National Council approves foreign trade measures and EFTA amendment

20010753Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)27.09.1982Granted

Zusammenfassung

The National Council debated the 19th foreign economic policy report, including world economic conditions, Swiss foreign trade, export risk guarantees, and bilateral trade concerns with the East and France. After the commission's report and brief debate, the chamber took note of the report and approved two federal decrees: the approval of foreign economic measures and the amendment of Annex G on Portugal under the EFTA Convention. Both decrees were adopted without opposition.

Regest

Foreign economic policy report; parliamentary approval of accompanying federal decrees. The chamber may, on the proposal of its commission, take note of a government report and approve implementing or amending federal decrees arising from it. Where no substantive opposition is raised, approval may be granted after a general debate, without further modification to the government's draft; accompanying clarifications in debate do not affect the dispositive approval unless formally incorporated.

Gesamter Gesetzestext

Politique économique extérieure. 19 e rapport1142 N 27 septembre 1982 autoriser l'administration à passer commande pour ces machines (elle qui en achète 1700 à 1800 par an d'habi- tude)? Bundeskanzler Buser: Herr Nationalrat Baechtold beschwerte sich darüber, dass auf den in der Schweiz her- gestellten Schreibmaschinen das sogenannte Trema, der Doppelpunkt auf dem i oder dem e, verschwunden sei, was für die französischen Texte eine Diskriminierung bedeute. Der Bundesrat verkennt nebst den technischen die grund- sätzlichen Aspekte dieser Kritik nicht. Seine Interventions- möglichkeiten wären aber bescheiden gewesen, und zwar aus zwei Gründen: Einerseits, weil er über keine rechtliche Grundlage verfügt, um den Herstellern von Schreibmaschi- nen Weisungen zu erteilen, andererseits, weil der Bund sel- ber ein sehr bescheidener Abnehmer der kleinen Schreib- maschinen ist, die hier zur Diskussion stehen. Er war also der Ansicht, dass es eher Sache der kantonalen Verwaltun- gen der Westschweiz gewesen wäre, hier zu intervenieren. Nun ist aber offensichtlich in der Zwischenzeit bereits eben durch diese Nachfrage aus der Westschweiz und durch die öffentliche Diskussion eine Lösung des Problems erfolgt. Ich habe nach der Redaktion der schriftlichen Beantwor- tung Ihrer Frage ein Telex der Firma Hermes erhalten, das bestätigt, dass ab Dezember 1982 die Modelle 3000 A und B mit der Westschweizer Tastatur wieder am Lager sein werden. «Wir mussten», schreibt die Firma Hermes, «diesen Entschluss fassen, da unsere Westschweizer Kunden auf das Trema, das bei der Normtastatur fehlt, nicht verzichten können.» Die Angelegenheit hat sich damit - wie Sie sehen - bereits in Minne erledigt. M. Baechtold: Je suis très heureux de votre réponse, Mon- sieur le chancelier. J'ai une seule question à vous poser: la machine à écrire qui a tapé le libellé de ma question n'est- elle pas justement une machine sans tréma? Il m'a semblé que, sur les mots à tréma que j'avais notés dans ma ques- tion, le tréma a été rajouté après coup. Bundeskanzler Buser: Die Antwort ist auf einer Maschine mit deutschsprachiger Tastatur geschrieben worden, und zwar auf einer alten, die vor dem Jahre 1976 fabriziert wurde, also das Trema noch besitzt. #ST# 82.050 Außenwirtschaftspolitik. 19. Bericht Politique économique extérieure. 19 e rapport Bericht, Botschaft und Beschlussentwürfe vom 11. August 1982 (BEI II, 977) Rapport, message et projets d'arrêté du 11 août 1982 (FF II, 1005) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Herr Rlsi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht: Die Wirtschaftskommission befasste sich am H.Septem- ber 1982 mit dem 19. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, der einen umfassenden Überblick über die Lage der Welt- wirtschaft und der schweizerischen Aussenwirtschaft, basierend auf den Entwicklungen des ersten Halbjahres 1982, vermittelt und Zustimmung zu zwei Bundesbeschlüs- sen betreffend aussenwirtschaftliche Massnahmen und eine Abänderung des Übereinkommens von Stockholm über EFTA-Sonderbestimmungen für Portugal beantragt. Zur Weltwirtschaftslage: Die gegenwärtige Weltwirtschafts- lage ist gekennzeichnet durch eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums, Arbeitslosigkeit (29 Millionen im OECD-Raum), hohe Inflationsraten und zunehmenden Pro- tektionismus. Die Konjunktur bleibt in den westlichen Indu- striestaaten wahrscheinlich weiterhin gedrückt. Lichtblicke sind sinkende Zinsraten und Fortschritte in der Teuerungs- bekämpfung. (Die durchschnittliche Teuerungsrate im OECD-Raum sank von 14 auf 8,5 Prozent, und in den USA liegt die Jahresteuerung mit 6,5 Prozent nur noch knapp über der schweizerischen.) Mit einer gewissen Erholung der Konjunktur der Industriestaaten kann gegen Ende die- ses Jahres gerechnet werden. Da weltweit die Faktoren, die eine Konjunkturerholung behindern, noch überwiegen, ist es ungewiss, ob diese von Dauer sein wird. Die Lage der schweizerischen Aussenwirtschaft: Seit Jah- resbeginn haben sich die rezessiven Tendenzen im Ausland auch zunehmend auf die schweizerische Wirtschaft übertra- gen. Die Aufträge liegen in den bedeutenderen Branchen mehrheitlich unter dem Vorjahresniveau. Produktion und Kapazitätsauslastung haben abgenommen, und die Beschäftigung ist leicht zurückgegangen. Das Exportvolu- men vermochte sich einstweilen noch auf dem Stand der Vorjahresperiode zu halten. Die seit dem Frühjahr 1982 gegenüber den wichtigsten Konkurrenten wieder etwas ver- besserte Wechselkurslage hat nach Auffassung des Bun- desrates das Risiko eines Abgleitens unserer Wirtschaft in eine deutliche Rezession verringert. Angesichts der internationalen Wirtschaftslage wird indes- sen eine wirtschaftliche Belebung in unserem Land nicht vor dem kommenden Jahr erwartet. Mit Blick auf die gleich- zeitige Schwäche der inländischen Nachfrage wird sich die wirtschaftliche Durststrecke in der Schweiz mit grosser Wahrscheinlichkeit bis weit in das kommende Jahr hinein- ziehen, aber ein dramatischer Rezessionseinbruch ist kaum zu erwarten. Die Liquiditätskrise Mexikos, ein Ereignis, das erst nach Erscheinen des Aussenwirtschaftsberichtes eintrat, gab ganz allgemein zu einer Diskussion über die wachsende Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit verschiedener Län- der Anlass. Der Fall Mexiko ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung, als es sich hier um ein wichtiges erdölproduzie- rendes und -exportierendes Land handelt, das unter den sinkenden Erdölpreisen leidet, eine Entwicklung, die auch andere erdölexportierende Länder in Schwierigkeiten brin- gen könnte. Mit den schwindenden Einnahmen dieser Län- der nimmt auch die Möglichkeit ab, Defizite durch PetrodoJ- lars zu finanzieren. Der Fall Mexiko könnte Auswirkungen auf einen unserer wichtigsten Exportmärkte in Südamerika (Jahresumsatz 500 Millionen Franken) haben. Im Zusammenhang mit den zunehmenden Zahlungschwie- rigkeiten verschiedener Länder kam man auch auf das Thema Exportrisikogarantie zu sprechen, wobei die Verwal- tung betonte, dass die ERG nicht zum vornherein ein Ver- lustgeschäft darstelle und man von einer Dramatisierung der Lage Abstand nehmen solle. Zur Diskussion stand auch die Frage der Zurückhaltung bei der Ausrichtung der Teuerungszulagen, wobei betont wurde, dass das Einvernehmen zwischen den Sozialpart- nern nach wie vor gut sei und dass man sich bei dieser Frage bisher auf allen Seiten sehr flexibel verhalten habe. Die einstimmige Kommission beantragt, vom 19. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik Kenntnis zu nehmen und den Bun- desbeschlüssen über die Genehmigung aussenwirtschaftli- cher Massnahmen und über eine Abänderung des Überein- kommens von Stockholm betreffend die EFTA-Sonder- bestimmungen für Portugal zuzustimmen. Risi-Schwyz, Berichterstatter: Sie haben letzte Woche den 19. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik erhalten. Erst heute erhielt ich Kenntnis, dass von selten des Departements einige Korrekturen vorgeschlagen werden, und zwar zwei Präzisierungen und eine Diskussionsgrundlage. Sie sind aber nicht grundsätzlicher Natur, so dass sie die

  1. September 1982 N 1143Aussenwirtschaftspolitik. 19. Bericht Beschlussfassung über den Bericht nicht in Frage stellen. Wir sind mit dem Seneralsekretär und der Ratspräsidentin übereingekommen, dass kein zusätzlicher schriftlicher Bericht ausgeteilt wird; der Ratsbericht soll dann vielmehr die Grundlage bilden. Es geht um folgendes: Zur Weltwirtschaftslage steht im Bericht: «Mit einer gewissen Erholung der Konjunktur der Industriestaaten kann gegen Ende dieses Jahres gerechnet werden.» In diesem Bereich ist man in der Zwischenzeit eher etwas pessimistischer geworden. Die neue Formulie- rung, die mir mitgeteilt worden ist, lautet: «Mit einer gewis- sen, eher technischen Erholung der Konjunktur der Indu- striestaaten kann gegen Ende dieses Jahres gerechnet werden.» In bezug auf die Lage der schweizerischen Aussenwirt- schaft ist im Bericht zu lesen: «Das Exportvolumen ver- mochte sich einstweilen noch auf dem Stand der Vorjahres- periode zu halten.» Dafür sollte es jetzt heissen: «Das Exportvolumen vermochte sich bis im Sommer noch auf dem Stand der Vorjahresperiode zu halten, ist aber im Juli und August gesunken.» Diese Korrektur ist ebenfalls nicht von wesentlicher Bedeutung. Von grösserer Wichtigkeit mag der letzte Punkt sein, wo von der Exportrisikogarantie die Rede ist. Die Verwaltung betonte, dass die Exportrisikogarantie nicht zum vornherein ein Verlustgeschäft darstelle und man von einer Dramatisie- rung der Lage Abstand nehmen sollte. Diese Formulierung wird nun in dem Sinne präzisiert, dass die Exportrisikoga- rantie zwar in der heutigen Situation nicht abgebaut werden sollte, aber bei anhaltenden Verlusten die Frage überprüft werden müsste, wie dem Prinzip der Selbstfinanzierung noch entsprochen werden könnte. Das ist ein Punkt, der in Zukunft vermutlich noch zu Diskussionen Anlass geben wird. Für die Kenntnisnahme vom Bericht ist er aber von untergeordneter Bedeutung. Ich bitte Sie, vom Aussenwirtschaftsbericht in diesem Sinne Kenntnis zu nehmen. Ich nehme an, dass die Diskussion über die verschiedenen Themen im wesentlichen in der Wirtschaftsdebatte von morgen stattfinden wird, so dass wir heute nicht allzuviel Zeit für das jetzt zur Beratung ste- hende Geschäft verwenden sollten. M. Coutau, rapporteur: A ce rapport de politique économi- que extérieure que vous avez sous les yeux, il convient d'apporter quelques petites modifications de caractère plus rédactionnel que de fond. En effet, au sujet des perspec- tives de la reprise conjoncturelle, il conviendrait de préciser que d'ici la fin de l'année on en attend une, mais de carac- tère plutôt technique. Un peu plus loin, il est dit que le volume des exportations s'est maintenu au niveau de l'année précédente. Cela est vrai, jusqu'à l'été, mais en juil- let et en août il a été quelque peu inférieur à celui de l'année précédente. Enfin, en ce qui concerne la garantie contre les risques à l'exportation, il conviendrait de préciser l'attitude