Verwaltungsbehörden 07.10.1982 80.551
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Interpellation Nussbaumer
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80.551 Interpellation Nussbaumer Obstimporte. Qualitätskontrolle Fruits importés. Contrôle de la qualité
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1981, Seite 883 - Voir année 1981, page 883
Nussbaumer: Diese Diskussion fällt in die Zeit einer gros- sen Obsternte. Das Thema ist trotzdem hochaktuell, weil im Durchschnitt pro Person und Jahr über 25 Kilo Südfrüchte eingeführt werden.
Diphenylamin (DPA) und Santoquin, auch Ethoxyquin oder Stop Scald genannt, werden im Ausland zur Hautbräunebe- kämpfung (Hautbräune = auf französich «échaudure», auf italienisch «riscaldo») auf Äpfel und Birnen appliziert.
In der Schweiz wird Diphenylamin (DPA genannt) unter die Giftklasse 1 eingereiht mit dem Totenkopf auf der Etikette. Es kann dem ganzen Volk nicht gleichgültig sein, ob bei- spielsweise die Pausenäpfel, die unsere Kinder zur Erhal- tung der Gesundheit verzehren, mit diesem Mittel aus der stärksten Giftklasse behandelt werden.
Im Interesse einer vorausschauenden Gesundheitspolitik kann es der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wädens- wil (FAW) und dem Eidgenössischen Gesundheitsamt nicht hoch genug angerechnet werden, dass diese beiden Amts- stellen energisch das Verbot in der Schweiz durchsetzen konnten.
In den italienischen Nachbarprovinzen Südtirol und Trient werden die zur Einlagerung kommenden Äpfel samt Haras- sen im Tauchbad behandelt. Die richtige Dosierung im EG- Raum auf weniger als 3 Milligramm/Kilo ist sehr schwierig. Schon 1971 ersuchte die Forschungsanstalt Wädenswil die Produzentenfirma Monsanto/USA um Bekanntgabe der toxikologischen Daten und Analysenmethoden. Diese wur- den nie geliefert. Da Santoquin bis ins Kerngehäuse der Äpfel vordringt, nützt es wenig, wenn die Konsumenten die Äpfel waschen oder schälen. Trotz des absoluten Import- verbotes konnte 1975 auf Importobst in den Kantonen St. Gallen, Zürich und Bern 5 bis 11 Milligramm Santoquin pro Kilo Obst festgestellt werden.
Es ist interessant, dass verschiedene Länder dazu überge- hen, im eigenen Land den Einsatz dieser Mittel zu verbieten und diesen nur noch für Exportobst zuzulassen. In der Zeit- schrift «American Fruit Grower» wurde unlängst beschrie- ben, welches die besten Methoden für die Behandlung seien. In dieser Anleitung wurde das Pesonal, welches die Verpackung der Exportäpfel vornimmt, angewiesen, Plastik- oder Gummihandschuhe anzuziehen, weil auch das bereits abgetrocknete Obst partielle Lähmungserscheinungen und Hautausschläge verursachen könne.
Eine Verschärfung des Problems ergab sich 1980 auch für den schweizerischen Markt, weil der Grossteil der auf unse- ren Markt gelangenden Granny-Smith-Äpfel aus Südafrika stammt. In Südafrika wurde im März 1980 die Behandlung aller Exporte dieser begehrten grünen Äpfel obligatorisch. Unsere Importkontrolle funktionierte damals nicht mehr. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation vermag mich in Punkt 1 nicht zu trösten, falls die Importe trotzdem getätigt werden und wir keine Höchstkonzentration in unse- rem Land festgelegt haben. Es steht fest: Die im Inland pro- duzierten Äpfel werden garantiert nicht mit DPA oder San- toquin behandelt. Der Importhandel ist oft stärker als die Lebensmittelkontrolle. Es stehen hier zu grosse materielle Einbussen oder Gewinne im Spiel, als dass sich der Handel zurückhalten liesse. Die FAO/WHO stellte 1969 fest, die erwähnten Mittel seien gesundheitlich unbedenklich. Es wurden damals weitere Versuche an Ratten und Säugetie- ren in Aussicht gestellt. Bis heute wurden keine Resultate
mehr bekanntgegeben. Die Schweizer Toxikologen Prof. Borbély und Dr. Pasi warnten unabhängig voneinander davor, die Mittel DPA und Santoquin auf Früchte zu appli- zieren. Die Firma Monsanto/USA hat die Fabrikation inzwi- schen aufgegeben, weil sie die von den Gesundheitsbehör- den angeforderten neuen Tests nicht liefern wollte. Hollän- dische Publikationen zeigen, dass die auf fünf Jahre befri- stete Zulassung von Santoquin im EG-Raum wohl schon 1981 hätte sistiert werden müssen, weil der Einsatz dieses Mittels nicht mehr zu verantworten ist. Holland hat das Mit- tel verboten, muss aber die Importe aus dem EG-Raum zulassen. Im Amtsblatt der EG vom 10. Juni 1981 forderte Dansaux ein allgemeines Verbot von DPA; das gleiche Begehren stellten die deutschen Ärzte.
