir ihre Integration. Die FdP-Fraktion unterstützt deshalb einstimmig den Min- derheitsantrag Lüchinger, dem Amnestiebegehren sei keine Folge zu geben. Frau Mascarin: Heute haben die staatstragenden Parteien hier im Saal die Gelegenheit zu beweisen, dass sie die Aus- einandersetzung mit der Jugend politisch zu führen gewillt sind, dass sich die Befürchtungen, polizeistaatsähnliche Methoden nähmen in der Schweiz Überhand, als grundlos erweisen können. Die Fraktion PdA/PSA/POCH stellt sich voll hinter das Amnestiebegehren der kirchlichen Jugendverbände. Wir
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1656 9 décembre 1982 senverhaftungen entspricht. Die Strafzumessung erfolgte relativ pauschal. 120 Polizisten sollen in Zürich verletzt wor- den sein. Festzustellen ist immerhin, dass schwere Körper- verletzungen nur Demonstranten und unbeteiligte Personen - durch Polizeieinsätze - zu erleiden hatten. Es gab durch Gummigeschosse verursachte Augenverletzungen - zum Teil mit Verlust der Sehkraft - und schwere Prellungen. Der Zürcher Stadtrat hat notabene ein Schreiben von 56 Mitglie- dern des Europarates erhalten, in dem er aufgefordert wird, den Gebrauch von Gummigeschossen zu verbieten. Die Bundesrepublik hat auf die Ausrüstung ihrer Polizei mit die- sen Gummigeschossen verzichtet, gerade auch wegen der entsetzlichen Erfahrung, die damit in der Schweiz gemacht wurde. Weiter wurden registriert: Verätzungen durch das CS-Tränengas, das auf einer Verbotsliste der UNO steht, ausgeschlagene Zähne, gebrochene Hände. Die fünf in Zürich gegen Polizisten durchgeführten Verfahren haben alle mit einem Freispruch der Angeklagten geendet. In Basel erfolgte ein immerhin derart zweifelhafter Freispruch zweier Polizisten, dass die Staatsanwaltschaft dagegen appelliert hat. Geht man davon aus, dass diese Freisprüche zu Recht erfolgt sind, so sind sie zweifellos nach dem Grundsatz in dubio pro reo erfolgt. Bei den jugendlichen Angeklagten hat dieses Prinzip nie gespielt. Kein Wunder, dass deshalb die durchgeführten Strafverfahren und ausgesprochenen Urteile auch von den Jugendlichen, die Gewalt ablehnen, als unfair und unge- recht angesehen werden. Sie können deshalb auch nicht akzeptiert werden und haben keinerlei erzieherische Funk- tion. Eine Amnestie könnte hier wenigstens teilweise wieder gutmachen. Für die Polizeibeamten besteht ja eine De- facto-Amnestie. Wenn dem nicht so wäre, könnte ich mir eine Ausdehnung der Amnestie auch auf die betroffenen Beamten denken, wobei wohl vor allem Begünstigungen nach Artikel 305 Strafgesetzbuch und Amtsmissbrauch nach Artikel 312 Strafgesetzbuch und Folgedelikte im Zusammenhang mit den Jugendunruhen zu berücksichti- gen wären. Ich halte die Theorie, dass es bei den Demonstranten Drahtzieher, Aktivisten und Mitläufer gab, für eine Konstruk- tion. Sie wird zwar von der Staatsanwaltschaft und der Kommissionsmehrheit vertreten. Auf direkte Fragen wurde aber von der Vertretung der Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Polizei sogenannte Drahtzieher nie ver- haften oder identifizieren konnte. Die Vorstellung entspringt offenbar juristischem Bedürfnis nach abstrakter Klassifizie- rung. Sie entspringt aber offenbar auch einem verknöcher- ten Denkschema, unfähig sich vorzustellen, dass eine Bewegung spontan und selbstläufig vor sich geht, getragen von den jeweiligen Akteuren ohne Befehlsgeber und Befehlsempfänger, ohne hierarchische Funktionsgliederun- gen, wie wir sie alle in den herkömmlichen Organisationen, Parteien, wie wir sie vom Staat, von der gesamten Gesell- schaft her als Regel empfinden. Es ist ja gerade ein Charak- teristikum dieser Jugendbewegung, dass sie explizit nicht so funktioniert. Jeder, der nur einigermassen aufmerksam einmal an einer Vollversammlung teilgenommen hat, konnte sehen, dass das tiefe Misstrauen gegenüber jeder Macht - ich erinnere an den Mauerspruch «keine Macht für nie- mand» - bis in die eigenen Reihen der Jugendlichen geht. Wollte zum Beispiel jemand mehrmals sprechen, bekam er einfach das Mikrophon nicht mehr, und mancher Heimweh- Achtundsechziger hat erfahren müssen, dass er mit seinen Strategien und Vorschlägen einfach ausgelacht und ihm nicht zugehört wurde, dass er karikiert wurde. Die Rädels- führertheorie hat jedenfalls der Justiz nicht weitergeholfen. Sie beinhaltet vielmehr ein grundlegendes Unverständnis dieser Bewegung. Folglich kann man die Amnestie nicht aufteilen, sie gilt für alle oder für niemanden, und die Amne- stie gemäss Kommissionsmehrheit, die etwa 25 bis 30 Per- sonen umfassen würde, ist ein völliger Schlag ins Wasser, hat keinen der positiven Aspekte einer generellen Amnestie und führt höchstens bei den anderen Jugendlichen zu einem verstärkten Solidarisierungseffekt gegen die staatli- chen Instanzen und etablierten Organisationen. Die Jugend- lichen verlangten von Anfang an eine Amnestie, unterstützt von namhaften Organisationen und Persönlichkeiten. Wenn heute befragte Jugendliche erklären, es sei ihnen Wurst, was in «Bern» geschehe, braucht dies ja nicht zu wundern. Bern, Sie meine Damen und Herren, hat bis heute keinen Schritt getan, um das Vertrauen in die Institutionen wieder zu beleben. Unsere Fraktion plädiert für Eintreten auf das Amnestiebe- gehren und für eine generelle Amnestie für alle im Zusam- menhang mit den Jugendunruhen verfolgten Delikten gemäss dem Antrag der Gesuchsteller. Lüchinger, Sprecher der Minderheit: Sie haben früher in den kantonalen Parlamenten häufig Begnadigungen aus- sprechen müssen. Auch in der Vereinigten Bundesver- sammlung sprechen wir Begnadigungen aus; das ist für uns etwas Vertrautes. Die Begnadigung ist aber etwas grundle- gend anderes als eine Amnestie, wie sie uns heute vorge- schlagen wird. Mit der Begnadigung wird einem rechtskräf- tig verurteilten Delinquenten die zugesprochene Strafe