Verwaltungsbehörden 08.10.1982 81.596
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Postulat Nebiker
dürfte sich zuverlässig erst beantworten lassen, wenn die neue TS ihren Betrieb vollumfänglich aufgenommen hat und die ersten Erfahrungen vorliegen.
Die doch beträchtliche Abweichung zwischen der Kosten- schätzung von 1978 und den Angaben im Bericht Margot von 1979 (8,8 Millionen Franken) erklärt die SRG wie folgt: Rund 1,5 Millionen Franken seien der Teuerung zuzuschrei- ben. Der Bericht Margot nenne die Gesamtkosten der dezentralisierten TS. Mitberücksichtigt seien insbesondere auch die Programmkosten für Sendungen, die in der neuen Tagesschauformel integriert sein werden und die sich auf 3,4 Millionen Franken belaufen. Es handelt sich im wesentli- chen um den Wegfall der Sendung «Un jour - une heure». Zudem wolle man die TS verbessern (z. B. Steigerung der Eigenproduktionen), was Mehrkosten von 3,3 Millionen Franken zur Folge habe. Die SRG kommt zum Schluss, dass, wenn man all dies berücksichtige, lediglich eine Kostendifferenz von 645 000 Franken bestehe.
Dieser Argumentation kann entgegengehalten werden, dass schon zu Beginn die Verbesserung der TS Hauptziel des gesamten Vorhabens war und die Aufhebung von Sen- dungen eine Finanzquelle und keine Kostenreduktion dar- stellt. Nach Meinung des Bundesrates wurde der wichtige Entscheid 1978 aufgrund einer zu wenig abgewogenen Grundlage gefällt. Ein Grund hierfür dürfte in der Tatsache liegen, dass die SRG damals noch nicht über eine mittelfri- stige Finanzplanung verfügte.
Abgesehen von konzessionsrechtlichen Überlegungen · liesse sich die Dezentralisierung heute schon deshalb nicht rückgängig machen, weil die Vorbereitungen abgeschlos- sen und die entscheidenden Investitionen getätigt sind. Was die Verlegung der Produktion der französischsprachi- gen TS nach Genf angeht, steckt man bereits mitten in der Realisierungsphase. Faktisch könnte man nur noch auf die Verlagerung der Herstellung der italienischsprachigen TS nach Lugano verzichten. Dies würde aber bedeuten, dass in Lugano entschieden und in Zürich produziert wird, was ohne Zweifel mit organisatorischen Problemen verbunden wäre. Eine Rückgängigmachung des Dezentralisierungsent- scheides wäre deshalb mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden.
Mit der vorliegenden Berichterstattung betrachtet der Bun- desrat Punkt 1 des Postulates als erfüllt.
Die Ausführungen zeigen ferner, dass die Regionalisierung der TS nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Punkt 2).
Die im Postulat für diesen Fall geforderten Massnahmen zur Verstärkung gemeinsamer nationaler Informationssendun- gen sind seitens der SRG eingeleitet worden. Punkt 3 des Postulates ist damit ebenfalls erfüllt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Das Postulat ist weitgehend erfüllt und im übrigen abzuleh- nen.
Abgeschrieben - Classé
81.596 Postulat Nebiker Schweizer Radio International Radio Suisse Internationale
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1981
Der Bundesrat hat mehrmals die Wichtigkeit von Schweizer Radio International für die Präsenz unseres Landes in der Welt und für die Verbindung zu den Auslandschweizern unterstrichen.
Er wird deshalb ersucht:
Massnahmen zu ergreifen, um die Erneuerung der KW- Sendeanlagen zu beschleunigen;
Möglichkeiten zu prüfen, um die Finanzierung von Schweizer Radio International sicherzustellen, zum Beispiel durch Mitbeteiligung des Bundes an den Programmkosten und durch Übernahme der Infrastruktur- und Sendekosten als gemeinwirtschaftliche Leistungen durch die PTT.
Texte du postulat du 16 décembre 1981
A plusieurs reprises, le Conseil fédéral a tenu à souligner l'importance de Radio Suisse Internationale, en tant qu'ins- trument de la présence de notre pays à l'étranger et de lien avec nos compatriotes émigrés.
Pour cette raison, il est invité:
A prendre les mesures propres à accélérer les travaux de rénovation des installations d'émission.
