Verwaltungsbehörden 21.09.1982 82.379
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Postulat Hänsenberger
Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesämter und der betroffenen Kreise geschehen. Deshalb hat die Kommission mit 6 zu 1 Stimme einem Antrag auf Umwandlung der natio- nalrätlichen Motion in ein Postulat zugestimmt. Nun wissen wir alle, dass Postulate in der parlamentarischen Praxis öfter mit dem Hintergedanken erlassen werden, dass nichts geschehen soll. Das ist hier ausdrücklich nicht der Fall. Ich möchte Ihnen im übrigen die Formulierung des Postula- tes nach unserem Ratsreglement in Erinnerung rufen: Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob ein Ge- setzes- oder Beschlussesentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen ist. Es soll, das möchte ich deutlich zum Ausdruck bringen, in diesem Fall etwas geschehen, aber unter sorgfältiger Abwägung der vielfältigen Interes- sen. Dem wird das Postulat gerecht.
Cavelty: Ich bin im Besitze einer Dokumentation aus der Gemeinde Brusio, der einzigen Tabakregion Graubündens und der kleinsten der Schweiz. Aus dieser Dokumentation geht hervor, dass in Brusio gegenwärtig 32 Tabakproduzen- ten im Nebenamt beschäftigt sind, die daraus etwa 100 000 Franken im Jahr erwirtschaften. Damit ist ein spürbarer Bei- trag an die karge Existenz in dieser entlegenen Gemeinde geboten. Zudem wird der Boden, der mit Tabak bepflanzt wird, nicht für die Viehhaltung verwendet, die den Bund ja bekanntlich weit mehr kostet. Die Angst, die diese Leute haben, ist, dass mit dem Abbau der Subventionen ein wei- terer Tabakanbau nicht möglich ist, weil der ausländische Tabak ja viel billiger ist. Ausweichmöglichkeiten, wie sie der Herr Kommissionspräsident geschildert hat, bestehen in Brusio nicht, es sei denn, auf die Viehwirtschaft hinüberzu wechseln, was nicht im Interesse des Ganzen liegt.
Ich gebe Ihnen diese Sorge einfach weiter und verbinde damit den Wunsch, dass auch in Zukunft von Bundes wegen dafür gesorgt werde, dass die Fabrikanten zur Über- nahme des inländischen Tabaks zu kostendeckenden Bedingungen verpflichtet werden, wenn man dem Postulat überhaupt Folge geben will. Persönlich wäre ich nicht trau- rig, wenn die zweite von Herrn Bürgi angetönte Möglichkeit Verwendung finden würde und man das Postulat etwas län- ger liegen lässt.
Belser: Die Motion des Nationalrates geht von der Erkennt- nis aus, dass sich in unserem Land zu wirtschaftlich einiger- massen vertretbaren Bedingungen kein Tabak anpflanzen lässt. Einige Zahlen mögen diese mangelnde Verhältnismäs- sigkeit der Tabakanbaupolitik belegen. Das kommt sehr deutlich zum Ausdruck, wenn man die Zahlen, die auf die produzierte Einheit bezogen sind, anschaut. Ein Kilo Tabak der Ernte 1979 kommt etwa auf 16 Franken zu stehen. Die Industrie bezahlt dafür 2 Franken, die restlichen 14 Franken zahlt der Bund. Oder, wenn man es pro Hektare ausdrückt: Der Tabakanbau erhielt 1979 einen Bundesbeitrag pro Hek- tare von etwa 28 000 Franken. Vergleicht man das mit den 1240 Franken für den übrigen Ackerbau oder den 2600 Franken für den Zuckerrübenanbau, so kann man ermes- sen, dass dieser Tabakanbau etwas einsam in der Land- schaft steht.
Die Motion des Nationalrates zielt in ihrer Hauptstossrich- tung zwar an dieser wirtschaftlichen Problematik vorbei. Die Kosten sollen vom Bund auf die Verbraucher transferiert werden. Immerhin, aus dem zweiten Teil dieser Motion las- sen sich auch andere Lösungsmöglichkeiten ablesen.
