Verwaltungsbehörden 21.09.1982 81.052
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Motion du Conseil national
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E
21 septembre 1982
Bundesrat Ritschard: Nur zwei Bemerkungen, Herr Stände- rat Meier. Sie haben beim Beschluss über das Sparpaket auch beschlossen, dass das Problem der Stempelabgabe und des Kantonsanteils am Alkoholertrag im Zusammen- hang mit der Aufgabenteilung gelöst werden soll. Es ist also durchaus nicht systemwidrig. Mir scheint es wirklich, dass hier das gleiche auch gelten kann. Wenn man den Kantonen 400 Millionen Franken neu gibt, die sie bis jetzt aus ihren Mitteln bezahlen mussten, dann kann man erwarten, dass sie diese 400 Millionen oder zuallermindest einen grösseren Teil davon wieder kompensieren. Man darf nicht sagen, der Bund diktiere hier etwas. Die Neuverteilung der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen ist ein Gemein- schaftswerk. Die Kantone sind hier in die Willensbildung in bezug auf alle diese Beschlüsse mit einbezogen. Es gibt Koordinationskonferenzen, und die Kantone arbeiten da, wie wir hörten, sehr positiv mit. Selbstverständlich werden die eidgenössischen Räte und das Volk das letzte Wort haben. Mit dieser Zusammenarbeit, wie sie jetzt bei dieser Aufgabenteilung eingerichtet worden ist, werden gerechte und vertretbare Lösungen gefunden. Man sollte nicht jetzt für diesen Zweck neue Gremien oder neue Institutionen schaffen, die nach diesen gerechten und vertretbaren Lösungen suchen. Diese sind dort, wo man zurzeit diese Aufgabenteilung diskutiert. Im übrigen schliesse ich mich dem an, was Ständerat Letsch soeben gesagt hat. Ich glaube, es ist sicher vertretbar, diese Kompensation anzu- streben.
Abstimmung - Vote Für Annahme der Motion I1 Dagegen
11 Stimmen 21 Stimmen
81.052
Motion des Nationalrates (Finanzkommission). Inländischer Tabak. Verwertung Motion du Conseil national (Commission des finances). Production du tabac indigène
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 1981 Décision du Conseil national du 10 décembre 1981
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf das Bundesge- setz vom 21. März 1969 - nötigenfalls durch dessen Revi- sion - alle notwendigen Vorkehren zur Einführung einer Übernahmepflicht für den inländischen Tabak durch die Tabakfabrikanten oder andere Massnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Bundesbeiträge zur Verwertung des inländischen Tabaks zu ersetzen oder aufzuheben.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité, en se fondant sur la loi du 21 mars 1969 et au besoin en la modifiant, à prendre toutes les mesures utiles pour réaliser la prise en charge obliga- toire du tabac indigène par les fabricants de tabacs ou à prendre toute autre disposition visant à remplacer ou à sup- primer les contributions versées par la Confédération en faveur de la production du tabac indigène.
Bürgi, Berichterstatter: Der Nationalrat hat auf Antrag sei- ner Finanzkommission im Dezember 1981 eine Motion zur inländischen Tabakverwertung verabschiedet, und das mit grosser Mehrheit, nämlich mit 94 zu 14 Stimmen. Die Ziel- richtung ging dahin, den relativ hohen Aufwand des Bundes für den inländischen Tabakanbau zu vermindern. Das Pro- blem gehört demzufolge in den grösseren Zusammenhang der Sparpolitik des Bundes.
Die ständerätliche Finanzkommission, die Sie mit der Prü- fung dieser Motion beauftragt haben, hat sich die Aufgabe nicht leicht gemacht. Sie hat zunächst eine umfangreiche Dokumentation angefordert. Sodann hat sie an der Sitzung. neben dem Chef des Finanzdepartements auch den Direk- tor der Finanzverwaltung, den Oberzolldirektor als für die Tabakbesteuerung zuständige Stelle und schliesslich auch den Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft zur Beur- teilung der agrarpolitischen Aspekte zur Stellungnahme ein- geladen. Ich möchte die Diskussion, die sich daraus erge- ben hat, wie folgt zusammenfassen.
