Verwaltungsbehörden 08.10.1982 82.437
20010835Vpb08.10.1982Originalquelle öffnen →
Postulat Columberg
1440
N
8 octobre 1982
zu Lasten des «Radiobudgets» der PTT, das in der Folge defizitär ist.
Würden diese Ausgaben als gemeinwirtschaftliche Leistun- gen deklariert - was bei der Aufgabenstellung von Schwei- zer Radio International durchaus gerechtfertigt erscheint -, dann könnten Investitionen und Betriebsaufwendungen für Schweizer Radio International besser in direktem Bezug zu den Bedürfnissen dieser Institution definiert werden. Es wäre somit Sache des Bundesrates, von Jahr zu Jahr den Beitrag an Schweizer Radio International festzulegen. Zudem wäre das Radiobudget der PTT wieder ausgegli- chen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
82.396 Postulat Künzi Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif Vote par correspondance. Tarif des imprimés
Wortlaut des Postulats vom 9. Juni 1982
Der Bundesrat wird ersucht, durch eine Änderung der Ver- ordnung I zum Postverkehrsgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die briefliche Stimmabgabe der Druck- sachentarif anwendbar wird.
Texte du postulat du 9 juin 1982
Le Conseil fédéral est prié de modifier l'Ordonnance I rela- tive à la loi sur le Service des postes afin que le tarif des imprimés soit applicable à l'envoi des votes par correspon- dance.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Biel, Bremi, de Capitani, Früh, Hösli, Kopp, Kunz, Ribi, Schüle, Widmer (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Verschiedene Kantone bemühen sich, durch besondere Massnahmen die Stimmbeteiligung bei Wahlen und Abstim- mungen zu verbessern.
Eine gewiss nicht zu unterschätzende Vereinfachung in der Stimmabgabe besteht sicher darin, dass den Stimmbe- rechtigten die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe geboten wird. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 schreibt dies in Artikel 8 denn auch vor. Das Verfahren ist aber oft noch viel zu kom- pliziert. Die Kantone arbeiten jedoch daran, diese Schran- ken möglichst abzubauen.
Die Vereinfachungen würden sich bestimmt noch positiver auf die Stimmbeteiligung auswirken, wenn der Stimmbürger das Kuvert portofrei zurücksenden könnte. Um diese Kosten für das Gemeinwesen in tragbarem Rahmen zu hal- ten, wäre es jedoch nötig und sinnvoll, dass der Bundesrat dafür zumindest die Anwendung des Drucksachentarifs zugestehen würde.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen verschiedener Diskus- sionen, die sich mit der Bekämpfung der Stimmabstinenz befassten, positiv zur schriftlichen Stimmabgabe geäussert, konnte sich aber - wie er erklärte - wegen Einnahmenein- bussen der PTT noch nicht für den Drucksachentarif ent- schliessen.
Offenbar haben aber die betreffenden Organe übersehen, dass es sich bei der geforderten Massnahme keineswegs um die Reduktion bestehender, sondern um die Eröffnung
neuer Einnahmenquellen der PTT zu recht attraktiven Bedingungen handeln würde.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung des Drucksachentarifs für den Erfolg des Ausbaus der brieflichen Stimmabgabe von grosser Bedeutung wäre und damit zugleich ein tauglicher Beitrag für die Hebung der Stimmbeteiligung oder mindestens für die Verhinderung ihres weiteren Absinkens geleistet würde.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat steht Bestrebungen, die Stimmbeteiligung zu verbessern, positiv gegenüber. Daher befürwortet er auch den vom Regierungsrat des Kantons Zürich beab- sichtigten Ausbau der brieflichen Stimmabgabe.
Für die von den Gemeinwesen beanspruchten Leistungen der Post werden die allgemein gültigen Tarife angewendet. Der Tarif richtet sich nach den Leistungen, welche die Post für die Beförderung und die Zustellung der entsprechenden Sendungen zu erbringen hat. Solche mit Stimm- und Wahl- zetteln sind den Briefen gleichzustellen. Eine Behandlung als Drucksache wäre auch wegen der längeren Beförde- rungsfristen, die oft für eine fristgerechte Übermittlung nicht ausreichen, nicht angezeigt. Aus diesen Gründen ist die Brieftaxe anzuwenden.
Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine beson- dere Posttaxe für Sendungen mit Stimm- und Wahlzetteln zu schaffen. Eine solche berücksichtigte den Aufwand der Post nur ungenügend und widerspräche dem Grundsatz, wonach auch die Gemeinwesen die von ihnen beanspruch- ten Leistungen der PTT-Betriebe voll abgelten. Aus den gleichen Überlegungen hat der Bundesrat bereits am 26. August 1981 einen Vorstoss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 1. April 1981 abgelehnt.
Der Bundesrat hat geprüft, ob zur Vereinfachung der Gebührenerhebung als Massnahme zur Förderung der brieflichen Stimmabgabe Sendungen mit Stimm- und Wahl- zetteln in die mit Gemeinwesen bestehenden Abkommen über eine pauschale Abgeltung der Postleistungen einbezo- gen werden könnten. Dabei hat es sich allerdings gezeigt, dass sich solche Pauschalen wegen des administrativen Aufwandes nur mit Gemeinwesen rechtfertigen lassen, die jährlich mindestens 20 000 Sendungen aufgeben. Dies trifft derzeit lediglich in rund 300 Fällen zu. Hingegen besteht die Möglichkeit, Rücksendungen des Stimm- und Wahlmate- rials als Geschäftsantwortsendungen gemäss Artikel 57 V (1) zum Postverkehrsgesetz auszugestalten. Auf diese Weise könnte die briefliche Stimmabgabe und damit die Stimmbeteiligung erleichtert werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Mit dieser Abklärung ist der Auftrag des Postulates erfüllt, weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt.
Abgeschrieben - Classé
82.437 Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982
Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die erforderli- chen Massnahmen zu ergreifen, um eine wintersichere
Interpellation Hofmann
1441
Bahnverbindung zwischen Brig, Andermatt und Disentis zu gewährleisten. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind insbesondere die erforderlichen Mittel für Lawinenver- bauungen und Aufforstungen bereitzustellen.
Texte du postulat du 21 juin 1982
Le Conseil fédéral est invité à prendre sans tarder les mesures nécessaires afin d'assurer une liaison ferroviaire ouverte toute l'année entre Brigue, Andermatt et Disentis. Pour y parvenir, il faut notamment accorder les crédits nécessaires aux travaux de protection contre les ava- lanches ainsi qu'aux reboisements.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bacciarini, Biderbost, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, de Chastonay, Couchepin, Darbellay, Dirren, Dürr, Huggen- berger, Jost, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Mül- ler-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Pedrazzini, Pini, Rubi, Scherer, Segmüller, Spiess, Steinegger, Ziegler-Solothurn (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 25. Juni 1982 kann der 15 442 Meter lange Furka-Basis- tunnel eröffnet werden. Damit wird auf einer weiten Strecke eine wintersichere Verbindung zwischen den Kantonen Wal- lis und Uri verwirklicht. Diese Ost-West-Verbindung ent- spricht einem dringenden Bedürfnis. Leider bestehen aber noch einige Lawinenzüge zwischen Realp und Andermatt sowie zwischen Andermatt und Rueras. Dies bewirkt, dass die Bahnverbindung bei grösseren Schneefällen für längere Zeit unterbrochen wird. So musste der Bahnbetrieb in den letzten Jahren zwischen 11 und 44 Tagen wegen Lawinen- niedergängen oder wegen akuter Lawinengefahr eingestellt werden.
Im letzten Jahrzehnt wurden verschiedene Verbauungen zum Schutze der Bahnanlagen gegen Naturgewalten ausge- führt. Trotz diesen wesentlichen Verbesserungen bestehen noch einige Gefahrenstellen, insbesondere östlich Realp («in den Mieschen») und im Gebiet Oberalp «West» (die Hänge Grossboden und Strahlgand). Die Bauorgane haben, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Forstorganen, ent- sprechende Verbauungsprojekte ausgearbeitet. Wegen feh- lenden Finanzierungsmöglichkeiten konnten sie jedoch nicht ausgeführt werden. Aufgrund der Kreditrestriktionen wurden nämlich nur noch Lawinenverbauungsprojekte vom Bund subventioniert, die unmittelbar zum Schutze bewohn- ter Siedlungen bestimmt sind.
