Verwaltungsbehörden 08.10.1982 82.431
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Interpellation Mascarin
Preissteigerungen des Baulandes kommen in der Regel nur einer kleinen Minderheit der ortsansässigen Bevölkerung zugute. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass weite Teile der einheimischen Bevölkerung unter solchen Umständen in der Verwirklichung ihrer Bauinteressen stark eingeschränkt sind.
Die Ordnung der Bodennutzung ist nach Artikel 22quater BV Sache der Kantone und ihrer Gemeinden. Mit der Nut- zungsplanung, deren rechtliche Grundpfeiler seit 1980 für das ganze Land einheitlich im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verankert sind, steht ein grundlegen- des Steuerungsmittel zur Verfügung. Es ist den Gemeinwe- sen innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken - so etwa der Eigentums- und Niederlassungsfreiheit - freige- stellt, mit der Nutzungsplanung besonderen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Den Kantonen und Gemeinden steht überdies eine Reihe anderer Möglichkeiten offen, um der Verknappung des Baulandes entgegenzuwirken, so etwa:
die zielgerichtete und planmässige Erschliessung mit sofortiger Erhebung von Grundeigentümerbeiträgen sowie die angemessene Abschöpfung von weiteren Vorteilen im Sinne von Artikel 5 RPG,
die Besteuerung des Baulandes zum Verkehrswert anstelle des Ertragswertes,
die Enteignung zur Durchführung der Zonenpläne (Zonenenteignung), sofern kantonales Recht dies ermög- licht,
eine aktive Bodenpolitik, vor allem der Gemeinden.
Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen im ein- zelnen wie folgt Stellung:
Für die Erschliessung von Bauland kann der Bund - aller- dings nur im räumlichen Geltungsbereich des Bundesge- setzes über Investitionshilfe für Berggebiete (vom 28. Juni 1974) - direkte Beihilfen zur Erschliessung von Bauland gewähren. Dabei wird die Erschliessung von Wohnzonen gegenüber jener von Ferienhauszonen bevorzugt behan- delt.
In Gebieten, wo ortsfremde Kaufinteressen überwiegen, steht für den Fall des Erwerbes von Grundstücken durch Personen im Ausland ein besonderes gesetzliches Instru- mentarium zur Verfügung (BB 23. März 1961 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland). Es wird zurzeit überarbeitet.
Im Rahmen der Vorschläge des Bundesrates zur Aufga- benneuverteilung zwischen Bund und Kantonen soll die Wohnbauförderung - mit Ausnahme der Massnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten und der Forschungsförderung - den Kantonen überlassen wer- den. Deshalb sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, eine aktivere, über das Bisherige hinausgehende Förderung des vorsorglichen Landerwerbes sowie deren Ausweitung auf das Gemeinwesen zu betreiben. Hingegen wird der Bun- desrat die Massnahmen nach dem Wohnbau- und Eigen- tumsförderungsgesetz bis zum entsprechenden Entscheid im bisherigen Umfang weiterführen. Es bleibt Sache der Kantone und Gemeinden, in dieser Hinsicht vermehrt tätig zu werden.
Das RPG steht erst seit gut zwei Jahren in Kraft. Es ent- hält keine Bestimmungen mehr über die Zonenenteignung. Die erste Raumplanungsvorlage, die solche vorsah, war im Jahr 1976 vom Schweizervolk abgelehnt worden; im Abstimmungskampf war unter anderem auch das Instru- mentarium der Zonenenteignung umstritten. Eine Änderung des RPG steht für den Bundesrat heute nicht zur Diskus- sion. Er geht indessen davon aus, dass der Vollzug des RPG - insbesondere der Bestimmungen über die Bauzonen und die Erschliessung - mithilft, verschiedene der erwähn- ten Probleme zu entschärfen. Namentlich haben Kantone und Gemeinden dafür zu sorgen, dass Land, das sich für die Überbauung eignet und voraussichtlich innert 15 Jahren
benötigt wird, eingezont und auch zeitgerecht erschlossen wird. Um Bauland in genügendem Masse erhältlich zu machen, sind in den meisten Fällen allerdings zusätzliche Vorkehren der bereits erwähnten Art zu treffen. Der Bun- desrat begrüsst solche Massnahmen grundsätzlich, weil sie zur Verflüssigung des Baulandmarktes beitragen können und damit dessen Verfügbarkeit auch für die einheimische Bevölkerung erhöhen.