erlassen, und zwar gestützt auf seine eigene Bitte und unter Berücksichtigung und Würdigung aller individuellen Umstände seiner Person, seiner Tat, seines Verschuldens, seiner ganzen Lebensumstände und derjenigen seiner Familie. Die Begnadigung wird im Interesse des Begnadig- ten und im Blick auf seine Person ausgesprochen. Mit der Amnestie dagegen wird das vom Parlament und Volk gesetzte Recht in einem bestimmten zeitlichen und sachli- chen Rahmen generell ausser Kraft gesetzt, nicht nur für Urteile, die schon gesprochen wurden, auch für hängige Verfahren und für Straftaten, die noch gar nicht in ein Ver- fahren einbezogen worden sind. Das Motiv der Amnestie ist ein politisches, da wird also das gesetzte Recht durch einen Akt der Politik ausgeschaltet. Politik geht vor Recht! Wenn Sie sich das vergegenwärtigen, so müssen Sie fest- stellen, dass eine Amnestie selbstverständlich nur in ganz seltenen Fällen stattfinden kann. Es ist ein grundlegender Einbruch in unsere Rechtsordnung. Eine Amnestie kann nur gewährt werden, wenn öffentliche Interessen das impe- rativ erfordern. Die politische Begründung einer Amnestie kann beliebig sein, ihr sind fast keine Grenzen gesetzt. Auch in der Ver- fassung sind für die Amnestie keine materiellen Schranken gesetzt. Die letzte eidgenössische Amnestie galt der Steuerhinterziehung. Jetzt wird ja immer wieder mit Bitter- keit gesagt, den Steuerdefraudanten gegenüber habe man damals Gnade gezeigt, den Jugendlichen gegenüber wolle man aber heute keine Gnade walten lassen. Das Motiv für die Steueramnestie des Jahres 1969 bestand aber nicht in einem Gnadenakt für Steuerdefraudanten. Das Motiv war vielmehr die rein utilitaristische Zielsetzung, unserem Staat über die Amnestie vermehrte Steuermittel zukommen zu lassen. Dieses Ziel ist dann auch tatsächlich erreicht wor- den. Gerade weil bezüglich des politischen Motivs einer Amne- stie eine so grosse Freiheit herrscht, muss sie die grosse Ausnahme bleiben. Die Praxis unserer Eidgenossenschaft hat das beachtet. In den 134 Jahren des Bestandes unseres Bundesstaates ist es erst sechsmal zu eidgenössischen Amnestien gekommen. Im heute wohl wichtigsten und gän- gigsten Strafrechtslehrbuch, demjenigen von Prof. Schultz, sind der Strafamnestie nur ganze 19 Zeilen gewidmet. Und am Schluss seines Kurzberichtes zur Amnestie sagt Prof. Schultz: «In der Schweiz ist sie zum Glück äusserst selten.» Wir entnehmen daraus die Wertung, die dieser Rechtslehrer der Amnestie gibt. Die politischen Gründe, welche die gesuchstellenden Jugendorganisationen für die gewünschte Amnestie anfüh- ren, sind meines Erachtens ernst zu nehmen. Man will einen Schlussstrich unter die Jugendunruhen, einen Akt der Ver- söhnung setzen. Ich bin der Meinung, dass dieses Motiv durchaus in den Rahmen der Gründe fällt, die für eine Amnestie denkbar sind. Man kann das nicht einfach vom Tisch wischen. Darum hat die Minderheit der Kommission
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1658 9 décembre 1982 Amnestie nicht erlaubt. Wir stehen zu unserer Jugend und dazu, dass wir mit ihr reden wollen, wir achten auch unsere Jugend, aber wir stehen zu unserer eigenen tiefen rechts- staatlichen Überzeugung. Da können wir nicht anders han- deln. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Auftrage der Min- derheit der Kommission, der Petition für eine Amnestie keine Folge zu geben. Gehen: Ich muss das Amnestiebegehren des Schweizeri- schen katholischen Jugendverbandes und der Jungen Kir- che Schweiz entweder als Ausdruck grenzenloser Naivität werten oder dieses dem völligen Fehlen von Wissen über die Hintergründe der sogenannten Jugendunruhen zuschreiben. Der Bericht der Jugendkommission, zitiert von Kollege Leuenberger, bleibt im taktischen Bereich, im Vor- dergründigen der Unruhen. Die uns zugesandten Unterstüt- zungsschreiben für eine Amnestie lassen erkennen, dass das Empfinden für Recht und Rechtsanwendung im politi- schen Bereich in allzu breiten Kreisen durch die Entwick- lung bereits gelitten hat. Offenbar nimmt man auch nicht zur Kenntnis, dass diese sogenannte Bewegung zwar als spontan etikettiert, tatsächlich aber in einem gesamteuro- päischen Rahmen geplant war. Wie können die Verbände, die uns das Amnestiebegehren unterbreiten, betonen, dass sie zum Erreichen politischer Ziele ausschliesslich die ver- fassungsmässigen Mittel der Demokratie benutzen, und sich gleichzeitig zum Fürsprecher jener machen, deren poli- tisches Ziel die Zerstörung der bestehenden Gesellschafts- form und Gesellschaftsordnung - der Demokratie also - ist? Wie können sie betonen, sie würden den Jugendlichen seit langem Wege des gewaltfreien Handelns aufzeigen, und sich gleichzeitig zum Fürbitter jener aufwerten, die vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken? Wie können sie die Rechtsprechung als bedauerlich hart bezeichnen, wenn man einerseits unsere differenzierte Rechtsprechung und Rechtsanwendung kennt und wenn man andererseits das Ziel der Bewegung kennt? Dieses wird wie folgt definiert: Die Behörden verhöhnen und demütigen und sie zu fal- schen Reaktionen verleiten, um damit die Fortführung der Konfliktstrategie zu ermöglichen. Die Selbstanklagen von Kollega Leuenberger hier an diesem Pult von heute morgen zeigen, wie nahe die Krawallanten diesem Ziele bereits kommen. In der Definition lesen wir weiter: «Es geht darum, die Rechtsordnung Schritt für Schritt aus den Angeln zu heben, um so einen entscheidenden Einbruch in die Struk- tur des Rechtsstaates zu erreichen.» Mit einer Amnestie würde auch in dieser Hinsicht der Erfolg für die Bewegten gesichert. Wie kann man behaupten, man bekämpfe mit der Bestra- fung der Gesetzesbrecher die Symptome, statt die Ursa- chen anzugehen, sofern man weiss, dass das angebliche oder wirkliche Fehlverhalten der Gesellschaft und der Behörden