Verwaltungsbehörden 04.10.1982 81.435
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Motion Weber-Schwyz
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4 octobre 1982
Form eines Postulates ernst nehmen, und etwas, was als Motion grundfalsch ist, kann auch in der Form eines Postu- lates nicht richtig sein!
Das Postulat verlangt, dass die Übernahme eines schweize- rischen Unternehmens durch eine ausländische Firma einer behördlichen Bewilligungspflicht unterstellt wird, und zwar ganz generell. Es verlangt, dass diese Bewilligung erst dann erteilt wird, wenn die Zustimmung der Arbeitnehmer - das wäre die Mitbestimmung der Arbeitnehmer -, der kantona- len und der kommunalen Behörde, also der Kantonsregie- rungen und der Gemeindeexekutiven der betreffenden Regionen, vorliegt. Es müssten in den Regionen Abstim- mungen durchgeführt werden, ob man diese Bewilligung erteilen wollte. Die Bewilligung könnte ferner erst dann erteilt werden, wenn die ausländische Firma garantiert, dass die Zahl und die Qualität der Arbeitsplätze nicht verändert würde. Es müsste also ein ausgesprochener Strukturkon- servativismus garantiert werden. Zudem könnte die Bewilli- gung erst dann erteilt werden, wenn durch wissenschaftli- che Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die Übernahme in erster Linie zur Verbesserung der internatio- nalen Wettbewerbsfähigkeit führt. Ich möchte weder auf die ordnungspolitisch verheerenden Konsequenzen einer sol- chen behördlichen Bewilligungspflicht hinweisen noch auf den ausgesprochenen Nationalismus, der in dieser Forde- rung zum Ausdruck kommt. Es geht mir vielmehr um die wirtschaftlichen und die sozialpolitischen Konsequenzen. Es sind in den meisten Fällen ernsthafte wirtschaftliche Pro- bleme, die ein schweizerisches Unternehmen veranlassen, Anschluss an eine grössere ausländische Gesellschaft zu suchen. Herr Bundespräsident Honegger hat dies an einem Beispiel klar dargetan. Man sucht Anschluss an ein auslän- disches Unternehmen, beispielsweise weil man sich dort auf eine grössere oder international besser ausgebaute Absatzorganisation abstützen kann. Man sucht Anschluss an grössere und vertiefte Forschungsabteilungen und an Forschungsentwicklungsrichtungen, die wir uns in unserem Lande und bei unserer kleinbetrieblichen Struktur nicht lei- sten können. Oder man sucht eine Spezialisierung mit brei- terer Risikoabdeckung usw. Nicht wenige der schweizeri- schen Unternehmen, die sich an grössere ausländische Gruppen angeschlossen haben, hätten früher oder später ihre Tore schliessen oder ganz gewaltig redimensionieren müssen, wenn eine solche Zusammenarbeit nicht möglich gewesen wäre. Wenn eine behördliche Bewilligungspflicht unter den vom Postulat geforderten Bedingungen einge- führt würde, dann würden ausländische Gruppen wohl kaum mehr schweizerische Unternehmen übernehmen. Sie können es unter diesen Bedingungen nicht, wenn sie eine ernsthafte und glaubhafte eigene Unternehmungszielset- zung und Unternehmungspolitik haben.
Die Motion oder das Postulat führen nun in der Praxis dazu, dass ausländische Unternehmen in der Schweiz nicht mehr Fuss fassen können. Als Gegenmassnahme des Auslandes wäre zu erwarten, dass die ausländischen Staaten bei der Niederlassung schweizerischer Unternehmen im Ausland ähnliche Bewilligungspflichten einführen würden. Das kön- nen wir uns einfach als Kleinstaat, der 40 und mehr Prozent seines Sozialproduktes im Verkehr mit dem Ausland ver- dient, nicht leisten. Unsere beschäftigungspolitische Stabili- tät mit der geringen Arbeitslosenquote, die wir im Vergleich zum Ausland haben, ist nur mit der Offenheit, der Beweg- lichkeit und der Findigkeit im Aufspüren von Marktnischen zu erklären. Was aber in diesem Postulat verlangt wird, ist ein ausgesprochen bürokratischer Apparat, der der Wirt- schaft die Beweglichkeit nimmt. Der Geist dieses Postula- tes mit Bewilligungspflichten, mit Garantien, mit Zustim- mungen und Absicherungen aller Art und durch alle Instan- zen, widerspricht diametral dem heutigen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Imperativ. Ich würde befürchten, dass, wenn wir derartige Bewilligungspflichten einführen, die Zahl der Betriebsschliessungen noch grösser würde, dass wir dann eine noch grössere Arbeitslosigkeit in der Schweiz bewusst herbeiführten.
Präsidentin: Wir stimmen ab. Herr Meizoz beantragt, seine Motion als Postulat zu überweisen. Der Bundesrat lehnt auch das Postulat ab. Herr Allenspach hat ebenfalls bean- tragt, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Postulat Dagegen
32 Stimmen 90 Stimmen
81.435 Motion Weber-Schwyz Lehrlingsturnen. Gesetzesrevision Gymnastique pour les apprentis. Révision de la loi.
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1981
Der Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens gemäss Bundesgesetz über Turnen und Sport von 1972 und Verord- nung von 1976 erweist sich immer mehr als schwierig und nachteilig für das Berufsbildungswesen, der endgültige Finanzbedarf ist unabsehbar und am Nutzen gemessen unverantwortbar für die Staatsfinanzen.
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Gesetzesrevision über das obligatorische Lehrlingstur- nen vorzulegen, damit den Kantonen die freiwillige Durch- führung dieser Aufgabe überlassen werden kann.
Texte de la motion du 18 juin 1981
La mise en pratique des dispositions sur la gymnastique pour les apprentis contenues dans la loi sur la gymnastique et le sport de 1972 et l'ordonnance correspondante de 1976 se révèle de plus en plus difficile. Non seulement elle se répercute défavorablement sur la formation, mais son coût définitif est imprévisible et difficile à justifier du point de vue de son utilité, étant donné l'état des finances publiques. En conséquence, le Conseil fédéral est prié de présenter aux Chambres un projet de révision de la disposition sur la gymnastique obligatoire pour les apprentis, de façon à en confier aux cantons l'application volontaire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- Bern, Augsburger, Bonnard, Bremi, Bürer-Walenstadt, Cou- tau, Duboule, Eng, Fischer-Weinfelden, Fischer-Bern, Flu- bacher, Frey-Neuenburg, Früh, Geissbühler, Hari, Houmard, Hunziker, Iten, Jeanneret, Jost, Kaufmann, Linder, Lüchin- ger, Martin, Massy, Meier Kaspar, Messmer, Muff, Müller- Balsthal, Oehler, Pini, Räz, Reichling, Ribi, Risi-Schwyz, Röthlin, Rüegg, Schärli, Schüle, Schwarz, Stucky, Thévoz, Wellauer, Zbinden (45)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das obligatorische Lehrlingsturnen wurde bei der Beratung des Bundesgesetzes für Turnen und Sport vom 17. März 1972, entgegen der Auffassung von Bundesrat und Depar- tement, zum Beschluss erhoben. Die Verordnung verpflich- tet die Kantone, das Obligatorium für den Turn- und Sport- unterricht an Berufsschulen bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 1986 zu verwirklichen. . Ein Postulat Thalmann vom 16. März 1977 wies bereits auf die Schwierigkeiten der Verwirklichung dieser Vorschriften hin.
Dieses Bundesobligatorium ist ein bemerkenswertes Bei- spiel aus einer Zeit, da man glaubte, alle Aufgaben seien tragbar, jedes Anliegen könne erfüllt werden. Unterdessen aber hat sich gezeigt, dass die Einführung des Lehrlingstur- nens erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Letzte Erhebun- gen zeigten nämlich, dass sich ein Bedarf von mindestens 200 Turnhallen und von rund 500 ausgebildeten Turnlehrern (ohne Wahlfächer) ergibt.
