Verwaltungsbehörden 29.09.1982 82.051
20010947Vpb29.09.1982Originalquelle öffnen →
Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge
483
82.051
Gebrauchszolltarif. 35. Bericht Tarif d'usage des douanes. 35e rapport
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. August 1982 (BBI II, 1189) Message et projet d'arrêté du 11 août 1982 (FF II, 1225) Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982 Décision du Conseil national du 27 septembre 1982
82.048 Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. August 1982 (BBI II, 941) Message et projet d'arrêté du 11 août 1982 (FF II, 965) Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982 Décision du Conseil national du 27 septembre 1982
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Der Bundesrat hat in seiner Bot- schaft über die im ersten Halbjahr 1982 beschlossenen Zoll- massnahmen berichtet. Sie betreffen ausnahmslos unser Regime der Zollpräferenzen an Entwicklungsländer - und zwar für die nächsten zehn Jahre. Weiterhin soll die Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben zollfrei bleiben, eine Massnahme, die im Sinne unserer Entwick- lungspolitik ärmsten Bevölkerungsschichten, insbesondere in Indien, zugute kommt. Dieses Land hat 1980 immerhin für rund 1,5 Millionen Franken Güter unter diesem Sonderre- gime in die Schweiz geliefert.
Auf den 1. Juli hat der Bundesrat die Vorzugszölle für Ent- wicklungsländer bzw. das Zollpräferenzenschema ergänzt. Die 31 am wenigsten entwickelten Länder geniessen nun Zollfreiheit für Industriegüter, hinsichtlich derer für die übri- gen Entwicklungsländer nur eine beschränkte Präferenz gilt. Dabei handelt es sich um Textilien und Bekleidungswa- ren, Schirme, Batterien und Rohaluminium. Im weiteren wurde den gleichen Ländern auch für bestimmte landwirt- schaftliche Produkte, wie Erdnüsse, Kakaopulver und Ana- nas, Zollfreiheit gewährt.
Ebenfalls ab 1. Juli 1982 wird in einigen Tarifbereichen, in denen einzelne Entwicklungsländer bisher als Ausnahmere- gel reduzierte Zollpräferenzen genossen, eine Annäherung oder Anpassung an das allgemeine Konzessionsniveau vor- genommen. Die Einzelheiten finden sich auf den Seiten 4 und 5 der Botschaft. Die Neuerungen haben Zollausfälle zur Folge; für die Handwebstoffe haben sie 1980 90 000 Fran- ken betragen; die Erweiterung des Zollpräferenzenschemas wird uns jährlich 700 000 Franken kosten.
Geändert worden ist die Verordnung über die Ursprungsre- geln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer, soweit die geschilderten Massnahmen dies erforderten.
Ich stelle Ihnen namens Ihrer Kommission den Antrag, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihn gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Matossi, Berichterstatter: Die Preiszuschläge auf Speise- ölen und Speisefetten wurden letztes Mal durch den Bun- desratsbeschluss vom 15. Dezember 1980 um 40 Franken auf 145 Franken per 100 Kilogramm netto erhöht. Damals geschah dies als Folge des Abbaus der Verbilligungsbei- träge des Bundes für Butter im Zuge der Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushaltes. Bezeichnenderweise gab es deswegen vor anderthalb Jahren keine grosse Auseinan- dersetzung, weil die Sanierung unserer Bundesfinanzen von einer starken Mehrheit des Parlamentes und auch unseres Volkes getragen wurde. Der Bundesrat und die Kommission sind sich bewusst, dass die periodische Anpassung dieser Preiszuschläge jedes Mal eine heisse Angelegenheit ist, obwohl sie sich auf einwandfreie gesetzliche Grundlagen stützt. Im Artikel 30 Absatz 3 des Milchwirtschaftsbeschlus- ses heisst es unter anderem «Der Bundesrat setzt nach Anhören der Beteiligten und der beratenden Kommission die Preiszuschläge für folgende eingeführte Waren fest .. . ». Dann werden diese aufgezählt und unter anderem «Speiseöle» und «Speisefette» erwähnt. Im dritten Abschnitt heisst es bei den Preiszuschlägen, «auf Speise- ölen und Speisefetten sowie zu deren Herstellung bestimm- ten Halbfabrikaten beschliesst die Bundesversammlung in der nächsten Session, ob und in welchem Ausmass die neu festgesetzten Abgaben in Kraft bleiben sollen». Ich setze voraus, dass das Prinzip der Preiszuschläge in unserem Rat mehr oder weniger unangefochten ist und dass die Meinun- gen nur bezüglich der Höhe dieser Abschöpfungen zugun- sten der Milchrechnung auseinandergehen. Der Bundesrat war gut beraten, der unterschiedlichen Interessenlage Rechnung zu tragen und sowohl die direkt Beteiligten als auch die beratende Kommission für die Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes zu Rate zu ziehen. Die Stellung- nahmen finden Sie auf Seite 8 und 9 unserer Botschaft. Darf ich Ihre Aufmerksamkeit noch für einige Minuten in Anspruch nehmen und auf Zusammenhänge zwischen schweizerischer Agrarpolitik und den zur Diskussion ste- henden Preiszuschlägen hinweisen. Den Beschlüssen, die der Bundesrat mit Wirkung ab 1. Juli 1982 gefasst hat und die jetzt im Rat zur Diskussion stehen, wird nachgesagt, sie seien unverhältnismässig. Wenn man die Massnahme der Erhebung von Preiszuschlägen an der Grenze nur für sich isoliert betrachtet und davon ausgeht, dass man je Zentner Importware vor 26 Jahren nur 5 Franken, heute aber 175 Franken abschöpft, kann oder könnte man zu solchen Schlussfolgerungen kommen. Man kann sich auch rein grundsätzlich dagegen wenden, dass ein Grundnahrungs- mittel vom Bund überhaupt beim Import belastet wird.
Diese isolierte Betrachtungsweise wird indessen den Ver- hältnissen nicht gerecht. Die Erhebung von Preiszuschlä- gen auf importierten Fetten an sich sowie die zur Diskus- sion stehenden Erhöhungen vom 1. Juli 1982 sind im Gesamtrahmen unserer Agrarpolitik zu beurteilen. Die Agrarpolitik verfolgt doch das Ziel, der Landwirtschaft auf
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Gebrauchszolltarif. 35. Bericht Tarif d'usage des douanes. 35e rapport
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.051
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
483-483
Page
Pagina
Ref. No
20 010 947
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.