stets nur ein taktisches Mittel zur Aufpeitschung der Emotionen der Mitläufer ist, die Ursachen der Unruhen aber im revolutionären Willen von in ganz Westeuropa täti- gen marxistischen Kadern zu identifizieren sind? Das Votum von Frau Mascarin von vorhin zeigt die gewählte Taktik im verbalen Bereich auf. Tatsächliche Probleme wer- den zum Vehikel für die revolutionäre marxistische Ideolo- gie umfunktioniert. Die Jugendlichen als Schwache unserer Gesellschaft zu bemitleiden, ist völlig absurd, hatten die Jugendlichen doch wohl noch nie so viele Möglichkeiten, ihren eigenen Vorstellungen gemäss zu leben und sich gegenüber der Gesamtgesellschaft zu artikulieren. Die Jugend der 15- bis 25jährigen umfasst etwa 1 Million Perso- nen. Davon wurden schätzungsweise 500 straffällig und wohl weniger als 2000 bis 3000 Hessen sich als «Manövrier- masse» zeitweise oder dauernd missbrauchen. Das sind 0,5 Promille bzw. 2 bis 3 Promille. Das stellt die Behauptung ins richtige Licht, dass es für die Zukunft unseres Staates ver- hängnisvoll wäre, wenn eine so hohe Zahl von Jugendli- chen, also höchstens 0,5 Promille, mit einem Eintrag ins Strafregister belastet würde. Herr Kollege Frei hat Ihnen mit Zahlen zudem belegt, dass die effektiven Straftäter nur zu einem kleinen Grad der Altersgruppe von 15 bis 25 Jahren zuzurechnen sind. Eine Atmosphäre des Misstrauens aber würde geschaffen, müssten 998 Promille der Jugendlichen feststellen, dass man in unserem Rechtsstaat nur hart genug randalieren und pöbeln muss, um sich zum Opfer der bestehenden Gesellschaftsordnung emporstilisieren und auf das Mitleid und Verständnis der dummen Mitbürger zählen zu können. Wie kann man ein Zeichen der Versöhnung im Sinne der Amnestie von uns, den gewählten und vereidigten Volksver- tretern, verlangen, wenn man weiss, dass jede Bereitschaft zum Gespräch als Zeichen der Schwäche höhnisch ausge- nützt, jede konstruktive Mitarbeit bei der Lösung effektiver Probleme verweigert wird und dass man damit neues Unrecht schaffen würde? Wie kann man ein Amnestiebe- gehren stellen, wenn offenkundig die Auseinandersetzun- gen gemäss bisheriger Strategie - auch wenn im Moment im taktischen Bereich einigermassen Ruhe herrscht - wei- tergehen sollen, eine wesentliche Voraussetzung der Amnestie, nämlich die Einmaligkeit der strafbaren Tatbe- stände, also nicht erfüllt ist? Die Voraussetzungen für ein Amnestiebegehren an sich sind also noch viel weniger gegeben als das Eintreten darauf. Die Täterschaft steht ja ganz offensichtlich nur in einer Abwartephase und ist nicht über ihre Aktivitäten hinausgekommen. Im Bericht unserer Kommission wird darauf hingewiesen, dass staatspolitische Interessen vorhanden sein müssen, um eine Amnestie zu gewähren. «Nur» - so unsere Kom- mission — «wenn dieses öffentliche Interesse höher gewertet wird als jenes der Verhängung und Vollstreckung der gesetzlichen Sanktionen, d. h. als das Interesse an Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit, kann eine Amnestie als gerechtfertigt erscheinen.» Die in Ziffer 7.2 des Kommis- sionsberichtes dargelegten Gründe sind für eine Amnestie- begründung allzu schwach. Reaktionen auf gesellschaftli- che Unzulänglichkeiten können ja nicht als Grund für ein Amnestiebegehren akzeptiert werden. Die Bewegung bzw. ihre Aktivitäten müssen - und das muss ich hier zweimal betonen - als taktische Massnahmen im Rahmen einer langfristigen Strategie zum revolutionären Umsturz, zur Ver- nichtung der bürgerlichen Gesellschaft gewertet werden. Auf diesem Hintergrund über eine Amnestie auch nur zu diskutieren, bedeutet die Verkennung der Zusammenhänge oder die Bereitschaft zu weichlichem Nachgeben gegen- über den militanten Gesellschaftsveränderern. Deshalb mein Antrag auf Nichteintreten. Die Analyse der Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte lässt erkennen, dass in unserem Jahrzehnt zum Sturze auf die bürgerliche Gesellschaftsordnung in Europa angesetzt werden soll. Meines Erachtens sind die koordinierten Unru- hen in den grossen europäischen Städten als die ersten Gefechte zu betrachten, denen weitere folgen werden. Eine Amnestie gewähren, müsste als Teilkapitulation der ange- griffenen Gesellschaft gewertet werden und würde dem revolutionären Elan neuen Auftrieb geben. Selbstkritisch wollen wir aber immerhin feststellen, dass die vom Gegner gewählte Kampftaktik, das Hochspielen lokaler gesellschaft- licher Mängel, nur deshalb relativ viele Mitläufer mobilisie- ren konnte, weil die erkannten Fehlentwicklungen und Män- gel von der herrschenden Gesellschaft allzu zögernd ange- packt und einer Lösung entgegengeführt werden. Ich denke dabei an die weiterhin grassierende Wachstumspsychose mit dem Fortschreiten der Verbetonierung des Landes, mit dem Weiteraufpäppeln des Molochs Privatverkehr, dem weiter praktisch ungebremsten Zunehmen des Energieim- puts in unser System, der freiwilligen Bevölkerungsvermeh- rung mit all ihren verheerenden Folgen. Ich denke an das andauernde Setzen falscher Prioritäten im Sinne kurzfristi- ger wirtschaftlicher Überlegungen anstelle der Entwicklung einer Überlebensstrategie usw. Trotz alledem empfehle ich Festigkeit gegenüber den revo- lutionären Straftätern und straffälligen Mitläufern, aber auch verstärkte Bereitschaft zur Lösung erkannter Fehlentwick- lungen unserer Gesellschaft. Eine Amnestie löst die skiz- zierten Probleme nicht. Sie schafft neue Probleme, stimu-