de l'administration. A ce sujet, elle a déclaré que, certes, il ne devait pas être envisagé de réduire la garantie contre les risques à l'exportation dans les circonstances actuelles, mais en cas de persistance des pertes, il conviendrait d'examiner comment le principe de l'autofinancement pour- rait continuer à être appliqué. Telles sont les quelques petites modifications qu'il convient d'apporter au texte écrit que vous avez sous les yeux. Pour le reste, nous vous recommandons d'adopter ce rapport. Präsidentin: Die freisinnige Fraktion teilt mit, dass sie der Vorlage zustimmt. Ammann-Bern: Auf Seite 19 des Berichtes rapportiert das Departement auch über die neuen Abgasregelungen, die am 1. Oktober 1982 und in einer weiteren Stufe am 1. Okto- ber 1986 angewandt werden sollen: Ich bin mir bewusst, dass ich mit meinen Bedenken hierzu bei Herrn Bundesprä- sident Honegger an der falschen Adresse bin. Immerhin zeigt gerade der erwähnte Rapport, dass diese Fragen auch eine wirtschaftliche, ja sogar aussenwirtschaftliche Bedeutung haben. Es muss festgehalten werden, dass das Amt für Umwelt- schutz zur Begründung dieses Entscheides den fundierten Bericht der ETH ITV Nr. 394 von 1980 auf mehr als fragwür- dige Weise zu widerlegen versuchte. Unter solchen Voraus- setzungen ist das technische und volkswirtschaftliche Fiasko dieser gesetzgeberischen Massnahme praktisch vorprogrammiert. Unbestritten ist, dass gestützt auf das Umweltschutzgesetz Massnahmen namentlich gegen Abgase und Lärm getroffen werden müssen. Dem wider- setzt sich kein vernünftiger Mensch. Was mich beunruhigt, ist die Tatsache, dass man diese ver- schärften Vorschriften mit einem missionarischen Perfektio- nismus durchzuziehen versucht, welcher mit Vernunft und Realismus kaum mehr etwas zu tun hat. Weshalb muss in diesen Belangen die Schweiz unbedingt weitergehen als praktisch alle anderen Länder? Über die Grenzwerte wird man sicher nie einen allgemeinen Konsens zwischen allen Beteiligten finden. Was jedoch noch viel schlimmer ist: MUSS die Schweiz wirklich ihre eigenen Prüfmethoden und eigene Definitionen der Grenzwerte aufstellen? Ist man wirklich so überzeugt, dass man alles soviel bessermachen kann als die ganze übrige Welt? Ist man sich bewusst, dass man dabei die Vegleichsmöglichkeiten mit den entspre- chenden Werten des Auslandes verliert, dass man deshalb sogar auf anerkannt-seriöse ausländische Prüfatteste nicht wird abstellen können, sondern alles von Grund auf noch- mals prüfen muss? Sind wir uns bewusst, was hier für ein ausserordentlich kostspieliger Apparat aufgebaut wird? Dass die wenigen Prüfstellen niemals genügen werden, zei- gen zum Beispiel die bereits heute unmöglichen Verhält- nisse bei den Lärmmessungen der Baumaschinen, die eine der zwei sinnigerweise im Berner Oberland, die uns zwingt, mit diesen schweren Geräten auf unseren Strassen diese Pilgerfahrt zur Prüfung dorthin vorschriftsgemäss auszufüh- ren. Ist es wirklich auch unbedingt notwendig, dass zum Beispiel Baumaschinen, die genau gleichen Bedingungen erfüllen müssen wie die Fahrzeuge des privaten und öffent- lichen Verkehrs? MUSS sich hier eine wenig rühmliche Parallele wie bei der Errechnung des Konsumentenpreisin- dexes wiederholen? Auch da wollte man à tout prix etwas anderes, Besseres als die übrige Welt, um dann schliesslich reumütig über eine Notzwischenlösung auf das allgemein Übliche zurückzukommen. Ich möchte Herrn Bundespräsi- dent Honegger dringend bitten, dass sein Departement wirklich als wirtschaftliches Gewissen die ehrgeizigen per- fektionistischen Anstrengungen des zuständigen Departe- mentes mit wachsamen Auge begleitet und zum Rechten sieht, wesentlich mehr, als dies bis heute der Fall gewesen ist. Natürlich kann man auch auf diese Art