Verwaltungsbehörden 29.09.1982 82.048
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Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge
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Gebrauchszolltarif. 35. Bericht Tarif d'usage des douanes. 35e rapport
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. August 1982 (BBI II, 1189) Message et projet d'arrêté du 11 août 1982 (FF II, 1225) Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982 Décision du Conseil national du 27 septembre 1982
82.048 Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. August 1982 (BBI II, 941) Message et projet d'arrêté du 11 août 1982 (FF II, 965) Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982 Décision du Conseil national du 27 septembre 1982
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Der Bundesrat hat in seiner Bot- schaft über die im ersten Halbjahr 1982 beschlossenen Zoll- massnahmen berichtet. Sie betreffen ausnahmslos unser Regime der Zollpräferenzen an Entwicklungsländer - und zwar für die nächsten zehn Jahre. Weiterhin soll die Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben zollfrei bleiben, eine Massnahme, die im Sinne unserer Entwick- lungspolitik ärmsten Bevölkerungsschichten, insbesondere in Indien, zugute kommt. Dieses Land hat 1980 immerhin für rund 1,5 Millionen Franken Güter unter diesem Sonderre- gime in die Schweiz geliefert.
Auf den 1. Juli hat der Bundesrat die Vorzugszölle für Ent- wicklungsländer bzw. das Zollpräferenzenschema ergänzt. Die 31 am wenigsten entwickelten Länder geniessen nun Zollfreiheit für Industriegüter, hinsichtlich derer für die übri- gen Entwicklungsländer nur eine beschränkte Präferenz gilt. Dabei handelt es sich um Textilien und Bekleidungswa- ren, Schirme, Batterien und Rohaluminium. Im weiteren wurde den gleichen Ländern auch für bestimmte landwirt- schaftliche Produkte, wie Erdnüsse, Kakaopulver und Ana- nas, Zollfreiheit gewährt.
Ebenfalls ab 1. Juli 1982 wird in einigen Tarifbereichen, in denen einzelne Entwicklungsländer bisher als Ausnahmere- gel reduzierte Zollpräferenzen genossen, eine Annäherung oder Anpassung an das allgemeine Konzessionsniveau vor- genommen. Die Einzelheiten finden sich auf den Seiten 4 und 5 der Botschaft. Die Neuerungen haben Zollausfälle zur Folge; für die Handwebstoffe haben sie 1980 90 000 Fran- ken betragen; die Erweiterung des Zollpräferenzenschemas wird uns jährlich 700 000 Franken kosten.
Geändert worden ist die Verordnung über die Ursprungsre- geln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer, soweit die geschilderten Massnahmen dies erforderten.
Ich stelle Ihnen namens Ihrer Kommission den Antrag, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihn gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Matossi, Berichterstatter: Die Preiszuschläge auf Speise- ölen und Speisefetten wurden letztes Mal durch den Bun- desratsbeschluss vom 15. Dezember 1980 um 40 Franken auf 145 Franken per 100 Kilogramm netto erhöht. Damals geschah dies als Folge des Abbaus der Verbilligungsbei- träge des Bundes für Butter im Zuge der Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushaltes. Bezeichnenderweise gab es deswegen vor anderthalb Jahren keine grosse Auseinan- dersetzung, weil die Sanierung unserer Bundesfinanzen von einer starken Mehrheit des Parlamentes und auch unseres Volkes getragen wurde. Der Bundesrat und die Kommission sind sich bewusst, dass die periodische Anpassung dieser Preiszuschläge jedes Mal eine heisse Angelegenheit ist, obwohl sie sich auf einwandfreie gesetzliche Grundlagen stützt. Im Artikel 30 Absatz 3 des Milchwirtschaftsbeschlus- ses heisst es unter anderem «Der Bundesrat setzt nach Anhören der Beteiligten und der beratenden Kommission die Preiszuschläge für folgende eingeführte Waren fest .. . ». Dann werden diese aufgezählt und unter anderem «Speiseöle» und «Speisefette» erwähnt. Im dritten Abschnitt heisst es bei den Preiszuschlägen, «auf Speise- ölen und Speisefetten sowie zu deren Herstellung bestimm- ten