Zunächst die finanzielle Situation. Der Bund wendet rund 20 Millionen Franken für den inländischen Tabakanbau auf. Dieser Betrag setzte sich 1981 wie folgt zusammen: Der Produzentenpreis für Trocken- und Grüntabak betrug 19,1 Millionen Franken. Die Fermentationsspesen - das sind die Kosten, um den Tabak lager- und gebrauchsfähig zu machen - beanspruchten 2,9 Millionen Franken. Die Über- nahmespesen an die Einkaufsgenossenschaft Sota für Übernahme und Verteilung des Tabaks betrugen 1,6 Millio- nen Franken. Insgesamt ergibt das einen Aufwand von 23,6 Millionen Franken. Dem steht ein Erlös durch den Verkauf des Tabaks an die schweizerische Industrie von 4 Millionen Franken gegenüber. Der Gesamtbeitrag des Bundes betrug 1981 demzufolge 19,6 Millionen Franken. Diese rund 20 Mil- lionen stellen finanztechnisch keinen Aufwandposten, son- dern einen Minderertrag bei der Tabaksteuer dar. Die Tabaksteuer fliesst bekanntlich in die AHV-Rechnung. Der · ungedeckte Teil der AHV-Rechnung ist durch die Bundes- kasse zu übernehmen. Letztlich ist es somit doch ein Pro- blem der Bundeskasse.
Zur Verminderung des Aufwandes des Bundes stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Der Verzicht auf den inländischen Tabakanbau.
Die Verpflichtung der schweizerischen Zigarettenindu- strie, den inländischen Tabak zu kostendeckenden Preisen zu übernehmen.
Ich äussere mich zunächst zum ersten Punkt. Tabakanbau wird in elf Kantonen betrieben. Die Schwergewichte befin- den sich in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis und Tes- sin. Die Anbaufläche beträgt zurzeit 750 Hektaren in rund 1000 spezialisierten Betrieben. Im Nationalrat wurde dafür plädiert, den Tabakanbau durch andere Ackerfrüchte zu ersetzen. Im Vordergrund würde wohl am ehesten die Zuk- kerrübe, eventuell die Kartoffel stehen. Indessen ist dieser Ersatz bei näherem Zusehen nicht so einfach. Der Roher- trag einer Hektare Tabak ergibt für den Pflanzer 17 000 bis 20 000 Franken; der Rohertrag einer Hektare Zuckerrübe indessen nur 7000 bis 8000 Franken; der Rohertrag einer Hektare Kartoffeln je nach Sorte 6000 bis 9000 Franken. Es müsste also mindestens die Anbaufläche verdoppelt wer- den, um Ertragsausfälle beim Tabakpflanzer zu vermeiden. Da drängen sich aber zwei weitere Fragen auf, nämlich: Gibt es genügend Verarbeitungskapazität in den beiden Zuckerfabriken? Oder, wenn auf Kartoffeln ausgewichen wird, entstehen nicht erhöhte Überschüsse, die bei der Alkoholverwaltung zu grösseren Kosten für die Verwertung der Kartoffelernte und am Ende zu einer schlechteren Ablieferung in die Bundeskasse führen?
Zur zweiten Möglichkeit, der Übernahme des Tabaks durch die schweizerische Industrie zu kostendeckenden Preisen, ist folgendes zu sagen: Es entstünden dadurch bei der Tabakindustrie erhöhte Produktionskosten, die auf den Ver- braucher überwälzt werden müssten. Es stellt sich die Frage: Was mag es vertragen ohne Rückgang des Verbrau- ches? Wird eventuell der Export schweizerischer Tabaker- zeugnisse beeinträchtigt, entsteht dadurch eventuell eine Gefährdung von Arbeitsplätzen? Am Ende stehen wir also vor einem Katalog verschiedener Fragen, die nicht in jeder Beziehung schlüssig beantwortet werden können.