Arbeitsbeschaffung betreiben, doch ist es mehr als fraglich, ob die sich daraus ergebenden Mehrkosten nicht dazu führen werden, die schweizerische Wirtschaft wesentlich zu belasten und deren Konkurrenzfähigkeit gegen das Ausland zusätzlich zu schwächen. Auch so kann man mit einem umweltschützeri- schen Übereifer ganz direkt Arbeitsplätze gefährden, was man sicher in der heutigen kritischen Zeit tunlichst vermei- den sollte. M. de Chastonay: Selon le 19 e rapport sur la politique éco- nomique extérieure qui nous a été distribué, nos échanges avec les pays de l'Est, pays dits à économie planifiée, conti- nuent de représenter un secteur préoccupant de notre commerce extérieur. Il suffit d'ailleurs pour s'en convaincre pleinement de se reporter au tableau de la page 73 du rap- port français, qui mentionne, notamment avec l'URSS, un déficit helvétique de la balance commerciale de plus de 633 millions de francs pour les six premiers mois de 1982. Cela est dû, on le sait, à une forte augmentation des importa- tions en provenance de ce pays, importations ayant trait en premier lieu à des livraisons de produits pétroliers. Comme les réserves pétrolières de l'Union soviétique ont tendance à s'amenuiser, ce pays tend, pour ce qui est de ses expor-

Politique économique extérieure. 19 e rapport 1144 N 27 septembre 1982 tations, à passer de plus en plus à la vente de gaz naturel, une fois la construction du gazoduc euro-sibérien terminée, construction qui a d'ailleurs provoqué les réactions améri- caines d'embargo que les pays de l'Europe occidentale n'ont guère suivies. Comme la marge de manœuvre de l'URSS et des pays de COMECON pour se-procurer des devises étrangères en suffisance apparaît faible, vu notam- ment l'extrême réserve des banques occidentales en matière d'octroi de nouveaux crédits, vu également le fait que ces pays ne seront pas en mesure, à court ou à moyen terme, d'améliorer la qualité de leurs produits et de leurs services à l'exportation, il est fort à craindre, Monsieur le président de la Confédération, que notre balance commer- ciale reste encore longtemps déficitaire avec les pays de l'Est. Il est surtout à craindre que ce déficit doive encore s'accroître avec les années, à l'instar d'ailleurs de la balance commerciale déficitaire des pays européens parte- naires de l'OCDE vis-à-vis des pays du COMECON. Une récente statistique en effet laisse apparaître qu'en juillet 1972, le déficit des pays européens de l'OCDE vis-à-vis des pays du COMECON s'élevait à plus de sept milliards de dol- lars. Dans ses réunions traitant des compensations écono- miques bilatérales avec les pays à économie planifiée, la Suisse, de concert avec les autres pays européens de l'OCDE, ne serait-elle pas en mesure d'exercer une pres- sion plus forte sur l'Union soviétique et ses pays satellites pour tenter d'obtenir une diversification plus grande de la coopération technique et industrielle aux fins de consolider le commerce extérieur avec ces Etats? Je pose la question. Bien que le rapport français sur la politique économique extérieure, en sa page 56, se borne à mentionner l'exis- tence de réunions avec certains pays de l'Est, il reste muet quant aux chances réelles de succès de ces négociations. Il reste surtout muet sur une action concertée que, d'entente avec les pays partenaires de l'OCDE, la Suisse pourrait entreprendre en vue de tenter d'améliorer le déficit bientôt endémique de sa balance commerciale avec les pays de l'Est. Cette amélioration m'apparaît d'autant plus indispensable que notre pays est mainenant confronté aux difficultés économiques que d'autres pays européens ont connues avant nous et continuent, hélas, de connaître. Je vous remercie, Monsieur le président de la Confédération, pour la