Verwaltungsbehörden 06.12.1982 82.049
20011002Vpb06.12.1982Originalquelle öffnen →
Radiodiffusion par satellite
1586
N
6 décembre 1982
1982 in Aussicht gestellten Revisionen von jährlich etwa 40 RIC-Wagen müssten erstreckt und verschoben werden. Das hat bereits zu Kurzarbeit geführt und könnte rasch auch Entlassungen zur Folge haben.
Ist der Bundesrat der Auffassung, eine solche Verschie- bung von Revisionsarbeiten sei sinnvoll und rationell und bezüglich der Betriebssicherheit vertretbar?
Tragen die SBB nicht eine Mitverantwortung dafür, wenn unter diesen Umständen Entlassungen erfolgen? Wie kön- nen später die Revisionen sichergestellt werden, wenn in der Zwischenzeit die Revisionskapazitäten mangels Aufträ- gen aufgegeben wurden?
Bundesrat Schlumpf: Der Bundesrat bedauert die Schwie- rigkeiten selbstverständlich auch, die durch Sparmassnah- men der SBB für die Schweizerische Wagons- und Aufzü- gefabrik AG Schlieren und andere entstanden sind. Er kommt indessen nicht umhin, auch auf die schwierige Situation der SBB selbst hinzuweisen. Wir werden uns vor- aussichtlich morgen beim Voranschlag der SBB darüber zu unterhalten haben.
Steigende Kosten einerseits, rückläufiger Verkehr anderer- seits sowie natürlich auch die im Leistungsauftrag SBB vom Frühjahr 1982 enthaltene Pflicht zu unternehmerischem Handeln zwingen die SBB zu rigorosen Sparanstrengungen in jedem Bereich. Eine Überprüfung der Fahrzeugbeschaf- fung und des Fahrzeugunterhaltes hat gezeigt, dass gerade die der SWS zugedachten Revisionen erstreckt werden können. Weil diese Revisionen hauptsächlich der Erneue- rung der Inneneinrichtung der Waggons dienen, ist die Betriebssicherheit davon nicht tangiert. Selbstverständlich berücksichtigen die SBB bei ihrer Planung die notwendigen Revisionskapazitäten. Der planmässige Unterhalt aller Fahr- zeuge ist damit auch für die Zukunft sichergestellt.
82.049
Geschäftsprüfungskommission. Satellitenrundfunk Commission de gestion. Radiodiffusion par satellite
Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 26. August 1982 (BBI III, 777)
Stellungnahme des Bundesrates vom 3. November 1982 (BBI III, 795)
Rapport de la commission de gestion du Conseil national du 26 août 1982 (FF III, 757)
Avis du Conseil fédéral du 3 novembre 1982 (FF III, 757)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Bürer-Walenstadt, Berichterstatter: Schon im Jahre 1980 wurden beim Bundesrat Konzessionsgesuche zur Benut- zung von Satelliten als Kommunikationsträger eingereicht. Ein Entscheid beziehungsweise eine Konzessionserteilung ist bis heute nicht erfolgt. .
Der Bundesrat befasst sich seit längerer Zeit mit den viel- schichtigen Fragen, die dieses Kommunikationsmittel in verschiedenen Gebieten aufwirft. Die Geschäftsprüfungs- kommissionen beider Räte kamen zur Überzeugung, dass in dieser bedeutsamen politischen Frage auch das Parla- ment in die Entscheidungsbildung miteinbezogen werden soll. Die GPK des Ständerates hat im Dezember 1981 eine entsprechende Interpellation eingereicht, die im Sommer
dieses Jahres behandelt wurde. Unsererseits haben wir uns entschlossen, Ihnen den vorliegenden Bericht zu unterbrei- ten, in der Meinung, dass die Diskussion hier im Rat Hin- weise erbringen soll, wie die verschiedenen Fragen vom Parlament beurteilt werden.
Eine Arbeitsgruppe der GPK hat sich eingehend mit den Problemen befasst. Dabei war rasch zu erkennen, dass der rein technische Teil des Satellitenfernsehens weit fortge- schritten ist und einer Verwirklichung praktisch nichts mehr im Wege steht. Die Fragen, die uns viel mehr beschäftigt haben, waren daher vor allem rechtlicher, gesellschaftspoli- tischer, medienpolitischer sowie finanzieller und wirtschaft- licher Natur. Entsprechend haben wir uns eine breite Infor- mation verschafft und diejenigen Kreise zu Hearings einge- laden, die sich mit dem Satellitenproblem auf verschiede- nen Ebenen befassen. Wie Sie unserem Bericht im Anhang I entnehmen können, haben wir die Expertenkom- mission der Mediengesamtkonzeption angehört und ihre Stellungnahme in unseren Bericht einfliessen lassen. Aber auch die Europäische Rundfunkunion sowie die SRG haben uns ihren Standpunkt dargelegt. Fairerweise wurde auch die Telsat als Gesuchstellerin für die Konzession zur Anhö- rung eingeladen.
Der Bericht der GPK vom 26. August hält die heutige Aus- gangslage fest und mündet anschliessend in zehn Fragen aus, die wir an den Bundesrat gerichtet haben. Diese zehn Problembereiche haben wir versucht sachlich darzulegen; und wir haben den Bundesrat um seine Stellungnahme gebeten. Wir hatten die Behandlung unseres Berichtes für den September vorgesehen. Der Bundesrat hat es aber vor- gezogen, uns seinerseits ebenfalls einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der als Antwort auf unsere Fragen gilt, so dass wir heute in der Lage sind, hier im Plenum beide Berichte - denjenigen der GPK sowie denjenigen des Bun- desrates - zu diskutieren. In der Folge werde ich mich daher mit beiden Papieren kurz befassen und vor allem auf jene Punkte hinweisen, die uns in der Antwort des Bundes- rates noch nicht voll befriedigen.
Wir haben in unserem Bericht zur Ausgangslage festgehal- ten, dass sich bei der Stationierung eines Rundfunksatelli- ten im Weltraum die Kernfrage stellt, welche Funktion die- ser Satellit erfüllen soll. So lässt sich beispielsweise von der Aufgabe der PTT her, die die Schweiz technisch mit Rund- funk zu versorgen hat, die Stationierung eines solchen Satelliten nicht rechtfertigen, da der Versorgungsgrad von heute 99,5 Prozent nur unwesentlich darüber hinaus gestei- gert werden könnte. Vielmehr muss daher eine überzeu- gende medienpolitische Aufgabe des Satellitenrundfunks gefunden werden. Wir haben versucht, im Bericht auch die gesellschaftlichen Auswirkungen des Satellitenrundfunks zu analysieren. Dies wird allerdings erschwert, weil die prak- tische Erfahrung noch gering ist und gegenwärtig verschie- dene neue Medien nebeneinander eingeführt werden, die sich zum Teil ähnlich, zum Teil aber auch gegenläufig aus- wirken können. Zudem lassen Aussagen, die für Grossstaa- ten gelten, nur beschränkt Rückschlüsse auf den Kleinstaat zu. Umfragen beim Publikum bezüglich des Satellitenrund- funks sind bis heute eher negativ ausgefallen. Aber auch die finanzielle Tragweite des Projektes, das für seine Ver- wirklichung und für den Betrieb während der ersten zehn Jahre gegen 1,2 Milliarden Franken kosten würde, macht es nach unserer Auffassung notwendig, dass der Entscheid unter Mitwirkung des Parlamentes erfolgt.
Die wirtschaftliche Bedeutung eines Satellitenrundfunks muss ebenfalls in die Entscheidung miteinbezogen werden. Unmittelbar kann ein solches Projekt für die Industrie, die solche Kommunikationssatelliten und Empfangsgeräte, vor allem Parabolantennen für den direkten Empfang, herstellt, von Bedeutung sein. Auch ein vergrösserter Arbeitsmarkt, vor allem für Medienschaffende, darf nicht ausser acht gelassen werden. So würden zum Beispiel - nach Angaben der Firma Telsat - in Basel rund 800 Arbeitsplätze für die Programminstitution geschaffen.
Unsere Stellungnahme zum Bericht des Bundesrates: Der Bundesrat ist in den wichtigsten Punkten mit der
1587
Satellitenrundfunk
Geschäftsprüfungskommission einig. Grundsätzlich befür- wortet er, die Einführung des Satellitenrundfunks in erster Linie unter medienpolitischen Gesichtspunkten zu beurtei- len. Ebenso stellt er fest, dass der Bedürfnisnachweis noch nicht erbracht ist. Gleichzeitig spricht er sich auch für eine Förderung der internationalen Zusammenarbeit aus und sieht die Regelung der Werbung im Sinne der Vorstellungen der Geschäftsprüfungskommission vor.
Auch im künftigen Mediensystem misst der Bundesrat der meinungsbildenden Presse besondere Bedeutung zu. Die Auswirkung, zum Beispiel mit Bezug auf das Inserateauf- kommen, muss mitberücksichtigt werden. Die medienpoliti- sche Aufgabe eines allfälligen schweizerischen Satelliten- rundfunks sieht der Bundesrat in der gleichen Richtung wie die Kommission. Ebenso hält er den Erlass von Organisa- tions-, Programm- und Aufsichtsbestimmungen für notwen- dig. Dass die Einspeisung von ausländischen Satellitenpro- grammen in schweizerische Kabel (ausser fernmelderechtli- chen) keine medienpolitische Bedingung erfüllen muss, hält auch der Bundesrat für einen Mangel. Er prüft deshalb zur- zeit die Einführung einer Bewilligungsspflicht für die Ein- speisung von Programmen, die über Fernmeldesatelliten angeboten und über Kabelnetze weitergeleitet werden. Der Bundesrat teilt auch die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission. Er wird eine allfällige Kon- zession nur nach sorgfältiger Beurteilung der vielfältigen Fragen und im Rahmen eines vertretbaren medienpoliti- schen, gesellschaftlichen und finanziellen Risikos erteilen. Im Ergebnis besteht somit im wesentlichen Übereinstim- mung. Differenzen sind vor allem in zwei Punkten noch von Bedeutung: einmal in der Beurteilung der rechtlichen Grundlagen und in der Wertung der Fernmeldesatelliten als Rundfunkvermittler.
Zu den rechtlichen Grundlagen: Unsere Kommission hat Bedenken, wie die Erteilung einer Konzession für den Satel- litenrundfunk mit der Verfassung und dem Erfordernis der Gesetzmässigkeit der Verwaltung in Einklang gebracht wer- den kann. Wir haben daher den Bundesrat angefragt, ob nicht zuerst die Verfassungsgrundlage und das Radio- und Fernsehgesetz geschaffen werden sollen. Der Bundesrat führt in seinem Bericht aus: «Rechtliche Grundlagen für Radio und Fernsehen bestehen aufgrund des Fernmeldere- gals. Sie sind allerdings schon für die technischen Aspekte recht knapp. Als unzureichend erweisen sie sich für die pro- grammliche Seite.» Der Bundesrat gibt also zu, dass die rechtlichen Grundlagen für die Programmseite unzurei- chend sind. Er anerkennt ferner die präjudizierenden Aus- wirkungen einer Konzessionserteilung auf das künftige Medienrecht. Er will solche Auswirkungen nur in Kauf neh- men, wenn erhebliche öffentliche Interessen, namentlich medienpolitische Interessen, anders nicht geschützt wer- den können. Damit anerkennt der Bundesrat, dass die Rechtsgrundlage für den medienpolitischen Entscheid im Satellitenrundfunk fehlt. Der Bundesrat beruft sich, ohne diese ausdrücklich so zu nennen, auf eine Art polizeiliche Generalklausel zur Wahrung der öffentlichen (vor allem medienpolitischen) Interessen der Schweiz, wenn diese gefährdet würden.
Nachdem der Bundesrat anerkennt, dass der Bedürfnis- nachweis für den Satellitenrundfunk zurzeit nicht erbracht ist, muss man sich fragen, ob eine Gefahr für die medien- politischen Interessen der Schweiz zurzeit überhaupt besteht. Unklar ist auch die Bedeutung, die der Bundesrat dem Anspruch der Gesuchsteller zumisst. Auf Seite 3 sei- ner Antwort führt er aus: «Die Gesuchsteller haben aus Artikel 4. Bundesverfassung einen verfahrensrechtlichen Anspruch darauf, dass ihre Gesuche innert nützlicher Frist materiell behandelt werden.» Die Frage ist hier, ob es sich da nur um ein formelles Recht handelt. Wir sind der Ansicht, dass der Bundesrat die Gesuche entgegenzuneh- men und nach heutigem Recht zu prüfen und zu entschei- den hat. Wir fragen uns, ob der Entscheid inhaltlich auch dahin gehen könnte, dass der Bundesrat feststellt, dass eine gesetzliche Grundlage für die Erteilung der Konzes- sion fehle.
Zum Fernmeldesatelliten als Rundfunkvermittler: Wir haben versucht, Ihnen im Anhang Il den Unterschied darzulegen zwischen Fernmeldesatellit und Rundfunksatellit. Fernmel- desatelliten ermöglichen es, verkabelte Gebiete in gleicher Weise zu versorgen, wie dies eigentlich die Rundfunksatelli- ten gestatten würden. Wir haben darin die Gefahr gesehen, dass auf dem Umweg über den Fernmeldesatelliten der Satellitenrundfunk eingeführt wird, bevor die medienpoliti- schen Grundlagen dafür geschaffen sind. Der Bundesrat stellt nun fest, dass das schweizerische Medienrecht keine Bewilligung vorsieht, die es ihm erlauben würde, bei der Einspeisung von Rundfunkprogrammen in die Kabelnetze auch medienpolitische Überlegungen zu berücksichtigen. Er ist der Meinung, dass die derzeitige Regelung, die allein fernmelderechtlich begründete Kriterien enthält, nicht genügt. Er prüft deshalb zurzeit die Einführung einer Bewil- ligungspflicht für die Einspeisung von Programmen, die über Fernmeldesatelliten für die Kabelnetze angeboten wer- den könnten. Andererseits erachtet der Bundesrat den Fernmeldesatelliten als ein taugliches Mittel, um die ange- strebten Versuche durchführen zu können. Wir teilen die Auffassung in diesen beiden Punkten, doch bleibt weiterhin ein Problemn offen.
Die Versuche mittels Fernmeldesatelliten sind unseres Erachtens nur dann sinnvoll und tragbar, wenn sie einer minimalen, international abgestimmten Ordnung unterstellt werden. Auch hier gilt die Forderung, die der Bundesrat mit unserer Kommission in bezug auf den Satellitenrundfunk teilt, wonach eine Lösung zu suchen ist, welche die polizeili- chen Schutzgüter wahrt, Werbung für Alkohol und Rauch- waren untersagt und darüber hinaus Rücksicht auf die Interessen der Presse nimmt. An dieser minimalen Rege- lung sollte festgehalten werden. Wenn eine Konzession für den Fernmeldesatelliten erteilt werden soll, müssten gewisse Auflagen für die Programmgestaltung darin enthal- ten sein. Ohne zusätzliche Rechtsgrundlagen besteht die Gefahr, dass der Bundesrat gegenüber der Einspeisung von Rundfunkprogrammen über Fernmeldesatelliten in die Kabelnetze nur sehr beschränkte Auflagen machen kann. Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, in diesem Zusam- menhang folgende drei Fragen zu beantworten:
Muss der Bundesrat auf eine polizeiliche Generalklausel zurückgreifen, und kann er gestützt darauf bloss Sendun- gen verhindern, die rechtswidrig sind oder gegen unsere öffentliche Ordnung verstossen?
Muss für das Verbot von rechtswidrigen oder unsittli- chen Sendungen eine gesetzliche Grundlage im Telefonver- kehrsgesetz geschaffen werden, wie sie zum Beispiel für die Post im Postverkehrsgesetz bereits besteht? Oder kann dies auf dem Verordnungswege geschehen?
Die Hauptfrage: Wie gedenkt der Bundesrat in der Zwi- schenzeit die hängigen Gesuche zu behandeln?
Zusammenfassend halten wir folgendes fest: Die Schweiz soll sich auch in Zukunft der Nutzung der neuen Technolo- gien im Medienbereich nicht verschliessen. Die enorme Bedeutung, die aber dem Satellitenrundfunk zukommt, vor allem in gesellschaftspolitischer Beziehung, darf nicht allein nach den Massstäben des technischen Fortschritts und der wirtschaftl chen Bedeutung beurteilt werden. Die vertretba- ren finanziellen, medienpolitischen und gesellschaftlichen Risiken sind, auch nach Auffassung des Bundesrates, sehr gross. Die Zusammenarbeit der interessierten Kreise am Satellitenrundfunk in der Schweiz soll gefördert werden, damit auch das Gewicht der Schweiz im internationalen Raum gestärkt wird. Die Verhandlungen mit den Nachbar- staaten sind zu intensivieren, damit gemeinsame Versuche bald durch geführt werden können. Dabei ist es offensicht- lich, dass sich für die erste Phase der Fernmeldesatellit eig- net. Es sind deshalb die hiefür notwendigen Massnahmen im Bereiche der Organisation, des Programms und der Auf- sicht zu treffen.
In diesem Sinne bitten wir Sie, vom Bericht der GPK Kennt- nis zu nehmen.
