Verwaltungsbehörden 07.10.1982 81.360
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Interpellation Landolt
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7 octobre 1982
den Importe ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es müs- sen dabei unter anderem auch Fragen in Zusammenhang mit der Versorgung sowie zwischenstaatlichen Handelsbe- ziehungen berücksichtigt werden. Nun sind wir gespannt, wie die Angelegenheit ausgehen wird. Dem Vernehmen nach wollen interessierte Kreise durchsetzen, dass DPA generell gestattet wird, weil eine weitere Aufrechterhaltung des Verbotes ein «nichttarifarisches Handelshemmnis, dar- stelle. Was würde nun das heissen? Von einem Tag auf den anderen würde so auf die Konsumenten über den Umweg Äpfel einige hundert Kilo eines unnötigen, den Konsumen- ten täuschenden und toxikologisch nicht unbedenklichen - die Möglichkeit von DFA, Tumore zu induzieren, ist nicht ausgeschlossen - Mittels losgelassen. Wir haben manchmal das Gefühl, dass bei Abschluss von Handelsverträgen vor lauter Denken an den Profit die Gesundheit schlicht verges- sen wird.»
Der Konsument sollte sich wieder mehr daran gewöhnen, nicht nur dann Obst zu essen, wenn es am teuersten ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Zulassung die- ser Mittel in der Schweiz 8000 Hektoliter Chemikalien benö- tigen würde. 6000 Hektoliter müssten wieder irgendwie beseitigt werden oder kämen in unsere Abwässer. Ich frage den Bundesrat, sind Sie bereit, am Importverbot behandel- ten Obstes festzuhalten? Sind Sie bereit, das Verbot trotz des starken Drucks des Importhandels durchzusetzen? Könnten die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungs- kommission vom 13. November 1981 zum Hormonskandal dem Sinne nach auch auf die Obstimportkontrolle angewen- det werden? Könnten nicht auf Kosten der Importeure amt- liche Vorausproben verlangt werden, wie dies auf anderen Gebieten schon lange praktiziert wird?
Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf diese Fragen noch ergänzende Antwort geben können.
Rutishauser: Ein gewisser minimaler Einsatz von chemi- schen Pflanzenschutzmitteln wird immer notwendig sein, wenn wir einigermassen ansehnliche und haltbare Früchte produzieren wollen. Wir stellen aber fest, dass trotz der Bewilligungspflicht für Pflanzenschutzmittel und der Auf- sicht unserer staatlichen Forschungsanstalten sowie der Kontrollen des Gesundheitsamtes viele Konsumenten in bezug auf Rückstände in den Lebensmitteln sehr verun- sichert und sensibilisiert sind. Aus diesen Gründen gibt sich die einheimische Produktion grosse Mühe, nur die absolut notwendigen Hilfsstoffe gezielt einzusetzen. Dies beweist das stets steigende Interesse an der integrierten Produktionsmethode. Mittel der Giftklasse 1 und 2 werden hier überhaupt nicht mehr gebraucht. Auch im konventio- nellen Pflanzenschutz werden nur Mittel angewendet, die bewilligt und nach Aussagen der Wissenschaft absolut unbedenklich sind. Zudem werden diese Mittel Wochen, ja sogar Monate vor der Ernte angewendet und zum Teil sogar nur auf die Blätter gespritzt, noch bevor die Früchte gebil- det sind. Bei den betreffenden Antioxydanten wie Dipheny- lamin und Santoquin handelt es sich um Mittel der Gift- klasse 1, mit denen reife, bereits geerntete Früchte im Tauchverfahren behandelt werden. Eine Bewilligung für sol- che Behandlungen wäre ein Schlag gegen die laufenden Bestrebungen, durch integrierte Produktionsmethoden möglichst rückstandsfreie Früchte zu produzieren. Abgese- hen davon sind solche Kosmetikbehandlungen nicht not- wendig und nicht sinnvoll. Das schweizerische Sortiment an Lagerobst setzt sich zu über 90 Prozent aus Sorten zusam- men, die mit Hilfe der Lagerung in kontrollierter Atmosphäre ohne diese Hilfsmittel auskommen. Diese Präparate verhü- ten bekanntlich Hautbräune und täuschen damit auch bei länger gelagerten Früchten eine Baumfrische vor. Diese Behandlungen geben industriellen Grossbetrieben mehr Freiraum für längere Erntezeit und sehr lange Verkaufszeit, was aber stets der inneren Fruchtqualität abträglich ist. Es liegt bestimmt im Interesse unserer Konsumenten, dass unser einheimisches Obst auf übersichtlichen bäuerlichen Familienbetrieben naturnah produziert wird.