réponse, que vous voudrez bien me donner. M. Couchepin: Dans le chapitre du rapport consacré aux relations bilatérales, à la rubrique «Europe de l'Ouest», il est fait allusion aux entretiens que M. Jobert, ministre français du Commerce extérieur, a eus en avril à Berne. A cette occasion furent traités plusieurs thèmes, en parti- culier les éventuelles répercussions de la politique écono- mique française de reconquête du marché intérieur sur nos exportations. Aujourd'hui, semble-t-il, l'on ne peut plus par- ler d'éventuelles conséquences; on doit parler de répercu- sions certaines. Plusieurs entreprises suisses, en particu- lier dans la région dont je suis issu, ont déjà subi, pensent- elles, les effets de la volonté du gouvernement français actuel de reconquérir le marché intérieur en limitant l'accès du territoire aux marchandises étrangères. Cela se fait soit par des restrictions de crédit lorsqu'il s'agit d'acheter des marchandises étrangères, soit par des mesures bureaucra- tiques ou douanières. Certaines entreprises subissent un préjudice, d'autres ne peuvent surmonter le handicap que grâce à une perte considérable de temps pour répondre aux exigences de la bureaucratie française, sans doute la, plus complète et la meilleure du monde. Or, les échanges commerciaux entre la Suisse et la France se soldent, comme on le sait, par un surplus important en faveur de notre grand voisin. C'est dire que nous ne sommes pas en position de faiblesse malgré la différence objective de volume, de puissance politique, de population et d'influence des deux pays. La question que je pose est de savoir si notre gouverne- ment a eu connaissance de cas précis et des méthodes uti- lisées par la France pour restreindre, voire empêcher les importations suisses. La deuxième question et de savoir si, malgré la répulsion traditionnelle de notre pays à l'égard du protectionnisme, notre gouvernement serait disposé, si ces faits devaient se révéler exacts, à envisager des mesures de rétorsion, qui auraient peut-être pour effet d'attirer l'attention de l'opinion publique française sur les consé- quences à long terme d'une telle politique. Präsidentin: Die unabhängige und evangelische Fraktion und die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei teilen mit, dass sie der Vorlage zustimmen. Bundespräsident Honegger: Ich darf auf die drei gestellten Fragen antworten. Herr Ammann, der Zug für die Abgasregelung 1983 bis 1986 ist abgefahren. Der Bundesrat hat vor einigen Monaten die neue Verordnung über die Abgasregelung, die am 1. Okto- ber dieses Jahres in Kraft tritt, verabschiedet. Wir haben damals Gelegenheit gehabt, im Mitberichtsverfahren unsere wirtschaftlichen Bedenken anzumelden, von denen Sie mit Recht hier das eine und das andere dargelegt haben. Wie die Geschichte ab 1986 aussieht, ist noch offen. In der Regelung 1986 ist eine Klausel enthalten, die dem Bundes- rat die Möglichkeit gibt, je nach den veränderten Verhältnis- sen auf eine solche verschärfte Regelung gegenüber 1983 zurückzukommen. Sehr viel wird davon abhängen, wie sich die Abgasregelung für das Jahr 1983 und folgende bewäh- ren wird. Wir hatten verschiedentlich Gelegenheit, weil vor allem von EWG-Seite reklamiert wurde, mit technischen Experten aus dem EWG-Bereich, aber auch mit den Impor- teurorganisationen und ausländischen Autoexporteuren Fühlung zu nehmen. Wir haben versucht, den vorgebrach- ten Bedenken im Rahmen des Möglichen Rechnung zu tra- gen. Alle Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Die Erfahrung wird nun zeigen, ob diese Abgasregelung 1983 zu weit geht oder nicht. Herr de Chastonay stellt das Problem Russland zur Diskus- sion. Ich möchte Herrn de Chastonay bitten, dieses Pro- blem nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammen- hang