Verwaltungsbehörden 07.10.1982 81.224
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Initiative parlementaire
1398
N
7 octobre 1982
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
108 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
81.224 Parlamentarische Initiative AHV/IV. Jährlicher Teuerungsausgleich (Mascarin) Initiative parlementaire AVS/AI. Compensation annuelle du renchérissement (Mascarin)
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1127 hiervor - Voir page 1127 ci-devant
Ogi: Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen SVP- Fraktion, der Initiative über einen jährlichen Teuerungsaus- gleich bei AHV- und IV-Renten keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Es ist unbestritten, dass uns. die zurückliegenden beiden Jahre eine recht massive Inflation gebracht haben. Ebenso unbestritten ist auch der Verfassungsauftrag, wonach die AHV/IV-Renten der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden müssen.
Frau Mascarin, die in diesem Rate ebenso wie ich erst im Dezember 1979 eingezogen ist, war bei den langen, seri- ösen und umfangreichen Beratungen über die 9. AHV-Revi- sion nicht dabei. Das mag ein Grund sein, dass sie unter dem unmittelbaren Eindruck der hohen Inflationsrate am 2. Juni 1981 ihre erste parlamentarische Initiative lancierte. Nun ist aber die parlamentarische Initiative das gewichtigste Mittel, das einem Mitglied unseres Rates zur Verfügung steht. Deshalb war dies sowohl für die Kommission Ihres Rates wie auch für die SVP-Fraktion Grund genug, das Anliegen der Initiantin ohne Seitenblick auf deren eventuelle imagepolitische Motivation oder auf die Seriosität in der Ausarbeitung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. In Übereinstimmung mit der Kommission Ihres Rates kam auch die SVP-Fraktion zum Schluss, dass die vorliegende Regelung des Teuerungsausgleichs für AHV- und IV-Rent- ner einen Kompromiss darstelle. Ein Kompromiss übrigens, der erst mit der Verordnung 1982 am 1. Januar 1982, also vor knapp zehn Monaten, in Kraft getreten ist und mit den ersten AHV-Renten dieses Jahres erstmals seine Wirksam- keit entfaltete.
Es würde nun nicht von seriöser gesetzgeberischer Arbeit zeugen, wenn man die Ergebnisse und Beschlüsse der 9. AHV-Revision bereits wieder umstossen und revidieren wollte, ohne deren Auswirkungen und Konsequenzen zu beobachten und daraus fundierte Schlüsse zu ziehen.
Der angezogene Vergleich mit dem Rüstungsprogramm 1982 - Frau Mascarin - ist schlecht gewählt. Eine starke Landesverteidigung ist nämlich auch Voraussetzung für die soziale Sicherheit. Wir vertreten die Meinung, dass anstelle einer generellen jährlichen Anpassung sämtlicher Renten an die Teuerung vermehrt mit dem Mittel der Zusatz- und Ergänzungsleistungen gearbeitet werden sollte. Damit könnte auf die regionale Disparität wesentlich besser Rück- sicht genommen werden. Eine AHV-Rente von 800 Franken
mag in einzelnen Teilen der Schweiz absolut ausreichen, liegt aber für den Rentner in grossen Agglomerationen mit entsprechend höheren Lebenskosten sicher unter dem Exi- stenzminimum.
Aus diesen Überlegungen beantrage ich Ihnen namens der SVP-Fraktion, der parlamentrischen Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Frau Segmüller: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Der Kaufkraftverlust, der für AHV-Bezüger bei einer Teue- rung von knapp unter 8 Prozent pro Jahr eintritt, ist - ange- sichts unseres Systems des zweijährigen Teuerungsaus- gleichs bei der AHV - ein Problem, dessen Tragweite für die Betroffenen von der CVP voll anerkannt wird. Je kleiner das Einkommen, desto stärker fällt der teuerungsbedingte Ver- lust der Kaufkraft ins Gewicht. Gerade das aber heisst, dass wir es hier nicht in erster Linie nur mit einem Problem der Teuerung zu tun haben, sondern mit einem Problem der Bezüger geringster Einkommen allgemein. Die CVP meint, den wirklich Bedürftigen, jenen, die auf die AHV allein ange- wiesen sind, sei gezielt über den Weg der Ergänzungslei- stungen zu helfen; allenfalls sind deren Bezugsmöglichkei- ten zu überprüfen.
Auch das Verhältnis von Minimal- zu Maximalrenten be- trachtet die CVP keineswegs als ein Tabu. Eine Giesskanne aber, wie sie ein jährlicher Teuerungsausgleich wäre, kön- nen wir uns jetzt nicht leisten. Auch die Belastbarkeit der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung hat ihre Grenzen. Ver- gessen wir nicht: Immer weniger Berufstätige haben die Renten für immer mehr AHV-Bezüger sicherzustellen, und dies in einer Zeit, wo Arbeitsplätze nicht mehr so gesichert erscheinen wie auch schon. Die CVP ist daher der Meinung, dass der Solidaritätsgedanke zwischen Jung und Alt nicht überstrapaziert werden darf.