Ich hoffe, dass der Bundesrat dem ständigen Drängen der
interessierten Kreise, diese Behandlungsmethode einzufüh- ren, entschieden entgegentritt.
Begrüssung - Bienvenue
Präsidentin: Ich begrüsse auf der Tribüne Herrn Louis Mer- maz, den Präsidenten der französischen Nationalversamm- lung und heisse ihn herzlich willkommen. Ich wünsche ihm einen angenehmen Aufenthalt in unserem Land und danke ihm für das Interesse, das er an der Arbeit unseres Rates zeigt. (Beifall)
Bundesrat Hürlimann: Einfuhren und Ausfuhren betreffen unsere Handelspolitik, und wir kennen die Komplexität der Probleme, wie sie mit dieser Interpellation und durch die Herren Nussbaumer und Rutishauser eben zur Diskussion gestellt wurden. Aber ich muss sowohl Herrn Nussbaumer als auch Herrn Rutishauser sagen, dass man nur exportie- ren kann, wenn man auch den Import zulässt. Das ist im Grunde genommen von den beiden Herren nicht bestritten worden, doch wir sind gerade im Bereich der Einfuhren von Obst und Gemüse ständig mit der Problematik der Zulas- sung von Importen konfrontiert. Neben dem handelspoliti- schen Aspekt - und das ist das Anliegen der Interpellation - ist auch ein Problem zu bewältigen, das mit der Qualität aus der Sicht unserer Lebensmittelgesetzgebung verbun- den ist. Die entsprechenden Kontrollen werden nicht durch den Bund, sondern durch die 26 Kantone durchgeführt, denen der Vollzug der Lebensmittelkontrolle übertragen ist; deshalb brauchen wir Kriterien, die wissenschaftlich abge- stützt sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die sogenann- ten Zusatzstoffe bei Obst und Gemüse ständig überprüft werden, denn wir dürfen es unter keinen Umständen zulas- sen, dass mit dem Obst schädliche Stoffe eingeführt wer- den. Wir haben sogar versucht, eine integrale Kontrolle aller Äpfel an der Grenze vorzunehmen. Aufgrund eines Rechts- gutachtens und auch im Hinblick auf die personellen Mög- lichkeiten der kantonalen Laboratorien mussten wir jedoch auf eine integrale Untersuchung verzichten. Dafür haben wir seither die Stichproben verstärkt, und wir sind bestrebt, sowohl die Kriterien als auch die entsprechenden Kontrol- len an der Grenze im Griff zu haben. Wir glauben, dass wir gerade in der letzten Zeit Fortschritte erzielt haben. Das Problem wird aber nicht an einem Tag erledigt, es wird uns auch in Zukunft noch beschäftigen.
81.360 Interpellation Landolt Schmerzmittel. Reklameverbot Analgésiques. Interdiction de la publicité
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1981, Seite 901 - Voir année 1981, page 901
Landolt: Der Antwort des Bundesrates möchte ich folgen- des entgegnen:
Es ist mir natürlich wohlbekannt, dass die Heilmittelkon- trolle kantonaler Kompetenz untersteht. Bei der Abgabere- gelung für Schmerzmittel hat es sich gezeigt, dass die zuständige IKS nicht in der Lage ist, eine Ordnung zu schaf- fen, die den Anforderungen der Arzneimittelsicherheit
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gerecht wird. Diese Situation ist gleichbedeutend mit einer möglichen Gefährdung der Volksgesundheit. Daraus leite ich die Pflicht des Bundes zu einer entsprechenden Inter- vention ab.
Hinsichtlich Radio und Fernsehen verbietet der Bund bekanntlich jede Reklame für Heilmittel. Dieses Verbot basiert auf denselben Überlegungen, die mich zu meiner Interpellation bewogen haben, d. h. Reklame bezweckt Ver- kaufsförderung und ist insbesondere bei Schmerzmitteln problematisch, ja geradezu gefährlich.
