Verwaltungsbehörden 08.10.1982 81.367
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Postulat Akeret
auch zur Weiterentwicklung unseres Verhältnisses zur EG äussert. Dies gilt sowohl in bezug auf die vorerwähnten Bereiche als auch für weitere Gebiete. Erwähnt seien zusätzlich namentlich die Liberalisierung des Dienstlei- stungsverkehrs, der Umweltschutz und die Zusammenar- beit auf dem Gebiet der Rechtsangleichung, die in der EG einen sehr bedeutenden Umfang angenommen hat.
Das FHA war von Anfang an als eine Alternative zur Vollmit- gliedschaft unseres Landes bei der EG konzipiert. Diese wurde seinerzeit vor allem aus Gründen der fehlenden demokratischen Strukturen der EG, aus Rücksicht auf Aspekte der Referendumsdemokratie, aber auch aus Erwä- gungen der Neutralität und wegen wirtschaftspolitischer Gesichtspunkte (Landwirtschaftspolitik) abgelehnt.
In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse in verschie- dener Hinsicht geändert. Seit dem Beitritt Irlands zur Gemeinschaft gehört ein militärisch nicht gebundenes, von jeher neutrales Land zur EG. Die Neutralität hat sich ähnlich wie bei der UNO nicht als echtes Hindernis einer Mitglied- schaft erwiesen. Das zeigte sich kürzlich auch bei handels- politischen Massnahmen der EG (Boykott Argentiniens wegen dessen Überfall auf die Falkland-Inseln). Das Euro- päische Parlament wird nunmehr in direkter Volkswahl bestellt und ist bestrebt, seine Kompetenzen auszuweiten. Mit der Erweiterung durch drei wichtige Mittelmeerstaaten hat die EG überdies als Zentrum der europäischen Integra- tion an Profil gewonnen, ohne dass die Mitgliedstaaten eine Identitätseinbusse erlitten oder ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit verloren hätten.
Der Bundesrat wird gebeten, in seinem Bericht auch diese Entwicklung zu würdigen und sich dazu zu äussern, in wel- chem Umfang die politischen Vorbehalte und wirtschaftli- chen Erwägungen, die seinerzeit gegen eine Mitgliedschaft der Schweiz angeführt worden sind, zunächst noch fortbe- stehen, eine weitere Annäherung an die EG - auch institu- tionell - dennoch als möglich erscheinen lassen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
82.444 Postulat Ziegler-Solothurn Gesamtarbeitsverträge, Allgemeinverbindlicherklärung Postulat Ziegler-Soleure Conventions collectives de travail. Extension
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982
Der Bundesrat wird um Antwort auf die Frage ersucht, ob nicht baldmöglichst eine Revision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeits- verträgen eingeleitet werden sollte. Eine solche Revision sollte unter anderem verfahrensmässige Unzulänglichkeiten beseitigen.
Texte du postulat du 23 juin 1982
Le Conseil fédéral est prié de dire s'il n'y aurait pas lieu d'engager dans les meilleurs délais une révision de la loi fédérale permettant d'étendre le champ d'application de la convention collective de travail. La révision devrait notam- ment éliminer les défauts de la procédure définie par la loi actuelle.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die positiven Wirkungen partnerschaftlicher Vereinbarun- gen sind unbestritten. Zum Schutz der arbeitenden Bevöl- kerung, aber auch im Interesse der Konkurrenzfähigkeit von Betrieben, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, gegenüber solchen, die keine tariflichen Pflichten übernom- men haben, wäre es sehr zu begrüssen, wenn angesichts der wirtschaftlich schwierigen Zeit die Allgemeinverbindlich- erklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtert werden könnte.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
81.367 Postulat Akeret Fernsehen. Nationale Informationssendung Télévision. Emmission commune d'information
Wortlaut des Postulates vom 19. März 1981
Im Zusammenhang mit der Regionalisierung der Tages- schau ergibt sich, dass die einzige nationale Informations- sendung verloren geht und damit das Auseinanderleben der einzelnen Landesteile und Sprachregionen noch geför- dert wird. Eine gemeinsam ausgestrahlte nationale Informa- tionssendung entspräche jedoch einer Notwendigkeit.
