Verwaltungsbehörden 30.11.1982 eite Sitzung - Deuxième séance
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983
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Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 30. November 1982, Vormittag Mardi 30 novembre 1982, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Eng
82.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1982 Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1982 Beschlussentwurf siehe Seite 62 der Botschaft Projet d'arrêté voir page 62 du message
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Hofmann, Berichterstatter: Ich orientiere Sie in möglichst gestraffter Form über die Beratungen des Voranschlages 1983 in Ihrer Finanzkommission. Die Sektionspräsidenten werden in der Detailberatung bei den einzelnen Departe- menten jeweils kurz über die wichtigsten Feststellungen der Sektionen Aufschluss erteilen. Ich werde deshalb in meiner zusammenfassenden Darstellung auf diese Einzel- fragen nicht eingehen.
Einleitend einige Worte zur Arbeit Ihrer Kommission. Über den Werdegang des Voranschlages 1983 liess sich Ihre Kommission bereits im Mai (bei Abnahme der Staatsrech- nung) und im September durch den Vorsteher des Finanz- departementes orientieren. Aufgrund der damals erhaltenen Informationen organisierte die Kommission ihre Arbeit. Sie stellte wie üblich Richtlinien auf, die zuhanden der sieben Sektionen jene Schwerpunkte festhielten, die bei der Prü- fung der einzelnen Budgetabschnitte zu beachten waren. Damit wurde eine einheitliche Prüfungsmethode sicherge- stellt. Die wichtigsten, für die Sektionsarbeit verbindlichen Vorgaben lauteten:
Im Transferbereich war abzuklären, welche Positionen auf dem Voranschlagsbetrag 1982 plafoniert oder herabge- setzt werden können, ohne dass dadurch gesetzliche Bestimmungen verletzt noch geltende Verträge gebrochen werden.
In ausgewählten Subventionsbereichen war das Kosten- Nutzen-Verhältnis zu untersuchen, und zwar hinsichtlich all- fälliger komplizierter Verfahrensregelungen mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand.
Es war den Ursachen grösserer Abweichungen zwi- schen Finanzplan und Voranschlag nachzugehen.
Es waren sämtliche Begehren um neue Verpflichtungs- kredite besonders kritisch zu überprüfen.
Jede Sektion hatte den Auftrag, die ihr zugewiesenen Budgetpositionen im Lichte der weiteren Entwicklung bis 1986 zu beurteilen.
Schliesslich waren je Sektion eine Reihe von Sonderfra- gen zu beantworten.
Die Kommission und die Sektionen wendeten für die Prü- fung des Voranschlages 1983 76 Sitzungsstunden auf. Die den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung gestellte Doku- mentation war rund 1500 Seiten stark. Hinzu kamen die im Sekretariat bereit gehaltenen detaillierten Eingaben der Dienststellen zu den rund 3000 Budgetpositionen, Doku-
mente, die jeweils in einem den Sitzungen vorgeschalteten Aktenstudium zu konsultieren waren.
Es versteht sich von selbst, dass die Bearbeitung dieser Papierberge eine gute Arbeitsteilung sowohl in der Kom- mission als auch in den Sektionen voraussetzt. Jedes ein- zelne Mitglied hat seinen Teil an Verantwortung selbst zu tragen. Soviel zur Organisation unserer Arbeit. Das ursprüngliche Ziel der Kommission, nämlich das Defizit des Voranschlages 1983 wesentlich unter 1 Milliarde Franken zu senken, konnte nicht erreicht werden. Aus Gründen, die noch zu erläutern sein werden, musste der Voranschlag im wesentlichen so belassen werden, wie er vom Bundesrat vorgelegt wurde.
Ich komme zu den wichtigsten Kennzahlen des Voranschla- ges 1983.
Der Finanzvoranschlag, der entscheidend ist für die Beurteilung der Auswirkungen des Bundeshaushaltes auf die Haushalte der Kantone und auf den Wirtschaftskreislauf, rechnet nach der Vorlage des Bundesrates mit einem Aus- gabenüberschuss von 971 Millionen Franken. Die Anträge, die wir Ihnen unterbreiten, bringen lediglich eine Verbesse- rung um rund 14 Millionen Franken. Das Defizit beträgt aber bei ihrer Annahme immer noch 954 Millionen Franken.
Der Gesamtvoranschlag, der auch die buchmässigen Vermögensveränderungen berücksichtigt, schliesst mit einem Reinaufwand von 1691 Millionen Franken (Vorlage des Bundesrates) ab. Ins Gewicht fallen dabei neben Abschreibungen, Einlagen zweckgebundener Einnahmen in Rückstellungen usw. besonders die Leistungen des Bun- des an die Eidgenössische Versicherungskasse von rund 560 Millionen Franken sowie die Abtragung des restlichen Bundesvorschusses für den Nationalstrassenbau.
Der Fehlbetrag der Bilanz wird damit Ende 1983 auf 17,7 Milliarden Franken ansteigen. Er wird sich somit seit 1978 mehr als verdoppelt haben. Diese Entwicklung widerspricht ganz eindeutig der Verfassungsvorschrift von Artikel 42bis, die unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage eine Abtra- gung des Bilanzfehlbetrages verlangt.
Um die Höhe des Defizits nimmt die Verschuldung des Bundes zu, was wiederum zu einem Anstieg der Zinsausga- ben führen wird.
Das sind kurz zusammengefasst die Fakten. Wie sind sie zu interpretieren?
Ich habe einleitend erwähnt, es sei noch im Herbst das Ziel Ihrer Finanzkommission gewesen, dem Rat einen Voran- schlag mit einem wesentlich tieferen Ausgabenüberschuss vorzulegen. Der sich für unsere Wirtschaft immer mehr ver- düsternde Horizont liess indessen eine Komprimierung der Ausgaben - sie hätte zwangsläufig den Investitionsbereich treffen müssen - nicht zu. Mit Blick auf die vielen mit Schwierigkeiten kämpfenden Unternehmen unseres Landes stellt sich heute vielmehr die Frage, ob nicht Arbeitsbe- schaffungsmassnahmen eingeleitet werden sollten. Der Rat wird sich aufgrund entsprechender Vorstösse mit diesem Problem noch einlässlicher auseinanderzusetzen haben. Der Voranschlag 1983 selbst enthält keine Kredite für zusätzliche Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft im Sinne eigentlicher Arbeitsbeschaffungsprogramme.
Wir bewegen uns im Spannungsfeld zwischen konjunktur- politisch begründeten Forderungen nach zusätzlichen Aus- gaben einerseits und dem mittelfristigen Ziel eines ausge- glichenen Bundeshaushaltes andererseits. Dies macht die schwierige Aufgabe, die wir uns mit der Sanierung des Haushaltes gestellt haben, nicht leichter. Bei nüchterner Betrachtung müssen wir feststellen, dass wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind.
Welche Note verdient der Voranschlag 1983? Für sich allein betrachtet, d. h. ohne Berücksichtigung der Haushaltper- spektiven 1984 bis 1986, vermag der Voranschlag wohl nie- manden zu befriedigen. Der Vorsteher des Finanzdeparte- mentes sprach gar von einem bedrückenden und entmuti- genden Ergebnis. Bezieht man indessen die gleichzeitig mit dem Voranschlag vorgelegten Haushaltperspektiven, auf
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die ich noch zu sprechen kommen werde, in diese Beurtei- lung ein, und berücksichtigt man die gegenwärtige wirt- schaftliche Situation unseres Landes, dann wird man das vorliegende Budget als vertretbar bezeichnen dürfen.
Die Finanzkommission anerkennt jedenfalls die Sparbemü- hungen des Bundesrates und der Verwaltung. Sie kommen unter anderem im Ausgabenwachstum von 4,1 Prozent zum Ausdruck, das unter der durchschnittlichen Teuerungsrate liegt. Das unter den Finanzplanzahlen liegende Resultat ist um so bemerkenswerter, als unter verschiedenen Titein beträchtliche zusätzliche Aufwendungen in den Voran- schlag aufgenommen werden mussten. Stichworte wie Exportrisikogarantie, Impulsprogramm, Teuerungszulagen, Preiserhöhungen in der Landwirtschaft, zunehmendes SBB-Defizit mögen das verdeutlichen.
Im weiteren führten unter anderem der hohe Dollarkurs und die geringere Gewinnablieferung der PTT zu einer Ver- schlechterung des Budgets. Ohne diese unerwarteten Aus- schläge hätte das Defizit wesentlich unter 1 Milliarde Fran- ken gesenkt werden können.
Ist das Budget 1983 realistisch? Die dem Voranschlag zugrunde liegenden volkswirtschaftlichen Eckwerte datie- ren vom Sommer 1982. Damals rechnete man für 1983 wie- der mit einem bescheidenen wirtschaftlichen Aufschwung. Im Lichte der heutigen Einschätzung der allgemeinen Wirt- schaftsentwicklung ist festzuhalten, dass insbesondere die als konjunkturempfindlich geltenden Einnahmen aus der Warenumsatzsteuer mit 6,4 Milliarden optimistisch veran- schlagt sind. Es lag denn auch in unserer Kommission der Antrag vor, den vorerwähnten Budgetbetrag um 100 Millio- nen Franken zu senken. Die Kommission hielt indessen nach einlässlicher Abklärung ein Belassen auf 6,4 Milliarden als vertretbar, braucht es doch verhältnismässig wenig, Bewegungen in dieser Grössenordnung auszulösen, die übrigens durchaus noch im normalen Streubereich liegen. Generell bleibt aber festzuhalten, dass wichtige Einnahmen- positionen auf optimistischen Annahmen basieren und dass somit negative Überraschungen nicht auszuschliessen sind. Einnahmenwunder, wie wir sie 1981 erlebten und wie sie sich, wenn auch in bescheidenerem Ausmasse, auch für das laufende Jahr (Rechnung 1982) noch abzeichnen, dür- fen wir für 1983 jedenfalls mit Sicherheit nicht erwarten.