Diese Auffassung wird im neuesten Bericht der schweizeri- schen Kartellkommission über die Arzneimittelversorgung vom Juni 1981 unterstrichen, indem dort ausgeführt wird: «Das Werbeverbot für Arzneimittel ist vollumfänglich gerechtfertigt, sofern man der Auffassung ist, dass Arznei- mittel besondere Güter darstellen, deren Überkonsum nicht gefördert werden darf. Ziel der Werbung ist nämlich Ver- kaufsförderung. Diese aber läuft der Mässigung zuwider, die man bei den Arzneimitteln zu erreichen wünscht.»
Wenn beispielsweise die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie in einer Stellungnahme zum geforder- ten Reklameverbot ausführt, dass durch diese Massnahme etliche Firmen hart betroffen werden, steht fest, dass allei- niges Ziel der Reklame Umsatzförderung ist. Ich fordere hingegen, dass in dieser Angelegenheit das Volkswohl vor den Eigennutz von Firmen zu stellen ist.
Das erwähnte Gentlemen's agreement wird sozusagen täg- lich missachtet. Selbst eine der ganz grossen Basler Phar- mafabriken hat noch vor kurzem in der grössten schweizeri- schen Zeitschrift ihr Schmerzmittel grossräumig inseriert. Ich habe hier zwei Beispiele für Kopfwehdragées und für Schmerztabletten, die in einer heutigen Tageszeitung erschienen und dort nachzulesen sind. Dieses Gentlemen's agreement wird darum missachtet, weil nur wenige und nicht alle Firmen an diesem Agreement beteiligt sind.
Meine entscheidende Frage, ob die Zulassung der Reklame nicht der Absicht, den Schmerzmittelkonsum einzuschrän- ken, zuwiderläuft, ist ungenügend beantwortet.
Mit grossem Bedauern stelle ich fest, dass die Spezialisten des Bundesamtes für Gesundheitswesen auf die Frage der Gefährlichkeit des Paracetamols nicht eintreten. Im Gegen- satz zum neuerdings unter Rezeptpflicht gestellten Phena- cetin weist Paracetamol eine akute Toxitität auf, d h. bei einer Überdosierung ist es wesentlich gefährlicher als Phe- nacetin. Das wird durch die in meiner Interpellation zitierte hohe Zahl von Paracetamolvergiftungen in England nach- drücklich unterstrichen. Ich vermute, dass der Bundesrat von den Fachinstanzen der IKS unzureichend informiert worden ist.
Die IKS bestimmt in ihren eigenen Richtlinien, dass nur Heil- mittel ausserhalb von Apotheken zugelassen werden dür- fen, die keiner pharmazeutischen Beratung bedürfen, deren Arzneistoffe und deren Kombinationen sich über einen grossen Zeitraum und bei einer Vielzahl von Verbrauchern als unbedenklich erwiesen haben, und schliesslich müssen die Toxikologie und die Folgen bei missbräuchlicher Ver- wendung berücksichtigt werden.
Die Forderungen sind bei vielen Schmerzmitteln, insbeson- dere aber beim Paracetamol, nicht erfüllt. Ich stelle fest, dass die IKS mit den Verkaufsabgrenzungslisten ihren eige- nen Richtlinien zuwiderhandelt.
Aus diesen Gründen kann ich den Optimismus des Bundes- rates nicht teilen, wonach die Kantone bzw. die von diesen betriebene IKS ohne weiteres in der Lage sind, das Abusus- problem bei den Schmerzmitteln in den Griff zu bekommen. Abschliessend bin ich mit dem Bundesrat der gleichen Mei- nung, dass vergleichende Untersuchungen über den Schmerzmittelabusus angestellt werden sollten, wobei hier vor allem die Kontrollfunktion der einzelnen Abgabekanäle kritisch geprüft werden sollten.
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort, bin.aber nur teilweise damit befriedigt.