Halbfabrikaten beschliesst die Bundesversammlung in der nächsten Session, ob und in welchem Ausmass die neu festgesetzten Abgaben in Kraft bleiben sollen». Ich setze voraus, dass das Prinzip der Preiszuschläge in unserem Rat mehr oder weniger unangefochten ist und dass die Meinun- gen nur bezüglich der Höhe dieser Abschöpfungen zugun- sten der Milchrechnung auseinandergehen. Der Bundesrat war gut beraten, der unterschiedlichen Interessenlage Rechnung zu tragen und sowohl die direkt Beteiligten als auch die beratende Kommission für die Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes zu Rate zu ziehen. Die Stellung- nahmen finden Sie auf Seite 8 und 9 unserer Botschaft. Darf ich Ihre Aufmerksamkeit noch für einige Minuten in Anspruch nehmen und auf Zusammenhänge zwischen schweizerischer Agrarpolitik und den zur Diskussion ste- henden Preiszuschlägen hinweisen. Den Beschlüssen, die der Bundesrat mit Wirkung ab 1. Juli 1982 gefasst hat und die jetzt im Rat zur Diskussion stehen, wird nachgesagt, sie seien unverhältnismässig. Wenn man die Massnahme der Erhebung von Preiszuschlägen an der Grenze nur für sich isoliert betrachtet und davon ausgeht, dass man je Zentner Importware vor 26 Jahren nur 5 Franken, heute aber 175 Franken abschöpft, kann oder könnte man zu solchen Schlussfolgerungen kommen. Man kann sich auch rein grundsätzlich dagegen wenden, dass ein Grundnahrungs- mittel vom Bund überhaupt beim Import belastet wird.
Diese isolierte Betrachtungsweise wird indessen den Ver- hältnissen nicht gerecht. Die Erhebung von Preiszuschlä- gen auf importierten Fetten an sich sowie die zur Diskus- sion stehenden Erhöhungen vom 1. Juli 1982 sind im Gesamtrahmen unserer Agrarpolitik zu beurteilen. Die Agrarpolitik verfolgt doch das Ziel, der Landwirtschaft auf
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den verschiedensten Wegen zu einem angemessenen Ein- kommen zu verhelfen. Die Milchproduktion ist ohne Zweifel ein Eckpfeiler in diesem Bestreben. Sie ist auch zu 32 Pro- zent an der Rohertragsbildung der Landwirschaft beteiligt und trägt schätzungsweise etwa 40 Prozent an den Arbeits- verdienst der Bauern bei. Darin liegt die Begründung für den verhältnismässig hohen Milchpreis und die ebenso hohe zur Produktion freigegebene Milchmenge. Während die Interessen der Landwirtschaft auf diese Art befriedigt werden können, entstehen auf der anderen Seite für den Staat wesentliche Ausgaben, da ein kostendeckender Milchpreis nur beim Absatz von Frischmilch und Frisch- milchprodukten realisiert werden kann. Daraus erklärt sich nun das Interesse des Staates, für die einheimischen Milch- produkte möglichst gute Verkaufsbedingungen zu schaffen, die nicht durch Konkurrenzprodukte, beispielsweise durch ausländischen Käse, importierte Öle und Fette, allzu stark und nachteilig beeinflusst werden. In diesem grösseren Rahmen der Agrarpolitik müssen wir das Problem der Erhe- bung von Preiszuschlägen und im speziellen der neuesten Erhöhung dieser Preiszuschläge beurteilen. Die importier- ten Öle und Fette stehen mit der Butter in Konkurrenz; ins- besondere gilt dies für die daraus hergestellte Margarine, die im Preis ausserordentlich günstig ist. In der Botschaft Seite 12 und 13 sind diese erstaunlichen Preisrelationen zwischen Margarinen und den verschiedenen Buttersorten klar dargestellt. Aus Einkommensgründen hat der Bundes- rat per 1. Juli 1982 den Milchgrundpreis erhöht. Diese Grundpreiserhöhung wurde grundsätzlich auch auf die Milchprodukte überwälzt, d. h. die Butter hat auf der ganzen Linie um 1 Franken je Kilogramm aufgeschlagen. Der Bun- desrat hatte, wie das auch in der Botschaft dargelegt ist, es als nötig erachtet, parallel zu dieser Erhöhung auch die Preise für Öle und Fette bzw. Margarine über höhere Preis- zuschläge etwas zu beeinflussen. Es ist aber festzuhalten, dass der Preis für das Kilogramm Margarine - die bereits heute weit billiger ist als jede Buttersorte - als Folge dieser Erhöhung weniger stark angestiegen ist als das Kilogramm Butter.