Trägt der Voranschlag der gegenwärtigen Wirtschaftslage Rechnung? Dem vorliegenden Budget dürfen bemerkens- werte konjunkturelle Impulse zugebilligt werden. Bundes- weit gesehen wird bei den Investitionen nicht bloss eine Verstetigung der Ausgaben, sondern eine tendentiell anti- zyklisch wirkende Zunahme angestrebt. Unter Einschluss der Betriebe (PTT und SBB) soll das Investitionsvolumen (Darlehen, Beteiligungen, Investitionsbeiträge usw. einge- schlossen) von 6,5 Milliarden im Jahre 1982 auf rund 7 Mil- liarden im Jahre 1983 erhöht werden. Im weiteren kann auf die Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven der privaten Wirtschaft, den stark erhöhten Vorschuss an die Exportrisi- kogarantie, den um 33 Millionen aufgestockten Kredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen hingewie- sen werden. Die diesbezüglichen Bemühungen des Bun- desrates verdienen Anerkennung.
Sind die Sparmöglichkeiten im Bundeshaushalt ausge- schöpft? Wer Gelegenheit hat bzw. wem die Aufgabe über- bunden ist, die rund 3000 Budgetpositionen im einzelnen näher zu untersuchen, der wird bestätigen dürfen, dass die Bundesmittel alles in allem im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zweckmässig eingesetzt werden und dass mit ihnen im grossen und ganzen haushälterisch umgegan- gen wird. Wir wollen aber auch festhalten, dass unsere Ver- waltung durch den vom Parlament und Volk verlangten Sparzwang bisher keineswegs in unzumutbarer Weise in ihrem Handeln eingeschränkt worden wäre, wie dies etwa behauptet wird; noch gibt es manche Budgetposition, die ihr heimlich angesetztes Fett über die verschiedenen Spar- runden retten konnte. Zugegeben, es sind nicht mehr sehr gewichtige Polster, und die Rückführung solcher Kredite auf das vertretbare Mass wird nicht spektakuläre Ergeb- nisse bringen. Aber hinter jedem Budgetbetrag, und sei er
noch so klein, steht ein Verwaltungsapparat, der nicht sel- ten unverhältnismässig hohe Kosten verursacht.
Ihre Finanzkommission musste erneut bei verschiedenen Budgetpositionen feststellen, dass sich die entsprechen- den Bundesleistungen heute nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang rechtfertigen lassen. Dass die Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sind, ändert nichts an dieser Feststellung. Was vor einigen Jahren noch tragbar gewesen sein mag, muss unter den heutigen Umständen gestrichen werden.
Die Finanzkommission fordert daher den Bundesrat auf, im Blick auf das Budget 1984 die einzelnen Budgetpositionen erneut durchkämmen zu lassen und soweit verantwortbar rechtzeitig Gesetzesänderungen für Einsparungen vorzu- schlagen. Die Finanzkommissionen selbst haben in den letzten Jahren zahlreiche Einsparungsmöglichkeiten aufge- zeigt. Der uns etwa gemachte Vorwurf, wir würden nie sagen, wo gespart werden soll, ist somit nicht am Platz. Diese Feststellung habe ich im Auftrag Ihrer Finanzkommis- sion vor unserem Rate anzubringen.
Und nun einige Ausführungen zu den Personalausgaben und zur Arbeitszeitverkürzung: Der Bundesrat verlangt mit dem Voranschlag 1983 für eine erste Rekrutierungsquote von zusätzlichem Personal im Hinblick auf die von ihm ab 1. Januar 1984 vorgesehene Arbeitszeitverkürzung 5,1 Mil- lionen Franken. Eine grosse Mehrheit der Finanzkommis- sion beantragt Streichung dieses Kredites.
Dieser Antrag ist das Ergebnis einer nüchternen Lagebeur- teilung. Er hat nichts zu tun mit Personalfeindlichkeit, viel- mehr ist er Ausdruck der Sorge um die künftige Entwick- lung der Bundesfinanzen. Und selbstverständlich spielte bei der Beurteilung dieses Kreditbegehrens die gegenwärtige wirtschaftliche Lage eine entscheidende Rolle.
Welches wäre der Preis, den wir für die vom Bundesrat am 25. August 1982 beschlossene Arbeitszeitverkürzung zu bezahlen hätten? Für den ganzen Bundesbereich werden 4110 zusätzliche Stellen angefordert, was allein an Gehäl- tern Mehrbelastungen von total 229 Millionen Franken, ver- teilt auf die Jahre 1982 bis 1986, brächte. Dazu kämen selbstverständlich die auch nicht unbeträchtlichen Infra- strukturkosten. Der Preis dieser Operation ist für die Mehr- heit der Kommission unter den heutigen Umständen nicht akzeptabel. Aufwendungen dieser Grössenordnung würden nicht nur die Bundeskasse überfordern, sie passten auch nicht in das gegenwärtige wirtschaftliche Klima.
Manche Mitglieder unserer Kommission, die zurzeit eine Arbeitszeitverkürzung ablehnen, sind nicht grundsätzlich gegen eine Arbeitszeitverkürzung. Sie erachten aber den Zeitpunkt für eine solche Massnahme als denkbar ungün- stig. In einer wirtschaftlichen Phase, in der viele in unserem Lande sich verunsichert fühlen, in der viele um ihren Arbeitsplatz bangen, würde es von einer breiten Öffentlich- keit nicht verstanden, wenn das Parlament beträchtliche Mittel für eine weitere Verbesserung der Arbeitsbedingun gen des Bundespersonals freigäbe.
Bei dieser Beurteilung vergessen wir nicht, dass der Bund über sehr gutes Personal verfügt, das seine Leistungen zuverlässig und treu erbringt. Wir wissen um den hohen Stellenwert dieser Tatsache. Doch es darf andererseits auch beigefügt werden, dass das Bundespersonal in man- chen Belangen einen überdurchschnittlich guten Arbeitge- ber hat. Stichworte wie Sicherheit des Arbeitsplatzes, Ver- sicherungskasse, Ferienregelung usw. mögen das verdeut- lichen. Wir glauben, dass Leistung und Gegenleistung stim- men.
Ich will an dieser Stelle nicht im einzelnen auf alle Aspekte der Problematik Arbeitszeitverkürzung eintreten. Die Dis- kussion wird ohne Zweifel Gelegenheit bieten, alle damit verbundenen Fragen gründlich auszuloten. Stimmt der Rat unserem Antrag zu, wird der Bundesrat all diese Probleme noch einmal sorgfältig überdenken müssen.
Und nun ein Wort zu den Verpflichtungskrediten. Mit dem Voranschlag 1983 ersucht der Bundesrat um die Bewilli- gung neuer Verpflichtungskredite im Ausmass von rund 1,4 Milliarden Franken. Wie sich diese aufteilen, ist aus der
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Tabelle auf Seite 56* ersichtlich. Zu diesen vom Parlament jeweils mit dem Voranschlag zu bewilligenden Verpflich- tungskrediten kommen jene dazu, die das Jahr hindurch mit separaten Bundesbeschlüssen gutgeheissen werden. Eine Gesamtübersicht finden Sie auf den Seiten 126* bis 128 *. Die Verpflichtungskredite von heute sind die Zahlungskre- dite von morgen. Will man die Ausgabenentwicklung künfti- ger Jahre in den Griff bekommen, muss auch bei der Bewil- ligung neuer Verpflichtungskredite Zurückhaltung geübt werden.
Diese Forderung gilt nicht nur für die jeweils mit dem Vor- anschlag anbegehrten Verpflichtungskredite, sie stellt sich ebenso gebieterisch hinsichtlich der zahlreichen Vorlagen, die wir das Jahr hindurch oft in recht grosszügiger Weise verabschieden.
Neben zwei konkreten Kürzungsanträgen (ich verweise auf die Fahne) schlagen wir Ihnen deshalb vor, 10 Prozent der gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses zum Voranschlag anbegehrten Verpflichtungskredite zu sperren bis nach der Behandlung des Berichtes über die Finanzplanung in der Märzsession des nächsten Jahres.
Einige Bemerkungen zum Bericht über die Finanzplanung 1984 bis 1986: Auftragsgemäss hat der Bundesrat zusam- men mit dem Voranschlag 1983 Bericht und Antrag darüber erstattet, mit welchen weiteren einschneidenden Eingriffen in die Ausgabenstruktur des Bundes er den Haushaltsaus- gleich in der nächsten Legislaturperiode erreichen und wie er insbesondere die verschiedenen Ausgabenmechanismen besser in den Griff nehmen will. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile: die Haushaltsperspektiven 1984 bis 1986 und das Sanierungsprogramm des Bundesrates.
Die Haushaltsperspektiven zeigen kein erfreuliches Bild. Auch unter günstigen Voraussetzungen ist bis 1986 mit Defiziten in der Grössenordnung von 1,3 Milliarden zu rech- nen. Hinzu kommt, dass sich die Perspektivzahlen auf die nächste Legislaturperiode beziehen, für die noch keine Regierungsrichtlinien bestehen.
Nach der von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Finanzplanmotion soll diese Haushaltlücke vorrangig durch Massnahmen auf der Ausgabenseite geschlossen werden. Das vom Bundesrat vorgelegte Sanierungsprogramm geht von folgenden Grundsätzen aus:
keine Symptomtherapie, sondern strukturelle Entlastun- gen;
Opfersymmetrie unter den grossen, expansiven Aufga- bengebieten;
keine neuen Vorhaben ohne Sicherstellung der Finanzie- rung.