Früh: Vor mir liegt ein Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundesgesetzes über die Krankheitsvor-
beugung. Darf ich in diesem Zusammenhang einmal zuerst auf die Selbstmedikation eingehen und auf ihre Bedeutung. Von Ärzten, Apothekern, Drogisten, privaten und staatli- chen Institutionen wird die Selbstmedikation und die Selbstverantwortung für kleine gesundheitliche Störungen als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems bewertet und aktiv unterstützt. Eine ausgewogene Selbst- medikation ist daher für die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems von grosser Bedeutung. Die Selbst- medikation hat deshalb eine volkswirtschaftliche Bedeu- tung, weil sie dazu beiträgt, bei Bagatellerkrankungen sowohl die Arzt- als auch die Arzneimittelkosten der Kran- kenkassen zu reduzieren. Die Information durch die Wer- bung für Heilmittel zur Behandlung von Bagatellerkrankun- gen ist Voraussetzung für eine sinnvolle Selbstmedikation. Nebst der von jeher üblichen mündlichen Überlieferung innerhalb und ausserhalb der Familie, die zur Bewahrung des Wissens über Selbstbehandlungsmöglichkeiten viel beiträgt, ist die Werbung die meistverbreitete Information für die Selbstmedikation dieser Medikamente. Die Arznei- mittel zur Selbstmedikation sowie die Publikumswerbung werden von der IKS begutachtet, bewilligt und kontrolliert. Meistens sind diese Präparate schon seit vielen Jahren in der Praxis erprobt.
Nun eine Bemerkung zur Heilmittelwerbung: Die Publikums- werbung für Heilmittel unterliegt der Bewilligung und Kon- trolle durch die IKS, wie ich vorhin ausgeführt habe. Texte von Inseraten, Prospekten und Packungsbeilagen werden geprüft, ebenso die Indikationen und die Empfehlungen. Ferner wird sie zusätzlich durch eine Reihe von privatrecht- lichen Vereinbarungen - auch mein Kollege Landolt hat dar- auf hingewiesen - von der Industrie selbst geregelt: Euro- päische Richtlinien der AESGP für die Heilmittelwerbung (das ist die Herstellervereinigung für frei verkäufliche Heil- mittel); dann gibt es das schon erwähnte Gentlemen's Agreement der SGCI über die Schmerzmittelwerbung. Ich muss gerechterweise auch beifügen, dass ich nicht mit allen Inseraten einverstanden bin. Zum Beispiel: «Nimm die Kapsel X, und weg ist der Schmerz», birgt nicht unbedingt einen grossen Strauss von Informationen. Aber anerkennen wir die eingangs aufgeführten Überlegungen zur Selbstme- dikation als richtig und anerkennen wir dementsprechend ihre volkswirtschaftliche und im speziellen ihre gesund- heitspolitische Bedeutung, so wäre eine weitere Einschrän- kung der Werbung für die Präparate der Liste D nicht nur als Hindernis in bezug auf die Zielerreichung zu sehen, son- dern sie müsste sich auch kontraproduktiv auswirken. Denn: Die Funktion der Werbung besteht ja darin, über Dienstleistungen oder Produkte Informationen an die ent- sprechenden Zielgruppen (also Fachhandel, medizinisches Personal, Patienten) zu tragen.
Um die Ziele der Selbstmedikation, den Patienten über rezeptfreie Präparate zu orientieren, erreichen zu können, sollten künftig vermehrte Möglichkeiten und Mittel zur objektiven Informationsverbreitung geschaffen werden. Eine Analyse der pharmazeutischen Publikumswerbung 1981 zeigt, gemäss Schmidt & Pohlmann, ein Gesamtvolu- men von nur 14,2 Millionen Franken. Demgegenüber beläuft sich der gesamtschweizerische Aufwand, geschätzt anhand der verfügbaren Unterlagen, auf 1,5 Milliarden Franken. Davon entfallen auf die Pressewerbung etwa 1 Milliarde Franken. Der Anteil der Pressewerbung für die freiverkäufli- chen Heilmittel beträgt also nur 1,4 Prozent.