Zum Schluss noch eine Feststellung. Man hört oft die Behauptung, es bestehe gar kein echtes Konkurrenzver- hältnis zwischen Margarine und Butter. Auf Seite 7 unserer Botschaft finden Sie die entsprechenden Preisrelationen, die diese Behauptung klar widerlegen. Dass die Konkurrenz spielt, geht auch aus der Tatsache hervor, dass im Laufe der letzten zehn Jahre der prozentuale Anteil der Butter am gesamten Fettverbrauch stabil geblieben ist, während sich die Margarine langsam etwas vorgearbeitet hat. Je höher die Butterpreise steigen, um so mehr liegt die Gefahr nahe, dass Margarine mehr an Terrain gewinnt. Dies wiederum hat zur Folge, dass wir weniger Butter importieren können. Auf Importbutter können wir aber zugunsten der Milchrechnung jährlich Dutzende von Millionen Franken abschöpfen, so dass wir auch von diesem Gesichtspunkt aus an einem Rückgang des Butterkonsums nicht interessiert sind.
Zusammenfassend halte ich fest, dass die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind und die Massnahmen aus agrarpolitischer Sicht eindeutig zu bejahen sind. Sekundär trägt die Erhebung dieser Preiszuschläge direkt und indi- rekt dazu bei, die Milchrechnung etwas zu entlasten bzw. zu verbessern. Im Nationalrat wurde am Montag, dem 27. September, der Bundesbeschluss mit 92 zu 44 Stimmen angenommen.
Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit der Kommission für Aussenwirtschaft auf diese Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss, wie er auf Seite 15 der Botschaft formu- fiert ist, zuzustimmen.
Miville: Ich bin meinem Kollegen Matossi dankbar dafür, dass er hier die Vorlage namens der Kommission vertreten und es mir damit ermöglicht hat, die Weste des Kommis- sionspräsidenten mit dem Kittel des «Opponenten» zu ver- tauschen.
Ich stimme gegen Eintreten auf diesen Bundesbeschluss, gegen diesen bundesrätlichen «Frontalangriff auf die Salat-
schüsseln», und möchte Sie dazu einladen, dies ebenfalls zu tun. Auf Anfang Juli hat der Bundesrat erneut - wie viele Male eigentlich noch? - die Preiszuschläge auf importierten Speiseölen und -fetten heraufgesetzt, und zwar gerade um 30 Franken auf nun insgesamt 175 Franken pro 100 Kilo- gramm Butter, mit dem Hinweis auf die Milchpreiserhöhung, die hier nicht zur Diskussion steht. Zur weiteren Begrün- dung dieser Massnahme dient ihm die angebliche Konkur- renz zwischen Butter und Margarine: Der Margarinepreis müsse ansteigen, sonst gebe es wieder einen Butterberg mit entsprechender Belastung der Milchrechnung.