Das Sanierungsprogramm sieht, wie es verlangt wurde, ein- schneidende Eingriffe in die Ausgabenstruktur des Bundes vor. Wie nicht anders zu erwarten war, haben die Vor- schläge des Bundesrates bereits heftige Reaktionen ausge- löst.
Ihre Finanzkommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass das vom Bundesrat den Räten zur Kenntnisnahme vorgelegte Konzept einer sehr eingehenden Prüfung bedarf. Der Bericht des Bundesrates wirft bedeutende poli- tische Fragen auf, die auszudiskutieren Zeit erfordert. Wir beantragen Ihnen deshalb, auf diesen Bericht in der nun laufenden Session nicht einzutreten und dessen Behand- lung auf die kommende Märzsession zu verschieben.
Die Finanzkommissionen des National- und des Ständera- tes sehen vor, dem Bericht Mitte Februar eine zweitägige Sitzung zu widmen. Mit der Verschiebung werden aber auch die Fraktionen in die Lage versetzt, sich mit den Absichten des Bundesrates einlässlich auseinanderzuset- zen. Es sollte unser Ziel sein, im Gespräch unter den Frak- tionen wenn immer möglich einen Konsens anzustreben, damit im März eine von der Mehrheit der Parteien getra- gene Lösung der schwierigen Probleme gefunden werden kann. Wir sind uns bewusst, dass das nicht leicht sein wird. Wenn uns aber eine Lösung nicht gelingt, dann zählen wir alle zu den Verlierern.
Schlussbetrachtungen: Der Voranschlag 1983 widerspiegelt
wie seine Vorgänger deutlich die bekannten strukturellen Schwächen unseres Haushaltes. Trotz ernsthafter Sparbe- mühungen wachsen die Ausgaben nach wie vor schneller als die Einnahmen. Die grosszügige Ausgabenpolitik der sechziger und der siebziger Jahre fordert heute ihren Tri- but, es werden uns die damals ausgestellten Checks prä- sentiert, die alle einzulösen uns je länger je weniger möglich sein wird. Die dringend notwendige Kurskorrektur ist indes- sen, wie wir heute feststellen müssen, kurzfristig nicht zu verwirklichen.
Defizite, die nach wie vor in die Milliarden gehen, lassen sich nur wegbringen, wenn wir den Bund von der Finanzie- rung von Aufgaben entlasten können. Das erfordert bedeu- tende politische Entscheide. Daran sollten wir denken, wenn neue Regierungsrichtlinien zur Diskussion stehen.
Die weitere Entwicklung unserer Wirtschaft wird zudem zei- gen, ob und wie weit unsere Anstrengungen zur Erreichung des Haushaltgleichgewichtes durch noch wichtigere Ziel- setzungen, wie beispielsweise die Erhaltung der Vollbe- schäftigung, gehemmt bzw. durchkreuzt werden.
Noch ein Wort des Dankes an den Bundesrat und die Ver- waltung: Die Art und Weise, wie Bundesrat und Verwaltung sich für eine Beschränkung des Ausgabenwachstums ein- gesetzt haben, fand in unserer Kommission Anerkennung. Wer sich die Mühe nimmt, den Voranschlag näher zu analy- sieren, wird feststellen, dass das vorliegende Resultat nur durch grosse Anstrengungen des Bundesrates und der Verwaltung zu erzielen war.
Unser besonderer Dank gilt dem Vorsteher des Finanzde- partementes für seinen persönlichen Einsatz, aber auch der Eidgenössischen Finanzverwaltung für die vorzügliche Unterstützung der Kommissionsarbeit.
Einen weiteren Dank richten wir an das Sekretariat der Finanzkommission, an Herrn Fritz Bucher und seinen Stab, für die grosse und wertvolle Arbeit, die sie im Dienste der Finanzkommission erbringen.
Eintreten auf das Budget ist obligatorisch. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
M. Barchi, rapporteur: Le Conseil fédéral, dans son mes- sage concernant le budget de la Confédération suisse pour l'année 1983, constate que «vu la persistance des déficits élevés, le résultat du budget de 1983 n'est pas satisfaisant» et que la situation budgétaire que l'on prévoit ces pro- chaines années est caractérisée par une persistance de déficits élevés. Cela signifie que nous sommes encore très loin d'un assainissement des finances fédérales. Partant, il aurait été judicieux de discuter le budget avec le rapport sur la planification financière pour les années 1984/1986 que le Conseil fédéral a présenté en octobre 1982, donnant suite à une motion approuvée par les Chambres fédérales pendant la session d'hiver 1981.
En effet, les perspectives financières 1984/1986, même si elles suscitent plusieurs critiques, comme l'a également dit le président M. Hofmann, sont un instrument très important pour examiner et apprécier le budget. Il est très difficile d'apprécier le développement des dépenses globales, de groupes spécifiques de dépenses ou de certaines dépenses particulières sans connaître les relations entre la situation actuelle et les prévisions à moyen terme.
Le Conseil fédéral, il faut le reconnaître, a fait un gros effort pour comprimer les dépenses soit dans les budgets des dernières années, soit dans le présent budget. Le Conseil fédéral confirme, dans son message, avoir effectué une réduction de l'ordre de 300 millions au total en examinant les demandes des départements, cela bien que ces der- niers aient calculé leurs crédits au plus juste. Dès lors, il ne reste pratiquement plus de marge de manœuvre pour une politique exclusivement budgétaire. La marge de manœuvre serait de toute façon restreinte par le fait que chaque année peuvent survenir des dépenses extraordinaires imprévues et des diminutions de recettes, surtout dans une période de ralentissement de la conjoncture économique avec des pointes de récession. Par conséquent, il est très difficile d'influencer la politique financière par l'examen et la correc-
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tion des crédits budgétaires. Pour influencer cette politi- que, des décisions politiques devront être prises concer- nant le contenu, l'ampleur et les charges financières des tâches de la Confédération, décisions qui impliquent la révi- sion de lois existantes. Il est clair que de pareilles décisions politiques doivent être envisagées dans le cadre de la plani- fication financière. Elles ne peuvent pas être associées à la politique budgétaire.
J'ai dit que les perspectives financières sont un instrument très important pour apprécier le budget. La Commission des finances a toutefois décidé, par 12 voix contre 7, - j'étais dans la minorité - de renvoyer l'examen détaillé du rapport de la planification financière pour les années 1984-1986 à une séance fixée les 14 et 15 février 1983. Cette décision a été prise pour la seule raison qu'au cours des séances du mois de novembre, le temps à disposition aurait été insuffisant pour examiner également les perspec- tives financières. De toute façon, il aurait été impossible d'organiser en temps utile, avant le débat du conseil, une discussion approfondie dans les groupes parlementaires, discussion qui était indispensable pour des raisons évi- dentes. Sur la base d'un examen approfondi et politique des perspectives financières 1984-1986, la Commission des finances et le Parlement devront exprimer leur avis au Conseil fédéral et le prier, le cas échéant, de présenter le plan financier pour la nouvelle législature en tenant compte des considérations qui figurent dans le rapport qui nous a été remis au mois d'octobre 1982.
La première remarque qui s'impose en ce qui concerne les dépenses est que le budget est réaliste. Les dépenses aug- mentent de 771 millions par rapport au budget de 1982, c'est-à-dire d'un taux de 4,1 pour cent ce qui correspond plus ou moins à celui de la hausse probable des prix à la consommation l'an prochain. Les départements ont bud- geté les dépenses de manière serrée mais réaliste en vue de ramener l'excédent au-dessous d'un milliard malgré les nouvelles charges. Les dépenses totales sont supérieures de 440 millions aux données prévues par le plan financier du 5 octobre 1981. Cela s'explique pour la raison qu'en 1981 on n'avait pas tenu suffisamment compte du renché- rissement.
D'autre part, les estimations des recettes, toujours en com- paraison avec le plan financier se sont améliorées de 562 millions ce qui a permis de ramener l'excédent des dépenses à 122 millions au-dessous du montant inscrit au plan financier. Ce résultat mérite d'être souligné en consi- dération du fait que la Confédération doit assumer sans cesse des charges supérieures. Par exemple le plan finan- cier prévoyait pour l'année 1983 une avance moins élevée (50 millions de moins) au fonds pour la garantie contre les risques à l'exportation, il prévoyait des prestations infé- rieures d'environ 120 millions aux Chemins de fer fédéraux pour la couverture des déficits et de l'indemnisation de leurs charges de service public. Le plan financier, toujours pour 1983, ne comprenait pas les 17 millions du programme d'impulsion Il ni les 21 millions des dépenses consécutives au blé germé récolté en 1982. Le bénéfice net des PTT versé à la caisse fédérale avait été prévu à 150 millions, tan- dis qu'il a dû être réduit à 90 millions. Pour ces raisons, le succès des efforts d'économie en est fortement amoindri. Ce succès est peu visible de l'extérieur, surtout si l'on se borne à lire les chiffres globalement, en oubliant de prendre en considération les charges nouvelles que la Confédéra- tion a dû assumer pour des raisons imprévisibles. Cette constatation confirme encore une fois le fait qu'il est et qu'il sera toujours plus difficile d'assainir les finances fédérales simplement par le biais de la politique budgétaire. Cela deviendrait d'autant plus difficile si la dépression conjonctu- relle - que l'on pense vaincre l'année prochaine - suivait un cours moins favorable que prévu. Votre Commission des finances, suivant l'avis exprimé par la section 4 présidée par notre excellent collègue M. Urs Schwarz, souhaite que le Parlement, grâce en particulier à une activité renforcée des commissions des finances des deux conseils, puisse jouer un rôle plus important dans la détermination de la crois-
sance des dépenses à moyen et à long terme. Il faudrait surtout établir une coordination entre les différentes com- missions qui examinent des projets législatifs entraînant une augmentation de dépenses ou une diminution de recettes et donner à la Commission des finances la possibi- lité d'exprimer son avis.