Wenn man zudem weiss, dass für insgesamt etwa 400 Spe- zialitäten Publikumswerbung betrieben wird, so beläuft sich der Werbeaufwand pro Spezialität im Schnitt nur auf 35 000 Franken. Unter diesen Umständen den Herstellern freiver- käuflicher Heilmittel noch weitere Einschränkungen aufzuer- legen, dürfte kaum sinnvoll sein. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern ist ferner festzuhalten, dass in der Schweiz weder die Radio- noch die Fernsehwerbung für Heilmittel erlaubt ist, solange noch kein Rundfuksatellit 38 Pro- gramme mit der dazugehörenden Werbung in die Stuben der Schweizer Familien liefert. Das Ziel der Werbung für freiverkäufliche Heilmittel besteht in erster Linie darin, den
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Patienten über ein Präparat zur Selbstmedikation zu orien- tieren. Es geht aber auch darum, den Absatz des beworbe- nen Produktes zu verbessern. Das geht jedoch - im Rah- men des freien Wettbewerbs - stets zu Lasten der Konkur- renten. Die Werbung als Instrument des Wettbewerbs dient also dazu, dem jeweiligen Produkt einen besseren Marktan- teil zu verschaffen! Ausserdem werden die Hersteller gezwungen, ihre Präparate mit konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.
Nun, vielleicht ein paar kurze Bemerkungen zur Absatzent- wicklung in den letzten Jahren. Es zeigt sich da, dass die verschiedenen Schmerzmittel unterschiedliche Entwicklun- gen durchgemacht haben. Zum Beispiel: Der Absatz der Schmerzmittel mit Publikumsreklame hat sich in der Periode 1977 bis 1980 rückläufig entwickelt. Schmerzmittel der Liste D ohne Publikumswerbung, aber mit Fachwer- bung, haben zugenommen. Das gleiche gilt für die Schmerzmittel, die nur in der Apotheke verkauft werden dürfen, also auch eine Zunahme. Die Zunahme der Schmerzmittel aus der Liste C (also überhaupt keine Wer- bung) bestätigt, dass kein Kausalzusammenhang - Wer- bung führt zu Mehrumsatz und deshalb zu Missbrauch - besteht. Die Untersuchungen beweisen das eindeutig.
Interessant ist auch der Vergleich zwischen dem Schmerz- mittelmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland, wo Werbung in grösstem Ausmass, sogar an der Television, für Analgetica betrieben werden darf, und der DDR, wo sämtli- che Werbung untersagt ist: Der Missbrauch in der DDR ist etwa doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik Deutsch- land.
Zusammengefasst: Die Selbstmedikation nimmt innerhalb unseres Gesundheitssystems einen bedeutenden Platz ein. Um weiterhin die dafür gesteckten Ziele erreichen zu kön- nen, ist eine informative Werbung, zusammen mit der Fach- beratung durch den Apotheker und den Drogisten, eine entscheidende Voraussetzung, die in der Zukunft noch wei- ter ausgedehnt werden sollte. Im soeben erschienenen Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundes- gesetzes über Krankheitsvorbeugung, also dem Präventiv- gesetz, wird eindeutig auf die gezielte Information, auf die persönliche Beratung, auf informative Auslagen, auf Abgabe schriftlicher Unterlagen hingewiesen.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Hürlimann, für Ihre klare, umfassende Antwort. Sie haben mit staatsmannischer Weisheit geantwortet und sind dem leidigen Standeskrieg zwischen den Apothekern und den Drogisten und anderen Teilnehmern an diesem Markt aus dem Wege gegangen. Ich teile Ihren Optimismus, ganz im Gegensatz zu meinem Kol -. legen Landolt.
M. Gautier: Le modeste médecin que je suis ne prétend pas régler le conflit de famille qui semble opposer mes amis pharmaciens et mes amis droguistes. Si j'ai contresigné l'interpellation de notre collègue Landolt, c'est parce que je crois que le problème qu'il a soulevé, celui de l'abus fait dans le public des analgésiques et en particulier de certains d'entre eux, est un problème réel.
'Je ne sais s'il faut partager l'optimisme de M. Früh ou le pessimisme de M. Landolt mais je crois que le problème est sérieux et important pour la santé publique. L'abus des analgésiques a des conséquences tant sur le plan physique que sur le plan psychique, en raison notamment du phéno- mène de dépendance.
