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Postulat Zumbühl
wieder einmal einem konzentrierten Angriff des Landwirt- schaftsflügels unseres Rates ausgesetzt. Dieser Flügel ist nicht nur sehr zahlreich, sondern, ich möchte das betonen, sehr qualifiziert in diesem Rat vertreten. Aber das hindert mich nun nicht daran, festzustellen bzw. aus den Darlegun- gen von Herrn Bundesrat Honegger zu erkennen, dass ein Sieg dieses Flügels auf Kosten der Steuerzahler und vor allem der Konsumenten - einmal mehr - gehen würde. Hier muss ich also sagen: Dieser Zucker ist mir zu teuer! Wenn seine Vermehrung in dieser ultimativen Art durchgesetzt werden soll, so meine ich, sollten wir diese Motion ableh- nen.
Gerber: Wir konsumieren in unserem Land beinahe den bil- ligsten Zucker der ganzen Welt, indem wir den Zuckerpreis nach dem Weltmarktpreis richten, und der Weltmarkt ist ein Überschussmarkt. Etwa 75 Prozent der Weltzuckerproduk- tion wird aufgrund von Verträgen vermarktet. 25 Prozent kommen auf den Markt, d. h. an die Börse, und werden dort vermarktet und natürlich zu sehr billigen Preisen weiterge- geben, und von diesen billigen Preisen profitiert der Schweizer Konsument. Er soll es auch in Zukunft tun kön- nen. Wenn dagegen die Preise auf diesem Weltmarkt sehr tief sinken, dann ist eine gewisse Importbelastung dieses Zuckers für den Konsumenten zumutbar. Er hat dann im internationalen Vergleich immer noch einen sehr billigen Zucker; und was die Leistungen des Bundes anbetrifft, so habe ich ja in meiner Motion dargetan, dass durch Revision des Bundesbeschlusses eine Entlastung des Bundes gesucht werden sollte.
Weber: Es gibt noch eine weitere Überlegung, die dafür sprechen würde, dass die Motion in eine Postulat umge- wandelt wird. Herr Gerber wünscht mit seiner Motion, dass der Zuckerbeschluss abgeändert wird, das ist ein legitimes Begehren. Was mir im Text dieser Motion nicht passt, ist, dass er bereits die Fläche auf 20 000 Hektaren fixiert. Es ist üblich, wenn wir einen solchen Bundesbeschluss, ein derar- tiges Gesetz ändern, dass sowohl in der Kommission wie auch im Rate diskutiert wird, welche Fläche neu fixiert wer- den soll. Wenn wir nun in einer Motion einfach festhalten, die Änderung der Fläche werde auf 20 000 Hektaren festge- legt, dann erübrigt sich jede Diskussion um eine Revision dieses Zuckerbeschlusses.
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Abgesehen davon sollten auch psychologische Überlegun- gen uns dazu führen, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Man sollte zuerst auch andere Gruppierungen, so die Zuckerverkäufer, aber auch die Konsumenten befragen, was sie dazu sagen. Dies ist ein psychologisches Moment. Ich anerkenne die Berechtigung des Begehrens von Herrn Gerber, aber ich glaube, diese zwei Überlegungen sollten doch Herrn Gerber dazu führen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Abstimmung - Vote Für Annahme der Motion Dagegen
24 Stimmen 5 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.341 Postulat Zumbühl Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft. Bewirtschaftungsbeiträge Agriculture de montagne. Contribution d'exploitation I
Wortlaut des Postulates vom 4. März 1982
Der Bundesrat wird eingeladen, die Vorarbeiten für eine ver- besserte Auflage des Bundesgesetzes über die Bewirt-
schaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 bald- möglichst an die Hand zu nehmen.
Nebst einer angemessenen Erhöhung der Beiträge soll einer Verfeinerung des Beitragssystems und damit einer gerechteren, der Arbeitserschwernis angepassteren Lö- sung Rechnung getragen werden. (Bessere Berücksichti- gung der unterschiedlichen Steillagen usw.)