Der Bundesrat wird eingeladen,
Dem Parlament über den Stand der Regionalisierung der Tagesschau Bericht zu erstatten und über die anfallenden Kosten und den Betrieb Auskunft zu geben;
Der SRG nahezulegen zu prüfen, ob die Regionalisie- rung allenfalls rückgängig gemacht werden kann;
Sollte dies nicht der Fall sein, Möglichkeiten prüfen zu lassen, ob nicht eine andere gemeinsame nationale Infor- mationssendung anstelle der Tagesschau ins Programm aufgenommen werden kann.
Texte du postulat du 19 mars 1981
La disparition de la seule émission d'information commune sera le prix à payer pour la régionalisation du téléjournal, ce qui accentuera encore le repli sur elle-mêmes des diffé- rentes parties du pays et de ses régions linguistiques. Il serait pourtant nécessaire qu'une émission «nationale» d'information soit diffusée en commun par les trois émet- teurs suisses.
Le Conseil fédéral est donc invité:
A faire rapport au Parlement sur l'état de la régionalisa- tion du téléjournal et à fournir des renseignements sur les frais qui en découlent, ainsi que sur le fonctionnement de celui-ci;
A faire en sorte que la SSR consente à examiner l'oppor- tunité de revenir sur sa décision de régionaliser le téléjour- nal;
A faire examiner, dans la négative, s'il existe des possibi- lités de programmer une autre émission commune, en lieu et place du téléjournal.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Augsburger, Bacciarini, Basler, Biderbost, Blocher, Blunschy, Bundi, Cantieni, Duboule, Fischer-Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Ganz, Geissbühler, Graf, Hofmann, Hösli, Huggenberger, Marti- gnoni, Meier Kaspar, Morf, Muheim, Müller-Luzern, Müller-
Postulat Akeret
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N
8 octobre 1982
Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer, Oester, Ogi, Räz, Reichling, Roth, Rubi, Rutishauser, Schmid, Schnyder- Bern, Schüle, Teuscher, Weber-Arbon (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die einzelnen Regionen der SRG sind auf dem Hintergrund der Konzession in ihrer Programmgestaltung autonom und können damit optimal auf die Bedürfnisse und Erwartungen des Publikums in ihrer Sprachregion und in ihrem Landes- teil eingehen. Die Tagesschau war bis vor einigen Monaten die einzige Sendung, die gesamtschweizerisch einheitlich war und somit eine wertvolle «Klammerfunktion» über die Sprach- und Regionengrenzen hinweg ausübte. Sie bildete ein Gegengewicht zur betonten und erwünschten Eigen- ständigkeit der Sprachregionen in der Programmgestal- tung.
Mit der Regionalisierung der Tagesschau geht nun diese nationale «Informationsklammer» verloren. Begründet wird das vor allem mit der Eigenständigkeit der Regionen und · den unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen, wel- che die diversen Publica gegenüber einer Informationssen- dung hätten. Darüber wird aber vergessen, dass eine regio- nalisierte Tagesschau und damit der Verlust der einzigen gemeinsamen Sendung für sämtliche Sprachregionen zu einem weiteren Auseinanderklaffen und Auseinanderleben zwischen den einzelnen Gruppen in der Schweiz führen könnte. Wer also den föderalistischen Vorteil einer regiona- lisierten Tagesschau in den Vordergrund rückt, sollte nicht übersehen, dass dieses föderalistische Element bereits in der gesamten übrigen autonomen und eigenständigen Pro- grammgestaltung der Sprachregionen zum Tragen kommt und dass die Tagesschau das einzige gemeinsame Sende- gefäss war.
