Verwaltungsbehörden 28.09.1982 82.009
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sem Sinne zu interpretieren und die entsprechende Abän- derung zu beantragen.
Herr Bundesrat Chevallaz hat in einem Brief an den Stände- ratspräsidenten die Interessen des EMD verteidigt und das Büro gebeten, noch einmal auf den gefassten Beschluss zurückzukommen. Diese Sitzung fand am 23. September statt. Dabei wurde, so scheint es uns, ein echt eidgenössi- scher Kompromiss beschlossen. Damit nicht nachträglich ein Seilziehen um die Zahl der abzutretenden Büros und um die Lage dieser Räume stattfinden wird, soll der Wille des Rates zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich klar um drei Räume handelt und dass es konkret um die Büros 68, 70 und 72 im Parterre des Ost-Flügels geht. Diese lie- gen direkt unter den vom Dokumentationsdienst begehrten Büroräumen 170, 172 und 174, die damit dem EMD belas- sen werden sollen, weil die dort untergebrachten Dienste vorteilhafterweise in unmittelbarer Nähe der Militärverwal- tung bleiben sollten. Die Mehrheit des Büros bittet Sie, die- sen Überlegungen zuzustimmen. Der Dokumentations- dienst bekommt sicher die drei Räume, zwar nicht im 1. Stock, sondern um ein Stockwerk tiefer. Das EMD muss zwar drei Räume abtreten, kann aber die drei umstrittenen Büros behalten. ·
Nach der vierten Zielsetzung sollen ein Filmsaal und ein Gesprächsraum für Besucher geschaffen werden. Dank dem Entgegenkommen des Kantons Bern kann zusätzlich der neueingerichtete Videoraum im Käfigturm benützt wer- den. Hier sollen die Verhandlungen des Nationalrates und des Ständerates am parlamentsinternen Fernsehen verfolgt werden können. Zu diesem Zweck ist die Koaxialkabelver- bindung zwischen Parlamentsgebäude und Käfigturm not- wendig.
Gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung. Die wirklich Leidtragenden sind eigentlich unsere Weibel, die ihren ein- zigen Raum abtreten müssen. Sie werden damit heimatlos. Es ist richtig und nötig, dass für sie unverzüglich ein geeig- neter Raum gefunden und installiert werden kann. Ich hoffe, dass die hier anwesenden Verantwortlichen diesen Wunsch zur Kenntnis nehmen werden.
Wir sind uns auch der Tatsache bewusst, dass wir mit den vorgeschlagenen Massnahmen in den Kompetenzbereich des Bundesrates eingreifen, soweit wir damit Räume der Verwaltungsgebäude für die entsprechenden Zwecke in Anspruch nehmen. In magistraler Würde und mit respekt- voller Zurückhaltung scheinen die betroffenen Bundesräte und der gesamte Bundesrat unsere Beschlüsse hinnehmen zu wollen. Wir danken Ihnen dafür.
Die Vorhaben, wie sie in der Botschaft beschrieben sind, sind zwar im Bericht über die Richtlinien der Regierungs- politik 1979 bis 1983 nicht enthalten. Das erweiterte Büro findet aber die geplanten Massnahmen sinnvoll und zweck- mässig. Die finanziellen Mittel werden im Rahmen der Zah- lungskredite 1983 und 1984 für Bauten und Anlagen direkt bereitgestellt werden müssen. Mit Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung ist der Bundesbeschluss rechtlich abge- stützt. Das erweiterte Büro empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, dem Bundesbeschluss unverändert in globo zuzustimmen und damit auch zum Ausdruck zu bringen, dass dem Dokumentationsdienst die Räume 68, 70 und 72 abzutreten seien.
Bundesrat Hürlimann: Diese Vorlage trägt, wie Sie sehen, die Unterschriften des Herrn Bundespräsidenten und des Herrn Bundeskanzlers. Es ist eine Botschaft des Bundesra- tes, weil wir einmal mehr die gehorsamen Diener der eidge- nössischen Räte geworden sind. Die Bedürfnisse unserer Journalisten, der Parlamentarier und des Dokumentations- dienstes für Arbeitsräume sind legitim und ausgewiesen. Weniger einfach ist es, solchen Bedürfnissen in bereits belegten Räumen zu entsprechen. Eine Studienkommission der beiden Räte unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Daniel Müller hat mit viel Durchhaltewillen und Geduld - ich habe die Beratungen zum Teil mitverfolgt und miterlebt - und unter Mitwirkung des Bundesamtes für Organisation sowie des mir unterstellten Amtes für Bundesbauten ein
Konzept erarbeitet; das ist auch der Grund, weshalb ich diese Botschaft vor Ihnen vertrete. Weil der Kredit den Betrag von 2 Millionen Franken übersteigt, hatte der Bun- desrat eine Botschaft zu erarbeiten. Die vorgeschlagene Lösung - ich habe es bereits gesagt - ist das Konzept der Studienkommission der beiden Räte. Die Vorlage wurde durch Ihren Vizepräsidenten Weber zutreffend erläutert. Ich habe dem nichts beizufügen und bitte Sie, darauf einzutre- ten, damit die langgehegten berechtigten Wünsche bald erfüllt werden können.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.009 Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1982 (BBI 1, 1205) Message et projet d'arrêté du 17 février 1982 (FF I, 1217) Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 1982 Décision du Conseil national du 21 juin 1982
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Baumberger, Berichterstatter: In Anlehnung an den Behandlungsmodus der letzten zwei Jahre werde ich ledig- lich eine Gesamtwürdigung der Vorlage vornehmen und den Eintretensantrag der Kommission begründen. In der Detailbehandlung werden wir eine gruppenweise Darstel- lung der in den Anhängen I bis IV aufgeführten Objekte vor- nehmen, wobei ich den Präsidenten bitte, dazu vorerst den Vertretern der Gruppen, welche die entsprechenden Besichtigungen durchgeführt haben, das Wort zu erteilen, nämlich Herrn Schmid für die Ausbildungs- sowie die Kampf- und Führungsbauten, Herrn Steiner für die Bauten für die Logistik und die Landerwerbe und Herrn Affolter für die Bauten für die Rüstungsbetriebe.
Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Botschaft Verpflichtungskredite für militärische Bauten und Lander- werbe im Gesamtbetrag von knapp 400 Millionen Franken. Obwohl dieser Betrag etwas höher liegt als in den letzten Jahren, ist doch weiterhin die Tendenz festzustellen, die Bauten zugunsten der Beschaffung von Kriegsmaterial zu bremsen. Während die entsprechenden Ausgaben in den vier Jahren 1975 bis 1978 jährlich noch durchschnittlich etwas über 390 Millionen Franken betrugen, so beziffern sie sich für die letzten vier Jahre nur noch auf knapp 310 Millio- nen Franken. Das ist nominal und vor allem real ein ganz beträchtlicher Rückgang, der natürlich nicht ohne Konse- quenzen bleiben kann. Dabei ist vor allem zu berücksichti-
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gen, dass als Folge der Beschaffung moderner Waffensy- steme entsprechende Investitionen im Bereich der Ausbil- dung und der Logistikbauten notwendig werden.
Die diesjährige Botschaft zeichnet sich speziell in dieser Richtung aus. Ich erwähne als Beispiele nur den entspre- chenden Ausbau des Waffenplatzes Frauenfeld als Folge der Beschaffung von Panzerhaubitzen M 109 oder die Aus- bildungshallen in Emmen für die bewilligten Rapier-Lenk- waffen. So sind denn auch in der diesjährigen Vorlage die anbegehrten Verpflichtungskredite bei den Ausbildungs- und Logistikbauten prozentual weit höher als im langjähri gen Durchschnitt, dagegen - und man muss wohl sagen lei- der - diejenigen für Kampf- und Führungsbauten weit nied- riger. Dabei sind besonders die Geländeverstärkungen für einen erfolgreichen Abwehrkampf unserer infanteristischen Verbände von entscheidender Bedeutung.
In Zukunft werden wir mit einem Ansteigen der Bauausga- ben wohl rechnen müssen. Diese Ausgaben werden zwin- gender, weil die Beschaffungen von modernen Waffen und Ausrüstungen erst ihren vollen Wert erhalten, wenn ent- sprechende Ausbildungsplätze und Einrichtungen verfüg- bar sind und wenn der Einsatz als Folge einer zweckmässi- gen Lagerung, eines wirkungsvollen Schutzes und einer rationellen und sorgfältigen Wartung jederzeit gewährleistet ist.
Die vorliegende Botschaft ist erstmals in vier Teile geglie- dert. Der schwergewichtige erste Teil umfasst vor allem die Ausbildungsbauten, die Kampf- und Führungsbauten, die Bauten für die Logistik und die Gewässerschutzmassnah- men im Gesamtbetrag von 323 Millionen Franken. Auf die Hauptpositionen, Frauenfeld, Waffenplatz Reppischtal, Zeughausneubau in Affoltern am Albis, Notspital in Ander- matt und Geländeverstärkungen, werden die Herren Schmid und Steiner noch näher eingehen.
Der zweite Teil der Botschaft umfasst die Begehren für Lan- derwerbe im Umfang von 17 Millionen Franken. Damit sollen die Anstrengungen zur Beschaffung zusätzlicher Ausbil- dungsplätze fortgesetzt werden, es sollen die Ein- und Aus- flugschneisen von Militärflugplätzen freigehalten werden, und schliesslich müssen auch hier verschiedene Logistik- bedürfnisse vor allem durch erhöhte Lagerhaltung von Treibstoff und Brennstoffen besser abgedeckt werden.
Der dritte Teil umfasst die Zusatzkreditbegehren von 7,2 Millionen Franken. Die entsprechenden Zusatzkredite, auf die in der Detailberatung nicht mehr eingegangen wird, sind vorwiegend teuerungsbedingte Mehrkosten. Beim Ausbau des Waffenplatzes Airolo ergaben sich geologisch bedingte Bauerschwernisse und nicht voraussehbare zusätzliche Umbauarbeiten. Bei der Lenkwaffenmontagewerkstatt im Flugzeugwerk Emmen wurden neben teuerungsbedingten Mehrkosten durch vom Lizenzgeber zusätzlich verlangte Sicherheitsvorkehren Mehraufwendungen von 150 000 Franken notwendig.
Erstmals erscheinen in der Botschaft die Kredite für Bauten der Rüstungsbetriebe ausgeschieden unter der speziellen Position 4 im Anhang IV. Diese Tatsache hängt zusammen mit der Neuordnung, wie sie gestützt auf die Verordnung vom 26. August 1981 über das Finanz- und Rechnungswe- sen der eidgenössischen Rüstungsbetriebe eingeführt wurde. Darin wird als Grundsatz ausgeführt, dass das Finanz- und Rechnungswesen der Rüstungsbetriebe im Rahmen des eidgenössischen Finanzhaushaltrechtes auf industrielle privatwirtschaftliche Anforderungen auszurich- ten sei. In Artikel 8 dieser Verordnung steht unter dem Titel «Investitionen»: «Die Ausgaben für sämtliche Investitionen (Mobilien und Immobilien) gehen in vollem Umfang zu Lasten der Rüstungsbetriebe. Für die Anforderung von Ver- pflichtungskrediten gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Rüstungsbetriebe weisen sämtliche Mobilien und Immobi- lien in ihrer Bilanz aus.» Die Finanzierung der Investitionen erfolgt durch zinsfreie, aber amortisierbare Vorschüsse des Bundes. In den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Rüstungsbetriebe ist indessen eine Verzinsung einzurech- nen. Für Offertkalkulationen darf bei Aufträgen an die GRD
kein Zins eingerechnet werden, hingegen muss bei Drittof- ferten die Verzinsung der eingesetzten finanziellen Mittel beinhalten. Herr Affolter wird Sie über diese Rüstungsbau- ten detaillierter informieren.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Pour commencer, une brève remarque pour souligner ce qu'a dit tout à l'heure M. le président de la commission. Durant les deux dernières législatures, le budget consacré aux constructions mili- taires a été fortement réduit dans le cadre de l'effort géné- ral d'économies financières. Nous avons alors mis l'accent en priorité sur le renforcement de l'armement, lequel a été, il faut le dire, notable au cours de ces deux dernières légis- latures. En revanche, nous avons très fortement restreint les crédits à la construction militaire puisque, entre 1970 et 1980, ces crédits ont été réduits de 25 pour cent en valeur réelle. Nous sommes maintenant à la limite de cette politi- que d'économie à outrance dans le secteur des construc- tions militaires et nous commençons à en sentir les incon- vénients.
