Verwaltungsbehörden 29.09.1982 82.350
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haben, dass die regionalen Unterschiede in unserem Land nicht jenes Ausmass angenommen haben wie in zentral geleiteten Staaten. Dass regionale Ungleichgewichte am besten in föderalistisch konzipierten Ländern ausgeglichen werden können, war eine wichtige Schlussfolgerung der Aussprache.
Das Parlamentarierkomitee hat als beratendes Organ des Ministerrates nicht die Befugnis, für alle EFTA-Länder eine gemeinsame Regionalpolitik festzulegen. Dafür machte es aber auf Anregung der finnischen Delegation von der Mög- lichkeit Gebrauch, die Minister in der Form einer Entschlies- sung einzuladen, um eine pragmatische Zusammenarbeit auf Regierungsebene im regionalpolitischen Bereich abzu- klären; dies im Hinblick auf die Einsetzung von Massnah- men, die nicht zu Handelsstromverzerrungen führen.
Das Komitee beschloss, sich an künftigen Sitzungen weiter- hin mit diesem Thema zu befassen.
In Antwort auf verschiedene Fragen betonte der Bundes- präsident, dass die grosse wirtschaftspolitische Zurückhal- tung der Landesregierung, die Fähigkeit der Industrie, sich neuen Marktbedingungen ohne die Hilfe der Regierung anzupassen, und das gute Verhältnis zwischen den Sozial- partnern eine wichtige Rolle in der positiven Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft spielten.
Über die wirtschaftliche Situation in der Region Basel orien- tierten sich die EFTA-Parlamentarier bei Kontakten mit der Basler Regierung, der chemischen Industrie, der Handels- kammer und einer Grossbank.
Der neue Generalsekretär, der Norweger Per Kleppe, legte dem Komitee auch den EFTA-Jahresbericht vor, der sich - angesichts der wachsenden Arbeitslosigkeit - besonders mit dem Problem des Protektionismus auseinandersetzt. Die Bekämpfung dieser Gefahr wird Hauptaufgabe nicht nur der EFTA, sondern auch des GATT und der OECD sein. Nationalrat Gautier legte seinen Bericht über die Ergeb- nisse der ersten Sitzung mit einer Delegation des Europäi- schen Parlaments vom November 1981 vor, über die wir Sie anlässlich der Wintersession 1981 orientierten. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich zu Beginn des folgenden Jah- res in Strassburg stattfinden, wobei folgende Themen zur Diskussion kommen können:
nichttarifische Handelshemmnisse
Transportprobleme
staatliche Beihilfen
Exportkredite
Umweltschutz
Beziehungen zu Drittländern (USA, Japan, Ostländer)
Beziehungen zu neuindustrialisierten Ländern.
Die nächste ordentliche Sitzung des Komitees wird im Juni 1983 in Helsinki stattfinden.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
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Le président: Notre collègue Egli, tout à l'heure a fait d'une pierre deux coups et s'est référé au rapport que vous avez sous les yeux en disant qu'il ne s'exprimerait plus à son sujet. Il nous prie d'en prendre acte. Y a-t-il un autre avis?
Ce n'est pas le cas. Vous avez ainsi tacitement pris acte de ce rapport.
82.350 Motion Dobler Einfuhr von Rotwein Importation de vin rouge
Wortlaut der Motion vom 10. März 1982
Artikel 23 des Landwirtschaftsgesetzes sieht bei Gefähr- dung des Absatzes einheimischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu kostendeckenden Preisen verschiedene Massnahmen bezüglich der Einfuhr gleichartiger Erzeug- nisse aus dem Ausland vor. Seit etlichen Jahren vermag die einheimische Weinwirtschaft die Nachfrage nach inländi- schem Rotwein nicht mehr zu decken. Die Versorgungslage mit inländischem Rotwein ist äusserst prekär. Eine Gefähr- dung des Absatzes im Sinne des Artikels 23 des Landwirt- schaftsgesetzes ist längst nicht mehr vorhanden. Trotzdem bestehen die mit Bezug auf die Einfuhr getroffenen ein- schränkenden oder erschwerenden Massnahmen weiter (Weinkontingentierung, Zollzuschläge auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen).
Der Bundesrat wird daher ersucht, .
a. die Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein sowie
b. die Zollzuschläge auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen aufzuheben.
Texte de la motion du 10 mars 1982
Lorsque le placement de produits agricoles indigènes à des prix équitables est compromis, la loi sur l'agriculture prévoit à son article 23 diverses mesures concernant l'importation de produits de même genre. Depuis quelques années, la viticulture suisse n'arrive plus à satisfaire à la demande de vin rouge indigène et l'approvisionnement est extrêmement précaire. Il y a longtemps que l'on ne peut plus parler de placement compromis au sens de l'article 23 de la loi sur l'agriculture. Cependant, les mesures restreignant les importations ou les rendant plus difficiles sont maintenues (Contingentement du vin, taxes supplémentaires sur les importations de vin rouge en bouteilles).