Das Konkurrenzverhältnis zwischen Butter und Margarine - und hier widerspreche ich dem Kollegen Matossi - ist nicht bewiesen. Der Butterverbrauch hat sich in den letzten Jah- ren günstig entwickelt, er ist spürbar gestiegen. Aber das Wesentliche ist, dass nur etwa ein Viertel der importierten Fette und Öle zu Margarine verarbeitet werden, die restli- chen drei Viertel hingegen zu Salatöl, Fritieröl usw. Sie fal- len damit für die zitierte Begründung ausser Betracht.
Es geht hier um eine stark ins Gewicht fallende Verteuerung wichtiger Rohstoffe für die einheimische Nahrungsmittelin- dustrie. Für diese spreche ich nämlich hier auch, und nicht nur für die Konsumenten.
Bald einmal wird die Belastung mit Zoll, Garantiebeitrag und Preiszuschlag den doppelten Warenwert erreicht haben. Für Sonnenblumenöl stellt sich zum Beispiel die Rechnung jetzt so dar: Warenwert an der Grenze Fr. 1.25, Abgaben Fr. 2.19. Dabei wäre hier laut Milchbeschluss unter anderem auf die Lebenshaltungskosten und gemäss einem für sol- che Preiszuschläge allgemein geltenden Grundsatz der Bundesverfassung auf die möglichste Schonung der lebensnotwendigen Güter zu achten.
Die Lösung der Überschussprobleme bei der Milch muss nun doch endlich einmal grundsätzlich angegangen werden d. h. nicht immer nur auf Kosten der Konsumenten.
In der Fachzeitung «Handel heute» schreibt in der Septem- bernummer 1982 Dr. Jürg R. Zeller, Direktor der Vereini- gung des Schweizerischen Import- und Grosshandels:
«In der Landwirtschaftspolitik ist ein russischer Salat mit - abwechslungsweise - Milchschwemme, Butter- und Fleischbergen entstanden, angereichert mit Bundessubven- tionen in der Höhe von jährlich 1,4 Milliarden Franken. Die gesamte schweizerische Landwirtschaftspolitik - Subven- tionen, Zölle, Grenzabgaben usw. - kommt die Konsumen- tenschaft auf über 3 Milliarden Franken pro Jahr zu stehen. Die durchschnittlichen Preise für landwirtschaftliche Pro- dukte sind in der Schweiz denn auch über 100 Prozent teu- rer» (über 100 Prozent teurer!) «als auf den Weltmärkten und übertreffen die Vergleichswerte der EG um über 50 Prozent.»
Der Zusammenhang solcher Kostensituationen - nicht nur mit unserer Lebenshaltung, sondern auch mit den Löhnen, die in diesem Lande bezahlt werden, und damit mit den Preisen unserer Exportprodukte - liegt auf der Hand; wir haben heute morgen in anderem Zusammenhang gehört, wie schwer es diese Exportprodukte auf den Weltmärkten haben.
Es gibt eine Reihe guter Gründe für die von Dr. Zeller bean- standete Situation. Aber es ist alles eine Frage des Masses. Und das mögliche und vertretbare Mass wird nun hier über- schritten.
Es ist nicht in Ordnung, auf einem Liter Speiseol - und davon kommen fast 90 Prozent aus dem Ausland - Abga- ben von jetzt über 2 Franken oder 52,5 Prozent des Preises zu erheben. Es sind schliesslich Abgaben, die unsere Kon- sumenten zahlen, die in die Bundeskasse fliessen. So besteuert man ja nicht einmal das Benzin und die Spirituo- sen! Dort machen die Fiskalbelastungen nämlich nur 37,9 Prozent (beim Cognac) bzw. 45,8 Prozent (beim Benzin) aus.
Diese Preiszuschläge haben nun folgende Entwicklung mit- gemacht: 1955: 5 Franken; 1960: 10 Franken; 1965: 30 Franken; 1970: 75 Franken; 1980: 145 Franken und jetzt also 175 Franken. Ich frage Sie, ob Sie auf irgendeinem
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Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge
anderen Gebiet eine solche Bewegung, eine solche Eskala- tion, möchte ich sagen, zulassen würden.