Radiodiffusion par satellite
1588
N
6 décembre 1982
M. Frey-Neuchâtel, rapporteur: Le débat sur la radiodiffu- sion par satellite est important. Prenons garde cependant de ne pas en faire un faux débat. Ce serait, en effet, un faux débat si nous ne prenions en compte que la motivation éco- nomique pour accorder une autorisation dans la précipita- tion. Les arguments relevant de la politique des médias doi- vent être ici retenus en priorité. Ce serait aussi un faux débat si nous négligions tous les autres modes de télécom- munication; nous voulons mentionner ici notamment la télé- vision par câble qui peut rediffuser les émissions trans- mises par les satellites de télécommunication, la télévision par abonnement: «pay-TV ou télévision à péage», le vidéo- tex et les vidéocassettes. Nous ne résumerons ni le rapport de la Commission de gestion du 26 août 1982, ni l'avis du Conseil fédéral du 3 novembre. Nous souhaitons mettre en lumière un certain nombre d'éléments à prendre en consi- dération et poser quelques questions complémentaires au Conseil fédéral.
Sur le plan économique. Dans peu d'années, la Suisse rece- vra quelque trente à quarante nouveaux programmes étran- gers de télévision retransmis par satellite. Notre pays dispo- sera de cinq canaux de télévision sur une position orbitale de satellite, conformément à l'accord conclu en 1977, lors de la Conférence mondiale sur la radiodiffusion. L'utilisation d'un tel droit pourrait coûter quelque 1,2 milliard de francs en deux ans, pour la réalisation et pour l'exploitation. 800 nouveaux emplois pourraient en résulter pour la réalisation des programmes, sans compter ceux découlant d'un déve- loppement industriel. La République fédérale d'Allemagne et la France disposeront de satellites à ellipses larges, recouvrant la moitié de l'Europe. L'Italie, la Grande-Bre- tagne et les Pays scandinaves notamment poussent l'étude de leurs projets. L'Allemagne, la France et l'Angleterre y voient d'ailleurs un moyen de rattraper le retard de leur industrie spatiale par rapport aux Etats-unis. On peut donc s'attendre à ce que l'expansion de la radiodiffusion renforce l'intégration de l'économie européenne et favorise le pro- cessus international de concentration. La radiodiffusion par satellite étant en premier lieu financée par la publicité, la presse écrite, surtout à vocation internationale, subira le contrecoup de cette nouvelle concurrence. C'est pourquoi nous saluons la volonté du Conseil fédéral de parvenir à un accord international réglementant la publicité.
Sur le plan socioculturel. Il faut citer ici l'effet probable de rouleau compresseur culturel qu'auront ces nouveaux moyens de radiodiffusion. Pour obtenir le maximum de publicité, donc pour toucher les publics les plus larges, ces médias auront recours au plus petit dénominateur commun dans le choix de leurs programmes. Et ce serait une illusion de croire que l'augmentation des diffuseurs permettra d'offrir aux téléspectateurs une plus grande variété de pro- grammes. En réalité, la «soupe culturelle» sera internatio- nale et fade; dans ce domaine, la concurrence ne conduira pas à une diversification du produit, mais bien à sa standar- disation. Il s'agit, dès lors, de veiller tout particulièrement à la sauvegarde de la spécificité culturelle de la Suisse et au maintien d'une production télévisuelle helvétique. Pour ce faire, trois voies s'offrent à nous en ce qui concerne la télé- vision par satellite.
Premièrement, utiliser tout ou partie des cinq canaux mis à notre disposition. Nous prenons acte avec satisfaction que le Conseil fédéral rejette l'idée de l'octroi à un seul diffuseur des cinq canaux disponibles. La collaboration des sociétés privées avec la SSR et les PTT pourrait constituer une heu- reuse solution, pour autant que la pluralité des opinions puisse être garantie dans les programmes. Il ne faudrait pas qu'une société privée utilise la SSR et les PTT comme alibi pour faire triompher des intérêts particuliers.
Deuxièmement, la Suisse pourrait se joindre aux expé- riences allemande et française, en se réservant un soir d'émission par semaine. Que pense le Conseil fédéral d'une telle collaboration? Est-elle utopique, est-elle possible?
Troisièmement, notre pays pourrait enfin collaborer à un programme européen. Une expérience de courte durée
venant d'être tentée dans le cadre de l'Union européenne de radiodiffusion, qu'en pense le Conseil fédéral?
Mais ces questions, si importantes soient-elles, ne doivent pas nous faire négliger des priorités plus immédiates. La télévision par câble connaît des développements considé- rables dans notre pays. En Suisse, le réseau de câbles per- met d'atteindre déjà le 50 pour cent des téléspectateurs alors qu'en Allemagne la proportion n'est que de 5 pour cent. Or, l'autorisation délivrée par les PTT pour diffuser publiquement des programmes ne porte que sur les aspects techniques. Nous nous permettons, dès lors, de vous demander, Monsieur le conseiller fédéral, si la Confé- dération n'entend pas soumettre rapidement à une régle- mentation relevant de la politique des médias la diffusion de tels programmes. Dans ce domaine, il y a incontestable- ment urgence. Il en va de même pour la télévision par abon- nement ou pour les vidéocassettes qui connaissent un développement fulgurant en matière de films pornographi- ques ou exploitant la violence sous toutes ses formes. Au moment où l'on s'interroge sur les besoins réels de la radiodiffusion par satellite, il serait regrettable de négliger la télévision à la carte, l'offre individuelle qui, elle, constitue déjà une solide réalité.
Sur le plan juridique enfin. Dans son avis du 3 novembre 1982, le Conseil fédéral relève que: «Les bases juridiques régissant la radio et la télévision découlent de la régale des télécommunications. Cependant, elles suffisent à peine à régler les aspects techniques et sont carrément insuffi- santes pour ce qui est des programmes.» Le Conseil fédé- ral poursuit en déclarant qu'il faut de toute manière partir du principe que la radiodiffusion par satellite ne pourrait être réalisée que dans les années 1990, si la décision sur l'application de cette technologie était différée jusqu'à la mise en vigueur de l'article constitutionnel sur la radio et la télévision ainsi que de la législation d'application. Les demandes en suspens doivent donc être traitées selon le droit en vigueur. Dans sa réponse, le Conseil fédéral sem- ble se référer, sans la nommer cependant, à la clause géné- rale de police pour défendre les intérêts généraux de la Suisse, notamment sur le plan de la politique des médias. Dès lors, nous nous permettons de poser les questions sui- vantes qui sont valables aussi bien pour les émissions retransmises par satellite de radiodiffusion que pour celles transitant par satellite de télécommunication: Le Conseil fédéral estime-t-il qu'il peut se baser sur une clause géné- rale de police pour empêcher des émissions qui sont illi- cites ou contraires à l'ordre public? Le Conseil fédéral pense-t-il qu'une base légale doit être créée dans le cadre de la loi fédérale réglant la correspondance téléphonique pour interdire des émissions illégales ou immorales? Ou bien estime-t-il que la voie de l'ordonnance suffit? Enfin, comment le Conseil fédéral envisage-t-il de traiter les demandes qui sont actuellement déposées?
En conclusion, nous rappellerons que tant la Commission de gestion que le Conseil fédéral s'interrogent encore sur les besoins réels de la radiodiffusion par satellite. En tout état de cause, l'étude des questions en suspens démontre la nécessité pour les milieux intéressés de regrouper leurs forces au niveau national et, pour notre pays, de s'engager ·dans une phase d'essai coordonnée à l'échelon internatio- nal. C'est dans ces sentiments que nous vous invitons à prendre acte du rapport de la Commission de gestion.
M. Cavadini: Disons tout d'abord qu'il est étonnant d'intro- duire le débat par le biais d'un rapport de la Commission de gestion relatif non pas à l'activité de l'administration durant l'exercice écoulé, non pas au travail du gouvernement pen- dant l'année 1982, mais bien à une incertitude du Conseil fédéral quant à la légitimité de ses compétences pour pren- dre une décision dans le domaine des satellites de commu- nication. Nous nous demandons si la Commission de ges- tion n'outrepasse pas ses compétences en agissant ainsi, mais nous nous consolons parce que la Commission de gestion nous propose une discussion importante.
1589
Satellitenrundfunk
L'originalité de la démarche prouve d'ailleurs à l'évidence l'incertitude juridique dans laquelle nous nous trouvons. Nous admettons que le Conseil fédéral puisse avoir compé- tence en la matière, mais le gouvernement est lui-même d'avis que les bases juridiques qui régissent la radio et la télévision permettent tout au plus de régler les aspects techniques sans pouvoir faire référence aux programmes. On a proposé d'attendre que l'article constitutionnel sur la radio et la télévision et la législation qui s'y rapporte soient en vigueur. C'est remettre à des lendemains trop lointains une décision qui a un caractère urgent, qu'on le veuille ou non. Affirmer qu'on peut imaginer que dix ans s'écouleront encore avant que l'application de la technologie de la radio- diffusion par satellite soit au point pour différer une prise de position relèverait d'une imprévoyance grave. Il suffit de constater avec quelle constance et quelle attention ce pro- blème est abordé chez nos voisins allemands, français et anglais. Dans ce domaine, les considérations juridiques ne doivent pas mettre un obstacle déterminant à la volonté politique de progresser. D'ailleurs, on sait que plus on tarde, plus les charges financières seront importantes, donc plus on rendra difficile une telle réalisation. La Suisse ne peut courir le risque de voir simplement les différentes régions linguistiques de notre pays se tourner vers les pays voisins. Autant nous appelons de nos vœux une réglemen- tation européenne, autant nous sommes persuadés que nous ne devons plus perdre de temps avant de prendre position. Si la Suisse ne peut disposer de son propre sys- tème de communications, ce qui reste à démontrer, elle doit d'autant plus être attentive à pouvoir participer à l'éla- boration d'un système de ce type. On regretterait dit-on de détacher certains secteurs de la conception globale des médias. L'argument est fragile pour deux raisons: d'abord cette conception peut parfaitement être réalisée par paliers, ensuite ce serait faire preuve d'un singulier esprit de symé- trie que d'exiger une réalisation générale des propositions. Nous sommes dans un domaine où l'attente est synonyme d'inertie.
Le dossier de la radiodiffusion par satellite est de ceux qui appellent une réponse politique claire. Voulons-nous être partie ou voulons-nous nous abstenir? L'attente n'est qu'une médiocre solution. Les intérêts politiques, culturels et économiques d'une participation l'emportent largement sur les considérations morales qui sont parfois évoquées. La multiplication des programmes, nous dit-on, aurait des effets pervers sur la lecture et la réflexion de nos conci- toyens. Nous restons sceptiques devant ce raisonnement. En outre, une nouvelle offre de programmes de télévision n'améliorerait pas les programmes actuels. Qu'on définisse alors clairement ce que nous entendons pas bon et mau- vais programme. Nous ne sommes pas sûrs de réunir l'una- nimité sur cette définition! On parle enfin de la famille agressée et de l'enfant à protéger. Nous croyons que la menace n'est pas très grave, le nombre des programmes n'influence pas la consommation télévisuelle et nos enfants ne seront pas mieux protégés si aucune concession suisse n'est donnée. Ils regarderont simplement, s'ils en ont le loi- sir, les programmes étrangers tombés du ciel.
Notre position est simple. Nous demandons au Conseil fédéral de se prononcer rapidement sur les demandes de concession pour la radiodiffusion par satellite dont il a été saisi. Il conviendra bien entendu de veiller à ce que les diffé- rents équilibres des programmes soient respectés, à ce que les apports publicitaires soient limités. Nous parta- geons la conviction que les cinq canaux disponibles ne doi- vent pas être attribués à une seule société. Refuser aujourd'hui d'envisager le principe même d'une concession revient à courir le risque de voir notre pays être absent de la compétition européenne. Qu'on exige des concession- naires la fourniture de certains services, soit! Qu'on défi- nisse les apports publicitaires, d'accord! Mais qu'on demande si la clause de besoin est remplie, cela nous paraît excessif. On n'ouvre pas une auberge de campagne! On envisage la création d'une société importante pour le
pays. Nous devons pouvoir intervenir dans la définition de nos propres programmes.
Les considérations économiques ne doivent pas être négli- gées même si dans ce domaine elles ne nous paraissent pas absolument décisives. On ne peut cependant pas sous-estimer cet aspect. Notre retard dans le domaine des communications n'est pas très grave mais il pourrait s'accentuer si nous prenions l'option de l'abstention. La création d'emplois doit être évoquée, c'est un élément sup- plémentaire à verser au dossier.
Au reste, nous soulignons que notre pays dispose du potentiel technologique nécessaire pour répondre à ce défi. Les programmes envisagés donneraient, s'ils étaient réali- sés, une impulsion décisive à plusieurs secteurs de notre programme de recherche.
En conclusion, nous demandons au Conseil fédéral de prendre position rapidement. Il confirme lui-même la néces- sité de le faire, faute de quoi, dit-il, un tel report «constitue- rait pratiquement un déni de justice». Nous lui demandons aussi de proposer la constitution de sociétés tripartites qui regrouperaient la SSR, les PTT, chargées d'installer et d'exploiter l'infrastructure technique, et les sociétés concessionnaires. Une telle approche permet un équilibre politique et économique favorable.
Notre pays doit avoir, dans ce domaine, une doctrine et une politique. Aujourd'hui nous ne distinguons encore qu'une approche assez contemplative. Nous souhaiterions enfin les trois précisions suivantes:
Est-il exact que la France ait pris l'initiative d'une confé- rence européenne sur ce sujet et que la Suisse puisse être absente de ce débat?
Dans quels délais les Chambres seront-elles saisies des propositions de révision de la loi sur les droits d'auteur?
Quel est le calendrier que se donne le Conseil fédéral pour apporter une réponse aux différents problèmes posés par les demandes de concession pour la radiodiffusion par satellite? On le voit, la question est complexe. Elle concerne au moins les départements des communications, des affaires étrangères et de la justice. Une doctrine com- mune sur ces problèmes est donc indispensable.
Biel: Ich möchte das, was Herr Cavadini soeben vorgetra- gen hat, unterstützen. Auch in unserer Fraktion denkt man ähnlich darüber. Grundsätzlich sind wir froh, dass die Geschäftsprüfungskommission die Initiative ergriffen hat, um dieses wichtige Problem für einmal hier diskutieren zu lassen. Es ist mir unbehaglich, wenn ich daran denke, dass in diesem wichtigen Kommunikationsbereich die Verwal- tung bzw. der Bundesrat allein auf einer ausserordentlich dürftigen Rechtsgrundlage legiferiert. Es ist also wichtig, dass dieser Bericht der Geschäftsprüfungskommission vor- liegt. Ich glaube auch, die Geschäftsprüfungskommission hat die richtigen Fragen.gut gestellt. Alles Wesentliche, was in diesem Zusammenhang zu diskutieren ist, ist von ihr auf- geworfen worden. Auch die Darstellung des Problems scheint mir richtig.
Etwas anders, differenzierter, beurteilen wir die Wertungen der Geschäftsprüfungskommission, wie sie zum Teil eben doch durchschimmern. Einmal gib es eine recht wider- sprüchliche Feststellung auf Seite 5: Einerseits wird zwar behauptet - das hören wir immer wieder -, es gebe keine inhaltliche Bereicherung, wenn wir mehr Programme hätten. Auf der gleichen Seite gibt man aber zu und weist darauf hin, dass eine Spezialisierung nach Zielgruppen sehr wohl möglich wäre. Genau das ist ja eine der Bereicherungen, die wir mehreren Programmen zu verdanken haben.
Die wirtschaftlichen Probleme, diese hat auch Herr Cavadini vorhin betont, werden unseres Erachtens von der Geschäftsprüfungskommission unterschätzt. Wenn Sie sehen, was sich nun weltweit auch technologisch tut, und Sie gewisse Rückstände in unserer Wirtschaft ansehen, haben wir keinen Grund, hier die wirtschaftlichen Zusam- menhänge gering zu schätzen und nur von medienpoliti- schen zu sprechen. Ich bin überzeugt, dass das Wirtschaft-
201 - N
Radiodiffusion par satellite
1590
N
6 décembre 1982
liche wichtiger wird als je; wir haben jeden technologischen Impuls nötig und haben allen Anlass, uns hier einzuschalten und dabei zu sein.
Überschätzt wird auch der Einfluss der Schweiz. Was kön- nen wir tun, wenn wir hier mitreden wollen? Was nützt eine Konferenz, wenn wir mit leeren Händen kommen? Nur der hat im internationalen Verhandeln überhaupt Gewicht, der selber im Business drin ist, der etwas anbietet, der etwas gemacht hat. Wenn wir zuerst international verhandeln und dann etwas tun wollen, dann lachen die anderen über uns. Ich halte also fest, dass es wichtig ist, dass wir zuerst etwas getan haben in dieser Sache, wenn wir mitreden wollen. Wir haben ja alle einen Bericht der Telsat vom November bekommen. Dort wird ganz konkret gezeigt, dass vor allem in Frankreich, in der Bundesrepublik und in Luxemburg - um uns interessierende Länder zu nennen - sehr viel getan wurde und noch sehr viel mehr getan wird. Dort geht man also zielbewusst weiter, und bei uns ist überhaupt nichts geschehen.
