Verwaltungsbehörden 29.09.1982 82.054
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Comité parlementaire AELE. Rapport
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29 septembre 1982
den könne und dass es deswegen nicht notwendig sei, jetzt noch die Zuschläge zu erhöhen; die Differenz zwischen Butter und Margarine werde automatisch kleiner, weil sich die Weltmarktpreise in einer anderen Richtung entwickeln werden. Was hat die Praxis jetzt ergeben? Ich habe die neuesten Zahlen hier: Seit dem 30. April und dem 15. Sep- tember - die letzten Notierungen - hat das Erdnussöl um Fr. 23.60 pro 100 Kilogramm abgenommen, von einer Zunahme keine Rede. Beim Sonnenblumenöl beträgt die Abnahme Fr. 10.60 pro 100 Kilogramm und beim Sojaöl Fr. 7.60. Die vorausgesagte Entwicklung, aufgrund derer man uns zwingen wollte, auf einen Zuschlag für Margarine und andere Öle und Fette zu verzichten, ist nicht eingetre- ten.
Was die Bundesverfassung anbetrifft: Es ist richtig, es gibt einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Bundesrat beauftragt, lebensnotwendige Güter möglichst wenig zu belasten. Das Bundesgericht hat sich mit dieser Frage aus- einandergesetzt und hat bei der letzten ähnlichen Übung dem Bundesrat recht gegeben; wir hätten die Verhältnis- mässigkeit nicht strapaziert. Wir stehen hier also, glaube ich, in guten Schuhen. Es kommt noch dazu, dass Artikel 29 der Bundesverfassung den Bundesrat dazu verpflichtet, möglichst eine ausgeglichene Rechnung vorzulegen. Was wir hier tun, ist nichts anderes, als dafür zu sorgen, dass die Milchrechnung nicht so defizitär wird. Also handeln wir hier auch im Sinne eines Artikels der Bundesverfassung.
Ich stelle die Frage der beratenden Kommissionen: Ich mache kein Hehl daraus, Herr Miville, dass ich von diesen beratenden Kommissionen nicht allzuviel halte. Sie sind so zusammengesetzt, dass alle Interessen darin vertreten sind. Es kommt dann nur noch darauf an, ob alle Vertreter anwesend sind. Ich kann Ihnen jeweils zum vorneherein sagen, wie das Resultat dieser beratenden Kommissionen aussieht. Das sind keine Kommissionen, in denen man sich verständigt und dann zuhanden des Bundesrates oder mei- nes Departementes eine Meinung abgibt, vielmehr werden einfach die Stimmen zusammengezählt, und ich kann Ihnen zum vornherein sagen, wer was stimmt. Die beratenden Kommissionen sind jetzt einmal da, wir werden sie aufrecht- erhalten müssen, aber allzuviel Gewicht können wir leider auf diese Kommissionen nicht legen. Aber es ist auch wie- der falsch, zu sagen, wir würden sie überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen; der Bundesrat legt Wert darauf, jedes Mal einen Bericht über die Verhandlungen in der beraten- den Kommission zu erhalten und davon Kenntnis nehmen zu können.
Das letzte Problem, das Sie aufgeworfen haben: Es sei eine sehr grobe Massnahme. Ich bin mit Ihnen einverstanden. Wir sind daran, zu versuchen - weil es ja wahrscheinlich nicht das letzte Mal ist, dass wir diese Zuschläge erhöhen müssen -, eine etwas flexiblere Lösung zu finden. Wir haben schon an eine Margarinesteuer gedacht. Das hätte zur Folge, dass man nur die Margarine belasten und alles andere weglassen könnte, insbesondere Speiseöl. Aber es hat sich gezeigt, dass hier die Verfassungsgrundlage und vor allem die gesetzlichen Grundlagen sehr zweifelhaft sind, man müsste da mal etwas korrigieren. Der Widerstand der Margarineproduzenten ist aber enorm, übrigens auch der Widerstand der Konsumenten. Wir haben auch die Frage geprüft, ob man vielleicht mit einem Rückerstattungsverfah- ren Ihren Bedenken, Herr Miville, etwas Rechnung tragen könnte. Wenn es administrativ sehr einfach zu realisieren wäre, wäre das zweifelsohne ein Weg. Die Schwierigkeit liegt darin, dass wir bei den importierten Fetten und Ölen nicht wissen, wo sie schliesslich hingehen und zu was sie verarbeitet werden. Wenn das nur einige wenige Firmen wären, könnte man sehr wahrscheinlich mit Rückerstat- tungsoperationen funktionieren. Wir machen jetzt etwas für die sogenannten Ölmühlen. Da wird der Zuschlag weniger gross sein.
