Verwaltungsbehörden 29.09.1982 82.001
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Zinn-Übereinkommen 1981
Kombination ist - so wie ich es empfinde - nicht zumutbar und ein erster Grund, der gegen die nationalrätliche Fas- sung spricht. Die Formulierung ist aber auch inhaltlich frag- würdig. Beide Begriffe sind zwar unscharf, sowohl «erkenn- bar» wie «zunehmend», aber im Zeitalter der totalen Infor- mation ist es doch noch möglich zu entscheiden, ob eine Bedrohung erkennbar war oder nicht! Viel schwieriger dürfte es sein, zu beurteilen, ob die Bedrohung zunehmend, konstant oder abnehmend ist und ob dies der Bürger auch hätte erkennen können. Die zentrale Frage ist nun aber, ob es überhaupt sinnvoll ist, dass nicht die Bedrohung als sol- che, sondern deren Zunahme ein Kriterium für die Strafbar- keit sein soll. Man lässt dabei völlig ausser acht, dass in kri- tischen Zeiten die Dauer einer Bedrohung sehr wohl zu Massnahmen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Landes- versorgung führen kann, ohne dass die Bedrohung zuge- nommen hätte. Völlig absurd wird die Formulierung aber, wenn man sich eine schwere Bedrohung vorstellt, die unverändert anhält. Die Voraussetzung für Sanktionen gegen einen Gerüchtemacher ist dann in diesem Fall trotz der schweren Bedrohung nicht gegeben. Diese Überlegun- gen machen es mir unmöglich, für die nationalrätliche Fas- sung zu stimmen, und ich beantrage Ihnen deshalb, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten.
Bundespräsident Honegger: Es handelt sich hier wirklich um eine Kleinigkeit. Ich wäre natürlich dankbar, wenn noch in dieser Session eine Verständigung gefunden werden könnte.
Ich frage mich, ob dieser Streit nicht in der Redaktionskom- mission bereinigt werden könnte. Es geht hier wirklich nicht mehr um grosse materielle Unterschiede. Ob Sie nun sagen «Wer in Zeiten erkennbarer Bedrohung» oder «Wer in Zei- ten erkennbar zunehmender Bedrohung vorsätzlich usw.», es wird so oder so für den Richter notwendig sein, eine Reihe von Argumenten in Berücksichtigung zu ziehen, und ein Faktor liegt dann in dieser Bedrohung. Ob sie erkennbar oder zunehmend ist, das wird der Richter ohnehin zu ent- scheiden haben. Ich messe also dieser Formulierung nicht eine allzu grosse Bedeutung bei. Wenn es Ihnen, Frau Büh- rer, sprachlich Schwierigkeiten macht, der nationalrätlichen Formulierung zuzustimmen, dann würde ich das der Redak- tionskommission überlassen, ob sie sprachlich noch etwas Gescheiteres findet.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bührer
18 Stimmen 12 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.001 Zinn-Übereinkommen 1981 Accord sur l'étain 1981
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1982 (BBI II, 159) Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1982 (FF II, 170) Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982 Décision du Conseil national du 23 juin 1982
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalra- tes
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil natio- nal
Miville, Berichterstatter: Unser Rat wie auch der Nationalrat haben letztes Jahr dem Beitritt der Schweiz zum Gemeinsa-
men Rohstoff-Fonds und zu den Abkommen über Kakao und Naturkautschuk einhellig zugestimmt. Unser Land ist auch schon seit vielen Jahren Mitglied der Abkommen über Kaffee und Weizen. Die Genehmigung des Zinn-Überein- kommens liegt also auf der Linie einer seit langem verfolg- ten Politik, denn als rohstoffabhängiges Land ist die Schweiz an einer regelmässigen Versorgung und an stabi- len Weltmarktpreisen interessiert. Die internationalen Roh- stoffabkommen üben hier eine nützliche und wirksame Funktion aus; mit ihren Ausgleichslagern - durch Verkäufe bei Knappheit und entsprechenden Preishaussen und durch Ankäufe, wenn ein Angebotsdruck herrscht und eine bestimmte Bandbreite des Interventionspreises unterschrit- ten wird - werden übermässige Preisschwankungen einge- dämmt.
Daran sind sowohl die Produzentenländer als auch die Kon- sumentenländer interessiert. Zwischen ihnen hat sich eine Zusammenarbeit institutionalisiert; das Internationale Zinn- Übereinkommen ist 1956 in Kraft getreten und seither alle fünf Jahre erneuert worden. Sie haben es der Presse ent- nehmen können, dass die Beteiligung am 6. Übereinkom- men, das am 1. Juli 1982 provisorisch in Kraft getreten ist, auf Schwierigkeiten stiess. Die Titel in den Zeitungen laute- ten etwa: «Verzögerungen in der UNCTAD-Rohstoffpolitik», «Rohstoffabkommen: Viel Lärm um nichts» oder «Kein soli- des Fundament für das neue Zinnabkommen». Das sind Zitate aus der «NZZ» und aus der «Basler Zeitung».