Mit dem Bericht der Kommission für eine Gesamtmedien- konzeption können wir wenig anfangen. Er ist in diesen Din- gen viel zu schwammig. Dieser Bericht hilft uns nicht weiter. Es ist ja auch erstaunlich - zumindest nach der Feststellung der Telsat -, dass es diese Gesamtmedienkommission offensichtlich nicht für nötig befunden hat, die Leute um die Telsat, die nun jahrelang an diesen Problemen arbeiten, überhaupt anzuhören - ganz im Unterschied beispielsweise zur Kartellkommission, die zwar nach der Kommission Kopp nicht kompetent ist, sich in solchen Fragen zu äussern, die sich aber immerhin die Mühe genommen hat, für ihre multi- mediale Konzentrationsuntersuchung, die nun im Endsta- dium ist, zumindest alle interessierten Gruppen anzuhören. Kommen wir zur Antwort des Bundesrates: Der Bundesrat weist richtig, wenn auch ausserordentlich knapp darauf hin, wie dürftig die Rechtsgrundlage ist, auf der er handelt. Etwas eingehender hat er sich mit dieser Rechtsgrundlage in der Botschaft zu einem neuen Radio- und Fernsehartikel auseinandergesetzt. Dort geht ganz klar hervor, dass eigentlich der Bundesrat heute gar nicht befugt wäre, zu legiferieren.
Kommen wir zu den Bedürfnissen, die hier auch wiederholt angesprochen werden. Ich halte es fast für eine Anmas- sung, wenn man in solchen Dingen sagt, es sei kein Bedürf- nis vorhanden. Das Bedürfnis wird sich entweder erweisen, wenn etwas Erfolg hat, oder dann erleidet es eben einen Misserfolg. Das können Sie nicht theoretisch festhalten. Immerhin deutet der Bundesrat in seiner Antwort an, dass es nicht ganz einfach sei, das zu sagen. Aber was Sie dann auf Seite 5 des bundesrätlichen Berichtes lesen, ist schon merkwürdig, nämlich, dass man erwartet, dass diejenigen, die bereit sind, ihr eigenes Geld zu investieren, etwas zu riskieren, noch «überzeugende» - das ist die Formulierung des Bundesrates - Programmvorstellungen vorzutragen haben; das geht dann schon etwas weit.
Dagegen unterstützen wir voll, was der Bundesrat feststellt, nämlich, dass wir keine Zustimmung des Empfängerlandes brauchen. Das ist eine ganz wichtige Feststellung, die wir nicht genug unterstreichen können, denn wenn wir diese brauchten, dann hätten wir genau das, was sich die Herr- schaften in Russland und in ähnlichen Ländern erträumen, dass wir noch die Erlaubnis haben müssen, um Sendungen auszustrahlen.
Es ist auch richtig, dass man daran denkt, die PTT mit der Technik zu betrauen. Dass natürlich die PTT als Unterneh- men Sicherheiten haben müssen, dass sie nicht Investitio- nen tätigen und diese dann selber zu bezahlen haben, das ist richtig. Auf der anderen Seite gelten diese Sicherheiten natürlich nur für das kommerzielle Risiko. Die PTT selbst als technische Instanz müssen für das rein Technische natür- lich auch ein Interesse aufweisen und damit auch etwas am Risiko mittragen. Wenn sie dazu nicht bereit sind, dann überlassen wir die Technik besser auch jenen privaten Krei- sen, die bereit sind, ihre eigenen Mittel zu riskieren.
Allerdings, und damit komme ich doch zum Schlussab- schnitt des bundesrätlichen Berichtes, bedaure ich es tief,
dass der Bundesrat nicht bereit ist, rasch zu handeln. Sie müssen nur den letzten Abschnitt lesen; daraus können Sie entnehmen, dass man auch weiter sorgfältig prüfen und abwägen wird, dass aber dabei nichts geschehen wird, hat doch der Bundesrat eingangs seines Berichtes darauf hin- gewiesen, dass auch aus rechtlichen Gründen die Gesuch- steller einen Anspruch darauf haben, dass ihr Gesuch dem- nächst einmal behandelt wird.
Wenn wir nun die allgemeine Haltung zum Satellitenrund- funk ansehen, kann ich nicht anders als sagen: Das ist etwa die Politik der Gartenzwerge. Man glaubt, wir könnten eine Entwicklung aufhalten. Wir wissen aber alle, dass der Satel- litenrundfunk kommt, ob wir selber etwas tun oder nicht. Und unter diesem Aspekt betrachtet, wird der Glaube ver- breitet, wir könnten, indem wir nichts tun, sondern diskutie- ren, die ganze Entwicklung irgendwie beeinflussen. Unsere Fraktion ist hier anderer Meinung. Wir sind der Meinung, wir können nur dann überhaupt einen bescheidenen Einfluss ausüben, wenn auch die Schweiz - sei es privat- oder gemischtwirtschaftlich - beteiligt ist, und zwar an konkreten Projekten. Dann haben wir nämlich Gewicht. Dann können wir auch irgendwie die Weiterentwicklung mitbestimmen. Die Schweiz wäre nicht das geworden, was sie heute ist, wenn man in früheren Jahren auch so lange über alle neuen Initiativen diskutiert hätte. Wir haben allen Grund, wie ich schon einmal gesagt habe, auch die wirtschaftlichen Aspekte ernst zu nehmen, und zwar nicht nur im techni- schen Bereich, nicht nur in der Herstellung und Wartung von technischen Anlagen, sondern auch im Bereich unserer Werbewirtschaft, die übrigens einen hohen Standard hat. Sie hätte die Gelegenheit, für einmal offensiv zu werden, und wir hätten die Gelegenheit, uns nicht nur immer gegen das, was von aussen kommt, zu verteidigen.
Das Konzept sollte so aussehen, dass man versucht, über die PTT die Technik bereitzustellen und den Privaten die Programme zu überlassen, wobei ich Wert darauf lege zu betonen, dass wir nicht einer einzigen Gruppe die Verfüg- barkeit über sämtliche fünf Kanäle geben dürfen. Hier müs- sen wir für einen minimalen Wettbewerb sorgen. Sonst scheint mir alles in allem das Konzept, wie es die Telsat ent- wickelt hat, vernünftig. Es liesse sich unsere Forderung ohne weiteres auch in ihr Konzept einbauen.
Wir bitten also den Bundesrat, vorwärts zu machen und endlich einmal zu entscheiden. Denn es ist ausserordent- lich spät. Sonst sind wir dann auch im Bereich der Kommu- nikation Gartenzwerge.
Robbiani: Il primo satellite di radiodiffusione fu lanciato nel 1958 e si chiamava SCORE. Per 12 giorni trasmise mes- saggi e dati. Il Telstar distribuì le prime immagini via spazio nel 1962. La satellitevisione ha quindi 20 anni e il satellite di trasmissione quasi un quarto di secolo. Ma noi in Svizzera, per il momento, abbiamo un catalogo di problemi, un tenta- tivo di risposta e, con questo dibattito, avremo anche le opi- nioni del Parlamento. Signor Consigliere federale, se posso muovere un appunto al Governo è quello di non fornire delle risposte precise e puntuali al catalogo di problemi allestito dalla gestione, limitandosi a confermare la posizione atten- dista, anche se non condivido che sia «nichts geschehen» come ha detto poco fa a questa tribuna l'on. Biel, poiché non corrisponde al vero.
Mi debbo pertanto limitare a portare qualche complemento d'informazione, esprimendo anche le opinioni, se permet- tete, di un addetto ai lavori.
Il satellite di diffusione diretta per la televisione, punto a punto, è stato addottato per primo dal Canadà, l'ANIK risale al 1972, ed è stato addottato per distribuire i programmi della CBC e delle televisioni private canadesi, poiché senza satellite non si potrebbe raggiungere le zone canadesi scar- samente popolate e isolate. La Svizzera non è il Canadà, salvo il Ticino. In Ticino le frequenze sono disturbate dalle radio private e dalle televisioni, come ha confermato anche Lei, on. Schlumpf, poco fa, rispondendo al collega Barchi. Il satellite, tra l'altro, potrebbe risolvere questo problema di frequenze. Bisognerà poi calcolare se vale la pena, per
1591
· Satellitenrundfunk
risolvere i problemi di frequenza del Ticino, di mettere in orbita un satellite, anche perché il satellite, tutti gli esperti sono d'accordo, è economico rispetto alla rete terrestre, solo per coprire vasti territori con una popolazione sparsa, ciò che non è il caso della Svizzera.
È utile, il satellite, se non sono disponibili impianti tradizio- nali o frequenze radio-televisive, è utile indubbiamente nel Terzo Mondo, in Africa, in Asia.
La televisione via satellite non può essere considerata come sostitutiva di quella tradizionale, è integrativa, addirit- tura additiva per le nostre latitudini. Il satellite, quindi, offrirà programmi diversi da quelli trasmessi dalle reti tradizionali. Ma quali programmi? Non esiste una tipologia della satelli- tevisione, esistono soltanto delle ipotesi di lavoro, avvan- zate anche dalla Società Telsat, ma non sottoposte ancora a verifica. Si crede che la diretta, l'avvenimento sportivo di cronaca, il grande spettacolo possano costituire la satellite- visione, ma nessuno ha calcolato quanto costeranno questi spettacoli. Dunque il momento gestionale non è per domani. La sperimentazione del resto è in atto a livello eurovisivo e vi partecipa anche la Svizzera. Questi esperi- menti sono stati fatti con scarsi successi.
Concludendo, cari Colleghi, il satellite non è prioritario - e qui non convengo con i colleghi Biel e Cavadini - probabil- mente il satellite è caduto prima ancora di essere lanciato o d'essere operativo o addirittura preoperativo, poiché nel settore del video ci sono altre innovazioni tecnologiche, più fattibili, più realiste, più attuali; penso al cavo di fibre di vetro, al videodisco, alla videocassetta, alla «pay-tv», alla televisione «à la carte», al teletesto, ecc. Il satellite, comun- que, non è. solo spettacolo cosmico o sovraabbondanza d'informazione, è anche un mezzo di comunicazione socio- economico. Pertanto la Confederazione dovrebbe promuo- vere la sperimentazione, riunendo in un pool tutte le società, SSR, Telsat, tutte le aziende del settore pubblico e privato, interessate agli audio-visivi e alle istallazioni di rice- vitori. Telsat parla di interessi nazionali e regionali, la SSR ammette la possibilità di creare nuovi servizi e di migliorare quelli esistenti. Le PTT sono pronte a partecipare. Da verifi- care sono però le conseguenze socio-culturali che esi- stono, onorevole Cavadini, poiché bisognerebbe imparare anche a schiacciare il bottone e a «leggere» la televisione. Tutte le informazioni raccolte dovrebbero essere messe a disposizione degli interessati. Nel frattempo, il Dipartimento delle comunicazioni, sull'esempio di quanto ha fatto per le radio locali, potrebbe preparare il quadro legale della satelli- tevisione. Solo a quel momento si potrà entrare nelle viste di una concessione per l'utilizzazione del satellite.
Zbinden: Die Technik ist heutzutage in der Lage, zahllose Radio- und Fernsehprogramme über Rundfunksatelliten aus einer Höhe von 36 000 Kilometern direkt in alle unsere Stuben hineinzutragen, sofern wir nur eine kleine Parabol- Antenne auf dem Dache haben. Der Satellitenrundfunk stellt eine Reihe von Problemen, mit denen sich die CVP schon seit Jahren sehr intensiv auseinandersetzt. Unsere Fraktion begrüsst es daher, wenn die Geschäftsprüfungskommis- sion mit ihrem Bericht und der Bundesrat mit seiner Stel- lungnahme einen parlamentarischen Gedankenaustausch und eine Standortbestimmung provozieren. Dabei scheint es uns, dass es sich bis anhin mehr um zaghafte Gehversu- che handelt, als um klare, feste Zielvorstellungen im Berei- che des Satellitenrundfunks. Wir müssen vor allem feststel- len, dass der Satellitenrundfunk nur ein kleiner Ausschnitt aus dem globalen Medienwesen und seiner rasanten Ent- wicklung ist. Hier einige Überlegungen zu den einzelnen Problemkreisen. Wir stehen grundsätzlich der Einführung eines Satellitenrundfunks in der Schweiz positiv gegenüber, haben jedoch bestimmte Vorbehalte anzubringen.
Zu den gesellschafts- und medienpolitischen Auswirkun- gen: Der Satellitenrundfunk ist kein neues Medium, aber eine neue, alles überflutende Übermittlungstechnik. Sein Bedarf ist für unser Land keineswegs nachgewiesen. Ob seine Einführung sinnvoll ist, darf man mit Fug bezweifeln, wenn man die Fülle von Information und Unterhaltung über-
blickt, die über die bestehenden Medien von Presse, Radio und Fernsehen bzw. über die bestehende technische Infra- struktur vermittelt werden kann. Bekanntlich kann jedoch eine neue Technik nicht aufgehalten werden. Deshalb müs- sen wir versuchen, sie in Schranken zu halten und Fehlent- wicklungen oder Missbräuche zu verhindern. Da der Medienkonsum zurzeit stagniert, dürfte sich mit dem Satel- litenrundfunk der Verteilungskampf zwischen den verschie- denen Meclien nur verstärken. Wir müssen uns daher die gesellschafts- und medienpolitischen Auswirkungen wohl überlegen.
Zur technischen Infrastruktur: Ausgangspunkt ist heutzu- tage die technische Infrastruktur, welche die PTT mit ihrem Übermittlungswesen für Radio und Fernsehen zur Verfü- gung stellen. Grundlage bietet das Fernmelderegal von Arti- kel 36 der Bundesverfassung und das Telefonverkehrsge- setz. Aufgabe der PTT ist es, das Land mit Rundfunk zu ver- sehen. Das steht schon in der Konzession für die PTT.
Genügen nun diese Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Fernmeldesatelliten? Diese Frage kann nicht klar beantwor- tet werden. Nach bisherigem Recht scheint der Bundesrat zuständig für die Erteilung einer oder mehrerer Konzessio- nen für diese neuen Radio- und Fernsehkanäle zu sein. Hin- gegen muss der Grundsatzentscheid über die Einführung des Satell tenrundfunks politisch wesentlich breiter, vor allem auch im Parlament, abgestützt werden. Das wäre bei- spielsweise denkbar durch ein Genehmigungsrecht des Parlamentes für die Konzessionserteilung oder auch auf einem anderen, ähnlichen Wege. Im einzelnen vertreten wir die Auffassung, es sei zu trennen zwischen der generellen und ausschliesslichen Netzverantwortung der PTT einer- seits und der Nutzverantwortung eines oder mehrerer Pro- grammveranstalter andererseits.
Zu den Rechtsgrundlagen für Programmveranstalter: Nicht klar sind die Rechtsgrundlagen für die Programmveranstal- ter und die entsprechenden Konzessionen. Es fehlt uns zur- zeit ein klarer, deutlicher Verfassungsartikel zu Radio und Fernsehen. Es wäre jedoch nicht zu verantworten und käme einer Rechtsverweigerung für die laufenden Gesuche gleich, wenn mit der Konzessionserteilung bis zur Rechts- kraft eines neuen Radio- und Fernsehartikels zugewartet würde. Wir glauben nicht, dass wir in einem rechtsleeren Raume stehen. Wir müssen uns also nach wie vor mit dem Fernmelderegal und dem Telefonverkehrsgesetz begnügen und Einzelheiten in den Konzessionsbestimmungen regeln. Die Frage Monopol oder freie Konkurrenz: Nach unserer festen Überzeugung muss ausgeschlossen werden, dass sämtliche Kanäle einem einzigen Programmveranstalter übertragen würden. Dafür kommt weder die SRG noch ein Privater in Frage. Auch wenn in unserem Kleinstaat Schweiz die Möglichkeiten klein sind, steht ein Monopol ausser Dis- kussion. . m Gegenteil sind gerade die verschiedenen Sprachkreise zu berücksichtigen und zu pflegen. Eine Zusammenarbeit zwischen SRG und privaten Veranstaltern für die Programmgestaltung einerseits und der PTT für die technische Übermittlung andererseits, drängt sich unseres Erachtens jedoch auf.
Zu den finanziellen Mitteln: Die Kosten für den Aufbau eines Rundfunksatelliten und dessen Betrieb sind derart hoch, dass auch hier eine breite Abstützung unerlässlich ist. Das gilt sowohl für die rein fernmeldetechnische Seite, bei- spielsweise bei den PTT, wie auch für die Kosten der Pro- grammgestaltung der Konzessionäre. Eine finanzielle Betei- ligung des Bundes muss hingegen wohl ausgeschlossen werden.
Die wirtschaftliche Bedeutung: Es darf für unser Land auch die wirtschaftliche Bedeutung des Satellitenrundfunks nicht übersehen werden. Es wäre bedauerlich, wenn wir den Zug dieser Fernmeldetechnik und der Programmgestaltung ver- passen würden. Es bestehen auch hier Möglichkeiten für neue Arbeitsplätze.
Zur Werbung: Die Werbung ist im Satellitenrundfunk wohl kaum zu vermeiden, wenn die Finanzierung überhaupt sichergestellt werden soll. Hingegen ist sie deutlich in Schranken zu halten, besonders die grenzüberschreitende
Radiodiffusion par satellite
1592
N
6 décembre 1982
Werbung. Auch wenn der Markt hier kaum zu grossem Optimismus Anlass gibt, dürfen weder unsere Presse noch unser eigenes Werbefernsehen durch Satellitenrundfunk- werbung gefährdet werden. Sie verdienen zum mindesten Rücksichtnahme.
Zur internationalen Zusammenarbeit: Eine bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit - insbesondere mit Anlieger- staaten -, vor allem auch innerhalb gleichsprachiger Räume ist unerlässlich. Dazu sind ein interdepartementales Gesprächsforum und auch gemeinsame Verhandlungen notwendig. Zu diesem Gremium gehören neben den PTT die verschiedenen betroffenen Departemente, die SRG und auch allfällige private Interessenten. Um ein Chaos zu ver- meiden, tut eine europäische Rundfunkkonvention not. Der Bundesrat wird eingeladen, seine Bemühungen dort zu ver- stärken. Das gilt vor allem für die Werbung, für die Konzes- sionierung und für das Urheberrecht. Es ist zudem zu prü- fen, ob das angesichts des Grundsatzes des «free flow of information» auch gilt für zumutbare Programme.