Wenn der Bundesrat schreibt, die kantonalen Laboratorien seien ohne weiteres in der Lage, importiertes Obst auf Rückstände von DPA und Santoquin zu untersuchen, so stimmt dies seit kurzem. Solothurn machte die ersten Untersuchungen im Mai 1981. Bei der Kontrolle der Importe spielt zudem noch der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Bis die Resultate der Laboruntersuchungen vorliegen, sind die Obstmengen meistens schon vermarktet und verkauft. Es besteht sogar die Vermutung, dass solches Obst eine Zeit- lang auch in die Sanoprogramme der Grossverteiler einge- schleust wurde.
Es kommt einer ungeheuren Benachteiligung der inländi- schen Produktion gleich, wenn unsere Behörden mehr und mehr bereit sind, für die Importe die international vorge- schlagenen höheren Werte des «Codex alimentarius» zu akzeptieren und dem Druck des auf Gewinnmaximierung ausgehenden Importhandels nachzugeben.
Was versteht man höheren Orts unter der in Ziffer 2 der bundesrätlichen Antwort angeführten eigentlichen Qualität der Ware? Woher nehmen sich die zuständigen Behörden das Recht heraus, mit dem Begriff der gesundheitlich unbe- denklichen Mengen zu laborieren, anstatt zu bekräftigen, dass DPA - und Santoquin - behaftete Äpfel in der Schweiz nicht verkauft werden dürfen? Es werden bloss Verwarnun- gen ausgesprochen, die nichts nützen. Man müsste endlich den Mut haben, einige Wagons behandelter Früchte an den Absender zu retournieren.
Ich danke dem Bundesrat für seine Bereitschaft, die Kon- trolle an der Grenze, die dem Bund obliegt, zu verstärken. Die im Sperrdruck abgegebene Zusicherung kann nur zum Erfolg führen, wenn ein interkantonales Konkordat über die Kontrolle der Importe verwirklicht werden kann.
Der Bundesrat weist in Punkt 5 seiner Antwort darauf hin, die Qualität des Importobstes sei die gleiche wie die des einheimischen Obstes. Dies stimmt höchstens für die Sorte «Golden Delicious», die der Hautbräune wenig unterworfen ist. In den Monaten Mai bis Juli stehen aus der südlichen Hemisphäre Äpfel der neuen Ernte zur Verfügung, die wirk- lich nicht behandelt werden müssten. Der schweizerische Produzent muss unter diesen Umständen - leider - wieder einmal feststellen, dass für die Importe bezüglich Qualität ein anderer Massstab angelegt wird. Er hat gute Verbün- dete, den Konsumenten. Der Importhandel behauptet, diese Mittel, die auch «Obstkosmetika» genannt werden, seien nötig, weil sonst die Lagerhaltung unwirtschaftlich werde. Das stimmt nicht. Mit den neuen Kühlmethoden kann man Obst bis zur nächsten Ernte richtig lagern. Der Ruf des Apfels als erfrischende Frucht darf nicht Schaden nehmen. Der Schweizer Konsument hat natürlich die Mög- lichkeit, sich dem unbehandelten Schweizerobst zuzuwen- den, damit er keine billige Qualität konsumieren muss.