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Der Investitionsbedarf und die jährlich wiederkehrenden Kosten für Besoldung, Betrieb und Unterhalt der Anlagen werden einen Finanzbedarf auslösen, der in keinem Verhält- nis zum Nutzeffekt dieses Obligatoriums steht. Die Durch- setzung des Bundesobligatoriums bringt übrigens auch auf kantonaler Stufe referendumspolitische Hürden.
Besonders schwer wiegt bei den meisten Berufsgattungen das Problem der Stundenplangestaltung. Der Turnunter- richt ist zudem nach Geschlechtern getrennt zu erteilen. Weil besonders in ländlichen Gegenden beim Unterricht an Berufsschulen auch die Fahrzeiten der öffentlichen Ver- kehrsmittel zu berücksichtigen sind, würde ein Einbau des obligatorischen Turnunterrichts in vielen Fällen einen zusätzlichen Schulhalbtag bewirken.
Da nach den letzten verfügbaren Unterlagen der obligatori- sche Turnunterricht bei den meisten Berufsgattungen zu weniger als einem Drittel verwirklicht ist, kann eine Aufhe- bung ohnehin verantwortet werden. Gemäss Bericht 1978 wird der Unterricht sogar zu zwei Dritteln auf bestehenden, fremden Anlagen erteilt. Diese Feststellung müsste sogar zur Annahme führen, dass an verschiedenen Volks- und Mittelschulen die Minimalforderungen an Turnunterricht pro Schulwoche noch nicht erfüllt sind. Nachdem man weiss, dass mit einem ständigen Anteil von Dispensierten um die 40 Prozent zu rechnen ist, scheint in dieser Beziehung ebenfalls eine Kosten-Nutzen-Überlegung am Platze zu sein.
Mit einer Revision des Bundesgesetzes soll die freiwillige Durchführung des Lehrlingsturnens den Kantonen überlas- sen werden. Die beträchtlichen Finanzmittel, welche bei einer vollen Verwirklichung des Lehrlingsturnens bean- sprucht würden, können in unserem Staat sinnvoller und wirksamer eingesetzt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In Befolgung des parlamentarischen Auftrags hat der Bun- desrat seit 1972 Massnahmen eingeleitet, um den obligato- rischen Turnunterricht an Berufsschulen zu verwirklichen. Obwohl mannigfache Schwierigkeiten bei der Einführung dieses Schulfaches vorauszusehen waren und auch einge- treten sind, dürfen wir heute feststellen, dass dem Anlie- gen, auch den Lehrlingen eine körperliche Ertüchtigung zu vermitteln, wie sie für die gleichaltrigen Mittelschüler selbst- verständlich ist, grundsätzlich Verständnis entgegenge- bracht wird. In den meisten Kantonen und Gemeinden mit Berufsschulen werden beachtliche Anstrengungen unter- nommen, um der bundesrechtlichen Verpflichtung nachzu- kommen. Dass die Verwirklichung des Lehrlingssports lang- samer voranschreitet, als ursprünglich angenommen, muss zur Kenntnis genommen werden, ändert aber nichts daran, dass die Entwicklung grundsätzlich auf dem richtigen Wege weitergeht.
Die Einordnung des Turnens in die Stundenpläne bietet organisatorische Probleme, die aber bis jetzt überall, wo sie ernsthaft angegangen werden, gelöst werden konnten. Ins- besondere trifft es nicht zu, dass wegen des Turnens ein weiterer Schulhalbtag notwendig geworden wäre.
· Dass in zahlreichen Berufen erst ein Teil der Lehrlinge in den Genuss des Turnunterrichtes kommen, ist kein Grund, eine objektive gerechtfertigte Neuerung auf halbem Wege abzubrechen. Ähnliche Schwierigkeiten traten auch auf bei der Einführung des obligatorischen Schulsportes, die lange Jahre beanspruchte, ohne dass die Notwendigkeit und Nützlichkeit grundsätzlich bestritten wurden.
Die Regelung der Berufsbildung und damit des Unterrichts an Berufsschulen ist Sache des Bundes. Der Turnunterricht zählt heute zu den obligatorischen Fächern wie die Allge- meinbildung und die Berufskunde. Es ist auch im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht vorgesehen, einzelne Teile dieses Fächerkanons in die sachliche und finanzielle Zuständigkeit der Kantone zu dele- gieren. Der Bund ist gewillt, seinen Verpflichtungen - zusammen mit den Kantonen - nachzukommen. Dabei betrachtet er im Gegensatz zum Motionär die für die kör-
perliche Ertüchtigung unserer Heranwachsenden einge- setzten Mittel keineswegs als sinn- und wirkungslos. Gerade in einer Zeit wachsender Unrast der Jugend recht- fertigt sich eine Erziehung zu vernünftiger sportlicher Betä- tigung doppelt.
Die Einschätzung des Nutzeffektes ist Ermessenssache; wir können uns der Ansicht des Motionärs, der finanzielle Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen des Sportunterrichts, nicht anschliessen. Kosten und Nut- zen stehen in einem guten Verhältnis, besonders wenn man berücksichtigt, dass die Sportanlagen der Berufsschulen in den Dienst des Jugendsportes ganz allgemein sowie des Erwachsenensportes gestellt werden können.
Besonders deutlich müssten wir uns einer Kompetenzdele- gation an die Kantone widersetzen, wenn diese - wie offen- bar vom Motionär beabsichtigt - nur dazu dienen sollte, den Turnunterricht für Lehrlinge teilweise abzuschaffen oder nicht einzuführen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Präsidentin: Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Herr Weber hält daran fest. Er hat das Wort zur Begründung.
Weber-Schwyz: Meine Motion, die von 45 Ratskollegen mit- unterzeichnet wurde, befasst sich mit den Folgen eines Beschlusses aus der Zeit der Hochkonjunktur, nämlich einem Beschluss dieses Rates vom 15. Dezember 1971. Damals wurde das Bundesgesetz zum Verfassungsartikel · über Turnen und Sport beraten. Entgegen der Auffassung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit wurde das Obli- . gatorium für Turnen und Sport ins Bundesgesetz aufge- nommen. Antragsteller war der damalige Nationalrat und Zürcher Erziehungsdirektor König, der in berechtigter Sorge um die immer häufiger auftretenden Haltungsschä- den bei Jugendlichen diesen Antrag einbrachte.
Was aus dem gut gemeinten Antrag und dessen Begrün- dungen geworden ist, möchte ich mit kurzen Zitaten aus dem «Stenographischen Bulletin» untermalen. Herr König führte folgendes aus, und er zitierte dabei aus einem Heft von Turnen und Sport, Magglingen, eine Abhandlung des bekannten Prof. Kräyenbühl, der folgendes feststellte: «Es ist erwiesen - und die Untersuchung der Neurologischen Klinik hat dies erneut bestätigt -, dass es möglich ist, Hal- tungsschäden zu korrigieren, wenn man Haltungsturnen durchführt.» König sagte wörtlich: «Dieses Haltungsturnen ist ein isometrisches Haltungsturnen, das ohne Turnhallen und Geräte durchgeführt werden kann.»
Dem Gesetz ist Rechtskraft erwachsen, und die Speziali- sten haben daraus die Bedürfnisse errechnet: mindestens 250 Turnhallen und etwa 500 Turnlehrer. Rund elf Jahre nach der Einführung des Obligatoriums stellen wir fest, dass etwa ein Drittel der Lehrlinge diesen Unterricht geniessen, wovon gemäss einem Bericht der Expertenkom- mission vom Juni 1978 mehr als die Hälfte des Unterrichts auf fremden Anlagen erteilt wird. Muss man wohl anneh- men, dass auf Stufe Volks- und Mittelschulen der vorge- schriebene Unterricht nicht erteilt wird, oder sind ohnehin Überkapazitäten an Turnanlagen vorhanden? Am 16. März 1977 hat zudem Frau Thalmann aus der CVP-Fraktion mit einem Postulat auf die Schwierigkeiten dieser Einführung des Lehrlingsturnens hingewiesen und den Bundesrat um Erstreckung der Einführungsfrist gebeten.
