Swiss stance on Israel’s Lebanon invasion

20010859Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)08.10.1982Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In a written reply to a National Council interpellation, the Federal Council addressed Switzerland’s position after the Israeli invasion of Lebanon. It reaffirmed the need for a settlement based on international law, Israel’s right to exist, and Palestinian self-determination. It said Switzerland had no direct active role beyond its good offices, maintained normal diplomatic channels with Israel, and had already provided substantial humanitarian aid to Lebanese civilians and refugees through federal funds, international organizations, and Swiss relief agencies. It also restated its view that recognition of Palestinian self-determination and Israel’s existence are both necessary for peace.

Omnilex-Regeste

Middle East conflict; Swiss foreign policy and humanitarian assistance after Israel’s invasion of Lebanon. The Federal Council may rely on established diplomatic channels and good offices even where foreign conduct is condemned; a departure from ordinary diplomatic relations is not compelled merely by third-state conduct. Switzerland may combine humanitarian assistance, pressure for compliance with the Geneva Conventions, and support for Palestinian self-determination and Israel’s right to exist as complementary elements of its position. An existing UN-recognized PLO contact channel may be maintained where it serves factual communication and humanitarian purposes.

Gesamter Gesetzestext

Interpellation Herczog

1470

N

8 octobre 1982

dass 28 Prozent des gesamten Publikums Übertragungen zumindest von wichtigen Parlamentsdebatten begrüssen.

  1. Das Büro ist der Ansicht, dass während der Versuchspe- riode (vier Sessionen) am Grundsatzentscheid der Direkt- übertragungen festgehalten werden soll. Das Übertra- gungskonzept (Wahl des Themas, Kommentierung usw.) kann allerdings geändert werden. Nach Ablauf der Versuchsperiode wird das Büro mit der SRG prüfen, ob an gelegentlichen Direktübertragungen festzuhalten sei und/ oder andere Arten von vermehrter Berichterstattung einge- führt werden sollen.

  2. Die Direktübertragung vom 9./10. März hat gezeigt, dass sich Eintretensdebatten zu grossen, relativ unbestrittenen Geschäften nicht eignen. Obwohl der Umweltschutz viele Bürger interessiert, wurde die Debatte als langweilig (zahl- reiche Wiederholungen, Kontroversen nur in Detailfragen usw.) und zu ausführlich beurteilt. Für zukünftige Direkt- übertragungen wird darauf zu achten sein, dass ein lebendi- ger Dialog zwischen Parlamentariern einerseits und zwi- schen Parlament und Bundesrat andererseits mit Abstim- mungen gezeigt werden können.

  3. Versuche mit dem Radio sind nicht geplant, da dieses Medium - wie ausländische Beispiele zeigen - für Direkt- übertragungen ungeeignet ist. Zudem müssten, im Gegen- satz zum Fernsehen, für die Direktübertragung Kanäle geräumt werden. Das Büro ist der Ansicht, dass das Radio bereits heute wesentlich mehr über das Parlament berichtet als das Fernsehen.

  4. Direktübertragungen an Vormittagen können naturge- mäss von berufstätigen Stimmbürgern, wenn überhaupt, nur in beschränktem Ausmass mitverfolgt werden. Dies muss zwar als Nachteil betrachtet werden, könnte aber durch eine längere Zusammenfassung am Abend wettge- macht werden. Es wird mit der SRG zu prüfen sein, ob sol- che Zusammenfassungen am Abend durchgeführt werden können. Die Publikumsbefragung hat nämlich gezeigt, dass 40 Prozent der Gesamtzuschauerschaft bereit wäre, zwi- schen 18 und 20 Uhr die Übertragung von Parlamentsde- batten gelegentlich anzuschauen.

Die Übertragung an Vormittagen hat allerdings den Vorteil, dass sie für den staatsbürgerlichen Unterricht in den Schu- len verwendet werden kann.

  1. Das Büro ist der Ansicht, dass der erste Direktübertra- gungsversuch die Reform der Parlamentsarbeit kaum beeinflussen kann.

Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt.

82.408

Interpellation Herczog Israelische Invasion im Libanon. Haltung der Schweiz Invasion du Libanon par les Israéliens. Attitude de la Suisse

Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1982

Mit seiner Invasion des Libanon, die tausendfach Tod, Zer- störung und Flüchtlingselend brachte, hat Israel seine aggressive Machtpolitik zum xten Male unter Beweis gestellt; die «Endlösung der Palästinenserfrage» scheint das Ziel dieser menschenverachtenden Politik zu sein. Sol- che Ereignisse können unserem Land nicht gleichgültig sein.

Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten, namentlich die Aggression Israels im Liba- non?

  2. Welche Massnahmen ist der Bundesrat bereit zu treffen, um einerseits der Verurteilung der israelischen Invasion Nachachtung zu schenken und andererseits einen aktiven Beitrag zum Friedensprozess im Nahen Osten zu leisten?

  3. Ist er insbesondere bereit, die Zusammenarbeit mit Israel auf militärischem Gebiet (Kauf israelischer Pfeilmuni- tion, Aufdatierungsprogramm Centurion-Panzer, Koopera- tion im Training der Militärpiloten) zu suspendieren?

  4. Ist er bereit, diplomatische Schritte einzuleiten, die auch die Überprüfung der Beziehungen beinhalten würde?

  5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat für humani- täre Hilfe unter anderem an die Flüchtlinge?

  6. Ist der Bundesrat bereit, sich für die nationalen Rechte der Palästinenser und für die Eröffnung einer offiziellen Ver- tretung der PLO in der Schweiz einzusetzen?

Texte de l'interpellation du 14 juin 1982

En envahissant le Liban, opération qui a causé des milliers de morts, de nombreuses destructions et une grande misère parmi les réfugiés, Israël a prouvé à nouveau qu'il mène une politique brutale d'agression; la «solution finale du problème palestinien» semble être le but de cette politi- que, qui fait fi de l'élément humain. Notre pays ne saurait rester indifférent à de tels événements.

Je prie par conséquent le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

  1. Comment juge-t-il les récents développements de la situation au Proche-Orient, en particulier l'agression israé- lienne au Liban?

  2. Quelles mesures est-il prêt à prendre pour, d'une part, tenir compte de la condamnation de l'invasion israélienne par certains pays et, d'autre part, contribuer activement au processus de paix au Proche-Orient?

  3. Est-il prêt notamment à cesser toute collaboration avec Israël dans le domaine militaire (achat de munition-flèche israélienne, programme de modernisation du char Centu- rion, coopération en matière d'entraînement des pilotes militaires) ?

  4. Est-il disposé à entreprendre des démarches diplomati- ques, qui porteraient également sur les relations entre les deux pays?

  5. Quelles possibilités voit-il d'accorder une aide humani- taire, en particulier aux réfugiés?

  6. Est-il prêt à intervenir en faveur des droits nationaux des Palestiniens et de l'ouverture en Suisse d'une représenta- tion officielle de l'OLP?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Dafflon, Mag- nin, Mascarin (4)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Anwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral

Die tragischen Ereignisse im Libanon im Anschluss an die israelische Invasion von Anfang Juni haben den Bundesrat mehrmals intensiv beschäftigt. Über die dabei gefassten Beschlüsse und getroffenen Massnahmen ist die Öffentlich- keit regelmässig orientiert worden. Insofern kann der Bun- desrat in seiner Antwort auf die sechs in der Interpellation aufgeworfenen Fragen weitgehend bereits Bekanntes zusammenfassen.

  1. Zur Frage 1 wird auf die bundesrätliche Antwort in der Fragestunde vom 14. Juni 1982 auf die Fragen der National- räte Baechtold und Magnin verwiesen. Das dort Gesagte gilt auch heute noch. Gerade die jüngste Entwicklung im Libanon samt den erschreckenden Leiden der betroffenen

  2. Oktober 1982 N

1471

Interpellation Mauch

Zivilbevölkerung hat mehr denn je deutlich werden lassen, dass das Mittelostproblem und darin eingebettet das Bedürfnis Israels auf eine Existenz innerhalb international anerkannter Grenzen, verbunden mit dem Anspruch des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nicht mit Waffengewalt verwirklicht werden kann. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich eine Friedenslösung für diese schwer geprüfte Region unter Beachtung des Völkerrechts nur bei beidseitiger Respektierung der obigen Grundelemente durch die beteiligten Parteien aushandeln lässt.

  1. Was die zweite Frage anbelangt, so hat der Bundesrat in seinen Erklärungen an Parlament und Öffentlichkeit seine Einschätzung der Situation schon mehrmals klar zum Aus- druck gebracht. Die grundsätzliche Disponibilität unseres Landes zur Leistung guter Dienste ist sämtlichen am Kon- flikt beteiligten Parteien bekannt. Nachdem sich jedoch bereits eine führende Grossmacht, unterstützt von anderen Staaten mit besonderen Beziehungen zu den Parteien, ebenso wie der Sicherheitsrat der UNO in einer grossange- legten Aktion um eine vordringliche Lösung des Dramas um die Stadt Beirut bemüht haben, hat sich für die Schweiz bis- her noch keine direkte Möglichkeit zu einem aktiven Beitrag eröffnet. Hingegen hat sich der Bundesrat, wie der Öffent- lichkeit ebenfalls bekanntgegeben wurde, bei Israel für die Respektierung der Genfer Konventionen, die sowohl den Schutz der Kombattanten wie der Zivilpersonen zum Inhalt haben, und für das ungehinderte Wirken des im Libanon stark engagierten IKRK eingesetzt.