Ein Wort zu den Fernmeldesatelliten: Erfreulich ist, dass die Geschäftsprüfungskommission erstmals auch den Fernmel- desatelliten aufgreift. Bekanntlich kann dieser schon ab Mitte 1983 seinen Betrieb aufnehmen. Dieser Bereich erfordert eine unverzügliche Regelung, beispielsweise durch eine bundesratliche Verordnung.
Ich komme zum Schluss. Die CVP ist sich der Tragweite des Grundsatzentscheides für die Einführung des Satelli- tenrundfunks und der Erteilung der entsprechenden Kon- zessionen bewusst. Sie ist weiterhin bereit, entsprechend meinen Ausführungen an der Lösung dieser Probleme mit- zuwirken.
Früh: Die freisinnig-demokratische Fraktion hat vom Bericht der GPK und von der Antwort des Bundesrates Kenntnis genommen. Ich äussere mich in der Folge vor allem zu medienpolitischen und gesellschaftspolitischen Fragen, geben doch die Ausführungen in den beiden zur Diskussion stehenden Papieren nach Möglichkeit Auskunft über alle anderen Aspekte.
Satellitenrundfunk: Mit oder ohne schweizerische Präsenz? Das ist wahrscheinlich die Frage, die sich stellt. Man könnte aber auch fragen: Stellt das Satellitenfernsehen eine Not- wendigkeit dar, oder ist es mehr eine Illusion? Was Fernse- hen ist, hat man einmal treffend in Worte gefasst, ich zitiere: «Unsere Generation ist die erste, die von drei Eltern aufge- zogen worden ist.» Es steht ausser Zweifel, dass die Nach- richtentechnik tiefgreifende Wirkungen auf unsere Gesell- schaft hat. Die Erfahrungen haben das unwiderlegbar bewiesen. Die Geschichte umwälzender Erfindungen hat gezeigt, dass ihre Bedeutung nur selten von den Zeitgenos- sen erkannt wurde. Dafür gibt es unzählige Beispiele. Bald, nachdem Edison das elektrische Licht erfunden hatte, fragte man den damaligen technischen Leiter der Londoner Post, ob er irgend etwas zur anderen, allerneuesten ameri- kanischen Erfindung, dem Telefon, zu sagen habe. Seine erstaunliche Antwort: «Nein, mein Herr, Amerikaner brau- chen das Telefon, wir aber nicht, wir haben genügend Botenjungen.» Man möchte eigentlich bei der Frage, Fern- sehsatellit, ja oder nein, gleich antworten, mindestens, wir brauchen diesen Ausbau nicht. Die drei oder auch neun Fernsehprogramme sind absolut genügend, wofür ein Aus- bau auf 40 Programme? Die Grenzen des Fortschritts aber werden stets von wirtschaftlichen und politischen Faktoren gesetzt. Wenn eine Erfindung oder eine Neuerung die Öffentlichkeit genügend anspricht, will sie alle Welt besitzen und benützen. Was das Buch in früherer Zeit für eine klei- nere Minderheit bedeutete, stellt das Fernsehgerät heute für alle Welt dar.
Persönlich muss ich sagen: In mir sträubt sich alles gegen einen weiteren immensen Ausbau des Senderangebotes, ist doch der Mensch schon heute mit sogenannten Kommu- nikationen völlig überfordert, Kommunikationen, die eigent- lich keine sind, weil sie nicht Menschen mit Menschen ver- binden. Für viele unter uns ist die Zukunft zu schnell Gegenwart geworden. Mit diesem immensen Angebot tref-
fen wir den Menschen unvorbereitet, wie damals, als Fern- sehen und Radio auf einmal in jeder Stube empfangen wer- den konnten. Der Mensch soll auf völlig neue Weise zuerst wieder Halt finden, denn seine bisherigen Wurzeln Religion, Staat, Gemeinschaft, Familie oder Beruf sind dem Druck des Beschleunigungsschubs, des technischen Fortschrit- tes und der damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Veränderungen kaum mehr gewachsen.
Ich bin gar nicht der Meinung, dass der Wandel aufgehalten werden sollte. Das wäre wohl kaum möglich, sondern man sollte ihn steuern. Damit wir den Wandel steuern können, müssen wir ihn aber vorhersehen. Das wäre im vorliegen- den Fall wohl möglich, von der zeitlichen Dringlichkeit her gesehen. Eine Abkapselung der bestehenden innerstaatli- chen Medienlandschaft, in der Gewissheit aber, dass andere Staaten den Rundfunkempfang über Satelliten för- dern, ist wohl kein gangbarer Weg. Eine Spitzenposition der Schweiz in der Gruppe der europäischen Länder, in bezug auf Satellitenrundfunk, ist auch nicht auszudenken. Allzu gross sind die Probleme innenpolitisch, sprachlich, gesell- schaftspolitisch, regional, auch pressepolitisch. Es sollte also ein gangbarer Mittelweg gesucht werden, d. h., man muss Gespräche mit unseren Nachbarstaaten führen und die Zusammenarbeit fördern. Die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von Veränderungen: gedruckte Presse, Werbung usw., die uns bevorstehen, können abgeschätzt werden. Es gibt Möglichkeiten, dieses Wissen bei der Schaffung gewis- ser Stabilitätszonen zu verwenden. «More of the same» - oder im Programmbereich einfach: mehr vom Gleichen, also mehr Sport, mehr Unterhaltung, mehr Massenveran- staltungen, mehr Spektakel -: d. h. für den Zuschauer Flucht in die Zerstreuung.
«More of the same» ist ein Schlagwort, das die Gesuchstel- ler nicht gerne hören. Das Programmangebot soll eben auf die verschiedensten Zielgruppen gerichtet sein. Bildungs- programme für die verschiedensten Wissensgebiete sollen dem Zuschauer ermöglichen, die nötigen Kenntnisse ganz nach Belieben zu erarbeiten. Die Gefahr aber, dass jeder nach seinem Geschmack, über den sich bekanntlich strei- ten lässt, die Programme aussucht, also unkritisch, sehr auf Unterhaltung ausgerichtet, ist gross. Das Schlimme am Geschmack der Fernsehzuschauer ist, dass sie Verbrechen als Unterhaltung betrachten. Im Bericht der Arbeitsgruppe, aber auch in einer Antwort des Bundesrates auf eine Inter- pellation Girard steht: «Die Notwendigkeit einer Mediener- ziehung wird heute allgemein anerkannt. Je umfassender das Medienangebot wird, desto wichtiger wird eine Medien- erziehung. Durch sie soll die Fähigkeit zur kritischen Aus- wahl und Aufnahme von Informationen gefördert werden und der bewusste Medienumgang gestärkt werden. Die Medienerziehung gehört zum Aufgabenbereich der Kan- tone, die dabei verschieden weit gehen.»
Um erzogen werden zu können, muss der Wille, sich erzie- hen zu lassen, vorhanden sein. Ich würde aus den Ausfüh- rungen des Bundesrates gerne etwas mehr über das Pro- blem dieser Medienerziehung erfahren. Zwei Befürchtungen möchte ich noch äussern:
Im programmlichen Teil zu gewissen Abkommen zwi- schen den Staaten zu kommen, ist unwahrscheinlich. Ich denke an das Kinderfernsehen, an die Sendezeiten dieses Kinderfernsehens; ich denke an die kindergerechte Infor- mation. Es wird schon schwierig genug sein, bezüglich Werbung gewisse Übereinkommen zu treffen, so bezüglich Werbung für Alkohol, Tabak und Medikamente. Welcher Veranstalter in den umliegenden Staaten will schon auf die reichlich fliessenden Werbegelder dieser drei Produkte- gruppen verzichten, die in der Schweiz an der Television nicht beworben werden dürfen? Dazu will die Schweiz in diesen Bereichen sicher nicht nachziehen, nachdem bei uns der Zug eher in die andere, der Volksgesundheit die- nende Richtung führt. Sieht der Bundesrat da reelle Chan- cen für ein Abkommen im Werbebereich?
Noch ein echt schweizerisches Problem: In verdankens- werter Weise versuchen die verschiedensten Kreise, eine
Satellitenrundfunk
1593
Annäherung zwischen den Sprach- und Kulturregionen unseres Landes herbeizuführen, Versuche, die Gräben zuzuschütten, angefangen beim Schüler- und Lehreraus- tausch bis zu den Besuchen von Regierungen und Parla- menten, von Parteien und Organisationen in einem anderen Sprachgebiet. Mit dem Satellitenrundfunk wird es möglich sein, in der eigenen Sprache so viele Programme zu emp- fangen, dass man vergisst, dass die Schweiz Programme in vier Landessprachen anbietet.
Zum Schluss: Was sich jetzt am technologischen Horizont abzeichnet, eröffnet bestimmt ungeahnte Möglichkeiten. Vielleicht ist es eben gerade diese weltweite Gesellschaft, die im Entstehen begriffen ist, vor der wir zurückschrecken. Es könnte sein, dass der Turm zu Babel für unser Zeitalter an erstaunlicher Aktualität gewinnt. Vor dem Turmbau - so berichtet die Genesis - sprachen alle Menschen dieselbe Sprache. Diese Zeit wird wohl niemand wieder kommen sehen, wohl aber wird die Zeit kommen, und die Rundfunk- satelliten werden es bewirken, dass ein grosser Teil der Menschen zwei oder drei gemeinsame Weltsprachen spre- chen wird. Es könnte also sein, dass in Höhen, die sich die Baumeister des Turms von Babel kaum hätten vorstellen können - zum Beispiel 36 000 Kilometer über dem Äquator -, die Raketen- und Kommunikationsingenieure im Begriff sind, den Fluch des Turmbaus zu Babel zu lösen.
Mit dem Schlusssatz: «Der Bundesrat wird eine allfällige Konzession nur nach sorgfältiger Beurteilung der vielfälti- gen Fragen und im Rahmen eines vertretbaren medienpoli- tischen, gesellschaftlichen und finanziellen Risikos ertei- len», ist die FdP-Fraktion einverstanden.
M. Magnin: Il est évident que la radiodiffusion par satellite revêtira une grande importance dans un proche avenir et que la Suisse doit trouver sa place dans ce domaine. Mais il est tout aussi évident que sur la base des données - des plus floues - que nous connaissons actuellement, il est pré- maturé d'accorder, dans un avenir plus ou moins proche, une ou plusieurs concessions d'utilisation des cinq canaux dont dispose la Suisse.
Vous n'ignorez pas que notre pays n'a pas la perspective d'obtenir d'autres canaux avant longtemps. Il s'agit donc, avant d'accorder à qui que ce soit l'utilisation de ces canaux, de bien réfléchir à l'ensemble des données, d'étu- dier sérieusement et concrètement le problème. En l'occur- rence, certains des députés qui sont montés à cette tribune nous semblent faire preuve d'une impatience irréaliste, pour ne pas dire suspecte.
Le plus important, à notre avis, c'est qu'il n'existe aucune base constitutionnelle permettant de régler ce problème dans son ensemble. Si, aujourd'hui, l'on accordait des concessions pour la radiodiffusion par satellite, l'on conti- nuerait à mettre, dans ce domaine, la charrue avant les bœufs: en effet, cette question doit être réglée par l'article constitutionnel qui a été déposé et par les dispositions d'application dudit article. Or, comme dans la question de la Commission des plaintes, qui, elle aussi, devrait être réglée par l'article constitutionnel, on va de l'avant, sans que cet article ait été examiné.
S'agissant des radios locales, l'on pourrait en dire autant: sous prétexte que l'on ne peut attendre l'article constitu- tionnel, on nous propose d'agir de même pour le problème de la radiodiffusion par satellite. En procédant de cette manière, on vide par avance l'article constitutionnel de l'essentiel de sa substance, on élude le débat démocrati- que et l'on place le citoyen devant le fait accompli.
On nous dit qu'il faut encore attendre bien des années avant que cet article constitutionnel ne soit voté par le peu- ple. Je considère que c'est là une question de volonté politi- que. En effet, le projet d'article a été approuvé par le Conseil fédéral pendant les vacances de 1981 et - comme cela est expliqué dans le rapport du Conseil fédéral - il est toujours en possession de la commission du Conseil des Etats qui n'en a pas encore commencé l'examen ou qui l'aurait fait seulement le 23 novembre 1982. Il est bien évi- dent qu'à ce rythme-là, on peut patienter encore bien des
années avant que cet article constitutionnel ne soit soumis au plénum de ce Parlement et finalement au peuple. En définitive, il s'agit de savoir si l'on veut cet article et, par voie de conséquence, si l'on a l'intention d'accélérer la pro- cédure ou bien si, au contraire, on laisse l'article en ques- tion dans les tiroirs afin, je le répète, de le vider peu à peu de sa substance.
Nous sommes d'avis qu'il faut s'attacher au plus vite à l'examen ce cet article constitutionnel afin qu'il soit pré- senté au peuple en temps utile. Il doit être possible de faire en sorte que, dans un délai raisonnable, soient résolus non seulement le problème de la radiodiffusion par satellite, mais aussi tous les problèmes concernés par cet article constitutionnel. En effet ce n'est pas à l'article constitution- nel à s'adapter aux autorisations diverses que nous avons déjà accordées.
Ce point nous paraît essentiel car l'examen de l'article constitutionnel permettra au Parlement et aux citoyens de se prononcer en la matière, d'apporter leur contribution dans le débat sur ces problèmes qui sont extrêmement importants pour la population de notre pays. La procédure actuelle porte atteinte d'une manière inacceptable au droit démocratique des citoyens dans ce domaine.
D'autre part, il est évident qu'en dehors de la SSR, ceux qui S'intéressent à la radiodiffusion par satellite le font avant tout pour des raisons économiques et commerciales, peut- être aussi pour des raisons politiques partisanes. De ce point de vue, la radiodiffusion par satellite peut être non seulement un instrument économique et commercial, mais aussi un instrument politique de grande portée.
A notre avis, seule la SSR donne certaines garanties selon lesquelles l'intérêt général du pays et de sa population, leurs intérêts politiques, sociaux, économiques et surtout culturels sont plus ou moins sauvegardés et pris en consi- dération.
Il a été dit et répété qu'il ne faut pas accorder de monopole; or, il est év dent que ceux qui affirment cela, à cette tribune, pensent à la SSR. A notre avis, il n'y a peut-être pas lieu d'accorder à la SSR de monopole, mais une large priorité doit lui être acceptée. Et surtout des directives efficaces doivent être édictées concernant les futurs programmes, car c'est là que réside la question essentielle pour la popu- lation de notre pays: que ce soit au moyen de l'article constitutionnel dont nous demandons l'examen dans les plus brefs délais, ou que ce soit - si l'on ne parvient pas à mettre sur pied suffisamment tôt cet article - par le truche- ment d'autres bases légales, il est absolument indispensa- ble de préserver notre population des abus qui pourraient s'ensuivre si la radiodiffusion par satellite devait tomber entre les mains d'organismes privés.
Roth: Auch unsere Fraktion hat dieses sicher etwas kompli- zierte, aber auch verantwortungsträchtige Problem disku- tiert.
Das grosse Problem liegt nicht bei uns, ob wir die Initiative ergreifen sollen, ob ein Satellit für Fernsehübertragungen erstellt werden soll oder nicht. Diese Frage ist von anderen Ländern bereits entschieden. Die Frage besteht vielmehr darin, ob wir mitmachen wollen oder nicht. Bei dieser Situa- tion müssen wir überlegen, dass unser kleines Land natür- lich, wenn wir nicht mitmachen würden, ja gleichwohl von allen anderen Sendemöglichkeiten überflutet wird. Das ist ein Problem für ein kleines Land, wie wir es sind, das nicht übersehen werden darf.
In unserer Fraktion hat man aber doch kurz darüber disku- tiert. Von allen Seiten hört man sonst immer den Ruf: «Stopp endlich irgendwo der Technik!» Wir haben das gehört bei der grossen Diskussion seinerzeit im Nationalrat über das Problem des Umweltschutzes. Ich sage hier ein paar Worte: Überall macht man darauf aufmerksam, dass wir mit der Technik in eine Situation kommen, die wir nicht mehr überblicken können. Wenn aber ein einzelnes Pro- blem an uns herankommt, dann ist gerade das das Pro- blem, das man natürlich nicht zu denen zählen soll, bei denen man nicht einsteigen müsste. Immer das gleiche!
Radiodiffusion par satellite
1594
N
6 décembre 1982
Unsere Fraktion hat sich darüber geäussert, und wir stellen fest, dass man eben die Technik nicht zum Stillstand brin- gen kann, und das wird auch in diesem Falle so sein. Grundsätzlich ist also unsere Fraktion dafür, dass der Bun- desrat dieses ganze Problem ernsthaft weiterverfolgt, dass er auf alle sich stellenden Probleme eingeht, die für unser Land wichtig sein können in kultureller, in sprachlicher, in topographischer Hinsicht, dass sie berücksichtigt oder angemeldet werden zum Vorteil unseres Volkes und unse- res Landes.
Wenn auch grosse Bedenken vorhanden sind und die Details wahrscheinlich erst in späteren Diskussionen ernst- haft an die Hand genommen werden müssen, ist unsere Fraktion doch grundsätzlich dafür, dass der Bundesrat die- ses ganze Problem weiterverfolgt und versucht, die best- möglichen Lösungen für unsere Bevölkerung zu installieren.