Im Hinblick auf den durchgehenden Winterbetrieb mit dem Furka-Basistunnel und in Anbetracht der Bedeutung einer wintersicheren Bahnverbindung zwischen den Bergkanto- nen Wallis, Uri und Graubünden wird der Bundesrat ersucht, die erforderlichen Mittel für Lawinenverbauungen und Aufforstungen bereitzustellen, damit die vorbereiteten Projekte der Furka-Oberalpbahn verwirklicht werden kön- nen. Sofern dies mit den ordentlichen Mitteln nicht möglich ist, soll bereits im Budget 1983 eine angemessene Erhö- hung der betreffenden Kreditpositionen erfolgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er kann jedoch in zeitlicher Hinsicht angesichts der Finanz- lage des Bundes keine Zusicherungen abgeben. Die finan- ziellen Möglichkeiten werden geprüft.
Überwiesen - Transmis
82.462 Interpellation Hofmann Ausländische Diplomaten und Funktionäre Diplomates et fonctionnaires étrangers
Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Zahl der Diplo- maten und Funktionäre ausländischer Staaten in unserem Lande so weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine Plattform internationaler Spionage- und Agententätigkeit gegenüber anderen Ländern und gegenüber ihr selbst ist? Besteht insbesondere die Möglichkeit, die Zahl der nach- richtendienstlich tätigen Funktionäre bei den internationalen Organisationen mit Sitz in Genf zu reduzieren?
Texte de l'interpellation du 24 juin 1982
Que pense faire le Conseil fédéral pour que le nombre des diplomates et fonctionnaires en poste dans notre pays soit réduit dans une mesure qui évite à la Suisse de devenir une plaque tournante de l'espionnage et de l'activité déployée par les agents internationaux au détriment de la Suisse elle-même et d'autres pays? A-t-on notamment la possibilité d'obtenir une réduction des fonctionnaires travaillant pour des services de renseignements auprès des organisations internationales qui ont leur siège à Genève?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es stellt sich die Frage: Wie weit ist die Schweiz eine inter- nationale Spionage- und Agenteninsel?
In der Schweiz sind rund 125 Länder durch diplomatische Missionen vertreten. In Bern zählen wir rund 70 Botschaften und Gesandtschaften, rund 50 Länder lassen sich durch Botschaften, die sich im angrenzenden Ausland befinden, vertreten. Die Zahl der ausländischen Diplomaten hat sich auf über 700, diejenige ihres Verwaltungs- und technischen Personals auf über 600 erhöht. Alle diese Botschaften sind durch die Eidgenossenschaft akkreditiert. Zusätzlich gibt es in Genf über 100 ständige Missionen, Delegationen und Beobachtungsbüros fremder Staaten, die bei den interna- tionalen Organisationen akkreditiert sind, sowie zahlreiche Sondermissionen; sie zählen nach dem Bericht des Bun- desrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980 insge- samt 2326 Mitarbeiter, d. h. 246 mehr als im Vorjahr. In Bern und in Genf kommen dazu Familienangehörige und das Hauspersonal vom Chauffeur bis zur Köchin. Es wäre von Interesse, vom Bundesrat Auskunft zu erhalten, wie viele Personen auf einzelnen Botschaften tatsächlich im Einsatz sind. Versucht man als SVP-Parlamentarier darüber zum Beispiel auf einer östlichen Botschaft genaue Zahlen zu erhalten, stösst man auf eine Mauer des Schweigens.
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten weist in · seiner vorletztjährigen Liste über die Mitglieder des diplo- matischen Corps der Botschaft der Sowjetunion ganze 25 Namen aus. Es wird gesagt, hier fehle mindestens eine Null. Zu den bei der Eidgenossenschaft und bei den internationa- len Organisationen akkreditierten Diplomaten kommen rund 11 750 Beamte hinzu, die bei den in der Schweiz niederge- lassenen internationalen Organisationen tätig sind.
Die hohe Zahl der Diplomaten und Funktionäre ausländi- scher Staaten in unserem Lande zwingt die Frage geradezu auf, wie weit die Schweiz zur Drehscheibe internationaler Spionage- und Agententätigkeit geworden ist. Die Voraus- setzungen für eine Spionagetätigkeit sind bei uns beson- ders günstig:
Eine dreisprachige Schweiz mit
einer offenen Informationspolitik,
einer Anhäufung internationaler Organisationen,
einem unterdotierter Staatsschutz, der es vor allem zah- lenmässig nicht mit den Routiniers aufnehmen kann.
182 - N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Postulat Columberg Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.437
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1440-1441
Page
Pagina
Ref. No
20 010 835
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.