C'est d'abord la diminution de l'effort de renforcement de la défense. Je pense à des positions de lance-mines lourdes, à des destructions préparées; des abris nous seraient nécessaires. Le problème de l'abri des troupes d'infanterie est aussi posé. Je pense à l'instruction, où de meilleures installations et le perfectionnement des installations dans et aux abords de nos casernes permettent d'instruire d'une manière plus rationnelle. Je pense en particulier aux instal- lations que nous avons à Thoune pour la simulation dans la conduite des chars et pour les tirs. Nous pouvons faire des économies précieuses de temps et de matériel en travail- lant avec des appareils de simulation. Nous devons donc les développer, mais pour cela il faut des crédits de construction. Il faut aussi entretenir les bâtiments, les casernes. Tout bon propriétaire immobilier sait que, si les réparations ne sont pas faites à temps, il doit s'attendre les années suivantes à des dépenses supplémentaires consi- dérables.
Je pense enfin à la logistique. Nous devrions pouvoir loger dans de meilleures conditions notre matériel d'une part, notre munition d'autre part. Nous sommes tellement en retard et nous devrons, les années prochaines - j'espère que cela sera possible et que les crédits seront votés - accentuer notre effort afin de pouvoir ainsi rattraper un peu le retard que nous avons subi dans le domaine des constructions.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zu Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 2 Antrag der Kommission
Ingress, Bst. a, b, c Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Bst. d und Anhang IV für Bauten für die Rüstungsbetriebe (Anhang IV) 42 400 000 Franken
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Anhang IV 41 Neubau Werkstätte für Verbundwerk- stoffe und Klebetechnik im Eidgenössischen Flugzeugwerk Emmen 5 350 000 Franken
Antrag Schmid
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
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Art. 1 al. 2
Proposition de la commission
Préambule, let. a, b, c Adhèrer à la décision du Conseil national
Let. d et appendice IV Projet de construction des fabriques d'armements (appendice IV) 42 400 000 francs
Appendice IV
41 Fabrique d'avions d'Emmen, nouveau bâtiment d'ateliers pour les matériaux d'assemblage et la technique du collage 5 350 000 francs
Proposition Schmid
Adhésion à la décision du Conseil national
Schmid: Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a dieses Bundesbe- schlusses enthält einen Verpflichtungskredit von 323,41 Mil- lionen Franken für die eigentlichen militärischen Bauten. Davon entfallen 152,5 Millionen Franken auf die Ausbil- dungsbauten und 88,9 Millionen Franken auf die Kampf- und Führungsbauten. Ich befasse mich mit diesen beiden Objektgruppen, wobei Herr Kollege Steiner zu Objekt 121 separate Ausführungen machen wird.
Zunächst zu den Ausbildungsbauten. Es handelt sich hier um die Objekte 111 bis 113: Frauenfeld, Emmen und Rep- pischtal. Die Kommission hat durch eine Sektion das finan- ziell gewichtigste Objekt, den Ausbau des Waffenplatzes Frauenfeld für die mechanisierte Artillerie, einer eingehen- den Prüfung unterzogen. Für rund 81 Millionen Franken soll in der Allmend eine neue Kaserne gebaut werden, die drei Batterien Platz bietet. Angegliedert sind ein Verpflegungs- trakt, ein Ausbildungsgebäude und fünf Ausbildungshallen. Endlich ist eine Erweiterung des Motorwagendienstzen- trums vorgesehen, das damit den Bedürfnissen der mecha- nisierten Artillerie entsprechen wird.
Die Kommission hat festgestellt, dass dieses Objekt einer sachlichen Notwendigkeit entspricht, zeitlich dringend ist und zweckmässig geplant wurde.
Die sachliche Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Räte mit dem Rüstungsprogramm 79 einer weite- ren Serie von Panzerhaubitzen zugestimmt haben, die in neun Abteilungen der Feldarmeekorps die gezogenen Geschütze ersetzen sollen. Ausbildungsseitig hat dies zur Folge, dass einerseits weniger Schulen der gezogenen Artillerie, andererseits aber im selben Ausmass mehr Schu- len der mechanisierten Artillerie geführt werden müssen. Der Waffenplatz Bière, auf dem die mechanisierte Artillerie heute beheimatet ist, ist bereits ausgelastet und kann keine weitere Belegung mehr prästieren, demgegenüber kann über die Zukunft in Frauenfeld auf die Schulen der gezoge- nen Artillerie verzichtet werden. Daher lag die Wahl Frauen- felds als Standort einer mechanisierten Artillerieschule auf der Hand. Daraus ergibt sich direkt und zwingend das Bedürfnis, Bauten für die Fahrzeuge der Artillerie zu erstel- len und die entsprechende Infrastruktur bereit zu halten. In diesem Zusammenhang kann dann auch eine prekäre Platz- situation in Frauenfeld behoben werden: Bereits heute kön- nen drei Batterien nicht mehr in den Räumlichkeiten der Kaserne, sondern müssen in Ortschaften in der Nähe von Frauenfeld untergebracht werden. Durch den Bau einer Unterkunft für drei Batterien ist diesem Übelstand abzuhel- fen.
Die Kommission hat sich besonders mit dem Problem der zeitlichen Dringlichkeit dieses Projektes befasst. Sie hat
festgestellt, dass die erste mechanisierte Artillerie-RS bereits nächstes Jahr in Frauenfeld geführt wird, während die neuen Räumlichkeiten erst in etwa zwei bis drei Jahren bezugsfertig dastehen werden. Es ist hier der bedauerliche Fall eingetreten, dass die Einführung eines Rüstungsmate- rials rascher vor sich ging, als die Planung und die Durch- führung der solche Beschaffungen begleitenden Massnah- men vor sich gehen konnten. Es ist höchst unbefriedigend, wenn die Mechanisierte Artillerieschule unter solchen Umständen zu beginnen hat. Die Kommission erwartet, dass man zuständigerseits bei Rüstungsbeschaffungen auch alle baulichen Konsequenzen abklärt, in Rechnung stellt und die Koordination sicherstellt.
Die Kommission hat sodann Kenntnis genommen vom Umstand, dass neben diesem Objektkredit von rund 81 Mil- lionen Franken aus dem separaten Konto «Vergütungen für Schiess- und Waffenplätze» (531.356.20) ein Betrag von rund 5 Millionen Franken für den Bau einer Umfahrungs- strasse entnommen werden muss, der hier im Objektkredit nicht erscheint. Diese Umfahrungsstrasse ist notwendig, um die Verbindung der Stadt Frauenfeld mit dem nördlichen Thur-Ufer sicherzustellen, da die heutige Durchgangs- strasse als solche aufgehoben und nur noch als Zubringer zu den neu zu erstellenden Kasernenanlagen aufrechterhal- ten wird. Diese Umfahrungsstrasse ist bereits im Bau; Trä- ger und Bauherr ist der Kanton Thurgau. Der Bund subven- tioniert diese Strasse zum Satz von 80 Prozent.
Die Kommission hält diese separate Bezahlung von Auf- wendungen, die nicht für die Erstellung eigener Bundesbau- ten, sondern für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen ver- wendet werden, formal für angängig. Immerhin wird darauf zu achten sein, dass ein solches Vorgehen nicht zu einer Umgehung der Botschaftspflicht führen wird.
Die übrigen Objekte (112 und 113) sind von der Sektion kei- ner besonderen Inspektion unterzogen worden. An dieser Stelle ist nur zu erwähnen, dass die Verlegung der Infante- rieschule Zürich aus der Stadtmitte in das grüne Reppisch- tal einer Notwendigkeit entspricht und unter erheblichen Aufwendungen, sowohl seitens des Bundes wie auch sei- tens des Kantons Zürich, verwirklicht wird. Diese Aufwen- dungen sind dem hier anwesenden Finanzdirektor des Kan- tons Zürich zu verdanken.
Zu den Geländeverstärkungen: In den Positionen 123 bis 125 sind Übermittlungseinrichtungen der Armee, Gelände- verstärkungen und eine Gebirgsunterkunft enthalten. Diese Positionen kehren jährlich wieder. Es geht im wesentlichen um Routinegeschäfte. Einem klaren Konzept entsprechend werden jedes Jahr Kampf- und Führungsbauten errichtet, die auch von der baulichen Seite her keiner besonderen Begutachtung bedürfen; es sind in aller Regel Normbauten. Dieser Umstand hat es der Kommission erlaubt, sich - wie letztes Jahr - mit einem Teilaspekt der Gesamtkonzeption der permanenten Geländeverstärkungen näher zu befas- sen. Wir haben uns über das Konzept des Ausbaus der Werke in den Grenzräumen orientieren lassen und im Berei- che des 4. Armeekorps die Situation einer Grenzbrigade näher betrachtet.
Die Kommission hat festgestellt, dass diese Konzeption nicht etwa bloss am grünen Tisch hier in Bern fabriziert worden ist, sondern dass die verantwortlichen Komman- danten an der konzeptionellen Erarbeitung wesentlich beteiligt sind. Der Ausbau der Geländeverstärkungen schreitet kontinuierlich fort und entspricht dem Konzept vollumfänglich.
Die Kommission möchte es nicht unterlassen, zu unterstrei- chen, dass die baulichen Massnahmen der Geländeverstär- kung, die vorbereiteten Zerstörungen und die Infanterie- und Artilleriewerke einen wesentlichen und im Vergleich auch kostengünstigen Beitrag zur Stärkung unserer Armee darstellen. Das Ausmass dieser Vorbereitungen ist derart - wir konnten uns davon überzeugen -, dass eine etwas grosszügigere Informationspolitik des EMD in dieser Sache einerseits im Inland das Vertrauen in unsere Verteidigungs- bereitschaft bestärken, andererseits im Ausland zur Dissu-
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asion beitragen würde. In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zu diesen Objekten.
Steiner: Ich spreche vorerst zum Objektkredit Nr. 121, «Bauliche Sanierung der Einsatzzentrale der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, Dübendorf», 6,59 Millionen, auf den Seiten 15 und 16 der Botschaft. Unsere Untergruppe der Militärkommission hat in dieser Sache an Ort und Stelle einen Augenschein vorgenommen. Wir haben das Areal für den Neubau besichtigt und die in Betrieb stehenden Barak- ken samt Inhalt. Bei den Baracken handelt es sich um die hölzernen 27jährigen Provisorien. Hier kann weiter gearbei- tet werden, bis der Betrieb im Neubau aufgenommen ist. Der Abbruch der Baracken selber ist im jetzigen Kredit bereits enthalten.
Die anschliessende Detailorientierung und die Aussprache durch die und mit den verantwortlichen Organen war sehr aufschlussreich und bestärkte die Untergruppe und hierauf die gesamte Militärkommission, diesen Kredit positiv zu beurteilen, besonders aus den Gesichtspunkten Einsatz und Ausbildung. Auf die Dauer lässt es sich in der Tat nicht mehr verantworten, das sehr wertvolle und zum Teil uner- setzliche Material in der Grössenordnung von etwa 50 Mil- lionen Franken weiterhin derart störungsanfällig zu belas- sen; sei dies Störung durch Brand oder böswillige Beschä- digungen. Man denke bezüglich Folgen zum Beispiel an den Brand der Telefonzentrale Zürich-Hottingen vor einiger Zeit.
Kritisch wurde in der Gesamtkommission beleuchtet, ob nicht subjektives Wunschdenken aus dem sogenannten «Fliegerhimmel Dübendorf» mit in dieses Projekt eingeflos- sen ist. Im Zusammenhang mit einer Besichtigung des gesamten Flugplatzes gab man sich indessen Rechen- schaft über die nach wie vor starke Bedeutung dieser Installation. Dieser Waffen- und Flugplatz existiert seit 1914 bis 1949 sogar als Flughafen Zürich - und umfasst ein Areal von 285 Hektaren. Heute sind hier in der Region Dübendorf via EMD etwa 1000 Arbeitsplätze und gut 50 Lehrstellen angeboten, mit einer Lohnsumme von jährlich 50 Millionen Franken. Dazu kommen die Investitionen für Bauten und Unterhalt, die ebenfalls in die Millionen gehen. Hier in Dübendorf trainieren die Piloten von jährlich zwei Offiziers- schulen, die übrigen Piloten, das Überwachungsgeschwa- der. In Dübendorf erfolgt ein Sechstel aller von der schwei- zerischen Flugwaffe produzierten Starts und Landungen. Die militärische Flugsicherung und die Kommunikation mit der Zivilaviatik unterstreichen die Bedeutung dieses leider etwas in Vergessenheit geratenen Flugplatzes/Waffenplat- zes Dübendorf, für den und für dessen Organe ich hier gerne ein gutes Wort einlege, weil es verdient ist, speziell auch in Anerkennung des guten Verhältnisses mit den Behörden und mit der Bevölkerung.
