PTT. Compte 1981
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23 juin 1982
82.026 PTT. Rechnung 1981 PTT. Compte 1981
Botschaft und Rechnung vom 21. April 1982 Beschlussentwurf Seite 29 der Rechnung
Message et compte du 21 avril 1982 Projet d'arrêté page 29 du compte
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 1982 Décision du Conseil national du 15 juin 1982
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Andermatt, Berichterstatter: Einmal mehr darf ich Ihnen über ein erfolgreiches Jahr der PTT berichten. Bei einem Gesamtertrag von 6745,3 Millionen Franken und einem Auf- wand von 6413,3 Millionen Franken resultierte ein Unter- nehmungsgewinn von 333 Millionen. Es ist dies gegenüber dem Voranschlag eine Verbesserung um 62 Millionen Fran- ken, gegenüber dem Ergebnis von 1980 allerdings eine Ver- schlechterung um rund 77 Millionen Franken. Das Rech- nungsergebnis der PTT steht in direktem Zusammenhang mit dem Verkehr. Dieser hat 1981 erneut stark zugenom- men. Die Zunahme betrug für die Gesamtunternehmung 4,1 Prozent, auf die beiden Dienstleistungssektoren verteilt: 3 Prozent für die Post und 5 Prozent für die Fernmeldeabtei- lung. Der Personalaufwand stieg gegenüber 1980 um 271 Millionen Franken oder um 8,3 Prozent. Der Hauptanteil ent- fällt auf höhere Teuerungszulagen und die Personalvermeh- rungen. Die Zahl der Beschäftigten stieg auf 52 984 Perso- nen. Es sind das 1392 Personen mehr als im Vorjahr; gleich- zeitig wurde beim Personal eine Überschreitung von 42 Per- sonen festgestellt. Wir haben diese Personalüberschreitung noch im Rahmen des Bundesbeschlusses zu bewilligen. Die Investitionen betrugen im Jahre 1981 1514 Millionen Franken. Sie konnten erneut vollständig mit eigenen Mitteln finanziert werden. Gesamthaft wurden an die schweizeri- sche Wirtschaft im Jahre 1981 Aufträge in der Höhe von rund 2,4 Milliarden Franken vergeben. In der Erfolgsrech- nung ergaben sich insgesamt bewilligungspflichtige Kredit- überschreitungen von 170,5 Millionen Franken. Davon ent- fallen 100 Millionen Franken auf zusätzliche Abschreibun- gen und 56 Millionen auf Linien-, Apparate- und Fahrzeug- material. Bei den Investitionen waren Kreditüberschreitun- gen von 22,1 Millionen Franken zu verzeichnen. Wir haben diese Positionen überprüft und ersuchen Sie, diese Kredit- überschreitungen im Gesamtbetrag von 192 625 687 Fran- ken im Rahmen des Bundesbeschlusses zu genehmigen. Die Abschreibungen lagen mit 1473 Millionen Franken um rund 133 Millionen Franken höher als im Vorjahr. Gegen- über dem Budget wurden 100 Millionen Franken mehr abgeschrieben. Die zusätzlichen Abschreibungen erfolgten im Fernmeldebereich, um dem raschen technologischen Umbruch in diesem Sektor Rechnung zu tragen. Die Finanz- kommissionen und die Räte haben 1980 ausdrücklich ver- mehrte Abschreibungen im Fernmeldesektor empfohlen. Von dem geschätzten zusätzlichen Abschreibungsbedarf von 550 bis 600 Millionen Franken konnten - dank dem guten Rechnungsergebnis von 1979, 1980 und 1981 - bereits 376 Millionen Franken abgeschrieben werden.
Besondere Aufmerksamkeit widmet Ihre Kommission der Kostenrechnung respektive dem Kostendeckungsgrad.