En conséquence, le Conseil fédéral est invité à supprimer a. Le contingentement de l'importation de vin rouge, ainsi que
b. Les taxes supplémentaires sur les importations de vin rouge en bouteilles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Binder, Bürgi, Egli, Letsch, Meier, Miville, Muheim, Munz, Schmid, Schö- nenberger, Weber, Zumbühl (13)
Dobler: Zum Schutze des inländischen Weines beschränkt der Bund die Weineinfuhr durch verschiedene Massnah- men, nämlich einmal durch die Kontingentierung der Einfuhr offener Rotweine und weisser Qualitätsweine, offen und in Flaschen, sowie durch das Verbot der Einfuhr weisser Ku- rantweine und ferner durch die Erhebung von Zollzuschlä- gen für Einfuhren grösserer Mengen von Rotweinen in Fla- schen. Diese Einschränkungen stützen sich auf das Land- wirtschaftsgesetz, und zwar auf Artikel 23 und 29 und die hierzu ergangenen Ausführungserlasse des Bundesrates und insbesondere auf das Weinstatut vom 23. Dezember 1971 sowie auf die Verordnung über einen Zollzuschlag auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976 bzw. vom 17. Oktober 1979.
Gemäss Landwirtschaftsgesetz sind solche einfuhrbe- schränkenden Massnahmen nur insofern zulässig, als der Absatz der inländischen Produkte zu kostendeckenden Preisen gefährdet ist. Es ist eine in weiten Kreisen bekannte Tatsache, dass nach den seit Jahren bestehenden sowie den absehbaren, künftigen Marktverhältnissen von einer Gefährdung des Absatzes inländischer Rotweine zu ange-
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messenen Preisen nicht mehr die Rede sein kann! Die vom Bund veröffentlichten Zahlen über Import, inländische Ernte und Verbrauch sprechen eine deutliche Sprache und bewei- sen, dass der Anteil schweizerischer Weine am Gesamtver- brauch seit 1969/70 stetig gesunken, andererseits aber der Pro-Kopf-Verbrauch erheblich angestiegen ist. Eindrücklich ist die Feststellung, dass vier Fünftel des Rotweinkonsums oder ungefähr zwei Drittel der in der Schweiz konsumierten roten und weissen Weine importiert werden müssen. Der Gesamtverbrauch von Rotwein betrug zum Beispiel in den Jahren 1966/67 bis 1980/81 2 111 000 Hektoliter im Durch- schnitt pro Jahr. Der Anteil der inländischen Produktion hieran betrug 421 000 Hektoliter, also lediglich etwa ein Fünftel. Dazu kommt, dass von der gesamten inländischen Rotweinproduktion höchstens die Hälfte den Schutz des Landwirtschaftsgesetzes in Anspruch nehmen kann, da eine grosse Zahl von Rebbergen mit den dazu gehörigen Betrieben im Eigentum von Weinhandelsgesellschaften, Kantonen, Gemeinden und privaten Hobby-Weinbauern steht, die die Unternehmen durch Angestellte bewirtschaf- ten lassen. Diese Unternehmen stellen gewerbliche oder industrielle Betriebe dar, denen unberechtigterweise der Schutz des Landwirtschaftsgesetzes zugute kommt und die somit widerrechtlich den Importschutz geniessen und zu Unrecht Subventionen aus dem Rebbaufonds erhalten.
Es bedarf keiner weiteren Erörterungen, dass unter diesen Umständen die rechtlichen Voraussetzungen für die weitere Aufrechterhaltung der Rotweinkontingentierung fehlen. Sie ist somit unverzüglich aufzuheben. Ebenso wie die Rot- weinkontingentierung ist auch die Erhebung von Zollzu- .schlägen, die der Bundesrat erstmals 1976 einführte, unge- rechtfertigt. Mit den Zollzuschlägen sollte die Einfuhr von Rotweinen in Flaschen eingedämmt werden. Voraussetzung für die Erhebung ist auch hier, dass der Absatz einheimi- scher Weine zu angemessen Preisen gefährdet ist, was - wie bereits ausgeführt - nicht zutrifft. Schon 1976 war es äusserst fraglich, ob die Einführung der Zollzuschläge begründet war, da unmittelbar vor der Einführung der Ver- brauch grösser war als die Produktion. In der Folge konnte der Verbrauch durch die jährlichen Erntemengen nicht mehr gedeckt werden. So betrug zum Beispiel im Jahre 1978/79 die Ernte 369 800 Hektoliter und der Verbrauch mit Hilfe der Vorräte 436 000 Hektoliter. Interessant sind auch die für die diesjährigen Ernten zu erwartenden Zahlen. Ich verweise hierzu auf einen Artikel aus der «NZZ» Nr. 205 vom 4./ 5. September 1982 betreffend den Weinkonsum sowie eine Statistik des Bundesamtes für Landwirtschaft über die Wein- und Traubensaftvorräte am 30. Juni 1982. Was die im «NZZ»-Artikel erwähnten sogenannten deutlich erhöhten Lagerbestände betrifft, so ist daraus zu schliessen, dass die Situation keineswegs als alarmierend bezeichnet wer- den kann. Die erhöhten Lager werden den bestehenden Nachfrageüberhang keineswegs beseitigen, sondern höch- stens zu einer leichten Entspannung der Marktlage beitra- gen. Dies kann am Beispiel der Walliser Weissweine demonstriert werden, die gemäss Statistik des Amtes für Landwirtschaft den grössten Vorratszuwachs bei den inlän- dischen Weinen zu verzeichnen haben. Zwar sind die Vor- räte bis zum 30. Juni 1982 auf 20,9 Millionen Liter angestie- gen, im Gegensatz dazu betrugen sie 1981 16,8 Millionen Liter. Die neuesten Zahlen sind jedoch sehr zu begrüssen, wenn man bedenkt, dass die Vorräte an Walliser Weisswein 1976 noch 30,1 Millionen Liter betrugen und 1980, als man bereits von einer ausgesprochenen Mangellage sprach, noch 23,7 Millionen Liter.