Schluss der Kommission: Antrag auf Zustimmung zu die- sem Objekt Nr. 121.
Ich darf Ihnen ferner im Namen der einstimmigen Kommis- sion Zustimmung beantragen zu den sechs Objekten «Bau- ten für Logistik» und den zwei Objekten «Bauten für das Bundesamt für Rüstungstechnik». Das wären in dem vom Herrn Präsidenten aufgeführten Anhang die Nummern 131 bis 136 und die Nummern 141 und 15. Nähere Untersuchun- gen fanden hier nicht statt. Nach den Auskünften des EMD schloss man sich der Zustimmung durch den Nationalrat an.
Drei Objekte allerdings fallen durch die Bedeutung und die Höhe des Kredites auf, nämlich:
a. der Neubau für ein Eidgenössisches Zeughaus Affoltern am Albis für 30,9 Millionen als Folgebaute für die Verlegung des Waffenplatzes Zürich ins Reppischtal, mit einem wünschbaren Rationalisierungseffekt;
b. eine weitere Unterfels-Munitionsanlage im Mittelland, für knapp 20 Millionen, für eine sicherere und dezentralisiertere Lagerung der Kriegsmunition (dies im Rahmen der Realisie- rung des Versorgungskonzeptes 77);
c. das Notspital mit geschützter Patientensammelstelle in
Andermatt für 13,2 Millionen - unseres Erachtens eine sehr begründete und begrüssenswerte Investition, nicht zuletzt für die Zivilbevölkerung des Urserentals.
Schliesslich darf ich Ihnen noch Zustimmung beantragen zu den fünf Positionen Nrn. 21 bis 25 für Landerwerb in der Höhe von total 17,55 Millionen. Auch hier ergaben sich keine weiteren Diskussionspunkte in der Kommission, wie auch im Nationalrat nicht. Die Botschaft befriedigt.
Affolter: Ich habe Ihnen die Anträge der Militärkommission zu den in der Baubotschaft auf Seite 46 aufgeführten Bau- ten für die Rüstungsbetriebe zu unterbreiten. Unsere Kom- mission hat sich mit allen drei Projekten auseinanderge- setzt, mit den Objekten 41 und 42 durch Augenschein in Emmen, mit 43 durch ihre Subkommission anlässlich eines früheren Besuchs in Thun. Weiter werde ich mir einige Bemerkungen zu Objekt 122, dem Ausweich-Pisten-System auf einem Militärflugplatz, gestatten, weil dieser Verpflich- tungskredit zu einigen politischen Implikationen geführt hat und weil die Subkommission diesen Militärflugplatz eben- falls einem Augenschein unterzogen hat.
Bei diesem Militärflugplatz Buochs besteht ein gewisser Interessenkonflikt zwischen militärischen Notwendigkeiten und landwirtschaftlichen Nutzungsinteressen. Da die Pisten und Rollstrassen als verwundbarster Teil unserer Flugplätze auch nach gegnerischen Angriffen möglichst rasch wieder verwendungsbereit gemacht werden müssen, werden nun sukzessive die wichtigsten Plätze mit Ausweich- Pisten-Systemen versehen, um den Einsatz unserer eige- nen Luftwaffe nach solchen Zerstörungen wieder sicherzu- stellen. In Buochs bedingt die Verlängerung der bereits bestehenden Piste einen Landbedarf von etwa 25 000 Qua- dratmetern innerhalb des bestehenden Pistensystems. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat aus raumplaneri- schen Gründen und mit Rücksicht auf bestehende Entwick- lungskonzepte interveniert. Der Nationalrat hat diesem Kre- dit gleichwohl zugestimmt, nachdem der Chef des Eidge- nössischen Militärdepartements zugesichert hatte, dass mit der Ausführung dieser Pistenverlängerung erst dann begonnen werden soll, wenn das Bereinigungsverfahren mit dem Kanton abgeschlossen ist, und dass man auch noch gewisse andere Ausbauvarianten prüfen werde. Ihre Kom- mission teilt diese Auffassung und hat dem Kredit ebenfalls zugestimmt, in der gleichen Erwartung, dass den bestehen- den Differenzen «à l'amiable» zu Leibe gerückt wird.
Zumbühl: Ich spreche zu Position 122, Ausweich- Pisten-System auf einem Militärflugplatz. Wie Kollege Affol- ter dargelegt hat, hat dieses Geschäft überraschender- weise eine grosse Diskussion heraufbeschworen. Sie haben dies am 21. Juni dem Votum von Nationalrat Josef Iten entnehmen können. Zudem ist am 3. Juni 1982 in dieser Sache von zwei politischen Parteigruppen und zwei Korpo- rationen ein gemeinsames Schreiben an alle Parlamentarier - mit Kopie an den Vorsteher des EMD - ergangen mit dem Ersuchen, dieser Budgetposten sei gänzlich zu streichen. Der Aussenstehende wird sich mit Recht fragen, was im Kanton Nidwalden, bis jetzt allgemein als militärfreundlich bekannt, nun plötzlich los sei. Bahnt sich auch dort ein zweites Rothenturm oder ein Bernhardzell an?
Zum Sachverhalt: Der Regierungsrat stellt in einem Beschluss vom 5. April 1982 fest, dass nach Überprüfung des zur Diskussion stehenden Pistenausbauvorhabens die- ses Bauvorhaben - namentlich im Hinblick auf die Aspekte der Raumplanung und unter Einbezug gewisser Schwer- punkte des Umweltschutzes - einen Nutzungskonflikt im Sinne des Raumplanungsgesetzes darstellt. Es widerspre- che dem Entwicklungskonzept Nidwalden-Engelberg, erar- beitet in den Jahren 1977 und 1978, vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement genehmigt am 25. Oktober 1978. Aufgrund dieser Feststellung hat der Regierungsrat beschlossen, erstens werde die vorgesehene Pistenverlän- gerung abgelehnt, zweitens sei im Sinne von Artikel 7 und 12 des Raumplanungsgesetzes bzw. Artikel 9 der Verord- nung zum Raumplanungsgesetz durch das eidgenössische
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Justiz- und Polizeidepartement ein Bereinigungsverfahren durchzuführen. In verschiedenen Verlautbarungen über die Presse oder an Versammlungen kam auch die ablehnende Haltung der unmittelbar Betroffenen, besonders aus dem Raum Stans und Buochs, zum Ausdruck. Die Hauptargu- mente können ungefähr wie folgt zusammengefasst wer- den: Die Befürchtung, der Pistenverlängerung werde ein vermehrter Flugbetrieb und Fluglärm folgen. 2 bis 2,5 Hekt- aren wertvolles Kulturland werde der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Die Belastung unseres Kantons mit Lärm und anderen Immissionen habe die oberste Grenze erreicht mit dem Hinweis auf die vielen militärischen Anla- gen in unserem Kanton, auf die Nationalstrasse usw.
Allgemein muss leider festgestellt werden, dass das bis anhin gute Verhältnis zwischen dem EMD, den Korporatio- nen und dem Regierungsrat im Moment als leicht ange- schlagen beurteilt werden muss. Gespräche mit den betei- ligten Parteien haben jedoch gezeigt, dass hüben und drü- ben immer noch offene Türen vorhanden sind. Ohne Zweifel besteht noch die Möglichkeit, dass über geschickte und behutsame Verhandlungen die Lage wieder normalisiert werden kann. In mancher Hinsicht sind ja die beiden Teile aufeinander angewiesen. Das EMD kann nur mit Hilfe des Kantons, der Genossenkorporationen und mit der Sympa- thie der Bevölkerung seine Aufgabe erfüllen. Andererseits bietet das EMD unseren Leuten wertvolle Arbeitsplätze, es befruchtet das Gewerbe, kurz gesagt, wir dürfen den wirt- schaftlichen Faktor der militärischen Anlagen nicht unter- schätzen. Dazu meine persönliche Meinung:
Aufgrund der eingehenden Orientierung innerhalb der Mili- tärkommission und meiner persönlichen anderweitigen Informationen bin ich zur Überzeugung gekommen, dass dem Anliegen unserer Flugwaffe, dem Ausweich- Pisten-System, seine Berechtigung zugesprochen werden muss. Ohne Zweifel wird auch der Ständerat, wie es der Nationalrat bereits getan hat, dem Verpflichtungskredit von 2,5 Millionen Franken zustimmen, um damit die Notwendig- keit dieser Massnahme zu unterstreichen. Trotz diesem vor- aussichtlichen Beschluss unseres Rates wird der Entscheid im raumplanerischen Bereinigungsverfahren, wie er vom Regierungsrat Nidwalden verlangt worden ist, abgewartet werden müssen.
Überdies verlange ich, dass das EMD in dieser Sache aktiv bleibt und ernsthaft nach Varianten sucht, die das Problem Ausweich-Pisten-System auf eine andere Art lösen als über eine Pistenverlängerung; dies auch im Hinblick auf andere Flugplätze, bei denen zum Beispiel aus Raumgründen keine Pistenverlängerung möglich ist. Als Varianten könnten unter Umständen in Betracht fallen: die Autobahn als Ausweichpi- ste, die humusierte Piste, eine Lösung Start auf kurze Distanzen usw. Projektstudien müssten in engem Kontakt mit den zuständigen Instanzen des Kantons erarbeitet wer- den. Wenn nach Prüfung aller Möglichkeiten nur noch die Pistenverlängerung bliebe und die raumplanerischen Aspekte dem Ausbau nicht mehr hinderlich wären, müsste verlangt werden, dass mit dem Bau erst dann begonnen werden darf, wenn alle Details, wie Landerwerb, vertragliche Abmachungen bezüglich der Pistenbenützung, Immissio- nen usw., geregelt sind.
Obschon ich annehmen darf, dass diese Begehren für das EMD selbstverständlich sind, bin ich Herrn Bundesrat Che- vallaz sehr dankbar, wenn er die entsprechenden Zusiche- rungen abgibt, wie dies bereits im Nationalrat geschehen ist. Dies wird viel zur Beruhigung der im Moment leicht erhitzten Gemüter in unserem Kanton beitragen.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Je répondrai à M. Zum- bühl. La création de pistes de rechange sur les aérodromes est une nécessité. Un document que nous avons pu consul- ter, par un singulier hasard, nous a démontré quelle atten- tion les services de renseignements étrangers portaient à l'inventaire et à la situation de nos aérodromes qui seraient parmi les premiers objectifs bombardés. Il est donc indis- pensable que, à côté de la piste officielle, si l'on peut dire, il y ait des pistes de rechange créant des possibilités supplé-
mentaires d'exploitation de l'aérodrome, en cas de conflit. Quant aux nuisances: tout d'abord en ce qui concerne l'aérodrome du canton de Nidwald, que je ne nommerai pas parce que le secret couvre son nom, je doute que le trafic soit accru par la création de cette piste de rechange. Notre objectif n'est pas d'exploiter davantage cet aérodrome mais simplement de pouvoir utiliser une autre piste au cas où la principale serait endommagée.
Ensuite, lorsque le Département militaire étend son emprise sur un terrain, il a et aura toujours égard aux intérêts des agriculteurs qui trouvent généralement une compensation soit en nature, d'autres surfaces, soit sur le plan financier d'une manière qui est sinon généreuse du moins assez large, je crois pouvoir le dire.
Enfin, nous prenons en considération les plans d'aménage- ment que les cantons ont élaboré sérieusement et consciencieusement. Nous travaillons en étroite collabora- tion avec eux, nous le faisons en particulier dans l'endroit discuté de Rothenthurm. Nous le ferons au Nidwald avec autant d'application. Nous savons que le gouvernement du Nidwald est favorable à la défense nationale, il en mesure tout le prix. Je suis convaincu que nous trouverons des variantes soit dans l'emplacement de la piste de rechange, soit dans les terrains d'échange qui pourraient être donnés aux agriculteurs. J'ai dit au Conseil national, je ne puis que le répéter: nous voulons arriver à un accord avec le gouver- nement de Nidwald avant que les travaux ne soient entre- pris; jusque-là le crédit sera bloqué.