Aus diesem Grunde ist die Finanzkommission Ihres Rates für ein pragmatisches Vorgehen. Es scheint mir richtig, den Aufwand des Bundes zu vermindern. Indessen sollten sicht- bar werdende Nachteile vermieden werden. Das kann nur in
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Postulat Hänsenberger
Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesämter und der betroffenen Kreise geschehen. Deshalb hat die Kommission mit 6 zu 1 Stimme einem Antrag auf Umwandlung der natio- nalrätlichen Motion in ein Postulat zugestimmt. Nun wissen wir alle, dass Postulate in der parlamentarischen Praxis öfter mit dem Hintergedanken erlassen werden, dass nichts geschehen soll. Das ist hier ausdrücklich nicht der Fall. Ich möchte Ihnen im übrigen die Formulierung des Postula- tes nach unserem Ratsreglement in Erinnerung rufen: Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob ein Ge- setzes- oder Beschlussesentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen ist. Es soll, das möchte ich deutlich zum Ausdruck bringen, in diesem Fall etwas geschehen, aber unter sorgfältiger Abwägung der vielfältigen Interes- sen. Dem wird das Postulat gerecht.
Cavelty: Ich bin im Besitze einer Dokumentation aus der Gemeinde Brusio, der einzigen Tabakregion Graubündens und der kleinsten der Schweiz. Aus dieser Dokumentation geht hervor, dass in Brusio gegenwärtig 32 Tabakproduzen- ten im Nebenamt beschäftigt sind, die daraus etwa 100 000 Franken im Jahr erwirtschaften. Damit ist ein spürbarer Bei- trag an die karge Existenz in dieser entlegenen Gemeinde geboten. Zudem wird der Boden, der mit Tabak bepflanzt wird, nicht für die Viehhaltung verwendet, die den Bund ja bekanntlich weit mehr kostet. Die Angst, die diese Leute haben, ist, dass mit dem Abbau der Subventionen ein wei- terer Tabakanbau nicht möglich ist, weil der ausländische Tabak ja viel billiger ist. Ausweichmöglichkeiten, wie sie der Herr Kommissionspräsident geschildert hat, bestehen in Brusio nicht, es sei denn, auf die Viehwirtschaft hinüberzu wechseln, was nicht im Interesse des Ganzen liegt.
Ich gebe Ihnen diese Sorge einfach weiter und verbinde damit den Wunsch, dass auch in Zukunft von Bundes wegen dafür gesorgt werde, dass die Fabrikanten zur Über- nahme des inländischen Tabaks zu kostendeckenden Bedingungen verpflichtet werden, wenn man dem Postulat überhaupt Folge geben will. Persönlich wäre ich nicht trau- rig, wenn die zweite von Herrn Bürgi angetönte Möglichkeit Verwendung finden würde und man das Postulat etwas län- ger liegen lässt.
Belser: Die Motion des Nationalrates geht von der Erkennt- nis aus, dass sich in unserem Land zu wirtschaftlich einiger- massen vertretbaren Bedingungen kein Tabak anpflanzen lässt. Einige Zahlen mögen diese mangelnde Verhältnismäs- sigkeit der Tabakanbaupolitik belegen. Das kommt sehr deutlich zum Ausdruck, wenn man die Zahlen, die auf die produzierte Einheit bezogen sind, anschaut. Ein Kilo Tabak der Ernte 1979 kommt etwa auf 16 Franken zu stehen. Die Industrie bezahlt dafür 2 Franken, die restlichen 14 Franken zahlt der Bund. Oder, wenn man es pro Hektare ausdrückt: Der Tabakanbau erhielt 1979 einen Bundesbeitrag pro Hek- tare von etwa 28 000 Franken. Vergleicht man das mit den 1240 Franken für den übrigen Ackerbau oder den 2600 Franken für den Zuckerrübenanbau, so kann man ermes- sen, dass dieser Tabakanbau etwas einsam in der Land- schaft steht.
Die Motion des Nationalrates zielt in ihrer Hauptstossrich- tung zwar an dieser wirtschaftlichen Problematik vorbei. Die Kosten sollen vom Bund auf die Verbraucher transferiert werden. Immerhin, aus dem zweiten Teil dieser Motion las- sen sich auch andere Lösungsmöglichkeiten ablesen.