Ich habe meine Motion am 10. März 1982 eingereicht. Und ich betone, dass sie sich nicht auf Weisswein, sondern lediglich auf die Anhebung der Zollzuschläge auf Rotwein in Flaschen sowie auf die Rotweinkontingentierung bezieht. Die Weiterführung des Zollzuschlages durch die neue Ver- ordnung vom 17. Oktober 1979 war weder gerechtfertigt noch notwendig. Sie ist es heute aufgrund der oben darge- legten Lage auf dem einheimischen Weinmarkt erst recht nicht! Die Verordnung ist somit aufzuheben!
Bundespräsident Honegger: Von den vier letzten Ernten inländischer roter Trauben, deren Produktion durch den Rebbaukataster begrenzt ist, waren drei ausserordentlich schlecht, nämlich jene von 1978, 1980 und 1981. Dies hatte dann zur Folge, dass sich die Lagerbestände an inländi- schem Rotwein seit 1978 ständig verringerten und heute ungenügend sind. Deshalb ergaben sich Spannungen auf dem inländischen Rotweinmarkt. Die schlechten Ernten bewirkten einen Rückgang des inländischen Rotweinkon- sums. Demgegenüber stieg aber der gesamte Rotweinkon- sum in der Schweiz von 208 Millionen Liter im Jahre 1977/78 auf 221 Millionen Liter im Jahre 1980/81, was einen neuen Rekord bedeutete. Zudem sind die Lagerbestände an aus- ländischen Rotweinen stark gestiegen. Hieraus kann gefolgert werden, dass gesamthaft gesehen der Rotwein- markt trotz Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein in Fässern genügend versorgt war. In der Tat wurden seit 1978 jedes Jahr sehr beträchtliche Zusatzkontingente eröff- net.
Bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit der Massnahmen zur Beschränkung der Einfuhr von ausländischen Weinen kann der Bundesrat nicht allein auf die jeweilige Marktlage abstellen. Vielmehr hat er auch die mittel- und langfristigen Folgen einer allfälligen Rückkehr zur freien Einfuhr in Betracht zu ziehen. Insbesondere muss vermieden werden, dass die unserem eigenen Rebbau auferlegten Produk- tionsbeschränkungen in Frage gestellt werden. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat dafür, dass gegenwärtig die Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein in Fässern und die Zollzuschläge auf der Einfuhr von Rotwein in Flaschen nicht aufgehoben werden können. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die geltende Einfuhrregelung beim Wein überprüft werden muss. Dies gilt insbesondere hin- sichtlich der Verteilung der Einfuhrkontingente auf die Importfirmen und bezüglich der Einfuhrregelung für Rot- wein in Flaschen.
Mein Departement hat deshalb eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Junod mit dieser Überprüfung beauftragt. Sie hat Lösungen vorzuschlagen, um die geltende Einfuhrregelung besser den heutigen Ver- hältnissen anzupassen. Dabei ist der Sicherung des Absat- zes des inländischen Weines Rechnung zu tragen. Die Arbeiten dieser Kommission müssen bis zum 30. Juni des nächsten Jahres abgeschlossen sein.
Bei dieser Sachlage kann der Bundesrat die Motion nicht als solche entgegennehmen. Er empfiehlt, sie in ein Postu- lat umzuwandeln. Abgesehen davon muss in formeller Hin- sicht festgehalten werden, dass der Motionär den Bundes- rat zu einem bestimmten Verhalten im delegierten Recht- setzungsbereich verpflichten will, was mit einer Motion nach Auffassung des Bundesrates nicht möglich ist.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Bundesrates zuzu- stimmen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Le président: Le motionnaire n'est pas de cet avis; il main- tient sa motion.