Ingress, Bst. a, b, c - Préambule, let. a, b. c Angenommen - Adopté
Bst. d - Let. d
Affolter: Zum relativ grossen Brocken bei den Bauten für Rüstungsbetriebe, nämlich der Fabrikationshalle für die eid- genössische Konstruktionswerkstätte in Thun in Höhe von rund 32 Millionen Franken, hat unsere Kommission keine Einwendungen anzubringen. Die neue Halle soll hauptsäch- lich der Geschützfabrikation dienen und stellt eine Sanie- rung der heute zum Teil unhaltbaren Arbeitsplätze dar; sie wird auch die Arbeitsabläufe erleichtern und ist unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit zu empfehlen.
Beim Objekt 42, dem Bau einer neuen Montagehalle für die Trägerrakete Ariane im Flugzeugwerk Emmen, musste man sich vorerst einmal fragen, ob auch Objekte, die nichtmilitä- rischen Zwecken, wie zum Beispiel hier Übermittlungssatel- liten, dienen, in einer militärischen Baubotschaft Erwähnung finden sollen. Eine Abtrennung solch rein ziviler Projekte ist ganz sicher anzustreben, lässt sich aber für den vorliegen- den Fall nicht mehr verwirklichen, so wenig wie die Vorfi- nanzierung durch das Departement, das hiezu zuständig wäre.
Bei diesen Hallen müssen die Investitionen über die Ver- kaufspreise amortisiert werden, die auch alle kalkulatori- schen Kosten, einschliesslich Verzinsung des Anlagekapi- tals, enthalten. In der Schweiz geht es hier um die Herstel- lung der Nutzlastverkleidung der Rakete, wobei Contraves als Generalunternehmerin fungiert.
Seit unserer Kommissionssitzung ist nun allerdings das Missgeschick mit dem Ariane-Start, Versagen der dritten Stufe, eingetreten. Nachdem eine Gesamtproduktion von 30 bis 35 Einheiten dieser Rakete in Aussicht genommen war und für mehr als 30 Arbeitskräfte eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit in Emmen vorgesehen ist, wäre eine Information seitens Herrn Bundesrat Chevallaz erwünscht, ob dieser Zwischenfall bei der Ariane-Rakete auf das Ariane-Programm irgendwelche Auswirkungen hat und damit eventuell mit der baulichen Montagehalle Risiken verbunden wären, die nicht vertretbar sind. Die Kommission beantragt Ihnen aber, diese Auskünfte vorbehalten, auch diesem Verpflichtungskredit von rund 5 Millionen Franken zuzustimmen.
Ich komme zum letzten Objekt, zugleich zu so etwas wie einem heissen Eisen, nämlich dem Neubau einer Werkstätte
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für Verbundwerkstoffe und Klebetechnik im Eidgenössi- schen Flugzeugwerk Emmen. Heisses Eisen nicht etwa wegen der Höhe des Verpflichtungskredites von jetzt noch 5,35 Millionen Franken, sondern weil die Militärkommission mehrheitlich, mit 7 zu 3 Stimmen, empfiehlt, auch diesem Kredit zuzustimmen. Wenn Sie diesem Antrag folgen, ent- steht eine Differenz zum Nationalrat, der beschlossen hat, das Projekt mit dem Auftrag zur Neuüberprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen.
Es hat sich einiges um dieses Geschäft herumgerankt. Nicht alles war erfreulich, und insbesondere, was an Infor- mationen, Berechnungen und Wirtschaftlichkeitsrechnun- gen geboten wurde (auch in zweiter Auflage - Ihre Militär- kommission hat deswegen eine zweite Sitzung ansetzen müssen), war und ist teilweise dürftig und wurde leider teil- weise auch erst in letzter Sekunde vorgebracht. Hier dürfte man, das sage ich ausdrücklich, mit Fug und Recht für die Behandlung in den eidgenössischen Räten kompetentere, gründlichere Unterlagen und vor allem auch eine rechtzei- tige Dokumentation erwarten. Ich wage zu behaupten, dass auch der Nationalrat nicht zu einer Rückweisung dieses Geschäftes gekommen wäre, wenn die Unterlagen frühzeiti- ger und vollständiger vorgelegen hätten.
Wenn die ständerätliche Militärkommission die Vorlage gleichwohl befürwortet und eine Differenz zum Nationalrat in Kauf nimmt, dann hauptsächlich aus folgenden Gründen, die uns übrigens nicht einmal alle von der Verwaltung gelie- fert worden sind.
Am gleichen Tag, als Ihre Kommission diese Vorlage behandelte, am 24. August, war der Luftfahrtbeilage der «NZZ», Nr. 195, Seite 43, folgender Satz zu entnehmen: «Die Anwendung von Faserverbundstoffen eröffnet die Aus- sicht, im Vergleich zu den konventionellen Konstruktionen das Flugzeugleergewicht bis zu 25 Prozent zu vermindern. Deshalb muss diese Technologie nach Kräften gefördert werden.» Es unterliegt - darin ist sich die Kommission einig - nicht dem geringsten Zweifel, dass der Flugzeugbau und -unterhalt nicht erst in den nächsten Jahrzehnten, sondern schon in den nächsten Jahren nicht mehr ohne diese neue Technologie auskommen wird, d. h. ohne Anwendung von Faserverbundstoffen und Klebetechnik. Es geht hier auch nicht darum - diesen Irrtum möchte ich richtigstellen -, dem Flugzeugwerk Emmen den Einstieg in diese moderne Technologie zu ermöglichen; dieser Einstieg ist in Emmen bereits erfolgt. Das nötige Know-how für Forschung und Entwicklung (auch für Flugversuche und Flugzeugunterhalt) ist bereits vorhanden, weil beim Tiger-Kampfflugzeug bereits verschiedene Teile des Rumpfes und der Flügel aus diesen neuartigen Werkstoffen bestehen. In dieser Vorlage geht es nun darum, dem Flugzeugwerk Emmen die notwen- digen Räumlichkeiten für die Anwendung dieser Technolo- gie zur Verfügung zu stellen. Man hat sich dabei auf das notwendige Minimum beschränkt und Abstriche von 1,2 Mil- lionen Franken vorgenommen, so dass sich der nachge- suchte Verpflichtungskredit heute auf 5,35 Millionen Fran- ken beläuft.
Gegen diesen Kredit sind nun im Nationalrat sowie von einer Minderheit unserer Kommission vor allem sogenannte ordnungspolitische Bedenken vorgebracht worden. Weil der Kapazitätsbedarf vorläufig in der Schweiz noch gering ist, wird eine Konkurrenzierung der Privatwirtschaft befürchtet, die sich ebenfalls der Technik der Faserver- bundstoffe, der Sandwich-Bauweise und des Klebeverfah- rens annimmt. In Zeiten rezessiver Wirtschaftsentwicklung - so wird argumentiert - soll dieser Bereich der privatwirt- schaftlichen Betätigung vorbehalten werden.
Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass bei solchen Pro- jekten untersucht wird, was von der Privatwirtschaft über- nommen werden kann und was dem Bund überlassen wer- den soll. Sie kennen diesbezüglich meine Einstellung seit dem Widerstand gegen das Projekt einer Zentralwäscherei, wo ich mich sehr für die Privatisierung solcher Tätigkeiten eingesetzt habe. Hier liegen die Dinge aber wirklich anders. Es kann wohl kaum die Meinung bestehen, dass der Bund ein Flugzeugwerk unterhält, ihm aber zugleich die Anwen-
dung neuer technologischer Erkenntnisse und Fortschritte vorenthält; Techniken, auf die das Werk schon als system- verantwortliche Industriebasis für unsere Militärflugzeuge angewiesen ist. Ich bin geneigt, anzunehmen, dass auch einsichtigere Kreise der Privatwirtschaft diese Ansicht tei- len. Jedenfalls ging mir aus diesen privatwirtschaftlichen Kreisen und Firmen keine einzige gegenteilige Stellung- nahme zu. Sonst wird man ja geradezu überschwemmt mit Eingaben, Vorsprachen, Gegenprojekten, Lobbyismus usw. Man ist dort gar nicht sparsam mit solchen Beeinflussungs- versuchen. Ich erinnere Sie an die Beschaffung des Schul- flugzeuges PC-7.
Mit Andeutungen, es könnte so sein, dass die Privatwirt- schaft freie Kapazitäten hätte, die ausgenützt werden müss- ten, bevor der Bund hier zum Zuge komme, ist uns nicht gedient. Da wäre es richtig gewesen, die vorberatende Kommission von dieser Seite vollumfänglich über entspre- chende Möglichkeiten zu orientieren. Das ist nicht gesche- hen. Ich bin deshalb eher geneigt, dem Departementschef Glauben zu schenken, der vor der Militärkommission deut- lich erklärt hat, dass zwischen Emmen und den privatwirt- schaftlichen Unternehmungen nicht Konkurrenzierung bestehe oder beabsichtigt sei, sondern fachlich kompe- tente Zusammenarbeit gesucht werde, dass die Kontakte mit führenden ausländischen Firmen der Flugzeugindustrie auch für zivile Projekte der Privatwirtschaft dienlich gemacht worden seien und dass schon heute konkrete Angebote für eine Zusammenarbeit (insbesondere von fran- zösischer Seite) vorliegen.
Mir scheint deshalb, es brauche hier nicht das ganze ord- nungspolitische Arsenal ausgefahren zu werden. Dafür ist der Fisch nach meiner Meinung doch zu klein. Es geht viel- mehr darum, ob man dem schweizerischen Flugzeugwerk Emmen die Anwendung des neuen Technologiebereiches (dem eine unbestrittene grosse Zukunftserwartung inne- wohnt). einfach abschneiden will. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, das lasse sich nicht verant- worten; die Vorlage lasse sich aber auch nicht hinausschie- ben und vertrölen. Sie nimmt deshalb die verfahrensrechtli- chen Schwierigkeiten in Kauf, die sich aus einer Differenz zum Nationalrat sicher ergeben werden.
Die Ankündigung von Herrn Bundesrat Chevallaz, diese Vorlage würde auch bei Rückweisung an den Bundesrat in der nächsten Baubotschaft wieder erscheinen, weil diese Einrichtungen einfach in das Fabrikationsprogramm eines Flugzeugwerkes einbezogen werden müssen, kann diesmal nach meiner Meinung auch nicht als Zwängerei oder Taktik «Steter Tropfen höhlt den Stein» aufgefasst werden. Hinge- gen scheint uns klar, dass damit Verzögerungen und auch Auftragsverluste eingehandelt würden.
Mit einem Nein würde man auch eines jener Unternehmen des Bundes bestrafen - ich rede jetzt nicht von der Vor- bereitung des Geschäftes, sondern vom Unternehmen selbst -, das nach übereinstimmender Meinung unter sehr tüchtiger Leitung steht und sich mit unternehmerischer Lei- stung in einem sehr anspruchsvollen Gebiet behauptet. Ich würde es bedauern, wenn sich in dieser Frage - wie es nun den Anschein macht - ein Gegensatz «hie Ostschweiz, hie Zentralschweiz» entzünden sollte. Mit vielen anderen Rats- mitgliedern betrachte ich mich als ausserhalb solcher Inter- essenballungen stehend; wir möchten möglichst dem die- nen, was unserer Armee und der Rüstungsbereitschaft am ehesten frommt. In dieser Sache wurde nach unserer Auf- fassung reichlich dramatisiert. Man sollte die Vorlage in jenen Dimensionen sehen, die sie wirklich hat.
Namens der Mehrheit der Militärkommission beantrage ich Ihnen, die Objekte in Anhang IV - Bauten für Rüstungsbe- triebe - mit Verpflichtungskrediten von insgesamt 42,4 Mil- lionen Franken gutzuheissen.
Schmid: Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates bezüglich der Position 41, d. h. diesen Kredit nicht zu bewilligen und diese Position an den Bundesrat zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.