Dass der Bundesrat in seiner Antwort die Ablehnung mei- ner Motion beantragt, ist mir verständlich. Es geht hier schliesslich um den Respekt vor dem damaligen Gesetzge- ber, der ihm vor gut zehn Jahren diesen Auftrag erteilt hat. Vermutlich geht es auch darum, jenen Kantonen, die den Gesetzesauftrag unverzüglich erfüllten, nachträglich nicht wieder die Beiträge entziehen zu müssen. Von näher betrachtet, muss man aber feststellen, dass das obligatori- sche Lehrlingsturnen überall dort eingeführt ist, wo soge- nannte Bilderbuchsituationen herrschen, nämlich in Städten
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und Ballungszentren. In allen übrigen Fällen, vor allem bei Tagesunterricht, ergeben sich fast unüberwindliche Stun- denplanprobleme, verbunden mit den fahrplantechnischen Schwierigkeiten bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Was fordert meine Motion? Sie verlangt eine Gesetzesrevi- sion, damit den Kantonen die freiwillige Durchführung des Lehrlingsturnens überlassen werden kann. Mit einer sol- chen Revision sollten angepasste und vernünftige Lösun- gen möglich werden. Ich bin kein absoluter Gegner des Lehrlingsturnens. Mir scheint aber, dass der Turnunterricht differenziert vollzogen werden sollte. So halte ich bei Block- unterricht, also bei Wochen- und Monatskursen, Turnen und Sport für eine Selbstverständlichkeit. Wenn man aber davon ausgeht, dass fast die Hälfte aller Lehrlinge sportlich integriert ist, scheinen mir die voraussehbaren Kosten von über 100 Millionen Franken unvertretbar, ja unverantwort- lich zu sein. Ein Chirurg und ärztlicher Aushebungsoffizier aus dem Kanton Zürich schrieb mir in diesem Zusammen- hang sogar, Lehrlingsturnen auf diese Art sei ein kostspieli- ger Zeitvertreib. Turnunterricht von netto 30 bis 40 Minuten pro Woche kann ohnehin keine Haltungsschäden bei Jugendlichen korrigieren. Auch das Argument der Gleich- stellung der Lehrlinge gegenüber den Mittelschülern, ja sogar die Unrast der Jugend, sind in diesem Zusammen- hang keine Begründungen, im Gegenteil. Es ist nämlich viel- mehr so, dass die sportlich engagierten Lehrlinge durch den verlängerten Stundenplan oft mit Verspätung in den Trainingsstunden ihrer Vereine eintreffen. Den entsprechen- den Unmut kann man sich vorstellen. Sodann ist es für sportbegeisterte Jugendliche eine Zumutung, zusammen mit Muss-Teilnehmern diese Plauschstunde - so der Aus- druck eines Sachverständigen im Berufsbildungswesens - zu besuchen. Wenn man davon ausgeht, dass rund 40 bis 50 Prozent der Lehrlinge in den Vereinen unseres Landes alle Sportarten betreiben, dann muss man sich fragen, ob diese nicht zu Recht von diesem Obligatorium befreit sein müssten. Übrigens wurde nie ein ernsthafter Versuch unter- nommen, die von verschiedenen Votanten in der Debatte 1971 erwartete Möglichkeit der Partnerschaft mit Sportver- einen anzustreben. Modell 3 der Wegleitungen von 1978 gäbe hierzu sogar die Möglichkeit. Wenn man weiter annimmt, dass regelmässig 10 bis 20 Prozent der Lehrlinge aus irgendwelchen Gründen vom Turnen dispensiert sind und bei gewissen Berufen der Unterricht sogar nach Geschlechtern getrennt geführt wird, so muss man sich fra- gen, wie das Lehrlingsturnen für einen Restbestand von 30 bis 40 Prozent stundenplantechnisch zu bewältigen ist. Sicher ist, dass aufgrund dieser Tatsachen die Annahmen der Gesamtplanung für Anlagen wie auch die Bedarfsrech- nung für Turnlehrer überholt sind. Wenn man allein in der Stadt Zürich einen Bedarf von 28 Turnhallen errechnet hat, so ist anzunehmen, dass diese nicht an zentraler Lage erstellt werden können. Der Weg zu peripher gelegenen Anlagen wie auch die Gestaltung der Stundenpläne werden auch in städtischen Verhältnissen einige Probleme aufge- ben, und vermutlich kann nicht für alle Lehrlinge eine Rand- stunde angeboten werden.
Darum möchte ich den Rat dringend bitten, die Motion erheblich zu erklären und dadurch den Weg zu einer neuen Lösung zu ebnen. Es geht hier um einen sinnvolleren Ein- satz der Mittel, es geht darum, Wege zu suchen, um Kombi- nationen mit «Jugend und Sport» wie auch mit Sportverei- nen zu ermöglichen. Mit einer Gesetzesrevision eröffnen Sie aber auch einen Weg, der den Regionen unseres Lan- des, den Verhältnissen in den einzelnen Berufsschultypen und den sportlichen Neigungen unserer Jugend angepasst ist.
Müller-Aargau: Soll der Leidensgeschichte des Lehrlings- turnens heute ein weiteres Kapitel angehängt werden? Gemäss Bundesgesetz über Turnen und Sport vom 17. März 1972 ist der Sportunterricht an Berufsschulen obligatorisch. Schon damals kam der Gesetzgeber den Kantonen, die die nötigen Anlagen zu realisieren hatten, bis an die Grenze des Tragbaren entgegen. Erst im Jahre 1986
sollte verwirklicht sein, was der Gesetzgeber grundsätzlich beschlossen hat. Schon in der damaligen Debatte in diesem Rat hat unser verehrter Kollege Walter König den Bundes- rat aufgefordert, bei den Ausführungsbestimmungen etwas Phantasie zu zeigen, um möglichst bald dem Lehrling ähnli- che Möglichkeiten anzubieten wie dem Mittelschüler. Von dieser Phantasie in der Einführungs- und Übergangszeit war leider zuerst wenig zu erkennen, und es kam so, wie es kommen musste: Am 8. Dezember 1977, in der Zeit der Behandlung des Berufsbildungsgesetzes, wurde ein Postu- lat unserer Kollegin Hanni Thalmann vom Rate überwiesen, das den Ausführungsorganen ermöglichte, die Realisierung des Lehrlingsturnens «um einige Jahre» hinauszuschieben. Am 1. März 1978 - Herr Weber, das haben Sie vergessen - holte ich zum Gegenzug aus. Gegen den Willen des Bun- desrates wurde mein Postulat vom gleichen Rate überwie- sen, das den Bundesrat zu einer beweglicheren Politik auf- forderte, um möglichst in der vorgegebenen Zeit bis 1986 das gesetzlich festgelegte Turnen für Lehrlinge auf irgend- welchen Wegen zu ermöglichen. Ich habe damals eine vor- übergehende Zusammenarbeit mit den Turnvereinen und Sportclubs angeregt.
Am 16. März 1981 habe ich Herrn Bundespräsident Honeg- ger in der Fragestunde angefragt, was in dieser Sache geschehen sei. Aus seiner Antwort: «Bereits am 1. Juli 1978 haben wir die Verwirklichung des Lehrlingsturnens nach den folgenden drei Varianten als zulässig erklärt: Ein allge- meines Training in den ordentlichen Berufsschulklassen - das sogenannte Modell 1 -, dann der Wahlfachunterricht in ad hoc zusammengestellten Klassen - das sogenannte Modell 2 - sowie der Wahlfachunterricht in Sportvereinen ausserhalb der Berufsschulen, das sogenannte Modell 3. Über die Durchführung ausserhalb der Schulen entscheidet der Kanton. Sie kann sich aufdrängen bei Mangel an Turn- lehrern und Sportstätten, soll aber nicht dazu dienen, ein- zelne, vor allem besonders qualifizierte Sportler, vom Schul- unterricht zu dispensieren.»