Dobler: Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten für seine Antwort, gestatte mir aber doch, kurz dazu Stellung zu neh- men.
Wie ich gehört habe, ist der Bundesrat bereit, die Überprü- fung der in der Motion aufgeworfenen Fragen durchzufüh- ren. Offensichtlich hat die Motion, die ich anfangs März 1982 eingereicht habe, zumindest diese Wirkung bereits erzielt. Ich gestatte mir aber, darauf hinzuweisen, dass in bezug auf den letzten Satz, der aus Ihrer Antwort hervorge- gangen ist, ich meinerseits eine andere Auffassung zutage lege, und zwar verweise ich auf Artikel 25 unseres Geschäftsreglementes. Hier steht, dass das Postulat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob ein Gesetz- oder ein Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Bei der Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Gesetz- oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Nun sagt der Bundesrat, dass es rechtlich nicht zulässig sei, im Rahmen einer Motion auf den
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Delegationsbereich einzuwirken. Ich möchte hier darauf verweisen, dass wohl mit der Motion die Aufhebung einer Verordnungsbestimmung des Bundesrates bezweckt wird. Aber ich habe mir, weil ich diesen Einwand erwartet habe, die Mühe genommen, mich in der Literatur und in der Rechtspraxis umzusehen, und ich komme nicht umhin, in bezug auf die Literatur wieder einmal unseren Kollegen Prof. Jean-François Aubert zu zitieren, der in seinem «Traité des droits constitutionnels» geschrieben hat, und zwar in Band 2 Nr. 1369, «C'est une des questions les plus délica- tes de notre droit constitutionnel», er drückt sich also hier sehr vorsichtig aus und sagt nicht eigentlich, auf welche Seite er sich schlagen will. Hingegen sagt die Praxis der eidgenössischen Justizabteilung im ( Gutachten vom 28. März 1978 eindeutig, dass diese Zulässigkeit der Motion zu bejahen sei, und im Gutachten vom 1. November 1978 wird erklärt, der Schluss sei gestattet, dass eine Motion in den Delegationsbereich eingreifen dürfe. Wir haben hier meines Erachtens eine ganz klare Praxis der eidgenössi- schen Justizabteilung. Ich würde darum meinen, dass es sowohl aus sachlichen wie aus rechtlichen Überlegungen gerechtfertigt ist, an der Motion festzuhalten.
Steiner: Ein Ständerat wendet sich aus Gründen der Kolle- gialität nur ungern gegen einen Vorstoss eines Kollegen, besonders wenn der Kollege Dobler heisst und sein Begeh- ren von der qualitativen und quantitativen Blüte des Rates mitgetragen wird. Wenn ich trotzdem gegen eine Überwei- sung dieser Motion bin, dann aus persönlicher Kenntnis der Verhältnisse.
Nachdem Herr Dobler merkwürdigerweise nur die Rotweine anvisiert, mache ich mich zum Sprecher der Ostschweizer Rotweinproduzenten, besonders derjenigen meiner Heimat Schaffhausen und der Zürcher und Thurgauer Nachbar- schaft. Ich stelle fest, dass die beabsichtigte Freigabe vom Rotweinimport wesentliche Absatzschwierigkeiten einhei- mischer Weine nach sich ziehen müsste, gar mit der Gefahr von Strukturzusammenbrüchen auf lange Frist als weitere Folge.
Unser einheimischer Wein wird in der Konkurrenz mit dem ausländischen immer teurer sein. Es ist nicht nur unsere gute Qualität, sondern es sind auch unsere Hang- und Steil- lagen, die höhere Produktionskosten erfordern als die Bewirtschaftung der grossen Flachgebiete im Ausland. Gerade wegen dieser Unterschiede in den Produktionsbe- dingungen musste die Einfuhr der ausländischen Weine kontingentiert werden. Diese Regelung hat sich seit unge- fähr 50 Jahren eingespielt, sie hat sich bewährt, und zwar nicht zuletzt deswegen, weil je nach der Ernte in flexibler Art Zusatzkontingente, zum Teil sogar recht grosszügig, erteilt werden. Dabei fliessen die in der Motion ebenfalls lei- der anvisierten Zollzuschläge in den Rebfonds, der eine segensreiche Wirkung entfaltet.
Ich glaube, es wäre verhängnisvoll, eine bewährte Ordnung aufs Spiel zu setzen, besonders im gegenwärtigen Zeit- punkt, wo die im Motionstext genannten Voraussetzungen gottlob in Bälde gar nicht mehr zutreffen werden. Die Ver- sorgungslage mit inländischem Wein wird mit diesem Herbst eine ganz andere sein als noch vor kurzem.