Hier müssen wir leider feststellen, dass der Kostendek- kungsgrad sowohl im Post- wie auch im Fernmeldesektor im Absinken begriffen ist. Seit 1979 sank diese Richtzahl von 111 auf 105, d. h. um rund 3 Prozent pro Jahr, wobei der negative Trend im Postsektor stärker ist als im Fernmel- debereich. Seit drei Jahren hält nun dieser Trend an und kann nicht aufgehalten werden. Der Aufwand steigt stärker als der Ertrag. Diese Entwicklung beschäftigt die leitenden Stellen der PTT dauernd. Da die Dienstleistungen gehalten werden sollen, bleiben nur Rationalisierungsbestrebungen und Sparmassnahmen in allen Bereichen zur Bremsung des Kostenwachstums. Diese Massnahmen dürften aber nicht genügen. Die langfristige PTT-Tarifpolitik sieht für die Post- dienste einen Deckungsgrad von 85 bis 90 Prozent vor, für die Fernmeldedienste einen solchen von 100 bis 115 Pro- zent. Gestützt darauf drängen sich Tariferhöhungen vorab bei den Postdiensten auf. Bei den Fernmeldediensten ste- hen Harmonisierungen im Tarifgefüge im Vordergrund.
Seit Jahren beschäftigen wir uns auch mit den Ausgaben der PTT für Radio und Fernsehen: Die bisher aufgelaufenen Defizite betragen 78 Millionen Franken. Die von der SRG auf den 1. Januar 1983 beantragte Gebührenanpassung um 29,5 Prozent würde den PTT-Betrieben bei unverändertem Verteilschlüssel von 70 zu 30 neben der vollen Kostendek- kung auch einen teilweisen Abbau des bisherigen Defizites ermöglichen. Wir haben den Abbau des Defizites schon mehrmals gefordert und hoffen nun, dass das Ziel in abseh- barer Zeit erreicht werden kann. Wir fordern vor allem, dass auch bei einer Gebührenerhöhung der bisherige Verteil- schlüssel unverändert beibehalten wird.
Bei einer Inspektion in den Fernmeldeanlagen in Zürich und im neuen Postzentrum von Basel haben wir den Eindruck gewonnen, dass sich jedermann pflichtbewusst einsetzt und dass trotz grossem Arbeitsdruck ein gutes Betriebs- klima herrscht. Die PTT sind sicher ein menschlicher Arbeit- geber, und den Vorwürfen und den Behauptungen, es herrschten bei den PTT unmenschliche Arbeitsbedingun gen, darf mit gutem Gewissen energisch entgegengetreten werden.
Das hängige Begehren der Gewerkschaften, die Arbeitszeit zu verkürzen, würde für die PTT eine grosse Personalver- mehrung nach sich ziehen. Eine Arbeitszeitverkürzung um zwei Stunden pro Woche auf 42 Stunden würde für die PTT 1900 zusätzliche Stellen nötig machen. Es wäre mit Mehr- aufwendungen von rund 100 Millionen Franken zu rechnen. PTT und Bundesrat schlagen vor, den Unternehmungsge- winn von 333 Millionen Franken wie folgt zu verteilen: Ablie- ferung an die eidgenössische Kasse 200 Millionen Franken, Einlage in die Ausgleichkasse 50 Millionen Franken, Einlage in die Finanzierungsreserve 83 Millionen Franken. Ange- sichts des guten Rechnungsergebnisses von 1981 sollen demnach nicht nur 150 Millionen Franken - wie im Vor- schlag vorgesehen -, sondern 200 Millionen Franken in die Bundeskasse abgeliefert werden. 133 Millionen Franken sollen in die beiden Reservefonds gehen. Damit erreichen diese Fonds per Ende 1981 den Stand von 816 Millionen Franken. Damit ist ein weiterer Schritt zur Erreichung des Ziels von Reserven in der Höhe von einer Milliarde Franken getan. Soll allerdings das 1978 gesteckte Reserveziel von einer Milliarde Franken auch real erreicht werden, so wären schon Ende 1982 1,15 Milliarden Franken an Reserven nötig.
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen Zustimmung zum vorgelegten Bundesbeschluss.
Frau Lieberherr: Ich mache zu drei Bereichen Bemerkun- gen:
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die nicht abgegolten werden. Es sind dies rund 260 Millio- nen Franken in den Bereichen Zeitungszustellung und Rei- sepost.