In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat auch prü- fen, ob es nicht angezeigt erscheine, in Zukunft auch andere Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft ver- mehrt nach Fläche, topographischer Beschaffenheit, Höhenlage usw. auszurichten, d. h. nach Kriterien, welche genau messbar sind und über welche die Produktion nicht übermässig angeheizt wird.
Texte du postulat du 4 mars 1982
Le Conseil fédéral est invité à entreprendre le plus rapide- ment possible les travaux préparatoires en vue d'aboutir à une version améliorée de la loi fédérale du 14 décembre 1979 instituant des contributions à l'exploitation agricole du sol dans des conditions difficiles.
Il faudra qu'on envisage non seulement les contributions de manière appropriée, mais encore d'affiner le système de ces dernières et partant que l'on adopte une solution plus équitable, qui soit mieux adaptée à la dureté des conditions de travail (en tenant mieux compte de la déclivité des ter- rains, etc.)
Dans cet ordre d'idées, le Conseil fédéral devrait aussi exa- miner s'il ne serait pas indiqué, à l'avenir, d'ajuster davan- tage encore de nouvelles mesures en faveur de l'agriculture de montagne en fonction de la surface des exploitations, de leur situation topographique, de l'altitude, etc., c'est-à-dire d'après des critères qu'on peut mesurer avec précision et qui ne stimulent pas exagérément la production.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Gadient, Genoud, Gerber, Guntern, Letsch, Schmid, Schönenberger (9)
Zumbühl: Am 4. Oktober 1979, also vor bald drei Jahren, haben wir in unserem Rat als Zweitrat die Vorlage über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit er- schwerten Produktionsbedingungen durchberaten. Auf den 1. Juli 1980 konnte das Bundesgesetz vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Wir sind Herrn Bundespräsident Honegger dankbar, dass er sich damals für die Verwirkli- chung eines alten Postulates mit Elan eingesetzt hat. Gleichzeitig mit dem Gesetz wurde damals ein Rahmenkre- dit von 385 Millionen Franken für fünf Jahre bewilligt. Auf- grund dieses Rahmenkredites errechnete man eine Ein- kommensverbesserung für die Bergbauern von rund 5 Franken pro Arbeitstag. Wenn auch dieser Einkommenszu- stupf recht bescheiden ausgefallen ist, war man doch froh, dass diese Massnahme eingeführt werden konnte. In allen Kantonen wurden mehrheitlich zulasten der Beitragsemp- fänger die Berechnungsgrundlagen geschaffen, wie die Auf- nahme der Flächen, Hangneigung usw. Die Beiträge, unter- teilt in Flächen- und Sömmerungsbeiträge, werden in die- sem Jahr zum drittenmal ausbezahlt.
Obschon es heute noch verfrüht wäre, von abschliessen- den Erfahrungen zu sprechen, darf man doch feststellen, dass sich diese Massnahme bewährt, dass sie von den Bewirtschaftern geschätzt wird und dass sie keine allzu grossen administrativen Umtriebe verursacht. Man stellt aber doch verschiedene Unzulänglichkeiten fest, die beson- ders auf die summarische Annahme von 18 Prozent Hang- neigung im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone sowie von 35 Prozent ausserhalb des Berggebietes und der voralpinen Hügelzone zurückzuführen sind. Wer zum Bei- spiel eine Fläche noch maschinell mähen kann, erhält einen gleich hohen Beitrag wie derjenige, der eine gleich grosse Fläche von Hand mähen muss oder überhaupt keine Maschine einsetzen kann. Der unterschiedliche Arbeitsauf- wand wird also zuwenig berücksichtigt. Diese Feststellung soll nicht etwa als Vorwurf an irgend jemanden betrachtet
Motion Zumbühl
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werden. Es bestand ja immer die Absicht, diese Mass- nahme in einer ersten Phase möglichst unkompliziert zu gestalten. Nach Ablauf einer ersten fünfjährigen Periode, also in zwei Jahren, wird es aber unbedingt notwendig sein, dass man aufgrund der gemachten Erfahrungen die gesetz- lichen Grundlagen überarbeitet, verfeinert und vor allem auch die Beiträge erhöht, letztere besonders aufgrund der Tatsache, dass heute das bergbäuerliche Einkommen dem Paritätslohn stark nachhinkt.