Als sich Ihre Kommission am 24. August 1982 mit dem Geschäft befasste - vielleicht kann Herr Bundespräsident Honegger anschliessend über neuere und neueste Entwick- lungen berichten -, war die Lage so, dass erst vier Produ- zentenländer mit einem Anteil von 79 Prozent an der Welter- zeugung und 16 Konsumentenländer mit einem Anteil von bloss 49 Prozent am Zinnverbrauch dabei waren. Damit standen dem Zinnrat in der Anfangsphase weniger Mittel für das Ausgleichslager zur Verfügung, als vorgesehen war. Diese Mittel sind hälftig von den Produzenten- und von den Konsumentenländern aufzubringen, einerseits als Kapital- beiträge gemäss den Produktions- und Verbrauchsanteilen, andererseits - bei Bedarf - als Regierungsgarantien, als Sicherheit für Bankkredite, für Stützungskäufe. Die Kapazi- tät des Ausgleichslagers wird nun knapp 20 000 statt 30 000 Tonnen sein; im weiteren bemüht sich der Zinnrat um die Drosselung der Exporte zur Eindämmung des Angebots- drucks, aber das ist natürlich gerade bei Ländern wie die USA und Bolivien schwierig, die dem Abkommen fernste- hen. Drosselung der Exporte kann die Stillegung von Minen bedeuten, und darunter leiden besonders Angehörige der ärmsten Schichten in Entwicklungsländern, die in diesen Minen arbeiten. Schliesslich wird mit den amerikanischen Behörden verhandelt, um diese zu veranlassen, den Abbau ihrer strategischen Zinnlager bzw. die entsprechenden Ver- käufe zu bremsen.
Die Schweiz jedenfalls soll nach Auffassung des Bundesra- tes und Ihrer Kommission ihren Teil dazu beitragen, dass ein multilaterales Übereinkommen wiederum zustande- kommt. Bereits konnte man vernehmen, dass sich Malaysia, Indonesien und Thailand, die etwa 65 Prozent der Welt- Zinnexporte auf sich vereinigen, zu einem Produzentenkar- tell zusammengeschlossen haben, dass sie mit eigenen Massnahmen drohen und in letzter Zeit bisweilen auch ein- getretene Preiszusammenbrüche verhindern wollen. Ein multilaterales Übereinkommen wird aber längerfristig für alle Beteiligten als bessere Lösung erachtet. Daher will die Schweiz mit den von ihr einzubringenden Mitteln - etwa 2,8 Millionen Franken Kapitalbeitrag, allenfalls bis zu 2 Millionen Franken Garantiesumme - die Kapazität des Ausgleichsla- gers erhöhen. An die Verwaltungskosten werden wir jähr- lich etwa 20 000 Franken beizutragen haben. Der Beitritt liegt im Interesse einer Stabilisierung der internationalen Rohstoffpolitik, wie sie insbesondere von der UNCTAD angestrebt wird. Das Abkommen kann provisorisch in Kraft gesetzt werden, wenn so viele Unterschriften von Ländern zusammenkommen, dass durch sie mindestens 65 Prozent des Welt-Zinnverbrauchs repräsentiert werden.
Coopération au développement. Mesures commerciales
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E
29 septembre 1982
Mit der Veröffentlichung der Botschaft hat der Bundesrat das neue Abkommen unter Ratifikationsvorbehalt und ohne Verpflichtung unterzeichnet. Wenn die eidgenössischen Räte ihr Placet erteilen - der Nationalrat hat dies bereits diskussionslos getan -, so wird es unter Beachtung der Referendumsfrist frühestens, Anfang 1983 ratifiziert. Die Beiträge der Schweiz werden dem Rahmenkredit für wirt- schafts- und handelspolitische Massnahmen der Entwick- lungszusammenarbeit belastet und sind im Finanzplan 1983 sowie in den Haushaltsperspektiven 1984/85 enthalten. Die Aussenwirtschaftskommission empfiehlt Ihnen Eintre- ten auf die Vorlage und Annahme des Beschlusses, wie er auf Seite 16 der Botschaft abgedruckt ist. .
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
81.080
Entwicklungszusammenarbeit. Handelspolitische Massnahmen Coopération au développement. Mesures commerciales
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Dezember 1981 (BBI 1982 1, 713) Message et projet d'arrêté du 14 décembre 1981 (FF 1982 1, 717)
Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982 Décision du Conseil national du 23 juin 1982
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Mit der Botschaft 81.080 wird ein weiterer Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Finan- zierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnah- men zugunsten der Entwicklungsländer vorgeschlagen. Diese Massnahmen gehören neben der technischen und humanitären Hilfe zu den Mitteln, mit denen die Schweiz ihre entwicklungspolitischen Ziele anstrebt, und zwar so, wie sie in Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vorgeschrieben werden. Es handelt sich um einen Rahmenkredit für die Minimaldauer von drei Jah- ren. Mit ihm sollen frühestens vom 1. Juli 1982 an Verpflich- tungen abgedeckt werden. Die Auszahlungen, die innert fünf bis sieben Jahren erfolgen sollen, sind im Budget 1982 und in den Finanzplänen 1983 und 1984 enthalten.