Der Bundesrat möchte damit verhindern, dass das Turnen an den Berufsschulen nur die wenig oder überhaupt nicht motivierten Lehrlinge einbezieht. Das scheint mir eine berechtigte Sorge des Bundesrates zu sein. Weiter erklärte der Bundesrat damals: «Soweit einzelne Betriebe die sport- liche Ertüchtigung ihrer Lehrlinge selber betreiben, kann auf den Unterricht in den Berufsschulen verzichtet werden.» Ich fasse zusammen: Den Kantonen ist also ein sehr gros- ser Spielraum belassen, ihre Pflicht bis 1986 zu erfüllen. Wer das Lehrlingsturnen wirklich realisieren möchte, braucht das Gesetz von 1972 nicht zu revidieren. Im Revi- sionsvorschlag des Kollegen Weber-Schwyz steckt eben zwischen den Zeilen ganz kurz und einfach der Wunsch, sich aus dem Lehrlingsturnen davonzustehlen, dies zu einem Zeitpunkt, in dem ein Drittel der Lehrlinge bereits regelmässig Sportunterricht erhält und für weitere 55 000 Lehrlinge die Vorbedingungen zum gesetzlich festgelegten Unterricht kurz vor ihrer Vollendung stehen. Noch liegen vier Jahre vor uns!
In einigen Kantonen ist das Obligatorium voll erfüllt, andere bemühen sich, in nächster Zeit ihren Verpflichtungen nach- zukommen. Und nun soll es nicht möglich werden, dass besonders langweilige Regierungen anstelle eines Schub- ses in den Rücken einen Polstersessel offeriert bekommen, auf dem sie - mit Hinweis auf die Freiwilligkeit - noch jahre- lang ruhen können. Wenn Turnen aus dem obligatorischen Fächerkatalog gestrichen wird, dann kann auch jedes andere Fach aus dem Bundesobligatorium herausgelöst und dem kantonalen Belieben anheimgestellt werden.
Die Kosten - Herr Weber - stehen in keinem Verhältnis zum Nutzeffekt. Zum einen sind die Kosten, wenn die geforderte Phantasie angewendet wird, weit entfernt von jener Höhe, die Sie vorhin angegeben haben. Zum anderen: Wie berechnet Herr Weber den gesundheitlichen Nutzen? Wie berechnet er das körperliche Wohlbefinden? Wie berechnet er die erhöhte Leistungsfähigkeit eines gesunden Geistes in einem gesunden Körper? Wie berechnet er die Anregung zur sinnvollen Freizeitgestaltung, und wie berechnet er den
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Nutzen einer Tätigkeit, der zum Teil erst 30 Jahre später festgestellt werden kann?
Diese Kosten-Nutzen-Behauptung des Herrn Weber scheint mir eine Anmassung zu sein. Seine Angaben, dass der Turnunterricht nach Geschlechtern getrennt zu erteilen sei, ist falsch. Ein zusätzlicher Schulhalbtag entsteht nicht, wenn der durch das Gesetz vorgegebene Zeitraum wirklich genutzt wird. Bei gutem Willen fallen also die stundenplan- technischen Probleme dahin oder scheinen mindestens nicht unüberwindbar zu sein. Dieser Meinung war übrigens auch der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss Carobbio.
Erlauben Sie mir noch ein persönliches Wort. Zu Hause habe ich einige Söhne und Töchter, darunter drei gleich- altrige Jugendliche, die gerade dieses Frühjahr im Über- gang von der Volksschule zur Weiterausbildung standen. Sie haben bis dahin - seit dem Kindergarten - die gleichen Schulen besucht. Alle drei haben Freude am Sport und wünschen einen systematischen Unterricht als Fitness-Trai- ning für spezielle sportliche Betätigung in Clubs und Verei- nen. Zwei von ihnen besuchen eine Mittelschule; ihnen wer- den drei Turnstunden pro Woche angeboten, dazu Wahl- fachkurse in verschiedenen Sportarten nach freier Wahl. Zudem erhalten sie das Angebot einer schulischen Sport- woche pro Jahr, unterstützt von Jugend und Sport. Das Dritte im Bunde hat im Frühling eine Berufslehre begonnen, es wird tagsüber weniger Bewegung haben als seine zwei Geschwister in der Schule. Im Reglement konnte es nachle- sen, dass zwei Turnstunden zum Programm gehören. Nun . hat es vernehmen müssen, dass dieser Unterricht noch nicht erteilt werde. Was hätte der Vater antworten sollen auf die Frage nach der Gerechtigkeit in diesem Staat?
Die Attacke des Kollegen Weber-Schwyz greift an die Grundfesten unseres Berufsschulwesens, das als einziger Schulzweig sinnvollerweise eidgenössisch geregelt ist und das auch bleiben soll. Dieser Einbruch beim Turnunterricht macht selbst unsere klare Bundesregelung nur verschwom- mener, verwischt die Kompetenzen, nur um kantonale Ein- sparungen zu tätigen durch Nichtstun. Genau das aber war bei der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kanto- nen nicht gemeint. Wo so klare Regelungen bestehen, müs- sen wir nicht aufschieben, das dient nicht der staatspoliti- schen Klarheit.
Die Frage, ob bis 1986 Gerechtigkeit zwischen Mittel- und Berufsschülern bezüglich Sportunterricht herrschen wird, kann heute noch nicht beantwortet werden. Herr Weber hat durch seine Motion aber in den ganzen Bereich neue Unsicherheit gebracht.
Helfen Sie, Klarheit in diesem Bereich zu schaffen, durch Ablehnung der Motion Weber.
Ogi: Ich ersuche Sie, gleich dem Bundesrat und Kollege Müller, die Motion Weber nicht als erheblich zu erklären. Lassen Sie mich zu Ihrer Meinungsbildung in einigen Stich- worten die Rechtslage kurz in Erinnerung rufen: Der Sport- unterricht an den Berufsschulen ist obligatorisch, und zwar gemäss Bundesgesetz vom 17. März 1972. Die Kantone sind verpflichtet, das Obligatorium bis Anfang 1986 zu ver- wirklichen. Pro Woche sind vorgeschrieben: Eine Lektion von 40 Minuten bei eintägigem Berufsschuluntericht, eine Doppellektion von 75 Minuten bei anderthalb- oder zweitä- gigem Unterricht.
Als Lehrkräfte sind eidgenössisch diplomierte Fachlehrer einzusetzen.
Der Unterricht kann nach drei Modellen gestaltet werden. Modell 1: Fitness-Training mit Spielausbildung; Modell 2: Wahlfachunterricht mit Konditionstraining; Modell 3: Wahl- fachunterricht mit Konditionstraining ausserhalb der Berufs- schule. Soweit die Rechtslage.
Und nun eine Betrachtung zum Stand der Einführung des Lehrlingsturnens. In einigen Kantonen ist das Obligatorium voll erfüllt, andere werden dieser Pflicht in nächster Zeit ganz oder zum grössten Teil nachkommen. Das Bestreben
der Kantone, die Lücken zu schliessen, ist mit wenigen Ausnahmen vorhanden.
Ein Drittel der Lehrlinge erhält heute regelmässig Sportun- terricht. Für weitere 55 000 Lehrlinge - das ist eine beein- druckende Zahl - sind Anlagen im Bau oder geplant. Das Schwergewicht der gewählten Modelle liegt auf dem Fit- ness-Training mit Spielausbildung.