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1660 9 décembre 1982 ésotérique des juges, peu compréhensible déjà pour le citoyen moyen, ne l'est plus du tout quand intervient le décalage des générations. Dans ces conditions, l'amnistie paraît un moyen politique adéquat. Est-ce véritablement notre avantage de tendre la corde, de faire front contre ces jeunes, de les condamner une deuxième fois? N'est-ce pas plus intelligent d'essayer de limiter la cassure? Je vous prie, ne parlons pas de morale. L'amnistie n'a rien à voir avec la notion de repentance. C'est une mesure d'opportunité politique qui, parfois, est appliquée par lassitude autant que par analyse et qui vise des condamnations s'appliquant à toute une catégorie d'individus. Je sais, la punition veut aussi protéger le citoyen lésé par les manifestations, mais pour qu'elle ait un effet il faudrait que le puni reconnaisse l'autorité de celui qui la donne. Je vous demande donc de voter l'entrée en matière et de ne pas nous ériger en juges, mais en hommes politiques que nous sommes. Enfin, j'insiste pour que ce débat ne nous divise pas et pour que nous ne nous punissions pas nous-mêmes en condamnant ces jeunes à qui nous avons infligé la vie. Sans cela, ce serait un exercice absurde. M. Cotti: L'amnistie est un acte exceptionnel. On y recourt lorsque des faits exceptionnels ont lieu dans un contexte particulier. C'est un acte politique, une renonciation à la poursuite pénale ou à l'exécution d'une peine au profit d'un nombre de personnes individuellement non déterminé et dont les délits peuvent être groupés sous un signe distinc- tif. La commission nous propose une amnistie partielle des auteurs d'émeutes, au sens de l'article 260 du code pénal suisse. Ces émeutes ont eu lieu dans une période détermi- née, de mai 1980 jusqu'en mai 1982, et sont le fait de per- sonnes dont l'âge est généralement inférieur à 25 ans. Il s'agit de ne pas appliquer l'article précité visant à punir les personnes ayant pris part à un attroupement formé en public et au cours duquel des violences collectives ont été commises contre des individus ou des choses. Toutefois, une mise au point s'impose: seules les personnes ayant pris part à un attroupement, sans commettre directement des actes de violence, bénéficieraient de l'amnistie. En revanche, celles qui auraient commis des actes de violence à l'occasion de la même émeute resteraient punissables aux termes d'autres articles du code pénal, notamment dans le cadre de dommages à la propriété au sens de l'arti- cle 147, alinéa 1 bis , introduit il y a quelques mois et permet- tant, à juste raison, la poursuite d'office en cas de dom- mages provoqués lors d'un attroupement. La proposition de la commission est donc judicieuse et prudente et ne compromet en rien l'avenir. Je pense aux désordres de Zurich. Ils ont en soi quelque chose d'exceptionnel dans notre pays. Ils ne se sont plus répétés, du moins dans la généralité, grâce certes aux forces de l'ordre et de police, grâce à l'action de l'autorité, grâce surtout à la ferme réaction de la grande majorité de nos citoyens qui ont fait connaître leur refus de toute forme de violence, lors de la votation sur la modification du code pénal, ce printemps. En Suisse, l'acte de violence est et demeure un mode de contestation inacceptable. On est fondé à croire, heureusement, que cette violation de l'ordre public et du droit des citoyens, telle qu'elle s'est produite il y a quelques mois, ne se répétera pas à l'avenir. Cette période sombre, exceptionnelle, a heureusement pris fin. Politiquement, il y a donc de bonnes raisons de ne pas punir les participants les moins coupables, ceux qui n'ont pas participé directement aux délits, ceux qui, livrés à eux- mêmes, n'auraient jamais commis ces actes délictueux, ceux qui ont été simplement davantage que des specta- teurs mais en tout cas jamais des auteurs, ni des protago- nistes d'actes de violence. Des conditions exceptionnelles, dans une large mesure sinon totalement indépendantes de leur volonté, les ont placés dans la désagréable situation de transgresseurs de la loi. Bien sûr, comme on l'a dit, l'acte d'amnistie a pour effet de créer une inégalité. On décide de ne pas appliquer la loi dans certaines circonstances. Mais, bien souvent l'égalité absolue est une inégalité totale. C'est le principe Summum lus, summa in/uria. Je vous propose, pour ces raisons, d'entrer en matière et d'appuyer la proposition de la majorité de la commission. M. Darbellay: La tendance, lorsqu'on parle des jeunes, est très nette de vouloir les séparer en deux groupes, les bons d'un côté, les mauvais de l'autre. Les bons sont la grande majorité, ceux qui font un bon apprentissage, de bonnes études, ceux qui s'insèrent aisément dans la société que nous leur avons préparée; les mauvais sont ceux qui posent des problèmes, manifestent, dérangent, ceux qui ont de la peine à accepter la société telle qu'elle est. La réa- lité, au fond, n'est pas si simple. Il n'y a pas de dichotomie entre les bons et les mauvais et, souvent, la différence entre eux naît d'une occasion, à un moment donné de leur enfance ou de leur jeunesse. Cette occasion peut être la vie familiale, une rencontre, un logement défectueux, etc. Ce que nous constatons aujourd'hui, c'est que des jeunes sont descendus dans la rue; ils ont cassé, insulté, protesté et c'est fort déplaisant. Nous ne pouvons pas les excuser, nous ne pouvons pas accepter cette attitude, mais nous devons tout de même essayer de la comprendre. On parle de manifestations. Or ce terme a un sens bien précis. La manifestation, dans son apparence visible, nous frappe; mais il y a toute une série de problèmes cachés que nous ne voyons pas. Et il faut bien reconnaître que nous sommes, ici, en présence d'un problème propre à notre société. Notre génération a été celle des grands ensembles qui entraînent l'anonymat, celle qui a accordé très générale- ment la priorité à l'aisance matérielle. Or les jeunes ne trou- vent pas tous leur compte dans ce système. On ne peut pas déceler non plus, lors de ces manifestations, quels sont exactement ceux qui agissent comme organisateurs et ceux qui suivent au gré des circonstances, peut-être quel- quefois par routine. J'ai