Verwaltungsbehörden 08.10.1982 82.462
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Interpellation Hofmann
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Bahnverbindung zwischen Brig, Andermatt und Disentis zu gewährleisten. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind insbesondere die erforderlichen Mittel für Lawinenver- bauungen und Aufforstungen bereitzustellen.
Texte du postulat du 21 juin 1982
Le Conseil fédéral est invité à prendre sans tarder les mesures nécessaires afin d'assurer une liaison ferroviaire ouverte toute l'année entre Brigue, Andermatt et Disentis. Pour y parvenir, il faut notamment accorder les crédits nécessaires aux travaux de protection contre les ava- lanches ainsi qu'aux reboisements.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bacciarini, Biderbost, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, de Chastonay, Couchepin, Darbellay, Dirren, Dürr, Huggen- berger, Jost, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Mül- ler-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Pedrazzini, Pini, Rubi, Scherer, Segmüller, Spiess, Steinegger, Ziegler-Solothurn (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 25. Juni 1982 kann der 15 442 Meter lange Furka-Basis- tunnel eröffnet werden. Damit wird auf einer weiten Strecke eine wintersichere Verbindung zwischen den Kantonen Wal- lis und Uri verwirklicht. Diese Ost-West-Verbindung ent- spricht einem dringenden Bedürfnis. Leider bestehen aber noch einige Lawinenzüge zwischen Realp und Andermatt sowie zwischen Andermatt und Rueras. Dies bewirkt, dass die Bahnverbindung bei grösseren Schneefällen für längere Zeit unterbrochen wird. So musste der Bahnbetrieb in den letzten Jahren zwischen 11 und 44 Tagen wegen Lawinen- niedergängen oder wegen akuter Lawinengefahr eingestellt werden.
Im letzten Jahrzehnt wurden verschiedene Verbauungen zum Schutze der Bahnanlagen gegen Naturgewalten ausge- führt. Trotz diesen wesentlichen Verbesserungen bestehen noch einige Gefahrenstellen, insbesondere östlich Realp («in den Mieschen») und im Gebiet Oberalp «West» (die Hänge Grossboden und Strahlgand). Die Bauorgane haben, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Forstorganen, ent- sprechende Verbauungsprojekte ausgearbeitet. Wegen feh- lenden Finanzierungsmöglichkeiten konnten sie jedoch nicht ausgeführt werden. Aufgrund der Kreditrestriktionen wurden nämlich nur noch Lawinenverbauungsprojekte vom Bund subventioniert, die unmittelbar zum Schutze bewohn- ter Siedlungen bestimmt sind.
Im Hinblick auf den durchgehenden Winterbetrieb mit dem Furka-Basistunnel und in Anbetracht der Bedeutung einer wintersicheren Bahnverbindung zwischen den Bergkanto- nen Wallis, Uri und Graubünden wird der Bundesrat ersucht, die erforderlichen Mittel für Lawinenverbauungen und Aufforstungen bereitzustellen, damit die vorbereiteten Projekte der Furka-Oberalpbahn verwirklicht werden kön- nen. Sofern dies mit den ordentlichen Mitteln nicht möglich ist, soll bereits im Budget 1983 eine angemessene Erhö- hung der betreffenden Kreditpositionen erfolgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er kann jedoch in zeitlicher Hinsicht angesichts der Finanz- lage des Bundes keine Zusicherungen abgeben. Die finan- ziellen Möglichkeiten werden geprüft.
Überwiesen - Transmis
82.462 Interpellation Hofmann Ausländische Diplomaten und Funktionäre Diplomates et fonctionnaires étrangers
Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Zahl der Diplo- maten und Funktionäre ausländischer Staaten in unserem Lande so weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine Plattform internationaler Spionage- und Agententätigkeit gegenüber anderen Ländern und gegenüber ihr selbst ist? Besteht insbesondere die Möglichkeit, die Zahl der nach- richtendienstlich tätigen Funktionäre bei den internationalen Organisationen mit Sitz in Genf zu reduzieren?