Die Frage des Tabakanbaus zu einer agrarpolitischen Grundsatzfrage zu stempeln, ist verfehlt. Es dürfte auch schwerfallen, mit dem Aspekt der Landesversorgung, der immer wieder auftaucht, den heutigen Zustand zu rechtferti- gen. Ich kenne ja die Absatz- und Preisnöte unserer Land- wirtschaft. Dennoch liessen sich bei gutem Willen vertretba- rere Lösungen für diesen doch zum grossen Teil guten landwirtschaftlichen Boden finden. Die Sache ist nicht zuletzt auch für die Landwirtschaft unbefriedigend. Die Kor- rektur dieser beitragspolitischen Fehlentwicklung wird sicher nicht übers Knie gebrochen. Die Kräfte, die nichts bewegen wollen - das haben wir auch jetzt gehört - sind ja
nicht zu übersehen. Die Anliegen des Nationalrates nun ein- fach als Postulat dem Bundesrat zu überweisen, halte ich für ungenügend und bitte Sie, der Motion des Nationalrates zuzustimmen.
Le président: M. le conseiller fédéral m'informe que le Conseil fédéral est d'accord avec la transformation de la motion Il en postulat.
Abstimmung - Vote 31 Stimmen Für die Überweisung als Postulat Für die Überweisung als Motion 3 Stimmen
82.379
Postulat Hansenberger Bundesbauten. Mitwirkung des Parlaments bei der Planung Constructions de la Confédération. Participation du Parlement à la planification
Wortlaut des Postulates vom 18. März 1982
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie das Parla- ment bei Bauvorhaben des Bundes rechtzeitig zu grund- sätzlichen Fragen (Notwendigkeit, Kostenrahmen, Raum- programm usw.) Stellung nehmen könnte.
Texte du postulat du 18 mars 1982
Le Conseil fédéral est invité à examiner comment le Parle- ment pourrait être consulté sur les projets de construction de la Confédération; les Chambres devraient pouvoir don- ner leur avis en temps voulu sur des questions importantes, concernant notamment la nécessité, les coûts prévus, la distribution des locaux, etc.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Andermatt, Baumberger, Binder, Bürgi, Gerber, Knüsel, Letsch, Matossi, Muheim, Stucki, Ulrich (12)
Hänsenberger: Mein Postulat lädt den Bundesrat ein, zu prüfen, wie das Parlament bei Bauvorhaben des Bundes rechtzeitig zu den grundlegenden Fragen Stellung nehmen könnte. Wir hatten kürzlich in diesem Rat ein Bauvorhaben des Bundes zu prüfen - es war das Schweizerische Institut für Berufspädagogik - und an diesem Projekt, das aus lan- gen Vorbereitungen und vielen Wettbewerbsprojekten her- vorging, haben wir einen Flügel abgehauen. Schon in unse- rer Kommission, dann auch im Rat und auch im Nationalrat, wurde dieses Vorgehen als zwar nötig und begründbar, aber auch als unschön und unelegant empfunden. Der Rat konnte aber in diesem Stadium der Vorbereitung nicht mehr zu einem Kostenrahmen oder zu einer Ausführung in Etap- pen oder zu einer dezentralisierten Lösung Stellung neh- men. Die Vorbereitungen waren zu weit gediehen, das Bau- vorhaben anerkanntermassen dringend. So kam es dann zu dieser etwas brutalen Amputation.
Wenn eine Kommission unseres Rates ein Bauprojekt zur Beratung erhält, beispielsweise auch das gestern bewilligte Projekt für die Botschaft in Riyadh, so hat dieses Projekt schon eine lange Geschichte: Notwendigkeit, Raumpro- gramm, Kostenrahmen. Alle diese Punkte sind von der Ver- waltung geprüft und festgelegt und im Projekt verarbeitet worden, ohne dass unser Rat oder eine andere politische Instanz dabei mitwirken konnten.
Das Postulat berührt das Spannungsverhältnis zwischen Regierung und Parlament. Es will zwar keine grundsätzli- chen Änderungen. Regieren soll die Exekutive, aber das Parlament soll diejenigen Kompetenzen, die ihm verfas-
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Motion des Nationalrates (Finanzkommission). Inländischer Tabak. Verwertung Motion du Conseil national (Commission des finances). Production du tabac indigène
In
Dans
In
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer 81.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.09.1982 - 08:00
Date
Data
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