A étudier la possibilité d'assurer le financement de Radio Suisse Internationale. La Confédération pourrait par exem- ple, à cet égard, participer à la couverture des frais de pro- gramme et prendre en charge, en les déclarant d'intérêt national, les frais des PTT pour infrastructure technique et d'émission.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Auer, Augsbur- ger, Basler, Bühler-Tschappina, Chopard, Eggli, Fischer- Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Gehler, Geissbühler, Graf, Günter, Hari, Hofmann, Morf, Müller-Aargau, Oehen, Oehler, Ogi, Ott, Räz, Roth, Rutishauser, Spiess, Spreng, Vetsch, Zwygart (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit ad 1:
Der anerkannte Erfolg von Schweizer Radio International beruht auf der Qualität seiner Programme. Angesichts der harten Konkurrenz muss unser Auslandradio indessen auch über leistungsfähige Sender verfügen. Nun sind aber die PTT auf Schwierigkeiten gestossen (Natur- und Umwelt- schutz), welche die Erneuerung jener Antennen in Schwar- zenburg verunmöglichen, die den wesentlichsten Teil der Überseesendungen sicherstellen sollten. Es scheint, dass vor Ablauf von fünf Jahren in diesem Bereich nicht mit einer Normalisierung der Lage zu rechnen ist. Eine solche . Frist scheint uns insofern kaum zumutbar, als die schon heute feststellbare zunehmende Verschlechterung der Empfangs- qualität irreversible Folgen haben könnte.
Wir sind der Auffassung, es sei im Interesse des Landes, dass der Bundesrat die PTT dazu anhält, unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit Schweizer Radio International innert nützlicher Frist, zum Beispiel spä- testens in drei Jahren, über ein leistungsstarkes Übersee- sendezentrum verfügt, sei dies nun in Schwarzenburg oder an einem anderen geeigneten Ort. Für die Zeit bis zur Fer- tigstellung eines solchen Zentrums hätten die PTT ihre Suche nach zweckmässigen Übergangslösungen zur Ver- besserung des Sendepotentials unseres Auslandradios fortzusetzen.
ad 2:
2.1 Finanzierung des Programms: Schweizer Radio Interna- tional, dessen Budget für 1981 10 945 550 Franken beträgt, wird vollumfänglich durch die SRG, d. h. die schweizeri- schen Radiokonzessionäre, finanziert. Diese paradoxe Situation findet sich in keinem anderen Lande wieder.
In Anbetracht der besonderen Aufgabe von Schweizer Radio International halten wir es für richtig, dass der Bund selber, in der ihm angemessen erscheinenden Form und Grössenordnung, die Finanzierung dieser Institution und der Programme, die sie im Interesse der Präsenz der Schweiz in der Welt herstellt, übernimmt.
2.2 Finanzierung der Sendeanlagen (PTT): Diese Finanzie- rung erfolgt aus dem 30prozentigen Anteil der PTT an den Radiokonzessionsgebühren. Die Beträge, die für die Kurz- wellensendeanlagen und die technischen Einrichtungen von Schweizer Radio International aufgewendet werden, gehen
Postulat Columberg
1440
N
8 octobre 1982
zu Lasten des «Radiobudgets» der PTT, das in der Folge defizitär ist.
Würden diese Ausgaben als gemeinwirtschaftliche Leistun- gen deklariert - was bei der Aufgabenstellung von Schwei- zer Radio International durchaus gerechtfertigt erscheint -, dann könnten Investitionen und Betriebsaufwendungen für Schweizer Radio International besser in direktem Bezug zu den Bedürfnissen dieser Institution definiert werden. Es wäre somit Sache des Bundesrates, von Jahr zu Jahr den Beitrag an Schweizer Radio International festzulegen. Zudem wäre das Radiobudget der PTT wieder ausgegli- chen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
82.396 Postulat Künzi Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif Vote par correspondance. Tarif des imprimés
Wortlaut des Postulats vom 9. Juni 1982
Der Bundesrat wird ersucht, durch eine Änderung der Ver- ordnung I zum Postverkehrsgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die briefliche Stimmabgabe der Druck- sachentarif anwendbar wird.
Texte du postulat du 9 juin 1982
Le Conseil fédéral est prié de modifier l'Ordonnance I rela- tive à la loi sur le Service des postes afin que le tarif des imprimés soit applicable à l'envoi des votes par correspon- dance.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Biel, Bremi, de Capitani, Früh, Hösli, Kopp, Kunz, Ribi, Schüle, Widmer (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Verschiedene Kantone bemühen sich, durch besondere Massnahmen die Stimmbeteiligung bei Wahlen und Abstim- mungen zu verbessern.