Im übrigen sind wir der Meinung, dass das erst mit der 9. AHV-Revision eingeführte System nicht schon wieder geändert werden sollte, bevor seine Auswirkungen voll überblickbar sind; dies um so mehr, als der Bundesrat bei einer sehr starken Teuerung von über 8 Prozent pro Jahr bereits jetzt die Kompetenz zur jährlichen Anpassung be- sitzt.
Trotz allem Verständnis für die Sorgen der AHV-Bezüger wegen der Teuerung beantragt die CVP-Fraktion aus den dargelegten Gründen, der Initiative sei keine Folge zu geben.
Mme Spreng, rapporteur: Avec la majorité de votre com- mission, nous vous recommandons de ne pas donner suite à cette initiative et de la classer. Sur le fond, nous avons apprécié l'idée généreuse d'augmenter autant que possible les rentes AVS à l'aide d'indexations plus fréquentes. M. Dafflon disait il y a quelques jours: «Nous abandonnons les personnes âgées», mais l'AVS n'est-elle pas œuvre de notre époque? Il ne faut pas cependant qu'une innovation coûte plus cher qu'elle n'apporte d'aide.
L'effet conjoncturel de l'inflation est connu. M. Mauroy, Pre- mier ministre français, a même demandé récemment la dés- indexation des salaires, qui est cause d'inflation. Admettant que la lutte contre le chômage passe en priorité par la lutte contre l'augmentation des prix, nous devons actuellement attendre l'effet des améliorations dues à la neuvième révi- sion et appliquées cette année pour la première fois.
Dans l'étude en cours de la dixième révision, des améliora- tions seront discutées. La situation financière de notre assurance-vieillesse a été précaire, voire déficitaire, pen- dant les deux dernières années. Elle est encore fragile et lui octroyer de nouvelles charges pourrait la déséquilibrer à nouveau. Je vous recommande donc de classer l'initiative.
Hösli, Berichterstatter: Ich möchte nicht wiederholen, was wir letzte Woche beim Eintreten grundsätzlich festgehalten haben. Aber ich möchte nochmals erwähnen, dass wir mit der jährlichen Anpassung der Teuerungszulagen der AHV nicht das erreichen, was Frau Mascarin möchte. Hierfür ist das Instrument der Ergänzungsleistungen viel besser
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Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
geeignet. Ich habe Ihnen dargetan, dass diese Ergänzungs- leistungen um 13,6 Prozent erhöht worden sind; auch die Abzüge für Hypothekarzinsen und die Pauschalabzüge für Heizkosten wurden erhöht. Man hat also von Bundes wegen gezielte Hilfe geleistet und für einmal nicht das berühmte Giesskannenprinzip angewendet. Zu Herrn Daf- flon: Wenn Sie sagen, für die alten Leute würde heutzutage zu wenig getan, dann stimmt das einfach nicht. Leider ist Herr Dafflon nicht da. Die Fälle, die er angeführt hat, lassen sich mit einigen Prozenten Teuerungsausgleich ein Jahr frü- her oder ein Jahr später nicht lösen, das sind Sozialfälle, und für solche Sozialfälle sind nach wie vor die Gemeinden und die Kantone, vor allem aber die Gemeinden mit ihren Fürsorgehilfsmitteln zuständig. Wir sind also der Ansicht, auch angesichts der Drucksachenflut und des administrati- ven Aufwandes bei hundert angeschlossenen Ausgleichs- kassen, dass es nicht richtig ist, diese administrativen Zusatzkosten der AHV und der IV zu belasten.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Initiative nicht zu ergreifen.
Bundesrat Hürlimann: Wie Sie wissen, durchläuft eine par- lamentarische Initiative ein Zweiphasensystem. In einer ersten Phase wird durch eine Kommission Ihres Rates geprüft, ob auf die parlamentarische Initiative einzutreten sei oder nicht. Erst in der zweiten Stufe wird dann für den Fall, dass Eintreten beschlossen würde, die Stellungnahme des Bundesrates zur Initiative eingeholt.
Wir sind gegenwärtig - wie Sie das vor acht Tagen und jetzt wieder festgestellt haben - in der sogenannten ersten Phase, da Sie jetzt zu entscheiden haben, ob auf diese par- lamentarische Initiative einzutreten sei oder nicht. Der Bun- desrat - ich möchte das ausdrücklich festhalten - hat in dieser Phase und auch bei den Beratungen dieser Initiative in der Kommission keine Stellungnahme abgegeben. Dage- gen wurden für besondere Informationen meine Mitarbeiter vom Bundesamt für Sozialversicherung zugezogen; diese haben im Auftrage Ihrer Kommission auch entsprechende Unterlagen bereitgestellt. Ich kann deshalb der Kommis- sion, ihrer Präsidentin, Frau Spreng, und dem Sprecher der deutschen Sprache, Herrn Hösli, attestieren, dass sie sich diese Frage nicht leicht gemacht haben.
Weil der Bundesrat zu dieser Initiative noch nicht Stellung genommen hat, mögen Sie mir drei persönliche Bemerkun- gen gestatten.