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Zur Begründung meines Antrages: Dass das Flugzeugwerk Emmen mit der neuen Technologie der Verbundwerkstoffe vertraut sein und mit diesen arbeiten können muss, ist unbestritten. Emmen muss als jenes Werk, das den Unter- halt unserer Flugzeugflotte zu gewährleisten hat, in der Lage sein, auch jene Teile zu unterhalten, zu reparieren und abzuändern, die mit dieser Technologie bearbeitet werden müssen. Hier besteht kein Streitpunkt. Bezüglich dieses Objektes sind aber noch Fragen offen, die einer Klärung bedürfen. Wie der Kommissionssprecher, Kollege Affolter, gerade erklärt hat, kann auch der Zusatzbericht, den wir vor etlichen Tagen erhalten haben und der allen Mitgliedern des Rates ausgeteilt worden ist, diese offenen Fragen nicht aus dem Weg räumen. Weil diese offenen Fragen noch beste- hen, bin ich dafür, dass man diesen Objektkredit zurück- stellt und dem Bundesrat Gelegenheit gibt, sie zu beant- worten. Es geht namentlich um die Fragen der Wirtschaft- lichkeit dieser Investition, um die Frage der Zusammenar- beit mit der Privatindustrie und auch um die Folgekosten. Die Notwendigkeit dieser Investition wird vor allem damit begründet, dass diese neue Werkstatt für die neue Techno- logie der Verbundwerkstoffe für den Werkplatz Schweiz notwendig sei, weil ohne sie entsprechende Aufträge über- haupt nicht in die Schweiz hereinkämen, gar nicht in der Schweiz vergeben würden. Das stimmt so sicher nicht. Es ist bekannt, dass zum Beispiel Contraves die entsprechen- den Arbeiten für den Airbus erledigen wird und einen Auto- klav baut, der grösser ist als der, den man in Emmen bauen will und der nicht genügen würde, um diesen Auftrag zu erhalten.
Was den militärischen Sektor betrifft, so ist nach der zwei- ten Tiger-Serie, so wie der Auftragsbestand heute bekannt ist, eine Überkapazität an Autoklaven in der Schweiz festzu- stellen. Diese Überkapazität will man abbauen. Es wird gel- tend gemacht, Emmen könne namentlich ausgelastet wer- den durch die zukünftigen Projekte Kampfhelikopter, neues Kampfflugzeug; aber man wird mir zugestehen müssen, dass diese Aufträge alle zusammen noch in weiter Ferne sind. Es wurde auch gesagt, dass man die Abänderungsar- beiten bei der Mirage erledigen könnte. Fachleute erklären aber, dass diese neue Technologie, die jetzt in Emmen angewendet werden soll, auf die alten Mirages gar nicht mehr passt.
Ein privater Betrieb baut eine Fabrik dann, wenn er irgend- ein eigenes Produkt hat - und das fehlt hier - oder wenn ein vernünftiger Markt besteht. Es scheint nun tatsächlich im Moment so zu sein, dass ein ungeheurer Anbietermarkt besteht, und die Frage stellt sich, ob der Bund sich hier noch mit Investitionen verköstigen und die anderen privaten Firmen - Herr Affolter hat mir dieses Argument vorwegge- nommen, er kannte es - konkurrenzieren soll in einer Zeit, die tatsächlich nicht einfach ist.
Das sind die materiellen Argumente, die ich anführen will und die gegen diese heutige Beschlussfassung sprechen. Es kommen noch drei weitere Punkte dazu:
Man wollte dieses Objekt im Dringlichkeitsverfahren durchziehen. Das hat man ausgeschaltet, und siehe, ein Drama oder eine Katastrophe ist nicht entstanden, man konnte es also auf dem ordentlichen Wege machen.
Man hat dieses Projekt anfänglich auf über 6 Millionen berechnet und kann es nun heute auch mit 5,2 Millionen machen. Das gibt einfach den Anschein von unseriöser Vor- bereitung. Wenn man ein Projekt zwei, drei Mal kürzen kann, dann hatte es vieles an sich, auf das man verzichten konnte.
Herr Affolter hat bereits erwähnt, dass wir jetzt, wenn wir der Kommissionsmehrheit folgen, eine Differenz zum Natio- nalrat haben. Herr Affolter, ich bin mit Ihnen einverstanden, dass wir dieses Objektkreditlein tatsächlich in jener Grösse belassen sollten, die es hat - es sind jetzt noch 5,2 Millio- nen. Das heisst aber, dass wir nicht den Gesamtkredit im Volumen von 390 Millionen Franken gefährden und wegen dieser 5 bis 6 Millionen eine Differenz schaffen sollten, die der Nationalrat uns in dieser Session nicht mehr abnimmt,
was bedeutet, dass alles auf die Dezembersession verscho- ben wird. Wir unterbrechen hier einen wohl-eingespielten Rhythmus und werden bereits in Gegenwart einer neuen Baubotschaft sein, wenn wir die alte dann endgültig beschliessen. Ich habe grosse Angst, dass hier auf einem kleinen Nebenschauplatz verfahrensrechtlich eine ungute Situation heraufbeschworen wird, die unserem System zwi- schen Nationalrat und Ständerat nicht unbedingt dienlich sein kann.
Neben all diesen Argumenten sachlicher Art ist dieses ver- fahrensrechtliche Argument nicht zuletzt auch noch zu hören. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Ihrer Kommis- sion zuzustimmen und sich dem Nationalrat anzuschlies- sen.
Zumbühl: Ohne mir etwa einzubilden, ich wäre Fachmann in Technik oder Betriebswirtschaft, gestatte ich mir trotzdem, mich zu diesem Geschäft Neubauwerkstätte für Verbund- werkstoffe und Klebetechnik im Eidgenössischen Flugzeug- werk Emmen zu äussern. Ich tue es als mitverantwortliches Mitglied der Militärkommission und darf darlegen, dass ich mich nicht nur über die Botschaft, über die Orientierungen in der Militärkommission und den Zusatzbericht, sondern auch noch über verschiedene andere Kanäle bemühte, mir ein klares Bild über dieses umstrittene Projekt des F + W zu machen. Von Anfang an habe ich einen befürwortenden Standpunkt eingenommen, und je mehr und je länger disku- tiert worden ist, hat sich meine Ansicht verhärtet, so dass ich heute erst recht mit der Kommissionsmehrheit für die Vorlage stimme. Ich werde mich in meinen Ausführungen hüten, mich in Details zu verstricken. Für den Entscheid ist mir der Auftrag des Flugzeugwerkes Emmen massgebend. Im Zusatzbericht ist dieser Auftrag in sieben Punkten klar umschrieben und von der Expertengruppe Hess bestätigt worden. Ich meine, man darf einen Betrieb mit derart hoch- gesteckten Aufgaben nicht kurz halten, sonst muss er ste- henbleiben, verkümmern. Ob sich im Fall Emmen so etwas rechfertigen lässt, möchten besonders die Fachleute in die- sem Saal einmal mehr überdenken. Ich habe aus den hin und wieder leidenschaftlich geführten Diskussionen heraus- gespürt, dass gewisse Kreise beunruhigt sind, weil sie glau- ben, dieser Betrieb könne sich mit Steuergeldern mehr lei- sten als die Privatindustrie und er gewinne dadurch einen Vorsprung, oder, dass F+W andere Betriebe konkurrenzie- ren könnte, weil die Kostenfaktoren eines Bundesbetriebes mit denjenigen der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres übereinstimmen. Diesen Einwänden kann man einiges Ver- ständnis entgegenbringen. Nach meiner Ansicht besteht aber kein Grund, diese Befürchtungen allzu hochzuspielen. Denn es muss ja verlangt werden, dass das Flugzeugwerk Emmen sich zum Ziel setzt, im Interesse unserer nationalen Flugzeugindustrie seine Erkenntnisse und seine Erfahrun- gen weiterzugeben. Es muss im Interesse der Sache auch hier ein sinnvoller Erfahrungsaustausch spielen. Erst, wenn dies der Fall ist, kann diese Anlage so richtig zum Tragen kommen, und erst dann können die Vorurteile, die heute bestehen, weitgehend abgebaut werden.
Das Flugzeugwerk Emmen muss mit seiner bisherigen Pra- xis der Auftragserteilungen an die Privatindustrie eine Zusammenarbeit sichern. Diesen Grundsatz muss das F+W weiterhin hochhalten. Diese Forderung ist mehr als berechtigt.
Im Ergänzungsbericht auf Seite 13 wird dargelegt, auf wel- cher Basis die Zusammenarbeit bis heute gespielt hat und wie sie für die Zukunft gedacht ist. Es besteht also kaum noch ein stichhaltiger Grund, um mit Recht von einer Kon- kurrenz zu sprechen.
Und vielleicht noch etwas zum Überdenken: Dem F+W werden jährlich Hunderte von Millionen an Sachwerten zur Verarbeitung und Wartung anvertraut. Was aber noch mehr zählt: Es werden diesem Betrieb Menschenleben anver- traut. Ich meine damit die Sicherheit unserer Piloten und unserer Flugwaffe ganz allgemein. Aber für eine Anlage von rund 5 Millionen wollen wir nun die Vertrauensfrage vernei- nen. Das wäre wahrhaftig eine magere Anerkennung der
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bisher erbrachten Leistungen der ausgezeichneten qualifi- zierten Leitung und Belegschaft dieses Betriebes. Ich stelle mir vor, was wir mit einer Rückweisung erreichen würden. Nichts anderes als eine unnötige Verzögerung und schliesslich Mehrkosten.
Aus diesem Grunde stimme ich mit der Kommissionsmehr- heit für die Vorlage.
Schönenberger: Wenn Herr Affolter erklärt hat: Was uns in der Kommission in Sachen Neubau einer Werkstätte für Verbundwerkstoffe und Klebetechnik im Eidgenössischen Flugzeugwerk Emmen - auch im zweiten Anlauf - vorgelegt worden ist, «war und ist teilweise dürftig ... », so kann ich ihm vollumfänglich zustimmen.
Was uns vorgelegt worden ist, ist tatsächlich dürftig, und weil die Vorlagen dürftig sind, weigere ich mich, diesem Vorhaben zuzustimmen.
Es handelt sich hier absolut nicht - und ich betone dies ausdrücklich - um eine regionalpolitische Angelegenheit, um eine Auseinandersetzung Ostschweiz/Zentralschweiz. Auch wenn ich der zweite Ostschweizer bin, der zu diesem Projekt spricht, will dies lediglich bedeuten, dass der Ost- schweizer eben gewohnt ist, das Geld erst auszugeben, wenn er sich von der Notwendigkeit überzeugt hat.
Sie haben bereits gehört: Am 21. Juni 1982 hat der Natio- nalrat den unter dieser Position geforderten Kredit zurück- gestellt und einen Zusatzbericht verlangt. Wir haben diesen Zusatzbericht erhalten, allerdings nur mit etwelcher Mühe. Was hat aus diesem Zusatzbericht herausgeschaut? Nichts anderes als eine Reduktion des Projektes von 6 550 000 auf 5 348 000 Franken. Derweil liegt das Problem, das wir hier zu behandeln haben, gar nicht so sehr in der Höhe der Aus- lagen, sondern es geht vor allem um die Frage der Wirt- schaftlichkeit. Und gerade in diesem Punkt ist der Bericht, den man uns vorgelegt hat, nicht überzeugend.
Wenn man sagt, beim reduzierten Vorhaben von rund 5 350 000 Franken sei die Nutzschwelle mit neun produkti- ven Arbeitsplätzen erreicht, heisst dies noch lange nicht, dass die Wirtschaftlichkeit damit gewährleistet ist. Mit ande- ren Worten: Man hat uns die Berechnungen, die die Wirt- schaftlichkeit ausweisen sollen, vorenthalten. Und da sollen wir die Wirtschaftlichkeit einigermassen überprüfen können. Es stellt sich auch die Frage, wie die genannten neun Mann überhaupt beschäftigt werden. Der Zusatzbericht hat dafür eine Antwort. Ich zitiere: «Sobald eine Homologation der Werkstätten vorliegt, erwartet das Flugzeugwerk, dass aus seinen zahlreichen Verbindungen mit der internationalen Flugzeugindustrie ausreichende Aufträge aus dem Ausland gewonnen werden können, die sonst nur begrenzt an die schweizerische Industrie vergeben würden. Zurzeit steht neben dem Auftrag im Rahmen der Tiger-Kompensations- geschäfte die Option für ein ziviles Flugzeugprojekt in Aus- sicht.» Man «erwartet» also. Wie weit diese Erwartungen gehen, ist fraglich.