Die Frage des Tabakanbaus zu einer agrarpolitischen Grundsatzfrage zu stempeln, ist verfehlt. Es dürfte auch schwerfallen, mit dem Aspekt der Landesversorgung, der immer wieder auftaucht, den heutigen Zustand zu rechtferti- gen. Ich kenne ja die Absatz- und Preisnöte unserer Land- wirtschaft. Dennoch liessen sich bei gutem Willen vertretba- rere Lösungen für diesen doch zum grossen Teil guten landwirtschaftlichen Boden finden. Die Sache ist nicht zuletzt auch für die Landwirtschaft unbefriedigend. Die Kor- rektur dieser beitragspolitischen Fehlentwicklung wird sicher nicht übers Knie gebrochen. Die Kräfte, die nichts bewegen wollen - das haben wir auch jetzt gehört - sind ja
nicht zu übersehen. Die Anliegen des Nationalrates nun ein- fach als Postulat dem Bundesrat zu überweisen, halte ich für ungenügend und bitte Sie, der Motion des Nationalrates zuzustimmen.
Le président: M. le conseiller fédéral m'informe que le Conseil fédéral est d'accord avec la transformation de la motion Il en postulat.
Abstimmung - Vote 31 Stimmen Für die Überweisung als Postulat Für die Überweisung als Motion 3 Stimmen
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Postulat Hansenberger Bundesbauten. Mitwirkung des Parlaments bei der Planung Constructions de la Confédération. Participation du Parlement à la planification
Wortlaut des Postulates vom 18. März 1982
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie das Parla- ment bei Bauvorhaben des Bundes rechtzeitig zu grund- sätzlichen Fragen (Notwendigkeit, Kostenrahmen, Raum- programm usw.) Stellung nehmen könnte.
Texte du postulat du 18 mars 1982
Le Conseil fédéral est invité à examiner comment le Parle- ment pourrait être consulté sur les projets de construction de la Confédération; les Chambres devraient pouvoir don- ner leur avis en temps voulu sur des questions importantes, concernant notamment la nécessité, les coûts prévus, la distribution des locaux, etc.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Andermatt, Baumberger, Binder, Bürgi, Gerber, Knüsel, Letsch, Matossi, Muheim, Stucki, Ulrich (12)
Hänsenberger: Mein Postulat lädt den Bundesrat ein, zu prüfen, wie das Parlament bei Bauvorhaben des Bundes rechtzeitig zu den grundlegenden Fragen Stellung nehmen könnte. Wir hatten kürzlich in diesem Rat ein Bauvorhaben des Bundes zu prüfen - es war das Schweizerische Institut für Berufspädagogik - und an diesem Projekt, das aus lan- gen Vorbereitungen und vielen Wettbewerbsprojekten her- vorging, haben wir einen Flügel abgehauen. Schon in unse- rer Kommission, dann auch im Rat und auch im Nationalrat, wurde dieses Vorgehen als zwar nötig und begründbar, aber auch als unschön und unelegant empfunden. Der Rat konnte aber in diesem Stadium der Vorbereitung nicht mehr zu einem Kostenrahmen oder zu einer Ausführung in Etap- pen oder zu einer dezentralisierten Lösung Stellung neh- men. Die Vorbereitungen waren zu weit gediehen, das Bau- vorhaben anerkanntermassen dringend. So kam es dann zu dieser etwas brutalen Amputation.
Wenn eine Kommission unseres Rates ein Bauprojekt zur Beratung erhält, beispielsweise auch das gestern bewilligte Projekt für die Botschaft in Riyadh, so hat dieses Projekt schon eine lange Geschichte: Notwendigkeit, Raumpro- gramm, Kostenrahmen. Alle diese Punkte sind von der Ver- waltung geprüft und festgelegt und im Projekt verarbeitet worden, ohne dass unser Rat oder eine andere politische Instanz dabei mitwirken konnten.