M. Delamuraz: En tant que président de la Commission de gestion, je ferai une remarque préliminaire quant à la forme de notre démarche. Il n'entre pas dans les tâches habi- tuelles de la Commission de gestion de se prononcer à titre préalable sur tel ou tel projet car elle est chargée d'exami- ner l'activité annuelle du Conseil fédéral, des tribunaux fédéraux, des PTT et des administrations. Quant à l'oppor- tunité d'une décision à prendre, ce doit être l'affaire du gou- vernement; si forte soit l'envie des parlementaires d'en faire davantage, il convient de laisser à chacun sa place et sa pleine responsabilité. Dans le cas contraire, en effet, nous risquerions la confusion et les ambiguïtés d'un gouverne- ment d'assemblée.
A cet égard, la mission dont la Commission de gestion a été chargée et dont elle vous rend compte aujourd'hui doit être considérée comme une exception à la règle. Cette excep- tion se justifie par le caractère nouveau et important du pro- jet d'un satellite de communication. Cela a incité le gouver- nement à se livrer préalablement à quelques vérifications techniques, économiques, financières et politiques, au sens le plus large du terme, des vérifications qui portent sur le principe et sur la faisabilité d'un satellite de communication orné du label de l'arbalète. C'est dans cette procédure qu'il a requis l'avis préalable de notre commission.
Dès lors, dans l'état actuel de notre documentation, il est bien clair que nous avons posé davantage de questions que nous n'avons énoncé d'affirmations définitives. Cela nous indique d'ailleurs que ni le Conseil fédéral ni le Conseil national ne sont fondamentalement liés par le contenu des rapports qu'ils échangent aujourd'hui.
Ces explications des règles du jeu étant données, j'en viens à vous dire que l'examen de la question, en commission, a fait surgir sans doute davantage de questions complexes que ne l'aurait pensé le plus imaginatif d'entre nous. Mais au-delà de toutes ces questions, dont notre rapport est le reflet, deux réalités se sont imposées à mon esprit.
La première, c'est la nécessité pour la Suisse d'être pré- sente, dans ce débat sur les satellites de radiodiffusion, non pas parce qu'il s'agirait en quelque sorte de sacrifier à la vanité de disposer du dernier gadget, ni non plus pour faire absolument comme les autres. Cette nécessité tient au rayonnement de nos idées, de nos expressions cultu- relles, artistiques et folkloriques. Elle tient à la nécessité d'apporter notre tribut à l'information et de ne pas être réduits, demain, à entendre, unilatéralement, la voix des autres. Alors comment et à quel prix satisfaire à cette nécessité? Ce sont les questions que nous avons posées; mais ce qui compte, avant tout et surtout, c'est que l'on n'élude plus cette question désormais, car la Suisse ne saurait, en matière de télécommunications, au sens le plus large du terme - le satellite de télécommunication et de radiodiffusion est l'un des moyens - pratiquer la politique de l'autruche.
La seconde réalité qui s'est imposée à mon esprit durant les travaux de la commission, c'est la nécessité de se pro- noncer sur ce thème, sans attendre indéfiniment. Le rap- porteur de langue française vient de dire excellemment qu'il ne s'agissait pas de prendre une décision sous l'empire de
la précipitation. Il a raison, trop de problèmes sont posés pour qu'on prétende les régler en vitesse. En revanche, nous ne pouvons pas non plus nous payer le luxe de ne pas décider et d'attendre illusoirement que le temps résolve les problèmes que nous n'aurons pas eu le courage de résou- dre nous-mêmes. Car dans ce cas, dans d'autres aussi, mais dans ce cas tout particulièrement, l'attentisme signifie purement et simplement l'accaparement de la place par les autres, et à notre détriment.
Dans l'intérêt du pays, il importe que le Conseil fédéral conduise résolument ses études, ses essais, qu'il déve- loppe les relations internationales que cela postule préala- blement, et qu'il dépose, à terme limité, ses conclusions sur ce point, dans l'esprit d'une vive et claire participation de la Suisse.
Oehler: In den vergangenen Jahren haben wir auf dem Gebiete der Kommunikation ungeheuerliche Entwicklungen miterlebt. Wir alle wissen beispielsweise, dass in der gedruckten Presse neuartige Systeme installiert werden mussten, dass der Computer in der grafischen Branche Einzug hielt und dass damit die wohl grösste Revolution seit Gutenberg und damit seit 400 Jahren stattgefunden hat. Was wir vor Jahren noch staunend zur Kenntnis genommen haben, ist heute bereits wieder veraltet und kann uns in dieser grafischen Branche allenfalls noch ein Lächeln abringen. Wenn wir heute von unserer Gesellschaft sprechen, reden wir gerne von der Kommunikationsgesell- schaft. Das bedeutet, dass wir uns über alles und jedes informieren können. Dabei wenden wir gemäss Untersu- chungen nicht viel mehr Zeit für diese aktive Information auf. Informationen werden vielmehr umfassender, global und vor allem auch rascher zubereitet und verbreitet. Wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von den neuen Medien, die uns unter dem Stichwort «Video», lasergele- sene Schallplatten, Teletext usw. bekannt sind.
Das Satellitenfernsehen gehört in diesen Bereich, zumal über ein Satellitenfernsehen neuartige und globale Dimen- sionen eröffnet werden. Herr Cavadini hat uns ausführlich dargelegt, wie es in der Praxis aussieht. Heute würde man mit Glotzaugen angesehen oder als Hinterwäldler abqualifi- ziert, wollte man sich gegen die üblichen Nachrichtensatelli- ten aussprechen. Wir wissen alle, dass eine weltumfas- sende Kommunikation ohne diese Nachrichtensatelliten nicht mehr vorstellbar ist. Wir wissen auch, dass es dank der Verkabelung möglich sein wird, ganz andere Sachen als nur blosse Nachrichten und Informationssendungen in fast jeden Haushalt einzuspeisen. Hierzu gehören auch die Ver- suche, an denen auch unsere PTT, zusammen mit der SRG, beteiligt sind. Und zu Recht müsste man sagen, dass diese neue Technik auch dann entwickelt wird, wenn wir sie ver- nachlässigen oder aus der Welt zu diskutieren versuchen. Wir dürfen das Satellitenfernsehen auch nicht mit dem Hin- weis bekämpfen, dass dadurch die Meinungsäusserungs- freiheit tangiert, geritzt oder ausgehöhlt, allenfalls sogar obsolet gemacht werde. Auch dürfen wir nicht gegen das Satellitenfernsehen antreten und den Hinweis als Kampfruf antönen lassen, dass wir dadurch elektronisch verdumm- ten.
Das Satellitenfernsehen beschreitet an sich die technische Komponente des ganzen Komplexes. Fragen der Mei- nungsäusserungsfreiheit sind auf einem anderen Blatt auf- notiert. Wir verkennen die Gefahren nicht, die durch ein grenzüberschreitendes Fernsehsatellitenprogramm auf uns zukommen. Das geschieht aber bereits heute, nur gerade in anderen, man möchte sagen herkömmlichen und ver- gleichsweise antiquierten Formen. Eine Beeinflussung eines Landes kann beispielsweise auch durch die Überdek- kung mit fremden Programmen geschehen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob nun diese Programme in geschrie- bener, gesprochener oder in bildlicher Form auf uns zuströ- men. Bis anhin waren nur einige wenige von uns gewöhnt, Programme aus verschiedenen Staaten ansehen oder min- destens anhören zu können. Wer indessen die Struktur unserer Radio- und namentlich Fernsehprogramme durch-
1595
Satellitenrundfunk
geht, der merkt bald einmal, dass die internationale Zusam- menarbeit notgedrungen grossgeschrieben und stets gefördert wird. Ein Satellitenfernsehen hatte mit der Mei- nungsäusserung oder Pressefreiheit nur einen indirekten Zusammenhang. Während das eine die technischen Belange betrifft, beinhalten die Grundrechte den materiellen Inhalt. Wir müssen uns ja nicht dem irrigen Glauben hinge- ben, dass das Satellitenfernsehen für uns erfunden, entwik- kelt und dann auch noch verwirklicht werde. Hierfür sind wir zu klein, und hierfür reichen auch unsere Mittel nicht aus. Das Satellitenfernsehen wird kommen. Zwar ist das im heu- tigen Zeitpunkt noch eine vage Behauptung. Indizien und erteilte Aufträge deuten aber darauf hin, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis diese Pläne auch verwirklicht sind. Und warum - so fragen wir uns - sollen wir nicht auch mit dabei sein? Warum sollen und wollen wir die Chance nicht nutzen, von unserem Land aus die Federführung zu übernehmen und uns zu einem eigentlichen Zentrum aus- bauen zu lassen? Seit der Einreichung des Gesuches vor mehr als zwei Jahren sind andere Interessenten im nahen und fernen Ausland nicht auf den Plänen und Ideen sitzen- geblieben. Sie sind heute vielmehr daran, diese Pläne in die Tat umzusetzen. Dass es auch im Satellitenfernsehen keine Tummelplätze für Möchtegerne und Habenichtse geben wird, liegt angesichts der gewaltigen Investitionen auf der Hand. Da im ganzen Bereich zudem die öffentliche Hand materiell involviert wird oder involviert werden kann, sollten wir uns meiner Ansicht nach zu einem positiven Entscheid durchringen.
Herr Biel hat uns dargelegt, dass es letztlich nicht nur um die Verbreitung von Informationen geht, sondern dass in der ganzen Angelegenheit auch wirtschaftliche, industrielle Überlegungen angestellt werden müssen. Dass Opposition aus Kreisen der SRG oder der Zeitungs- wie Zeitschriften- verleger entstehen kann, liegt auf der Hand. Warum aber diese Opposition nicht auffangen und an eine positive Bewilligung von seiten des Bundes gleich auch noch gewisse Bedingungen knüpfen, beispielsweise mit Blick auf eine echte, direkte Kooperation mit der SRG oder mit min- destens einem Teil der Zeitungen wie Zeitschriftenverleger? Es ist indessen wichtig, in diesem Zusammenhang auch den Hinweis anzubringen, dass weder der Bund noch die SRG oder PTT für das Satellitenfernsehen finanzielle Mittel einsetzen dürfen. Wenn Herr Magnin uns hier darlegt, dass die SRG allein diese Aufgabe übernehmen kann, so glaube ich nicht, dass es Aufgabe der schweizerischen Konzes- sionsnehmer, also aller Radio- und Fernsehkonzessions- nehmer ist, hierfür die entsprechenden Mittel aufzubringen. Die Mittel sind anderswie herbeizubringen. Meiner Ansicht nach, Herr Bundesrat, ist der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Es nützt nichts, wenn wir auf die Verwirklichung der Gesamtmedienkonzeption warten, oder uns gar hinter deren Erkenntnisse zu verstecken versuchen. Die Zeit wird nicht stillstehen, überholt werden nur gerade die Ansprü- che aus unserem Land. Darum glaube ich, dass wir die Zeit nutzen sollten und nicht mehr zuwarten dürfen, bis der Bun- desrat in bezug auf den Telsat eine positive Stellungnahme abgibt.
Chopard: Es geht nicht um das Nichtstun, wie das Kollege Biel sicher gutmeinend dargelegt hat, sondern darum, dass wir das Richtige und nicht das Falsche tun. Nichts getan hätten wir, wenn wir die Angelegenheit dem Bundesrat allein überlassen hätten, wozu er ja grundsätzlich berech- tigt wäre. Ich will versuchen, in dieser kurzen mir zur Verfü- gung stehenden Zeit aufzuzeigen, dass man die Probleme des Satellitenrundfunks nicht alleine von dieser Frage abhängig machen kann, sondern dass hier grössere Gesamtzusammenhänge bestehen, die berücksichtigt wer- den müssen.
Ich will nur stichwortartig erwähnen: Vom Satellitenrund- funk betroffen sind alle Programmproduzenten, die Werbe- leute - und damit auch die Presse -, die PTT, die Pro- grammempfänger, die Kabelnetze und deren Betreiber und die ganze Radio- und Fernsehelektronikindustrie. Ich be-
schränke mich auf die Stellungnahme des Bundesrates und erlaube mir, in diesem Zusammenhang ein paar Fragen zu stellen, auf die der Bericht nicht ausführlich oder überhaupt nicht eingeht.
Zur internationalen Zusammenarbeit. Nach Auffassung des Bundesrates könnten entsprechende Abkommen in erster Linie nur die Werbung betreffen, und er zeigt dann auf, dass in der Regel Werbekampagnen auf eine nationale und nicht auf eine internationale Käuferschaft ausgerichtet seien. Ich bezweifle cies im Hinblick auf die Satellitenwerbung; denn es ist doch hier sicher so, dass jeder Satellitenbetreiber ein ganzes Sprachgebiet aussucht. Deshalb möchte ich den Bundesrat fragen, was er hier zu tun gedenkt und wie er die bestehenden Medien inklusive der Presse bei seinen Abklä- rungen miteinbezieht.
Zum Inhalt der Satellitenprogramme sagt der Bundesrat im Punkt 9 zur Einflussnahme des Staates: «Er hält den Erlass von Organisations-, Programm- und Aufsichtsbestimmun- gen im Rahmen einer allfällig zu gewährleistenden Konzes- sion für notwendig.» Auf jeden Fall zu prüfen ist auch die Bewilligungspflicht für die Einspeisung von Programmen in Kabelnetze, die über Fernmeldesatelliten angeboten wer- den. Darum habe ich am Anfang gesagt, diese Zusammen- hänge bestehen; denn einem Kabelnetz ist es schlussend- lich gleich, ob ein Signal aus einer lokalen Radiostation, einer regionalen Radiostation, einer nationalen Radiosta- tion, einem TV-Studio aus der Schweiz oder eben von einem Fernsehsatelliten kommt. Ich möchte dies am Bei- spiel des Fernmeldesatelliten veranschaulichen.
Fernmeldesatelliten übertragen gleichzeitig jegliche Art von Informationen, also Telefongespräche, Telexmeldungen, Telegramme, Daten wie auch Radio- und Fernsehpro- gramme. Die Verwaltungen sind schon durch das Radiore- glement gehalten, das Fernmeldegeheimnis zu wahren, und darum gibt es eben Bestimmungen. Es ist heute so, dass nicht der Inhalt der übertragenen Information, zum Beispiel ein Fernsehprogramm, sondern die Art, wie die Information übertragen wird, dafür bestimmend ist, ob eine Sendung für den unmittelbaren Empfang durch die Allgemeinheit zuläs- sig ist oder nicht. Rundfunkprogramme, die über Fernmel- desatelliten übertragen werden, dürfen in einem Land nur empfangen werden, wenn die Fernmeldebehörde des Sen- delandes die Fernmeldebehörde des Empfangslandes dazu ermächtigt. Damit wird auch der Forderung der Ziffer 1992 und 1993 des Radioreglementes entsprochen. Die Autoren- rechtsansprüche sind damit noch nicht abgedeckt. Dieser Fragenkomplex ist nach Meinung der PTT zwischen dem Programmveranstalter und der Organisation, die die Pro- gramme weiterverbreitet, zum Beispiel ein Kabelnetz, direkt zu lösen.
Mit den grossen Kabelgesellschaften entwickeln sich Dinge, die auch für den Staat unüberblickbar werden, wenn wir nicht zum Rechten sehen. Ganz nebenbei möchte ich sagen, dass dann hier, vom Bund aus gesehen, sich even- tuell eine stärkere Monopolstellung entwickeln kann, als sie heute bei der SRG scheinbar existiert, wo der Bund Auf- sichtsbehörde ist, die Konzession erteilt und die Träger- schaft öffentlich-rechtlich ist und somit eine Garantie besteht, dass eben weite Kreise der Bevölkerung mitreden können. Bei den eventuellen Monopolen von Kabelnetzen besteht die Gefahr, dass nur der zuständige Verwaltungs- rat, zum Beispiel einer Aktiengesellschaft, massgebend Ein- fluss nehmen kann.
Ich möchte vom Bundesrat wissen, wie er diese Zusam- menhänge sieht und wie er glaubt, dass er hier die Interes- sen des Bundes wahrnehmen kann. Die Übermittlung von Programmen im Kabelbereich nimmt ihren Fortschritt. Da bin ich mit all meinen Vorrednern einverstanden, insbeson- dere auch mit Kollege Oehler. Uns ist bekannt, dass die Kabelvermittler für den Anschluss an das Kabelnetz Gebüh- ren erheben, ähnlich wie die SRG Gebühren erhebt für den Empfang ihres Programmes, wovon 30 Prozent zur PTT und 70 Prozent zur SRG gehen. Einerseits sollen mit der Gebührenerhebung der Kabelvermittler die Investitionen für das Kabelnetz bezahlt werden, andererseits der Betrieb.
Radiodiffusion par satellite
1596
N
6 décembre 1982
Das rein technische Netz ist ohne Programmübermittlung relativ wertlos, darum besteht auch das Interesse am Satel- litenprogramm. Ich ersuche den Bundesrat, uns über fol- gende Fragen zusätzlich Auskunft zu geben:
Die Kabelgesellschaften erheben monatlich beim Hausbe- sitzer eine Gebühr für den Anschluss an das Kabelnetz. Wie hoch würden sich die Gebühren für den Hausbesitzer bzw. für die Kabelnetzteilnehmer belaufen, wenn Satellitenpro- gramme empfangen werden können über diese Kabel- netze? Hat hier der Bundesrat Vorstellungen? Hat der Bun- desrat eine Mitsprachemöglichkeit, und ist hier eine Kon- zessionspflicht vorgesehen? Müssen wir nicht verlangen, dass auch für die Fernmeldesatelliten eine Konzession mit Auflagen für die Programmgestaltung oder Zuteilung oder mindestens für die Programmeinspeisung verbunden sein müsste? Ist nicht eine besondere Kabelverordnung notwen- dig, sowohl wegen des kommenden Satellitenfernsehens wie auch wegen der kommenden Lokalradio- und Regional- radioversuche?
