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20010779 ΓÇó Human rights policy report and ratification debate
20010779Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)30.09.1982Not Examined
The National Council held a lengthy debate on a Federal Council report concerning Swiss human rights policy. Speakers welcomed the report but differed sharply on its implications, especially on ratification of the EMRK Fourth Protocol, the role of asylum policy, and whether human-rights criteria should influence foreign economic policy. Several members urged stronger action against torture, apartheid, and rights abuses through diplomacy and international agreements, while others stressed neutrality and practical limits. The sitting ended with the debate interrupted; no final vote is recorded in the provided excerpt.
Human rights policy report; parliamentary debate on the scope of Swiss engagement in international human-rights protection, treaty ratification, and the use of foreign-economic instruments. The discussion distinguishes between universal human-rights commitments and the practical limits of state action, including diplomatic discretion, neutrality, and the contested linkage between human-rights policy and external economic relations. Speakers also debate whether ratification of the EMRK Fourth Protocol can be delayed for political reasons linked to domestic foreign-nationals policy, and whether human-rights considerations should be integrated into export guarantees, capital-export controls, and development-related economic relations.
Protection des droits de l'homme. Rapport1266 N 30 septembre 1982 Konvention nicht verletzt. Es liegt mir natürlich fern, daraus den Schluss zu ziehen, die Menschenrechtskonvention, der Gerichtshof oder das Ministerkomitee in Strassburg seien ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden. Aber Strassburg hat sich sicherlich nicht den Ruf erworben, ein Hort der Menschenrechte zu sein, wo die Erfolgschancen von Indivi- dualbeschwerden gross sind. So ausführlich und substanziell der Bericht des Bundesra- tes ist, so enthält er nach meiner Meinung doch eine bedau- erliche Schwachstelle. Sie betrifft die Menschenrechtspoli- tik im Rahmen der Aussenwirtschaft. Mit knapp 2 Seiten von 62 Seiten ist dieser Themenbereich nicht nur quantitativ bescheiden ausgefallen, auch qualitativ muss ich persönlich den Text als äusserst mager bezeichnen. Auch in der vor- beratenden Kommission ist zu diesem Punkt speziell Kritik geübt worden. Für mich ist die Begründung des Bundesra- tes nicht stichhaltig, wenn er die Berücksichtigung der Menschenrechte in den internationalen Wirtschaftsbezie- hungen mit dem Hinweis auf die Universalität der Aussen- wirtschafspolitik und mit den wirtschaftlichen Landesinter- essen ausklammert. So einfach kann man diese Frage weiss Gott nicht beantworten. Wie im Postulat Manchen angeregt, halte ich es nicht nur für vertretbar, sondern sogar für notwendig, dass humanitäre Kriterien analog dem Gesetz über die Kriegsmaterialausfuhr beispielsweise bei der Exportrisikogarantie, der Investi- tionsrisikogarantie, der Bewilligungspflicht von Kapitalex- porten und der Importförderung aus Entwicklungsländern zur Anwendung kommen sollten. Dabei geht es nicht darum - um das ganz klar und deutlich zu sagen -, die Menschen- rechte zu einem Tauschartikel zu degradieren. Ware oder Geld gegen Menschenrechte, das kann ja nicht die Lösung sein. Aber die Menschenrechte sollen als gleichwertige Kri- terien neben allem anderen in der Aussenwirtschaftspolitik Beachtung finden. Wäre dies der Fall, hätte die Schweiz 1975/76 die Schuldenkonsolidierung mit Chile nicht vollzo- gen, sondern dann hätte sie wie Grossbritannien, Italien, Belgien, die Niederlande und Skandinavien mit dem Hinweis auf die Menschenrechtsverletzungen durch die Militärjunta in Chile darauf verzichtet. Es genügt nicht, Menschenrechte zu proklamieren, Menschenrechtsübereinkommen zu ratifi- zieren, die Menschenrechte müssen auch praktiziert wer- den. Ihr Wert ist hoch genug, dass sie auch etwas kosten dürfen. Die Menschenrechte sind, wie in der Schlussakte der KSZE von Helsinki festgehalten, von universeller Bedeu- tung. Sie stellen einen wesentlichen Faktor für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen der Menschen dar. Trotz der persönlich geübten Kritik in bezug auf die Aus- senwirtschaft darf dennoch festgestellt werden, dass der Bundesrat gewillt ist, eine aktive Menschenrechtspolitik zu verfolgen. Noch in dieser Legislaturperiode sollen den eid- genössischen Räten die Botschaften zur Ratifikation der beiden internationalen Pakte über die Menschenrechte, zur Ratifikation der Europäischen Sozialcharta und zur Ratifika- tion des Zusatzprotokolls Nummer 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention unterbreitet werden. Es sind also drei Vorlagen in Aussicht