Das Postulat berührt das Spannungsverhältnis zwischen Regierung und Parlament. Es will zwar keine grundsätzli- chen Änderungen. Regieren soll die Exekutive, aber das Parlament soll diejenigen Kompetenzen, die ihm verfas-
Postulat Guntern
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sungsmässig und nach Gesetz zukommen, auch frei aus- üben können, ohne allzusehr durch sogenannte Sach- zwänge, durch bereits getroffene Vorarbeiten, durch ver- strichene Zeit oder durch Dringlichkeit usw. in seinen, dem Parlament zustehenden Entscheiden allzu stark gehindert zu werden. Das Parlament soll innerhalb der ihm zustehen- den Finanzkompetenzen tatsächlich noch frei entscheiden können. Die Fragen, die in diesem Postulat aufgeworfen werden, sind ja wohl so alt wie die Gewaltentrennung über- haupt. Aber vielleicht gibt es doch hier und jetzt noch Ver- besserungsmöglichkeiten.
Dem Wortlaut nach richtet sich das Postulat an den Bun- desrat, aber eigentlich auch direkt an unseren Rat selber. Wir Ständeräte müssen prüfen, ob ein Vorverfahren bei Bauvorhaben möglich wäre; unser Geschäftsverkehrsge- setz, unsere Ratsordnung müssten vielleicht ergänzt wer- den. Wäre es denkbar, dass in einem Vorverfahren die Ge- schäftsprüfungskommission oder die Finanzdelegation unseres Rates zu solchen grundsätzlichen Fragen bei Bau- vorhaben vorab Stellung nimmt? Bindet dann dieser Vorent- scheid unseren Rat? Wäre es nicht, auch wenn er nicht bin- dend wäre, wenigstens eine Beruhigung, wenn die Finanz- kommission oder wenn die Geschäftsprüfungskommission gefunden hätte, eine Ausführung in Etappen sei unnötig oder wenn sie angeordnet hätte, der Kostenrahmen sei zu straffen und mit vermindertem Budget eine zweckmässige Lösung anzustreben? Es ist mir klar, dass eine solche Vor- prüfung nur möglich und nur sinnvoll ist, wenn eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung besteht. Es geht ja nicht darum, Vorhaben zu verhindern, die nötig sind oder sie auch nur zu verzögern, sondern darum, den Rat seine Kompetenzen auch richtig ausüben zu lassen, so dass nicht aus Zeitdruck oder weil schon zuviel in ein Pro- jekt investiert worden ist oder aus anderen Gründen eine Zustimmung für den Rat unumgänglich ist. Es ist ein ungu- tes Gefühl, das wohl nicht nur ich heute bei solchen Vorla- gen habe.
Die Frage stellt sich bei Bauten aus allen Departementen des Bundes. Sie wurde mir besonders deutlich bei einer Vorlage des Volkswirtschaftsdepartementes. Sie ist aber sicher auch beim Departement der auswärtigen Angelegen- heiten aktuell und auch beim Militärdepartement. Der Natio- nalrat seinerseits hat eine Gruppe Bauen eingesetzt und verlangte kürzlich über seine Geschäftsprüfungskommis- sion vom Bundesrat vermehrte Einflussmöglichkeiten bei Bundesbauten in einem frühen Stadium, sei es, dass die Vorlage vom betreffenden Departement dem Bundesrat vorgelegt werden muss und damit auch in einem frühen Stadium bereits ein politisches Gremium zum Kostenrah- men und zu ähnlichen Fragen Stellung nimmt, oder dass die Organe des Nationalrates die Vorprüfung übernehmen, die zwar den Rat nicht binden würde, aber einiges Unbehagen verhindern könnte.
Ich wäre dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie die aufgewor- fene Frage prüfen und uns entsprechend berichten würden. Sollte der Bundesrat das Postulat ablehnen, so möchte ich doch den Rat ersuchen, selber zu prüfen, ob nicht im Inter- esse unseres Rates etwas in dieser Richtung vorgekehrt werden sollte.
Überwiesen - Transmis
82.452 Postulat Guntern Sanierung der Bundesfinanzen Assainissement des finances fédérales
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982
Die hängigen Vorlagen zur Sanierung der Bundesfinanzen belasten in einem gewissen Umfang die Kantone. Dieser
Umstand führt dazu, dass im Verhältnis Bund-Kantone Unsicherheiten und Spannungen auftreten können. Dies wiegt um so schwerer, als eine Gesamtschau über die künf- tigen Belastungen und Entlastungen der Kantone im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung, dem Spar- und Anschlussprogramm, der Schwerverkehrsabgabe, der Autobahnvignette und der Vorlage über die Verwendung der Treibstoffzolleinnahmen fehlt.