En ce qui concerne les investissements, le budget pour l'année 1983 vise à une stabilisation réelle. La plupart des investissements s'étendent sur une longue période, le volume des investissements à moyen terme est contrôlé par des crédits d'engagement. En comparaison avec l'année dernière, la quote-part des dépenses pour les investissements a augmenté de 11,9 à 12,1 pour cent des dépenses totales. Il faut s'attendre par conséquent à une impulsion majeure dans le domaine de la consommation, ce qui semble nécessaire au vu du fléchissement des investis- sements privés. Quant aux recettes, il faut remarquer que les prévisions de l'évolution économique, c'est-à-dire les hypothèses concernant le taux de l'augmentation du pro- duit national brut réel et nominal, de la consommation pri- vée, etc., sur lesquelles repose la budgétisation, sont plutôt optimistes. Il est en tout cas exclu que l'on puisse s'atten- dre à une amélioration extraordinaire des résultats des recettes, comme ce fut le cas en 1981. En comparaison du budget de 1982, les recettes pour 1983 augmentent de 904 millions. Cela signifie que sans les 620 millions supplémen- taires provenant du relèvement de l'ICHA dès le 1er octobre 1982, l'accroissement des recettes par rapport à l'année dernière, n'aurait pas dépassé les 300 millions. On peut se demander pourquoi l'accroissement est aussi faible: cela est dû aux fortes variations du produit de l'impôt anticipé. Ainsi, le Conseil fédéral, vu l'ampleur croissante de ces fluc- tuations, a examiné si une certaine compensation pourrait être réalisée sur le plan comptable, notamment par la créa- tion d'une provision durant les années à bon rendement, provision qui serait dissoute au moment d'un important recul du produit de l'impôt anticipé. Le Conseil fédéral a toutefois décidé, pour des raisons techniques, d'exclure une telle solution. Votre commission s'est penchée sur ce problème et s'est ralliée aux conclusions du Conseil fédéral.
En ce qui concerne les recettes, il faut encore remarquer que dans l'optique du but d'assainir les finances fédérales, on ne peut s'attendre à des miracles grâce à l'augmentation des recettes. Politiquement et économiquement, la marge de manœuvre pour l'introduction de nouvelles taxes fis- cales, comme le remarque d'ailleurs le Conseil fédéral dans son message, est très faible. On a soulevé, au sein de la commission, la question de l'accroissement de la fiscalité sur la consommation du tabac et des boissons alcoolisées, par exemple, afin de financer notamment certaines dépenses de transferts dans le domaine de la santé.
Je crois pourtant que personne dans ce conseil n'entretient l'illusion que de tels propositions puissent avoir une suite sans soulever des difficultés de nature politique, surtout au niveau régional.
Je voudrais faire encore une remarque à propos des recettes. Le Conseil fédéral, dans ses perspectives de pla- nification 1984 à 1986, a fait certainement preuve de trop d'optimisme quant aux prévisions de recettes nouvelles. La vérité est que, politiquement, il sera possible d'augmenter certaines taxes, seulement dans la mesure où il faudra compenser des pertes dues à la réduction d'autres recettes fiscales. Cela sera le cas par exemple pour les mesures qui s'imposent afin d'atténuer la progression à froid.
Le scénario que je vous ai décrit exige que les mesures d'assainissement portent essentiellement sur les dépenses. Nous sommes reconnaissants au Conseil fédéral de ce que grâce aux mesures prises depuis 1975, le budget de 1983 se trouve amélioré de près de 5 milliards. On a pu réaliser une réduction des dépenses d'environ 2,2 milliards dont 411 millions grâce à la réduction linéaire des subventions, ainsi qu'une augmentation des recettes d'environ 2,2 mil- liards, dont 320 millions par un relèvement de l'ICHA dès le
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1er octobre 1982. Mais cet effort du côté des dépenses devra être poursuivi avec détermination. N'oublions pas que le découvert du bilan s'établira à 17 736 000 francs à la fin de 1983. Le découvert aura ainsi plus que doublé de 1978 à 1983, avec une augmentation annuelle moyenne dépassant le milliard. Le service des intérêts absorbera, en 1983, le 5,4 pour cent des dépenses budgétaires totales.
Une des tâches les plus difficles à affronter est celle d'élimi- ner tous les automatismes. En effet, près des deux tiers des dépenses fédérales sont soumis à des automatismes en vertu d'une loi ou d'une indexation, or le budget et le plan financier ne permettent pas de les influencer.
Une fois de plus, il y a lieu de constater que seules des décisions politiques, ayant trait à une vérification de toutes les lois qui ont des conséquences financières, pourront nous permettre un assainissement des finances fédérales. La seule politique budgétaire ne sera jamais suffisante.
Les différentes sections de la Commission des finances, qui ont examiné les budgets des départements, ont procédé à des vérifications méthodiques consistant notamment a) dans le domaine des transferts, à rechercher les posi- tions qui peuvent être bloquées au montant budgétaire de 1982, ou abaissées en dessous de ce montant, b) dans certaines positions de subventionnement à examiner si le rapport coût/utilité est encore acceptable, c) à regarder à la loupe tous les crédits d'engagement, d) à comparer les montants des crédits budgétaires avec les chiffres du plan financier.
Ce travail a conduit les sections à présenter au plénum de la commission plusieurs propositions demandant de biffer ou de réduire certaines positions des dépenses. Dix-huit propositions ont été approuvées par votre commission et les présidents des différentes sections expliqueront, au cours de la discussion de détail, les raisons des modifica- tions adoptées.
Dans mon intervention d'entrée en matière, je me borne donc à mentionner que votre commision vous propose la réduction de deux crédits d'engagement et le blocage de 10 pour cent des crédits d'engagement restants jusqu'après l'examen du plan financier 1984-1986.
Les crédits d'engagement, qui concernent l'exécution de projets impliquant des charges financières allant au-delà de l'exercice budgétaire, exigent en effet un examen particulier dans le cadre des perspectives de développement des dépenses à moyen terme.
Votre commission a discuté longuement à propos du crédit global de 5 073 400 francs, sous la position «Office du per- sonnel, réduction de la durée du travail», et de la proposi- tion d'augmenter les postes de travail de 40 unités, figurant à l'article 2 de l'arrêté fédéral concernant le budget de la Confédération. Une discussion correspondante a eu lieu en matière de charges du personnel des PTT. Tant les dépenses supplémentaires, que l'augmentation des postes de travail proposées par le Conseil fédéral sont en liaison avec la décision du Conseil fédéral du 25 août 1982 d'adop- ter une réduction échelonnée de la durée du travail hebdo- madaire du personnel fédéral de 44 à 43 heures, dès le 1er janvier 1984, et à 42 heures à partir du 1er juin 1985. Le Conseil fédéral est l'autorité compétente pour réduire la durée de travail du personnel fédéral. Toutefois, il s'avère que l'administration fédérale, pour réaliser une telle mesure, doit pouvoir disposer de postes de travail supplémentaires. Par conséquent, la décision du Conseil fédéral a été prise sous réserve de l'approbation (par les Chambres fédérales) de l'augmentation de l'effectif du personnel.
Votre commission n'a pas approuvé la proposition d'aug- menter l'effectif du personnel, prévue déjà pour 1983, en vue de réaliser une première réduction de la durée du tra- vail à partir du 1er janvier 1984. La majorité de la commission qui s'est exprimée dans ce sens, par 13 voix contre 7, n'est pas opposée au principe d'une réduction de la durée du tra- vail, mais elle estime que la situation économique ainsi que celle des finances fédérales ne permettent pas, à l'heure actuelle, de prendre en charge des dépenses supplémen-
taires pour assurer de nouveaux postes. Personnellement, je partage l'avis de la minorité.
Enfin, je tiens à remercier le chef du Département des finances et l'Administration fédérale des finances pour leur collaboration. Je remercie aussi le secrétariat de la Com- mission des finances et, en particulier, M. Bucher qui, avec ses collaborateurs et ses collaboratrices, nous a facilité la tâche de façon très importante.
Präsident: Das Wort haben nun die Fraktionssprecher.
Stich: Eine bürgerliche Motion hat den Bundesrat beauf- tragt, in diesem Jahr zum Budget auch einen Bericht zum Finanzplan mit Finanzperspektiven zu machen. Der Bundes- rat hat diese Aufgabe erfüllt. Die Finanzkommission hat - leider - entschieden, dass der Finanzplan erst später behandelt wird; von mir aus gesehen wäre es richtig gewe- sen, den Finanzplan zusammen mit dem Budget zu behan- deln, weil man eben im Budget die Weichen für die Zukunft stellt.
Gestatten Sie mir aber trotzdem einige Bemerkungen auch zum Finanzplan bzw. zu den Perspektiven. Der Unterschied ist an sich rechtlich durchaus klar, aber es ist auch viel bes- ser, in der eidgenössischen Finanzpolitik von Perspektiven zu reden als von Plänen; denn Finanzpläne haben die Eigenschaft, dass sie nicht eingehalten werden. Perspekti- ven sind etwas neutraler.