gestellt, die zum Inhalt haben werden, unser Engagement im Bereich der Menschen- rechte durch den Beitritt zu internationalen Abkommen zu verstärken. Es war ursprünglich auch vorgesehen - es steht noch im Bericht des Bundesrates -, ebenfalls das Zusatz- protokoll Nummer 4 der Europäischen Menschenrechts- konvention den beiden Räten zur Ratifikation zu unterbrei- ten. Darauf muss nun leider vorerst verzichtet werden wegen des negativen Volksentscheides vom 6. Juni 1982 über das Ausländergesetz. Über diese Vorlagen hinaus, die dem Parlament noch in die- ser Legislaturperiode in Aussicht gestellt werden, sieht der Bundesrat vor, dem Parlament in der nächsten Legislatur- periode den Beitritt zum Übereinkommen über die Beseiti- gung aller Formen von Rassendiskriminierung zur Geneh- migung zu unterbreiten. Auch die Ratifikation des Überein- kommens über die Beseitigung aller Formen von Diskrimi- nierung gegenüber der Frau wird in Aussicht genommen. Hingegen will der Bundesrat - das bedaure ich persönlich - Abstand nehmen von der Ratifikation des Übereinkommens über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes; auch das Übereinkommen zur Beseiti- gung und Unterdrückung des Verbrechens der Apartheid soll nicht unterschrieben und ratifiziert werden. Gegen das erstgenannte Übereinkommen (Verbrechen im Zusammen- hang mit Völkermord) macht der Bundesrat geltend, unsere Strafgesetzgebung sei zwar für die Bestrafung allfälliger Akte des Völkermordes ausreichend, die Ratifizierung des Abkommens würde aber eine Änderung wichtiger Punkte im Strafgesetz voraussetzen. Am Übereinkommen betref- fend die Apartheid kritisiert der Bundesrat juristische Unzu- länglichkeiten und bedeutende Lücken; leider ist im Bericht wenig darüber zu finden, worin diese juristischen Unzuläng- lichkeiten und die bedeutenden Lücken liegen. Die weitere aktive Mitarbeit unseres Landes - leider nur im Rahmen des uns zustehenden Beobachterstatus - sichert der Bundesrat bei der Schaffung eines Übereinkommens über die Rechte des Kindes und eines Übereinkommens gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen oder Behandlungen zu. Wir können in den für diese Abkommen zuständigen Gremien nicht als Vollmitglied mitwirken, weil wir noch nicht der UNO angehö- ren. Im Rahmen des Übereinkommens betreffend die Folter glaubt der Bundesrat, dem ihm von den eidgenössischen Räten 1971 erteilten Auftrag gerecht zu werden, «den Abschluss einer internationalen Konvention zum Schutz politischer Häftlinge in die Wege zu leiten». Das war der Kernsatz des Vorstosses, der in beiden Kammern ange- nommen wurde. Die Sondierungen bei ändern Regierungen ergaben laut Auskunft des Bundesrates im Bericht, dass ein auf die politischen Häftlinge beschränktes Abkommen wenig Chancen auf Erfolg hätte und dass sich der Schutz der Häftlinge besser in ein Übereinkommen über men- schenwürdige Haftbedingungen für alle ihrer Freiheit beraubten Personen einbauen liesse. Eine Wirkung in ähnli- cher Richtung erwartet der Bundesrat ferner von einem Entwurf über die Grundsätze zum Schutz inhaftierter oder gefangener Personen, mit dem sich eine Kommission der UNO-Generalversammlung befasst. Gegenstand dieser Grundsätze ist unter anderem der Schutz vor Schnelljustiz, Willkürakten und Misshandlung. Um hier diesen einen Fragenkomplex, der im Postulat Nan- chen speziell angesprochen wurde, nochmals zusammen- zufassen: Der Bundesrat vertritt im Bericht die Auffassung, es hätte wenig Sinn, eine spezielle internationale Überein- kunft zu treffen zum Schutz der politischen Häftlinge. Die- ses Thema müsse und solle eingebaut werden in internatio- nale Übereinkommen, die zugunsten aller der Freiheit beraubten Personen Gültigkeit haben werden. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten, die den Bericht über die schweizerische Menschenrechtspolitik vor- beraten hat, beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu neh- men und der Abschreibung des Postulates Nanchen zuzu- stimmen. M. Gautier, rapporteur: Le 22 mars 1979, notre conseil acceptait un postulat de Mme Nanchen demandant au Conseil fédéral un rapport sur sa politique en faveur des droits de l'homme dans le cadre de la politique étrangère. C'est ce rapport que nous présente aujourd'hui le Conseil fédéral. La Commission des affaires étrangères en a débattu dans sa séance du 7 septembre et, après avoir constaté que ce rapport était fort bien rédigé et très complet, a tenu à en remercier le chef du Département des affaires étrangères et ses collaborateurs. Elle vous propose d'en prendre acte. Cela dit, plutôt que de vous redire tout ce qui figure dans ce message, je voudrais pour commencer insister sur le chiffre 1 du rapport, c'est-à-dire sur la définition du concept des droits de l'homme, pour ensuite revenir sur certains des points qui ont été l'objet d'une discussion devant la com- mission. Le concept des droits de l'homme, dit le message au chif-