Gemäss SRG-Konzession hat nun aber die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft auch den nationalen Zusammenhalt zu fördern. Sollte die Regionalisierung der Tagesschau nicht rückgängig zu machen sein, so muss an ihrer Stelle ein gleichwertiges und geeignetes Sendegefäss, das gemeinsam von allen drei Regionen übernommen wird, diese verbindende und integrierende Funktion übernehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Grundsatzentscheid des ZV/SRG basierte auf einem Bericht der Generaldirektion SRG (GD/SRG), der für die Dezentralisierung jährliche Betriebskosten von 14,3 Millio- nen Franken vorsah, während die zentralisierte Lösung mit 13,3 Millionen Franken veranschlagt wurde. Die GD/SRG bezeichnet heute den genannten Bericht, der sich aus- schliesslich auf Angaben der Regionaldirektionen abstützte, als eine «auf einen Grundsatzentscheid ausge- richtete Diskussionsbasis». Gegen diesen Beschluss erhob ein Mitglied des ZV/SRG am 16. März 1978 Verwaltungsbe- schwerde beim EVED. Unter Berücksichtigung der damali- gen Angaben der GD/SRG kam das Departement zum Schluss, dass die Regionalisierung die Konzession SRG vom 27. Oktober 1964 nicht verletzt. Deshalb musste die Aufsichtsbehörde die Beschwerde mit Entscheid vom 6. Juli 1978 abweisen. 1978 beauftragte der Generaldirektor der SRG eine Projektgruppe damit, alle Aspekte der ersten Phase der Dezentralisierung gründlich zu untersuchen und eine Planungsgrundlage für die Realisierung zu erarbeiten. Gestützt auf diesen Bericht (Bericht Margot) stimmte der ZV/SRG am 9. September 1979 den Regionalisierungsarbei- ten zu. Der Bericht Margot rechnet für die Variante E 1 mit jährlichen Betriebskosten von insgesamt 23,1 Millionen
Franken (Basis 1979), also 8,8 Millionen Franken mehr als im Bericht 1977. Hinzu kommen noch Investitionskosten für die PTT-Betriebe von 4,5 Millionen Franken und für die SRG von 1,6 Millionen Franken.
Die neuesten Berechnungen der GD/SRG beziffern die Betriebskosten mit 25,8 Millionen Franken. Diese Zahl basiert auf einem Index der Konsumentenpreise von 117,2 Punkten, während dem Bericht Margot aus dem Jahr 1979 102,5 Punkte zugrundelagen. Die neuerliche Kostensteige- rung ist demzufolge teuerungsbedingt.
Für die Verlegung der Produktion der italenischsprachigen TS von Zürich nach Lugano rechnet die GD/SRG heute mit Investitionskosten von 13,7 Millionen Franken (SRG und PTT zusammen).
Würde die italienischsprachige TS weiterhin in Zürich herge- stellt, müsste nach Angaben der GD/SRG mit Investitions- kosten von 10,9 Millionen Franken gerechnet werden. Wei- ter macht die GD/SRG geltend, dass die Zürcher Variante aus betriebswirtschaftlichen Gründen langfristig teurer zu stehen käme.
Was den Personalaufwand angeht, sind für die Dezentrali- sierung gemäss den Angaben der GD/SRG rund 50 zusätz- liche Stellen notwendig: 8 für die nationale Koordination, 12 in Zürich, 29 in Genf und 1,5 in Lugano.
Aus der Sicht von Artikel 13 Absatz 1 stellt sich die Frage, ob die Dezentralisierung vor der Forderung, die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit zu stärken, zu bestehen vermag. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass sich die TS als Nachrichtensendung in erster Linie nach den Kriterien der Relevanz und Aktualität zu richten hat. Auch die regionali- sierte TS wird sich auf die wichtigsten in- und auslandi- schen Tagesereignisse beschränken müssen, und deren Auswahl wird weniger von regionalen Überlegungen als viel- mehr von den politischen Abläufen bestimmt. Dass aus der TS ein Regionalmagazin wird, ist somit wegen der Gesetz- mässigkeiten, denen eine Nachrichtensendung unterworfen ist, kaum zu befürchten. Dies zeigt sich gerade bei den dezentralisierten Radionachrichten. Es wurde noch nie behauptet, diese Form hätte die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit geschwächt. Zudem ist auf die insti- tutionellen Vorkehren zu verweisen. Um die nationale Koor- dination zuverlässig zu gewährleisten, will die GD/SRG eine Koordinationszentrale sowie eine Chefredaktorenkonferenz unter der direkten Aufsicht der Generaldirektion einsetzen. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die regionalen Tages- schauen aufeinander abzustimmen und zu koordinieren, mit dem Ziel, dem Publikum eine gleichwertige Information über wichtige Ereignisse des regionalen, nationalen und interna- tionalen Lebens sowie eine kontinuierliche Information über das Geschehen in den anderen Sprachregionen zuverlässig zu vermitteln. Die Einzelheiten sind in den «Weisungen für die Zusammenarbeit Tagesschau-Téléjournal-Telegior- nale-Aktualitäten-Koordinationszentrale» des Generaldirek- tors festgehalten.