Texte de l'interpellation du 24 juin 1982
Que pense faire le Conseil fédéral pour que le nombre des diplomates et fonctionnaires en poste dans notre pays soit réduit dans une mesure qui évite à la Suisse de devenir une plaque tournante de l'espionnage et de l'activité déployée par les agents internationaux au détriment de la Suisse elle-même et d'autres pays? A-t-on notamment la possibilité d'obtenir une réduction des fonctionnaires travaillant pour des services de renseignements auprès des organisations internationales qui ont leur siège à Genève?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es stellt sich die Frage: Wie weit ist die Schweiz eine inter- nationale Spionage- und Agenteninsel?
In der Schweiz sind rund 125 Länder durch diplomatische Missionen vertreten. In Bern zählen wir rund 70 Botschaften und Gesandtschaften, rund 50 Länder lassen sich durch Botschaften, die sich im angrenzenden Ausland befinden, vertreten. Die Zahl der ausländischen Diplomaten hat sich auf über 700, diejenige ihres Verwaltungs- und technischen Personals auf über 600 erhöht. Alle diese Botschaften sind durch die Eidgenossenschaft akkreditiert. Zusätzlich gibt es in Genf über 100 ständige Missionen, Delegationen und Beobachtungsbüros fremder Staaten, die bei den interna- tionalen Organisationen akkreditiert sind, sowie zahlreiche Sondermissionen; sie zählen nach dem Bericht des Bun- desrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980 insge- samt 2326 Mitarbeiter, d. h. 246 mehr als im Vorjahr. In Bern und in Genf kommen dazu Familienangehörige und das Hauspersonal vom Chauffeur bis zur Köchin. Es wäre von Interesse, vom Bundesrat Auskunft zu erhalten, wie viele Personen auf einzelnen Botschaften tatsächlich im Einsatz sind. Versucht man als SVP-Parlamentarier darüber zum Beispiel auf einer östlichen Botschaft genaue Zahlen zu erhalten, stösst man auf eine Mauer des Schweigens.
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten weist in · seiner vorletztjährigen Liste über die Mitglieder des diplo- matischen Corps der Botschaft der Sowjetunion ganze 25 Namen aus. Es wird gesagt, hier fehle mindestens eine Null. Zu den bei der Eidgenossenschaft und bei den internationa- len Organisationen akkreditierten Diplomaten kommen rund 11 750 Beamte hinzu, die bei den in der Schweiz niederge- lassenen internationalen Organisationen tätig sind.
Die hohe Zahl der Diplomaten und Funktionäre ausländi- scher Staaten in unserem Lande zwingt die Frage geradezu auf, wie weit die Schweiz zur Drehscheibe internationaler Spionage- und Agententätigkeit geworden ist. Die Voraus- setzungen für eine Spionagetätigkeit sind bei uns beson- ders günstig:
Eine dreisprachige Schweiz mit
einer offenen Informationspolitik,
einer Anhäufung internationaler Organisationen,
einem unterdotierter Staatsschutz, der es vor allem zah- lenmässig nicht mit den Routiniers aufnehmen kann.
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Interpellation Hofmann
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N
8 octobre 1982
Ich fragte daher den Bundesrat in einer Interpellation an, was er zu tun gedenkt, um die Zahl der Diplomaten und Funktionäre ausländischer Staaten in unserem Lande so weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine Plattform internationaler Spionage- und Agententätigkeit gegenüber anderen Ländern ist und dass sie auch nicht eine Plattform für internationale Spionage- und Agententätigkeit darstellt, die sich gegen unser Land, gegen unsere Selbstbehaup- tung und unsere Freiheit richtet. Es stellt sich ferner die Frage, ob unser Staatsschutz zersplittert ist.
Von Interesse ist auch, wie weit bei der Spionageabwehr erschwerend ins Gewicht fällt, dass bei uns der Staats- schutz, gegliedert nach sicherheitspolitischen, militärpoliti- schen und aussenpolitischen Aspekten, in drei verschiede- nen Departementen untergebracht ist, nämlich im Justiz- und Polizeidepartement, im Militärdepartement und im Departement für auswärtige Angelegenheiten. Mich interes- siert, Aufschluss zu erhalten, ob es ein gemeinsames Sicherheitskonzept der drei Departemente gibt und wie es allfällig funktioniert.