Protection des droits de l'homme. Rapport1268 N 30 septembre 1982 cation, à l'égard de ces pays, de la garantie pour les risques à l'exportation. M. Aubert, conseiller fédéral, n'a pu y répon- dre en séance de commission, ayant été appelé à une séance extraordinaire du Conseil fédéral - nous siégions pendant l'occupation de l'Ambassade de Pologne. Je pense que M. Aubert donnera sa réponse tout à l'heure. En atten- dant, je voudrais malgré tout préciser ici que je ne suis pas tout à fait d'accord avec un certain nombre de choses que vient de dire le président de la commission. Je pense que le Conseil fédéral a raison quand il dit que nous devons main- tenir l'universalité de nos relations économiques comme de nos relations politiques. Je pense d'ailleurs qu'il est difficile de réclamer la rupture de relations économiques avec un certain nombre de pays - ceux-ci seraient assez nombreux parce qu'il y a beaucoup de pays malheureusement qui vio- lent les droits de l'homme - et de vouloir en même temps la garantie des emplois. Il me semble y avoir là une certaine contradiction. En conclusion, je rappellerai ce que j'ai dit tout à l'heure, c'est-à-dire nos remerciements au Conseil fédéral, au Département des affaires étrangères et à son chef pour leur rapport, dont la commission vous invite à prendre acte, ce que fera le groupe libéral. Notre pays joue un rôle non négligeable dans la défense des droits de l'homme sur le plan européen et sur le plan mondial. Les projets du Conseil fédéral visent à améliorer encore ce rôle. Il ne faut cependant pas se faire trop d'illu- sions. Nos possibilités d'action sont et resteront limitées et si nous obtenons quelques succès, ce ne sera qu'à force de peine et de temps, sans que cela soit jamais spectacu- laire. Aider: Im Bericht des Bundesrates über die schweizerische Menschenrechtspolitik findet sich der Hinweis, dass die internationale Anerkennung der Grundrechte eines der bedeutendsten Ereignisse der Nachkriegszeit sei. Herr Aubert, wir pflichten dieser Feststellung bei, müssen aber gleichzeitig mit einer gewissen Resignation festhalten, dass trotz dieser internationalen Anerkennung die Missachtung, ja die Negierung der Grundrechte bis zum heutigen Tag weitherum an der Tagesordnung ist! Die Menschenrechts- erklärung der UNO hat daran leider überhaupt nichts geän- dert! Man hat oft den Eindruck, sie diene den UNO-Mit- gliedstaaten mehr als Instrument für rein politische Ausein- andersetzungen denn als Programm, das zu verwirklichen die Staaten der Welt ehrlich bestrebt seien. Die westeuropäische Szene hebt sich hiervon - das sei dankbar anerkannt - erfreulich ab. Es ist gelungen, im Rah- men des Europarates mit der Europäischen Menschen- rechtskonvention ein System aufzubauen, das an sich eine gute Note verdient, auch wenn ich die Kritik teile, die vorhin von Herrn Renschier vorgetragen wurde. Es ist verbesse- rungsfähig, aber das ändert nichts daran, dass das System an sich gut ist. Die Bedeutung der Europäischen Men- schenrechtskonvention erschöpft sich zudem keineswegs nur darin, dass sie den Schutz der Grundrechte in ein rich- terliches Verfahren einordnete und diesem mit der Einrich- tung der Individualbeschwerde zusätzliche Wirksamkeit ver- liehen hat. Auch die indirekte Wirkung der Konvention als Massstab für die Ausgestaltung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen ist bemerkenswert. Wir haben das in unserem Land ja wiederholt selbst feststellen können. Zwar dauerte es relativ lange, bis sich unser Land in das System integriert hat. Die traditionelle Zurückhaltung der Schweiz bei der Übernahme internationaler Verpflichtungen wirkte auch hier über viele Jahre bremsend. Immerhin sind wir heute mit dabei und leisten damit unseren eigenen Beitrag zur Wahrung der Grundrechte in Europa. Das erfüllt uns, möchte ich sagen, mit Genugtuung. Um so mehr, Herr Bundesrat Aubert, müssen wir aber mit der Kritik dort ansetzen, wo der Bundesrat seine eigenen Bekenntnisse zur EMRK relativiert. Diejenigen, die den Bericht gelesen haben, konnten feststellen, dass an ver- schiedenen Stellen die Auffassung durchschimmert, dass sich unser Land nur deshalb für die Konvention stark mache, weil diese «unsere interne Rechtsordnung nicht beeinträchtigt», oder weil «die Bilanz der Überprüfungen, welche die Europäische Menschenrechtskommission, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowie das Ministerkomitee des Europarates vorgenommen haben, durchwegs positiv ausfällt». Offenbar sind diese Sätze als Beschwichtigung jener gedacht, die hinter dem Beitritt unseres Landes zur EMRK und der Anerkennung der Indivi- dualbeschwerde noch immer den Verlust unserer Eigen- ständigkeit wittern (so etwa das Postulat Dobler im Stände- rat 1977). Wir halten diese Optik für total verfehlt! Wenn wir es mit den