Für mich gibt es in diesen Perspektiven drei positive Ansatzpunkte. Der allerwichtigste scheint mir, dass der Bundesrat ganz klar Stellung bezogen hat und am Budget- ausgleich festhalten will. Natürlich kann man heute sagen, angesichts dieser Wirtschaftslage sei ein Budgetausgleich nicht unbedingt wünschenswert. Aber einerseits muss man sehen, dass wir in der Weltwirtschaft heute in einer ziemlich kritischen Situation stehen, nicht zuletzt deshalb, weil sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten unzählige Staaten und unzählige Volkswirtschaften einfach verschuldet haben. Einmal muss die Rechnung bezahlt werden. Deshalb bin ich dem Bundesrat dankbar, dass er grundsätzlich am Budget- ausgleich festhalten will. Hinzu kommt, dass der Ausgleich nicht kurzfristig zu schaffen ist. Wir müssten also jetzt schon relativ intensiv an die Vorbereitungen gehen, wenn wir auch nur auf das Ende der nächsten Legislaturperiode tatsächlich einen Ausgleich erreichen wollen.
Zweitens bin ich dankbar, dass der Bundesrat an der Opfer- symmetrie festhält. Ich hoffe zuversichtlich, dass der Bun- desrat am 8. Dezember so zusammengesetzt wird, dass er auch in der neuen Konstellation an der Opfersymmetrie festhält.
Persönlich habe ich mich auch gefreut, dass der Bundesrat an den Einnahmen festhält, die er vorgeschlagen hat, und ich bin sehr gespannt, wie nun die anderen Parteien im Frühjahr Stellung nehmen und Vorschläge unterbreiten. Ich glaube, es ist nicht unsere Aufgabe, weitere Vorschläge für die Einnahmenbeschaffung zu machen. Ich erinnere Sie daran: Wir haben unsere Vorschläge gemacht. Sie stehen zur Diskussion. Jetzt sind Sie an der Reihe.
Daneben gibt es aber auch einige Aspekte dieses Finanz- planes, die mich eher skeptisch stimmen. Einmal die Bemerkung beim Ausgleich der kalten Progression, dass man durch angemessene Massnahmen einen Ausgleich fin- den werde. Wenn man schon von kalter Progression spre- chen will, vom Ausgleich sprechen will, dann sollte man sich doch auch aufraffen und sich zu einer Gegenwartsbesteue- rung durchmausern; denn dann haben wir auch einigermas- sen eine Basis, auf der wir vernünftigerweise die kalte Pro- gression ausgleichen können.
Persönlich bedaure ich, dass man in dieser Perspektive 1984-1986 noch nicht daran denkt, dass es Einnahmenaus- fälle geben könnte durch die Einführung der zweiten Säule. Natürlich hat der Bundesrat dort die Möglichkeit, die volle Abzugsfähigkeit der Prämien hinauszuschieben, aber an sich wäre es wünschenswert, wenn diese Abzugsfähigkeit der Prämien schon mit der Inkraftsetzung der zweiten Säule in Kraft treten könnte, so dass dort der Steuerzahler auch
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direkt eine Entlastung findet. Persönlich hätte ich mir gedacht, das wäre ebenfalls eine Möglichkeit gewesen, um dem Postulat des Ausgleiches der kalten Progression etwas Rechnung zu tragen.
Es wird dann hingewiesen auf die Beseitigung der taxe occulte. Die Beseitigung der taxe occulte ist für uns Sozial- demokraten kein Problem. Wir sind absolut dagegen, dass man hier Einnahmenverminderungen produziert, die systembedingt sind. Die taxe occulte gehört zur Warenum- satzsteuer; wenn man keine taxe occulte will, dann muss man das Steuersystem ändern. Aber wenn ich gesagt habe, es sei kein Problem für uns, so einzig und allein deshalb, weil wir überzeugt sind, dass die Schwankungen in der Währung für die Exportwirtschaft bedeutend mehr ausma- chen, schwieriger zu verkraften sind als die Belastung durch die taxe occulte, und die ist heute bereits in den Kal- kulationen enthalten.
Wo ich nicht zustimme - ich spreche hier in meinem per- sönlichen Namen, da wir in der Fraktion den Finanzplan nicht definitiv verabschiedet haben -, ist beim Vorschlag zur Erhebung von Lohnpromillen für die Krankenversiche rung. Man kann natürlich sagen, das macht nicht viel aus. Aber ich denke, man müsste sich auch überlegen, dass nun eben auch andere Promille zusätzlich, andere Prozente zusätzlich kommen: zweite Säule, Unfallversicherung usw. In dieser Lage ist es heute selbstverständlich in der Wirt- schaft, dass solche Zusatzbelastungen automatisch die Tendenz zur Rationalisierung, zur Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen haben. Das sollten wir nicht noch unterstüt- zen.
Es gibt einen zweiten Grund: Wir haben in den nächsten Jahren wahrscheinlich doch relativ viele Arbeitslose, Leute mit Kurzarbeit. Hier wird sich zweifellos ein Phänomen, das wir bereits in der Hochkonjunktur gehabt haben, dass Leute in ihrer Freizeit noch andere Berufe ausüben, erneut zeigen. In diesem schwarzen oder grauen Arbeitsmarkt gibt es keine Zuschläge, es gibt keine AHV-Prämien, und diese Einkommen werden in der Regel auch nicht versteuert. Deshalb sollte man hier auch sehr vorsichtig sein.
Nun noch einige Worte zum Budget. Das Budget selbst ist unseres Erachtens optimistisch, d. h. die Einnahmen sind relativ hoch geschätzt und die Ausgaben vielleicht doch eher an der unteren Grenze. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass man einerseits beim Defizit unter 1 Mil- liarde bleiben wollte, zum anderen aber ganz sicher auch damit, dass man eben ein Budget zu Beginn des Jahres auf- stellen, bearbeiten muss. Hier sind wir mit dem Bundesrat durchaus einverstanden: Es hat keinen Sinn, nach jeder neuen Prognose, die kommt, das Budget wieder zu ändern. Das Schwergewicht der Diskussion in der Finanzkommis- sion hat bei der Arbeitszeitverkürzung für das Bundesper- sonal gelegen. Hier ist eine vehemente Opposition gegen den Bundesrat entstanden. Die sozialdemokratische Frak- tion wird den Bundesrat unterstützen. Wir sind uns bewusst, dass der Bundesrat zuständig ist für die Arbeits- zeitverkürzung, das Parlament aber für die Stellenplafonie- rung. Persönlich bin ich überzeugt, dass man es auch mit weniger Arbeitskräften machen konnte, weil kürzere Arbeitszeit überall in der Wirtschaft, sicher aber auch in der Verwaltung, dazu führt, dass die Intensität der Arbeit etwas steigt. Es ist nicht so, dass man in den meisten Fällen eine prozentuale Arbeitszeitverkürzung in eine Zunahme des Personalbestandes umrechnen kann. Das ist in den meisten Fällen nicht der Fall, weil die Arbeitsintensität grösser wird. Die sozialdemokratische Fraktion wird, weil man nur im sozialen Bereich sparen will, bei dieser Abstimmung den Namensaufruf verlangen.
Gerade weil man hier so sehr auf das Sparen Wert gelegt hat, haben wir uns auch einmal überlegt, wo man sonst spa- ren könnte, und da musste ich ganz einfach feststellen, dass die Spardisziplin in den verschiedenen Departementen sehr unterschiedlich ist. Es gibt Departemente, die sich an die Richtlinien halten, es gibt andere, die frisch-fröhlich Nachtragskredite anbegehren und nie daran denken, sich an das zu halten, was das Parlament eigentlich wollte. Wir
werden darauf bei den Nachtragskrediten zurückkommen. Es gibt aber auch andere Feststellungen. Für mich war es einigermassen überraschend, im Departement Bonny fest- zuzustellen (Unruhe und teilweise Heiterkeit), d. h. in einer Position des BIGA, dass man dort unter dem Titel der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften nach einem Bundesbeschluss aus dem Jahre 1949 Beiträge an die Ver- waltungskosten ausrichtet. Ich möchte ganz klar sagen: Ich habe nichts dagegen, dass der Bund an der Tragung der Bürgschaftsverluste mithilft. Der Bund zahlt dort aber an die gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaft pro Jahr 180 000 Franken Verwaltungskosten, an die SAFFA 20 000 Franken und an den Gewerbeverband für eine Statistik noch 10 000 Franken. Eine Bürgschaftsgenossenschaft sollte meines Erachtens ihre Verwaltungskosten grundsätzlich selber zahlen. Natürlich gibt es einen entsprechenden Bundes- beschluss, aber den könnte man auch einmal ändern und nicht dauernd nach dem Refrain des Solothurnerliedes ver- fahren: «Es isch immer e so gsi». Verwaltungskostenbei- träge sind Subventionen, und ausgerechnet hier ist der Abzug nicht vorgenommen worden. Das ist enttäuschend, gerade wenn es in Bereichen und bei Leuten passiert, die sonst immer sehr klar für das Sparen und gegen Bagatell- subventionen Stellung genommen haben. Es gibt auch andere Beispiele, bei denen man sich fragen kann, ob es nun wirklich die Aufgabe des Bundes sei, solche Leistun- gen zu vollbringen. Wenn man beispielsweise noch Beiträge von Fr. 3.50 an die Gemeinden zurückerstattet, so begreife ich das nicht, weil hier wahrscheinlich die Verwaltungsko- sten höher sind als das, was die Gemeinden am Schluss bekommen. Es sind nämlich rund 100 Franken pro Gemeinde. Es gibt aber auch in anderen Bereichen - ich denke hier an die Landwirtschaft - einige Probleme, die man etwas genauer untersuchen müsste. Hier haben wir meines Erachtens ganze Bereiche, die einfach irgendwie weiterwuchern. Ich selber würde zusammenfassend sagen: Die Landwirtschaftspolitik ist im Grunde genommen eine Politik im Interesse der Milchwirtschaftsverbände und nicht im Interesse der Produzenten und Konsumenten. Ich will Ihnen auch dazu einige Beispiele geben.