In bezug auf die zukünftige Entwicklung der PTT-Betriebe bin ich vielleicht optimistischer als die PTT selbst. Der Bedarf nach Dienstleistungen im Bereich zwischenmensch- licher Kommunikation nimmt sicher auch in den kommen- den Jahren nicht ab, sondern dürfte weiter zunehmen.
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Zur Verwendung des Reingewinns und zur Tarifpolitik: Unbestritten war in der Kommission die Ablieferung von 200 Millionen Franken des Reingewinnes in die Bundeskasse. Es darf aber nicht zur Aufgabe der PTT werden, à tout prix die Bundeskasse speisen zu müssen. Das heisst: es sollte nicht die Tarifpolitik auf dieses Ziel ausgerichtet werden, was zwangsweise zu einer Fiskalisation führen würde. Die Bundesverfassung ermöglicht die Ablieferung, verpflichtet aber nicht dazu. Bei den Tarifanpassungen sollen Kosten- überlegungen, nicht aber die Ablieferung an die Bundes- kasse wegleitend sein.
Zum Bereich Arbeitszeit und Dienstleistungen: Anläss- lich der Behandlung der Rechnung sind die Mitglieder der Sektion PTT der Finanzkommission durch die Verantwortli- chen der PTT eingehend über die Verhandlungen betreffend die Arbeitszeitverkürzungen für das PTT-Personal orientiert worden. Das Direktorium der PTT scheint einer sukzessiven Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber nicht negativ einge- stellt zu sein. Ich habe diese Haltung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen wie auch die vorgesehenen Rahmen- bedingungen, dass nämlich
a. die Verkürzung nicht zu Lasten des Personals gehen soll, sondern eine Vermehrung des Personals unumgäng- lich und entsprechend auch vorgesehen ist;
b. kein wesentlicher Abbau der Dienstleistungen der PTT ins Auge gefasst wird.
Gerade zum zweiten Punkt ist zu sagen, dass unsere schweizerischen Konsumenten den hohen Grad an Dienst- leistungen unserer PTT sehr schätzen und es sicher nicht ohne weiteres hinnehmen würden, wenn ein Abbau dieser Dienstleistungen ins Auge gefasst würde.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die vorliegende Rechnung unter Verdankung der ausgezeichneten Arbeit des Perso- nals der PTT zu genehmigen.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Andermatt für seine Darlegung der Rechnung PTT. Ich danke auch für seine anerkennenden Worte und diejenigen von Frau Stän- derat Lieberherr. Sie sind verdient. Dass wir einmal mehr einen derart erfreulichen Abschluss verzeichnen dürfen, ja, bei genauer Betrachtung sogar einen Rekordabschluss, ist nicht zuletzt der unternehmerischen Leistung und dem Ein- satz aller Mitarbeiter auf allen Stufen im PTT-Bereich zu ver- danken.
Zu einigen Bemerkungen des Kommissionssprechers:
Zum Kostendeckungsgrad: Es ist zu beachten - Frau Stän- derat Lieberherr wies darauf hin -, dass diese gemeinwirt- schaftlichen Leistungen von etwa 260 Millionen Franken natürlich aus übergeordneten Interessen erfolgen; man denke dabei an die Problematik der Feinverteilung der Infor- mationsmittel, Zeitungen und Zeitschriften und an den Autoreisedienst, der vor allem abgelegenere Gebiete, in denen keine Eigenwirtschaftlichkeit erreicht werden kann, versorgt.
Zum aufgelaufenen Defizit der Rechnung Radio und Fernse- hen: Das Anliegen des Parlamentes wird seitens des Bun- desrates respektiert. Mit der Gebührenerhöhung ab 1. Oktober von 26,5 Prozent steigt auch der Ertrag der PTT. Wir denken nicht etwa daran, den Schlüssel von 30/70 Pro- zent im Sinne eines Abbaus des Anteils der PTT zu ändern. Dieser Anteil an den Mehreinnahmen erlaubt uns eine raschere Abtragung des aufgelaufenen Defizits.
Zur Arbeitszeitverkürzung: Es ist nichts entschieden. Die Gespräche im Bundesrat und mit den Gesprächspartnern gehen weiter.
