Verwaltungsbehörden 30.09.1982 81.014
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Constitution fédérale (article sur l'énergie)
492
E 30 septembre 1982
In den Absatz c hat der Nationalrat wiederum den Bau von Bahnhofparkanlagen eingefügt. Sie mögen sich vielleicht erinnern, dass bereits unsere Kommission dies vorsah, dass aber der Ständerat mit 20 gegen 19 Stimmen diesen Antrag abgelehnt hat. Ihre Kommission beantragt Zustim- mung zum Nationalrat. Damit hätten wir keine Differenzen mehr, und die Vorlage könnte somit endgültig verabschie- det werden.
Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national
81.014 Bundesverfassung (Energieartikel) Constitution fédérale (article sur l'énergie)
Siehe Seite 86 hiervor - Voir page 86 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1982 Décision du Conseil national du 22 septembre 1982
Differenzen - Divergences Art. 24octies Abs. 1 Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24octies al. 1 préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Baumberger, Berichterstatter: Die Kommission beantragt, in allen Differenzpunkten dem Nationalrat zuzustimmen mit Ausnahme des Artikels 24octies Absatz 1 Litera c. Ich darf zur ersten Differenz kurz sprechen. Es handelt sich um Artikel 24octies Absatz 1. Dort hat der Ständerat beschlossen: «Der Bund kann auf dem Wege der Gesetz- gebung . . . ». Der Nationalrat hat das wieder gestrichen. Der Beschluss des Nationalrates bezweckt nicht eine materielle Änderung. Der Nationalrat hat sich der Meinung des Bun- desrates angeschlossen, dass der Gesetzgebungsvorbe- halt nicht erforderlich sei, weil er generell gelte. Die Kom- mission möchte sich hier dem Nationalrat und dem Bundes- rat anschliessen.
Angenommen - Adopté
Art. 24octies Abs. 1 Bst. c Antrag der Kommission Festhalten
Art. 24octies al. 1 let. c Proposition de la commission Maintenir
Baumberger, Berichterstatter: Beim Buchstaben c geht es darum, dass die Fassung des Ständerates Techniken för- dern will, die der Nutzbarmachung herkömmlicher und neuer Energien dienen. Diese Formulierung ist präziser und auch etwas breiter als jene des Nationalrates. Die Kommis- sion möchte an diesem Vorschlag einhellig festhalten.
Angenommen - Adopté
Art. 24octies Abs. 1ter Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24octies al. 1ter Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Baumberger, Berichterstatter: Hier geht es um die Anschlusspflicht. Das ist substanziell wahrscheinlich die wichtigste Differenz. Ich möchte hierzu folgendes ausfüh- ren:
Die Absicht des Ständerates, basierend auf einem Antrag unseres Kollegen Binder, ging lediglich dahin, den Kanto- nen für ihre eigene Gesetzgebung über Fernwärmean- schlüsse eine zweifelsfreie Verfassungsgrundlage zu schaf- fen. Man wollte eine Rechtsunsicherheit vermeiden und es nicht auf eine richterliche Auslegung ankommen lassen. Unsere Kommission ist der Auffassung, dass eine entspre- chende Kompetenz der Kantone heute schon anzunehmen ist. Auch Herr Bundesrat Schlumpf bejahte dies in der Kom- mission. Im Hinblick darauf und auf die mögliche Belastung des Verfassungsartikels, kann sich unsere Kommission mit der Streichung von Absatz 1ter einverstanden erklären und stellt einen entsprechenden Antrag.
Angenommen - Adopté
Art. 24octies Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24octies al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Baumberger, Berichterstatter: Hier hat der Nationalrat neu beigefügt: «In der Gesetzgebung über die direkte Bundes- steuer begünstigt er die energiesparenden Investitionen.» Dazu wäre folgendes auszuführen:
Wir sind uns in der Kommission einig, dass, wenn allein auf Bundesebene gewisse Steuervergünstigungen gewährt werden, die Wirkung wahrscheinlich eher bescheiden sein wird. Eine grössere Wirkung liesse sich indessen erzielen, wenn sowohl auf Bundesebene wie auf Kantons- und Gemeindeebene energiesparende Investitionen steuerver- günstigt behandelt werden können. Bereits heute kennen verschiedene Kantone entsprechende Vergünstigungen. Der Auftrag an die Legislative hat aber nach unserer Ansicht auch ein gewisses politisches Gewicht, und ange- sichts der Zielsetzung des Sparens, die wir ja letztlich errei- chen wollen, scheint er uns sinnvoll zu sein. Die Kommis- sion hat mit 4 zu 7 Stimmen beschlossen, diesem Antrag zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 24bis Abs. 1 Bst. b und Art. 26bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24bis al. 1 let. b et art. 26bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Baumberger, Berichterstatter: Bei den übrigen beiden Differenzen beantragt der Nationalrat Streichung des Antra- ges des Bundesrates, d. h. Beibehalten des geltenden Tex- tes. Es sind relativ geringe Änderungen, die uns nicht von entscheidender Bedeutung scheinen, und wir empfehlen Ihnen, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.014
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
492-492
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20 010 952
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