Wie steht es um die Zusammenarbeit mit der Privatindu- strie, die Herr Kollega Schmid bereits angeführt hat? Auch hier wieder die Versicherung, bei grossen Vorhaben sei eine fachlich kompetente Zusammenarbeit mit der Privatin- dustrie möglich. Aber auch hier wiederum der Zusatz, es dürfe angenommen werden, dass auch die dafür eingerich- tete Schweizer Privatindustrie von ausländischen Firmen genügend Aufträge erhalten werde, um ihre Anlagen auszu- lasten. Die ganze Vorlage ist von Anfang bis Ende von Unsicherheiten und Annahmen geprägt, die es nicht recht- fertigen, diesen Kredit zu bewilligen.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Opposition in Ihrer Kommission dazu geführt hat, dass das Projekt von 6 550 000 auf 5 348 000 Franken reduziert worden ist. Meine Frage geht nun dahin: Sind denn diese gut 5 Millionen Fran- ken wirklich nötig? Hängt die gesunde Weiterentwicklung der Flugzeugwerke Emmen von dieser Investition ab? Davon bin ich bis heute nicht überzeugt.
Mindestens müssten endlich klare Unterlagen vorgelegt werden. Erst, wenn ich die Überzeugung gewonnen habe, dass es unter allen Titeln gerechtfertigt ist, den nachge-
suchten Betrag auszugeben, werde ich zustimmen. Für heute schliesse ich mich dem Nationalrat an, und ich bin auch der Überzeugung, dass es keinen Sinn hat, hier eine Differenz zu schaffen. Selbst, wenn die ganze Angelegen- heit um ein Jahr verzögert wird, ist damit überhaupt nichts verloren. Mit Herrn Affolter bin ich übrigens der Ansicht, dass es keine Zwängerei von seiten des EMD ist, wenn die Vorlage wieder erscheint; aber sie muss endlich mit einer einwandfreien, hieb- und stichfesten Begründung erschei- nen, und dann werde ich ebenfalls zustimmen.
Knüsel: Ich glaube, es wäre falsch, wenn wir dieses Bauvor- haben im Flugzeugwerk Emmen aus der regionalpolitischen Perspektive betrachten würden. Das als Vorbemerkung. Das Zweite, das mich beschäftigt, ist die Frage: Können wir in unserem Kleinstaat Hochleistungsflugzeuge mit elektro- nischen Ausrüstungen mit Werkzeugen aus der Aera des Kolbenmotors instandhalten? Ich glaube, das ist die Kern- frage und das Pendant zu den riesigen Aufwendungen für unsere Lenkwaffensysteme, für die Helikopterbeschaffung, die vermutlich noch kommt, und die neuen Militärflugzeuge, die es im Friedens- und im Ernstfalle zu unterhalten gilt. Sind wir in der Lage, diese nach dem heutigen Stand der Technik zu unterhalten? Wenn der Nationalrat in der Som- mersession dieses Bauvorhaben zurückgewiesen hat mit dem Auftrag der Erarbeitung eines Zusatzberichtes, so liegt dieser Zusatzbericht nun vor. Das Flugzeugwerk Emmen hat unter anderem die folgenden Hauptaufgaben zu erfül- len: Generalunternehmung und Systemverantwortung bei Beschaffungen; Montage von Militärflugzeugen, Helikoptern und Lenkwaffen; Weiterentwicklung eingeführter Systeme im Hinblick auf Erhaltung bzw. Steigerung ihrer Kampf- werte.
Ich glaube, wir können nicht davon ausgehen, der einmal überholte und flugtüchtig gemachte Hunter werde die ganze Zeit seines Einsatzes mit den gleichen Systemen bewaffnet sein. Es kommen neue Entwicklungen, neue Waf- fensysteme und neue Werkstoffe hinzu. Ich bin überzeugt, dass wir imstande sind - wenn wir die neue Technologie übernehmen -, auch die Kampfkraft unserer Luftwaffe kurz-, mittel- und langfristig optimal zu konzipieren.
Das Votum unseres Kollegen Schmid hat mich beschäftigt. Er sagte: Man hat das Projekt von 6,5 Millionen auf unge- fähr 5,3 Millionen reduziert. Diese Reduktion könnte mög- licherweise ein Indiz dafür sein, dass dieses Projekt für die Klebe- und Faserverbundstofftechnik nicht ausgereift sei. Ein Pendant ist in diesem Rat vor nicht allzu langer Zeit über die Bühne gegangen, und zwar auf dem Gebiet der beruflichen Ausbildung. Wir haben damals ein Projekt von 23,5 auf ungefähr 20,5 oder 21 Millionen Franken reduziert und waren in unserem Rat stolz darauf; wir haben das sogar als effektive Ersparnis bei einer Bauausgabe interpre- tiert. Ich bin überzeugt, dass das Flugzeugwerk Emmen (das nach kaufmännischen, wirtschaftlichen Überlegungen haushaltet, plant und arbeitet) in der Lage sein wird, das vorhandene Know-how so anzuwenden, dass wir mit Fug und Recht erklären dürfen: unsere Luftwaffe wird jetzt und in den neunziger Jahren im Unterhalt so gestaltet sein, dass wir zuversichtlich sein können.
Ein weiteres Problem beschäftigt mich ebenfalls: Soll diese heikle Aufgabe von einem Bundesbetrieb oder von der Pri- vatwirtschaft übernommen werden? Das ist doch die Kern- frage, wenn man dem roten Faden in der Nationalratsde- batte nachgeht. Das Entscheidende liegt für mich weniger in der Frage entweder/oder als vielmehr im Gegenstück: sowohl/als auch. Hinter jedem Privatbetrieb, hinter jeder Anstalt des Bundes stehen doch Menschen, und der Mensch erst macht die Unternehmung; es sind Menschen, die für die Führung des Betriebes verantwortlich sind. Ich glaube, die Flugzeugwerke Emmen haben bis heute bewie- sen, dass sie mit dem Fortschritt gehen, dass sie in die Zukunft blicken. Sie haben auch gezeigt, dass sie willens sind, mit der Privatwirtschaft und der Industrie im wirt- schaftlichen und im Forschungsbereich sowie der Techno- logie Gegenrecht zu halten. Soweit ich von beiden Seiten
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orientiert bin, ist diese Zusammenarbeit ausserordentlich eng, fruchtbar und gut.
Es gibt auch Leute, die folgende Bedenken äussern: wenn man das Flugzeugwerk Emmen als zentrale Stelle des Flug- zeug- und Lenkwaffenunterhaltes (ein Betrieb, der für die Region um Luzern herum grosse Bedeutung hat) nicht am technologischen Fortschritt teilhaben lasse, liefen wir Gefahr, dass die Kampfkraft unserer Luftwaffe darunter leide; wir laufen auch Gefahr, dass das Flugzeugwerk Emmen seine Schlüsselstellung für den Unterhalt unserer · Luftwaffe in der Zukunft verliert. Das wollen wir doch nicht. Das hat mich beschäftigt, und ich bin ausserordentlich dankbar, wenn sich der Herr Bundesrat dazu äussert. Nach meinem laienhaften Dafürhalten ist es wohl möglich, dass die Privatwirtschaft irgendwo - in Kenntnis dieser Angele- genheit und ihrer Entwicklung - solche Produktionen durchführt. Aber es ist auch notwendig, dass dort, wo die Wartung im elektronischen, mechanischen und aerodynami- schen Bereich durchgeführt werden muss, auch die neue Klebe- und Faserstofftechnologie im gleichen Betrieb unter- gebracht wird. Das «sowohl/als auch» bedeutet auch, dass ein Zusammengehen von Industrie und Flugzeugwerk Emmen von den personellen Gegebenheiten abhängt. Das steht im Vordergrund. Ich bin überzeugt, dass das Flug- zeugwerk Emmen mit seiner Schlüsselstellung jederzeit bereit ist, die Türen offenzuhalten und mit der Privatwirt- schaft zusammenzuarbeiten.
Aus diesen Überlegungen heraus und in Anbetracht des- sen, dass immerhin 650 Arbeitsplätze in diesem eher emp- findlichen regionalen Raum - Stichwort: Stahlindustrie - vorhanden sind, bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Flugzeugwerk Emmen in bezug auf die Flugzeugentwick- lung den Einstieg ins nächste Jahrzehnt ermöglichen.
Belser: Die Einsicht ist vorhanden, dass Emmen diese Technologie braucht. Dass es sich diese Technologie im Zusammenhang mit der Tiger-Beschaffung günstiger aneig- nen kann, dürfte ebenfalls kaum bestritten sein.
Man wollte den Kredit ursprünglich im Dringlichkeitsverfah- ren bewilligen. Die vielen heute aufgetauchten Fragen zei- gen aber, dass es sicher richtig war, das Geschäft auf den ordentlichen Weg zu verweisen. Eine Verschiebung auf 1983, wie sie von Kollege Schmid beantragt wird, wäre jedoch unangebracht. Man darf nicht übersehen, dass die Zeit auch eine Rolle spielt, die Zeit nämlich, neue Technolo- gien zu erhalten. Wir erleben es mit aller Deutlichkeit in gewissen Sparten unserer Industrie, was es heisst, den richtigen Zeitpunkt für die Übernahme einer neuen Techno- logie verpasst zu haben. Man sollte darum Leute, die recht- zeitig - vielleicht rechtzeitig, das wird die Zukunft zeigen - eine solche Technologie übernehmen wollen, nicht zurück- stossen und um ein Jahr vertrösten.
Es wurde auch auf die allfällige Differenz zum Nationalrat hingewiesen. Ich möchte doch bitten, eine solche Differenz nicht zu dramatisieren, denn Differenzen gehören zum All- tag eines Zweikammersystems. Bei gutem Willen kann der Nationalrat die Differenz durchaus noch während dieser Session bereinigen.
Ich möchte auch davor warnen, nun künstlich Spannungen zu erzeugen zwischen Privatwirtschaft und staatlichen Unternehmen. Allmählich sollte sich die Einsicht durchset- zen, dass wir uns solche Spannungen gar nicht leisten kön- nen. Denken Sie an Beispiele in anderen Staaten, etwa im Fernen Osten, wo man die Zusammenarbeit zwischen staat- lichen Unternehmungen und Privatwirtschaft ausnützt, um konkurrenzfähiger zu werden. Ich möchte nicht, dass wir diesen Aspekt, der in der Vergangenheit eine grosse Rolle spielte, zu stark in den Vordergrund stellen.
Ich bitte Sie, diesem Kredit zuzustimmen. Eine Verzögerung hätte trölerischen Charakter, wir könnten sie kaum verant- worten.
Baumberger, Berichterstatter: Ich glaube, verschiedene Diskussionen und Auseinandersetzungen über dieses Geschäft hätten sich vermeiden lassen, wenn die Dokumen-
tation, die von Herrn Affolter sehr deutlich klassifiziert und klassiert wurde, von Anfang an etwas aussagekräftiger gewesen wäre. Ich möchte mich dazu materiell nicht mehr äussern, sondern lediglich erwähnen, dass hervorragende Ingenieure, Techniker und Wissenschafter nicht immer die besten Verkäufer ihrer Ideen und Projekte sind. Das ist eine Feststellung, die man auch in der Privatwirtschaft macht. Ich habe mich deshalb gestern nochmals persönlich einge- hend mit den verantwortlichen Instanzen über das Projekt unterhalten, weil ich aufgrund der verfügbaren Unterlagen auch nicht überzeugt war. Ich möchte einige Ergänzungen anbringen.
Vorerst zum Grundsatz: Ich bin persönlich davon über- zeugt, dass ein Werk dieser Grösse, dieses technischen Standes und des Rufes, den Emmen geniesst, die neue Technologie beherrschen muss. Es kann nicht angehen, dass eine Unternehmung dieser Bedeutung an einer Tech- nologie, die im Flugzeugbau immer mehr Fuss fasst, vorbei- geht. Ich glaube, das anerkennen eigentlich alle, auch die Kritiker. Eine Technologie in diesem Bereich zu beherr- schen, heisst nicht einfach, sie labormässig zu beherr- schen, sondern eben auch in der Applikation. Fraglich ist die Grösse der Anlage, fraglich ist der Zeitpunkt. Zuerst zum Problem der Wirtschaftlichkeit. Die Kostenseite ist relativ leicht darzustellen; auch die notwendige Ausla- stungsgrenze zur Erzielung einer mindestens ausgegliche- nen Rechnung kann man relativ einfach festlegen. Das ist meistens so der Fall bei Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Schwieriger wird es auf der Umsatz- und Ertragsseite. Hier wird dem Flugzeugwerk Emmen der Vorwurf gemacht, es könne die volle Auslastung der Anlage im jetzigen Zeitpunkt nicht belegen. Das stimmt. Voll belegen kann man das nicht, aber das ist nicht etwas Neues; in sehr vielen Fällen kann auch die Privatwirtschaft, wenn sie neue Produkte oder neue Technologien übernimmt, nicht von Anfang an eine volle Auslastung garantieren, denn sie kann ja vielfach erst mit einer ernsthaften Aquisition beginnen, wenn sie nachweisen kann, dass sie eben in der Lage ist, entspre- chende Produkte auch herzustellen. Ich glaube also, dass man hier etwas «abtempieren» und mit diesem Vorwurf vor- sichtig sein muss.