Bekanntlich wird der Milchpreis immer um 5 Rappen ange- passt, weil man mit Rappen nicht mehr rechnet, und bis heute hat der Bund einen Ausgleichsbetrag von 1 Rappen erhoben, um die Margen nach der letzten Milchpreiserhö- hung von 3 Rappen nicht ansteigen zu lassen. Und nun ent- schädigt der Bund für das Einkassieren dieser Milch- und Rahmabgabe den Zentralverband der Milchwirtschaft mit 5 Prozent. Das bedeutet, dass man einfach im Volkswirt- schaftsdepartement, bei der Abteilung für Landwirtschaft, vom Parlament einen Nachtragskredit von 455 000 Franken verlangt und dass man für das Budget 1983 den Betrag von 1,2 Millionen Franken auf 1,8 Millionen Franken erhöht hat, als ob das Einkassieren von 3 Rappen mehr Arbeit geben würde als das Einkassieren von 1 Rappen.
In der Verwaltung - so auch in der Abteilung für Landwirt- schaft - ist das Denken nicht verboten. Man sollte sich des- halb doch daran erinnern, in welcher Situation der Bund sich befindet und entsprechend rechtzeitig schalten. Aber es ist gerade diese Abteilung, die Hindernisse in den Weg legt, wenn man die Unterlagen kontrollieren will.
Es gibt bekanntlich einen Zuschlag auf Weichkäse, der jetzt ungefähr 30 Millionen Franken beträgt. Diese 30 Millionen Franken, die sollten für die Verbilligung der inländischen Produktion wiederverwendet werden. Ich habe hier ver- langt, dass ich einmal die Liste derjenigen bekäme, die hier tatsächlich Geld beziehen. Ich habe in der Folge eine Zusammenstellung vom Jahr 1981 erhalten. Damals waren es rund 24 Millionen Franken Einnahmen; hier hat man dann zum vornherein 10 Prozent gekürzt und diese 10 Prozent dann an die Käseunion weitergegeben. Was das mit einer Kürzung zu tun hat, weiss ich zwar nicht. Die restlichen 21 Millionen sind auf 43 Betriebe verteilt worden; davon sind 39 Betriebe private Betriebe, 4 Betriebe gehören den Milchverbänden. Überschlagsmässig gerechnet macht das pro privaten Betrieb etwa 280 000 Franken aus; für die
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Betriebe der Milchverbände beträgt der Schnitt 2,4 Millio- nen Franken.
Ich habe dann in der Kommission noch einmal diese Unter- lagen verlangt. Gestern habe ich in der Vorhalle unseres Parlamentes Einblick in diese Liste nehmen dürfen - ich habe sie also nicht bekommen - und feststellen müssen, dass es einzelne Betriebe gibt - einer vom Milchverband wie ein privater - die 5 bis 6 Millionen Franken pro Jahr erhalten, und dann gibt es eben auch jene, die 10 000 Fran- ken bekommen. Aber was mich etwas erschüttert hat, ist die Tatsache, dass selbst der Milchverband Genf Weich- käse fabriziert, während gleichzeitig der Bund 2,2 Millionen Franken für die Aushilfsmilch bezahlt, die aus der deut- schen Schweiz in die Romandie transportiert werden muss; umgekehrt macht man dann dort Weichkäse.
Ich weiss auch, dass man in einem zentralen Betrieb der Milchverbände Joghurt produziert, das man durch ganz Europa transportiert. Man legt bei Joghurt pro Liter Milch 60 Rappen drauf, damit man dieses Joghurt im Ausland überhaupt absetzen kann.
Das ist eben der Grund, weshalb ich finde, dass man die Landwirtschaftspolitik vor allem auf die Milchverbände aus- richtet, und weniger auf das, was der Bauer braucht, oder das, was den Konsumenten interessiert. Persönlich bin ich der Meinung, gerade in diesem Bereich müsste man einmal eine gründliche Durchforstung vornehmen. Es ist für mich wenig tröstlich, wenn ich dann in den Unterlagen, die ich vom Departement bekomme, lese, diese Beiträge an die Milchverbände und an diese privaten Käsereien würden durch die Inspektoren des Zentralverbandes kontrolliert oder wenn möglich noch durch die Preisüberwachung im gleichen Departement. Es ist auch schon eine neutrale Treuhandgesellschaft eingesetzt gewesen; meines Erach- tens ist es hier dringend notwendig, dass man etwas tut. Es gibt dann auch andere Bereiche, bei denen man sich wirk- lich fragen kann, ob sie Sache des Bundes seien. Das betrifft nicht nur die Landwirtschaft, es betrifft auch andere, aber ich möchte hier nicht mehr weiter darauf eingehen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wir unsere Verwal- tung im Sinne der Aufgabenentflechtung noch verbessern könnten, dass man den Bund zweckmässigerweise von gewissen Aufgaben entlasten müsste, weil sie die Gemein- den besser erfüllen können als der Bund. Ein Beispiel ist die Bekämpfung der Wühlmäuse, ein weiteres Beispiel die Bekämpfung von Krankheiten bei Erdbeersetzlingen usw. Das alles ist meines Erachtens Sache der Produzenten und nicht Sache des Bundes.
Im ganzen aber ist das Budget soweit in Ordnung, und im Namen der sozialdemokratischen Fraktion beantrage ich Ihnen, dem Minderheitsantrag beim Personalamt wie auch dem Budget zuzustimmen.
Biel: Wir bedauern, dass wir das Budget isoliert behandeln und nicht zusammen mit dem Finanzplan, oder wie man so schön sagt, den sogenannten Haushaltsperspektiven. Ich teile die Kritik von Kollege Stich voll. Meine Damen und Her- ren, was wir mit dem Budget beschliessen, hat seine Aus- wirkungen auf den Finanzplan und auf die Budgets der nächsten Jahre. Ich halte es darum für unzulässig, dass wir nicht gewillt sind, hier nun die Positionen zu klären, sondern dass man das wieder auf den nächsten März verschieben will.
Wenn wir ein Budget der Eidgenossenschaft zu würdigen haben, müssen wir zuerst einen Blick auf die öffentlichen Finanzen der Schweiz werfen. Die Lage ist alles in allem wesentlich ungünstiger, als man sich vorstellt, weil wir wis- sen, wie entscheidend sich die Wirtschaftslage auch in den Haushalten insbesondere des Bundes und der Kantone nie- derschlagen wird. Die Wirtschaftslage ist ungünstiger, als sie der ganzen Budgetierung zugrunde gelegt worden ist, und das wird ihre Folgen haben.
Alles in allem stehen die Kantone und Gemeinden besser da als die Eidgenossenschaft. Allerdings hinkt der Ver- gleich, weil eben nach den heutigen Methoden und Darstel- lungen der öffentlichen Haushalte die Vergleichbarkeit nicht
gewährleistet ist. Darum ist es immer schwierig, sich ein genaues Bild zu machen.
Immerhin können wir das erst tun, wenn das neue Rech- nungsmodell, das nun in einigen Kantonen eingeführt ist und bei einigen Gemeinden eingeführt wird, einmal allge- mein Geltung hat, und wenn sich auch der Bund damit aus- einandersetzt und diese Kriterien zumindest als zusätzli- chen Vergleichsmassstab anwendet. Unser Kollege Roy hat letzten Sommer eine Motion eingereicht, mit der er den Bundesrat einlädt, mit diesem Rechnungsmodell vorwärts zu machen.
Wenn Sie nach den Kriterien dieses Rechnungsmodelles den Haushalt der Eidgenossenschaft beurteilen wollen, dann kommen Sie zum Schluss, dass die Lage viel schlech- ter ist, als wir heute glauben. Der Direktor der Finanzverwal- tung des Kantons Zürich - einer der Promotoren des neuen Rechnungsmodells - hat sich die Mühe genommen, diese Beurteilung vorzunehmen. Und er ist zu sehr ungünstigen Ergebnissen gekommen. Wenn Sie die Nettozinsbelastung in Prozenten der Steuereinnahmen nehmen, dann ist der Bund doppelt so hoch wie die Kantone belastet. Allerdings hat er richtigerweise bei der Eidgenossenschaft die Zinsen an die Versicherungskasse einbezogen; bekanntlich machen wir das in der Finanzrechnung nicht; wir machen das nur über die Rechnung der Vermögensveränderungen. Wenn Sie den Nettotilgungsbedarf in Prozenten der Steuer- kraft ausrechnen, steht der Bund um 50 Prozent schlechter da als der Durchschnitt der Kantone. Das sollte man mitbe- rücksichtigen, und das zeigt auch, wie wichtig nach wie vor die Finanzpolitik bleibt und dass wir der Gesundung unse- res Haushaltes viel mehr Gewicht beimessen müssen, als wir es eigentlich tun.
Nach den Finanzperspektiven und nach dem Finanzplan möchte der Bundesrat bis 1986 die Ausgaben und Einnah- men in ein Gleichgewicht bringen. Ich frage mich natürlich: Meint es der Bundesrat wirklich ernst? Sie mussten ja in den letzten Tagen nur die Presse lesen, um zu sehr merk- würdigen Eindrücken zu kommen. Einmal tönt es so, dann wieder so aus dem Bundesrat. Nun hat offensichtlich gestern der Bundesrat eine gewisse Klärung vorgenom- men. Es scheint nun doch so - ich muss das aus der Zei- tung entnehmen -, dass der Gesamtbundesrat hinter die- sen Finanzperspektiven steht. Hoffen wir es wenigstens.