parlé de la société. Je ne veux pas, ici, faire un mea culpa, en tout cas pas sur la poitrine des autres. Mais il faut bien reconnaître que lorsque la fièvre apparaît, il est trop tard pour appliquer la prophylaxie, et nous n'avons pas de grands moyens à disposition à mettre en œuvre face à ces jeunes. C'est pourquoi il faut que nous nous occupions prioritairement des jeunes qui suivent. Nous devons avoir le courage de pratiquer une politique active en faveur de la jeunesse. L'occasion nous est donnée aujourd'hui d'adop- ter une telle attitude; elle nous est donnée d'autant plus que ceux qui nous ont adressé la demande d'amnistie ne sont pas les auteurs des gestes répréhensibles. Ce sont d'autres jeunes, ceux qui font partie des associations que nous devons promouvoir, que nous devons soutenir. On nous demande un geste politique. On l'a souvent répété ici et nous ne prenons pas de risque à faire ce geste politique. On nous demande de tendre la main, d'ouvrir une porte... Eh bien! tendons cette main, ouvrons cette porte. Je pense aux conflits sérieux qui surgissent parfois dans les familles. Lorsqu'un jeune homme ou une jeune fille et ses parents se sont querellés et sont arrivés à la rupture complète, il n'y a plus qu'une solution pour les parents, c'est de dire encore à leur enfant: «La porte de la maison t'est toujours ouverte!» La commission nous propose une solution raisonnable. C'est cette porte que nous voulons laisser ouverte. Faisons ce geste pour les jeunes. Loretan: Man kann sich mit dem um unseren Fahrplan besorgten Präsidenten tatsächlich fragen, ob die Fortset- zung der Debatte durch über 20 Einzelredner - nach den offiziellen Sprechern der, Kommission und der Fraktionen - sinnvoll sei. Sie werden von mir nicht erwarten, dass ich jetzt sage, es sei nicht sinnvoll, sonst wäre ich ja nicht, hier vorne. Ich bin der Ansicht, dass unsere Mitbürgerinnen und Mit- bürger im Lande Anspruch darauf haben, zu wissen, wie wir
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1662 N 9 décembre 1982 des unsere Aufmerksamkeit, das sehr viel differenzierter ist. Es ist das einzige Gesuch, das das Problem der Mitläufer aufnimmt. Ich werde darauf noch eingehen. Allen Gesuchen der christlichen Jugendverbände ist eines eigen, dass sie nämlich Vergebung ohne Voraussetzung fordern. Ich frage mich, ob diese Forderung auch theolo- gisch richtig ist. Nehmen Sie das Gleichnis vom verlorenen Sohn. Bei der Begegnung des Sohnes mit dem Vater sagt der Sohn auch zuerst (erste Handlung, die geschieht): «Vater ich habe gesündigt gegen den Himmel und vor Dir.» Also ist doch auch biblisch gesehen die Reue Vorausset- zung für die nachfolgende Grosszügigkeit des Vaters. Ich verlange nun keineswegs Reue bei diesen jugendlichen Krawallanten. Aber wenn ich das staatspolitisch übertrage, dann müsste ich doch eigentlich sagen, wäre Einsicht in das Unrecht ihrer Taten Voraussetzung. Davon ist aber nichts zu spüren. Im Gegenteil: Schon im Frühstadium ist die Amnestie gefordert worden und gleich- zeitig mit einer Drohung verbunden worden. Das gleiche haben wir jetzt wieder, wo Sie Flugblätter zugestellt erhal- ten, in denen steht: «Wenn Ihr uns nicht die Vollamnestie gewährt, werden wir weitermachen.» Natürlich, angesichts dieser Drohungen ist es vielleicht leichter, dass wir jetzt nachgeben und eine Amnestie gewähren. Wir folgen dann dem Trend der weichen Tour. Und wir folgen dem Fehler unserer Generation, nämlich uns permissiv zu verhalten und nicht zu wagen, mit Autorität von den Jungen Leistungen oder auch Verzicht zu fordern und dies auch durchzuset- zen, was für unsere Gesellschaft charakteristisch ist und ihre die Bezeichnung «permissive Gesellschaft» eingetra- gen hat. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der «Antithesen» von Jeanne Hersch, die aufzeigt, wohin es führt, wenn man einfach ein Stadium, das einem Angst'macht, möglichst rasch hinter sich bringt und dann «Schwamm darüber» sagt. Noch zum Problem der Mitläufer. Wir konnten in der Kom- mission feststellen, dass der grösste Teil der Sistierungen auch die Mitläufer betrifft. Sie haben sich in der Regel als blosse Zuschauer deklariert, eine eigentliche Teilnahme konnte nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden. Zudem besteht die praktische Schwierigkeit abzugrenzen, wer eigentlich Aktivist ist und wer Mitläufer ist. Schliesslich hat uns auch ein Verteidiger gesagt, dass eine Teilamnestie wahrscheinlich einen nachteiligen Effekt in dem Sinne habe, als die bewegten Jugendlichen diesem Beschluss unterstel- len würden, dass damit eine Aufspaltung der Jugend beab- sichtigt werde. Und schliesslich hat mein Vorsprecher, Herr Loretan, auch auf die strafrechtlichen Mittel wie die Begnadigung hinge- wiesen, wo Mitläufer individuell erfasst werden können. So komme ich zum ernüchternden Fazit: Weder die General- amnestie noch die Teilamnestie garantieren eine Beruhi- gung und die Gewaltlosigkeit, auf die wir hoffen. Die Über- windung der schwierigen Beziehungen zur Jugend - und besonders zur Jugend im Ghetto - wird viel eher durch eigene Festigkeit, Geduld und Gesprächsbereitschaft her- beigeführt. Nur von einem festen eigenen Standpunkt aus können wir neue Brücken bauen. M. Soldini: Nous sommes donc appelés à nous prononcer sur l'octroi d'une amnistie pour une partie des jeunes qui, entre le 30 mai 1980 et le 18 mai 1982, ont participé aux évé- nements qui se sont produits dans plusieurs régions de notre pays. Il est piquant de constater qu'au début de cette période agitée, les violentes manifestations qui s'étaient déroulées à Zurich, Baie, Berne ou Lausanne avaient suscité une puis- sante vague de laxisme parmi certaines autorités responsa- bles du maintien de l'ordre, comme au sein des médias de toute nature. C'était à qui proclamerait qu'il était nécessaire de