Ich habe mir aber versichern lassen, dass das Werk Emmen doch mit einiger Sicherheit - und ich glaube sogar, mit vor- sichtigen Annahmen - davon ausgehen kann, dass die Anlage ab dem dritten Jahr eine entsprechende Auslastung erzielen kann; das ist nach allgemeinem Gebrauch gar nicht so schlecht.
Dazu kommt ein weiteres Problem, das sehr eng mit dieser Wirtschaftlichkeit und dem Problem der zukünftigen Umsätze zusammenhängt, das ist die berühmte Homologie- rung. Homologierung bedeutet das Recht oder die Aner- kennung durch ausländische Flugzeugwerke, dass man überhaupt derartige Teile herstellen und in den Flugzeugen einsetzen kann. Es ist also eine Voraussetzung für die Ent- gegennahme von zahlreichen Aufträgen für Flugzeugher- steller im Ausland.
Gemäss den Spezifikationen der Flugzeughersteller setzt die Homologierung voraus, dass zahlreiche Operationen in einem Gebäude, und zwar in Reinräumen - (klimatisiert, staubfrei, Luft und Feuchtigkeit muss kontrolliert sein) -, ohne Unterbruch durchgeführt werden können. Wir bewe- gen uns hier in einem sehr heiklen Gebiet der Technik, die Anforderungen sind äusserst hoch.
Damit komme ich zur Frage der Projektänderung. Das neue Projekt hat alle Fabrikationsvorgänge, die vorschriftsge- mäss in einem Gang durchgeführt werden müssen, über- nommen und in die neuen Räume gelegt, während diejeni- gen Fabrikationsprozesse, die separat durchgeführt werden können - die Wabenbearbeitung und Vormontage -, nun in bestehenden Gebäuden weitergeführt werden sollen. Dar- aus hat sich diese Einsparung von 1,2 Millionen Franken ergeben.
Kurz zur Zusammenarbeit mit der Privatindustrie. Ich bin überzeugt, dass hier wie in anderen Bereichen eine Zusam- menarbeit unter den schweizerischen Werken, die sich mit
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dieser Technologie befassen, notwendig ist. Sie ist hier sogar besonders notwendig, weil es um eine anspruchs- volle Technologie geht. Man muss aber sehen, dass Emmen bereits heute im grossen Umfang Aufträge an die Privatwirt- schaft vergibt, teilweise freiwillig, teilweise wahrscheinlich auf Verlangen der GRD. Man kann auch die Hoffnung haben, dass Emmen, das im Ausland einen sehr guten Ruf geniesst, Aufträge hereinnehmen kann, welche die Privat- wirtschaft nicht unbedingt oder nur unter grösseren Erschwernissen erhalten würde, und dass von diesen Auf- trägen auch die Privatwirtschaft profitieren kann.
Dann möchte ich ausdrücklich betonen, dass eine Zusam- menarbeit zwischen Bundesbetrieben und der Privatwirt- schaft auch zweiseitig sein muss. Wenn Leute glauben, man könne in einer zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit nur Vorteile haben, dann liegen sie falsch. Es muss immer für beide Partner ein Vorteil sein.
Ein letztes: die Zeitfrage. Man kann sich nun fragen, warum das Projekt zeitlich dringlich sei. Herr Belser hat auf die Fra- gen schon hingewiesen, und es wurde heute wieder betont, es wäre doch möglich, dieses Geschäft normal in der näch- sten Baubotschaft zu behandeln. Ich möchte dazu folgen- des sagen - und das sind alles Informationen, die ich leider mühsam herausfinden musste -: Im Flugzeugbau sind die Vorlaufzeiten ausserordentlich lang. Neue Projekte, die heute aufkommen, werden erst in einigen Jahren realisiert. Momentan werden sehr viele neue Projekte lanciert, wenn Emmen hier nicht von Anfang an mit dabei ist, hat man spä- ter keine Chance mehr. Das ist ein Grund.
Zum zweiten. Es geht hier vor allem um den Know-how- Erwerb und die Homologation in Zusammenarbeit mit den Northrop, dem Lieferanten unserer Tiger-Flugzeuge. Hier geht es darum, dass man diesen Know-how noch in der Phase erhalten soll, wo diese Zusammenarbeit spielt. Das Übermitteln oder das Weitergeben des technischen Know- hows verlangt sogar eine Bewilligung der amerikanischen Regierungsstellen, so streng werden hier die Bräuche gehandhabt. Deshalb hat Emmen ein eminentes Interesse daran, dass nun mit der Homologierung und mit dem tech- nischen Know-how-Transfer vorwärts gemacht werden kann.
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zuzu- stimmen. Ich möchte es auch als Präsident sagen, der am Anfang nicht besonders überzeugt war. Ich bedaure noch- mals, dass die Dokumentation unserer Kommission nicht von Anfang an materiell substanzieller war.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Je parlerai tout d'abord brièvement de notre participation au programme Ariane. Comme on l'a dit, c'est une dépense non militaire et cer- tains s'étonnent que l'exécution du travail incombe partiel- lement à l'une de nos usines d'armement, celle d'Emmen précisément. La justification est d'assurer à Emmen une certaine continuité de travail mais surtout de maintenir et de développer, dans cette usine, les expériences techniques. Dans le domaine technique, en particulier dans le domaine de l'aviation, il n'y a pas de limite hermétique entre la construction civile et la construction militaire.
Comme vous le savez, le 7 décembre 1981, le Conseil fédé- ral a décidé de participer au programme Ariane 4. La partici- pation de la Suisse consiste essentiellement en le dévelop- pement du revêtement de la charge utile - je ne crois pas me tromper sur les termes techniques. Ce revêtement est préparé par un consortium de firmes privées et publiques parmi lesquelles se trouve la fabrique d'Emmen. Le pro- gramme Ariane 4 doit s'étendre jusqu'en 1985 et il doit ser- vir de base à quelque vingt-deux expéditions dans l'espace de ces fusées Ariane. Vous le savez - c'est probablement le motif de votre question - le 10 septembre 1982 s'est effectué le cinquième lancement. La fusée a atterri dans l'eau à la suite d'une erreur mécanique, mais la décision a été prise, par les meneurs de jeu et par les Etats partici- pants, de poursuivre le travail de fabrication tel qu'il était prévu. Il reste encore dix-sept autres envols à prévoir. Il n'y a donc pas de changement pour nous, et le travail, en ce
qui concerne l'usine d'Emmen ou les entreprises privées, restera le même que prévu.
J'en arrive au problème proprement dit de l'usine d'Emmen, qui est fort intéressant. J'accepte volontiers, Monsieur le Président de la commission, le reproche que la documenta- tion aurait pu être d'emblée plus complète et plus convain- cante, fût-ce d'ailleurs à l'intention du conseiller fédéral lui- même. Vous l'avez relevé, je le dis en soulignant les mérites de nos ingénieurs, de brillants ingénieurs - et précisément nous bénéficions à Emmen d'une équipe de première valeur - le meilleur ingénieur n'est pas nécessairement le meilleur des vendeurs.
Nous avons toujours pensé qu'il était du devoir des com- missions de compléter leur information. Nos collaborateurs techniques et financiers ont été à leur entière disposition. Nos messages ne peuvent tout de même pas être des encyclopédies.
Tout en acceptant les autres propositions du message sur les ouvrages militaires et les acquisitions de terrains, en 1982, le Conseil national a décidé, sur proposition de la forte majorité de sa Commission militaire, de renvoyer au Conseil fédéral ce poste 41 qui concerne la construction du bâtiment pour les matériaux d'assemblage et la technique du collage. Les arguments principaux se situaient au niveau du coût de la construction mais plus encore au niveau de la mission des fabriques fédérales d'armement et particulière- ment de l'usine d'aviation d'Emmen. Cette usine, par l'appli- cation de nouvelles techniques de collage, n'allait-elle pas empiéter sur le domaine privé? N'était-il pas indiqué d'attendre les conclusions que le Conseil fédéral tirerait du rapport confié au groupe de travail Hess sur la mission, l'extension, l'organisation des usines d'armement et sur leurs rapports avec l'industrie privée?
Dans la commission du Conseil national et au Conseil natio- nal même, je me suis résigné à une proposition de renvoi, la préférant, à un refus pur et simple. J'étais certain qu'une information complémentaire permettrait au Parlement de confirmer nos propositions au plus tard à l'occasion du message sur les constructions de 1983. J'évoquais cepen- dant l'éventualité d'un rapport complémentaire pour la ses- sion actuelle. Votre commission nous en a donné l'occasion et je l'en remercie. La majorité de votre commission a estimé que le retard provoqué par le renvoi serait préjudi- ciable non seulement au développement de l'usine d'Emmen mais à notre économie en général, je partage tout à fait cet avis.
Je ne veux pas m'engager dans un débat de philosophie. politique sur la valeur respective de l'entreprise privée et de l'entreprise publique. Je suis partisan de l'entreprise privée, mais j'entends ici constater les faits dans leur réalité pré- sente, à la lumière de l'intérêt de la Confédération et de l'économie nationale dans son ensemble.
Avec ses 670 collaborateurs, un chiffre d'affaires annuel de 80 millions de francs et de 140 si l'on y inclut les sous-trai- tances confiées à d'autres entreprises, une longue expé- rience en matière de construction aéronautique, l'usine d'Emmen créée en 1943 est en Suisse la seule entreprise capable d'assurer la construction sous licence, le montage et l'entretien d'un avion de combat. Si nos avions militaires ne marquent pas trop leur âge, c'est qu'Emmen a su en assurer l'entretien et leur apporter les modifications résul- tant de l'évolution technique ainsi que les adaptations à des tâches nouvelles; ainsi par exemple, vous l'avez votée, l'adaptation des avions Hunter à leur mission de combat au sol, tandis que l'usine se prépare à la construction de la deuxième série des Tiger.
L'entreprise qui assume ces tâches d'entretien et de répa- ration ne saurait s'y confiner étroitement. Elle doit avoir une ouverture sur l'évolution aéronautique, elle doit engager des essais, elle doit accepter des commandes extérieures susceptibles tout à la fois d'assurer la continuité de l'emploi et d'élargir ses compétences, ses connaissances techni- ques, notamment en matière d'aérodynamique, d'usure du matériel. La soufflerie, «Windkanal», est largement utilisée pour les tests aérodynamiques qui nous viennent du
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Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
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E
28 septembre 1982
dehors. Récemment encore, un grand industriel français de l'aéronautique - qui envisage un établissement en Suisse et quelques commandes éventuelles pour des usines suisses - me le confirmait: la réputation et la cote de l'usine d'Emmen dépassent très largement nos frontières. C'est une usine qui est considérée comme une usine d'avant- garde dans la technique aéronautique. Elle collabore par exemple avec l'aéronautique civile française, elle a étudié certains aspects aérodynamiques dans la construction du Tornado, elle participe aux évaluations des usines sué- doises Saab, aux travaux de la General Electric américaine, à la construction du DC-9 80 de Douglas ou du C 222 ita- lien. Ajoutons-y un développement propre des fusées accé- lérant le décollage des avions de ligne, le développement et la fabrication du revêtement de la fusée Ariane auquel j'ai déjà fait allusion, enfin la mise au point d'une pompe à cha- leur pour les systèmes de satellites.