Aber ganz so ernst meint es der Bundesrat dennoch nicht. Ein Beispiel: Am 4. Oktober sind diese grünen Haushalts- perspektiven, die die Sanierung aufzeigen, samt einem detaillierten Finanzplan verabschiedet worden. Am 20. Oktober bekommen wir eine Botschaft. Es geht um die Beiträge an Viehhalter im Berggebiet. In der Finanzplanung sind 152 Millionen budgetiert. Der gleiche Bundesrat, der sagt, wie man überall sparen müsse, legt uns eine Bot- schaft vor, die schon wieder um 8 Millionen höhere Ausga- ben vorsieht. Selbstverständlich geht dann das Parlament noch einmal höher; Sie haben den Antrag der Kommission gesehen, man geht dann auf 175 Millionen. Mit diesen Methoden werden Sie den Haushaltsausgleich nie erringen! Das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen.
Die Sanierungsvorschläge scheinen mir um so wichtiger, als Ausgabenüberschüsse von 1,5 Milliarden bis fast 3 Mil- liarden - wenn wir nichts tun - untragbar sind. Zumindest das zeigen uns diese Zahlen deutlich: wohin der Weg führt, wenn wir nichts unternehmen.
Allerdings, Herr Bundesrat Ritschard, was Sie für das Jahr 1984 vorschlagen, ist unhaltbar. 1984 werden Sie nämlich das erste Mal, sofern man sich an diese Zahlen hält, auch laufende Ausgaben mit Schulden finanzieren. Das erste Mal. Damit wird eine der wichtigsten finanzpolitischen Regeln verletzt. Sie können es selbst nachvollziehen. Bis- her hat man nur Investitionen mit der Neuverschuldung finanziert. Aber 1984 werden Sie das erste Mal diese Gren- zen überschreiten, und das ist unhaltbar. Einer solchen Politik kann ich nicht zustimmen.
Nun unterscheiden Sie in dem Sanierungsvorschlag zwi- schen bereits eingeleiteten Sanierungsmassnahmen und neuen Vorschlägen. Was Sie bereits eingeleitet haben, das
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kommt wahrscheinlich nicht über eine Einleitung hinaus, weil fast alle Positionen darin heftig umstritten sind. Ich spreche jetzt nicht über die neuen Steuern, die vorgesehen sind - das wissen wir, dass sie umstritten sind -, aber ich habe nun die Anträge der ständerätlichen Kommission zur Aufgabenverteilung gesehen. Da will man nun auch die Wei- terführung der Kürzung der Kantonsanteile streichen, also offenbar wieder ein wichtiges Element herausbrechen. Wenn man natürlich so vorgeht, dann kommt man nicht wei- ter. Ich finde das schade. Es ist auch bedauerlich, dass hier etwas zu viel Gewicht auf umstrittene Mehreinnahmen gelegt wird und zu wenig auf die Ausgabenseite. Zusätzli- che Sparanstrengungen lassen sich - da unterstützen wir den Bundesrat - auf Verwaltungsebene ohne weiteres durchführen.
Nun haben Sie aber Kollege Stich gehört; er hat heute einige Müsterchen erzählt. Ich bin unabhängig von ihm natürlich auf die gleichen Positionen gestossen. Das ist keine Kunst, wenn man den Bundeshaushalt kennt. Es gibt weitere solche Positionen, wie wir gesehen haben in der mühevollen Arbeit der Finanzkommissionen. Meines Erach- tens liegt hier sehr viel mehr drin als diese 10 und 50 Millio- nen, die Sie vorsehen.
Nun kommt ein Weiteres - hier stimme ich dem Bundesrat auch zu -: eine Sanierung muss alle Aufgabengebiete umfassen. Sie können nicht von vornherein Bereiche, die 20 oder 21 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, aus- klammern und glauben, Sie könnten dann eine Sanierung herbeiführen. Es gibt weder heilige Kühe noch heilige Gewehre, wenn Sie den Bundeshaushalt sanieren wollen, sondern es gibt nur nackte Zahlen, und mit denen müssen wir uns auseinandersetzen. Das hat allerdings nichts mit Opfersymmetrie zu tun. Ich halte das für einen der dümm- sten Ausdrücke, der je in der Finanzpolitik verwendet wor- den ist. Wem gehört dann die Landesverteidigung? Ist die Landesverteidigung die Sache des Herrn Friedrich, ist es die Sache des Herrn Hubacher oder ist es meine Sache? Die Landesverteidigung ist doch etwas, das alle angeht, da kann man doch nicht von Opfer sprechen, wenn man dort abstreicht. Wer bringt denn dann Opfer? Wir alle. Das glei- che gilt für sämtliche übrigen Aufgabengebiete. Es gibt doch nicht Sozialaufgaben, die nur die Sache des Herrn Hubacher sind. Sie sind genauso unsere Sache, denn wir sind hier mitverantwortlich. Ich wehre mich gegen diesen Begriff «Opfersymmetrie». Das ist nämlich nur eine faule Ausrede, um uns um klare Prioritäten herumzudrücken, und nichts anderes.
Eine Problematik im Sanierungsvorschlag hat Herr Stich richtigerweise erwähnt, und er muss es ja als Personalchef einer grösseren Unternehmung wissen: Ich halte es für gefährlich, wenn wir nun hingehen und in neuen Bereichen Lohnprozente oder Lohnpromille einführen. Bei der Ent- wicklung der Arbeitskosten in unserer Wirtschaft führt all das dazu, dass ich noch vielmehr rationalisiere, und zwar durch mehr Kapitaleinsatz und Organisation rationalisiere ich noch mehr Arbeitsplätze weg, weil ich ja als Unterneh- mer meine Rechnung ausgleichen muss. Ich warne also davor, dass man dort zuviel auflädt. Das scheint mir gefähr- lich.
Nun werden Sie natürlich sagen: Habt ihr denn ein Konzept zur Sanierung? Vor einem Jahr haben wir hier anlässlich der Richtliniendebatte über diese Dinge diskutiert. Unsere Frak- tion hat ein Sanierungskonzept vorgelegt mit klaren Vor- schlägen. Wir haben über einzelne Punkte abgestimmt. Selbstverständlich ist alles abgelehnt worden. Gewisse Ele- mente, die wir vorgeschlagen haben, finden wir allerdings hier auch in einzelnen bundesrätlichen Vorschlägen. Das ist immerhin tröstlich. Allein das führt nicht weiter. Richtiger wäre es, wenn wir eine Sanierung durchführen wollen, dass wir in einzelnen Bereichen, in denen das möglich ist, das Verursacherprinzip voll durchsetzen. Wo könnten wir das? Beim Verkehr tun wir das nur teilweise, bei der Energie haben wir in der letzten Session darauf verzichtet, weil man dem Bund nicht die nötigen Mittel dazu gibt. Im Gesund- heitswesen haben wir überhaupt noch nichts davon, und
dort wäre es dringend nötig. Wir könnten nämlich über eine entsprechende Belastung von Alkohol und Tabak hier Ein- nahmen erschliessen, die für das Gesundheitswesen zu verwenden wären.
Was bleibt uns dann übrig? Wir müssen zusätzliche Sparan- strengungen machen, wir müssen alles mobilisieren, was möglich ist. Es ist mehr möglich, als der Bundesrat vorsieht. Nun komme ich zur Landesverteidigung. Wenn es wirklich so ist, dass dringende Bedürfnisse nicht gedeckt werden können - und auch der Bundesrat macht in seinem Bericht dazu darauf aufmerksam -, dann müssen wir eine Sonderfi- nanzierung finden. Unsere Fraktion wird Ihnen in einem Vor- stoss vorschlagen, dass man für ausserordentliche Rüstungsbeschaffungen eine einmalige Vermögensabgabe einführt auf steuerbaren Vermögen von natürlichen Perso- nen von über 200 000 Franken. Dann haben wir Mittel; wir werden aber unter diesen Bedingungen wirklich nur das realisieren, was dringend nötig ist.
Weitere Überlegung: Wir haben neue Ausgaben, die den Bund belasten und die von der Wirtschaft her kommen. Ich denke vor allem an die Exportrisikogarantie, die uns in der nächsten Zeit noch ganz andere Beträge kosten wird. Warum ziehen wir nicht einen Teil der Nationalbankgewinne von über 2 Milliarden Franken herbei, um einige ganz eng umgrenzte Aufgabengebiete, zwischen denen ein Zusam- menhang besteht, zu finanzieren? Warum kostet die Ex- portrisikogarantie immer mehr? Das ist auf die Währungs- entwicklung zurückzuführen. Gleichzeitig macht die Natio- nalbank, dank der Währungsentwicklung, grosse Gewinne. Also wäre es doch sinnvoll, hier einen Zusammenhang zu konstruieren und einen Teil der Nationalbankgewinne dafür heranzuziehen. Ich bin überzeugt, die 120 Millionen, die wir für das kommende Jahr im Budget haben, werden nicht ausreichen, um das Defizit abzudecken. Denkbar wäre auch - aber nur für Investitionen, nicht für laufende Ausgaben -, dass man hilft, Strukturschwächen in unserer Wirtschaft zu überwinden und dass man hier gewisse Mittel einsetzt. Das wären einige Vorstösse, die aus unserem Kreis gemacht werden.
Wir bitten den Bundesrat, dass er endlich ernst macht: Seit 1975 sind die Schnapsbelastungsgebühren nicht mehr erhöht worden. Warum greift er nicht hier zu? Hier liegt das Geld nämlich wirklich greifbar, und auch die Tabakbela- stung darf ohne weiteres erhöht werden. Man sollte aller- dings die zusätzlichen Mittel endlich für die Krankenversi- cherung einsetzen, weil dort ein Zusammenhang besteht.