Grundrechten wirklich ernst meinen, kann die Frage nicht lauten, ob unsere staatlichen Strukturen Gefahr laufen, durch Entscheide etwa des Gerichtshofes in Strass- burg gefährdet zu werden. Vielmehr wird dann die Anpas- sung unserer Strukturen an die Anforderungen der Menschenrechtskonvention zu einem kategorischen Impe- rativ unserer innerstaatlichen Politik! Unsere Strukturen, unsere Rechtsordnung verdienen bei einer richtigen Ein- schätzung der Menschenrechte nur so weit Anerkennung, als sie die elementaren Rechte, wie sie in der Menschen- rechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen verankert sind, auch respektieren. Das führt uns zur zweiten kriti- schen Bemerkung. Wir haben 1974, also vor acht Jahren, mit einer Motion, die in der Folge als Postulat überwiesen worden ist, die Unter- zeichnung und Ratifizierung des vierten Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention verlangt. Das Protokoll ent- hält im wesentlichen folgende Grundsätze: 1. Das Verbot des Schuldverhafts entsprechend Artikel 59 Absatz 3 unserer Bundesverfassung. 2. Das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes im Aufenthalts- staat und auf ungehindertes Verlassen jedes Landes nach Massgabe der in einer demokratischen Gesellschaft übli- chen und gesetzlich festgelegten Bestimmungen. 3. Ein Verbot der Ausweisung von eigenen Staatsangehöri- gen. 4. Ein Verbot von Kollektivausweisungen von Ausländern. Der Bundesrat erklärte damals, er werde die Ratifikation prüfen und entsprechende Anträge den eidgenössischen Räten zu gegebener Zeit unterbreiten. In der Folge haben wir mehrmals die Ratifikation des Protokolls moniert und in den letzten Jahren die Zusicherung erhalten, dass das Pro- tokoll Nr. 4 zusammen mit dem Protokoll Nr. 1 demnächst den Räten zur Genehmigung unterbreitet werde. Die letzte Erklärung in diesem Sinne findet sich im vorliegenden Bericht unter Ziffer 221.2 und 4 (Schlussfolgerungen). Danach beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament die ent- sprechenden Botschaften noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode zuzuleiten. Doch man höre und staune! Am 7. September 1982, also vor drei Wochen, erklärte Herr Bundesrat Aubert vor der Kommission für auswärtige Angelegenheiten unseres Rates wörtlich: «Politiquement, il a paru peu souhaitable au Conseil fédéral de présenter aux Chambres un message concernant le pro- tocole n° 4, car il fait allusion à des droits touchant directe- ment les étrangers. C'est la raison pour laquelle le message qui vous sera soumis traitera uniquement le protocole n° 1.» Es ist auch einem Parlamentarier nicht zu verübeln, dass ihm einmal der Kragen platzt. Ich muss Ihnen sagen: Mir platzt er jetzt! Und ich nehme auch kein Blatt vor den Mund! Da unterbreitet uns nun der Bundesrat einen schö- nen Bericht über die Bedeutung der Menschenrechte für unser Land, schwelgt geradezu ob der Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang erbracht hätten, stellt die Schweiz als Musterknaben dar und erklärt kurz vor Behand- lung dieses Berichts in den Räten, es sei politisch - nicht etwa rechtlich - nun doch nicht opportun, das Protokoll Nr. 4 zu genehmigen, weil es Rechte zugunsten von Auslän- dern enthalte. Wir qualifizieren das als schlichte Schande! Wenn das die Einstellung des Bundesrates ist, dann ist die-
Protection des droits de l'homme. Rapport 1270 N 30 septembre 1982 senpolitik intensivieren müssen. Da hier rechtliche Regelun- gen oft gar nicht möglich sind, stellen derartige Berichte wohl die brauchbarste Grundlage für ein solches Gespräch dar. Nun noch zwei kurze Bemerkungen: 1. Menschenrechtspolitik und Asylpraxis. Obschon Menschenrechtspolitik und Asylrechtspraxis bei uns von verschiedenen Departementen bearbeitet werden, besteht doch zwischen beiden ein klarer, logischer Zusammenhang. Die Flüchtlinge, denen unser Land Asyl gewährt, sind darum Flüchtlinge, weil in ihrem eigenen Lande ihre elemen- taren Menschenrechte bedroht sind. Somit drängt sich eine klare und konsequente Koordination, ein Aufeinanderab- stimmen dieser beiden Staatstätigkeiten, Menschenrechts- politik und Asylpolitik, auf. Im Blick auf ein Land - um ein aktuelles Beispiel zu nehmen, die Türkei -, wo die Situation der Menschenrechte unsere Bedenken und unsern Protest hervorruft - muss auch unsere Asylpraxis gegenüber Asyl- suchenden aus diesem Land entsprechend grosszügig sein. Asylpraxis ist ein Instrument, eine Waffe im Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte. 2. Es gibt noch eine andere Waffe im Kampf um die Menschenrechte, und das ist der Einsatz der Macht, über die ein Land verfügt. Zur Zeit der Carter-Administration waren die Delegierten der Vereinigten Staaten in den regio- nalen Entwicklungsbanken (der afrikanischen, der interame- rikanischen, der asiatischen Entwicklungsbank) instruiert, sich der Gewährung von