Das Argument der Gefährdung des Butterabsatzes sticht nicht. Die Schweiz ist ein Butterland und kein Margarine- land, daran ändern geringe Preisverschiebungen und -diffe- renzen nichts. Die beiden Produkte konkurrenzieren sich nicht, sondern sie haben ihre spezifischen Anwendungsbe- reiche.
Zum schwerwiegenden Einwand, dass die Erhöhung auch Produkte betrifft, die mit Butter und Margarine überhaupt nichts zu tun haben, sagte Herr Bundespräsident Honegger in der Kommission, er gebe zu, dass es sich hier um eine generelle und etwas grobe Massnahme handle, aber man- gels eines differenzierten Instrumentariums müsse dieser Nachteil leider in Kauf genommen werden.
Wenn Sie sich als Gesetzgeber mit einer solchen Erklärung zufriedengeben wollen ... ! Ich bin dazu jedenfalls nicht bereit.
Weshalb führt man eigentlich Sitzungen mit Beteiligten in einer beratenden Kommission durch, wenn man sich nicht um deren Meinungen kümmert? Die Seiten 8 und 9 der Bot- schaft lassen erkennen, dass sowohl der Zentralverband der schweizerischen Fettindustrie, Colgro (Grosshandel), die Treuhandstelle der Lebensmittelimporteure als auch die Migros, die Vereinigung der schweizerischen Lebensmittel- fabrikanten und Vertreter eines Fettwerkes dagegen waren; aber der Bauernverband, die Milchproduzenten und die Butyra haben sich einmal mehr - wie zumeist - durchge- setzt.
Hier in diesem Rate ist oftmals vom Automatismus des Teuerungsausgleichs die Rede. Dieser Automatismus wird in Frage gestellt; es wird ernsthaft darüber diskutiert. Der Automatismus hier, diese Preiszuschläge auf Ölen und Fet- ten, übertrifft die Teuerung bei weitem! Das ist, wie ich gesagt habe, eine richtiggehende Eskalation. Sie findet im Landwirtschaftsgesetz in diesem Ausmass keine Stütze, denn sie ist nicht Lenkungsabgabe, sondern automatische Verbesserung der Milchrechnung. Die Preiszuschläge dek- ken jetzt schon 22 Prozent des Bruttoaufwandes der Milch- rechnung.
Ich werde gegen Eintreten und gegen den Bundesbe- schluss stimmen, falls - was kaum zu bezweifeln ist - Ein- treten beschlossen wird, weil es mir hier nicht um das Prin- zip dieser Massnahmen geht, sondern um eine Praxis, wel- che die Regel der Verhältnismässigkeit längstens verlassen hat.
Gerber: Ich möchte versuchen, die Ausführungen unseres Kollegen Miville etwas zu relativieren.
Nach den Artikeln 26 des Landwirtschaftsgesetzes und des Milchbeschlusses sind die Erträge dieser Preiszuschläge auf Fetten und Ölen zur Senkung der Preise von Milchpro- dukten und zur weiteren Förderung ihres Absatzes zu ver- wenden. Wir sehen also, dass die Preiszuschläge indirekt den Konsumenten wieder zugute kommen. Die Erhöhung der Preiszuschläge von 30 Franken je 100 Kilo brutto (Basis Raffinat) bewirkt eine Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise von voraussichtlich 0,02 Prozent. Wir sehen also, dass das in relativ bescheidenem Rahmen bleibt.
Und nun etwas zur Preisentwicklung des Konkurrenzpro- duktes zur Butter, der Margarine: Wenn Sie die Preise etwas verfolgen, so können Sie feststellen, dass im Jahre 1968 der Preis für Margarine bei Fr. 4.30 lag, heute liegt er, vor dem Aufschlag, bei Fr. 5.67, also eine Erhöhung von 1968 bis 1982 um rund 32 Prozent. Wenn Sie ein spezielles Produkt nehmen, das die Migros herstellt: die hat für Sobluma im Jahre 1968 Fr. 3.59 verlangt und verlangt im Jahre 1982 Fr. 4.65, also wiederum eine Erhöhung von rund 30 Prozent.
Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass sich das Kon- kurrenzverhältnis Butter/Margarine in den letzten Jahren eher zuungunsten der Butter entwickelt hat. Ich gebe zu, Herr Miville, der Konsum der Butter hat stagniert. Das
heisst auch schon etwas; aber die Butter ist offenbar bei den Konsumenten in gutem Ruf.
Nun muss man, glaube ich, auch etwas die weitere Entwick- lung der Lebenshaltung beachten, wenn man diese Preise hier darlegen will. Wenn Sie nach dem Statistischen Jahr- buch der Schweiz die Entwicklung der Löhne (Stundenver- dienste verunfallter Arbeiter) vergleichen, dann stellen Sie fest, dass im Jahre 1968 der Index bei 494 Punkten lag, wenn wir 1939 als 100 Punkte angeben, und im Jahre 1980 bei 1106 Punkten; das bedeutet also eine Erhöhung von 1968 bis 1980 von 123,8 Prozent. Mit den Löhnen verglichen haben die Erhöhungen bei Margarine, also die Preiszu- schläge, nicht derart auf das Produkt durchgeschlagen, wie man das eigentlich erwarten könnte.
Im übrigen dürfen wir feststellen - und das ist auch wie- derum eine Erkenntnis aus dem Statistischen Jahrbuch -, dass der Nahrungsmittelanteil an den Haushaltausgaben - wir haben das in dieser Session auch schon von Herrn Kol- lega Piller gehört - in den letzten Jahren stetig abgenom- men hat. Wenn er 1950 noch 30 Prozent betrug, so beträgt er im Jahre 1980 - das ist die letzte offizielle Zahl, die wir haben - noch 13 Prozent. Wir sehen also, dass sich die Preise der Nahrungsmittel eigentlich für den Konsumenten recht günstig entwickelt haben.
Es ist natürlich so, wir könnten schon nur die Weltmarkt- preise annehmen, Herr Miville, aber dann müssen Sie die schweizerische Landwirtschaft aufgeben, und das wollen Sie zweifelsohne auch nicht. Das kann sich kein Industrie- land leisten, jedes Industrieland hat seine eigene Landwirt- schaft zu einem gewissen Teil zu schützen.
Das sind die Gründe, warum ich der Meinung bin, dass man auf diese Vorlage des Bundesrates eintreten und sie gut- heissen sollte.
Bundespräsident Honegger: Darf ich auf zwei, drei Punkte von Herrn Miville zurückkommen. Zunächst die Frage des Konkurrenzverhältnisses zwischen Margarine und Butter. Das eine ist erwiesen. Es ist sehr schwer - ich gebe das gerne zu, Herr Miville -, genau abzuschätzen, ob eine But- terpreiserhöhung von 1 Franken nicht automatisch zu einem Mehrkonsum bei der Margarine führt, wenn die bis- herige Differenz einfach grösser wird. Mit diesem Problem haben wir uns praktisch jedes Jahr auseinanderzusetzen, wenn es darum geht, Milchpreise zu erhöhen und die ent- sprechenden Konsequenzen zu ziehen. Aber ich habe immerhin ein Beispiel aus dem Jahre 1966/67. Damals hat man den Butterpreis auch wesentlich erhöht, man hat dann aber die Konsequenzen bei der Margarine nicht gezogen. Was ist passiert? Es gab einen Butterberg, der uns - ich weiss nicht mehr wieviel - Millionen Franken gekostet hat, und es mussten Aktionen durchgeführt werden, um diesen Butterberg zu reduzieren, nur deshalb, weil sich doch eine Verlagerung ergeben hatte. Sehr wahrscheinlich ist es so, dass irgendwo ein Optimum erreicht wird, und wenn die Differenz zwischen Margarine und Butter zu gross wird, dann besteht die Gefahr, dass der Konsument ausweicht. Nun kann man natürlich wie Sie, Herr Miville, operieren und sagen, lassen wir es mal drauf ankommen, dann wissen wir es nachher - aber dann ist es eben zu spät, dann gibt es vielleicht wieder Verhältnisse wie im Jahre 1966/67, was enorm viel Geld kostet. Es gibt für die schweizerische Land- wirtschaftspolitik, Herr Miville, nichts Ungünstigeres als zuviel Butter in der Schweiz. Wir sollten wenn möglich über- haupt keine Butter fabrizieren, sondern sie nur einführen und an der Grenze abschöpfen und diese Abschöpfung der Milchrechnung zur Verfügung stellen. Das wäre das interes- santeste Geschäft für den Bund.