Noch einige Bemerkungen zum Budget. Ich werde diesem Budget so nicht zustimmen, weil es unrealistisch ist: die Ausgaben sind an der unterstmöglichen Grenze und die Einnahmen an der oberstmöglichen Grenze. Der wirtschaft- liche Rückschlag in diesem Jahr dürfte, real gesehen, gut 2 Prozent erreichen, und im nächsten Jahr ist praktisch kein Wachstum zu erwarten. Das hat Auswirkungen. Insbeson- dere dürfte die Warenumsatzsteuer gut 100 Millionen weni- ger einbringen. Für eventuelle Beschäftigungsmassnahmen ist überhaupt nichts vorgesehen. Wenn Sie all diese Fakto- ren summieren, dann beträgt das Defizit jetzt schon wieder über 1 Milliarde. Das ist nicht realistisch.
(Ich werde doch so lange wie mein Vorredner auch spre- chen dürfen, ich habe auf die Zeit geachtet, also werden Sie mir auch noch eine Minute gewähren.)
Kommen wir zu dem, was plötzlich das Hauptproblem sein soll: Die Arbeitszeit des Bundespersonals. Sie haben die Finanzperspektiven, die Wirtschaft, all diese Probleme, und nun haben wir eine Riesendebatte darüber. Unsere Fraktion wird grossmehrheitlich gegen diese Kredite stimmen, ist aber der Meinung, auch dem Bundespersonal gehöre eine Arbeitszeitverkürzung, aber nicht als Schrittmacher, son- dern dann, wenn es überall sonst auch realisiert ist. Aller- dings sind wir der Meinung, mehr Ferien würde mehr brin- gen als zwei Stunden weniger Arbeit. Übrigens hat es das Bundespersonal in der Hand, es weiss am besten, wo man in der Bundesverwaltung sparen kann. Wenn es sich auch anstrengt und wir die Sanierung der Bundesfinanzen end-
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lich erzielen können, dann liegt auch mehr drin für das Per- sonal.
M. Bonnard: A la différence du groupe socialiste et du groupe indépendant, le groupe libéral se félicite que le plan financier ne soit pas traité en même temps que le budget. Ce plan financier pose en effet des questions si impor- tantes qu'il mérite mieux qu'une bousculade de fin d'année. Le budget qui nous est présenté repose sur des prévisions économiques probablement trop optimistes, M. Biel vient de le dire. Ces prévisions étaient probablement défenda- bles au mois d'août ou de septembre, lorsque le budget a été définitivement élaboré. Il faut bien admettre aujourd'hui que les observateurs de la conjoncture sont beaucoup plus pessimistes. Au mieux, disent-ils, la conjoncture stagnera, si même elle ne se détériore pas encore un peu. Les recettes fiscales s'en ressentiront sans doute.
Fallait-il que le Conseil fédéral, prenant en considération l'évolution de la conjoncture, corrige en novembre le bud- get qu'il avait établi au mois de septembre? Fallait-il que la Commission des finances entreprenne elle-même ces cor- rections? Je ne le crois pas. En revanche, notre groupe attend du Conseil fédéral, qui est lui-même conscient du caractère trop optimiste de ce budget, qu'il suive avec attention l'évolution de la conjonture au cours de ces pro- chains mois et qu'il prenne à temps les mesures qui pour- raient être propres à empêcher le déficit de passer trop considérablement la barre du milliard. Le Conseil fédéral n'est d'ailleurs pas démuni de moyens à cet égard. Notre commission lui a montré la voie à suivre en bloquant une partie des crédits d'engagement. Pour sa part le Conseil fédéral pourrait - et nous dirons même qu'il devrait - blo- quer un certain nombre de crédits courants pour un mon- tant de quelques centaines de millions de francs et ne les débloquer que si la conjoncture le commande - parce que décidément elle devient trop faible - ou que lorsque la conjoncture le permet, parce qu'elle évolue comme le bud- get le prévoit. A cela s'ajoute, pensons-nous, que le Conseil fédéral devrait être particulièrement restrictif dans l'octroi des crédits supplémentaires.
Nous constatons, avec une certaine satisfaction que, dans sa totalité, le budget ne s'accroît pas au-delà des limites du renchérissement prévu. Cela signifie que la part des dépenses publiques fédérales dans le produit national brut reste à peu près stable et que l'Etat fédéral n'accroît pas sa place dans l'ensemble de l'économie. Cette constatation nous réjouit.
Elle ne saurait cependant faire oublier les difficultés propres à certains secteurs des dépenses publiques. Je pense avant tout à ces secteurs où, pour des motifs tenant au développement de la technique, l'augmentation des coûts dépasse en définitive largement l'augmentation due au ren- chérissement. Ainsi en va-t-il dans le domaine de la recherche, surtout concernant les sciences médicales, naturelles ou techniques. Ainsi en va-t-il aussi dans le domaine de l'armée. Dans de tels secteurs, la simple com- pensation du renchérissement équivaut en réalité à un recul. Lorsque - comme ceux que je viens d'indiquer - ces secteurs sont d'une haute priorité, la Confédération doit, à notre avis, pour les maintenir au niveau souhaitable, leur accorder plus que le simple renchérissement, quitte à être plus restrictive ailleurs. Nous reviendrons sur ce point dans le cadre du plan financier, afin de nous assurer que, à moyen terme, les secteurs de haute priorité reçoivent bien les moyens qui leur sont nécessaires. Nous aurons alors à nous entendre ici sur ce que sont les secteurs de haute priorité. J'ouvre à cet égard une parenthèse; comme M. Biel, nous condamnons absolument la fameuse théorie de la symétrie des sacrifices; nous nous expliquerons sur ce point au mois de mars.
Dans le budget 1983, les dépenses d'investissement sous forme d'achats divers et de construction sont en augmenta- tion. Cette politique nous paraît juste au regard de l'évolu- tion conjoncturelle. Il serait inopportun que maintenant, brusquement, les commandes publiques baissent. Nous
considérons comme juste aussi la politique de soutien à la garantie contre les risques à l'exportation.
Dans la gestion de nos finances, la marge de manœuvre dont nous disposons est extrêmement faible. L'immense majorité des dépenses est imposée par la loi ou par des engagements antérieurs. Aussi bien, lorsque la Commis- sion des finances fait des propositions d'économies au Conseil fédéral, celui-ci, souvent, nous renvoie purement et simplement à la loi ou à des engagements antérieurs. Cette situation n'est évidemment pas satisfaisante. En effet, si la loi doit être appliquée, elle pourrait aussi être parfois modi- fiée. A cet égard et pour la première fois, nous devons constater que le Conseil fédéral s'est montré plus ouvert qu'au cours des années précédentes. Sur plusieurs points, la Commission des finances a obtenu l'assurance que des dispositions légales, dont elle se plaignait, seraient revues au cours de ces prochains temps.
Si faible que soit notre marge de manœuvre, nous n'en avons pas moins le devoir ce continuer à rechercher de nouvelles économies. Notre groupe est convaincu qu'il est possible encore d'économiser - et je pèse mes mots - par dizaines de millions, sans rien démanteler des tâches de l'Etat. Ce n'est pas notre groupe qui le dit, c'est le Conseil fédéral. Celui-ci a fait en effet deux observations. D'abord, dans son plan financier, il affirme avec une parfaite clarté que, par simple compression des frais d'administration, il devrait être possible de retrouver 50 millions par année. Il déclare ensuite, dans son rapport sur la réduction de la durée du travail, que les besoins supplémentaires de per- sonnel résultant dans l'administration proprement dite de la réduction de la durée du travail, pourraient être compensés à raison du 80 pour cent par des mesures internes. Le gou- vernement reconnaît ainsi qu'il y a encore des possibilités de rationalisation permettant d'économiser quatre fois l'effectif qui aurait été arithmétiquement nécessaire. Cela équivaut à environ 30 millions de francs par année.
Vous me direz bien sûr que ces chiffres sont parfaitement dérisoires par rapport aux 19,5 milliards des dépenses du budget. Ils représentent effectivement à peine le 0,4 pour cent. Le groupe libéral n'en a pas moins été heurté par le fait que notre gouvernement, qui a conscience - puisqu'il le dit - que des économies sont encore possibles, n'ait pas pris, déjà maintenant, des mesures qui auraient permis de les réaliser. Au moins devons-nous lui reconnaître le mérite de la parfaite franchise, et nous lui en savons gré. Nous lui demandons d'appliquer sans plus attendre les mesures qui devraient assurer ces économies.
Qu'on ne vienne pas nous dire que ces économies qui pourraient provenir d'un meilleur engagement du personnel ne seront possibles qu'après la réduction de l'horaire de travail. Nous avons, au sein du groupe libéral, une trop haute idée de la conscience professionnelle de nos fonc- tionnaires pour admettre que ceux-ci se refuseraient à prendre des mesures de rationalisation génératrices d'éco- nomies, sous prétexte que l'horaire n'aurait pas encore été réduit.
La Commission des finances propose d'apporter une série de modifications au budget de 1983. Notre groupe les accepte et votera le budget tel qu'il est sorti des délibéra- tions de la commission. Avec cette dernière, nous propose- rons de ne pas accorder au Conseil fédéral les augmenta- tions d'effectif rendues nécessaires par la réduction de l'horaire; nous nous en expliquerons dans la discussion de détail.
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983
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1982
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Volume
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Wintersession
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Session d'hiver
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Sessione invernale
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.11.1982 - 08:00
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Data
Seite
1511-1519
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