Und nun einige Bemerkungen zu den Einwänden und zu dem, was Kollege Weber gesagt hat. Man sagt, der Investi- tionsbedarf und die Kosten für die Lehrkräfte stünden in keinem Verhältnis zum Nutzeffekt. Von den rund 300 Sport- stätten, die für den Lehrlingssport notwendig sind, wurden bis heute - das hat eine Rückfrage in Magglingen ergeben - über einen Drittel bereits gebaut, und ein weiteres Drittel kommt demnächst zur Ausführung. An diese Sportanlagen wurden bereits Bundesbeiträge von 18 Millionen Franken ausbezahlt bei einem budgetierten Betrag von 36 Millionen Franken. Die für die Realisierung der weiteren Projekte not- wendigen Mittel werden auf 72 Millionen Franken geschätzt. Ich frage Sie: Sind für 55 000 Lehrlinge diese 72 Millionen nicht angebracht?
Ferner hat man gesagt - das ist die zweite Bemerkung von Herrn Kollege Weber -, die Frist zur Einführung des Obliga- toriums bis 1986 sei zu kurz. Zuständig für eine eventuelle Verlängerung dieser Frist ist der Bundesrat. Die Innehaltung der Frist stellt lediglich in Kantonen mit grossen Stadtschu- len Probleme. Eine generelle Fristerstreckung, gemäss Rücksprache in Magglingen, sei im heutigen Zeitpunkt nicht notwendig. Der Bundesrat könnte aber in gegebenen Fällen für besondere Objekte eine Fristverlängerung gewähren. Flexibilität ist hier am Platz. Dann: der obligatorische Sport- unterricht führe zu zusätzlichem Schulhalbtag. Diese Befürchtung ist vollständig unbegründet. Entsprechende Zusicherungen wurden bei der Schaffung der Ausführungs- erlasse abgegeben, und die verbindlichen Lehrpläne tragen diesen Rechnung. - Und schliesslich die vierte Bemerkung: das Bundesobligatorium sei abzuschaffen und die Einfüh- rung den Kantonen zu überlassen. Die Kantonalisierung des Lehrlingssportes wäre, aus dieser Sicht betrachtet, einfach widersinnig. Wie alle anderen Fächer des Berufsschulunter- richtes ist Turnen und Sport ein vom Bund erlassenes Pflichtfach, dessen Stundenzahlen in die vom BIGA erlasse- nenen Lehrpläne gehört. Es ist aus unterrichtstechnischen Gründen nicht möglich, aus der Vielzahl von Pflichtfächern an den Berufsschulen ein einziges Fach, nämlich Turnen, aus dem Bundesobligatorium herauszulösen und den Kan- tonen zu unterstellen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, dem Antrag des Bundes- rates zu folgen und die Motion Weber abzulehnen.
Stucky: Ich beantrage Ihnen, die Motion von Herrn Weber zu unterstützen, weil sich aufgrund der gemachten Erfah- rungen gezeigt hat, dass das Obligatorium viel zuwenig differenziert ist. Es geht hier nicht darum, weniger Sport zu treiben, sondern darum, mit den gegebenen Mitteln mehr herauszuholen. Ich will das an ein paar Beispielen darlegen. Für mich ist es ein Unterschied, ob den Lehrlingen aller Berufsgruppen Turnunterricht erteilt werden soll oder nicht. Es scheint mir selbstverständlich, dass zum Beispiel die kaufmännischen Berufsschüler einen Turnunterricht nötig haben, während ich es für überflüssig halte, das Zimmer- mann- und Dachdeckerlehrlinge noch turnen gehen. Leute dieser Berufsgattungen haben genügend Bewegung.
Ein zweiter Punkt: Es ist erwiesen, dass sich etwa ein Drit- tel der Schüler auf irgendeine Weise vom Turnen dispensie- ren lässt. Diese Rate ist ausserordentlich hoch. Der Turnun- terricht in den Berufsschulen ist eben nicht beliebt, und warum dem so ist, ist begreiflich. Gerade die sportlichen Schüler lassen sich vom Turnen sehr oft dispensieren, da sie einem freiwilligen Training, meistens bei einem Verein, unterliegen. Es wäre viel gescheiter, man würde diese Tätig- keit, zusammen mit den Vereinen, unterstützen, statt dass man diesen Schülern noch einen obligatorischen Turnunter- richt verpassen will.
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Übrigens verhält es sich so - auch wenn Herr Ogi das Gegenteil behauptet -, dass der Turnunterricht in der Schulplanung der Berufsschulen ausserordentlich viel Mühe bereitet. Ich weise Herrn Ogi auf seine eigene Einfa- che Anfrage vom 18. Juni 1981 hin, wo er zu Recht festge- stellt hat, dass man eigentlich den Lehrplan oder den Pflichtunterricht der Berufsschule mit dem der Berufsmittel- schule koordinieren sollte. Vom Bundesrat ist ihm dann geantwortet worden, dass man hier dem Berufsschulunter- richt Priorität geben wolle vor dem Unterricht an der Berufs- mittelschule, dass man aber auf jeden Fall vermeiden wolle, dass das Ausbildungsprogramm länger als zwei Tage dau- ere. Es sind uns Fälle bekannt, wo tatsächlich die Lehrlinge wegen des Turnens diese zwei Tage nicht einhalten können und deshalb an anderen Orten reduziert werden muss. Das halte ich für sehr ungeschickt. Die organisatorischen Pro- bleme werden übrigens sowohl in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion wie in einem Bericht des BIGA, der kürzlich erschienen ist, zugegeben. In diesem Bericht heisst es, dass wegen der Randstunden, in denen dieser Unterricht erteilt werden muss, trotz oft erheblichen organi- satorischen Schwierigkeiten, schulfremde Anlagen benutzt werden müssten, was Mühe mit dem Schulplan mache. Das kann nicht bestritten werden.
Schliesslich ist auch auf das, was Herr Weber gesagt hat, hinzuweisen, dass es nämlich in gewissen Regionen zu erheblichen Kosten kommt, wenn man all diesen Schulun- terricht bezahlen und leisten muss; ich verweise auf den Kanton Graubünden. Im Kontaktgremium für die Aufgaben- teilung hat der Bündner Vertreter darauf aufmerksam gemacht, dass in seinem Kanton etwa 40 bis 50 Turnhallen gebaut werden müssten. Ob das nun sinnvoll ist, dort, wo der Lehrling ohnehin Bewegung hat, das möchte ich wirk- lich bezweifeln.
Mir scheint es bei dieser Sache einmal mehr darum zu gehen, dass wir klare Prioritäten setzen und dass wir eine flexible Lösung anstreben. Diese erreichen wir mit der Motion Weber, weshalb ich Ihnen die Annahme dieser Motion empfehlen möchte.
Schärli: Vom Lehrlingsturnen sind neben den Lehrtöchtern und Lehrlingen, neben den Finanzen, von denen man jetzt soviel gesprochen hat, auch die Lehrbetriebe betroffen. In diesem Zusammenhang gestatte ich mir, auf einige Schwie- rigkeiten hinzuweisen, die sich den Lehrbetrieben stellen. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir in der Schweiz 250 000 Klein- und 40 000 Mittelbetriebe haben; es sind also die Klein- und Mittelbetriebe, die den grössten Teil unserer Lehrlinge und Lehrtöchter ausbilden. Es sind immerhin etwa 70 bis 80 Prozent sämtlicher Nachwuchs- leute, die dort ausgebildet werden.
Es sind Kleinbetriebe, Mittelbetriebe, die wirtschaftlich eine gesunde Einheit bilden zwischen Familie und Betrieb, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander an der Werk- bank arbeiten, im Büro oder im Laden den Tag miteinander verbringen. Beachten wir doch dabei, dass hier nicht nur Berufsausbildung betrieben wird, sondern dass vielleicht den jungen Leuten in diesen Jahren auch anders noch «der Hobel angesetzt» wird.