Zur Preisentwicklung: mit Prozentzahlen lässt sich sehr viel beweisen, aber es kommt doch auch auf die absoluten Zah- len an. Wie haben sich zum Beispiel die Preise bei Erd- nussöl, Sonnenblumenöl und Sojaöl entwickelt? Die Ent- ·wicklung verlief nicht so, wie sie uns die Herren der Fett- industrie noch im Juli 1982 darlegten, als ich mit ihnen über diese Fragen sprach. Sie hatten damals geltend gemacht, dass ein Anziehen der Weltmarktpreise vorausgesagt wer-
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den könne und dass es deswegen nicht notwendig sei, jetzt noch die Zuschläge zu erhöhen; die Differenz zwischen Butter und Margarine werde automatisch kleiner, weil sich die Weltmarktpreise in einer anderen Richtung entwickeln werden. Was hat die Praxis jetzt ergeben? Ich habe die neuesten Zahlen hier: Seit dem 30. April und dem 15. Sep- tember - die letzten Notierungen - hat das Erdnussöl um Fr. 23.60 pro 100 Kilogramm abgenommen, von einer Zunahme keine Rede. Beim Sonnenblumenöl beträgt die Abnahme Fr. 10.60 pro 100 Kilogramm und beim Sojaöl Fr. 7.60. Die vorausgesagte Entwicklung, aufgrund derer man uns zwingen wollte, auf einen Zuschlag für Margarine und andere Öle und Fette zu verzichten, ist nicht eingetre- ten.
Was die Bundesverfassung anbetrifft: Es ist richtig, es gibt einen Artikel in der Bundesverfassung, der den Bundesrat beauftragt, lebensnotwendige Güter möglichst wenig zu belasten. Das Bundesgericht hat sich mit dieser Frage aus- einandergesetzt und hat bei der letzten ähnlichen Übung dem Bundesrat recht gegeben; wir hätten die Verhältnis- mässigkeit nicht strapaziert. Wir stehen hier also, glaube ich, in guten Schuhen. Es kommt noch dazu, dass Artikel 29 der Bundesverfassung den Bundesrat dazu verpflichtet, möglichst eine ausgeglichene Rechnung vorzulegen. Was wir hier tun, ist nichts anderes, als dafür zu sorgen, dass die Milchrechnung nicht so defizitär wird. Also handeln wir hier auch im Sinne eines Artikels der Bundesverfassung.
Ich stelle die Frage der beratenden Kommissionen: Ich mache kein Hehl daraus, Herr Miville, dass ich von diesen beratenden Kommissionen nicht allzuviel halte. Sie sind so zusammengesetzt, dass alle Interessen darin vertreten sind. Es kommt dann nur noch darauf an, ob alle Vertreter anwesend sind. Ich kann Ihnen jeweils zum vorneherein sagen, wie das Resultat dieser beratenden Kommissionen aussieht. Das sind keine Kommissionen, in denen man sich verständigt und dann zuhanden des Bundesrates oder mei- nes Departementes eine Meinung abgibt, vielmehr werden einfach die Stimmen zusammengezählt, und ich kann Ihnen zum vornherein sagen, wer was stimmt. Die beratenden Kommissionen sind jetzt einmal da, wir werden sie aufrecht- erhalten müssen, aber allzuviel Gewicht können wir leider auf diese Kommissionen nicht legen. Aber es ist auch wie- der falsch, zu sagen, wir würden sie überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen; der Bundesrat legt Wert darauf, jedes Mal einen Bericht über die Verhandlungen in der beraten- den Kommission zu erhalten und davon Kenntnis nehmen zu können.