Dann hätte ich noch die Frage: Wie kann verhindert werden, dass eine Schweizer Firma mit Sitz im Ausland Satelliten im All betreibt und sich so einer allfälligen Programmaufsicht und den eidgenössischen Gesetzen entzieht, ähnlich wie das auf dem Sektor Radio bereits heute geschieht? Und ganz global: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit nicht eine totale Kommerzialisierung der Fernsehprogramme ein- tritt im Gefolge der Einführung des Satellitenrundfunks?
Akeret: Wir müssen den Geschäftsprüfungskommissionen und dem Bundesrat dankbar sein, dass die Probleme des Satellitenrundfunks endlich - möchte ich sagen - gründlich ausgeleuchtet und auch hinsichtlich ihrer gesellschafts- und medienpolitischen Fernwirkungen näher geprüft wer- den. Beide Berichte sind wertvolle Dokumente. Eine Zeit- lang bestand auf diesem Gebiet eine Art Grauzone, in der fast ausschliesslich das geschäftstüchtige Trio der Telsat den Ton angab. Offensichtlich unbefriedigend ist die Rechtslage, aufgrund welcher der Fernsehsatellit schweize- rischer Provenienz sozusagen in ein «juristisches Nie- mandsland» abgeschossen werden soll. Demgegenüber stellt die Schawinsky-Affäre beinahe eine Bagatelle dar. Bundesrat, Geschäftsprüfungskommission und die Arbeits- gruppe gelangen mit Recht zu kritischen Schlussfolgerun- gen, die sowohl das Bedürfnis nach einem Fernsehsatelli- ten wie auch dessen rechtliche Kontrollierbarkeit in Frage stellen. Die Kernfrage, welche Funktion ein schweizerischer Satellitenrundfunk letzten Endes erfüllen soll, kann vorder- hand nur unzulänglich und partiell beantwortet werden. Wir stehen hier einfach unter Sachzwängen. Offen bleibt aber für mich die Frage, ob und wieweit wir uns diesen Sach- zwängen beugen müssen. Ich stimme mit Herrn Kollega Früh überein, der mir mit seinen Bedenken gegen die wei- tere Steigerung der Fernsehflut aus dem Herzen gespro- chen hat.
Um abschliessend Stellung nehmen zu können, müsste man das definitive Projekt der Telsat näher kennen. Da der Bundesrat in dieser Frage uns ein Mitspracherecht ein- räumt, was lobend vermerkt sei, müsste er die Räte auch vor der definitiven Beschlussfassung über die Konzessions- erteilung nochmals zu einer Vernehmlassung einladen, um feststellen zu können, ob die Voraussetzungen und Annah- men des Telsatprojektes glaubwürdig sind. In dieser Hin- sicht würde ich es begrüssen, wenn Herr Bundesrat Schlumpf noch einige Präzisierungen anbringen könnte.
Wie weit sind die Vorbereitungen der Nachbarländer wirklich gediehen? Wie konkret sind jene Projekte?
Wie stehen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern?
Wird uns etwas vorgegaukelt, um uns zur Hast anzutrei- ben und Sachzwänge zu inspirieren, die noch gar nicht vor- handen sind?
Dann zu den Problemen der Presse: Wir Leute von der Feder stellen mit Befriedigung fest, dass die Berichte die Rücksichtnahme auf die Presse und ihre staatspolitische
Bedeutung in unserer föderalistischen Demokratie wieder- holt hervorheben und als einen Eckpfeiler unserer Medien- politik bezeichnen. Die Interessen der Presse werden durch den Satellitenrundfunk in zweifacher Hinsicht tangiert:
Einmal durch das Überangebot an das Publikum, das die Sachberichte über das Leben in der Gemeinde und Region überflutet und damit Bürger und Staat einander noch mehr entfremdet. Woher soll der Bürger noch die Zeit herneh- men, seine Lokalzeitung zu lesen, wenn ihm ein verwirrli- ches Angebot von 30 bis 40 zusätzlichen Fernsehprogram- men zur Verfügung steht?
Zweitens sind es die Werbeeinnahmen der Presse, die durch den Satellitenrundfunk geschmälert werden. In dieser Hinsicht zeichnet der Bericht der Arbeitsgruppe ein zu opti- mistisches Bild. Den ersten Satz der Ziffer 25 im Bericht der Geschäftsprüfungskommission auf Seite 11 wird man korri- gieren müssen. Statt der übervorsichtigen Formulierung «Der Satellitenrundfunk wird sich kaum ganz ohne Werbung finanzieren lassen», müsste es wohl heissen: «wird sich nicht ohne Werbung finanzieren lassen» oder noch deutli- cher: «wird zum grössten Teil durch Werbung finanziert werden müssen». Die Erwägungen der Telsat zum Bericht der Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption lassen darüber keine Zweifel offen. Auf Seite 5 dieses Expo- sés lesen wir: «Die vorerwähnten Satellitensysteme werden nur zum kleinsten Teil aus Gebühren finanziert werden, son- dern durch Werbung, Pay-TV und Einkünfte aus kodierten Applikationen.» Es sind also die gleichen Finanzierungs- grundlagen, welche Telsat vorgesehen hat, und es fragt sich: Wie kann diese Werbung in Schranken gehalten wer- den? Der Bundesrat seinerseits geht in seinem Bericht auf Seite 4 unten davon aus, dass die Werbung in einem inter- nationalen Programm andersartig gestaltet ist und ein ande- res Publikum anspricht als jenes in der Presse. Das mag bis zu einem gewissen Grade richtig sein. Die Presse im loka- len und regionalen Bereich dürfte daher nicht erheblich konkurrenziert werden, meint der Bundesrat. Diese Erwar- tung ist aber nur bedingt richtig, da auch die Lokal- und Regionalpresse heute einen bedeutenden Sektor enthält, der allgemeine Marken- und Imagewerbung darstellt; so zum Beispiel auf dem Automarkt.
Abschliessend: Die Konkurrenzverhältnisse auf dem Felde der Presse werden jedenfalls noch härter werden, und da auch das Lokalradio sich vorwiegend nur durch Werbung finanzieren kann, wird sich die Presse in den nächsten Jah- ren von zwei Seiten her bedrängt sehen: Sowohl Satelliten- rundfunk wie Lokalradio nagen kräftig am Werbekuchen. Ich bitte Sie, dies zu bedenken und die Versicherung, dass auf die Presse in den medienpolitischen Entscheidungen gebührend Rücksicht genommen wird, kein leeres Wort werden zu lassen, damit sich die wirtschaftlichen Schwierig- keiten nicht kumulieren und damit der Kahlschlag im Bann- wald der Demokratie nicht weitere Fortschritte macht.
Bäumlin: Ich möchte vorweg sagen, dass ich dieser Diskus- sion mit einem gewissen Unbehagen entgegengesehen habe. Und mein Unbehagen hat sich verstärkt. Warum? Wo- rum geht es? Es ist völlig klar, dass der Bundesrat über- haupt keine rechtliche Kompetenz hat, eine Konzession zu gewähren. Das sieht man mehr oder weniger ein. Ich befürchte nun, dass die Diskussion, die wir heute führen, so etwas wie die Funktion haben soll, irgend etwas wie eine Pseudolegitimation wider Gesetz und wider Verfassung doch zu bieten. Das wäre nicht eine saubere Sache. So, wie die Diskussion bisher verlaufen ist, hat es den Anschein, als ob diese Pseudolegitimation wirklich gewährt werden solle. Ich denke an die Voten der meisten Fraktionsredner. Herr Biel findet, man solle vorwärts machen, sonst sei man gar ein Gartenzwerg, und gewisse Kommissionssprecher haben zwar eine gewisse Nostalgie verbreitet, um dann schliesslich doch zur Meinung zu kommen, der Bundesrat solle vorwärts machen. Ich halte das für problematisch. Es gibt nach wie vor etliche politische Bedenken, die schon geltend gemacht worden sind. Das Bedürfnis ist nicht nach- gewiesen. Herr Akeret hat die pressepolitische Problematik
1597
Satellitenrundfunk
erwähnt. Es geht einfach in erster Linie eben doch nur um das Geschäft der Satellitenindustrie, der Industrie, die die Empfangsgeräte verkaufen will, die Parabol-Antennen usw., ein Geschäft, das vor allem ein amerikanisches (ITT) und japanisches (Sony) ist.
Das Argument der Arbeitsplätze ist auch schwach. Wir müssen da schon aufpassen. Arbeitsbeschaffung ist nötig, und wir Sozialdemokraten setzen uns für Arbeitsplätze ein. Aber es sollen doch Arbeitsplätze in Tätigkeiten sein, die wir auf Dauer wirklich für sinnvoll und für unser Gemeinwe- sen dienlich halten.
Im Grunde genommen hätte ich gerne etwas gesagt über die These vom freien Informationsfluss. Herr Biel, Sie haben auf den Ostblock hingewiesen - mit Recht. Denen passt das nicht. Aber auch im Westen hätte man allen Grund, die Ideologie des freien Informationsflusses nicht derart unkri- tisch zu übernehmen und zu propagieren, gerade in der kleinstaatlichen Schweiz. Nehmen Sie doch zur Kenntnis, was für Erfahrungen man in der Dritten Welt macht. Freier Informationsfluss ja - das könnte eine gute Sache sein, wenn er mehrseitig wäre. Aber er ist einseitig und wird damit zur Indoktrination und Propaganda. Es gibt eine höchst aufschlussreiche Studie, die dieses Jahr in Frank- reich erschienen ist (der Verfasser heisst Yves Eudes): «La conquête des esprits». Sie handelt von der Veramerikanisie- rung einer Drittweltbevölkerung, die völlig schutzlos einer raffiniert geplanten und massiven Propaganda ausgesetzt ist. Soviel zu diesem Punkt.
Im folgenden will ich mich jetzt auf das Juristische konzen- trieren. Der Bundesrat sagt, es liege ein Anspruch auf Behandlung des Gesuches vor, und weist auf Artikel 4 der Bundesverfassung hin. Aus Artikel 4 BV folgt ein verfah- rensrechtlicher Anspruch darauf, dass ein Gesuch behan- delt wird. Aber aus diesem verfahrensrechtlichen Anspruch auf beförderliche Behandlung ergibt sich gar nichts in bezug auf das materielle Recht, nach dem zu entscheiden ist. Diese Verwechslung würde ich dem Bundesrat nicht zutrauen. Ich hoffe nicht, dass der Bundesrat aus Artikel 4 der Bundesverfassung die materielle Kompetenz ableitet, etwas zu bewilligen. Er soll die Sache beförderlich behan- deln, aber nach geltendem Recht kann er das Konzessions- gesuch nur ablehnen. Alles andere ist ein Bruch der gelten- den Rechtsordnung, und die muss zuerst geändert werden. Darauf sollte man sich konzentrieren.
Noch ein Wort zur polizeilichen Generalklausel, die auch im Raume steht. Polizeiliche Generalklausel: ja, das gibt's, auch nach der Bundesverfassung. Aber was hat sie für eine Funktion? Gestützt auf die polizeiliche Generalklausel kann die Regierung eingreifen, um Ruhe und Ordnung, um einen Status quo, der sich eingespielt hat, der rechtmässig besteht, zu schützen. Der Bundesrat könnte zum Beispiel bei den Fernmeldesatelliten, wenn unhaltbare Programme in Kabelnetze in der Schweiz eingeschleust würden, gestützt auf die polizeiliche Generalklausel eingreifen. Das wäre rechtlich begründbar. Aber grundsätzlich neue Wege beschreiten, also eine Konzession erteilen mit Konsequen- zen, die medienpolitisch, gesellschaftspolitisch und finan- ziell unabsehbar sind, darf der Bundesrat nicht, indem er sich bloss auf die polizeiliche Generalklausel stützt. Sie taugt nicht als Grundlage für Massnahmen, die unsere Gesellschaft verändern. Wir wissen zum Beispiel auch nicht, mit welchen finanziellen Konsequenzen zu rechnen ist, zum Beispiel wenn sich die mit dem Werbegeschäft ver- bundenen Hoffnungen nicht erfüllen. Man darf keinesfalls etwas Neues einleiten - wie das mit einer Konzessionsertei- lung geschähe -, indem man sich bloss auf die polizeiliche Generalklausel beruft.
Ich komme zum Schluss. Eine Konzessionserteilung würde manches in unserer Gesellschaft medienpolitisch und auch sonst verändern. Solche Neuerungen bedürfen einer verfas- sungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlage. Eine andere Auffassung hier zu vertreten, ist für mich demokratisch und rechtsstaatlich betrachtet einfach skandalös. Für das Gur- tenobligatorium haben wir eine gesetzliche Grundlage gebraucht, ebenso für die meisten Änderungen betreffend
die Details des Subventionsrechts. Darüber ist man sich einig. Und nun sollte eine Neuerung, wie sie da auf uns zukommt mit Telsat usw., dieser Grundlage nicht bedürfen! Das wäre für mich nicht akzeptabel. Immer wieder verteidi- gen wir den Rechtsstaat und die Demokratie; verfassungs- mässig und gesetzesmässig müsse es zugehen, sagt auch der Bundesrat mit Recht. Das muss auch bei dem Geschäft gelten, das wir heute diskutieren! Leider ist der Bericht hier eben unbefriedigend. Der Bundesrat lässt es irgendwie offen, ob er nicht doch die Konzession erteilt. Ich hätte eigentlich erwartet, dass der Bundesrat klipp und klar sagen würde: Heute, unter den heutigen Bedingungen, beim heutigen Wissensstand und wegen der rechtlichen Lage, wie wir sie haben, könne nur ein ablehnender Bescheid in Frage kommen. Ich hoffe nicht, der Bundesrat werde die juristischen Purzelbäume veranstalten, die ihm die Telsat AG in ihrem Bericht nahelegt. Er gäbe ein böses Schauspiel, wenn er das täte.
M. Ziegler-Genève: Une remarque préliminaire me paraît nécessaire: au début de la session, lorsque nous avons reçu tous les documents concernant l'affaire à l'ordre du jour, je partageais l'avis de mes amis politiques, spécia- listes en la matière, celui notamment de MM. Robbiani, Bäumlin et Magnin. Or, samedi dernier, un certain nombre de chercheurs de la Faculté des sciences de l'Université de Genève sont venus me voir pour exprimer leur inquiétude, pour m'expliquer l'état de la recherche et surtout celui de la technologie. Ils m'ont parlé du seuil de réalisation sur lequel nous nous trouvons par rapport aux satellites propulsés à l'altitude de 36 000 kilomètres, dans l'atmosphère extrater- restre. A la suite de ces entretiens, j'ai changé d'avis. Ces chercheurs donnent de la problématique une vision totale- ment contraire à celle - lénifiante, indéterminée et passa- blement confuse - que nous suggèrent les deux docu- ments, celui de la Commission de gestion et l'avis du Conseil fédéral sur ce rapport.
Sur le fond, trois remarques s'imposent: on dit partout que l'UIT a accordé à la Suisse en 1977 cinq canaux. Il y a de cela cinq ans. Jusqu'à ce jour, nous n'avons utilisé aucun de ces canaux. L'argument du Conseil fédéral est le sui- vant: nous n'en avions pas besoin. Comment justifie-t-il le besoin? Il fait valoir que le territoire suisse est, de toute façon, couvert par les ondes hertziennes. En effet, nous n'avons pas besoin de ces canaux pour atteindre, par la radio ou la télévision, telle ou telle haute vallée de Suisse. Les 99 pour cent du territoire sont couverts par les huit pro- grammes de radio et les trois programmes de télévision produits par la SSR. Or, c'est une fausse analyse du pro- blème des besoins: nous devons pouvoir utiliser d'urgence les cinq canaux, ou l'un, deux ou trois d'entre eux, puisque des satellites vont être lancés par les nations voisines, c'est-à-dire par de grandes sociétés multinationales d'inté- rêt privé. Le satellite allemand 1985 en est un exemple; j'ai obtenu le dossier y relatif. Ce satellite est prêt, il va être lancé, il «arrosera» la Suisse. Il y a une multitude d'autres satellites qui sont sur le point d'être lancés et qui vont arro- ser massivement la Suisse de programmes étrangers. Le besoin doit donc être défini en regard de cette situation-là et non pas en regard de la couverture du territoire de notre pays par les ondes hertziennes. Même M. Oehler, qui n'a généralement pas des vues très éclairées sur les pro- blèmes politiques de ce pays, est d'accord; de l'extrême gauche à l'extrême droite on l'est aussi: nous ne pouvons pas nous abandonner, sans défense et passivement, à la multiplication de la diffusion, par satellites étrangers, de programmes de télévision. Il est donc urgent d'utiliser l'un ou l'autre, ou même les cinq canaux qui nous sont attribués par l'UIT depuis cinq ans.