Die oft schleppende Behandlung persönlicher Vorstösse hat auch ihre guten Seiten. Im Jahre 1980 schrieb der Schaffhauser Kantonschemiker in seinem Jahresbericht, es seien im Juli 1980 praktisch alle Granny-Smith-Importe mit DPA behandelt worden. Kantonschemiker Roger Bieder- mann schreibt wörtlich:
«Nun lässt uns aber die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Nussbaumer zu diesem Thema aufhorchen. Neben viel Unverbindlichem steht der Satz: «Die Regelung der einheimischen Obstproduktion und der entsprechen-
Interpellation Landolt
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7 octobre 1982
den Importe ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es müs- sen dabei unter anderem auch Fragen in Zusammenhang mit der Versorgung sowie zwischenstaatlichen Handelsbe- ziehungen berücksichtigt werden. Nun sind wir gespannt, wie die Angelegenheit ausgehen wird. Dem Vernehmen nach wollen interessierte Kreise durchsetzen, dass DPA generell gestattet wird, weil eine weitere Aufrechterhaltung des Verbotes ein «nichttarifarisches Handelshemmnis, dar- stelle. Was würde nun das heissen? Von einem Tag auf den anderen würde so auf die Konsumenten über den Umweg Äpfel einige hundert Kilo eines unnötigen, den Konsumen- ten täuschenden und toxikologisch nicht unbedenklichen - die Möglichkeit von DFA, Tumore zu induzieren, ist nicht ausgeschlossen - Mittels losgelassen. Wir haben manchmal das Gefühl, dass bei Abschluss von Handelsverträgen vor lauter Denken an den Profit die Gesundheit schlicht verges- sen wird.»
Der Konsument sollte sich wieder mehr daran gewöhnen, nicht nur dann Obst zu essen, wenn es am teuersten ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Zulassung die- ser Mittel in der Schweiz 8000 Hektoliter Chemikalien benö- tigen würde. 6000 Hektoliter müssten wieder irgendwie beseitigt werden oder kämen in unsere Abwässer. Ich frage den Bundesrat, sind Sie bereit, am Importverbot behandel- ten Obstes festzuhalten? Sind Sie bereit, das Verbot trotz des starken Drucks des Importhandels durchzusetzen? Könnten die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungs- kommission vom 13. November 1981 zum Hormonskandal dem Sinne nach auch auf die Obstimportkontrolle angewen- det werden? Könnten nicht auf Kosten der Importeure amt- liche Vorausproben verlangt werden, wie dies auf anderen Gebieten schon lange praktiziert wird?
Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf diese Fragen noch ergänzende Antwort geben können.
Rutishauser: Ein gewisser minimaler Einsatz von chemi- schen Pflanzenschutzmitteln wird immer notwendig sein, wenn wir einigermassen ansehnliche und haltbare Früchte produzieren wollen. Wir stellen aber fest, dass trotz der Bewilligungspflicht für Pflanzenschutzmittel und der Auf- sicht unserer staatlichen Forschungsanstalten sowie der Kontrollen des Gesundheitsamtes viele Konsumenten in bezug auf Rückstände in den Lebensmitteln sehr verun- sichert und sensibilisiert sind. Aus diesen Gründen gibt sich die einheimische Produktion grosse Mühe, nur die absolut notwendigen Hilfsstoffe gezielt einzusetzen. Dies beweist das stets steigende Interesse an der integrierten Produktionsmethode. Mittel der Giftklasse 1 und 2 werden hier überhaupt nicht mehr gebraucht. Auch im konventio- nellen Pflanzenschutz werden nur Mittel angewendet, die bewilligt und nach Aussagen der Wissenschaft absolut unbedenklich sind. Zudem werden diese Mittel Wochen, ja sogar Monate vor der Ernte angewendet und zum Teil sogar nur auf die Blätter gespritzt, noch bevor die Früchte gebil- det sind. Bei den betreffenden Antioxydanten wie Dipheny- lamin und Santoquin handelt es sich um Mittel der Gift- klasse 1, mit denen reife, bereits geerntete Früchte im Tauchverfahren behandelt werden. Eine Bewilligung für sol- che Behandlungen wäre ein Schlag gegen die laufenden Bestrebungen, durch integrierte Produktionsmethoden möglichst rückstandsfreie Früchte zu produzieren. Abgese- hen davon sind solche Kosmetikbehandlungen nicht not- wendig und nicht sinnvoll. Das schweizerische Sortiment an Lagerobst setzt sich zu über 90 Prozent aus Sorten zusam- men, die mit Hilfe der Lagerung in kontrollierter Atmosphäre ohne diese Hilfsmittel auskommen. Diese Präparate verhü- ten bekanntlich Hautbräune und täuschen damit auch bei länger gelagerten Früchten eine Baumfrische vor. Diese Behandlungen geben industriellen Grossbetrieben mehr Freiraum für längere Erntezeit und sehr lange Verkaufszeit, was aber stets der inneren Fruchtqualität abträglich ist. Es liegt bestimmt im Interesse unserer Konsumenten, dass unser einheimisches Obst auf übersichtlichen bäuerlichen Familienbetrieben naturnah produziert wird.