Krediten an Länder, in denen Menschenrechte krass verletzt werden, zu widersetzen. Diese Art von Menschenrechtspolitik blieb nicht ohne Erfolg. Ein anderes Beispiel: 1978 verweigerte Grossbritan- nien aus menschenrechtspolitischen Gründen die Schul- denkonsolidierung gegenüber Uganda, Kambodscha und Südjemen. Ein weiteres Beispiel hat der Herr Kommissions- referent genannt, das Beispiel der Schuldenkonsolidierung gegenüber Chile, die von mehreren europäischen Ländern nicht gewährt worden ist. Nun, wir sind nicht die USA, wir sind nicht Grossbritannien, aber auch wir haben unsere Macht. Sie liegt vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet. Hier wäre noch ein Konzept zu erarbeiten, wie wir unsere Möglichkeiten, die uns zur Verfü- gung stehen, am besten ausnützen. Hier ist der sonst lobenswerte Bericht im Gegensatz zur Intention der Postu- lantin Nanchen doch etwas zu zaghaft ausgefallen. Auch wir sind zum Beispiel Mitglied der regionalen Entwicklungsban- ken und haben dort unsere Einflussmöglichkeit. Es ist also nicht illusorisch, wenn man eine Menschenrechtsorientie- rung auch von, unserer Wirtschaftspolitik verlangt. Zum Schluss: In richtiger Selbsteinschätzung wird im Bericht auf Seite 60 festgestellt, die Schweiz habe bisher in der Förderung des humanitären Kriegsvölkerrechtes immer eine besonders aktive Rolle gespielt. In der Frage der Menschenrechte dagegen sei sie bisher zurückhaltender gewesen, und hier gelte es, einen Rückstand aufzuholen. Wir stimmen dem zu, und wir möchten, dass dieser Rück- stand rasch und entschlossen aufgeholt wird. Wir haben sicher alles Verständnis dafür, wenn im Bericht betont wird, dass man bei Interventionen gegen Menschenrechtsverlet- zungen in einem ändern Staat realistisch sein müsse, dass man die Wirkung der eigenen Massnahmen bedenken müsse, dass oft eine diskrete Intervention wirksamer sei als eine gross aufgezogene öffentliche Erklärung. All das stimmt. Aber generell wird man doch feststellen müssen, dass es besser ist, wenn unser Land zum Schutz der Menschenrechte einmal zuviel als einmal zuwenig interve- niert. Akeret: Die SVP-Fraktion hat zustimmend von diesem Bericht Kenntnis genommen und dankt dem Bundesrat für seine umfassende Darstellung der Probleme und seinen erklärten Willen, die schweizerische Menschenrechtspolitik zu aktivieren. Insbesondere danken wir dem Bundesrat und dem Vertreter des Departements für Auswärtiges, dass er das Anliegen der Menschenrechtspolitik im Rahmen der KSZE beziehungsweise der Helsinki-Schlussakte und der Nachfolgekonferenzen intensiv verfolgt hat und weiterhin bereit ist, in diesen internationalen Institutionen eine aktive Rolle zu spielen und die Stimme der Schweiz zu erheben. Die Schweiz ist wohl auf dem Gebiete der menschlichen Beziehungen und Kontakte (wie Familienzusammenführung oder Eheschliessung), in bezug auf kulturelle und Bildungs- beziehungen in besonderer Weise in der Lage, in der Detail- arbeit der Menschenrechtspolitik ihr moralisches Potential einzuwerfen und hier eine Politik der kleinen Schritte zu betreiben, die oft von grösserer Wichtigkeit ist als - wie die Botschaft bemerkt - das blosse Beschwören bedeutungs- voller Prinzipien. Persönlich habe ich zu diesem Bericht noch einige Bemer- kungen anzubringen. Ich knüpfe dabei an den abschlies- senden Ausführungen von Kollege Ott an: Frau Nanchen hatte in ihrem Postulat den Bundesrat gefragt, inwieweit ähnliche humanitäre Kriterien, wie sie im Gesetz über die Kriegsmaterialausfuhr aufgeführt sind, auch für die Anwen- dung der Gesetze über die Exportrisikogarantie, die Investi- tionsrisikogarantie usw. in Betracht kommen könnten. Lei- der wird diese zentrale Frage auf Seite 44 der Botschaft recht lakonisch behandelt. Es wird auf die Menschenrechts- politik im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammen- arbeit verwiesen. Es gibt aber auch noch andere Kreise, die diese Frage auf- geworfen haben, so die Helvetas, die Swissaid, das Fasten- opfer und die Organisation Brot für Brüder, die in einer Ein- gabe an eine Reihe von Kommissionsmitgliedern die Auf- fassung vertreten, die Möglichkeiten internationaler wirt- schaftlicher Beziehungen als Instrumente der Menschen- rechtspolitik würden zu Unrecht vernachlässigt. Diese Kreise wünschen, dass geprüft werde, ob die Exportrisiko- garantie, die Investitionsrisikogarantie und weitere Instru- mente unserer Aussenwirtschaftspolitik - wie die Bewilli- gungspflicht von Kapitalexporten oder die Wirtschaftsdiplo- matie insgesamt - als Mittel der Menschenrechtspolitik ver- mehrt eingesetzt werden könnten. Die Eingabe lässt sich darüber unter anderem wie folgt vernehmen: «Die schweizerischen Vertreter in internationalen Organisa- tionen der Entwicklungsfinanzierung, interamerikanische Entwicklungsbank usw., sollten zu einem systematischen Engagement zugunsten der bürgerlichen, politischen, wirt- schaftlichen