Je termine par les remarques les plus difficles à formuler. Il est vrai que la seule offre sérieuse reçue est celle de Telsat. Les responsables de Telsat ont été interrogés par la Com- mission de gestion. Il y a, dans le rapport, la liste des per- sonnes consultées. Pour un socialiste comme moi, venant de plus de Genève, il est hors de question de défendre
202 - N
6 décembre 1982
N
1598
Radiodiffusion par satellite
Telsat qui est un groupe financier très puissant dans le domaine de la presse, de la communication de masse. Ce groupe veut «faire de l'argent», le plus possible, par le plus de publicité possible. Je ne suis pas naïf, je le sais, tout le monde le sait aussi. Mais je ne comprends pas cette inertie du Conseil fédéral, cette peur, cette timidité face à un grand groupe financier. La meilleure radio de langue française c'est Europe nº 1 (Sofirad). Or l'Etat français est capable d'imposer à ce groupe privé, qui veut faire de l'argent, une conception précise avec un pourcentage élevé de pro- grammes politiques allant au-delà de ceux qui sont définis thématiquement: programmes national, régional, internatio- nal, programme pour le tiers monde, etc. Ce que le gouver- nement français est capable de faire, et non seulement depuis l'heureux changement de mai 1981, le Conseil fédé- ral devrait être capable de le faire aussi; autrement dit utili- ser ces canaux, donner à des groupes la possibilité de faire un essai, d'affronter la concurrence étrangère, en leur imposant une conception stricte, rigoureuse les obligeant à réduire leurs ambitions commerciales et à fournir à la popu- lation suisse des programmes enfin dignes de ce nom.
La SSR a heureusement déjà renoncé au monopole. Cela est dit dans le rapport de la Commission de gestion. Ce monopole est en effet indéfendable. La qualité des émis- sions de la SSR, sur les huit programmes de radio et les trois chaînes de télévision, appelle des commentaires. Ces émissions ressemblent parfois, en ce qui concerne les reportages sur notre conseil par exemple, plutôt à celles de Radio Vatican. Lorsque la SSR interroge un conseiller fédé- ral, elle met en place un exercice rituel de vénération réci- proque!
Il n'est plus question maintenant de défendre ou de com- battre le monopole, vu l'irruption des radios locales. Les radios locales, il est vrai, gêneront très peu la SSR, mais une concurrence par satellite la gênerait beaucoup. Nous devons adopter une vision claire de la communication inter- nationale. Dans ce domaine, nous sommes immédiatement et très gravement menacés. Les voix de l'étranger se feront entendre. Ce ne seront pas des voix sympathiques et objectives, mais souvent des voix de «désinformation» et porteuses d'influences incontrôlables. Nous devons impo- ser au moins une tentative suisse que contrôleront les pou- voirs publics, par le biais d'une concession très restrictive et très rigoureuse, revocable à court terme.
Bürer-Walenstadt, Berichterstatter: Es war nicht Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, Ihnen hier die Lösun- gen aufzuzeigen, die nun im schweizerischen Satellitenfern- sehen angestrebt werden sollen. Unser Bericht heisst ein- deutig «Probleme des Satellitenfernsehens», und die haben wir Ihnen aufgezeigt. Wir sind dankbar für die Diskussion, die hier stattgefunden hat. Dabei haben wir eindeutig zwei Gruppen von Diskussionsrednern festgestellt, eine Gruppe mit Herrn Biel, Herrn Cavadini und Herrn Oehler, die forcie- ren möchte. Vor allem Herr Biel sagt, dass es aus der Sicht der Gartenzwerge natürlich etwas anderes sei als aus der Sicht der Riesen der Wirtschaft. Es ist mir verständlich, dass man hier vorwärts machen will. Die anderen teilen zum grossen Teil auch die Auffassungen der Geschäftsprü- fungskommission.
Zwei Bemerkungen zur wirtschaftlichen Bedeutung: Herr Biel hat darauf hingewiesen, dass wir die wirtschaftliche Bedeutung unterschätzen. Ich kann ihm immerhin sagen, dass wir die Telsat zur Vernehmlassung eingeladen und dass wir mit ihren Vertretern diskutiert haben, dass die Firma Telsat uns in einem Schreiben attestiert, sehr erfreut gewesen zu sein, dass sie angehört werden konnte. Wir haben auch die wirtschaftlichen Grundlagen und die wirt- schaftliche Bedeutung in unseren Bericht miteinbezogen. Das wurde uns anerkannt. Ist die Firma Telsat von der Kom- mission der MGK angehört worden? Wir haben hier ver- schiedene Bemerkungen gehört. Wir konnten das nicht genau abklären. Im Prinzip war es so, dass unter den Mit- gliedern dieser Kommission «Mediengesamtkonzeption» auch solche waren, die der Telsat sehr nahestanden, so
dass man also annahm, dass auch die Interessen der Telsat in jenem Gremium vertreten wären.
Wie sieht es in anderen Ländern aus? Herr Akeret hat diese Frage an Herrn Bundesrat Schlumpf gestellt. Wir haben das auch mitverfolgt und konnten feststellen, dass in der letzten Zeit auch die Bestrebungen im Ausland zur Verwirklichung des Satellitenfernsehens eher zurückhaltend waren; sie haben eher etwas stagniert.
Herr Biel hat auch noch festgestellt, dass man keine Bewilli- gung brauche für das Land, in jenes man senden wolle. Ich stelle fest, dass am 23. November in der UNO - die natür- lich für uns noch nicht massgebend ist - dieses Problem diskutiert wurde. Dort wurden Richtlinien verabschiedet - und zwar mit 88 zu 15 Stimmen -, die praktisch besagen, dass Staaten, die direkte Fernsehsendungen in andere Län- der ausstrahlen wollen, zuerst die Genehmigung der Regie- rungen der potentiellen Empfängerländer einholen müssen. Das wollen wir ja nicht. Auch die Bundesrepublik Deutsch- land hat dagegen gestimmt.
Wir dürfen feststellen, dass alle Sprecher eigentlich der Meinung sind, dass man das Satellitenfernsehen auch von uns aus weiterhin verfolgen soll. Einige wollen das sofort machen, die anderen sind hier vorsichtig.
Herr Bäumlin, ich teile Ihre Auffassung, dass natürlich die Debatte hier in diesem Rat dem Bundesrat nicht die Legiti- mation erteilen kann, rechtlich daraus zu schliessen, dass er die Kompetenz für die Erteilung der Konzession habe.
M. Frey-Neuchâtel, rapporteur: En déposant son rapport, la Commission de gestion souhaitait provoquer un large débat sur une question importante qui aurait pu - la commission l'avait constaté et c'est pour cette raison qu'elle s'était attri- bué cette tâche - déboucher sur une réglementation de la part du seul Conseil fédéral. Nous constatons qu'il y a eu une large discussion, que le but est atteint, au-delà même de ce que nous pouvions espérer puisque cette discussion aura permis à M. Ziegler de changer d'avis.
Une assez large approbation s'est dégagée des conclu- sions de la commission, ainsi que sur les questions qui ont été posées au Conseil fédéral, ce qui constitue un premier point. Cependant, MM. Cavadini, Biel, Oehler et M. Ziegler, ainsi que M. Delamuraz d'une manière plus nuancée, demandent que le Conseil fédéral se prononce rapidement. Pour eux, l'attente du Conseil fédéral peut être synonyme d'inertie. Il faut dès lors rappeler qu'en réalité le Conseil fédéral a eu raison d'insister sur le fait que ce mode de transmission - la radiodiffusion par satellite - n'est qu'un élément de ce que pourrait être à l'avenir la radiotélévision. Comme nous l'avons dit en Commission de gestion, il y a d'autres urgences. C'est notamment ce qui se passe réelle- ment, maintenant déjà, à savoir les développements consi- dérables en Suisse de la télévision par câbles, développe- ments qui ne font l'objet que d'une réglementation techni- que. Il y a donc lacune puisqu'il n'y a pas de réglementation basée sur la politique des médias basée sur les pro- grammes. Il en va de même pour la télévision par abonne- ment, ainsi que pour les vidéocassettes. Là, il y a urgence, là il y a nécessité d'une réglementation de la part du Conseil fédéral.
Nous conclurons simplement en citant aussi la conception globale des transports, qui se pose la question suivante: dans la perspective de l'âge des liaisons par fibres de verre, il convient en outre de se demander quel rôle jouera la radiodiffusion par satellite durant et après les deux décen- nies à venir.
Bundesrat Schlumpf: Erwarten Sie von mir nicht, dass ich Ihnen eine abschliessende Stellungnahme oder gar einen Entscheid des Bundesrates zur Frage des Satellitenrund- funks überhaupt oder zur Behandlung der vorliegenden Gesuche bekanntgebe.
Der Bundesrat hat ja gerade mit Blick auf die von den eid- genössischen Räten gewünschte Aussprache (zuerst durch die GPK des Ständerates, dann auch durch die GPK Ihres Rates) zugewartet. Wir haben unsere Stellungnahmen
Satellitenrundfunk
1599
wiederholt dargelegt: im Bericht, der Ihnen vorliegt, in unse- rer Antwort vom 10. Juni 1982 im Ständerat und in der Bot- schaft für einen Verfassungsartikel über Radio und Fernse- hen, die Sie ebenfalls besitzen. Hier kann ich gerade Natio- nalrat Magnin antworten: Die ständerätliche Kommission hat die Beratung dieses Verfassungsartikels abgeschlos- sen, und es ist vorgesehen, dass der Ständerat dieses Geschäft in der ausserordentlichen Session Ende Januar behandelt. Anschliessend wird die Vorlage an die national- rätliche Kommission gehen, die bereits bestellt ist. Präsi- dent ist Nationalrat Koller.
Der Bundesrat begrüsst diese Aussprachen, obwohl - wie Herr Delamuraz und andere erwähnt haben - die rechtliche Basis für eine Mitwirkung oder gar Intervention des Parla- mentes zweifellos noch wackeliger ist als die rechtliche Basis für die Behandlung eines Satellitenrundfunk-Konzes- sionsgesuches durch den Bundesrat. Aber die Herren Cavadini, Delamuraz und die Herren Referenten - denen ich für ihre wertvolle Arbeit bestens danken möchte - haben dargelegt - in Übereinstimmung übrigens mit der Meinung, welche die Kommission Kopp ebenfalls zum Ausdruck brachte -, weshalb eine Diskussion über eine derart weittra- gende Frage in den eidgenössischen Räten am Platze ist. Sie wissen, dass rechtliche Fragen den Bundesrat beschäf- tigen. Wir haben gesehen, dass die Meinungen auseinan- dergehen. Dabei muss Klarheit herrschen über zweierlei: einmal über die Diskussion de lege lata, d. h. über das gel- tende Recht. Was haben wir heute für Rechtsgrundlagen für die Bewältigung der Probleme, die sich uns jetzt stellen, und insbesondere für die Behandlung von Gesuchen, die vorliegen? Dann die Frage de lege ferenda: Welches Recht wollen wir schaffen? Wollen wir überhaupt und in welcher Weise neues Recht schaffen? Das Zweite hängt weitge- hend von medienpolitischen, staatspolitischen und anderen Vorstellungen ab. Das ist in der Diskussion nicht immer klar auseinandergehalten worden.
Wir müssen sodann wissen - vor allem, wenn wir die rechtli- chen Probleme behandeln wollen, aber auch die techni- schen und medienmässigen Möglichkeiten -, ob wir vom Rundfunksatelliten sprechen oder von Fernmeldesatelliten. Beim Rundfunksatelliten geht es um Ausstrahlungen über Satelliten, die allgemein, öffentlich und unmittelbar mit einer kleinen Parabol-Antenne von 60 bis 90 Zentimeter Durch- messer empfangen werden können. Da bedarf es keiner besonderen Empfangsanlagen.
Beim Fernmeldesatelliten geht es um etwas ganz anderes. Fernmeldesatelliten sind nach geltender internationaler Regelung nur für die private Nachrichtenübermittlung ein- gerichtet, von einem Ausstrahlungspunkt zu einem Emp- fangspunkt. Und weil sie eine beschränkte Funktion haben, sind sie auch mit einer beschränkten Leistungsstärke ver- sehen. Wenn man solche Ausstrahlungen ab Fernmelde- satelliten empfangen will, dann bedarf es besonderer und aufwendiger Empfangsanlagen. Grundsätzlich können sol- che Ausstrahlungen nicht über Kabelnetze oder andere Ein- richtungen verbreitet werden. Nach dem heutigen Stand der Dinge kann mit Kapazitäten für 24 Fernsehprogramme gerechnet werden, die über Fernmeldesatelliten ausge- strahlt werden könnten, wenn man diese Satelliten nicht für andere Aufgaben vermehrt in Anspruch nehmen will.
Und nun die Rechtslage de lege lata für diese beiden Arten des Transportes von Radio oder Fernsehen (es wurde mit Recht von den Herren Referenten wie in der Diskussion von verschiedenen Votanten gesagt, es gehe nicht um neue Medien, es gehe nur um neue Transportsysteme): Das Internationale Weltraumabkommen vom Jahre 1977 beschlägt den Satellitenrundfunk und ist auf Fernmelde- satelliten nicht anwendbar. Bei diesem Satellitenrundfunk haben wir fünf Kanäle zur Verfügung. Sinn des Satelliten- rundfunks ist die Versorgung nationaler Territorien mit Information, Unterhaltung und anderen Beiträgen .:
Nun kann man aber aus technischen Gründen die Ausstrah- lungen von einem Satelliten nicht eng auf einen geographi- schen Raum begrenzen. Es gibt da Überlappungen der Ausleuchtungszone, einen sogenannten Overspill. Zu
beachten ist aber, dass der Empfang nur innerhalb der eigentlichen nationalen Ausleuchtungszone rechtlich geschützt ist. Ausserhalb der Ausleuchtungszonen, die den einzelnen Ländern durch dieses Weltraumabkommen 1977 eingeräumt werden, gibt es keine geschützten Empfangs- räume. Für die Nutzbarmachung und Nutzung dieses Rund- funksatelliten haften die betreffenden Länder. Sie tragen die Verantwortung.
Beim Fernmeldesatelliten gilt das internationale Radioregle- ment - keine öffentliche Verbreitung von Ausstrahlungen -; Herr Chopard hat darauf hingewiesen. Der öffentliche Emp- fang ist nur mit einer zweifachen Bewilligung erlaubt, einer Bewilligung der zuständigen Instanzen im Empfangsland und derjenigen im Herkunftsland der Ausstrahlungen. Das ist das internationale Recht; das Weltraumabkommen einer- seits und das Radioreglement andererseits.
Das Landesrecht der Schweiz: Sie kennen die Verfassungs- grundlage (Art. 36 Bundesverfassung). Das ist eine Rechts- grundlage, die nicht allein dem Bund ein technisches Regal und damit Kompetenzen im Rahmen der Technik, der Infra- struktur, verleiht. Das Bundesgericht hat in einem Ent- scheid vom 18. Oktober 1980 dargelegt: Der Bund kann von diesem Regal Gebrauch machen, indem er Konzessionen erteilt. Er kann nach Massgabe der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit nicht selbst Radio und Fernsehen betreiben. Er hat hiefür Konzessionen an Dritte zu erteilen. Es handelt sich dabei um einen öffentlichen Dienst. Darauf hat niemand einen Rechtsanspruch. Wenn der Bund - gestützt auf sein Regal - Konzessionen an Dritte erteilt, dann kann er auch diejenigen Programmauflagen machen, die zur Gewährleistung dieses öffentlichen Dienstes not- wendig sind. Der Bund ist auch befugt, die Einhaltung die- ser Programmvorschriften zu überwachen. Natürlich kann es nicht um irgendwelche Programmauflagen gehen, son- dern nur um solche, die erforderlich sind, um die Erfüllung dieses öffentlichen Dienstes zu gewährleisten. Das ist die Interpretation der Verfassungsbestimmung durch das Bun- desgericht. Eine weitere gesetzliche Grundlage bildet das Telegraf- und Telefonverkehrsgesetz, Artikel 1 und die Ver- ordnung dazu, Artikel 14.
Zur Situation in bezug auf Satellitenrundfunk im Ausland. Verschiedene Votanten, Herr Frey als Berichterstatter, die Herren Akeret, Biel und Ziegler haben darauf hingewiesen. Es ist auch ein Argument der Telsat, für ihre Anliegen rasch zu einem Entscheid, wenn möglich einem positiven, zu gelangen, dass man im Ausland bereits im Vorsprung sei. Dem ist nicht so. In Frankreich wurde durch die Regierung beschlossen, dass man Mitte 1985 einen ersten und Anfang 1986 einen zweiten Satelliten in die Umlaufbahn bringen will. Drei Programme sollen ausgestrahlt werden. Die Bundesre- publik Deutschland rechnet ebenfalls mit dem Abschuss eines Satelliten im Jahre 1985, wobei die Nutzungsfragen noch offenstehen. Darüber haben in der Bundesrepublik die Länder zu entscheiden, nicht der Bund. Österreich hat bis anhin noch nichts entschieden, eine spezielle Kommission ist an der Arbeit, die im nächsten Jahr ihren Bericht erstat- ten soll. In Italien werden diese Fragen von der RAI betreut. Wir wissen nicht, wie weit diese Unternehmung mit den Abklärungen ist. Luxemburg: Die dort tätige Gesellschaft verfügt tatsächlich über ein ausführungsreifes Projekt für drei Fernsehprogramme. Zu beachten ist aber, dass der Verwaltungsrat der luxemburgischen Gesellschaft noch nichts entschieden hat. Die Franzosen haben in dieser luxemburgischen Gesellschaft die Mehrheit des Aktienkapi- tals. Und da bestehen natürlich gewisse Überschneidungen mit den eigenen Vorhaben in Frankreich. Wenn der Verwal- tungsrat dieser luxemburgischen Gesellschaft im kommen- den Jahr grundsätzlich positiv beschliesst, rechnet man mit einem luxemburgischen Satellitenfernsehen ab 1987. Das ist die Situation im Ausland.