  2. Die dritte Frage des Interpellanten betrifft die Beziehun- gen zu Israel auf militärischem Gebiet. Auch hiezu ist die schweizerische Haltung, die vom Bundesrat schon vor der Ereignissen im Libanon festgelegt worden war, anlässlich einer Vorsprache arabischer Botschafter beim Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angele- genheiten am 4. Februar 1982 auch der Öffentlichkeit bekanntgegeben worden. Nachdem ausserdem noch eine Motion Ziegler vom 21. Juni 1982 zum gleichen Gegenstand vorliegt, wird der Bundesrat Gelegenheit haben, noch sepa- rat dazu Stellung zu nehmen.

  3. Hinsichtlich der Überprüfung unserer Beziehungen zu Israel ist darauf hinzuweisen, dass das Verhalten ausländi- scher Staaten gegenüber Dritten für die Schweiz kein Grund sein kann, auf die herkömmlichen diplomatischen Kanäle zu verzichten. Diese sind nicht nur zur Wahrneh- mung der eigenen Interessen notwendig, sondern ermögli- chen auch die Darlegung des schweizerischen Standpunk- tes gegenüber den Konfliktparteien. Von diesem Grundsatz abzuweichen, bestand auch in der Libanonkrise kein Anlass.

  4. Die fünfte Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten humanitärer Hilfe. Hiezu liegen zwei Einfache Anfragen Mascarin und Ziegler vor. Es kann deshalb für Detailaspekte auf die Beantwortung dieser Anfragen hingewiesen werden. Immerhin seien hier die wesentlichen Elemente angeführt. Den Ausgangspunkt bildet ein Nachtragskredit von 5 Millio- nen Franken, den der Bundesrat am 21. Juni 1982 für die Nothilfe an die bei den Kampfhandlungen im Libanon betroffene Zivilbevölkerung bewilligt hat. Aus diesem Kredit wurden Zuwendungen in der Grössenordnung von 2,6 Mil- lionen Franken (31. Juli 1982) bestritten. Sie gingen an die an Ort und Stelle mit Hilfsaktionen engagierten internationa- len Institutionen (IKRK, UNICEF, UNRWA, UNDRO) sowie an die dort ebenfalls tätigen schweizerischen Hilfswerke (SRK, Caritas-Schweiz, HEKS, Christlicher Friedensdienst, Terre des hommes). Zulasten des Budgetpostens Nah- rungsmittelhilfe wurden zudem verschiedenen Hilfswerken Naturalspenden in der Grössenordnung von bisher 1,3 Mil- lionen Franken zugeleitet. Eine Reihe weiterer Massnahmen wurde getroffen oder ist dabei, getroffen zu werden, so dass aus Bundesmitteln innerhalb von sieben Wochen ins- gesamt 4,3 Millionen Franken zugunsten der hilfebedürfti- gen Bevölkerungen im Libanon aufgewendet worden sind. Dem IKRK wurden. ferner aus den Reihen der Freiwilligen des Katastrophenhilfskorps verschiedene Spezialisten ver-

mittelt. Durch ihre Zuwendungen an die UNRWA (25 Millio- nen Franken in den letzten drei Jahren) trägt die Schweiz ebenfalls zur Verbesserung der materiellen Bedingungen der palästinensischen Flüchtlinge bei. Der Bundesrat ist gewillt, sich zu gegebener Zeit im Rahmen unserer Möglich- keiten auch an der Beseitigung der Kriegsfolgen zu beteili- gen.

  1. Der Bundesrat hat wiederholt und zuletzt in seiner Ant- wort auf die schon erwähnten Fragen Baechtold und Mag- nin in der Fragestunde vom 14. Juni 1982 klar den schwei- zerischen Standpunkt festgehalten, dass die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Vol- kes zusammen mit dem Existenzrecht Israels eine notwen- dige Voraussetzung für die Lösung des Mittelostproblems bildet. Die PLO ist von seiten der UNO als Vertreterin des palästinensischen Volkes anerkannt, und der Bundesrat hat dieser Organisation 1975 auf Ersuchen der Vereinten Natio- nen in Genf die Errichtung einer Beobachtermission gestattet. Dadurch ergab sich über diese Vertretung für die zuständigen Stellen des EDA die Möglichkeit zu einem fakti- schen Kontakt zur PLO. Dieser Kanal hat sich bewährt.

Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Minderheit Dagegen offensichtliche Mehrheit

Präsidentin: Herr Herczog erklärt sich von der Antwort des Bundesrates als nicht befriedigt.

82.381

Interpellation Mauch Pentachlorphenol (PCP) Phénol pentachloré (PCP)

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1982

Im Zusammenhang mit der Anwendung von Pentachlorphe- nol sind in letzter Zeit etliche Probleme publik geworden. Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der fol- genden Frage:

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass sich nach den neuesten Erkenntnissen und aufgrund der Warnungen der Kantonschemiker eine rasche gesetzliche Regelung für Pentachlorphenol aufdrängt, indem die Anwendung dieses Stoffes und seiner Derivate entweder massiv eingeschränkt oder verboten wird?

Texte de l'interpellation du 19 mars 1982

L'usage du pentachlorophénol est lié à certains problèmes qui sont récemment devenus de notoriété publique. Je prie donc le Conseil fédéral de répondre à la question suivante: Compte tenu des connaissances les plus récentes, et vu les avertissements des chimistes cantonaux, n'estime-t-il pas urgent d'instituer une réglementation légale du penta- chlorophénol qui limiterait sévèrement ou interdirait l'usage de ce produit et de ses dérivés?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bäumlin, Brat- schi, Chopard, Eggenberg-Thun, Ganz, Leuenberger, Rubi, Schmid, Wagner, Weber-Arbon (11)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Pentachlorphenol (PCP) und verschiedene seiner Derivate wirken als Schimmelhemmstoffe. Ihre Anwendung hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, und zwar sowohl in bezug auf die Menge, als auch in bezug auf die Anwen- dungsbereiche (Holzschutzmittel, Behandlung von Textilien, Leder usw., Desinfektionsmittel in Krankenhäusern und Massenunterkünften usw.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Herczog Israelische Invasion im Libanon. Haltung der Schweiz Interpellation Herczog Invasion du Libanon par les Israéliens. Attitude de la Suisse

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1982

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.408

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

08.10.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

1470-1471

Page

Pagina

Ref. No

20 010 859

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Schlagwörter

foreign policyLebanonhumanitarian aiddiplomacyself-determinationrefugeesGeneva ConventionsPLO

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

How the Federal Council assessed developments in the Middle East and the Israeli invasion of Lebanon.

Extrahierter Entscheid

It reiterated that a peaceful settlement must respect international law, Israel’s right to exist within internationally recognized borders, and the Palestinian people’s right to self-determination.

Extrahierte Begründung

The conflict cannot be resolved by force; a solution requires mutual respect of these basic elements by the parties.

Kernrechtsfrage

What measures Switzerland could take to support condemnation of the invasion and contribute to peace.

Extrahierter Entscheid

Switzerland had already made clear its readiness to offer good offices, but no direct active role had yet arisen; it also pressed Israel to respect the Geneva Conventions and to allow the ICRC to work unhindered.

Extrahierte Begründung

Other powers and the UN Security Council were already engaged in urgent mediation, leaving no specific opening for a Swiss initiative.

Kernrechtsfrage

Whether military cooperation with Israel should be suspended.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council referred to its previously established position and said it would address the matter separately in relation to a pending motion.

Extrahierte Begründung

The question had already been publicly stated earlier and was not newly decided in this reply.

Kernrechtsfrage

Whether diplomatic relations with Israel should be reviewed.

Extrahierter Entscheid

No departure from normal diplomatic channels was warranted; such channels remained necessary to protect Swiss interests and to communicate Switzerland’s position.

Extrahierte Begründung

Foreign states’ conduct toward third parties is not a reason for Switzerland to abandon its established diplomatic channels.

Kernrechtsfrage

What humanitarian assistance Switzerland could provide, especially to refugees.

Extrahierter Entscheid

Switzerland described ongoing and planned humanitarian aid, including a special credit, support to international and Swiss relief organizations, and further measures for reconstruction and refugee assistance.

Extrahierte Begründung

The Federal Council considered existing and planned relief sufficient to show active humanitarian engagement within Swiss means.

Kernrechtsfrage

Whether Switzerland should support Palestinian national rights and the opening of an official PLO representation in Switzerland.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council reaffirmed that recognition of Palestinian self-determination together with Israel’s right to exist is a necessary condition for solving the Middle East conflict; it noted that the PLO already had a UN-recognized representative role and a Geneva observer mission had been allowed.

Extrahierte Begründung

This channel had proven useful and had enabled factual contact with the PLO.

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