Der Bundesrat verfolgt die Schaffung von sogenannten «Bauzonen im Gemeindeinteresse» (Zone edificabili d'inter- esse comunale) durch den Kanton Tessin mit Interesse. Er erachtet dieses Modell als beachtenswerten Vorschlag, der je nach der Ausgestaltung der (zurzeit in Überarbeitung befindlichen) gesetzlichen Grundlage vor der Verfassung durchaus standhalten kann.
Der Bund hat den Rahmen des gegenwärtig politisch Mögli- chen weitgehend ausgenutzt. Im Sinne einer föderalisti- schen Aufgabenteilung bleibt es vorderhand vor allem den Kantonen und Gemeinden - dazu haben sie rechtliche Mög- lichkeiten - anheimgestellt, zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der Baulandbeschaffung für Ortsansässige zu ergreifen. Dieses Vorgehen dürfte den unterschiedlichen regionalen Verhältnissen zudem besser Rechnung tragen. Sollten sich bestimmte Massnahmen später bundesweit als zweckdienlich und notwendig erweisen, wäre die Ergän- zung oder Anpassung von Bundesrecht neu zu prüfen.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt.
82.431 Interpellation Mascarin Auslieferungsbegehren der türkischen Regierung Demande d'extradition présentée par le Gouvernement turc
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1982
Die türkische Regierung hat die Regierungen der Bundes- republik Deutschland, der Schweiz, Belgiens, der Nieder- lande und Jugoslawiens um die Auslieferung von insgesamt 81 Türken ersucht, die «krimineller Vergehen» beschuldigt werden. Einigen dieser Türken droht in der Türkei die Todesstrafe.
183 - N
Interpellation Hofmann
1450
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8 octobre 1982
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
Wieviele Personen in der Schweiz sind von den Ausliefe- rungsbegehren betroffen?
Wie ist die Haltung des Bundesrates gegenüber diesen Auslieferungsbegehren?
Kann er zusichern - im Wissen darum, dass jede «linke» politische Opposition gegen das heutige türkische Regime als «kriminelles Vergehen» eingestuft wird -, dass keine Person, die sich in der Schweiz aufhält, an das türkische Militärregime ausgeliefert wird?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1982
Le Gouvernement turc a adressé aux Gouvernements de RFA, de Suisse, de Belgique, des Pays-Bas et de Yougosla- vie des demandes d'extradition visant au total 81 ressortis- sants turcs, inculpés «d'actes criminels». Quelques-unes de ces personnes risquent la peine de mort dans leur pays d'origine.
Cela étant, je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Combien de personnes résidant en Suisse sont concer- nées par les demandes d'extradition susmentionnées?
Quelles suites a-t-il décidé de donner à ces demandes?
Sachant qu'en Turquie toute opposition politique «de gauche» au régime actuel est taxée d'acte criminel, peut-il nous donner l'assurance qu'aucun ressortissant de cet Etat qui réside dans notre pays ne sera remis aux mains du régime militaire turc?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Dafflon, Mag- nin
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In der Schweiz sind zurzeit zwei Personen aufgrund türki- scher Ersuchen in Auslieferungshaft. Ihre Auslieferung rich- tet sich nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkom- men (SR 0.353.1) und dem Auslieferungsgesetz (SR 353.0). Im Verfahren können auch Einwände geltend gemacht wer- den, die mit politischen Anschauungen des Verfolgten zusammenhängen (vgl. Art. 3 EAUe). Es ist dann Sache des Bundesgerichtes, über die Auslieferung zu entscheiden. Häufig wird der Einwand der politischen Verfolgung jedoch gar nicht erhoben (z. B. bei Betäubungsmittelhandel).
Präsidentin: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt.
82.301
Interpellation Hofmann Militärische Landesverteidigung. Verbesserung Défense nationale militaire. Renforcement
Wortlaut der Interpellation vom 25. Januar 1982
Die Schweizerische Offiziersgesellschaft veröffentlichte kürzlich einen Bericht, betitelt «Unsere Armee der neunzi- ger Jahre», in dem sie über Lücken in unserer militärischen Landesverteidigung und über Vorschläge zu deren Schlies- sung orientiert.