Weil man bekanntlich in Zeitnot nie etwas Gutes schaffen kann, wird der Bundesrat ersucht, die Vorarbeiten für eine verbesserte Auflage der gesetzlichen Bestimmung für die Bewirtschaftungsbeiträge möglichst bald einzuleiten. In einem zweiten Teil des Postulates wird der Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob es nicht vorteilhaft wäre, wenn in Zukunft auch andere Massnahmen zugunsten der Berg- landwirtschaft, zum Beispiel in einer späteren Phase die Viehhalterbeiträge oder andere Massnahmen, vermehrt nach Fläche, topographischer Beschaffenheit, Höhenlage usw. ausgerichtet würden, d. h. nach genau messbaren Kri- terien. Dies hätte den Vorteil, dass gleiche Unterlagen für mehrere Massnahmen verwendet werden könnten, dass dadurch der administrative Aufwand auf ein Minimum beschränkt werden könnte, dass sich Beiträge den unter- schiedlichen Verhältnissen besser anpassen würden und dass die immer wieder aufflackernden Diskussionen wegen angeblich unterschiedlicher und ungerechter Zuteilung von Beiträgen weitgehend verstummen würden, weil die Unter- lagen genau messbar wären und sich über Jahre nicht ver- schieben würden, dann weiter, dass die Produktion nicht angeheizt würde. Die gegenwärtig in Diskussion stehende Vorlage für die Revision des Bundesgesetzes über Kosten- beiträge an Viehhalter im Berggebiet soll von diesem Postu- lat im Moment noch tangiert werden. Das sollte vielmehr in einer späteren Phase, bei einer allfälligen Revision beste- hender Massnahmen oder bei einer Neuauflage, geprüft werden. Ich bilde mir nicht etwa ein, mit diesem Postulat den Stein der Weisen gefunden zu haben. Die Landwirt- schaftspolitik ist kompliziert. Immerhin glaube ich, damit doch einen Schritt in der richtigen Marschrichtung getan zu haben, und ersuche den Bundesrat, das Postulat entgegen- zunehmen.
Bundespräsident Honegger: Das Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an Landwirtschaftsbetriebe mit erschwerten Produktionsbedingungen wurde zusammen mit der Vollziehungsverordnung auf den 1. Juli 1980 in Kraft gesetzt. In einem Einfachen Bundesbeschluss wurde für die fünf Jahre 1980 bis 1984 ein Rahmenkredit von 385 Millio- nen Franken bewilligt. Die Bewirtschaftungsbeiträge - dazu gehören die Flächenbeiträge wie die Sömmerungsbeiträge - kamen damit erstmals für das Jahr 1980 zur Auszahlung. Der für 1980 und 1981 an die Landwirte des Berg- und Hügelgebietes ausgerichtete Betrag belief sich auf je 69 Millionen Franken.