Als Weinbauernsohn habe ich, nebst anderem, gelernt, Ver- trauen in die Natur zu haben, und so kommt es nicht von ungefähr, dass ich den Zeitpunkt dieser heutigen Debatte - beim schönsten Herbstwetter, im Zusammenhang mit einer bevorstehenden «récolte du siècle» - so werte, wie wenn sich die Natur selber gegen diese Motion stemmen wollte. Darf ich auch meinen Vorgänger in diesem Rat, Weinbauer Konrad Graf, bemühen, der hier wohl blumigere Worte als ich gebrauchen würde?
Damit Sie zum Schluss feststellen können, welch unge- ahnte Kräfte die Liebe zur Rebe zu erwecken vermag, fol- gendes: Ich bin nicht nur gegen die Überweisung der Motion, sondern ich müsste sogar den Vorstoss in der Form des Postulats bekämpfen.
Cavelty: Nachdem Herr Kollega Steiner die Bündner Weine nicht zu den Ostschweizer Weinen gezählt hat, müsste ich mich eigentlich zum Sprecher dieser Weine machen. Ich spreche aber nicht deswegen. Ich wende mich gegen die Motion und gegen das Postulat, sofern es mehr verlangt als eine Überprüfung im Sinne des Bundesrates. Dies aus fol- genden Gründen: Die Motion will die Einfuhrkontingente abschaffen und auf den Zollzuschlag für den Import von Fla- schenweinen verzichten.
Einmal zu den Kontingenten: Der Bundesrat hat den Sinn der Kontingente dargelegt. Der erste Sinn ist der, dass die einheimische Weinproduktion gegenüber dem Ausland geschützt werden soll. Ein weiterer Sinn ist der, dass damit die Produktionsbeschränkungen, die der Bund den einhei- mischen Produzenten auferlegt, in irgendwelcher Form auf- gewogen werden sollen. Die Kontingentwirtschaft hat noch andere positive Auswirkungen. Insbesondere wird ein Kon- tingent nur jenen Bewerbern erteilt, die über eine entspre- chende Infrastruktur in der Schweiz verfügen, also Keller, Fässer usw. Dies bringt doch in beschränktem Rahmen Arbeit und Verdienst in der Schweiz. Ferner müssen die Inhaber von Kontingenten im Besitze des kantonalen Wein- handelspatents sein. Sie müssen der Weinkommission zwecks Kontrollen jederzeit Zutritt zu ihren Kellereien gewährleisten.
Es wäre aus diesen Gründen schade, die Kontingente ein- fach abzuschaffen. Dass man aber ihre Verteilung überprüft - im Sinne der Überprüfung beim Getreide usw. - ist richtig, und dafür bin ich auch zu haben, nicht aber weiter, vor allem nicht im Sinne einer Abschaffung dieser Kontingente. Zum Zollzuschlag auf importiertem Rotwein in Flaschen: Wer nur Flaschen mit Wein importiert, leistet natürlich für die Arbeitsbeschaffung in der Schweiz sehr wenig. Im Gegenteil; derjenige, der hier produziert, der gibt auch hier Arbeit und Verdienst. Der Import von Flaschen konkurren- ziert unsere Weinbauern, ohne dass wir dafür etwas haben. Es ist deshalb richtig, dass wir einen Zoll darauf erheben. Der Zollzuschlag beträgt 1 Franken pro Liter, und die gan- zen Einnahmen der letzten drei Jahre machten im Durch- schnitt 14 Millionen Franken aus. Diese 14 Millionen Fran- ken dienen einerseits dem Schutz des einheimischen Pro- duzenten gegenüber dem ausländischen, und sie bringen andererseits Geld in die Kasse, Geld, das in den Rebbau- fonds für die Hilfe an die einheimischen Weinbauern geht. Gesamthaft gesehen ist zu sagen, dass der einheimische Weinbau als Teil unserer Landwirtschaft staatlichen Schutz geniessen darf und soll. An einer Verbilligung der ausländi- schen Konkurrenz sind wir aus agrarpolitischen, aber auch aus sozialen Gründen - ich denke da an übermässigen Weinkonsum - nicht interessiert.
Ich stimme gegen die Motion und für das Postulat nur inso- fern, als es eine Überprüfung dieser Kontingentwirtschaft beinhaltet.