Ich möchte Sie einfach bitten, die Grössenordnungen im Blick zu behalten. Da werden Sie, Herr Miville, sicher auch zum Schluss kommen, dass es sich nicht lohnt, einen Reli- gionskrieg zu entfachen.
Le président: Monsieur Miville, votre proposition de refus concerne-t-elle l'ensemble du projet ou seulement l'entrée en matière?
Miville: Ich ziehe meinen Antrag zurück und werde erst bei der Gesamtabstimmung auf ihn zurückkommen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
24 Stimmen 7 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht Comité parlementaire AELE. Rapport
Herr Egli legt im Namen der Delegation den folgenden schriftlichen Bericht vor (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, session d'automne 1982):
Einleitung: Vom 3. bis 5. Mai 1982 fand in Basel auf Einla- dung der schweizerischen Bundesversammlung die 7. Tagung des EFTA-Parlamentarierkomitees unter der Lei- tung von Nationalrat Gautier statt. Die Schweizer Delega- tion setzte sich aus Ständerat Egli (Präsident) und den Nationalräten Duboule, Gautier (Komiteepräsident), Muheim und Teuscher zusammen.
Im Mittelpunkt der Tagung standen die folgenden Traktan- den:
Die unterentwickelten Gebiete in den EFTA-Ländern (auf Anregung der Schweizer Delegation) und
die schweizerische Wirtschaftslage.
Nationalrat Muheim erklärte die schweizerische Regional- politik. Er wies darauf hin, dass bei uns trotz des sehr hohen Pro-Kopf-Einkommens grosse Einkommensunter- schiede bestehen und dass die Kantone die Ausgleichsbe- mühungen des Bundes durch eigene Massnahmen sehr wirksam ergänzen. Diese Zusammenarbeit und die Dezen- tralisierung der Entscheidungsbefugnisse auf Kantone und Gemeinden in diesem Bereich - ein Musterbeispiel des kooperativen Föderalismus - dürften dazu beigetragen
Motion Dobler
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haben, dass die regionalen Unterschiede in unserem Land nicht jenes Ausmass angenommen haben wie in zentral geleiteten Staaten. Dass regionale Ungleichgewichte am besten in föderalistisch konzipierten Ländern ausgeglichen werden können, war eine wichtige Schlussfolgerung der Aussprache.
Das Parlamentarierkomitee hat als beratendes Organ des Ministerrates nicht die Befugnis, für alle EFTA-Länder eine gemeinsame Regionalpolitik festzulegen. Dafür machte es aber auf Anregung der finnischen Delegation von der Mög- lichkeit Gebrauch, die Minister in der Form einer Entschlies- sung einzuladen, um eine pragmatische Zusammenarbeit auf Regierungsebene im regionalpolitischen Bereich abzu- klären; dies im Hinblick auf die Einsetzung von Massnah- men, die nicht zu Handelsstromverzerrungen führen.
Das Komitee beschloss, sich an künftigen Sitzungen weiter- hin mit diesem Thema zu befassen.
In Antwort auf verschiedene Fragen betonte der Bundes- präsident, dass die grosse wirtschaftspolitische Zurückhal- tung der Landesregierung, die Fähigkeit der Industrie, sich neuen Marktbedingungen ohne die Hilfe der Regierung anzupassen, und das gute Verhältnis zwischen den Sozial- partnern eine wichtige Rolle in der positiven Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft spielten.
Über die wirtschaftliche Situation in der Region Basel orien- tierten sich die EFTA-Parlamentarier bei Kontakten mit der Basler Regierung, der chemischen Industrie, der Handels- kammer und einer Grossbank.
Der neue Generalsekretär, der Norweger Per Kleppe, legte dem Komitee auch den EFTA-Jahresbericht vor, der sich - angesichts der wachsenden Arbeitslosigkeit - besonders mit dem Problem des Protektionismus auseinandersetzt. Die Bekämpfung dieser Gefahr wird Hauptaufgabe nicht nur der EFTA, sondern auch des GATT und der OECD sein. Nationalrat Gautier legte seinen Bericht über die Ergeb- nisse der ersten Sitzung mit einer Delegation des Europäi- schen Parlaments vom November 1981 vor, über die wir Sie anlässlich der Wintersession 1981 orientierten. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich zu Beginn des folgenden Jah- res in Strassburg stattfinden, wobei folgende Themen zur Diskussion kommen können:
nichttarifische Handelshemmnisse
Transportprobleme
staatliche Beihilfen
Exportkredite
Umweltschutz
Beziehungen zu Drittländern (USA, Japan, Ostländer)
Beziehungen zu neuindustrialisierten Ländern.