Eine erste: Die Anpassung unserer Renten - es handelt sich um über 1 Million Renten, und die Renten nehmen jähr- lich zu, wie Sie wissen - wurde bis und mit der 9. AHV-Revi- sion immer aufgrund von gesetzlichen Änderungen vorge- nommen und somit durch die eidgenössischen Räte beschlossen. Nach einer eingehenden Beratung - viele unter Ihnen erinnern sich daran - haben wir mit der 9. AHV- Revision eine entsprechende Regelung erarbeitet, wie inskünftig die Renten angepasst werden sollten. Die 9. AHV-Revision ist auf den 1. Januar 1979 in Kraft getreten und erstmals auf Neujahr dieses Jahres ist nun die seiner- zeit von den eidgenössischen Räten erarbeitete und im Jahre 1978 vom Volk in einer Volksabstimmung gutgeheis- sene gesetzliche Regelung bei einer Rentenerhöhung zur Anwendung gelangt. Diese Methode der Anpassung ist auf viel Verständnis gestossen, und es erscheint mir deshalb zweckmässig, zunächst einmal die Erfahrungen mit dieser Methode abzuwarten.
Eine zweite Bemerkung. Es wurde hier schon vor acht Tagen und heute wieder erklärt, dass es natürlich trotz die- ser Anpassung immer noch Rentner in unserem Land gibt, die mit der Rente allein nicht auskommen, ihre Existenz nicht sichern können. Wir haben für solche Fälle, wie Sie wissen, in unserem Sozialwerk die sogenannten Ergän- zungsleistungen vorgesehen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht, wenn die entsprechenden Vorausset- zungen erfüllt sind. Aufgrund von vielen Korrespondenzen stelle ich immer wieder fest, dass die Leute hierüber trotz unserer Aufklärung nicht genügend informiert sind. In bezug auf die Ergänzungsleistungen sind wir nicht an den
Mischindex gebunden, sondern wir können, wie wir das jetzt wieder gemacht haben, beispielsweise die gestiege- nen Kosten für Mieten berücksichtigen. Wir können also den Rentnern, die auf diese Ergänzungsleistungen ange- wiesen sind, auf eine flexiblere Art und Weise entgegen- kommen. Deshalb kann man, wenn man von der Rentenan- passung spricht, nicht nur von der jetzt im Gesetz festge- legten Regel ausgehen, wie diese mehr als 1 Million Renten angepasst werden sollen, sondern man muss diese Ergän- zungsleistungen mit einbeziehen, die, um auf sogenannte soziale Härten entsprechend Rücksicht nehmen zu können, einer anderen Regelung unterworfen sind.
Noch eine dritte und letzte Bemerkung. Wenn man über Änderungen unserer Sozialwerke und über Verbesserun- gen unserer Leistungen diskutiert, muss man einerseits an die Rentner denken, die auf diese Renten Anspruch haben, andererseits muss man auch an jene denken, welche diese Renten finanzieren. Es gibt nicht nur eine Rentnergenera- tion, es gibt auch eine Finanzierungsgeneration. Das sind unsere Arbeitnehmer, das sind die Arbeitgeber, die selb- ständig Erwerbenden, die Wirtschaft, die öffentliche Hand. Diese Finanzierungsgeneration erwartet, dass auch sie spä- ter einmal Anspruch auf solche Renten hat. Diese Zusam- menhänge sind mit einzubeziehen. Persönlich möchte ich deshalb den Antrag Ihrer Kommission unterstützen. Wie gesagt, der Bundesrat hat dazu nicht Stellung genommen, weil es sich hier erst um die Frage handelt, ob auf die Initia- tive eingetreten werden soll oder nicht. Wie aus den Darle- gungen der Kommissionssprecher und der Votanten her- vorgeht, können wir der Initiative im jetzigen Zeitpunkt aus den genannten Gründen keine Folge geben.
Präsidentin: Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben. Frau Masca- rin hält daran fest.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Mascarin
78 Stimmen 33 Stimmen
80.504
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Jugendpolitik Interpellation du groupe socialiste Politique de la jeunesse
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1375 - Voir année 1981, page 1375
Mme Deneys: Je suis bien contente que nous traitions aujourd'hui de cette interpellation car j'en étais arrivée à craindre que les jeunes concernés ne deviennent entre temps des grand-pères et des grand-mères.
Je n'ai pas l'intention de vous retenir longuement sur le sujet, à la fois toujours changeant et vieux comme le monde, de la politique à l'égard de la jeunesse, mais les événements de Zurich, de Berne, de Bâle, de Lausanne aussi, laissent des traces dans les mémoires et sur les faça- des. Des sursauts de contestation nous empêchent de les oublier tout à fait.
Ne serait-il pas plus judicieux toutefois de ne pas les entre- tenir, comme on l'a fait apparemment à Berne la semaine précédente, ne serait-il pas plus sage d'effacer en somme l'ardoise et d'amnistier les participants à ces manifesta- tions, maintenant entre les mains de la justice pénale? Telle
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1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.224
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1982 - 08:00
Date
Data
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1398-1399
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20 010 800
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