mit der Lage bei den Staatshandelsländern insgesamt. Dann stellen Sie fest, dass unser Aussenhandel mit allen Staatsländern etwa 2 bis 3 Prozent unseres Gesamtexport- und Importvolumens ausmacht, er ist also von sehr unter- geordneter Bedeutung. Wir haben leider auch keine Mög- lichkeit, die Importeure von Heizöl - es geht hier vor allem um Heizöl und um Dieselöl - zu veranlassen, Öl aus ande- ren Ländern zu beziehen. Die Russen sind anscheinend in der Lage, Öl qualitativ wie auch preislich zu interessanteren Bedingungen zur Verfügung zu stellen als andere Staaten. Bei unserem freien Importregime können die Importeure Öl dort kaufen, wo es ihnen beliebt. Immerhin stellen wir in den letzten Jahren sehr beträchtliche Schwankungen bezüglich des Importes von Öl aus Russland fest. Dann zum Handelsbilanzdefizit. Ich möchte Sie bitten, die- ses nicht zu dramatisieren. Es kommt schlussendlich auf die Zahlungsbilanz an. Nun haben wir ja glücklicherweise kein Zahlungsbilanzdefizit, sondern wir haben im Verhältnis zu anderen Staaten einen ganz beträchtlichen Überschuss. Wir werden dieses Jahr in der Grössenordnung zwischen 6 und 8 Milliarden Franken Überschuss in unserer Zahlungs- bilanz haben, trotz eines relativ grossen Handelsbilanzdefi- zits. Ich glaube, wenn man das Defizit insgesamt betrach- tet, darf man diese Zahlen mit den Ostländern nicht überbe- werten. Herr Couchepin stellt eine Frage zur Aussenhandelsbilanz mit Frankreich. Frankreich ist ein Sorgenkind unserer Han- delspolitik. Sie kennen die Idee der französischen Regie- rung von einem «reconquérir le marché français». Dazu gehören verschiedene Massnahmen, die nicht so einfach zu bekämpfen sind, weil sie nicht immer im Widerspruch zu internationalen Abkommen stehen. Es sind nicht eigentliche protektionistische Massnahmen, sondern es sind Massnah- men wie zum Beispiel Instruktionen an die staatlichen Kre- ditinstitute in Frankreich, für den Import, etwa aus der Schweiz, aber auch aus anderen Ländern, keine Kredite oder nur reduziert oder zu schlechten Zinsbedingungen zur

  1. September 1982 N1145 Gebrauchszolltarif. 35. Bericht Verfügung zu stellen. Diese Schikanen stören uns! Sie haben auch mit Recht festgestellt, dass wir verschiedent- lich an der Grenze mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns ganz konkrete Fälle nennen würden, weil wir dann bei den französischen Behör- den intervenieren könnten. Für den Moment, glaube ich, ist es nicht nötig, an Retorsionsmassnahmen zu denken. Sollte aber in grösserem Umfange unser Export nach Frankreich tangiert werden, dann würde ich persönlich nicht davor zurückschrecken, auch Retorsionsmassnahmen ins Auge zu fassen. Aber es müssten dann französischerseits Mass- nahmen vorliegen, die im Widerspruch zu den internationa- len Abmachungen stehen. Präsidentin: Die Kommission beantragt, vom 19. Bericht für Aussenwirtschaftspolitik Kenntnis zu nehmen und den Bun- desbeschlüssen über die Genehmigung aussenwirtschaftli- cher Massnahmen und über eine Abänderung des Überein- kommens von Stockholm betreffend die EFTA-Sonderbe- stimmungen für Portugal zuzustimmen. l Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen Arrêté fédéral approuvant des mesures économiques extérieures Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen (Einstimmigkeit) Bundesbeschluss über eine Änderung des Anhangs G (Sonderbestimmungen für Portugal) zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandeis-Assoziation (EFTA) Arrêté fédéral sur l'amendement de l'Annexe G (dispositions spéciales pour le Portugal) de la convention du 4 janvier 1960 instituant l'Association européenne de libre-échange (AELE) Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 95 Stimmen (Einstimmigkeit) Präsidentin: Vom Bericht haben Sie in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen. An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.051 Gebrauchszolltarif. 