Die nächste ordentliche Sitzung des Komitees wird im Juni 1983 in Helsinki stattfinden.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
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Le président: Notre collègue Egli, tout à l'heure a fait d'une pierre deux coups et s'est référé au rapport que vous avez sous les yeux en disant qu'il ne s'exprimerait plus à son sujet. Il nous prie d'en prendre acte. Y a-t-il un autre avis?
Ce n'est pas le cas. Vous avez ainsi tacitement pris acte de ce rapport.
82.350 Motion Dobler Einfuhr von Rotwein Importation de vin rouge
Wortlaut der Motion vom 10. März 1982
Artikel 23 des Landwirtschaftsgesetzes sieht bei Gefähr- dung des Absatzes einheimischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu kostendeckenden Preisen verschiedene Massnahmen bezüglich der Einfuhr gleichartiger Erzeug- nisse aus dem Ausland vor. Seit etlichen Jahren vermag die einheimische Weinwirtschaft die Nachfrage nach inländi- schem Rotwein nicht mehr zu decken. Die Versorgungslage mit inländischem Rotwein ist äusserst prekär. Eine Gefähr- dung des Absatzes im Sinne des Artikels 23 des Landwirt- schaftsgesetzes ist längst nicht mehr vorhanden. Trotzdem bestehen die mit Bezug auf die Einfuhr getroffenen ein- schränkenden oder erschwerenden Massnahmen weiter (Weinkontingentierung, Zollzuschläge auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen).
Der Bundesrat wird daher ersucht, .
a. die Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein sowie
b. die Zollzuschläge auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen aufzuheben.
Texte de la motion du 10 mars 1982
Lorsque le placement de produits agricoles indigènes à des prix équitables est compromis, la loi sur l'agriculture prévoit à son article 23 diverses mesures concernant l'importation de produits de même genre. Depuis quelques années, la viticulture suisse n'arrive plus à satisfaire à la demande de vin rouge indigène et l'approvisionnement est extrêmement précaire. Il y a longtemps que l'on ne peut plus parler de placement compromis au sens de l'article 23 de la loi sur l'agriculture. Cependant, les mesures restreignant les importations ou les rendant plus difficiles sont maintenues (Contingentement du vin, taxes supplémentaires sur les importations de vin rouge en bouteilles).
En conséquence, le Conseil fédéral est invité à supprimer a. Le contingentement de l'importation de vin rouge, ainsi que
b. Les taxes supplémentaires sur les importations de vin rouge en bouteilles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Binder, Bürgi, Egli, Letsch, Meier, Miville, Muheim, Munz, Schmid, Schö- nenberger, Weber, Zumbühl (13)
Dobler: Zum Schutze des inländischen Weines beschränkt der Bund die Weineinfuhr durch verschiedene Massnah- men, nämlich einmal durch die Kontingentierung der Einfuhr offener Rotweine und weisser Qualitätsweine, offen und in Flaschen, sowie durch das Verbot der Einfuhr weisser Ku- rantweine und ferner durch die Erhebung von Zollzuschlä- gen für Einfuhren grösserer Mengen von Rotweinen in Fla- schen. Diese Einschränkungen stützen sich auf das Land- wirtschaftsgesetz, und zwar auf Artikel 23 und 29 und die hierzu ergangenen Ausführungserlasse des Bundesrates und insbesondere auf das Weinstatut vom 23. Dezember 1971 sowie auf die Verordnung über einen Zollzuschlag auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976 bzw. vom 17. Oktober 1979.
Gemäss Landwirtschaftsgesetz sind solche einfuhrbe- schränkenden Massnahmen nur insofern zulässig, als der Absatz der inländischen Produkte zu kostendeckenden Preisen gefährdet ist. Es ist eine in weiten Kreisen bekannte Tatsache, dass nach den seit Jahren bestehenden sowie den absehbaren, künftigen Marktverhältnissen von einer Gefährdung des Absatzes inländischer Rotweine zu ange-
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Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.054
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.09.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
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