Cela dit, je ne suis pas du tout persuadé que ce Parlement soit le lieu où l'on doit débattre de ce sujet. En effet, le contrôle des médicaments est un domaine qui relève des cantons. C'est l'un des rares domaines, et j'en suis heureux - mais non pas heureux que ces domaines soient rares - où les cantons ont réussi à s'entendre et n'ont pas dû délé- guer leurs compétences à la Confédération, en mettant sur pied l'Office intercantonal de contrôle des médicaments qui est compétent dans ce domaine et qui travaille avec effica- cité. Un avant-projet de révision du concordat intercantonal visant à renforcer ses pouvoirs est actuellement à l'étude. Si ce projet aboutit, les activités de cet office seront encore
renforcées. Dès lors, je crois que c'est là que l'effort doit être porté, beaucoup plus qu'au niveau des autorités fédé- rales.
Bundesrat Hürlimann: Darf ich gleich vorweg beim letzten Votum des Herrn Gautier anknüpfen? Für mich ist er kei- neswegs nur ein «médecin modeste», sondern ein durch- aus kompetenter Politiker, gerade im Bereich des Gesund- heitswesens. Herrn Landolt gebe ich insofern recht, als wir alle ein Interesse daran haben, den Schmerzmittelmiss- brauch einzudämmen. Aber ich bin der Meinung - wie es Herr Früh sagte -, dass hier vor allem die objektive Informa- tion sehr entscheidend ist.
Wie wir in unserer Antwort festgehalten haben, führt uns dieses Problem in den Kompetenzbereich zwischen Bund und Kantonen. Die Kontrolle der Heilmittel in bezug auf die Verkaufskategorien (welche Heilmittel nur in Apotheken oder nur gegen Rezept usw. erhältlich sind, welche ande- rerseits nur in den Drogerien verkauft werden können) ist durch ein interkantonales Konkordat, dem sämtliche Kan- tone angeschlossen sind, geregelt. Dieses Konkordat nimmt im Grunde genommen jene Interessen wahr, die hier zur Diskussion stehen und die wir genau gleich wahrneh- men müssten, wenn es eine Kompetenz des Bundes wäre. Im Zeitalter der Aufgabenteilung schiene es mir keineswegs zweckmässig zu sein, hier etwa diese Kompetenz oder die funktionierende Kontrolle in Zweifel zu ziehen. Was viel- leicht zusätzlich im Konkordat festgehalten werden sollte - das wird noch untersucht -, ist die Verpflichtung der Kon- kordatsmitglieder, im Sinne des positiven Rechts, dass seine Verfügungen nicht nur als Empfehlung angewandt und dann in kantonales Recht umgesetzt werden, sondern dass es direkt rechtsetzende Funktionen ausübt. Das ist gegenwärtig - übrigens unter Mitarbeit meines Departe- mentes - im Studium. Aber wenn Sie das Verbot bei Radio und Fernsehen heranziehen, Herr Landolt: Dort haben wir aufgrund unserer Konzessionskompetenz die Möglichkeit, Auflagen zu machen, währenddem wir im vorliegenden Fall die rechtliche Kompetenz nicht einmal auf Verfassungsstufe haben, liegt doch das Gesundheitswesen in der Kompetenz der Kantone. Wir sind, mit Rücksicht auf unsere Verantwor- tung im Gesundheitswesen, ständig mit dem Konkordat in Kontakt. Seit der Einreichung Ihrer Interpellation arbeitet auch die IKS, die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel, auf diesem Gebiet. Die Information für Schmerzmittel ist verstärkt ·worden. Es werden streng sachbezogene Orien- tierungen auf allen Stufen sichergestellt. In letzter Zeit wurde wiederum eine Aufklärungsaktion durchgeführt, wie in den sechziger Jahren die Aktion «Haltet Mass mit Schmerzmitteln»; ferner soll in einer gesamtschweizeri- schen Untersuchung der Arzneimittelmissbrauch analysiert werden. Die Angaben von Herrn Früh zeigen, dass die gezielte Information im Zusammenhang mit der Selbstmedi- kation im Grunde genommen die wichtigste Art der Infor- mation ist. Hier, Herr Landolt und Herr Früh, haben Sie wahrlich eine grosse Aufgabe zu erfüllen, indem Sie Ihren Kunden direkt informieren und sagen: Das könnte zu einem Missbrauch führen; ich warne Sie davor.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich nur teilweise befriedigt.
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Datum 07.10.1982 - 08:00
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