Ich hoffe, dass der Bundesrat dem ständigen Drängen der
interessierten Kreise, diese Behandlungsmethode einzufüh- ren, entschieden entgegentritt.
Begrüssung - Bienvenue
Präsidentin: Ich begrüsse auf der Tribüne Herrn Louis Mer- maz, den Präsidenten der französischen Nationalversamm- lung und heisse ihn herzlich willkommen. Ich wünsche ihm einen angenehmen Aufenthalt in unserem Land und danke ihm für das Interesse, das er an der Arbeit unseres Rates zeigt. (Beifall)
Bundesrat Hürlimann: Einfuhren und Ausfuhren betreffen unsere Handelspolitik, und wir kennen die Komplexität der Probleme, wie sie mit dieser Interpellation und durch die Herren Nussbaumer und Rutishauser eben zur Diskussion gestellt wurden. Aber ich muss sowohl Herrn Nussbaumer als auch Herrn Rutishauser sagen, dass man nur exportie- ren kann, wenn man auch den Import zulässt. Das ist im Grunde genommen von den beiden Herren nicht bestritten worden, doch wir sind gerade im Bereich der Einfuhren von Obst und Gemüse ständig mit der Problematik der Zulas- sung von Importen konfrontiert. Neben dem handelspoliti- schen Aspekt - und das ist das Anliegen der Interpellation - ist auch ein Problem zu bewältigen, das mit der Qualität aus der Sicht unserer Lebensmittelgesetzgebung verbun- den ist. Die entsprechenden Kontrollen werden nicht durch den Bund, sondern durch die 26 Kantone durchgeführt, denen der Vollzug der Lebensmittelkontrolle übertragen ist; deshalb brauchen wir Kriterien, die wissenschaftlich abge- stützt sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die sogenann- ten Zusatzstoffe bei Obst und Gemüse ständig überprüft werden, denn wir dürfen es unter keinen Umständen zulas- sen, dass mit dem Obst schädliche Stoffe eingeführt wer- den. Wir haben sogar versucht, eine integrale Kontrolle aller Äpfel an der Grenze vorzunehmen. Aufgrund eines Rechts- gutachtens und auch im Hinblick auf die personellen Mög- lichkeiten der kantonalen Laboratorien mussten wir jedoch auf eine integrale Untersuchung verzichten. Dafür haben wir seither die Stichproben verstärkt, und wir sind bestrebt, sowohl die Kriterien als auch die entsprechenden Kontrol- len an der Grenze im Griff zu haben. Wir glauben, dass wir gerade in der letzten Zeit Fortschritte erzielt haben. Das Problem wird aber nicht an einem Tag erledigt, es wird uns auch in Zukunft noch beschäftigen.
81.360 Interpellation Landolt Schmerzmittel. Reklameverbot Analgésiques. Interdiction de la publicité
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1981, Seite 901 - Voir année 1981, page 901
Landolt: Der Antwort des Bundesrates möchte ich folgen- des entgegnen:
Es ist mir natürlich wohlbekannt, dass die Heilmittelkon- trolle kantonaler Kompetenz untersteht. Bei der Abgabere- gelung für Schmerzmittel hat es sich gezeigt, dass die zuständige IKS nicht in der Lage ist, eine Ordnung zu schaf- fen, die den Anforderungen der Arzneimittelsicherheit
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Nussbaumer Obstimporte. Qualitätskontrolle Interpellation Nussbaumer Fruits importés. Contrôle de la qualité
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
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Seduta
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Datum 07.10.1982 - 08:00
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