M. Genoud: Je combats la motion de M. Dobler et ceci pour plusieurs raisons. Tout d'abord, il faut se souvenir que le contingentement de l'importation des vins en Suisse est une pierre angulaire de toute notre économie vinicole. Il ne faut pas perdre de vue qu'il est le pendant également de notre cadastre viticole fédéral. Si l'on déplore peut-être qu'en période de faible production le marché est insuffi- samment alimenté, au lieu de demander l'ouverture des frontières, pour être logique avec les regrets qu'exprime M. Dobler, il faudrait demander d'augmenter la production indigène et par là d'étendre le cadastre viticole et, par voie de conséquence, plus tard, de protéger encore davantage la production indigène. Ce n'est pas ce que je fais; mais je dois quand même souligner ce que je considère comme une incohérence dans la proposition de M. Dobler. Il se plaint d'une trop faible alimentation du marché en vin indi- gène et, pour résoudre le problème, il demande de suppri- mer les barrières à la frontière. Je ne vois pas en quoi l'arri- vée d'un plus grand nombre d'hectolitres de vins étrangers améliorerait l'alimentation du marché en vins indigènes. Je ne comprends donc pas la proposition. M. Dobler veut-il
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poser des bases à un autre niveau, dans un autre terrain, à savoir s'attaquer à la répartition des contingents de vins importés, ce qui est une tout autre question? M. le prési- dent de la Confédération l'a exposé tout à l'heure: une commission est à l'œuvre pour tenter d'améliorer le sys- tème de répartition des contingents. Je crois que c'est quelque chose qui n'a rien à voir avec le problème qui nous est posé.
Il faut prendre un autre facteur en considération. Si, après trois ans de faibles récoltes, il est vrai que le vin rouge indi- gène a été mis sur le marché en quantités insuffisantes - je tiens à préciser qu'il n'y a pas eu volonté de constituer des stocks dans un but de spéculation -, il faut admettre que, dès cette année déjà, comme quelqu'un l'a souligné, nous entrons dans une situation qui sera de nouveau normalisée car les perspectives de récoltes, qui sont du reste actuelle- ment sérieuses puisque les vendanges ont commencé, sont extrêmement fortes. Il faut se rendre aussi à cette évi- dence que si, aujourd'hui, on libéralisait l'importation de vin rouge, un certain marasme dans l'écoulement des vins indi- gènes apparaîtrait rapidement pour des raisons de coûts des terrains et de coûts de production qui sont propres à notre pays. On verrait de nouveau les producteurs se tour- ner vers le vin blanc. Or il faut savoir que dans ce domaine, on est tout près de la production maximale qui correspond à la consommation suisse. Du reste, je rappelle que, à la suite des difficultés des années soixante plus particulière- ment, la Confédération a demandé la transformation du vignoble, pour passer dans une proportion importante au vin rouge. Aujourd'hui, le canton du Valais par exemple, obéissant à cette recommandation, produit du vin rouge à raison d'un tiers environ de sa production. Il serait dom- mage de prendre des dispositions qui amèneraient les pro- ducteurs à revenir à l'ancien système. On irait très rapide- ment au-devant de difficultés dans le marché des vins blancs; personne ne souhaite un marasme de ce type.
Un mot encore au sujet de la taxe sur les importations de vins rouges en bouteilles introduite en 1976. Elle n'a pas été introduite par hasard. On s'est rendu compte à ce moment- là que la liberté d'importation de vins en bouteilles rendait presque inopérantes les mesures prises en matière de contingentement des importations de vins en fûts car le prix du verre devient de plus en plus minime par rapport au prix du contenu, la question du poids, avec les tarifs doua- niers actuels, ne jouant pas un rôle important non plus.
Cela veut dire que, contrairement à la pratique antérieure, qui consistait à n'importer que des vins en bouteilles de qualité, même de haute qualité, on voyait se développer une importation de vins en bouteilles tout à fait courants, j'allais presque dire quelconque; par là on détournait manifeste- ment les mesures du contingentement.
Je ne pense pas que M. Dobler puisse prétendre qu'il y ait eu défaut d'approvisionnement en vin rouge en général. Personnellement, je crois qu'on en a toujours trouvé. Peut- être qu'il ne l'a pas trouvé là où il voulait, c'est une autre question. Mais du vin rouge, on n'en a pas manqué. J'ai les statistiques de l'accroissement des contingents supplé- mentaires qui ont été acordés par la Confédération: 60 000 hectolitres en 1979, 110 000 en 1980, 200 000 en 1981, 300 000 en 1982. Je constate donc que le Conseil fédéral tient compte de la nécessité d'alimenter le marché. On peut dire qu'il y a toujours même eu, si l'on prend l'ensemble de l'approvisionnement en vins rouges, un excédent de l'offre par rapport à la demande; il n'y a pas eu de pénurie qui jus- tifierait aujourd'hui des mesures de libéralisation comme celles que souhaite le motionnaire. Voilà pourquoi, dans l'intérêt de la paix dans ce secteur important de notre agri- culture et aussi dans l'intérêt de la mise à disposition des consommateurs de vin de qualité, encore une fois je com- bats la motion de M. Dobler.
Gerber: Nach den Ausführungen von Herrn Genoud kann ich auf mein Votum verzichten. Ich pflichte seinen Überle- gungen bei.