Diese Betriebe - sind wir ehrlich - brauchen die «Stifte» nicht nur einen bis zwei Tage pro Woche. Sie brauchen die Lehrlinge für die Ausbildung in der praktischen Tätigkeit, und wenn Sie an gewisse Berufe denken, sind zwei bis drei Tage fast etwas wenig. Wenn nun dieser zusätzliche Turn- unterricht voll obligatorisch eingeführt wird, heisst das, dass wahrscheinlich - und da bin ich mit Herrn Ogi nicht einverstanden - stundenplanmässig der ganze Turnunter- richt nicht während der jetzigen Schulstunden gegeben werden kann. Das heisst unter Umständen, dass der Lehr- ling oder die Lehrtochter noch zusätzlich einen halben Tag vom Lehrgeschäft weg ist. Ob das richtig wäre, das bezweifle ich.
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Vom Lehrgeschäft her heisst das aber im Klartext, dass unsere Ausbildungsbetriebe langsam aber sicher auf die
solide Ausbildung des Nachwuchses verzichten müssen, und zwar ganz einfach aus Gründen der Präsenz, weil die Lehrlinge und Lehrtöchter dann zuwenig zur effektiven Aus- bildung im Geschäft sind.
Ich bin der Meinung, dass das ein Mitgrund ist, der Motion von Kollege Weber zuzustimmen.
Biel: Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Allen Bedenken, die Kollege Weber aufgeführt hat, können wir heute schon Rechnung tragen. Herr Müller hat Ihnen noch einmal die verschiedenen Modelle und die Möglichkeiten geschildert. Wir haben genügend Flexibilität, um Lösungen zu finden.
Es gibt aber noch ein anderes Problem, und das hat mich veranlasst, hier das Wort zu ergreifen. Herr Weber, aus Ihren Ausführungen tönte ein Materialismus, der mir bedenklich scheint. Sie haben gesagt, 100 Millionen seien viel zuviel und liessen sich nicht rechtfertigen.
Im Jahr gibt man in der Schweiz für das Gesundheitswesen im Augenblick um die 15 Milliarden Franken aus; für die Prä- vention machen wir dagegen praktisch nichts. Ist nicht alles, was wir im Sinne der Prävention für die körperliche Betätigung aufwenden, eine produktive Investition für die Zukunft? Die Ausgaben für das Lehrlingsturnen sind für mich eine produktive Investition und nicht eine unproduk- tive, wie man das nun verschiedenen Voten entnehmen konnte.
Es ist doch interessant. Bei Hochschulvorlagen wird immer gejammert - zum Teil von den gleichen Kreisen -, man mache nur etwas für die Hochschulen und für die wichtigen Berufsschüler tue man nichts. Aber in einem wesentlichen Bereich, der später für ein gesundes Leben, aber auch für die Freizeitgestaltung, von Bedeutung ist, wollen Sie mit ungleichen Ellen messen: für die Hochschulen wird alles gemacht, und bei den Berufsschulen wollen Sie eine Diskri- minierung, Sie wollen nämlich schlicht und einfach das Obligatorium des Sports abschaffen und damit natürlich auch dem Berufsschulturnen den Todesstoss geben. Sonst brauchten Sie nämlich Ihre Forderung gar nicht, Herr Weber, weil Sie ja gesehen haben, dass wir die Möglichkeit haben, flexibel vorzugehen, um die Fristen zu erstrecken. Wenn wir all die Probleme ansehen, vor denen unsere Gesellschaft steht, scheint mir, dass Investitionen in den Sport auf der Schul- und Nachschulebene produktive Inve- stitionen sind, die sich ausbezahlt machen.
Ich bitte Sie deshalb, helfen Sie uns, diese Attacke auf das Berufsschulturnen abzuwehren, und lehnen Sie die Motion von Kollege Weber ab.
M. Loetscher: J'apporte ici mon soutien à la proposition du Conseil fédéral et vous demande de repousser la proposi- tion de notre collègue Weber-Schwyz. Par le biais de cette proposition, le bien-être de toute une partie de notre jeu- nesse devrait tout simplement être sacrifié sur l'autel de l'état des finances publiques; car chers collègues, Mon- sieur Stucky et Monsieur Schärli, vous ne vous êtes pas tel- lement exprimés sur le fond de la motion qui consisterait à donner la compétence aux cantons de légiférer; vous vous êtes bien plutôt opposés à la gymnastique des apprentis. Et pourtant, dans ce pays, chacun s'accorde à relever l'impor- tance de celle-ci, à relever le rôle primordial que peut et doit jouer le sport dans la lutte contre les nombreuses agres- sions de notre monde moderne. Tous les rapports, thèses, antithèses sur la jeunesse, mettent en évidence l'impor- tance du sport. Notre collègue M. Biel vient de le dire, c'est l'investissement, je pense, le plus facile et le plus rentable. En outre, Monsieur Weber, votre proposition est une discri- mination inadmissible entre apprentis et étudiants. Les pre- miers plus que tous doivent avoir l'occasion de pratiquer quelques heures de gymnastique pendant leur scolarité. Je crois enfin avoir compris que, chaque année, les milieux militaires se plaignent de l'insuffisance physique des recrues. Ce n'est donc vraiment pas le moment, à mon avis, de supprimer ce que nos prédécesseurs avaient fait.
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Pour toutes ces raisons, je vous demande instamment de refuser cette motion et de suivre le préavis du Conseil fédé- ral.
Müller-Scharnachtal: Ich bin einigermassen erstaunt, dass diese Motion überhaupt eingereicht wurde.
Die Kantone haben nämlich den Vollzug des Obligatoriums längst eingeleitet und - zusammen mit dem Bund - recht grosse finanzielle Opfer erbracht. Allerdings ist anzuneh- men, dass eine vollständige Durchführung des Obligato- riums nicht fristgerecht erreicht werden kann. Hier müssen wir noch um eine Erstreckung der Frist ersuchen.
Die Abschaffung des Obligatoriums würde jedoch das begonnene Werk in Frage stellen und die Kantone vor fast unlösbare Probleme stellen. In allen übrigen vergleichbaren Schultypen ist das Turnobligatorium Selbstverständlichkeit. Ich kann nicht begreifen, weshalb man hier eine Ausnahme machen will! Guter Turnunterricht, wirklich guter Turnunter- richt, auf zwei Wochenstunden eingeschränkt, ist das Mini- mum, was wir für unsere Jugend tun können. Ich stimme dem Motionär insofern zu, als guter, lehrlingsgerechter Turnunterricht nicht zwingend von perfekten Sportanlagen abhängen sollte. Die Kantone würden gut daran tun, auch einfachere Sportanlagen vorzusehen.
Im Kanton Bern wurden verschiedene Modelle im Einver- nehmen mit dem BIGA eingehend getestet, und zwar Tur- nen am Schulort, das jetzt hier umstritten ist, Turnen am Lehrort und das Turnen in Vereinen, wenn möglich am Wohnort der Lehrlinge. Das Ergebnis fiel klar aus, klarer als erwartet. Nur der Turnunterricht am Schulort, wenn möglich über Tag und nicht am Rande des Schultages erteilt, führte zum Erfolg. Alles andere ist kaum durchführbar, nicht zu kontrollieren oder aber vom turnerischen Standpunkt aus nicht effizient. Lehrlingsturnen hängt eindeutig vom guten, wirklich guten Turnlehrer ab, der zu begeistern vermag. Die Motion, Herr Kollege Weber, löst dieses Problem nicht! Ich empfehle Ihnen deshalb, sie abzulehnen.
