Verwaltungsbehörden 08.10.1982 82.396
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Postulat Columberg
1440
N
8 octobre 1982
zu Lasten des «Radiobudgets» der PTT, das in der Folge defizitär ist.
Würden diese Ausgaben als gemeinwirtschaftliche Leistun- gen deklariert - was bei der Aufgabenstellung von Schwei- zer Radio International durchaus gerechtfertigt erscheint -, dann könnten Investitionen und Betriebsaufwendungen für Schweizer Radio International besser in direktem Bezug zu den Bedürfnissen dieser Institution definiert werden. Es wäre somit Sache des Bundesrates, von Jahr zu Jahr den Beitrag an Schweizer Radio International festzulegen. Zudem wäre das Radiobudget der PTT wieder ausgegli- chen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
82.396 Postulat Künzi Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif Vote par correspondance. Tarif des imprimés
Wortlaut des Postulats vom 9. Juni 1982
Der Bundesrat wird ersucht, durch eine Änderung der Ver- ordnung I zum Postverkehrsgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die briefliche Stimmabgabe der Druck- sachentarif anwendbar wird.
Texte du postulat du 9 juin 1982
Le Conseil fédéral est prié de modifier l'Ordonnance I rela- tive à la loi sur le Service des postes afin que le tarif des imprimés soit applicable à l'envoi des votes par correspon- dance.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Biel, Bremi, de Capitani, Früh, Hösli, Kopp, Kunz, Ribi, Schüle, Widmer (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Verschiedene Kantone bemühen sich, durch besondere Massnahmen die Stimmbeteiligung bei Wahlen und Abstim- mungen zu verbessern.
Eine gewiss nicht zu unterschätzende Vereinfachung in der Stimmabgabe besteht sicher darin, dass den Stimmbe- rechtigten die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe geboten wird. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 schreibt dies in Artikel 8 denn auch vor. Das Verfahren ist aber oft noch viel zu kom- pliziert. Die Kantone arbeiten jedoch daran, diese Schran- ken möglichst abzubauen.
Die Vereinfachungen würden sich bestimmt noch positiver auf die Stimmbeteiligung auswirken, wenn der Stimmbürger das Kuvert portofrei zurücksenden könnte. Um diese Kosten für das Gemeinwesen in tragbarem Rahmen zu hal- ten, wäre es jedoch nötig und sinnvoll, dass der Bundesrat dafür zumindest die Anwendung des Drucksachentarifs zugestehen würde.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen verschiedener Diskus- sionen, die sich mit der Bekämpfung der Stimmabstinenz befassten, positiv zur schriftlichen Stimmabgabe geäussert, konnte sich aber - wie er erklärte - wegen Einnahmenein- bussen der PTT noch nicht für den Drucksachentarif ent- schliessen.
Offenbar haben aber die betreffenden Organe übersehen, dass es sich bei der geforderten Massnahme keineswegs um die Reduktion bestehender, sondern um die Eröffnung
neuer Einnahmenquellen der PTT zu recht attraktiven Bedingungen handeln würde.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung des Drucksachentarifs für den Erfolg des Ausbaus der brieflichen Stimmabgabe von grosser Bedeutung wäre und damit zugleich ein tauglicher Beitrag für die Hebung der Stimmbeteiligung oder mindestens für die Verhinderung ihres weiteren Absinkens geleistet würde.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat steht Bestrebungen, die Stimmbeteiligung zu verbessern, positiv gegenüber. Daher befürwortet er auch den vom Regierungsrat des Kantons Zürich beab- sichtigten Ausbau der brieflichen Stimmabgabe.
Für die von den Gemeinwesen beanspruchten Leistungen der Post werden die allgemein gültigen Tarife angewendet. Der Tarif richtet sich nach den Leistungen, welche die Post für die Beförderung und die Zustellung der entsprechenden Sendungen zu erbringen hat. Solche mit Stimm- und Wahl- zetteln sind den Briefen gleichzustellen. Eine Behandlung als Drucksache wäre auch wegen der längeren Beförde- rungsfristen, die oft für eine fristgerechte Übermittlung nicht ausreichen, nicht angezeigt. Aus diesen Gründen ist die Brieftaxe anzuwenden.
Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine beson- dere Posttaxe für Sendungen mit Stimm- und Wahlzetteln zu schaffen. Eine solche berücksichtigte den Aufwand der Post nur ungenügend und widerspräche dem Grundsatz, wonach auch die Gemeinwesen die von ihnen beanspruch- ten Leistungen der PTT-Betriebe voll abgelten. Aus den gleichen Überlegungen hat der Bundesrat bereits am 26. August 1981 einen Vorstoss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 1. April 1981 abgelehnt.
Der Bundesrat hat geprüft, ob zur Vereinfachung der Gebührenerhebung als Massnahme zur Förderung der brieflichen Stimmabgabe Sendungen mit Stimm- und Wahl- zetteln in die mit Gemeinwesen bestehenden Abkommen über eine pauschale Abgeltung der Postleistungen einbezo- gen werden könnten. Dabei hat es sich allerdings gezeigt, dass sich solche Pauschalen wegen des administrativen Aufwandes nur mit Gemeinwesen rechtfertigen lassen, die jährlich mindestens 20 000 Sendungen aufgeben. Dies trifft derzeit lediglich in rund 300 Fällen zu. Hingegen besteht die Möglichkeit, Rücksendungen des Stimm- und Wahlmate- rials als Geschäftsantwortsendungen gemäss Artikel 57 V (1) zum Postverkehrsgesetz auszugestalten. Auf diese Weise könnte die briefliche Stimmabgabe und damit die Stimmbeteiligung erleichtert werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Mit dieser Abklärung ist der Auftrag des Postulates erfüllt, weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt.
Abgeschrieben - Classé
82.437 Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982
Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die erforderli- chen Massnahmen zu ergreifen, um eine wintersichere
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Postulat Künzi Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif Postulat Künzi Vote par correspondance. Tarif des imprimés
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Jahr
1982
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Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.396
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1440-1440
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Ref. No
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