Allgemein ist bei mir der Eindruck entstanden, es handele sich bei den aufgedeckten Spionagefällen eher um Zufälle, unser Staatsschutz sei vergleichbar mit einer Feuerwehr, die zum Einsatz darauf angewiesen ist, dass ihr etwas zu Ohren kommt. Der Fall Jeanmaire ist noch nicht verdaut. Nichts liess im vorletzten Geschäftsbericht des Bundesra- tes darauf schliessen, dass sich die Spionageabwehr wesentlich verbessert hätte.
Im Geschäftsbericht des Bundesrates über das Jahr 1979 wurden dem verbotenen Nachrichtendienst ganze 19 Zeilen gewidmet. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass damit nicht einmal die Spitze des Eisberges erfasst wurde. Im Kapitel politische Polizei konnte man nachlesen, dass 32 Spionageagenten die Einreise in die Schweiz ver- wehrt wurde. Diese Mitteilung lässt auf einen beängstigend hohen Andrang von Agenten schliessen. Der Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980 weist auf eine nachgewiesene Spionagetätigkeit von Ange- hörigen der Botschaften von Oststaaten hin.
Das unbehagliche Gefühl bleibt, dass gewisse Leute, die das Abkommen von Helsinki als reinen Papierwisch betrachten, sich die ungenügende Spionageabwehr der Schweiz zunutze machen. Der Sinn meiner Interpellation ist es, hier unbedingt und mit allem Nachdruck einen Riegel zu schieben. Zusammengefasst ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Sind dem Bundesrat die genauen Zahlen der in den Bot- schaften und Gesandtschaften in Bern beschäftigten Per- sonen bekannt? Wie werden sie erfasst und kontrolliert? (Die offizielle Liste der Diplomaten gibt darüber keinerlei genügende Auskunft.)
Welche Möglichkeiten besitzt der Bundesrat, um offen- sichtlich überhöhte Belegschaften von Botschaften und Gesandtschaften zu reduzieren?
Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, die Verhält- nisse über die Zahl der nachrichtendienstlich tätigen Funk- tionäre bei den internationalen Organisationen mit Sitz in Genf transparenter zu machen und zu hohe Bestände abzu- bauen, ohne dass unsere Rolle als Gastgeberland tangiert wird?
Und als Letztes: Gibt es eine Koordination in der Spio- nage- und Agentenabwehr zwischen dem Justiz- und Poli- zeidepartement, dem Departement für auswärtige Angele- genheiten, dem Militärdepartement und eventuell auch dem Volkswirtschaftsdepartement (Problem der Wirtschaftsspio- nage)?
Seit dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan, seit sich dieser rote Riese immer weiter über die Weltkarte aus- breitet, sind dies alles Fragen, deren Beantwortung nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Eine klare Stel- lungnahme des Bundesrates ist erforderlich. Niemand, der sich der Freiheit unseres Landes verpflichtet fühlt, kann ein Interesse daran haben, dass wir eine internationale Spio- nageinsel sind. Die Verantwortung ist zu gross.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In der Zeit von 1948 bis 1981 wurden über 100 Diplomaten und Funktionäre internationaler Organisationen, davon über 80 Prozent aus Oststaaten, nachrichtendienstlicher Aktivitä- ten überführt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit einer hohen Zahl ausländischer Diplomaten und Funktio- näre auch die Gefahr der Spionage wächst.
Das Problem stellt sich im bilateralen Bereich (Botschaften in Bern; Konsulate in der Schweiz) grundsätzlich anders als im multilateralen Bereich (ausländische UN-Missionen in Genf; internationale Organisationen in der Schweiz). Die beiden Bereiche sind dementsprechend getrennt zu betrachten.
a. Bilateraler Bereich
Die Erfassung ist lückenlos, da die Identitätskarte nur abge- geben wird, wenn die betreffende diplomatische Vertretung einen Fragebogen mit allen sachdienlichen Angaben zu der in Frage stehenden Person vorlegt. Dies sind die unabding- baren Voraussetzungen für die Regelung des Aufenthalts- status dieser Personen durch das EDA.