Meines Erachtens können wir keine differenzierte Regelung treffen, weder im Grundsatz noch in der zeitlichen Abwick- lung, geht es doch - ob es sich um die PTT-Mitarbeiter, SBB-Mitarbeiter oder die Mitarbeiter in den Rüstungsbetrie- ben handelt - um Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers (des Bundes). Wir müssen also eine Lösung treffen, die wir zeitlich und im Ausmass für alle diese Mitarbeiter gleich gestalten können.
Ein Abbau von Leistungen der PTT ist nicht in Aussicht zu nehmen. Wenn eine Arbeitszeitverkürzung auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen wird, muss das glei- che Leistungsangebot mittels entsprechender Anpassung des Personaletats - gemäss Ihren und unseren Vorstellun- gen - aufrechterhalten werden.
Zur Frage der Gewinnverteilung: Artikel 36 der Bundesver- fassung sagt, dass ein Reingewinn an die Bundeskasse abzuliefern ist. Das ist eine verfassungsrechtliche Verpflich- tung. Die Tragweite dieser Bestimmungen - Artikel 36 in Verbindung mit Artikel 42 der Bundesverfassung, wo bei den Bundeseinnahmen auch die Erträge aus dem Postre- gal, also Reingewinne der PTT, aufgeführt sind - zu ergrün- den, wird übrigens Aufgabe von Herrn Prof. Eichenberger sein, der seitens des PTT-Verwaltungsrates mit einem dahingehenden Expertenauftrag versehen wurde. Wir war- ten das Resultat ab.
Der Standpunkt des Bundesrates ist unverändert. Wir mei- nen nicht, dass bei der Tarifpolitik die Gewinnerzielung - aus diesem Gewinn einen möglichst grossen Teil an den Bund abliefern zu können - übergeordnetes Unterneh- mungsziel bilden sollte und dürfte. Aber eine Gewinnerzie- lung als Tarifbildungs-Faktor ist einzukalkulieren. Es ist nicht zu übersehen, dass es um die Nutzung eines Regales geht, das dem Bund zusteht. Der bundeseigene Betrieb PTT macht von diesem Regal Gebrauch. Wenn dieser bun- deseigene Betrieb etwas an die Bundeskasse abliefert, ist das eine Regalentschädigung, die ein Dritter, wenn man ihm das Regal zur Verfügung stellen würde, auch zu erbringen hätte.
Hinzu kommt die steuerliche Begünstigung der PTT-Unter- nehmungen, so dass nach Meinung des Bundesrates durchaus auch eine «moralische» Rechtfertigung für eine Gewinnablieferung gegeben ist.
Nun haben aber diese 150 Millionen Franken, die man im Budget eingesetzt hat, natürlich nie den Sinn einer Auflage für die PTT. Das wäre auch nach Verfassung nicht richtig; denn nur ein Gewinn ist abzuliefern, aber es muss nicht ein Gewinn erzielt werden. Diese 150 Millionen, die wir auch im. Finanzplan haben, sind eine Richtzahl, eine Orientierungs- grösse ohne Verbindlichkeit. Je nach den effektiven, fakti- schen Rechnungsergebnissen kann die Gewinnablieferung tiefer oder höher sein, je nachdem, was eben an Gewinn erwirtschaftet wird.