Dieser Kredit schliesst an jenen Betrag von 200 Millionen Franken an, der mit Bundesbeschluss vom 28. November 1978 für die gleiche Zielsetzung bewilligt worden ist. Von diesem früheren Kredit waren Ende September 1981 rund
80 Prozent verpflichtet; über die Verwendung orientiert die Botschaft auf Seite 14; im Anhang ist jede einzelne Aktion im Detail beschrieben. Im Hinblick auf den Restbetrag von gegen 40 Millionen Franken ist die Planung weit fortge- schritten. Er dürfte bis Ende 1982 verbraucht sein.
Die handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen sind vor allem darauf ausgerichtet, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen. Die sogenannte Dritte Welt ist ja heute nicht mehr ein Block von Ländern mit untereinander mehr oder weniger ver- gleichbaren Verhältnissen, sondern es lassen sich in die- sem Bereich heute folgende Kategorien erkennen:
Die Erdölproduzenten, die zwar Entwicklungsländer, aber nicht arm sind.
Die neu industrialisierten Länder, zum Beispiel Korea, Singapur, Hongkong, denen eine ganze Reihe weiterer Nationen langsam folgt. Ihre Lage ist ungefähr mit derjeni- gen der Türkei, Griechenlands und Portugals vergleichbar. Einige von ihnen geben als Konkurrenten unserer Exportin- dustrie erhebliche Probleme auf.
Eine Gruppe von Ländern, die zwischen die ärmsten und die schon fortgeschritteneren einzureihen ist.
Die bevölkerungsmässig zahlreichen ärmsten Länder, deren Entwicklung trotz aller Hilfe stagniert, weil sie mit Erschwernissen, wie zum Beispiel der rasanten Bevölke- rungszunahme oder der ebenso raschen Ausdehnung von Slums um ihre Städte herum, nicht zu Rande kommen.
Mit dem heute zur Diskussion stehenden Kredit soll die Ent- wicklungshilfe der Schweiz weiter verstärkt werden, wozu wir uns aufgrund der Empfehlungen massgeblicher interna- tionaler Instanzen auch durchaus veranlasst sehen. Wenn heute 350 Millionen beantragt werden - statt der 200 Millio- nen des Jahres 1979 -, so spielt dabei natürlich auch die seither eingetretene Inflation eine Rolle.
Die vorgesehene Verteilung des Gesamtbetrages sieht so aus: 240 Millionen für Mischkredite und ähnliche Massnah- men, denen auch ein handelspolitisches Motiv im Sinne der Erleichterung schweizerischer Lieferungen und der Erhal- tung von Arbeitsplätzen zugrundeliegt, 70 Millionen für Zah- lungsbilanzhilfe, 20 Millionen für Rohstoffe, 10 Millionen für die Handelsförderung und 10 Millionen für die Industrialisie- rung. Insgesamt wird mit diesen Massnahmen bezweckt, die Entwicklungsländer besser am Welthandel zu beteiligen, damit sie aus ihm grösseren Nutzen ziehen können, sowie Störungen im internationalen Handels- und Zahlungsver- kehr so weit als möglich aufzufangen. Das gilt besonders für den Sektor Rohstoffe, wo die Beteiligung der Schweiz an internationalen Abkommen - wie vorhin gehabt - zu finanzieren ist. Sie zielen darauf ab, übermässige Preis- schwankungen auszugleichen und Verluste der Entwick- lungsländer bei Preisbaissen durch Ankäufe der Aus- gleichslager zu kompensieren. Wir haben darüber soeben im Zusammenhang mit dem Zinsübereinkommen gespro- chen. Es sollen auch bilaterale Projekte zur Verbesserung der Produktion, des Transportes und der Kommerzialisie- rung der Rohstoffe unterstützt werden, alles letztlich auch im Interesse unserer Wirtschaft, die auf eine regelmässige Zufuhr von Rohstoffen zu stabilen Preisen angewiesen ist. Die unter dem Titel Handelsförderung vorgesehenen Mass- nahmen wollen den Entwicklungsländern dienen, indem ihnen bessere Kenntnisse über unsere Märkte verschafft und neue Absatzgebiete für ihre Erzeugnisse erschlossen werden. Sie schliessen auch Bemühungen um die Qualitäts- verbesserung ihrer Produkte ein; denn vietes hängt für diese Länder von ihren Exporterfolgen ab. Ihr Anteil am Welthandel, der sich 1980 auf 10 bis 12 Prozent bezifferte, ist immer noch viel zu bescheiden.
Die Massnahmen zur weiteren Industrialisierung wollen Investitionen und den Technologietransfer im privaten Bereich stimulieren.
In hohem Masse sollen mit Mischkrediten schweizerische Investitionsgüter und Dienstleistungen, welche die Entwick- lungsländer für die Verwirklichung ihrer Pläne benötigen, finanziert werden. Hier wird eine Mobilisierung privater Mit-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zinn-Übereinkommen 1981 Accord sur l'étain 1981
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Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.09.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
471-472
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Pagina
Ref. No
20 010 944
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