Reichling: Ich bin kein Gegner des Jugendsportes, im Gegenteil, ich bin auch kein Gegner des obligatorischen Jugendturnens. Ich bin aber der Auffassung, dass das heute bestehende Prinzip des Lehrlingsturnens nicht richtig ist. Es gibt verschiedene Typen von Berufsschulen. Es gibt Berufe, bei denen aufgrund einer geringen Zahl von Lehrlin- gen diese in der ganzen Schweiz zentral an einem Ort zusammengefasst werden. Diese fahren einmal wöchentlich nach Bern oder nach Thun oder irgendwohin, um dann dort auch noch eine Stunde zu turnen. Anderer Schulunterricht wird als mehrwöchiger Blockunterricht zusammengefasst. In diesen Schulen wird dann während einiger Wochen inten- siv geturnt; während der restlichen Zeit wird aber nicht geturnt. Die Landwirtschaftslehrlinge haben während des Winterhalbjahrs Berufsschulunterricht; meistens müssen sie mehrere Dörfer weit fahren mit ihrem Moped oder Velo, um dann dort noch je eine Stunde pro Woche zu turnen. Im Sommer wird nicht geturnt, weil auch kein Berufsschulun- terricht stattfindet. Daneben haben wir die kaufmännischen Berufe, die während des ganzen Jahres ihren Unterricht absolvieren. Schon diese Vielfalt zeigt uns, dass wir flexible Lösungen brauchen.
Mir geht es darum, dass aus dem Turnen des jungen Men- schen der Sport des Erwachsenen wird, dass der Junge integriert wird in einen Sport, den er auch nachher, schul- entwachsen, weiterführt. Das kann meiner Ansicht nach nur gefördert werden, wenn dieser Turnunterricht oder Sport in seiner Umgebung stattfindet; wenn er zusammen mit sei- nen Kameraden, den Banklehrlingen, Zimmermannlehrlin- gen, Landwirten usw. an seinem Wohnort turnen kann und nicht, wenn er die Turnstunden mit fremden Leuten, mit denen er nachher keinen Kontakt mehr hat, weit entfernt vom Wohnort absolvieren muss. Ich bin auch der Auffas- sung, dass alle schweizerischen Kantone, ihre Parlamente und ihre Stimmbürger sehr wohl darüber entscheiden kön- nen, ob für ihr Volk ein obligatorisches Turnen für die Gesundheit nötig ist oder nicht. Das müssen wir weiss Gott
nicht von Bern aus diktieren! Ich bin überzeugt, dass prak- tisch alle Kantone für ihr Gebiet ein Obligatorium in ange- messener Form durchführen würden. Für meinen Kanton Zürich bin ich davon überzeugt. Ich würde mich auch jeder- zeit für ein solches Obligatorium einsetzen, aber für ein angepasstes Obligatorium, das den Bedürfnissen der Jun- gen gerecht wird.
Es sind hier Voten gefallen, auch von Befürwortern der Motion, die ich gar nicht unterstützen kann, dass etwa der Dachdecker nicht turnen müsse, dass auch der Bauer bei- spielsweise nicht turnen müsse. Ich kann Ihnen sagen, dass diese körperlichen Berufe sehr stark zur einseitigen Bela- stung des Körpers führen, dass dort eine sportliche Betäti- gung mindestens so wichtig ist wie beim Kaufmann. Ich bin also keineswegs ein Gegner des Sportes, sondern ich bin ein Befürworter eines gesunden Jugendturnens. Wenn wir eine flexible Lösung in den Wohngemeinden in Zusammen- arbeit mit den bestehenden Sportvereinen ins Leben rufen können, dann kommen auch jene Jungen zum Turnen, die keine Lehre absolvieren, die als Hilfsarbeiter irgendwo tätig sind und für die das Turnen ebenso wichtig ist wie für jene, die in einer Berufsausbildung stehen.
Ich beantrage Ihnen daher im Sinne der Förderung des Jugendturnens und flexiblerer Lösungen der Motion von Kollega Weber zuzustimmen.
Bratschi: Ich bitte Sie, die Motion Weber abzulehnen. Ich gehe dabei von dem aus, was ich selber erfahren habe, von zwei Erfahrungen, die mich überzeugt haben, dass die Bestimmungen, die wir seinerzeit in diesem Rate aufgestellt haben, richtig sind. Auch wenn sie zeitlich kaum zu erfüllen sind, so sind sie grundsätzlich doch richtig, genau gleich wie im Gewässerschutz, wo ebenfalls eine zeitliche Erstrek- kung erfolgte.
Ich gehe von einer ersten Erfahrung aus als Mitglied der Exekutive der Stadt Bern. Wir haben ein Sportplatzpro- gramm aufgestellt, mit Turnhallen, Sportanlagen. Wir müs- sen das im überbauten städtischen Gebiet tun, sonst kann man das Turnen gar nicht pflegen, auch nicht das Lehrlings- turnen. Wenn wir die vielen Anlagen durchbringen wollen, dann brauchen wir die Unterstützung und den Druck des Bundes. Sonst bringen wir dieses Programm nicht durch, sonst werden die Prioritäten anders gesetzt, und das Lehr- lingsturnen fällt weg!
Zweitens: Ich spreche hier in meiner Eigenschaft als Präsi- dent eines kantonalen Sportverbandes.
Mit der Schulentlassung gehen die jungen Leute, die vorher in Kinderriegen, Jugendriegen usw. geturnt haben, den Sportverbänden durchwegs verloren, wenn sie mit der Schulentlassung auch das Gebiet, wo sie in die Schule gegangen sind, verlassen und keine Beziehungen zu den Vereinen pflegen, in denen sie geturnt haben. Dann hört das Turnen ganz einfach auf. Wenn wir nicht ein obligatori- sches Lehrlingsturnen haben, dann geht die sportliche Betätigung eines grossen Teils der Schweizer Jugend verlo- ren. Das darf nicht sein, und das sage ich jetzt als Gesund- heitsdirektor der Stadt Bern: Wenn wir in diesen Jahren nicht zur Gesundheit all'er Jugendlichen - nicht nur der Mit- telschüler - Sorge tragen, dann haben wir in präventivmedi- zinischer Hinsicht'- da gehe ich mit Kollega Biel einig - etwas versäumt, das wir später nicht mehr nachholen kön- nen.
Künzi: Als Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zürich untersteht mir auch das berufliche Bildungswesen. Aus die- ser Sicht möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich im Interesse einer Förderung des Jugendturnens diese Motion nicht unterstützen kann.
Wir kämpfen in Kantonen und im Bund seit Jahren für eine Verbesserung der Berufslehre. Tüchtige und gute Leute müssen wir für unsere Lehre gewinnen. Das ist uns weitge- hend gelungen. Wir haben regionale Schulen aufgezogen, die gleich gegliedert sind wie unsere Mittelschulen. Wir haben in letzter Zeit immer mehr ausgebildete Berufsschul- lehrer anstellen können. Was nun den sportlichen Unter-
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N 4 octobre 1982
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richt anbetrifft, dürfen unsere Berufsschüler nicht schlech- ter gestellt sein als die Mittelschüler. Es geht auch bei ihnen um die körperliche Ertüchtigung. Zahlreiche Gemein- den - zum Beispiel im Kanton Zürich - sind dem Auftrag des Bundes nachgekommen und haben in den letzten Jah- ren Turnhallen gebaut. Am letzten Samstag haben wir in Bülach eine neue Schule mit einer grosszügigen Turnhalle eingeweiht. Der Leiter dieser Schule hat uns gesagt, dass er nicht nur wegen der körperlichen Ertüchtigung, sondern auch wegen der Charakterbildung voll und ganz für das Turnobligatorium einstehe. Ich frage mich nun: Soll man diejenigen Gemeinden, die bis heute nichts gemacht haben, belohnen, und soll man die anderen, die dem Auftrag des Parlamentes oder des Bundes nachgekommen sind, bestrafen?
Über die Organisation des Turnunterrichtes, Herr Reichling, da gehe ich mit Ihnen einig, kann man noch diskutieren. Wir wollen flexibel bleiben. Vor allem möchte ich auch betonen: Der Turnunterricht darf nicht auf Kosten des übrigen Unter- richtes gehen.
Eine Fristverlängerung über 1986 wäre sicher für grössere Zentren wie Zürich sehr zu begrüssen, damit auch in sol- chen Städten die Berufsjugend vom Turnunterricht nicht für alle Zeiten ausgeschlossen bleibt.
Ich möchte Sie bitten, die Motion nicht zu überweisen.