Da die Mitglieder des Bundesrates und der eidgenössi- schen Räte den genannten Bericht von den Verfassern
direkt zugestellt erhielten, hat der Bundesrat Kenntnis von den darin erhobenen Forderungen und den bezüglichen Lösungsvorschlägen.
Hiermit ersuche ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
a. Welche von der Schweizerischen Offiziersgesellschaft im zitierten Bericht geforderten Massnahmen zur Verbesse- rung der militärischen Landesverteidigung gedenkt der Bundesrat in den nächsten fünf Jahren in die Wege zu leiten und zu verwirklichen? Welche Lücken bleiben bestehen?
b. Welche zusätzlichen Kredite - bezogen auf die im Finanzplan vorgesehenen - sollten in den nächsten fünf Jahren bewilligt werden können, um diese verbleibenden Lücken zu schliessen?
Texte de l'interpellation du 25 janvier 1982
Récemment, la Société suisse des officiers a publié un rap- port initulé «Unsere Armee der neunziger Jahre» (Notre armée dans les années 90). Elle y souligne les lacunes que présente notre défense nationale et propose des mesures propres à les combler.
Les auteurs dudit rapport en ont adressé directement un exemplaire à chacun des membres du Conseil fédéral et des Chambres fédérales. Le Conseil fédéral a donc connaissance des demandes formulées et des solutions proposées dans ce document.
J'invite donc le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes:
a. Dans le rapport susmentionné, la Société suisse des offi- ciers à préconisé un certain nombre de mesures visant à renforcer notre défense nationale militaire. Parmi ces mesures, quelles sont celles que le Conseil fédéral entend mettre en œuvre ces cinq prochaines années? Quelles lacunes reste-t-il à combler?
b. Quels sont les montants des crédits supplémentaires -- par rapport à ceux qui sont inscrits dans le plan financier - qu'il conviendrait d'ouvrir ces cinq prochaines années pour combler ces lacunes?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Viele unserer Mitbürger sind - angesichts der gegenwärti- gen militärischen Machtverhältnisse in Ost und West - in Sorge um die Erhaltung des Friedens. Die Schweiz, die seit Bestehen des Bundesstaates stets eine Politik der Frie- denssicherung und der bewaffneten Neutralität betreibt, hat dabei die Verpflichtung, ihr Territorium glaubhaft verteidigen zu können.
In diesem Zusammenhang erarbeiteten unlängst mehrere Arbeitsgruppen der Schweizerischen Offiziersgesellschaft Vorschläge zur Verbesserung unserer Armee im Hinblick auf die neunziger Jahre. In einem Bericht, betitelt «Unsere Armee der neunziger Jahre», veröffentlichte nun die Schweizerische Offiziersgesellschaft ihre diesbezüglichen Vorschläge. Die Arbeiten, so erklärt die Schweizerische Offiziersgesellschaft, gingen von der Voraussetzung aus, dass die Basiselemente, die unserem heutigen Armee- und Einsatzkonzept zugrunde liegen, beibehalten werden müs- sen. Als realistische Lösung der Probleme habe sich eine evolutionäre Entwicklung im Rahmen der militärischen und politischen Möglichkeiten unseres Landes abgezeichnet. Ein schrittweises Vorgehen in der Zukunftsgestaltung unse- rer Armee erfordere eine langfristige Planung mit eindeuti- gen Prioritäten. Diese Prioritäten würden durch die Bedro- hungslage gesetzt und sollten durch ein entsprechendes Handeln der obersten Verantwortlichen unseres Staates beachtet werden. Einer verschärften Bedrohungslage ste- hen nach dem erwähnten Bericht mehrere, zum Teil erhebli- che Lücken in unserer militärischen Landesverteidigung gegenüber.
Die empfindlichsten Lücken erblickt die Schweizerische Offiziersgesellschaft nicht in der Konzeption und Organisa- tion, sondern in der Ausrüstung und teilweise in der Ausbil-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Mascarin Auslieferungsbegehren der türkischen Regierung Interpellation Mascarin Demande d'extradition présentée par le Gouvernement turc
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.431
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1449-1450
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Pagina
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20 010 842
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