und sozialen Menschenrechte verpflichtet wer- den.» Weiter äussert sich die Eingabe kritisch: «Soweit bekannt ist - der Bericht des Bundesrates schweigt sich darüber aus -, haben die schweizerischen Vertreter in der interamerikanischen, asiatischen oder afrikanischen Ent- wicklungsbank sich bisher nicht speziell für Menschen- rechtsanliegen stark gemacht. Im regelmässigen Engage- ment der Schweizer Vertreter in internationalen Institutio- nen für die Entwicklungsfinanzierung besteht ein noch brachliegendes Feld der schweizerischen Menschenrechts- politik.» Die Marschrichtung, die der Bundesrat in seinem Bericht zur Menschenrechtspolitik anzeigt, verdiene Unter- stützung, erklären die zitierten Organisationen, sie sei aber in verschiedener Hinsicht ergänzungsbedürftig. Nur dann werde sich die Schweiz von ihrer jetzigen Statistenrolle lösen können, wenn ihre Vertreter in dieser Beziehung akti- ver werden. Es würde mich interessieren, was der Bundesrat und seine führenden Mitarbeiter zu dieser Kritik zu sagen haben, ob sie berechtigt ist, ob sie praxisfern ist, ob solche Möglich- keiten tatsächlich vorhanden und auch schon wahrgenom- men worden sind, oder ob sich die zitierten Organisationen in dieser Hinsicht Illusionen machen. Einige positive Bei- spiele sind ja bereits erwähnt worden. In der Kommission für auswärtige Angelegenheiten habe ich leider auf meine Fragen keine Antwort erhalten. Die Fachleute, die auf dem Gebiete der Wirtschaftsbeziehungen und -Verhandlungen grosse Erfahrungen besitzen, schwie- gen sich über diesen Punkt aus. Doch wurde mir in Aus- sicht gestellt, dass meine Fragen im Rahmen dieser Debatte beantwortet würden. Ich wäre Herrn Bundesrat Aubert sehr dankbar für eine Auskunftserteilung. Ich
Protection des droits de l'homme. Rapport1272N 30 septembre 1982 M. Baechtold: Avant d'aborder l'objet de ce rapport, je vou- drais faire remarquer à M. Duboule qu'il se défend avant même d'avoir été attaqué. Lors des séances de commis- sion, il a été très sévère à l'égard du Conseil fédéral, et aujourd'hui il lui tresse des couronnes. S'il veut parler de l'actualité, du respect des droits de l'homme, qu'il dise alors ce qu'il veut et de quel côté il est, mais qu'il n'invoque pas des massacres qui, précisément, devraient nous pous- ser à douter de ce respect des droits de l'homme. Je ne sais pas s'il s'est exprimé en tant que représentant du Parti radical ou en tant que président de l'Association Suisse- Israël de Genève, mais, personnellement, je n'entends pas utiliser cette tribune pour revenir sur un fait qui ne fait pas directement l'objet de ce rapport, et ce n'est pas par crainte que M. Duboule nous en apprenne sur le plan de la défense des droits de l'homme. Le souvenir de Gabrielle Nanchen, souvenir assez sympa- thique à vrai dire, est attaché à ce rapport qu'elle a contri- bué à provoquer. Qu'en pense-t-elle aujourd'hui du haut de son Icogne? En fait, disons-le, ce rapport vient à son heure; mais il n'a pas suscité un enthousiasme délirant, et cela sans que le Département des affaires étrangères soit spécialement en cause car, dans une convention internationale, il y a deux aspects: externe, concernant la volonté de signer; interne, concernant la volonté de ratifier une disposition internatio- nale, et surtout la volonté de la faire appliquer ensuite à tra- vers la législation par tous les départements. Cela est typi- quement une volonté du collège gouvernemental. On ne peut pas dire que la Suisse apparaisse comme un modèle dans le domaine de la législation sur les droits de l'homme, pour l'ONU et le Conseil de l'Europe. Son empressement très tempéré à faire ratifier chartes et conventions en la matière n'en fait en tout cas pas un exemple. Cela dit, reconnaissons que l'on se perd un peu dans la nomenclature de tous les pactes, conventions, chartes, protocoles additionnels relatifs aux droits de l'homme sur le plan international. Lesquels concernent-ils l'ONU, lesquels le Conseil de l'Europe? Le rapport du 2 juin est, sur ce point, parfois elliptique. Quand il parle de l'interpellation Crevoisier, il y attache les deux pactes internationaux concernant l'ONU, alors que M. Crevoisier a également interpellé sur les deux protocoles additionnels relatifs à la Convention européenne des droits de l'homme. Si je prends le fil de ce rapport concis, je constate qu'il émet le vœu du Conseil fédéral de nous voir ratifier, dans un proche avenir, d'abord la Charte sociale européenne, ensuite deux pactes internationaux garantissant, à l'inté- rieur des pays signataires, l'un le droit à la vie et à la liberté, et l'autre le droit au travail et le droit de se syndiquer, ainsi que les droits sociaux et économiques concernant la pro- tection de la santé, et enfin deux protocoles additionnels à la Convention européenne des droits de l'homme, déjà rati- fiée; le premier