Während mit den Kostenbeiträgen an Viehhalter insbeson- dere die Benachteiligung der Betriebe durch Klima, Höhen- lage, Abgelegenheit usw. abgegolten wird, bezweckt die neue Massnahme der Flächenbeiträge einen Ausgleich der Bewirtschaftungserschwerung infolge ungünstiger Oberflä- chengestaltung. Dabei wurde schon bei der Vorbereitung der Massnahme die Frage diskutiert, ob ein einheitlicher Beitrag für Hang- und Steillagen mit 18 und mehr Prozent Neigung oder eine Differenzierung der Beiträge mit höhe- rem Ansatz für Steillagen mit 35 und mehr Prozent Neigung gewährt werden soll. Die Mehrheit der Kantone und interes- sierten Organisationen sprach sich damals in der Vernehm- lassung für die erste Variante aus. Dabei wurden vor allem administrative Gründe geltend gemacht, hätten doch bei einer Differenzierung die Vorbereitungsarbeiten für die Aus- scheidung der beitragsberechtigten Fläche in den Kanto- nen erheblich mehr Aufwand erfordert. Es herrscht die Mei- nung vor, vorerst mit einem einfachen System von Flächen- beiträgen zu beginnen. Eine Verfeinerung könnte allenfalls später vorgenommen werden. Der Bundesrat hat sich die-
ser Argumentation angeschlossen. In der Folge haben die Kantone Bern und Luzern zusätzliche kantonale Beiträge für Steillagen beschlossen. In anderen Kantonen bestehen parlamentarische Vorstösse mit dem gleichen Ziel. Dieser Alleingang einiger Kantone führte dazu, dass der Schweize- rische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemein- schaft für die Bergbevölkerung und die Landwirtschaftsdi- rektorenkonferenz der Gebirgskantone in Eingaben an den Bundesrat höhere Bundesbeiträge für Steillagen forderten. Diese Frage der Beitragsabstufung zwischen ,Hang- und Steillagen wurde darauf an der Tagung der Landwirtschafts- direktoren vom 3. Februar 1982 in Bern ausgiebig diskutiert. Etwa die Hälfte der Kantone votierte für eine sofortige Ein- führung einer Zulage für Steillagen, während die andere Hälfte für die vorläufige Belassung des einheitlichen Bei- trages eintrat. Etliche Kantone erklärten sich nicht in der Lage, die Steillagen noch im Jahre 1982 auszuscheiden, wären aber bereit, dies bis 1984 zu tun.
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Wir beurteilen die Frage wie folgt: An sich wäre die Unter- scheidung in Hang- und Steillagen mit einem höheren Bei- trag der Steillagen durchaus gerechtfertigt, dies aus den Gründen, die vom Postulanten selbst angeführt worden sind. Wir möchten aber mit der Einführung einer solchen Differenzierung bis zum Ablauf des heute gültigen Bundes- beschlusses, d. h. etwa bis zum Jahre 1984, zuwarten, damit die Kantone für die Ausscheidung der Flächen in Steillagen genügend Zeit haben. Ohne diese Ausscheidung kann diese Differenzierung der Beiträge nicht vorgenom- men werden, und nur die Kantone sind in der Lage, diese Ausscheidung vorzunehmen. Es ist aber durchaus die Absicht des Bundesrates, mit einer Änderung der Verord- nung die Beiträge ab 1982 im Rahmen des verfügbaren Kre- dites generell leicht zu erhöhen. Die Frage der Differenzie- rung zwischen Hang- und Steillagen kann dann zusammen mit den Kantonen mit der nötigen Sorgfalt diskutiert und allenfalls vorbereitet werden. Der Bundesrat ist also bereit, den ersten Punkt des Postulates anzunehmen.
Kurz zu Punkt 2 des Postulates: Die Anregung des Postu- lanten, die Massnahmen für die Berglandwirtschaft generell vermehrt nach Fläche und topographischer Beschaffenheit auszurichten, nehmen wir entgegen. Es ist tatsächlich so, dass Flächenbeiträge produktionsneutral sind, d. h. keinen Anreiz zur Ausdehnung der Produktion ergeben. Wir sind
also bereit zu prüfen, wie dieser Vorteil auch bei andern Massnahmen genützt werden kann.
Insgesamt besteht somit die Bereitschaft des Bundesrates, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
82.359 Motion Zumbühl Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion Orientation de la production de viande et d'œufs
Wortlaut der Motion vom 6. März 1982
Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über die Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion des Landwirt- schaftsgesetzes unverzüglich einer grundsätzlichen Über- prüfung zu unterziehen und eine Vorlage zu deren Revision zu unterbreiten, in der insbesondere
a. die Beiträge an kleine und mittelgrosse Betriebe nach Artikel 19c nicht auf den Kostenausgleich gegenüber Grossbetrieben begrenzt sind und nur bäuerlichen Betrie- ben ausgerichtet werden, die möglichst viel inländisches Futter einsetzen;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Zumbühl Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft. Bewirtschaftungsbeiträge Postulat Zumbühl Agriculture de montagne. Contribution d'exploitation
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.341
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1982 - 18:15
Date
Data
Seite
309-310
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Pagina
Ref. No
20 010 702
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