Die erwähnte Kontrolle erstreckt sich nicht auf die bei Bot- schaften oder Konsulaten beschäftigten schweizerischen Lokalangestellten; als Schweizer erhalten sie keine Identi- tätskarte des EDA und brauchen dementsprechend dem EDA auch nicht gemeldet zu werden.
Zum Hinweis des Interpellanten, die publizierte Diplomaten- liste erwähne nur einen Bruchteil des tatsächlichen Mitar- beiterbestandes der Botschaften, ist zu bemerken, dass dieses Vorgehen keineswegs darauf abzielt, die tatsächli- chen Verhältnisse zu verschleiern; vielmehr entspricht es einer international von allen Aussenministerien geübten Usanz: die vom Aussenministerium publizierte Diplomatenli- ste enthält nur die diplomatischen Mitarbeiter der Botschaf- ten, die Konsularliste nur die konsularischen Mitarbeiter der Konsulate, nicht aber die Mitarbeiter der anderen Katego- rien.
Hingegen kann die Schweiz im Falle der bei unseren Behör- den bilateral akkreditierten Diplomaten und Konsularbeam- ten gemäss Artikel 11 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über die diplomatischen Beziehungen (bzw. gemäss Art. 20 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen) verlangen, dass der Bestand ausländischer Missionen und Konsulate in den Grenzen gehalten wird, die wir in Anbetracht unserer Ver- hältnisse sowie der Bedürfnisse der betreffenden Mission
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bzw. des Konsulates für angemessen halten. Der Bundesrat verfolgt deshalb den Bestand und die Bestandeserhöhun- gen genau und wacht darüber, dass diesbezüglich das Mass nicht überschritten wird, das im Hinblick auf die Inten- sivierung der internationalen Beziehungen vertretbar ist.
Bei der Prüfung des Gesuches um Akkreditierung eines Botschafters haben andere zuständige oder interessierte Departemente oder Dienste in jedem Fall Gelegenheit, sich zum Kandidaten zu äussern; grundsätzlich gilt dasselbe auch für die weiteren Kategorien von diplomatischen oder konsularischen Mitarbeitern. Es ist somit Gewähr dafür geboten, dass auch den schweizerischen Sicherheitsan- sprüchen Rechnung getragen wird.
Der Mitarbeiterbestand einer diplomatischen (oder konsula- rischen) Vertretung kann übrigens in keinem Fall absolut konstant gehalten werden, sondern er fluktuiert ständig um einen kleinen Prozentsatz des Totalbestandes, weil alle Mit- arbeiter nach einer gewissen Zeit wieder transferiert wer- den; dadurch ergeben sich unvermeidlich vorübergehende Vakanzen (wenn der Vorgänger vor Ankunft seines Nachfol- gers abreist) oder vorübergehende Doppelbesetzungen (wenn der Nachfolger einige Zeit, zwecks Einarbeitung, neben seinem Vorgänger arbeitet). Je nach dem Stichtag ergeben sich somit unterschiedliche Effektivbestände, ohne dass der eigentliche Totalbestand sich geändert zu haben braucht.
Für den relativ hohen Personalbestand gewisser ausländi- scher Vertretungen in der Schweiz wird geltend gemacht, dass aus sprachlichen und/oder politischen Gründen auch jegliche Hilfsarbeit - die in anderen Botschaften von lokal angestellten Kräften erledigt wird - praktisch nur von eige- nen Staatsangehörigen besorgt werden könne.
Der relativ hohe Mitarbeiterbestand der sowjetischen Bot- schaft habe seinen Grund unter anderem darin, dass die UdSSR, wie die anderen Oststaaten, ein Staatshandelsland sei; kommerzielle Funktionen, die in privatwirtschaftlich organisierten Ländern der Privatwirtschaft überlassen blei- ben, seien deshalb staatlichen Funktionären und Beamten übertragen. Dementsprechend seien in der Botschaft der UdSSR in Bern auch die sowjetische Handelsvertretung und deren Mitarbeiter integriert.