comprendre les jeunes de notre temps, qu'il était légi- time de les voir descendre dans la rue pour faire aboutir leurs revendications, qu'ils n'avaient pas d'autres moyens de se faire entendre, eux qui étaient écrasés par une société de consommation inhumaine, et que, enfin, on devait se féliciter de les voir prendre une part si active à la vie civique du pays! Je n'entends pas revenir en détail sur le déroulement des scènes violentes qui, alors, mirent aux prises des milliers de jeunes émeutiers en puissance et les forces de l'ordre des villes concernées. Pourtant, pour illustrer une permissivité aberrante, je me permettrai de rappeler la réponse qu'a faite récemment le chef de la police de Zurich à une conseil- lère communale qui estimait que ceux qui ont la responsa- bilité pénale d'une manifestation doivent aussi en assumer la responsabilité financière: «II n'est pas imaginable de faire payer aux organisateurs des manifestations de jeunes les dégâts à la propriété commis à Zurich, lors des incidents de 1980 à 1981. En effet, entre le 30 mai 1980 et le 31 décem- bre 1981, 2200 plaintes pour dommages, vols ou pillages ont été déposées. Le montant des dégâts auxquels elles se réfèrent est estimé globalement à 8 millions de francs.» Avons-nous bien compris? Est-ce aussi à ce genre d'amnistie que pensent les tenants de notre Etat de droit pour prévenir des excès qui relèvent tout simplement de la justice pénale? Or, dans certains milieux, on a tendance aujourd'hui à vouloir passer l'éponge sur des faits qui com- mencent à dater et à oublier l'atmosphère de troubles et de craintes que les jeunes émeutiers d'alors répandaient semaine après semaine dans la population. Nous ne sommes pas trop surpris que des mouvements religieux, d'ailleurs régulièrement désavoués par le corps électoral helvétique, chaque fois qu'ils sont intervenus dans le domaine politique, viennent maintenant demander une amnistie pour tous les jeunes accusés d'actes délictueux au cours de ces dernières années, amnistie qui, à leurs dires, servirait plus efficacement la cause de la paix sociale qu'une poursuite pénale. L'amnistie, bien que prévue par la constitution fédérale, en son article 85, chiffre 7, est une institution peu usitée chez nous. Et il convient d'y recourir avec infiniment de réserve, parce qu'un tel recours crée, à coup sûr, des hiatus regret- tables dans le fonctionnement du système juridictionnel. En empiétant sur le principe de séparation des pouvoirs, par l'intervention du législateur dans les affaires judiciaires, elle pourrait certes permettre de remédier, le cas échéant, à certaines injustices. Mais, selon nous, elle doit rester l'exception, car elle s'applique d'une façon beaucoup plus générale que la grâce que nous sommes aussi habilites à accorder. Elle délivre, en fait, un brevet d'impunité préala- ble; elle doit donc correspondre à un intérêt public prépon- dérant et répondre à des raisons imperatives, notamment d'ordre politique. On veut, par exemple, lorsque les événements incriminés ne sont pas renouvelés, marquer le signe d'une réconcilia- tion générale après des troubles intérieurs graves et après que le temps et l'oubli ont cicatrisé les plaies. Est-ce vrai- ment le cas dans l'affaire qui nous occupe? Je ne le pense pas. Il suffit de se rapporter à ce qui vient de se passer lors du récent procès de «Lausanne bouge» ou aux actes de vandalisme qui se sont déroulés la semaine dernière à Zurich et à Genève. A Lausanne, le collège de la défense, qui voulait conduire un procès de rupture, a failli à son rôle et a transformé le prétoire en tribunal-guignol. Comme l'expliquait l'un des avocats, par ailleurs député au Grand Conseil de Genève: «Ce qui se passe de nouveau, c'est que les prévenus sont devenus des acteurs, la justice est mise au banc des accusés, les avocats se battent avec leurs clients, ils organisent une contre-attaque à la mesure des injustices qu'ils estiment avoir été commises. Il y a là une manière nouvelle de concevoir la défense.» En effet, il s'agit d'une manière révolutionnaire qui consiste à défendre de prétendues idées sur la société et la justice, plutôt que les clients dont on a la charge, en transformant ces der- niers en Coluche aux petits pieds. Nous sommes ici loin de la déontologie admise au sein de l'Ordre des avocats auquel les défenseurs de cette espèce ont d'ailleurs choisi de ne pas appartenir. Si l'on ajoute à ces péripéties le fait que, tout récemment, la télévision alémanique a été condamnée par la hiérarchie de
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1664 9 décembre 1982 nicht einsetzen, wenn ich bedenke, welchem chaotischen Terror sich unsere Polizei und unbeteiligte Geschäftsleute ausgesetzt sahen. Ich glaube aber, dass mit der Teilamne- stie dieses Parlament ein Zeichen setzt gegenüber all den Teilnehmern, die aus jugendlicher Unerfahrenheit, aus über- schäumender und falsch gelenkter Kraftprotzerei oder gelangweilter und unausgefüllter Freizeit sich zum Delikt des Landfriedensbruches hinreissen Hessen. Ich bin mit meinem Fraktionskollegen Frei in einem Punkt insbesondere nicht einverstanden. Er hat behauptet, dass alle Teilnehmer über die Folgen ihres Tuns im Bilde waren. Ich möchte doch darauf hinweisen und aufmerksam machen, dass Demonstrationen stattgefunden haben, die bewilligt waren, dass nicht alle krawallartig ausarteten und dass viele Jugendliche an solchen bewilligten Demonstra- tionen ungewollt in Landfriedensbruch verwickelt wurden, ohne dass diese Absicht bestand. Es kommt auch nicht darauf an, ob wir mit der Amnestie eine Versöhnung errei- chen, wie Herr Kollege Steinegger das bezweifelt, sondern es kommt darauf an, dass das Parlament seine Bereitschaft bekundet zu einer Versöhnung. Es wird behauptet, dass die Teilamnestie eine Alibiübung darstelle und somit