Les activités de cette fabrique fédérale d'Emmen s'exer- cent-elles au détriment des entreprises privées de notre pays? On pourrait le lire en filigrane dans certaines inter- ventions tant au Conseil national qu'ici. Nous sommes en mesure et nous sommes en devoir de le démentir. Emmen a toujours collaboré avec l'industrie privée. Dans les projets Tiger deuxième série, engins guidés Dragon et Vampire, l'entreprise joue le rôle d'entreprise générale. Elle assume le mandat final et une partie seulement de la fabrication. Dans les projets de grande envergure et les systèmes d'armes, la moitié généralement du volume de travail est confiée à des entreprises privées. Il en va de même dans le secteur des agglomérés fibreux et des procédés de collage qui nous intéressent aujourd'hui, où des commandes seront passées à l'industrie privée. Si les installations d'Emmen sont en état de fonctionner et peuvent, par conséquent, recevoir des commandes de l'étranger, il est évident que des usines privées en bénéficieront aussi. Mais aucune de ces entreprises privées - je crois pouvoir le dire - ne serait en mesure de se substituer intégralement à Emmen, en l'occurrence, dans des délais rapides. La renon- ciation ou le retard à l'équipement d'Emmen en installations de collage jouerait non seulement au détriment de l'usine fédérale, mais au désavantage de plusieurs entreprises, les commandes prenant alors la direction de concurrences étrangères. Je crois que dans la récession ambiante, ce serait là une politique peu rationnelle.
L'utilisation de métaux collés et d'agglomérés fibreux dans la construction d'éléments cellulaires pour l'aéronautique va, nous dit-on, rapidement l'emporter sur les structures en métal léger, au point de s'y substituer entièrement, dès la fin du siècle. Il est donc essentiel qu'Emmen ne manque pas le train ou n'attende pas le train suivant. D'autres auront choisi le premier train et arriveront avant nous. Votre commission a été informée des calculs de la rentabilité que nos spécialistes disent assurée. Nous avons entendu les remarques de commissaires plus compétents que moi sur ce problème et notamment celles de votre président de commission. Il va sans dire que ces estimations gardent un certain aspect conjectural, qu'elles comportent un certain risque, celui d'ailleurs de toute entreprise. Mais je relève que dans son rapport sur la politique d'armement, le pro- fesseur Rühli réclamait de nos usines notamment «die Überwindung der übersteigerten Risikoaversion und der sich daraus ergebenden Absicherungspolitik auf allen Stu- fen».
Pour une fois que nous prenons des risques, il faudrait tout de même les admettre, surtout qu'ils ont été calculés. Ce qui est certain, c'est que si ce risque n'est pas pris, cela représente pour nous la certitude de perdre des com- mandes et que si ce risque est pris trop tard, il est à crain- dre que nous ne soyons privés d'une partie essentielle de ces commandes. En matière de concurrence industrielle, le retard se rattrape difficilement. Tout récemment, dans une lettre du 1er septembre, la firme américaine Northrop avec laquelle Emmen est en relations étroites nous a laissé entendre: «Nous avons appris récemment la mise en ques- tion des techniques de collage à l'usine d'Emmen. Durant
les huit dernières années, Northrop a eu le privilège de tra- vailler avec Emmen. Cette usine a fait la preuve de son développement technique, de ses aptitudes à la fabrication, de son ouverture aux procédés nouveaux, qualités indis- pensables à la compétition internationale en matière d'aéro- nautique. Il serait malheureux de restreindre ses capacités au point qu'elle ne pourrait participer à la fabrication du Tiger Sharp, qui est un nouveau développement du Tiger en matière de collage. Si les possibilités de développement ne lui sont pas données, il sera impossible à Emmen de partici- per aux procédures de collage métal/métal et matériaux fibreux.»
La proposition que nous vous avons faite est liée à notre préoccupation de maintenir en Suisse le maximum de recherche et de fabrication, dans l'intérêt de l'autonomie de notre défense nationale sans doute, mais dans l'intérêt aussi de notre économie privée autant que publique. Une motion vient d'être d'ailleurs, je crois, déposée sur le pupi- tre du Conseil national qui va aussi dans ce sens puisqu'elle demande que dans le domaine de la fabrication des compo- sants destinés à l'électronique - un domaine un peu diffé- rent certes - la Suisse ne tombe pas dans la dépendance de l'étranger par nos fournitures en la matière. Nous allons aussi dans le sens des propositions de votre Commission de gestion, que vous avez adoptées en postulat en 1980 et qui visent notamment à sauvegarder l'existence d'entre- prises fédérales qui peuvent assurer une certaine indépen- dance à l'égard de l'étranger et un certain auto-approvision- nement en matériel de guerre pour le cas de conflits. Enfin, nos propositions vont aussi dans le sens du rapport du groupe de travail Hess dont nous sommes en train de tirer les conclusions. «Si nous entendons maintenir avec profit l'activité de nos usines d'armement» dit en substance ce rapport, «il faut répartir le travail rationnellement entre elles et entre elles et l'économie privée, mais il faut aussi donner à nos fabriques une plus grande autonomie de gestion, soit par là favoriser leur ouverture de recherche et leurs capaci- tés d'initiative.» Il serait donc malencontreux pour Emmen et pour l'industrie suisse en général, de donner un coup de frein et de priver ainsi l'industrie d'armement de la Confédé- ration de cet accès à une technologie de pointe. Les tâches d'entretien des avions qui incombent à Emmen devien- draient de plus en plus difficiles.
La réduction du coût de la construction n'est pas le signe d'une mauvaise préparation ou de notre incertitude - comme l'ont laissé penser M. Schmid ou M. Schönenberger - mais nous avons tenu compte des critiques et des remar- ques de vos commissions. Vous avez réussi à faire réaliser une économie sans compromettre l'efficacité de la construction. Il n'est pas possible, dans les bâtiments actuels, de faire de la place pour engager cette nouvelle fabrication.
Nous vous invitons donc à suivre l'avis de votre commis- sion, dans l'intérêt de notre préparation militaire sans doute, mais surtout dans l'intérêt de l'industrie aéronauti- que et de notre économie dans son ensemble. Vous avez voté - je crois - un «Impuls programm», un programme d'impulsion destiné à promouvoir la technologie de pointe, il ne faudrait pas faire un pas en arrière, à contresens, en freinant malencontreusement, le développement d'Emmen. Je vous demande de voter les propositions de la majorité de votre commission.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Schmid
30 Stimmen 10 Stimmen
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
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Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 11.740 Postulat des Ständerates Sicherheitspolitik. Abschreibung Postulat du Conseil des Etats Politique de sécurité. Classement
Weber, Vizepräsident: Ich kann es kurz machen. Bei die- sem Postulat handelte es sich ursprünglich um ein Postulat des heutigen Bundesrates und damaligen Ständerates Hans Hürlimann, das dann durch Beschluss vom 4. Dezem- ber 1973 zum Postulat des Ständerates gemacht wurde. Das Postulat ist überprüft worden im Zusammenhang mit der Frage der Sicherheitspolitik. Nun schlägt Ihnen das Büro im Einvernehmen mit der Militärkommission vor, das Postulat abzuschreiben. Man will, das würde die volle Ver- wirklichung des Postulates bewirken, das Geschäftsregle- ment und den Namen der Militärkommission nicht ändern, sondern weiterhin nach der bisherigen Praxis solche Geschäfte, die die Sicherheitspolitik betreffen, der Militär- kommission überweisen können. Man will aber die Möglich- keit offen lassen, solche Geschäfte, wenn es begründet ist, einer ad hoc-Kommission oder allenfalls der erweiterten Militärkommission überweisen zu können.
Das Büro beantragt Ihnen, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
81.043
Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz Radio et télévision Autorité d'examen des plaintes
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Juli (BBI III, 105) Message et projet d'arrêté du 8 juillet 1981 (FF III, 101)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Ordnungsantrag Piller Die Beratungen des Bundesbeschlusses über die unabhän- gige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sind aus- zusetzen und nach der Behandlung des Radio- und Fern- sehartikels durchzuführen.
Motion d'ordre Piller
L'arrêté sur les autorités indépendantes d'examen des plaintes radio et TV ne sera discuté qu'une fois l'article radio-TV traité.
Piller: Ich kann mich zur Begründung dieses Ordnungsan- trages relativ kurz fassen. Am 1. Juni 1981 unterbreitete uns der Bundesrat die Botschaft über den Radio- und Fernseh-
artikel und erst gut einen Monat später, am 8. Juli 1981, die Botschaft über die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Schon diese zeitliche Reihenfolge zeigt uns, dass auch der Bundesrat die Absicht hatte, und dies ist an sich auch logisch, zuerst über den Verfassungsartikel der SRG einen verfassungs- mässigen Programmauftrag zu erteilen, um den Programm- rahmen abzustecken, und dann die unabhängige Beschwerdeinstanz zu schaffen.
Unsere Kommission hat die Reihenfolge gerade umgekehrt, wird aber, so hoffe ich, bis zur Dezembersession auch den Verfassungsartikel durchberaten haben. Dieser Verschie- bungsantrag kann deshalb nicht als Mittel zur Verzögerung eingestuft werden. Wenn wir heute die Beratungen ausset- zen, können wir sie mit dem Verfassungsartikel zusammen noch in diesem Jahre durchführen. Damit möchte ich auch bereits gesagt haben, dass ich für eine unabhängige Beschwerdeinstanz bin, sobald auch einmal feststeht, wel- chen Auftrag das Parlament dem Träger oder den Trägern von Radio und Fernsehen künftig erteilen will.
Eine unabhängige Beschwerdeinstanz ist wohl etwas vom Normalsten, was man sich in einem demokratischen Rechtsstaat vorstellen kann, vorausgesetzt, dass Radio und Fernsehen in einem dem Rechtsstaat würdigen Rah- men arbeiten können. Wenn heute als Argument gebracht wird, das Parlament habe eine diesbezügliche Motion unse- res Kollegen Guntern zur Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz akzeptiert und deshalb müsse vorwärts gemacht werden, so möchte ich dem entgegenhalten, dass in anderen Bereichen Motionen viel länger auf ihre Verwirkli- chung warten müssen, denken wir nur an die Schwerver- kehrsabgabe und die Autobahnvignette.
Unsere SRG befindet sich gegenwärtig in einem starken Spannungsfeld. Auf der einen Seite kommen Wirtschafts- kreise, die das Monopol vollständig auflösen möchten. Auf der anderen Seite wiederum gibt es Leute, die die Pro- grammschaffenden unter viel stärkere Staatskontrolle stel- len wollen. Beides lehne ich persönlich ab. Es braucht viel politischen Willen von seiten des Parlamentes, um über den vom Bundesrat vorgelegten Verfassungsartikel klar zu sagen und festzulegen, welches Radio und welches Fernse- hen die Schweiz künftig haben soll. Bevor dies nicht getan ist, kann ich der Beschwerdevorlage nicht zustimmen. Ich glaube auch, dass im Falle eines Referendums das Schweizervolk sich gegen einen Kauf der Katze im Sack aussprechen würde. Erinnern wir uns nur an die vergange- nen Abstimmungen im Medienbereich. In der Zwischenzeit, bis diese Beratungen durch sind, wird die Kommission Reck ihre Aufgabe weiterhin zu unserer vollen Zufriedenheit ausführen. Ich hoffe nicht, dass gewisse Kreise, die dem «Hofer-Klub» nahestehen, auch dieser Kommission Integri- tät und Objektivität absprechen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Ordnungsantrag zuzustimmen.
Hefti, Berichterstatter: Der Antrag von Herr Piller wurde bereits in der Kommission gestellt. Er ist dort abgelehnt worden mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Absen- zen. Der Bundesrat sprach sich ebenfalls für Ablehnung dieses Antrages aus.
Ich möchte auf folgendes hinweisen:
1979 reichte unser Kollege Guntern eine Motion ein, wo- nach unverzüglich und ohne Rücksicht auf den zeitlichen Verlauf der Verfassungsvorlage betreffend Radio und Fern- sehen eine staats- und verwaltungsunabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen zu schaffen sei. Der Bundesrat wollte - vor allem im Hinblick auf die damals bevorstehende Vorlage über die Schaffung eines Radio- und Fernsehartikels - die Motion nur als Postulat entgegennehmen. Beide Räte sprachen sich jedoch für die Motion aus. Hierauf legte, wie bereits der Vorredner sagte, der Bundesrat mit Botschaft vom 8. Juli 1981 einen Gesetz- entwurf entsprechend der Motion Guntern vor, etwa gleich- zeitig mit der Botschaft betreffend Erlass eines Radio- und Fernsehartikels, die das Datum des 1. Juni 1981 trägt. Ihre Kommission behandelt beide Vorlagen; der Bundesver-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.009
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
446-457
Page
Pagina
Ref. No
20 010 940
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