protocole additionnel est relatif au droit à l'instruction, le second, le protocole n° 4, traite notamment de la libre circulation en Europe. Ce dernier seul posait des questions en relation avec le statut des étrangers en Suisse, et c'est ce dernier que le Conseil fédéral a hésité à nous faire ratifier, en invoquant la votation négative du peu- ple, le 6 juin 1982, sur la loi sur les étrangers. Cette votation n'était certainement pas une raison pour retarder la ratifica- tion de la charte, des deux pactes internationaux et du pre- mier protocole. Mais si l'on considère ce seul protocole additionnel n° 4, la raison d'en retarder la ratification est- elle valable? M. Aider a posé cette question d'un ton un peu impérieux. Certes peut-on la poser sur le plan de la réflexion. Avons-nous à trembler de ce que le peuple suisse ait refusé une loi sur les étrangers, en soi très technique, qu'il lui était difficile de comprendre et d'analyser? Le lan- gage pour présenter favorablement cette loi a-t-il toujours été bien choisi? A-t-on vraiment, par exemple, rassuré l'ouvrier suisse en lui montrant qu'il était protégé par cette loi? L'a-t-on fait suffisamment? Autant de questions que l'on peut se poser avant de faire un épouvantail de cette votation du 6 juin. Nous pouvons avoir des divergences, sur le plan interne, concernant la défense des étrangers mais, vis-à-vis de l'extérieur, le nombre de réfugiés que notre petit pays accepte aujourd'hui - je fais exception de la question des Turcs - ne nous donnait-il pas déjà la possibilité, à lui seul, de dire à l'opinion suisse que nous pouvions signer ce pro- tocole tout aussi bien que les autres? On peut se poser la question, car notre ratification ne joue pas seulement un rôle interne, elle est un encouragement pour d'autres pays. Il existe une solidarité dans la volonté d'appliquer une convention internationale. Enfin, je demanderai au Conseil fédéral dans quelle mesure et à quel moment les réactions à une disposition générale, à un protocole additionnel, à une convention européenne auraient dû être provoquées avant et non pas après la loi spéciale sur le statut des étrangers? Dans quelle mesure doit-on préparer une opinion générale sur un texte, pour voir ensuite quelle loi on peut concrètement lui proposer? Monsieur le Conseiller fédéral, vous avez songé à cette question plus à l'aise et plus longtemps que moi. Je vous remercie de la réponse que vous voudrez bien me donner. Je m'empresse de dire que, sur les autres points soulevés lors des séances de la commission, vos réponses ont été- tout à fait concluantes; je ne vois donc pas la nécessité d'en parler. Frau Mascarin: Lange Zeit war die sogenannte Menschen- rechtspolitik ausschliesslich eine ideologische Form des Kampfes von West nach Ost und zunehmend von West nach Süd. Blind auf dem rechten Auge, überzeugt vom unvergänglichen Primat weisser, christlicher und abendlän- discher Ethik, der Kultur der sogenannten freien Welt, wur- den die bürgerlichen Individualrechte als klassenneutrale, ausschliesslich geltende Werte postuliert. Gleichzeitig waren grauenhafteste Verbrechen möglich; ich erinnere an den Kongo, an Algerien und Vietnam. Mit dem Auftreten der jungen farbigen Nationen als eigen- ständige, selbstbewusste Akteure im Weltgeschehen kamen weitere Inhalte in den Menschenrechtsbegriff. Nicht nur Nichtverhungern (50 Millionen Menschen verhungern heute noch pro Jahr, darunter 12 Millionen Kinder unter fünf Jahren), nicht nur Lesen und Schreiben können (800 Millio- nen Erwachsene sind Analphabeten), nicht nur medizini- sche Grundversorgung (die weltweiten Rüstungsausgaben eines einzigen Tages würden genügen, um das WHO-Pro- gramm zur Ausrottung der Malaria zu finanzieren), nicht nur das physische Überleben wurden gefordert, sondern das Selbstbestimmungsrecht über das nationale Territorium, die Rohstoffe, die Arbeitskräfte, die neue Weltwirtschafts- ordnung, die Demokratisierung der internationalen Bezie- hungen sind heute als Forderungen auf der Tagesordnung. Der Begriff «Menschenrecht» umfasst heute diese Grund- rechte genausogut wie die traditionellen bürgerlichen Indivi- dualrechte. Dies nüchtern festzuhalten, ist ein positiver Punkt im Bericht des Bundesrates. Ich bin der Meinung, dass die traditionellen bürgerlichen Individualrechte zu verteidigen sind - auch im Westen -, dass sie überhaupt auszubauen, zu garantieren sind - auch in der Schweiz: zum Beispiel für alle Frauen, für Saisonniers - das ist der springende Punkt, Herr Aider -, für Minderhei- ten wie Homosexuelle oder Psychiatriepatienten. Ich bin auch der Meinung, dass in den sozialistischen Staaten wesentlich mehr Individualrechte zu verwirklichen wären, als es heute der Fall ist. Diese Verteidigung der Individual- rechte ist aber nur möglich - wenn sie glaubhaft sein soll - in Verbindung mit dem gleichzeitigen Kampf für die sozialen Grundrechte. Unsere Fraktion stellt sich voll hinter die Resolution 32.130 der UNO-Generalversammlung vom Dezember 1977, die erklärt, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten unteilbar und untrennbar sind und dass der volle Genuss der politischen und bürgerlichen Rechte nur bei gleichzeiti- ger Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