wertlos sei, nur das Entweder-Oder bzw. ein «Alles oder nüt», mit anderen Worten keine Amne- stie oder dann die Generalamnestie sei von Nutzen. Ich bin anderer Meinung. Wir haben es durchaus in der Hand zu beweisen, dass wir zum Gespräch mit der Jugend bereit sind, dass wir versuchen, bestehende Kontakte mit den Jugendverbänden zu vertiefen, indem wir der Mehrheit der Petitionskommission zustimmen. Das ist kein Schlag ins Wasser, wie Frau Mascarin diese Teilamnestie benannt hat. Ich bitte Sie darum, denen, für die eine Amnestie eine wert- volle Hilfe auf ihrem weiteren Lebensweg bedeutet, diese Hilfe auch zu gewähren. Wir sollten heute unseren aktiven Willen zum Dialog mit den Jungen, d. h. mit unseren Nach- folgern, unter Beweis stellen, indem wir auf den Bundesbe- schluss eintreten und damit denen, denen es zukommt, Gnade vor Recht gewähren. Ich bitte Sie, diesen mutigen Schritt zu tun. Schmid: Wie heute morgen nun schon wiederholt und zu Recht betont worden ist, haben wir abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der rechtsgleichen Behand- lung der Rechtssubjekte durch die staatlichen Behörden und der Rechtssicherheit auf der einen Seite und dem von den Petenten erhofften Ausgleich und der Versöhnung und dem damit allenfalls möglich werdenden Dialog zwischen den Generationen auf der anderen Seite. Ich entscheide mich dafür, dass das öffentliche Interesse an der Aussöh- nung unter den Generationen grösser ist als das öffentliche Interesse an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit. Ich verkenne damit keineswegs die zentrale staatsrechtliche und staatspolitische Bedeutung der Grundsätze Rechts- sicherheit und Rechtsgleichheit. Ich weiss auch, dass man an das Vorverständnis vieler Ratsmitglieder anknüpfen kann, wenn man damit argumentiert, besonders wenn man das noch so wortgewaltig tut wie beispielsweise Herr Fischer-Hägglingen heute morgen. Ich teile auch die Auffassung, dass eine Amnestie gerade aus diesen Gründen der Rechtsgleichheit und der Rechts- sicherheit etwas Einmaliges sein muss, und ich bin der Mei- nung, dass wir das, sofern wir die Amnestie beschliessen, auch deutlich sagen sollten. Ich wäre daher sehr froh, wenn Herr Kommissionspräsident Oester und Frau Jaggi erklären würden, dass diese Amnestie einmaligen Charakter haben muss. Nur so können wir verhindern, dass das Strafrecht aus den Angeln gehoben wird. In diesem Zusammenhang einige Querbezüge zur erwähn- ten Steueramnestie. Sie wissen, dass ich mich in national- rätlichen Kommissionen, aber auch im Plenum wiederholt für eine stärkere Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein- gesetzt habe. Es ist interessant, festzustellen, dass in die- sen Diskussionen mich immer wieder Ratskollegen ange- sprochen und darauf hingewiesen haben, eine erneute Steueramnestie wäre eigentlich ein tauglicher und nützli- cher Kompromiss. Es handelte sich - und das ist beson- ders pikant - um Ratskollegen aus Fraktionen, die heute mit ausserordentlicher Dezidiertheit diese jetzt zur Diskussion stehende Amnestie bekämpfen. Ich musste diesen Ratskol- legen jeweils zu bedenken geben, dass eine Steueramne- stie höchstens alle 25 bis 30 Jahre einmal in Frage kommt, nämlich so, dass jede Generation höchstens einmal im Leben die Chance hat, der Strafe für die Steuerhinterzie- hung zu entgehen. Würden wir das häufiger machen, dann würden wir nämlich sehr rasch die Steuerhinterzieher ermu- tigen, die Amnestie nicht zu benützen und auf die nächste Amnestie zu warten. So etwas kommt nicht in Frage. Soweit es auf mich ankommt, müssen Stuerhinterzieher daher min- destens noch 10 bis 15 Jahre warten, bis eine neue Steuer- amnestie überhaupt diskutiert werden kann. Gleiches gilt sinngemäss auch hier. Wenn wir diese Amne- stie als einmaligen Akt beschliessen, so gehen wir davon aus, dass auch diese Jugendunruhen ein einmaliges Ereig- nis waren, so wie sie sich 1980 und in den folgenden Mona- ten in unseren grossen Städten manifestiert haben. Es ist deutlich zu betonen, dass, sollten erneut solche Unruhen auftreten, was wir ja nicht hoffen wollen, für Delinquenten keine Chance besteht, dann wiederum in den Genuss der Amnestie zu kommen. Und nun noch zur Frage: Wie können wir mit einer Amne- stie die angestrebte Aussöhnung erreichen? Im sehr instruktiven Bericht der Petitionskommission steht zu Recht - und das ist heute morgen zu wenig betont worden -, dass diese Amnestie nicht isoliert zu betrachten ist. Sie ist ein erster Schritt, den wir tun können, den wir tun sollen, der aber an sich nutzlos wäre, wenn er nicht von'weiteren Schritten auf anderer Ebene begleitet würde. Ich meine damit, dass wir uns moralisch zum Dialog mit unseren jun- gen Leuten verpflichten sollten. Dieser Dialog muss in unseren Familien beginnen. Er muss fortgesetzt werden in privaten Organisationen, die sich mit Jugendfragen beschäftigen. Darüber hinaus ist sorgfältig zu prüfen, ob und allenfalls wie Behörden in Gemeinde, Kanton und Bund etwas beitragen können zur Reintegration eines immerhin beachtlichen Teiles der jungen Generation in unser gesell- schaftliches, wirtschaftliches und politisches Leben. Wenn wir die Sache so umfassend betrachten, dann ist ein Amnestiebeschluss - den ich Ihnen empfehle - nicht ein Zeichen der Schwäche, wie wiederholt behauptet worden ist, sondern ein Zeichen der Stärke. Humbel: Noch nie hat eine Jugend wie die heutige von so vielen neuen Errungenschaften profitieren können, seien es nun materielle, technische oder andere Errungenschaften unserer heutigen Zeit. Denken wir zum Beispiel an die Aus- wahl von fast 300 eidgenössisch anerkannten Berufen. Trotzdem gibt es junge Leute, denen es in unserem Wohl- fahrtsstaat gar nicht gut geht. Viele aber, denen es gut geht, sind mit unserer Gesellschaft, mit ihrer Ordnung und ihren Einrichtungen, nicht ganz