Das letzte Problem, das Sie aufgeworfen haben: Es sei eine sehr grobe Massnahme. Ich bin mit Ihnen einverstanden. Wir sind daran, zu versuchen - weil es ja wahrscheinlich nicht das letzte Mal ist, dass wir diese Zuschläge erhöhen müssen -, eine etwas flexiblere Lösung zu finden. Wir haben schon an eine Margarinesteuer gedacht. Das hätte zur Folge, dass man nur die Margarine belasten und alles andere weglassen könnte, insbesondere Speiseöl. Aber es hat sich gezeigt, dass hier die Verfassungsgrundlage und vor allem die gesetzlichen Grundlagen sehr zweifelhaft sind, man müsste da mal etwas korrigieren. Der Widerstand der Margarineproduzenten ist aber enorm, übrigens auch der Widerstand der Konsumenten. Wir haben auch die Frage geprüft, ob man vielleicht mit einem Rückerstattungsverfah- ren Ihren Bedenken, Herr Miville, etwas Rechnung tragen könnte. Wenn es administrativ sehr einfach zu realisieren wäre, wäre das zweifelsohne ein Weg. Die Schwierigkeit liegt darin, dass wir bei den importierten Fetten und Ölen nicht wissen, wo sie schliesslich hingehen und zu was sie verarbeitet werden. Wenn das nur einige wenige Firmen wären, könnte man sehr wahrscheinlich mit Rückerstat- tungsoperationen funktionieren. Wir machen jetzt etwas für die sogenannten Ölmühlen. Da wird der Zuschlag weniger gross sein.
Ich möchte Sie einfach bitten, die Grössenordnungen im Blick zu behalten. Da werden Sie, Herr Miville, sicher auch zum Schluss kommen, dass es sich nicht lohnt, einen Reli- gionskrieg zu entfachen.
Le président: Monsieur Miville, votre proposition de refus concerne-t-elle l'ensemble du projet ou seulement l'entrée en matière?
Miville: Ich ziehe meinen Antrag zurück und werde erst bei der Gesamtabstimmung auf ihn zurückkommen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
24 Stimmen 7 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht Comité parlementaire AELE. Rapport
Herr Egli legt im Namen der Delegation den folgenden schriftlichen Bericht vor (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, session d'automne 1982):
Einleitung: Vom 3. bis 5. Mai 1982 fand in Basel auf Einla- dung der schweizerischen Bundesversammlung die 7. Tagung des EFTA-Parlamentarierkomitees unter der Lei- tung von Nationalrat Gautier statt. Die Schweizer Delega- tion setzte sich aus Ständerat Egli (Präsident) und den Nationalräten Duboule, Gautier (Komiteepräsident), Muheim und Teuscher zusammen.
Im Mittelpunkt der Tagung standen die folgenden Traktan- den:
Die unterentwickelten Gebiete in den EFTA-Ländern (auf Anregung der Schweizer Delegation) und
die schweizerische Wirtschaftslage.
Nationalrat Muheim erklärte die schweizerische Regional- politik. Er wies darauf hin, dass bei uns trotz des sehr hohen Pro-Kopf-Einkommens grosse Einkommensunter- schiede bestehen und dass die Kantone die Ausgleichsbe- mühungen des Bundes durch eigene Massnahmen sehr wirksam ergänzen. Diese Zusammenarbeit und die Dezen- tralisierung der Entscheidungsbefugnisse auf Kantone und Gemeinden in diesem Bereich - ein Musterbeispiel des kooperativen Föderalismus - dürften dazu beigetragen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.048
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.09.1982 - 08:30
Date
Data
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483-486
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Pagina
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