Zur Frage, ob die für das Jahr 1981 vorgesehene Abliefe- rung von 200 Millionen begründet ist, weil im Budget als Richtzahl nur 150 Millionen vorgesehen waren. Im Budget pro 1981 hatten wir einen Gesamtgewinn der PTT von 271 Millionen vorgesehen. Erzielt wurden 332 Millionen, also 61 Millionen mehr, und es waren Abschreibungen vorgese- hen, die um 100 Millionen - Ständerat Andermatt hat das dargelegt - tiefer waren. Man hat nun 100 Millionen mehr abgeschrieben als nach Budget. Insgesamt hatten wir also 160 Millionen mehr zur Verfügung, als budgetiert waren. Wenn man von diesen 160 Millionen Mehrgewinn 50 Millio- nen, also einen Drittel, dem Bund abliefert und 110 Millionen für zusätzliche Abschreibungen und Reservestellungen in der Unternehmung belässt, ist das ein ausgewogenes Ver- hältnis, so dass diese 200 Millionen Ablieferung an den Bund sicher angemessen, ausgewogen sind, ohne die unternehmerischen Interessen und Belange irgendwie zu vernachlässigen. Ich teile die Meinung von Ständerat Ander- matt, dass wir das Reserveziel, das vor vielen Jahren fest- gelegt wurde (1 Milliarde), real betrachten müssen, dass wir im Sinne einer indexbereinigten Zielsetzung es etwas höher schrauben müssen, etwa auf 1,15 Milliarde. Aber diesem Ziel haben wir uns viel rascher genähert, als im Jahre 1977
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vorgesehen war. Damals dachten wir an eine Periode von etwa zehn Jahren, um eine Reserve von 1 Milliarde Franken aufzubauen. Wir sind jetzt nach fünf oder sechs Jahren bereits auf nominell gut 800 Millionen. Somit werden wir, wenn es etwa in diesem Schrittmass weitergeht, die reale Milliarde Reservestellungen bei den PTT durchaus errei- chen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Rechnungsabschluss und dieser Gewinnverwendung.
Hefti: Die Verfassungsbestimmung, dass die PTT ihren Ertrag in die Bundeskasse abzuliefern haben, stammt bereits aus dem Jahre 1848, und schon damals wurde ein- deutig gesagt, dass die PTT einen Reingewinn erzielen sol- len, um die Bundesfinanzen zu stärken. Wenn jetzt gesagt wurde, ein Experte befasse sich mit der Höhe dieses Rein- ertrages, so mag das gut und recht sein, aber entscheiden kann hier kein Experte; es handelt sich um einen Regie- rungsentscheid.
Bundesrat Schlumpf: Ich möchte Herrn Hefti für seine Regierungstreue danken. Das ist auch unsere Meinung. Wir haben Herrn Prof. Eichenberger nicht beauftragt.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Staatsrechnung 1981 Compte d'Etat 1981
Botschaft vom 7. April 1982 Beschlussentwurf Seite 67 der Botschaft
Message du 7 avril 1982 Projet d'arrêté page 67 du message
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S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 1982 Décision du Conseil national du 15 juin 1982
Bürgi, Berichterstatter: Schlechte Zahlen sind stets ein Politikum, gute Zahlen können es zuweilen auch sein. Diese Erfahrung hat sich im Zusammenhang mit der Staatsrech- nung 1981 unlängst bestätigt. Zwar wussten wir bei der Behandlung des Budgets 1982 vor sechs Monaten, dass die Rechnung des Jahres 1981 besser als der Voranschlag aus- fallen werde. Niemand ahnte in jenem Zeitpunkt indessen das genaue Ausmass dieser Verbesserung. Das schliess- lich beinahe sensationell verbesserte Rechnungsergebnis der Finanzrechnung bildete auch für die Finanzkommission Ihres Rates eine völlige Überraschung. Wer sich überra- schen lässt, muss dafür eine stichhaltige Erklärung liefern. Das sei nachfolgend im Rahmen einer knappen Analyse des Einnahmenmirakels 1981 getan.
Die wesentlichen Annahmen für die Gestaltung des Bun- desbudgets müssen in der Mitte des Jahres getroffen wer- den. Das gilt vor allem auch für die wirtschaftlichen Rah- menbedingungen, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Einnahmen des Bundes ausüben. Alle wesentlichen Ele- mente dieser Rahmenbedingungen erfuhren gegenüber den Mitte 1980 erkennbaren Tendenzen eindeutige Verbes- serungen, namentlich die folgenden:
Das Bruttosozialprodukt: Aufgrund der weltwirtschaftlichen Entwicklung wurde für 1981 eine Stagnation des Wirt- schaftswachstums angenommen. Tatsächlich wuchs das Bruttosozialprodukt real um mehr als 2 Prozent, das nomi- nelle Wachstum betrug 8,2 Prozent statt der angenomme- nen 3,5 Prozent. Insbesondere die Bau- und Investitionstä- tigkeit bewegte sich erheblich über den Erwartungen, und die schweizerische Exportindustrie profitierte von der relati- ven Schwäche des Schweizerfrankens.