oder überhaupt nicht ein- verstanden. Es wird uns vieles vorgeworfen. Ich will da keine Wiederholungen machen; die Gründe, weshalb es so weit gekommen ist, sind ja hinlänglich bekannt. Es wurde bis jetzt sehr viel von Recht und Gesetz gespro- chen. Nach den Voten verschiedener Kollegen musste man eigentlich das Institut der Amnestie abschaffen. Das hat mich doch etwas enttäuscht. Wir haben in der letzten Herbstsession eine kurze Debatte über Jugendpolitik geführt. Damals wurde einiges ungenü- gend oder überhaupt nicht angetippt. Die Berichte der eid- genössischen Kommission für Jugendfragen enthalten für mich zu viel Theoretisches, aber zu wenig Konkretes. Aus diesen Gründen gestatte ich mir, auf drei Punkte hinzuwei- sen. Ich weiss auch, dass noch viele andere Bereiche zum Thema Jugend zu behandeln wären. Mit meinen Ausführun- gen möchte ich den Blick nach vorne in die Zukunft richten. Zum Punkt 1: Bedeutung unserer Jugendorganisationen. Wahrscheinlich die meisten in diesem Saale haben irgend- wann in irgendwelchen Jugendorganisationen mitgemacht, auch in der Leitung, in Vorständen. Diese Mitarbeit im
Amnistie concernant les manifestations de jeunes1666 N 9 décembre 1982 keine Folge geben will, weil das ein Nachgeben bedeuten würde. Aber eben gerade um dieses kleine Nachgeben geht es, um etwas weniger Selbstgerechtigkeit der Erwach- senen und ein wenig mehr Verständnis für die Jugend. Ich bitte Sie, auf das Amnestiegesuch einzutreten. Braunschweig: Teilamnestie ist für viele von uns ein rechts- staatliches und menschliches Ärgernis; denn die Begün- stigten sollen anders behandelt werden als Einzeldelinquen- ten. Noch mehr: Sie sollen nicht nach dem Wortlaut des Gesetzes verfolgt, verurteilt und bestraft, sondern nach dem Gesetz der Gnade, der Versöhnung befreit werden. Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit werden vernachläs- sigt. Aber genügt diese Erklärung für die vielen Sprecher unserer Debatte von heute und der nächsten Woche? Wenn es ganz so einfach wäre, wie die Herren Frei und Loretan es dargestellt haben, könnte man nach kurzen Voten oder Fraktionserklärungen zur Tagesordnung über- gehen. Offenbar haben die Jugendlichen doch schwerwie- gendere Probleme aufgeworfen, sowohl im Bereich des Politischen und Gesellschaftlichen als auch des Persönli- chen. Fragen nach Ängsten, nach der Zukunft, nach einer Hoffnung, nach dem Sinn des Lebens, Fragen, die uns alle betreffen. Weil die Probleme der Jugendlichen auch unsere Probleme sind, deswegen trete ich für eine möglichst weit- gehende Teilamnestie ein. Ich nehme Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit ernst. Aber ich kann mich der (teilweise) geäusserten formalrecht- lichen, abstrakten Betrachtungsweise nicht anschliessen. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sind nicht nur Werte an sich. Sie haben Zielrichtung und Inhalt. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit müssen auf Gerechtigkeit und Menschlichkeit ausgerichtet sein. Gerade diese Funktion erfüllt die Amnestie. Deswegen darf und kann sie nicht als Schwächezeichen und Bücklingshaltung bezeichnet wer- den. Zahlreiche Juristen haben sich mit dieser Funktion der Amnestie auseinandergesetzt. In dieser Sicht steht die Amnestie nicht mehr im Widerspruch zu Rechtssicherheit oder Rechtsgleichheit, sondern bringt deren Erfüllung. Die Idee des Rechtsstaates verlangt die Rechtfertigung des Rechts. Ich zitiere dazu Walter Burckhardt, der heute bereits genannt worden ist: «Die Rechtfertigung des Rechts erwächst dem Rechtsstaat allein aus der Gerechtig- keit des gesellschaftlichen Zustandes, den es verwirklichen hilft und zu dem es gehört.» (Aus «Organisation der Rechts- gemeinschaft») Die Idee des Rechtsstaates ist unvereinbar mit der Verab- solutierung und Verselbständigung des Rechts. Ich zitiere den Rechtsphilosophen Gustav Radbruch: «Das Recht hat seinen Wert und Zweck nicht in sich selbst.» (Aus «Rechts- philosophie») Radbruch bezeichnet die Forderung nach Strafverzicht als «die unverhohlene Anerkennung der Frag- würdigkeit allen Rechts» oder «die Anerkennung der Tatsa- che, dass diese Welt nicht allein eine Welt des Rechts ist, dass es neben dem Recht noch andere Werte gibt und dass es nötig werden kann, diesen Werten gegen das Recht zur Geltung zu verhelfen». Die Forderung nach Straf- verzicht verlangt nach kritischer Distanz zum Recht und trifft sich dadurch mit dem Rechtsstaat. Zugleich steht sie aber auch im Dienst des Rechts, denn sie zielt auf Frieden und Gerechtigkeit und damit auf jenen gesellschaftlichen Zustand, aus dem allein Recht und Staat sich rechtfertigen lassen. Vergleichen Sie in ähnlicher Formulierung Erich Bloch oder Ihering, der Gnade als ein notwendiges Korrelat zum Recht, als ein «Sicherheitsventil des Rechts» bezeichnete, oder Otto Kirchheimer, der die Amnestie «Waffenstillstand» oder «Atempause» nennt, oder Schätzler in seinem «Handbuch des Gnadenrechts» «Erhaltung und Wiederherstellung des inneren Friedens». Es ist richtig, eine Missbrauchsgefahr besteht. Sie besteht aber immer, wenn wir ausserordentli- che Entscheide zu treffen haben. Amnestie allein verspricht noch nicht Erfolg, aber sie gibt uns die Chance einer friedli- chen Konfliktlösung im Sinne der Bundesverfassung, im Sinne des Rechtsstates. Hier wird die Beratung dieses Geschäfts unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 12.05 Uhr La séance est levée à 12 h 05
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Amnestiegesuche in Sachen Jugendunruhen Requêtes d'amnistie concernant les manifestations de jeunes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.258 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1640-1666 Page Pagina Ref. No 20 011 009 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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