35. Bericht Tarif d'usage des douanes. 35 e rapport Bericht und Beschlussentwurt des Bundesrates vom 14. September 1982 (BBI II, 1189) Rapport et projet d'arrêté du Conseil fédéral du 14 septembre 1982 (FF II, 1225) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Risi-Schwyz legt im Namen der Wirtschaftskommis- sion den folgenden schriftlichen Bericht vor: Der 35. Bericht über die Änderungen des Gebrauchszollta- rifs 1959 beantragt die Genehmigung durch die Bundesver- sammlung von folgenden Massnahmen, die im ersten Halb- jahr 1982 vom Bundesrat beschlossen wurden: a. Die Weiterführung der zollfreien Einfuhr von auf Hand- webstühlen hergestellten Geweben und b. Die Ergänzung des schweizerischen Zollpräferenzen- schemas insbesondere zugunsten der ärmsten Entwick- lungsländer. 1. Verordnung über die zollfreie Einfuhr von auf Handweb- stühlen hergestellten Geweben: Der Bundesrat hat mit Ver- ordnung vom 17. Februar 1982 die zollfreie Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben für weitere zehn Jahre ermöglicht. In den Genuss dieser Begünstigung kom- men nur jene Lieferländer, mit denen besondere bilaterale Vereinbarungen bestehen. Das sind gegenwärtig Indien und Pakistan, die beiden wichtigsten Hersteller und Exporteure solcher Gewebe. Die Volksrepublik China und Sri Lanka haben kürzlich ihr Interesse am Abschluss einer solchen Vereinbarung mit der Schweiz bekundet. Die anderen westlichen Industrieländer kennen in diesem Bereich ebenfalls Sonderregelungen. Die Zollausfälle betragen pro Jahr rund 90 000 Franken. 2. Verordnung über die Präferenzzollansätze zugunsten der Entwicklungsländer: Es hat sich gezeigt, dass die 31 ärmsten Entwicklungsländer, die nicht sehr viele exportfä- hige Güter produzieren, nur beschränkt in der Lage sind, von den Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen zu profitieren. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat mit Wir- kung ab I.Juli 1982 und im Einklang mit den Ergebnissen der Tokio-Runde des GATT diesen Ländern Zollfreiheit für alle diejenigen Industriegüter (Textilien, Bekleidungswaren, Schirme, Batterien, Rohaluminium) zugestanden, für welche die übrigen Entwicklungsländer nur eine beschränkte Zoll- präferenz geniessen. Darüber hinaus wurde den 31 Ländern für bestimmte landwirtschaftliche Produkte ebenfalls die Zollfreiheit eingeräumt. Ebenfalls mit Wirkung ab I.Juli 1982 wurden auf Begehren einzelner Entwicklungsländer in einigen Tarifbereichen die bisher reduzierten Zollpräferenzen dem allgemeinen Niveau angenähert oder angepasst. Schliesslich wurden auf Wunsch einiger Entwicklungsländer die Einfuhrzölle auf einer kleinen Anzahl landwirtschaftlicher Produkte abgebaut. Diese Erweiterungen des schweizerischen Zollpräferenzen- schemas werden Zollausfälle von jährlich rund 700000 Franken verursachen. 3. Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferen- zen an Entwicklungsländer: Die unter Ziffer 2 geschilderten Massnahmen erfordern eine Ergänzung der Verordnung vom Jahre 1975 über die Ursprungsregeln für Zollpräferen- zen an Entwicklungsländer im Zusammenhang mit dem Abbau der Einfuhrzölle auf landwirtschaftlichen Produkten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Aussenwirtschaftspolitik. 19. Bericht Politique économique extérieure. 19e rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.050 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.09.1982 - 15:30 Date Data Seite 1142-1145 Page Pagina Ref. No 20 010 753 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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