M. Reymond: J'aimerais ajouter deux éléments à ce que vient de dire M. Genoud. D'abord, chacun sait que la pro- duction mondiale de vin est tendanciellement excédentaire. Ces excédents sont à nos portes: en France, en Italie, en Espagne, en Grèce et au Portugal. Le Marché commun, grâce au système du Fonds européen d'orientation et de garantie agricole, octroie des subsides extrêmement impor- tants à l'exportation, de sorte que si l'on supprimait chez nous le contingentement des importations de vin rouge, on verrait immédiatement la viticulture indigène livrée pieds et poings liés aux importateurs.
Je rappelle que la viticulture indigène ne coûte aujourd'hui rien à la caisse fédérale; ce ne serait plus le cas avec un régime où l'importation des produits viticoles serait libre. La limitation des importations de vin, comme celle de tout pro- duit agricole est la contrepartie logique des mesures qui sont prises pour réglementer la production indigène. En effet, vous n'ignorez pas que la production indigène de vin n'est pas libre; elle est soumise au cadastre viticole; on ne peut pratiquement pas étendre la culture de la vigne; il est donc logique et normal que l'importation soit également soumise à une réglementation.
Enfin, j'aimerais apporter un autre élément qui n'est pas secondaire. Dans notre pays, la culture de la vigne se cir- conscrit incontestablement dans des cantons périphéri- ques; le 80 pour cent de la production indigène de vin est situé en Suisse latine. Les producteurs, qu'ils soient indé- pendants, coopérateurs ou marchands de vin, ont réussi à gagner le marché helvétique, tout en gardant le centre de gravité de ces entreprises dans les cantons latins, ou à tout le moins dans des cantons où le potentiel économique n'est pas celui du triangle d'or.
Notre collègue M. Steiner s'est exprimé également à ce sujet tout à l'heure, et Schaffhouse est aussi un canton périphérique.
Si nous adoptions la motion de M. Dobler, nous verrions le centre de gravité se déplacer ailleurs; les producteurs seraient alors liés et totalement dépendants des importa- teurs et des distributeurs. Je crois que pour l'équilibre de notre pays ce serait regrettable. Nous favoriserions de la sorte une concentration économique à laquelle nous sommes hostiles.
C'est dans ces sentiments, et avec tous les arguments développés par M. Genoud et M. Steiner que je vous recommande de refuser la motion de M. Dobler.
Bundespräsident Honegger: Als Antwort zwei Bemerkun- gen:
Zum berühmten delegierten Rechtsetzungsbereich, Ständerat Dobler: das ist ein uralter Krieg, der noch nie endgültig entschieden worden ist. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Justizabteilung, die Sie zitiert haben, nicht. Wir sind in den letzten Jahren immer davon ausgegangen, dass das Parlament den Bundesrat im Rechtsetzungsbe- reich, also im Verordnungsbereich, nicht mit Motionen zu einem bestimmten Verhalten zwingen kann. Wenn Ihr Rat - oder der Nationalrat - in irgendeiner Frage, die den Verord- nungsbereich betrifft, konkrete Verhaltensmassnahmen vorschlagen will, dann muss das Gesetz entsprechend geändert werden. Sie haben bei allen Motionen, die den eigenen Rechtsetzungsbereich betreffen, feststellen kön- nen, dass wir auf unserer Auffassung beharren. Ich weiss nicht, ob wir hier auch eine Differenz haben mit Herrn Aubert, aber die Meinungen gehen bei den Staatsrechtlern in dieser Frage auseinander. Herr Pfister, der frühere Gene- ralsekretär, hat Ihre Auffassung vertreten. Der Bundesrat hat sich aber dieser Auffassung nie angeschlossen.
Herr Reymond hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass man die Weinkontingentierung nicht aufhe- ben kann, wenn nicht gleichzeitig die schweizerischen Weinbauern Gelegenheit erhalten, unbeschränkt Wein zu produzieren. Unsere Weinbauern sind jetzt an ihre Kataster gehalten. Wir erhalten immer wieder Gesuche um Ausdeh- nung der Kataster; in den letzten Jahren waren es sehr
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viele, weil es relativ einfach war, den inländischen Rotwein zu verkaufen. Wir haben das im Interesse der Erhaltung einer guten Qualität bisher in der Regel abgelehnt. Sie wer- den also feststellen können, dass unsere Rebkataster in den letzten Jahren nicht erweitert worden sind oder nur in ganz beschränktem Umfange. Wenn Sie jetzt aber den Rot- wein in Flaschen und Fässern einfach frei hereinlassen, dann kann man von den schweizerischen Produzenten nicht mehr verlangen, in ihrer Produktion zurückzuhalten. Dann muss man ihnen natürlich die Möglichkeit geben, soviel zu produzieren, wie sie es für richtig erachten. Damit aber fällt unsere ganze Weinpolitik zusammen, die darauf beruht, in der Schweiz nur Qualitätsweine herzustellen. Es wäre schade, wenn das die Konsequenz wäre. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, die Kontingentierung müsse aufrechterhalten bleiben.