Diese Regelung basiert auf dem «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der UdSSR über die Handelsvertretung der UdSSR in der Schweiz» vom 1. April 1948.
b. Multilateraler Bereich
Dies wird sich jedoch in naher Zukunft ändern: Es ist eine Neuorganisation in Vorbereitung mit dem Ziel, die Erfas- sung sämtlicher sowohl im multilateralen wie im bilateralen Bereich tätigen Beamten und Funktionäre beim Protokoll- dienst in Bern zu zentralisieren und auf EDV-Anlage zu speichern; von diesem Moment an werden Angaben nach beliebigen Kriterien von der EDV-Anlage abgerufen werden können.
Bereich zu beeinflussen, sind wegen der Sitzabkommen, die der Bundesrat mit den in der Schweiz niedergelassenen Organisationen abgeschlossen hat und die deren rechtliche Stellung in der Schweiz umschreiben, viel geringer als im bilateralen Bereich. Aufgrund dieser Sitzabkommen sind die internationalen Organisationen befugt, ihre Tätigkeit selb- ständig zu gestalten.
Sie werden meist durch ihr Statut verpflichtet, die Auswahl der Bediensteten auf möglichst breiter geographischer Grundlage vorzunehmen. Die Kriterien, die diesbezüglich im Einvernehmen mit allen Mitgliedstaaten angewandt werden, kann die Schweiz als Gastland nicht beeinflussen. Immerhin hat sich die Schweiz das Recht vorbehalten, immer dann zu intervenieren, wenn Sicherheitsgründe es erfordern.
Hinsichtlich der Mitarbeiter ständiger Missionen in Genf besitzen wir hier eine gewisse Bewegungsfreiheit. Sie ist geringer bei internationalen Beamten. Doch können nöti- genfalls auch in diesem Sektor aufgrund der mit internatio- nalen Organisationen abgeschlossenen Sitzabkommen und in Zusammenarbeit mit diesen entsprechenden Massnah- men getroffen werden.
c. Abwehrmassnahmen
Die Interpellation von Herrn Nationalrat Hofmann entspringt der Sorge um eine zunehmende nachrichtendienstliche Gefahr in unserem Land.
Um die Spionagetätigkeit wirksam einzudämmen, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 3. September 1980 zu den durch den Fall Jeanmaire ausgelösten Berichten der Geschäftsprüfungs- und der Militärkommission des Natio- nalrates vom 29. Mai 1979 diverse Massnahmen ins Auge gefasst, die heute in Kraft sind:
Er verlangt, dass in den Gesuchen aller bei den Schwei- zer Behörden zu akkreditierenden Diplomaten und Funktio- näre der Name des abzulösenden Beamten bekanntzuge- ben ist. Wird ein Gesuch für die Akkreditierung eines neuen Beamten mit der Aufnahme zusätzlicher Tätigkeiten begrün- det, so wird die Bedürfnisfrage - auch im Sinne des Gegen- rechts - eingehend geprüft.
Bei der Abberufung eines Funktionärs wegen nachrich- tendienstlicher Tätigkeit kann der Bundesrat in gravieren- den Fällen der Vertretung des betreffenden Staates eröff- nen, dass Stelle und Funktion des Ausgewiesenen nicht besetzt werden dürfen.
Gegen die im Ausland als Spione erkannten diplomati- schen oder konsularischen Funktionäre werden konse- quent Fernhaltemassnahmen ergriffen, bzw. den betreffen- den Personen wird in der Schweiz die Zulassung verwei- gert.
Zum anderen haben in der Schweiz erkannte nachrichten- dienstlich tätige Diplomaten und Funktionäre mit verschärf- ten Massnahmen der schweizerischen Behörden zu rech- nen.
Was die Koordination zwischen den in Betracht kommen- den Departementen (EDA, EJPD, EMD, EVD) betrifft, so stehen sie wegen der Sicherheitsaspekte in ständigem Kontakt. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten ent- scheidet der Bundesrat, dem ohnehin alle schwerwiegen- den Fälle vorzulegen sind.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt.
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Interpellation Hofmann Ausländische Diplomaten und Funktionäre Interpellation Hofmann Diplomates et fonctionnaires étrangers
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Anno
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Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.462
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Datum
08.10.1982 - 08:00
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