Eine gewiss nicht zu unterschätzende Vereinfachung in der Stimmabgabe besteht sicher darin, dass den Stimmbe- rechtigten die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe geboten wird. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 schreibt dies in Artikel 8 denn auch vor. Das Verfahren ist aber oft noch viel zu kom- pliziert. Die Kantone arbeiten jedoch daran, diese Schran- ken möglichst abzubauen.
Die Vereinfachungen würden sich bestimmt noch positiver auf die Stimmbeteiligung auswirken, wenn der Stimmbürger das Kuvert portofrei zurücksenden könnte. Um diese Kosten für das Gemeinwesen in tragbarem Rahmen zu hal- ten, wäre es jedoch nötig und sinnvoll, dass der Bundesrat dafür zumindest die Anwendung des Drucksachentarifs zugestehen würde.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen verschiedener Diskus- sionen, die sich mit der Bekämpfung der Stimmabstinenz befassten, positiv zur schriftlichen Stimmabgabe geäussert, konnte sich aber - wie er erklärte - wegen Einnahmenein- bussen der PTT noch nicht für den Drucksachentarif ent- schliessen.
Offenbar haben aber die betreffenden Organe übersehen, dass es sich bei der geforderten Massnahme keineswegs um die Reduktion bestehender, sondern um die Eröffnung
neuer Einnahmenquellen der PTT zu recht attraktiven Bedingungen handeln würde.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung des Drucksachentarifs für den Erfolg des Ausbaus der brieflichen Stimmabgabe von grosser Bedeutung wäre und damit zugleich ein tauglicher Beitrag für die Hebung der Stimmbeteiligung oder mindestens für die Verhinderung ihres weiteren Absinkens geleistet würde.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat steht Bestrebungen, die Stimmbeteiligung zu verbessern, positiv gegenüber. Daher befürwortet er auch den vom Regierungsrat des Kantons Zürich beab- sichtigten Ausbau der brieflichen Stimmabgabe.
Für die von den Gemeinwesen beanspruchten Leistungen der Post werden die allgemein gültigen Tarife angewendet. Der Tarif richtet sich nach den Leistungen, welche die Post für die Beförderung und die Zustellung der entsprechenden Sendungen zu erbringen hat. Solche mit Stimm- und Wahl- zetteln sind den Briefen gleichzustellen. Eine Behandlung als Drucksache wäre auch wegen der längeren Beförde- rungsfristen, die oft für eine fristgerechte Übermittlung nicht ausreichen, nicht angezeigt. Aus diesen Gründen ist die Brieftaxe anzuwenden.
Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine beson- dere Posttaxe für Sendungen mit Stimm- und Wahlzetteln zu schaffen. Eine solche berücksichtigte den Aufwand der Post nur ungenügend und widerspräche dem Grundsatz, wonach auch die Gemeinwesen die von ihnen beanspruch- ten Leistungen der PTT-Betriebe voll abgelten. Aus den gleichen Überlegungen hat der Bundesrat bereits am 26. August 1981 einen Vorstoss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 1. April 1981 abgelehnt.
Der Bundesrat hat geprüft, ob zur Vereinfachung der Gebührenerhebung als Massnahme zur Förderung der brieflichen Stimmabgabe Sendungen mit Stimm- und Wahl- zetteln in die mit Gemeinwesen bestehenden Abkommen über eine pauschale Abgeltung der Postleistungen einbezo- gen werden könnten. Dabei hat es sich allerdings gezeigt, dass sich solche Pauschalen wegen des administrativen Aufwandes nur mit Gemeinwesen rechtfertigen lassen, die jährlich mindestens 20 000 Sendungen aufgeben. Dies trifft derzeit lediglich in rund 300 Fällen zu. Hingegen besteht die Möglichkeit, Rücksendungen des Stimm- und Wahlmate- rials als Geschäftsantwortsendungen gemäss Artikel 57 V (1) zum Postverkehrsgesetz auszugestalten. Auf diese Weise könnte die briefliche Stimmabgabe und damit die Stimmbeteiligung erleichtert werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Mit dieser Abklärung ist der Auftrag des Postulates erfüllt, weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt.
Abgeschrieben - Classé
82.437 Postulat Columberg Wintersichere Bahnverbindung. Wallis-Uri-Graubünden Valais-Uri-Grisons. Liaison ferroviaire ouverte toute l'année
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982
Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die erforderli- chen Massnahmen zu ergreifen, um eine wintersichere
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Nebiker Schweizer Radio International Postulat Nebiker Radio Suisse Internationale
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.596
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1439-1440
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Pagina
Ref. No
20 010 833
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