Die Teuerung: Bei der Ausarbeitung des Budgets wurde mit einer Teuerungsrate von 3,5 Prozent gerechnet. Die tat- sächliche Teuerung betrug jedoch 6,5 Prozent, was zu erheblichen Mehreinnahmen bei der Warenumsatzsteuer führte.
Der Dollarkurs: Es ist bezeichnend für die Interdependenz der heutigen Welt, dass die Schwankungen des Dollarkur- ses einen nachhaltigen Einfluss auf die Finanzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausüben können. Durch den Anstieg des Dollars auf über 2 Franken - in Kombination mit den bekannten Höchstzinsen in den USA - steigerte sich der Umsatz in ausländischen Wertpapieren in ungeahnter Weise, was die Stempelabgaben um 120 Millio- nen Franken in die Höhe trieb. Welcher Prognostiker hätte es Mitte 1980 gewagt, für die zweite Hälfte 1981 Geldmarkt- sätze zwischen 8 und 10 Prozent vorauszusagen; er wäre wohl ohne weiteren Verzug in die Kategorie der leichtferti- gen Zinshochhalter versetzt worden. Das inländische Fest- geldvolumen steigerte sich gegen Jahresende von 27 auf 57 Milliarden Franken, was Mehreinnahmen von mindestens 500 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer bewirkte. Verglichen mit den direkten Steuern der Kantone und des Bundes, bieten zuverlässige Prognosen des Ver- rechnungssteuerertrages weit grössere Schwierigkeiten. Es ist denn auch kein Zufall, dass der Ertrag in früheren Jahren mehrfach zu hoch geschätzt wurde.
Die hohen Zinsen führten zu einem verbesserten Ertrag des Bundesvermögens von mindestens 120 Millionen Franken. Der gute Abschluss der PTT - wie wir soeben gehört haben - erlaubte eine erhöhte Ablieferung an die Bundeskasse von 50 Millionen Franken.
All die genannten Tendenzen bewirkten schliesslich Mehr- einnahmen von 1,3 Milliarden Franken, denen Mehrausga- ben von rund 300 Millionen Franken gegenüberstehen. In der Aufrechnung ergibt sich jener Betrag, der mittlerweile als die «gefundene Milliarde» in den Volksmund eingegan- gen ist. Der Schätzfehler zwischen Voranschlag und Rech- nung beträgt für das Jahr 1981 8,1 Prozent, in den fünf Jah- ren zuvor bewegte er sich lediglich zwischen 1 und 1,7 Pro- zent. Die Finanzkommission Ihres Rates musste sich über- zeugen, dass sich die Einnahmenentwicklung des Berichts- jahres in einer einmaligen und bis Ende des Jahres schwer zu beurteilenden Konstellation bewegte. Dies gilt vor allem auch für die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben, auf welche die Zinshausse der letzten Monate des Jahres einen nachhaltigen Einfluss ausübten. Bundesrat und Finanzverwaltung müssen vom Vorwurf der Zahlenmanipu- lation aus abstimmungspolitischen Gründen eindeutig ent- lastet werden. Doch ist sich jeder unbefangene Beobachter bewusst, dass das Einnahmenwunder des Jahres 1981 das Vertrauen des Volkes in die Behörden nicht unbedingt gefördert hat. Das wirkt sich zweifellos negativ auf die Abstimmungschancen von Einnahmenvorlagen aus. Damit müssen wir für eine geraume Zeit leben.
Ich komme zu den Ausgaben: Die Ausgaben standen im Zeichen einer ungewöhnlichen Stabilität, betrug der Zuwachs von 1980 bis 1981 doch lediglich 1,1 Prozent. Die- ses erfreuliche Ergebnis ist wesentlich den 1980 beschlos-
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Consiglio
Consiglio degli Stati
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Séance
Seduta
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82.026
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
348-350
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Pagina
Ref. No
20 010 713
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