Protection des droits de l'homme. Rapport 1274 N 30 septembre 1982 Es geht aber andererseits nicht an, da pflichte ich Kollege Aider bei, Angst zu züchten vor dieser Kontrolle durch ein überstaatliches Gericht. Das Märchen vom fremden Richter sollte man endlich nicht mehr weiter kolportieren, nachdem wir in dieses Gericht unsere eigenen Richter wählen. Man sollte endlich merken, dass Strassburg von Basel aus schneller erreicht werden kann als Lausanne. Weniger gut steht unsere Rechtssetzung da, wenn ich etwa an die Abstimmung über das Ausländergesetz denke - aber das ist der Preis der Demokratie, den wir zahlen müssen - oder auch unsere Praxis, wenn ich an die neuesten Schwie- rigkeiten im Asylrecht denke. Daraus aber den Schluss zu ziehen, wir dürften das Zusatzprotokoll 4 zur EMRK nicht unterzeichnen, halte ich für bedauerlich. Es kann sich wohl einzig um die Frage der freien Wohnsitzwahl handeln, und da sollte doch allenfalls ein Vorbehalt genügen. Gerade die Schwierigkeiten, die wir im eigenen Lande haben, berechtigen andererseits den Bundesrat zu einer gewissen Zurückhaltung beim Predigen gegenüber anderen Staaten. Die Rolle des ständigen Moralapostels der Welt steht dem homo oeconomicus helveticus nicht besonders gut an. Ich gebe zu, dass drei Schwierigkeiten bestehen, wenn es darum geht, an Handelsbeziehungen mit dem Aus- land Bedingungen (betreffend Respektierung der Men- schenrechte) zu knüpfen. Da ist einmal die traditionelle Uni- versalität unserer Beziehungen als neutraler Staat, da sind die Probleme der Überprüfbarkeit solcher Bedingungen (gerade daran wird offenbar im US-Parlament dieser Tage die Aufhebung des Röhrenembargos wieder scheitern) und vor allem der Umstand, dass die Wirkung eines Abbruchs der Handelsbeziehungen regelmässig von den schwäch- sten Bevölkerungsschichten getragen werden muss, bei denen dann im Effekt der Menschenrechtsschutz zurück- geht, statt dass er gefördert wird. Trotzdem meine ich, dass in Analogie zur bisher beim Kriegsmaterialexport gehandhabten Einschränkung auch weiterhin geprüft werden soll, ob diese Möglichkeit auf andere Exporte übertragen werden kann. Ich pflichte aber dem Bundesrat bei, dass sein Haupteinsatz Einzelfällen auf der diplomatischen Ebene, der bedingungslosen Unterstüt- zung des Roten Kreuzes, besonders des IKRK, sowie dem Einsatz für die Genfer Abkommen und allgemein dem humanitären Kriegsvölkerrecht gelten muss. Ferner ist die Politik der Annäherung an die UNO, dort besonders die Unterzeichnung der Menschenrechtspakte von 1976, zu för- dern. Natürlich unterstütze ich persönlich auch die Instru- mente gegen die Diskriminierung der Frau, die gelegentlich zu unterzeichnen wären. Etwas zurückhaltend finde ich den Berichtston zum Thema «Schutz der politischen Häftlinge» im Lichte der eindeutigen Entschlüsse unseres Parlamentes. Zwei der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit sind heute täg- lich unter den Stichworten «Missing» oder «Folter» in den Zeitungen zu finden. Die Verschleppung und Ermordung von politischen Gegnern ist heute an der Tagesordnung. Es werden in der heutigen Zeitung wieder Zahlen von 25 000 Verschwundenen in Argentinien gemeldet. Ich gebe der festen Hoffnung Ausdruck, dass der Bundes- rat nichts unterlässt, um den Entschliessungen, die im Europarat sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auch im Ministerkomitee getroffen wurden zum Schutz gegen die Folter, zum Durchbruch zu verhelfen, und dass er Costa Rica in der Menschenrechtskommission der UNO jede Unterstützung leistet (hier geht es um das Zustandekom- men eines Antifoltertextes, den wir selbst im Europarat unterstützt haben). Es wäre zu wünschen, dass Sie den vorliegenden Bericht nicht wegwerfen, sondern dass Sie ihn ab und zu im Gespräch mit jungen Menschen konsultieren. Die in ihm erwähnten Instrumente zeigen, dass im Kampf gegen Elend und Unrecht in dieser Welt immer wieder von zahllosen Menschen die Fahne der Hoffnung aufgegriffen und voran- getragen werden kann. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Ici, le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr La séance est levée à 19 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Schutz der Menschenrechte. Bericht Protection des droits de l'homme. Rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.043 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.09.1982 - 08:00 Date Data Seite 1265-1274 Page Pagina Ref. No 20 010 779 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.