Diese Darlegungen zeigen, dass auch eine regionalisierte TS in der Lage sein sollte, zur nationalen Einheit und Zusammengehörigkeit beizutragen. Eine Verletzung von Artikel 13 Absatz 1 liegt somit nicht vor. Zu prüfen, ob die zentralisierte TS diesem Auftrag besser gerecht wird, ist nicht Sache der Konzessionsbehörde.
Neben Artikel 13 Absatz 1 ist Artikel 22 Absatz 3 zu berück- sichtigen, der von der SRG verlangt, ihre Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Damit ist das Verhältnis Kosten-Nutzen angesprochen. Ob der Nutzen der dezen- tralisierten TS, nämlich die bessere Abstimmung mit den anderen Informationssendungen in den einzelnen Regionen und damit verbunden die bessere Information des Publi- kums, die finanziellen Mehraufwendungen rechtfertigt,
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Postulat Nebiker
dürfte sich zuverlässig erst beantworten lassen, wenn die neue TS ihren Betrieb vollumfänglich aufgenommen hat und die ersten Erfahrungen vorliegen.
Die doch beträchtliche Abweichung zwischen der Kosten- schätzung von 1978 und den Angaben im Bericht Margot von 1979 (8,8 Millionen Franken) erklärt die SRG wie folgt: Rund 1,5 Millionen Franken seien der Teuerung zuzuschrei- ben. Der Bericht Margot nenne die Gesamtkosten der dezentralisierten TS. Mitberücksichtigt seien insbesondere auch die Programmkosten für Sendungen, die in der neuen Tagesschauformel integriert sein werden und die sich auf 3,4 Millionen Franken belaufen. Es handelt sich im wesentli- chen um den Wegfall der Sendung «Un jour - une heure». Zudem wolle man die TS verbessern (z. B. Steigerung der Eigenproduktionen), was Mehrkosten von 3,3 Millionen Franken zur Folge habe. Die SRG kommt zum Schluss, dass, wenn man all dies berücksichtige, lediglich eine Kostendifferenz von 645 000 Franken bestehe.
Dieser Argumentation kann entgegengehalten werden, dass schon zu Beginn die Verbesserung der TS Hauptziel des gesamten Vorhabens war und die Aufhebung von Sen- dungen eine Finanzquelle und keine Kostenreduktion dar- stellt. Nach Meinung des Bundesrates wurde der wichtige Entscheid 1978 aufgrund einer zu wenig abgewogenen Grundlage gefällt. Ein Grund hierfür dürfte in der Tatsache liegen, dass die SRG damals noch nicht über eine mittelfri- stige Finanzplanung verfügte.
Abgesehen von konzessionsrechtlichen Überlegungen · liesse sich die Dezentralisierung heute schon deshalb nicht rückgängig machen, weil die Vorbereitungen abgeschlos- sen und die entscheidenden Investitionen getätigt sind. Was die Verlegung der Produktion der französischsprachi- gen TS nach Genf angeht, steckt man bereits mitten in der Realisierungsphase. Faktisch könnte man nur noch auf die Verlagerung der Herstellung der italienischsprachigen TS nach Lugano verzichten. Dies würde aber bedeuten, dass in Lugano entschieden und in Zürich produziert wird, was ohne Zweifel mit organisatorischen Problemen verbunden wäre. Eine Rückgängigmachung des Dezentralisierungsent- scheides wäre deshalb mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden.
Mit der vorliegenden Berichterstattung betrachtet der Bun- desrat Punkt 1 des Postulates als erfüllt.
Die Ausführungen zeigen ferner, dass die Regionalisierung der TS nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Punkt 2).
Die im Postulat für diesen Fall geforderten Massnahmen zur Verstärkung gemeinsamer nationaler Informationssendun- gen sind seitens der SRG eingeleitet worden. Punkt 3 des Postulates ist damit ebenfalls erfüllt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Das Postulat ist weitgehend erfüllt und im übrigen abzuleh- nen.
Abgeschrieben - Classé
81.596 Postulat Nebiker Schweizer Radio International Radio Suisse Internationale
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1981
Der Bundesrat hat mehrmals die Wichtigkeit von Schweizer Radio International für die Präsenz unseres Landes in der Welt und für die Verbindung zu den Auslandschweizern unterstrichen.
