Verwaltungsbehörden 28.09.1982 Ad 11.740
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Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 11.740 Postulat des Ständerates Sicherheitspolitik. Abschreibung Postulat du Conseil des Etats Politique de sécurité. Classement
Weber, Vizepräsident: Ich kann es kurz machen. Bei die- sem Postulat handelte es sich ursprünglich um ein Postulat des heutigen Bundesrates und damaligen Ständerates Hans Hürlimann, das dann durch Beschluss vom 4. Dezem- ber 1973 zum Postulat des Ständerates gemacht wurde. Das Postulat ist überprüft worden im Zusammenhang mit der Frage der Sicherheitspolitik. Nun schlägt Ihnen das Büro im Einvernehmen mit der Militärkommission vor, das Postulat abzuschreiben. Man will, das würde die volle Ver- wirklichung des Postulates bewirken, das Geschäftsregle- ment und den Namen der Militärkommission nicht ändern, sondern weiterhin nach der bisherigen Praxis solche Geschäfte, die die Sicherheitspolitik betreffen, der Militär- kommission überweisen können. Man will aber die Möglich- keit offen lassen, solche Geschäfte, wenn es begründet ist, einer ad hoc-Kommission oder allenfalls der erweiterten Militärkommission überweisen zu können.
Das Büro beantragt Ihnen, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
81.043
Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz Radio et télévision Autorité d'examen des plaintes
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Juli (BBI III, 105) Message et projet d'arrêté du 8 juillet 1981 (FF III, 101)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Ordnungsantrag Piller Die Beratungen des Bundesbeschlusses über die unabhän- gige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sind aus- zusetzen und nach der Behandlung des Radio- und Fern- sehartikels durchzuführen.
Motion d'ordre Piller
L'arrêté sur les autorités indépendantes d'examen des plaintes radio et TV ne sera discuté qu'une fois l'article radio-TV traité.
Piller: Ich kann mich zur Begründung dieses Ordnungsan- trages relativ kurz fassen. Am 1. Juni 1981 unterbreitete uns der Bundesrat die Botschaft über den Radio- und Fernseh-
artikel und erst gut einen Monat später, am 8. Juli 1981, die Botschaft über die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Schon diese zeitliche Reihenfolge zeigt uns, dass auch der Bundesrat die Absicht hatte, und dies ist an sich auch logisch, zuerst über den Verfassungsartikel der SRG einen verfassungs- mässigen Programmauftrag zu erteilen, um den Programm- rahmen abzustecken, und dann die unabhängige Beschwerdeinstanz zu schaffen.
Unsere Kommission hat die Reihenfolge gerade umgekehrt, wird aber, so hoffe ich, bis zur Dezembersession auch den Verfassungsartikel durchberaten haben. Dieser Verschie- bungsantrag kann deshalb nicht als Mittel zur Verzögerung eingestuft werden. Wenn wir heute die Beratungen ausset- zen, können wir sie mit dem Verfassungsartikel zusammen noch in diesem Jahre durchführen. Damit möchte ich auch bereits gesagt haben, dass ich für eine unabhängige Beschwerdeinstanz bin, sobald auch einmal feststeht, wel- chen Auftrag das Parlament dem Träger oder den Trägern von Radio und Fernsehen künftig erteilen will.
Eine unabhängige Beschwerdeinstanz ist wohl etwas vom Normalsten, was man sich in einem demokratischen Rechtsstaat vorstellen kann, vorausgesetzt, dass Radio und Fernsehen in einem dem Rechtsstaat würdigen Rah- men arbeiten können. Wenn heute als Argument gebracht wird, das Parlament habe eine diesbezügliche Motion unse- res Kollegen Guntern zur Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz akzeptiert und deshalb müsse vorwärts gemacht werden, so möchte ich dem entgegenhalten, dass in anderen Bereichen Motionen viel länger auf ihre Verwirkli- chung warten müssen, denken wir nur an die Schwerver- kehrsabgabe und die Autobahnvignette.
Unsere SRG befindet sich gegenwärtig in einem starken Spannungsfeld. Auf der einen Seite kommen Wirtschafts- kreise, die das Monopol vollständig auflösen möchten. Auf der anderen Seite wiederum gibt es Leute, die die Pro- grammschaffenden unter viel stärkere Staatskontrolle stel- len wollen. Beides lehne ich persönlich ab. Es braucht viel politischen Willen von seiten des Parlamentes, um über den vom Bundesrat vorgelegten Verfassungsartikel klar zu sagen und festzulegen, welches Radio und welches Fernse- hen die Schweiz künftig haben soll. Bevor dies nicht getan ist, kann ich der Beschwerdevorlage nicht zustimmen. Ich glaube auch, dass im Falle eines Referendums das Schweizervolk sich gegen einen Kauf der Katze im Sack aussprechen würde. Erinnern wir uns nur an die vergange- nen Abstimmungen im Medienbereich. In der Zwischenzeit, bis diese Beratungen durch sind, wird die Kommission Reck ihre Aufgabe weiterhin zu unserer vollen Zufriedenheit ausführen. Ich hoffe nicht, dass gewisse Kreise, die dem «Hofer-Klub» nahestehen, auch dieser Kommission Integri- tät und Objektivität absprechen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Ordnungsantrag zuzustimmen.
Hefti, Berichterstatter: Der Antrag von Herr Piller wurde bereits in der Kommission gestellt. Er ist dort abgelehnt worden mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Absen- zen. Der Bundesrat sprach sich ebenfalls für Ablehnung dieses Antrages aus.
Ich möchte auf folgendes hinweisen:
1979 reichte unser Kollege Guntern eine Motion ein, wo- nach unverzüglich und ohne Rücksicht auf den zeitlichen Verlauf der Verfassungsvorlage betreffend Radio und Fern- sehen eine staats- und verwaltungsunabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen zu schaffen sei. Der Bundesrat wollte - vor allem im Hinblick auf die damals bevorstehende Vorlage über die Schaffung eines Radio- und Fernsehartikels - die Motion nur als Postulat entgegennehmen. Beide Räte sprachen sich jedoch für die Motion aus. Hierauf legte, wie bereits der Vorredner sagte, der Bundesrat mit Botschaft vom 8. Juli 1981 einen Gesetz- entwurf entsprechend der Motion Guntern vor, etwa gleich- zeitig mit der Botschaft betreffend Erlass eines Radio- und Fernsehartikels, die das Datum des 1. Juni 1981 trägt. Ihre Kommission behandelt beide Vorlagen; der Bundesver-
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Postulat des Ständerates Sicherheitspolitik. Abschreibung Postulat du Conseil des Etats Politique de sécurité. Classement
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Jahr
1982
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Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
11.740
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
457-457
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Ref. No
20 010 941
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