Nationalrat Biel, Sie haben gesagt, es müsse endlich einmal entschieden werden. Diese Auffassung wird von verschie- denen Seiten vertreten. Alle meinen, entschieden nach den eigenen Vorstellungen! Unter dieser Prämisse drängt man auf einen Entscheid. Zur Frage der Gartenzwerge: Ich habe
Radiodiffusion par satellite
1600
N
6 décembre 1982
noch nie gesehen, dass Gartenzwerge in rauhen Sturmwin- den ihr Leben lassen mussten, aber Riesenbäume immerhin schon. Und beim Satellitenrundfunk geht es doch nicht um eine zwerghafte Erscheinung im Medienwesen, sondern eher um einen Riesenbaum. Ich glaube, die Stürme, die noch auf uns zukommen, die bedürfen einer sorgfältigen Vorausschau, bevor zum Teil irreversible Entscheide getrof- fen werden.
Verschiedene Herren (auch die Kommissionsreferenten Bürer und Frey), haben die Rechtsfragen noch vertieft. Ich möchte dazu kurz Stellung nehmen in Beantwortung der konkreten Ausführungen von Nationalrat Bäumlin. Es ist völlig klar, dass der Bundesrat aus dem Behandlungsan- spruch nach Artikel 4 Bundesverfassung nicht einen Bewil- ligungsanspruch ableitet. Hier geht es nur um die Frage der Rechtsverzögerung: Behandlungsanspruch, Erledigungsan- spruch. Wie aber entschieden wird, das hängt von ganz anderen Kriterien ab. Hier gehen nun die Meinungen stark auseinander. Besteht eine Kompetenz des Bundes, Bewilli- gungen zu erteilen? Wenn man die Kompetenz verneint, dann sind die rechtlichen Folgerungen immer noch nicht klar. Wenn nämlich eine Kompetenz des Bundes fehlt, dann kann daraus abgeleitet werden, dass keine Bewilligung erteilt werden kann. Es kann auch - und der Standpunkt wird vertreten - gesagt werden, dass gar keine Bewilligung nötig sei, dass keine Bewilligungspflicht bestehe, sondern dass die Handels- und Gewerbefreiheit prävaliere.
Man kann auch einen dritten Standpunkt vertreten und sagen, wenn zwar für die Nutzung des Satelliten selbst keine Bewilligungspflicht bestehe, dann bestehe sie nach der Regalnorm mindestens für das, was terrestrisch not- wendig ist für die Nutzbarmachung des Satelliten, also: Bodenstation und allenfalls Verbindung vom Boden zu einem Satelliten. Zu diesen Rechtsfragen muss gesagt wer- den: Die völkerrechtliche Verantwortung und die Haftung liegen beim Bund. Artikel 102 Ziffer 8 gibt dem Bundesrat bestimmte Kompetenzen völkerrechtlicher Natur und Arti- kel 36 der Bundesverfassung würde das mindestens abdek- ken, was aus Bodeneinrichtungen erforderlich ist.
Ein zweites, und damit zu Fragen, die Nationalrat Chopard stellte und die auch von Herrn Bürer aufgeworfen wurden: Zur Nutzung des Fernmeldesatelliten. Wenn über den Fern- meldesatelliten Programme ausgestrahlt und auf dem Boden in der Schweiz empfangen werden sollen, dann bedarf das einer besonderen Empfangsvorrichtung. Eine solche Empfangsvorrichtung ist in den technischen Bewilli- gungen, welche die PTT für die Kabelnetzunternehmen zu erteilen hatte, nicht eingeschlossen. Nach Auffassung des Bundesrates bedürfen derartige Bewilligungen für Kabel- netzveranstaltungen - für die Schaffung von Empfangssta- tionen für Sendungen über Satellit - einer zusätzlichen Bewilligung. Wir haben keine rechtliche Ordnung hierfür, weil sich diese Frage in der Vergangenheit nicht stellte. Dass aber der Bund kompetent ist, diese rechtliche Ord- nung zu schaffen, das ergibt sich nach meiner Überzeu- gung wieder aus Artikel 36 der Bundesverfassung, denn hier geht es darum, eine Einrichtung zu schaffen im Rah- men des Regalbereiches des Bundes. Wir haben nun eine Verordnung zu Handen des Bundesrates entworfen, der diese Fragen regeln soll im Sinne einer Bewilligungspflicht für die Übernahme von Sendungen für Kabelnetze ab Fern- meldesatelliten.
Kann eine Polizeigeneralklausel angerufen werden für den Erlass von Vorschriften auf diesem Gebiet? Dazu nicht eine vom Bundesrat genehmigte, sondern meine persönliche Meinungsäusserung: Soweit es um den Schutz besonderer Rechtsgüter geht, kann eine Polizeigeneralklausel durchaus auch für den Erlass von Vorschriften herangezogen werden. Soweit es aber darüber hinaus einfach um die Sicherung eines öffentlichen Dienstes geht, zum Beispiel eben im Rahmen von Artikel 36 der Bundesverfassung, genügt die polizeiliche Generalklausel wohl nicht, um inhaltliche Vor- schriften zu erlassen.
Ich komme zum Schluss, wie die Lage heute aus bundesrät- licher Sicht etwa beurteilt werden kann - Nationalrat Zbin-
den hat es unterstrichen -: Es besteht für den Bundesrat in bezug auf die vorliegenden Gesuche eine Behandlungs- pflicht, nicht eine Bewilligungspflicht. Artikel 4 BV verlangt, dass innert nützlicher Frist zu diesen Gesuchen Stellung genommen wird.
Der Bericht der Kommission Kopp zur Mediengesamtkon- zeption stellt eine wohlfundierte Arbeit, eine nützliche Gesamtschau dar, von der sich der Bundesrat nicht distan- zieren wird, weil sie ihm Jalons gibt für die Beurteilung gesamtmedialer Fragen. In der MGK waren übrigens der Telsat nahestehende Kreise durchaus auch vertreten, Nationalrat Biel. Die MGK misst dem Satellitenrundfunk heute keine vorrangige Priorität, also keine vordergründige Dringlichkeit zu. Die Kriterien, die der Bundesrat zu berück- sichtigen hat, sind solche rechtlicher Natur, dann medien- politische, diese stehen im Vordergrund, sind aber nicht die alleinigen, denn Nationalrat Biel hat mit Recht auf die wirt- schaftlichen Kriterien hingewiesen - direkte Arbeitsplätze, die in Frage stehen -, industrielle Interessen, Werbemög- lichkeiten, insbesondere für die Erschliessung von Märkten für schweizerische Produkte auch im Ausland usw .; nicht zu vergessen sind auch die staatspolitischen Gesichts- punkte. Denken wir einmal mehr an die Vielfalt der Schweiz und an unsere ganz besondere politische Struktur mit der dreistufigen Referendumsdemokratie und den daherigen Anforderungen an Information und andere Bereiche.
Es stellt sich die Grundsatzfrage: soll Gebrauch gemacht werden vom Satellitenrundfunk? Besteht ein Bedürfnis? Die Herren Früh, Robbiani und Akeret haben dazu Interessan- tes gesagt. Die Frage stellt sich für morgen, aber auch für übermorgen. Wir gehen auf das Zeitalter der Glasfasertech- nologie zu, die eine unendliche Verfielfältigung der Versor- gungsmöglichkeiten gegenüber heute mit sich bringen wird, wenn sie einmal technisch greifbar ist. Wenn wir das Bedürfnis bejahen, dann weist die MGK einem Satelliten- rundfunk bestimmte Funktionsakzente zu. Der Bundesrat überlegt sich, ob nicht die ganze elektronische Medienver- sorgung nach drei Ebenen strukturiert werden könnte; nach einer national-sprachregionalen Ebene mit einem Grundversorgungsauftrag (national ausgerichtet, Klammer- funktion), einer lokal-regionalen Ebene mit lokaler Bezogen- heit, wobei lokal nicht einfach geographisch und technisch zu verstehen ist, sondern vor allem nach dem Sendeinhalt und der Versorgung bestimmter kleiner Räume mit für sie wesentlichen Inhalten an Information, aber auch an Kultur und Unterhaltung. Die dritte wäre die Satellitenebene, allen- falls im Sinne einer Ergänzung, schwergewichtig für Bot- schaften nach aussen; denn ich teile die Meinung, die Nationalrat Früh äusserte, einfach «more of the same» kann wohl nicht eine sinnvolle Nutzung bedeuten, damit wir nur mehr anbieten, nachdem wir bereits ein terrestrisches Ver- sorgungssystem haben, das - die Herren Referenten haben es gesagt - eine weite Abdeckung bringt.
Wenn man das Bedürfnis oder die Zweckmässigkeit ver- neint, dann stehen wir vor der Frage, die die Herren Roth und Oehler insbesondere namhaft machen: Wollen wir blosse Empfänger von Satellitenrundfunk sein? Ich teile die Auffassung, dass der Satellitenrundfunk kommt; dann wer- den wir einfach Satellitenrundfunk entgegennehmen im Sinne einer Vervielfachung von Programmangeboten gegenüber heute. Dann werden wir bestrahlt und bewor- ben, ohne aktiv in dieser neuen Dimension mitwirken zu können. Wenn das Bedürfnis aber bejaht wird, dann sind Fragen zu klären in bezug auf die Netzträgerschaft, in bezug auf den Programmauftrag, das Finanzierungsmodell, die Werbung und - was Herr Akeret herausgestellt hat, ich bin ihm sehr dankbar dafür - den Querbezug zur Presse. Der Bundesrat wird auch in diesem Bereich keinen Ent- scheid treffen, der Bewährtes, Nützliches, Unabdingbares in unserer Medienversorgung durch irgend etwas Neues ablöst, nur damit wir vom Neuen Gebrauch machen; denn die technische Machbarkeit allein gibt noch keine Legitima- tion für die Gebrauchmachung davon; die Nützlichkeit und die Notwendigkeit sind insgesamt zu beurteilen. Eine vielfäl- tige, breit gestreute Presse ist für unsere vielfältige und
1601
Satellitenrundfunk
breit gestreute, über 3000 Körperschaften umfassende Referendumsdemokratie unabdingbar. Bei allen neuen Medien, ob das den Lokalbereich oder den Satellitenbe- reich betrifft, ist auf die Auswirkungen auf die Presse unbe- dingt Rücksicht zu nehmen.
Zur Frage der Trägerschaft und zu den Ausführungen von Nationalrat Magnin: Der Bundesrat bleibt dabei. Wir denken nicht an eine Monopolstellung. Wir begrüssen die Bestre- bungen, die im Gange sind (Telsat, SRG und andere Kreise), zu einer breiteren Trägerschaft zu gelangen.
Eine letzte Feststellung: Wir sind der Meinung, dass eine internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet unbe- dingt angestrebt werden muss, mindestens im Bereiche der Werbung. Da gilt es Limiten zu setzen, und die können nur international gültig gesetzt werden, wenn möglich aber auch im Zusammenhange mit der Programmgestaltung. Jalons für derartige Grundsatzentscheide, die der Bundes- rat zu treffen hat, sind in der Mediengesamtkonzeption vor- handen. Ihre öffentliche Diskussion und Meinungsäusserun- gen von kompetenter Stelle können dem Bundesrat dienlich sein. Eines wird für den Bundesrat gelten: Er kann nicht allein deshalb positiv entscheiden, weil Satellitenrundfunk machbar ist, sondern nur dann die Nutzung dieser techni- schen Möglichkeit bejahen und Konzessionen erteilen, wenn ihm das aus einer Gesamtschau als medien-, staats- gesellschaftspolitisch, aber auch als wirtschaftlich richtig erscheint. Für den Bundesrat wird auf diesem Gebiet auch weiterhin gelten, dass Sorgfalt vor Zeitdruck kommt. Es geht darum, im Interesse von uns allen eine Freiheit in Ord- nung zu gewährleisten.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, von ihrem Bericht Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlossen.
81.223
Parlamentarische Initiative Stellenplafonierung. Bundesgesetz Initiative parlementaire Plafonnement des effectifs du personnel. Loi
Bericht und Gesetzesentwurf der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 19. Mai 1981 (BBI II, 685)
Stellungnahme und Anträge des Bundesrates vom 28. Oktober 1981 (BBI III, 929)
Rapport et projet de loi de la Commission de gestion du Conseil national du 19 mai 1981 (FF 11, 662)
Avis et propositions du Conseil fédéral du 28 octobre 1981 (FF III, 900)
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Carobbio Nichteintreten
Antrag Hubacher
Rückweisung an den Bundesrat (gemäss Bericht des Bun- desrates)
Antrag Jelmini
Rückweisung an die Kommission, um zu einer flexibleren Lösung zu gelangen, indem den verschiedenen Zweigen der Verwaltung und der Regiebetriebe Rechnung getragen wird, und um zu überprüfen, ob dieses Ziel nicht ohne Aus- arbeitung eines Gesetzes erreicht werden kann.
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Carobbio Ne pas entrer en matière
Proposition Hubacher Renvoi au Conseil fédéral (selon le rapport du Conseil fédé- ral)
Proposition Jelmini
Renvoi à la commission afin d'obtenir une solution plus fle- xible, tenant compte des différentes branches de l'admini- stration et des régies et de réexaminer si ce but ne peut être atteint sans l'élection d'une loi.
Schärli, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommis- sion legt Ihnen für einmal nicht nur einen Bericht vor, der Vergangenes untersucht und Empfehlungen an den Bun- desrat richtet, sondern die Kommission bringt heute eine kleine Gesetzesvorlage. Es geht heute darum, Grundsätze für die Zukunft aufzustellen, die nur auf Gesetzesstufe geregelt werden können. Worum geht es? In zwei Worten gesagt um folgendes: um die Wirtschaftlichkeit der Verwal- tung und um die Kontrolle des Parlamentes über diese Wirt- schaftlichkeit.
Konkret geht es um die Fortsetzung der Stellenplafonierung im Bund, die im Jahre 1974 als Teil eines Sparpaketes unter dem Namen «Personalstopp» eingeführt worden ist. Diese hat jedoch seit 1980 keine gesetzliche Grundlage mehr. Die Kommission ist aufgrund ihrer Arbeit zur Überzeugung gelangt, dass die Stellenplafonierung ein unersetzliches Hilfsmittel zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in der Ver- waltung ist. Sie übernimmt die Funktion des Konkurrenz- drucks in der privaten Wirtschaft. Sie ist somit nicht bloss eine zeitlich beschränkte Massnahme zur Überbrückung einer momentanen Finanzknappheit des Bundes, vielmehr sind die Anliegen, denen sie dient, von dauernder staatspo- litischer Bedeutung. Deshalb gilt es, für die Zukunft eine Form zu finden und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine praktikable Weiterführung der Plafonierung gestattet. Unsere Untersuchung, über die wir Sie im Bericht zur Initia- tive vom 19. Mai des letzten Jahres orientiert haben, hat ergeben, dass die Vorteile der Stellenplafonierung die Nachteile eindeutig überwiegen. Die Geschäftsprüfungs- kommission verschliesst ihre Augen keineswegs vor den Belastungen, die der Personalmangel stellenweise in der Bundesverwaltung bringt. Da und dort lassen sich auch echte Engpässe feststellen. Gerade dort, aber darüber hin- aus in der ganzen Bundesverwaltung, wird von unseren Beamten in der Regel gute, effiziente Arbeit geleistet, und ich möchte die Gelegenheit benutzen, dem Bundesperso- nal dafür ausdrücklich zu danken.
Dieses grundsätzliche Vertrauen, das wir hier dem Bundes- personal entgegenbringen, entbindet uns aber nicht von der Pflicht, alle Mittel auszuschöpfen, die eine wirtschaftli- che Führung der Verwaltung ermöglichen. Als solches Mit- tel hat sich die Stellenplafonierung bewährt. Sie soll daher bestehen bleiben, aber in einer flexibleren Form als bis heute.
Dazu ist aus folgenden Gründen eine gesetzliche Regelung nötig. Wird die Weiterführung der Plafonierung vollständig der jährlichen Neufestsetzung im Rahmen der Behandlung der Voranschläge überlassen, so besteht die Gefahr, dass das Instrument in wenig kontrollierter Weise entwertet wird. Dies ist spätestens dann zu fürchten, wenn sich die Finanz- lage des Bundes verbessern sollte. Wird hingegen die grundsätzliche Bedeutung der Kontrolle des Stellenbestan- des der Verwaltung durch das Parlament anerkannt, so sollte sich diese Kompetenz nicht allein auf das Budget- recht der Bundesversammlung abstützen, das für die Fest- setzung der Zahl der Stellen keine zweifelsfreie Grundlage abgibt.
Wichtiger noch ist aber der Umstand, dass seit Ablauf der ursprünglich gesetzlichen Grundlage in der Verwaltung von Jahr zu Jahr die Hoffnung gehegt wird, die Plafonierung werde demnächst aufgehoben oder doch erheblich gelok- kert. Und dies führt natürlich zur Versuchung, Rationalisie-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsprüfungskommission. Satellitenrundfunk Commission de gestion. Radiodiffusion par satellite
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.049
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.12.1982 - 15:30
Date
Data
Seite
1586-1601
Page
Pagina
Ref. No
20 011 002
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.