Damit bleibt aber das dritte Problem; wie sollen diese Kon- tingente verteilt werden? Herr Ständerat Dobler, wir haben uns in den letzten Jahren, entgegen den Wünschen der Weinbauern, sehr grosszügig verhalten. Wir haben sehr grosszügige Einfuhrkontingente erteilt, und ich glaube nicht, dass man behaupten darf, der schweizerische Wein- markt sei nicht genügend mit Wein alimentiert worden. Ein Problem stellt sich nur hinsichtlich der Verteilung. Da haben wir Schwierigkeiten, ich mache kein Hehl daraus; das ist natürlich bei jeder Einfuhrkontingentierung der Fall. Da stellt sich immer wieder das Problem der zu ersetzenden Kontingente. Sollen das nur die alten Kontingentsinhaber erhalten? Auf welcher Grundlage soll die Verteilung geschehen? Welche Branchenanteile sollen hier in Frage kommen? Alle diese Fragen haben wir jetzt einer Kommis- sion übertragen, in der übrigens auch die Grossimporteure, wie Denner und Coop und andere, vertreten sind. Diese Kommission soll uns jetzt einen Vorschlag machen, wie man zweckmässig die Verteilung solcher Kontingente vor- nimmt. In diesem Bereich hat der Bundesrat noch nicht endgültig entschieden, und deshalb ist er insoweit bereit, die Motion als Postulat zu übernehmen. Das wäre ganz im Sinne von Herrn Cavelty. Es ginge hier nur um eine Prüfung; über das endgültige Resultat werden wir dann nach Vorlie- gen dieses Berichtes orientieren.
Le président: La motion n'est donc pas transformée en postulat.
Abstimmung - Vote Für Annahme der Motion Dagegen
10 Stimmen 21 Stimmen
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr La séance est levée à 12 h 10
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 30. September 1982, Vormittag Jeudi 30 septembre 1982, matin 8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Dreyer
82.017 Treibstoffzölle. Zweckbindung Taxes sur les carburants. Affectation
Siehe Seite 387 hiervor - Voir page 387 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 29. September 1982 Décision du Conseil national du 29 septembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 36ter Abs. 1 Einführungssatz und Bst. c Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 36ter al. 1 phrase introductive et let. c
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Generali, Berichterstatter: Der Nationalrat hat die Differen- zen gestern behandelt, und Ihre Kommission hat ebenfalls gestern getagt.
Der Nationalrat hat sich weitgehend dem Ständerat ange- schlossen mit Ausnahme der folgenden Punkte:
In Absatz 1: von Artikel 36ter ist das Wort «allfällig» gestri- chen worden, weil in Absatz 2, den der Nationalrat vom Ständerat übernommen hat, ausdrücklich festgehalten ist, dass der Zollzuschlag nur erhoben wird, wenn der zweck- gebundene Teil des Grundzolls nicht ausreicht.
Ferner soll anstelle der Formulierung «. .. für Zwecke des Strassenwesens» der Verfassungsartikel laut Fassung Nationalrat wie folgt lauten: « ... für Aufgaben im Zusam- menhang mit dem Strassenverkehr.» Sie mögen sich viel- leicht erinnern, dass unsere Formulierung - «Zwecke des Strassenwesens» - auch in diesem Saal auf einige Beden- ken gestossen ist, und deshalb hat die nationalrätliche Kommission versucht, eine andere Formulierung zu finden, die allerdings nicht den Sinn des Absatzes ändern sollte. Die vorgeschlagene Formulierung scheint mir die Zweck- bindung nach wie vor auf die Aufgaben gemäss Buch- staben a bis f zu beschränken, so dass diese neue Formu- lierung ohne Bedenken akzeptiert werden kann. Ihre Kom- mission beantragt deshalb, dem Beschluss des Nationalra- tes zu diesen beiden Änderungen in Absatz 1 zuzustimmen. Ein abweichender Beschluss des Nationalrates liegt auch bei Artikel 36ter Absatz 1 Litera c vor. Anstelle des Begriffs «Huckepackverkehr» hat der Nationalrat «kombinierter Ver- kehr» gesetzt. Es ist im Nationalrat ausdrücklich gesagt worden, dass dieser kombinierte Verkehr ein technischer Begriff sei und dass darunter nichts anderes zu verstehen ist, als sowohl der Huckepackverkehr als auch der Trans- port von Grosscontainern.
Wenn man diese Interpretation akzeptiert - sie ist gestern von beiden Referenten im Nationalrat ausdrücklich gegeben worden -, dann kann man ohne weiteres mit dem Vorschlag des Nationalrates einverstanden sein, um so mehr, als das Wort «Huckepackverkehr» nicht auf so grosse Liebe gestossen ist.
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.350
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
487-491
Page
Pagina
Ref. No
20 010 950
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