Der Bundesrat wird daher ersucht, in einem Bericht darzu- legen in welcher Weise die Kantone an die Sanierung der Bundesfinanzen mitzutragen haben.
Texte du postulat du 23 juin 1982
Les projets en cours, d'assainissement des finances fédé- rales, imposent, dans une certaine mesure, des charges aux cantons. De ce fait, une insécurité ainsi que des ten- sions peuvent surgir dans les rapports entre la Confédéra- tion et les cantons. Cela est d'autant plus gênant que l'on n'a aucune vue d'ensemble sur les charges et allégements auxquels les cantons doivent s'attendre dans les domaines de la répartition des tâches, du premier et du second pro- gramme d'économies, de la taxe sur les poids lourds, de la vignette autoroutière ainsi que de l'utilisation des recettes provenant des droits de douane sur les carburants.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié d'exposer dans un rapport la manière dont les cantons devront participer à l'assainissement des finances fédérales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Cavelty, Dobler, Egli, Genoud, Meier, Schmid, Stucki, Ulrich (9)
Guntern: Angesichts der vorgerückten Zeit werde ich mein Referat möglichst kurz halten. Ich habe ein Postulat am 23. Juni 1982 eingereicht, das im wesentlichen den Bundes- rat ersucht, einen Bericht über die Beteiligung der Kantone an der Sanierung der Bundesfinanzen abzugeben. Ich gehe davon aus, dass die Kantone bereit sind, bei der Sanierung des Bundeshaushaltes mitzuhelfen. Sie haben das bereits teilweise unter Beweis gestellt, als sie in den siebziger Jah- ren an den zweimaligen notrechtlichen Kürzungen der Kan- tonsanteile Einbussen in Kauf nehmen mussten, dann durch die Änderung der Subventionsgesetze im Jahre 1978 und durch das Sparpaket 1980 mit der Streichung der Kan- tonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben, und durch Subventionskürzungen.
Die Kantone wissen auch, dass die weiteren hängigen Vor- lagen zur Sanierung der Bundesfinanzen sie erneut bela- sten werden, aber sie wissen nicht wann, und sie wissen auch nicht wie stark.
Darf ich kurz die verschiedenen Vorlagen, die gegenwärtig hängig sind, beleuchten: Erstens haben Sie die Aufgaben- teilung, die im Mittelpunkt der Flurbereinigung steht. Die Kantone haben sich bereit erklärt, eine Mehrbelastung von 200 Millionen Franken in Kauf zu nehmen; allerdings bedingt in Kauf zu nehmen, sie erwarten daraus eine staats- politische Aufwertung der Kantone. Ob dies tatsächlich ein- treffen wird, ist heute in Frage gestellt. Es kommt darauf an, was die Räte daraus machen werden. Befürchtungen gibt es auch in bezug auf das zweite Massnahmenpaket, vor allem weil dieses zweite Paket einseitig auf die Landwirt- schaft ausgerichtet ist und daher den Widerstand der finanzschwachen und der Landwirtschaftskantone hervor- ruft.
Zweitens haben wir die Kantonsanteile an Alkohol- und Stempelabgaben: Sie kennen die gegenwärtige Situation. Wenn Sie die Botschaft über die Aufgabenteilung nachle- sen, werden Sie feststellen, dass der Bundesrat die Aufhe- bung der Kantonsanteile am Reingewinn der Alkoholverwal- tung und am Reinertrag der Stempelsteuer verlangt, mit Ausnahme des Alkoholzehntels. Diese Aufhebung gehört zum Sanierungskonzept des Bundeshaushaltes; die Zu- stimmung der Kantone zu dieser dauerhaften Streichung steht allerdings noch aus.
Drittens haben wir das Sparanschlussprogramm; das Spar- programm 1980 hat Subventionskürzungen von 360 Millio-
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Postulat Hansenberger Bundesbauten. Mitwirkung des Parlaments bei der Planung Postulat Hänsenberger Constructions de la Confédération. Participation du Parlement à la planification
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.379
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Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1982 - 08:00
Date
Data
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407-408
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Pagina
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