M. Dafflon: A suivre le débat qui s'est instauré à propos de cette motion, j'en viens à douter des intentions de M. Weber-Schwyz. Je crois que l'on devrait l'autoriser à modifier le texte de sa motion improprement appelée «Motion concernant la gymnastique des apprentis». J'ai le sentiment que M. Weber-Schwyz, ainsi que M. Stucky et M. Schärli, qui sont venus défendre cette motion, se moquent éperdument de la gymnastique des apprentis.
Monsieur Weber-Schwyz vous auriez dû titrer votre motion «la gymnastique financière des employeurs». C'est là votre souci; en fait vous êtes guidé par un égoïsme sacré. Dans les interventions faites à cette tribune, on a toujours parlé des coûts et c'est ce qui est dangereux. Dans votre motion, vous demandez que le Conseil fédéral révise la loi afin d'en confier l'application volontaire aux cantons. Vous n'êtes donc pas contre la loi, mais en permettre une application partielle.
J'aimerais attirer l'attention de ce conseil sur un point important. Cette loi sur l'encouragement de la gymnastique pour les apprentis est une des rares lois qui a été votée à l'unanimité dans ce conseil, comme au Conseil des Etats. En votation populaire, elle a été acceptée par la quasi-una- nimité des votants et elle a fait aussi l'unanimité de tous les cantons. Or, cette loi a été votée en 1972; l'ordonnance d'application qui date de 1976 est valable jusqu'en 1986 et peut même être prolongée. Cela veut dire que, dans la pra- tique, la loi n'a pas déployé tous ses effets. Vouloir la modi- fier, c'est donner tort à l'électeur, à la citoyenne et au citoyen qui ont voté cette loi.
Il est vrai qu'on a parlé technique. Il est évident que ni M. Weber-Schwyz, ni M. Stucky, ni M. Schärli ne se sou- cient de savoir comment les jeunes apprentis font la gym- nastique. On vient nous expliquer que les employés de commerce devraient faire de la gymnastique mais pas les charpentiers et pas les agriculteurs. M. Reichling qui connaît bien le problème a expliqué que c'est totalement faux. Il faut que l'ensemble des jeunes apprentis fassent de la gymnastique.
M. Loetscher à cette tribune a rappelé un fait extrêmement important: dans tous les rapports que nous recevons sur l'aptitude des recrues, les responsables médicaux de l'armée attirent l'attention sur le danger que fait courir à notre jeunesse le manque d'exercice physique. Il est évi- dent qu'il est absolument important que les jeunes conti- nuent à faire de la gymnastique et surtout qu'ils puissent en faire dès l'apprentissage. Il est clair que ce qui gêne les opposants c'est le fait que les patrons doivent payer les heures de fréquentation des salles de gymnastique par les apprentis.
C'est la raison pour laquelle je vous demande de rejeter la proposition Weber-Schwyz. Je regrette qu'on n'ait pas ajouté à cette loi l'obligation pour tous les conseillers natio- naux de faire un peu de gymnastique.
Nussbaumer: In der Armee sind von 100 Wehrmännern, die die Rekrutenschule absolvieren, noch 50 dabei, wenn es darum geht, aus der Wehrpflicht entlassen zu werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Quote der Diensttaug- lichkeit stets absinkt; die Ärzte führen diese Tatsache darauf zurück, dass der Jugend mehr und mehr die Bewe- gung fehlt. Die Jugend hat zuwenig Bewegung, und deshalb ist sie später eher krankheitsanfällig. Herr Stucky erklärte hier, es hätten nicht alle Lehrlinge das Turnen nötig. Gerade die Zimmerleute und die Dachdecker können nicht genug turnen für ihre körperliche Ertüchtigung, und zwar im Inter- esse der Unfallverhütung.
Bis 1984 wachsen die Lehrlingszahlen noch, nachher sinken sie allmählich ab. Heute schon werden Turnhallen frei, weil die Zahl der Primarschulen sinkt. Wenn wir etwas nicht wol- len in diesem Staat, dann haben wir die Tendenz, es auf die Kantone abzuschieben; dann sind wir dann meistens sicher - besonders wenn wir es noch freiwillig machen -, dass später nichts geschieht. Wir leisten übrigens dem Gewerbe einen schlechten Dienst, wenn wir die Motion Weber anneh- men. Dann werden noch mehr Eltern alles daran setzen, aus ihren eher praktisch veranlagten Töchtern und Söhnen Mittelschüler zu machen oder zu erzwingen. Wir dürfen unsere Jugend nicht in zweierlei Kategorien einteilen. Wir haben ein Interesse daran, dass die Jugend entsprechend ihren Fähigkeiten ausgebildet wird. Fehler, die zu Beginn der Einführung des Lehrlingsturnens gemacht wurden, dür- fen nicht verallgemeinert werden. Den Turnunterricht auf die Sportvereine zu übertragen, Herr Reichling, ist admini- strativ kaum durchführbar, und wir müssen auch jene Lehr- linge erfassen, die sich nicht durch Selbstüberwindung zum Turnen aufraffen können.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Weber abzulehnen.
Bundespräsident Honegger: Ich glaube, es geht heute nicht darum, die Realisierbarkeit des Lehrlingsturnens innert der vorgesehenen Frist bis 1986 und im vorgesehe- nen Umfang zu prüfen. Es geht heute - wie das verschie- dentlich dargelegt worden ist - vielmehr um den grundsätz- lichen Anspruch eines Grossteils unserer Jugend auf eine turnerisch-sportliche Förderung, die der privilegierten Minderheit der Mittelschüler - vergessen Sie das nicht! - unbestrittenermassen und auch aufgrund bundesrechtli- cher Regelungen zugestanden wird. Es ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass heute mehr als ein Drit- tel der Lehrlinge bereits einen regelmässigen Turnunterricht geniesst. Sportanlagen für rund 55 000 Lehrlinge sind zur- zeit in Planung oder schon im Bau.
Ein Ausscheren des Bundes im jetzigen Zeitpunkt würde meines Erachtens gegen Treu und Glauben verstossen. Ich gebe gerne zu, was in der Diskussion verschiedentlich angetönt worden ist, dass der Termin von 1986 sehr wahr- scheinlich nicht realistisch ist. Aber der Bundesrat ist ja so vernünftig, dass er, wenn diese Frist nicht eingehalten wer- den kann, durchaus mit sich reden lässt, und diesen Termin entweder für gewisse Ortschaften oder ganz allgemein ver- längert.
Es geht - und das muss man auch deutlich sagen - also nicht darum, dass überall Turnhallen erstellt werden müs- sen. Es gilt heute, zahlreiche sportliche Betätigungen zu entwickeln, die ohne nennenswerten Finanzaufwand aus- geübt werden können. Herr Müller hat darauf aufmerksam gemacht. Das BIGA ist bereit - und hat es übrigens bisher bewiesen -, dass man hier sehr grosszügig und large sein kann. Mit Recht ist in der Diskussion auf die Flexibilität auf- merksam gemacht worden. Sie hängt auch ganz von den Ortschaften ab; das Turnen kann durchaus auch ausserhalb einer Turnhalle durchgeführt werden. Damit soll aber nicht der grundsätzliche Anspruch der Lehrlinge auf sportliche Förderung in Frage gestellt werden.
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Ich möchte zum Schluss betonen, dass gerade jene Lehr- linge, die von sich aus keiner sportlichen Betätigung nach- gehen, diese Förderung brauchen. Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motion Dagegen
50 Stimmen 68 Stimmen
Schluss der Sitzung 20.00 Uhr La séance est levée à 20 h 00
165 - N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Weber-Schwyz Lehrlingsturnen. Gesetzesrevision Motion Weber-Schwyz Gymnastique pour les apprentis. Révision de la loi.
In
Dans
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Jahr
1982
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Anno
Band
IV
Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.435
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.10.1982 - 15:30
Date
Data
Seite
1298-1305
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Pagina
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20 010 787
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