Er wird deshalb ersucht:
Massnahmen zu ergreifen, um die Erneuerung der KW- Sendeanlagen zu beschleunigen;
Möglichkeiten zu prüfen, um die Finanzierung von Schweizer Radio International sicherzustellen, zum Beispiel durch Mitbeteiligung des Bundes an den Programmkosten und durch Übernahme der Infrastruktur- und Sendekosten als gemeinwirtschaftliche Leistungen durch die PTT.
Texte du postulat du 16 décembre 1981
A plusieurs reprises, le Conseil fédéral a tenu à souligner l'importance de Radio Suisse Internationale, en tant qu'ins- trument de la présence de notre pays à l'étranger et de lien avec nos compatriotes émigrés.
Pour cette raison, il est invité:
A prendre les mesures propres à accélérer les travaux de rénovation des installations d'émission.
A étudier la possibilité d'assurer le financement de Radio Suisse Internationale. La Confédération pourrait par exem- ple, à cet égard, participer à la couverture des frais de pro- gramme et prendre en charge, en les déclarant d'intérêt national, les frais des PTT pour infrastructure technique et d'émission.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Auer, Augsbur- ger, Basler, Bühler-Tschappina, Chopard, Eggli, Fischer- Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Gehler, Geissbühler, Graf, Günter, Hari, Hofmann, Morf, Müller-Aargau, Oehen, Oehler, Ogi, Ott, Räz, Roth, Rutishauser, Spiess, Spreng, Vetsch, Zwygart (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit ad 1:
Der anerkannte Erfolg von Schweizer Radio International beruht auf der Qualität seiner Programme. Angesichts der harten Konkurrenz muss unser Auslandradio indessen auch über leistungsfähige Sender verfügen. Nun sind aber die PTT auf Schwierigkeiten gestossen (Natur- und Umwelt- schutz), welche die Erneuerung jener Antennen in Schwar- zenburg verunmöglichen, die den wesentlichsten Teil der Überseesendungen sicherstellen sollten. Es scheint, dass vor Ablauf von fünf Jahren in diesem Bereich nicht mit einer Normalisierung der Lage zu rechnen ist. Eine solche . Frist scheint uns insofern kaum zumutbar, als die schon heute feststellbare zunehmende Verschlechterung der Empfangs- qualität irreversible Folgen haben könnte.
Wir sind der Auffassung, es sei im Interesse des Landes, dass der Bundesrat die PTT dazu anhält, unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit Schweizer Radio International innert nützlicher Frist, zum Beispiel spä- testens in drei Jahren, über ein leistungsstarkes Übersee- sendezentrum verfügt, sei dies nun in Schwarzenburg oder an einem anderen geeigneten Ort. Für die Zeit bis zur Fer- tigstellung eines solchen Zentrums hätten die PTT ihre Suche nach zweckmässigen Übergangslösungen zur Ver- besserung des Sendepotentials unseres Auslandradios fortzusetzen.
ad 2:
2.1 Finanzierung des Programms: Schweizer Radio Interna- tional, dessen Budget für 1981 10 945 550 Franken beträgt, wird vollumfänglich durch die SRG, d. h. die schweizeri- schen Radiokonzessionäre, finanziert. Diese paradoxe Situation findet sich in keinem anderen Lande wieder.
In Anbetracht der besonderen Aufgabe von Schweizer Radio International halten wir es für richtig, dass der Bund selber, in der ihm angemessen erscheinenden Form und Grössenordnung, die Finanzierung dieser Institution und der Programme, die sie im Interesse der Präsenz der Schweiz in der Welt herstellt, übernimmt.
2.2 Finanzierung der Sendeanlagen (PTT): Diese Finanzie- rung erfolgt aus dem 30prozentigen Anteil der PTT an den Radiokonzessionsgebühren. Die Beträge, die für die Kurz- wellensendeanlagen und die technischen Einrichtungen von Schweizer Radio International aufgewendet werden, gehen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Akeret Fernsehen. Nationale Informationssendung Postulat Akeret Télévision. Emmission commune d'information
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Dans
In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.367
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1437-1439
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Pagina
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20 010 832
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