Verwaltungsbehörden 29.11.1982 .009
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Ouvrages militaires et acquisition de terrain1508 29 novembre 1982 aber ebensogut andere Rechtsgelehrte zitieren, die für die Ordnungsfrist plädieren. Die zweite Frage betreffend die Aufteilung der vier Jahre - heute drei Jahre Bundesrat und ein Jahr Parlament - müs- sen Sie selber regeln. Ich gebe gerne zu, dass der Bundes- rat für sich sehr wahrscheinlich mit drei Jahren zuviel Zeit beansprucht, und das Parlament hat mit einem Jahr zweifelsohne zuwenig. Es wird Sache Ihres Rates sein, das Geschäftsreglement einmal zu korrigieren und entweder dem Bundesrat weniger Zeit oder dem Parlament mehr Zeit einzuräumen. Der Bundesrat wäre Ihnen heute dankbar, wenn nun ein Entscheid gefällt würde, entweder im Sinne der Kommis- sionsmehrheit oder im Sinne der Kommissionsminderheit. Persönlich könnte ich mich dem Antrag der Minderheit anschliessen, weil es - nach meiner Meinung - nicht nötig ist, im Bundesbeschluss eine Begründung anzugeben, wes- halb auf eine Empfehlung verzichtet wird. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 41 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 84 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Minderheit 89 Stimmen Für den Antrag Aider 17 Stimmen An den Ständerat -Au Conseil des Etats #ST# 82.009 Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain Siehe Seite 814 hiervor - Voir page 814 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 28. September 1982 Décision du Conseil des Etats du 28 septembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 1 Abs. 2 Bst. d und Anhang IV Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 1 al. 2 let. d et appendice IV Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Wellauer, Berichterstatter: Die Differenz bei diesem Geschäft betrifft den beantragten Verpflichtungskredit für den Neubau der Werkstätte für Verbundwerkstoffe und Kle- betechnik im Eidgenössischen Flugzeugwerk in Emmen. Ihr Rat hat auf Antrag Ihrer Militärkommission am 21. Juni die- ses Jahres beschlossen, das Projekt zur Neuüberprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen und bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d den Verpflichtungskredit um 6 550 000 Fran- ken zu kürzen und neu auf 37 050 000 Franken festzuset- zen. Die Gründe der Rückweisung waren unabgeklärte Fra- gen betreffend Wirtschaftlichkeit des Projektes und betref- fend Zusammenarbeit mit der Privatindustrie. Der Ständerat beschloss am 28. September aufgrund zusätzlicher Infor- mationen zu diesen Fragen einem in der Zwischenzeit redu- zierten Projekt für diesen Neubau zuzustimmen. Ihre Militär- kommission hat sich nochmals eingehend mit der gesamten Problematik dieser neuen Technologie und dem damit zusammenhängenden Neubau befasst und kommt zu fol- genden Ergebnissen: 1. Für den Unterhalt und die Reparatur unserer modernen Kampfflugzeuge, wie zum Beispiel Tiger, ist es notwendig, dass unsere Unterhaltsstelle, nämlich das Eidgenössische Flugzeugwerk Emmen, technologisch in der Lage sein muss, anfallende Reparaturen einwandfrei durchführen zu können. Auch der in der Zwischenzeit abgelieferte Bericht der Expertenkommission Hess über die Eidgenössischen Rüstungsbetriebe erwähnt diese Zielsetzung. 2. Im reduzierten Bauprojekt werden nur die von der neuen Technologie her unbedingt erforderlichen Anlagen, wie Reinraum, chemische Bäder und Autoklav im Neubau unter- gebracht. Die vorangehenden Operationen - Wabenbear- beitung und Vormontage - werden in bestehenden Fabrika- tionsräumen ausgeführt. Die Baukosten für das reduzierte Projekt betragen nun 5350000 Franken anstelle von 6 550 000 Franken des ursprünglichen Botschaftsprojektes. Die Einsparung beträgt somit 1 200 000 Franken. Durch das reduzierte Vorhaben wird nun auch die Nutzschwelle der Wirtschaftlichkeit früher erreicht als beim ursprünglichen Botschaftsprojekt. Es ist zu erwarten, dass mit den künfti- gen Ausbaubedürfnissen unserer Flugwaffe und den bereits angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten an interna- tionalen Projekten eine wirtschaftliche Auslastung in drei bis fünf Jahren Einarbeitungszeit erreicht werden kann. Ein erstes wichtiges Auftragspotential ergibt sich bereits aus der Kampfwerterhaltung und Kampfwertsteigerung an den in der Armee eingeführten Flugzeugen. Zurzeit steht neben dem Auftrag im Rahmen der Tiger-Kompensationsge- schäfte die Option für ein ziviles Flugzeugprojekt in Aus- sicht. Der Neubau ist so konzipiert, dass spätere Erweite- rungsmöglichkeiten nicht beschränkt werden. 3. Die Aufgabenteilung zwischen dem Flugzeugwerk Emmen und der Privatindustrie scheint abgesprochen zu sein. Die Privatindustrie ist eher für Grossprojekte vorgese- hen, während das Flugzeugwerk Emmen sich vorwiegend mit Unterhalts- und Reparaturarbeiten begnügen wird. Das Flugzeugwerk Emmen arbeitet seit jeher mit der Privatindu- strie zusammen. Bei Beschaffungsvorhaben, zum Beispiel Tiger 2. Serie, Dragon und Rapier-Lenkwaffen, tritt es als Generalunternehmer auf, besorgt die Endmontage und in der Regel einen bescheidenen Anteil der Fertigung. Damit werden die Voraussetzungen erfüllt, um für das in der Armee eingeführte Produkt die Systemverantwortung über- nehmen zu können. Ein massgeblicher Anteil bei Grosspro- jekten und Waffensystemen - in der Regel mehr als die Hälfte - wird jedoch an die Privatindustrie weitergegeben. Die Militärkommission erklärt sich nunmehr befriedigt von den zusätzlichen Informationen des EMD zur Wirtschaftlich- keit der vorgesehenen Anlagen und zur Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Flugzeugwerk Emmen und der Privatwirtschaft. Sie beschloss deshalb einstimmig, bei keinen Enthaltungen, ihrem Rat zu beantragen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, wonach für das reduzierte Neubauprojekt ein Verpflichtungskredit von 5 350 000 Franken zur Verfügung gestellt wird. Mme Aubry, rapporteur: La divergence dont nous nous occupons aujourd'hui concerne le nouveau bâtiment d'ate- liers pour les matériaux d'assemblage et la technique du collage de la fabrique d'avions d'Emmen. Ce projet du nou- veau bâtiment d'ateliers de la fabrique d'Emmen a été ren- voyé le 21 juin dernier au Conseil fédéral par votre conseil, ceci afin d'en compléter l'étude. L'article 1 er , 2« alinéa, lettre d, avait été amputé de la somme de 6,55 millions de francs qui représentaient le coût du projet de cette halle de mon- tage. En revanche, le Conseil des Etats, en date du 28 sep- tembre, ayant pris connaissance d'un projet remanié et dont le prix a été réduit à 5,35 millions de francs, a décidé d'accepter ce projet. La Commission militaire du Conseil national s'est à nouveau penchée sur ce projet lors de sa séance du 8 novembre dernier et elle est arrivée aux conclusions suivantes:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.009 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.11.1982 - 15:30 Date Data Seite 1508-1509 Page Pagina Ref. No 20 010 994 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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