Motion Gerber
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schen Handelsflotte für die Erneuerung der Schiffe von den Banken billigeres Geld erhalten. Die Kompetenz des Bun- des, auf dem Gebiet der Schiffahrt Recht zu setzen, ergibt sich aus dem Artikel 34ter der Bundesverfassung. Das See- schiffahrtsgesetz vom 23. September 1953 regelt im ersten und zweiten Abschnitt in den Artikeln 1 bis 12 die allgemei- nen Grundsätze und die Behördenorganisationen für die Seeschiffahrt unter Schweizer Flagge. Der vorliegende Bun- desbeschluss bringt insofern nichts Neues, als der Bund im Interesse der Landesversorgung bereits Anfang der fünfzi- ger Jahre zuerst durch Darlehen, später durch Übernahme von Bürgschaften die Kapitalbeschaffung erleichterte. Die jetzt gültige Kreditlimite zur Verbürgung von Darlehen beträgt 250 Millionen Franken, ist auf zehn Jahre befristet, seit 1980 voll beansprucht und läuft im September 1982 ab. Die Bestrebungen des Bundes, gegen unterschiedlichste Krisenlagen und Versorgungsschwierigkeiten gewappnet zu sein, gehen auf die Erfahrungen aus der Kriegswirtschaft des Zweiten Weltkrieges zurück. Für unser Binnenland sind die Offenhaltung aller Transportwege, besonders aber die Einfuhren aus Übersee von grosser Wichtigkeit. Dieser kurze Hinweis sollte genügen, um die engen Zusammen- hänge zwischen dem nächsten Donnerstag in diesem Saale in Beratung stehenden Bundesgesetz über die wirtschaftli- che Landesversorgung und unserer heutigen Vorlage auf- zuzeigen.
Bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges schloss der Bund aufgrund der Notrechtsgesetzgebung einen auf die Dauer des Krieges befristeten Chartervertrag mit einer griechi- schen Reederei ab, welcher die Abtretung von fünfzehn Schiffen vorsah. Unabhängig davon erwarben zwei private Schweizer Unternehmen drei Hochseeschiffe und zwei Jahre später trat der Bund mit dem Ankauf von vier Hoch- seeschiffen selbst als Reeder auf. Erst im Jahre 1947 ging die schweizerische Handelsflotte und damit der Seeverkehr ganz in private Hände über.
Wie erwähnt, regelt das Bundesgesetz vom September 1953 alle Fragen der Seeschiffahrt unter Schweizer Flagge. Die Erfahrungen mit den Massnahmen des Bundes zur Erhaltung einer Mindesttonnage sind gut. Wie sich die Flotte entwickelt hat, geht aus den Tabellen auf den Seiten 6 und 7 der Botschaft hervor. Um gegen unterschiedlichste Krisenlagen und auch materielle Verluste gewappnet zu sein, erachtet der Bundesrat eine Mindestzahl von 25 Schif- fen verschiedenster Typen und eine Gesamttonnage von 400 000 bis 500 000 dwt als richtig. Unter dwt (deadweight tons) versteht man die Gesamttragfähigkeit des Schiffes, einschliesslich Ladung, Treibstoff, usw. Die eigentliche Transportkapazität entspricht etwa 50 Prozent der oben erwähnten Gesamttonnage.
Heute besteht unsere Hochseeschifflotte aus 31 Schiffen mit einer Gesamttonnage von 457 000 Tonnen. Was die aktuelle Frage der Haltung einer eigenen Öltankerflotte betrifft, so verweise ich auf die Darlegungen auf den Seiten 10 und 11 der Botschaft. Angesichts der harten, ja fast ruinösen Konkurrenz auf dem freien Tankermarkt können wir uns aus wirtschaftlichen Überlegungen glücklich schät- zen, dass wir keine eigenen Öltanker unter Schweizer Flagge haben. Nun ist aber mit der Haltung einer Mindest- flotte nicht alles getan. Die Schiffe müssen modern und lei- stungsfähig sein, damit sie im internationalen Konkurrenz- kampf bestehen können. Hier zeigen sich die günstigen Auswirkungen der Bürgschaftsaktionen des Bundes beson- ders deutlich, konnte doch das Durchschnittsalter der Schiffe während der vorausgegangenen Bürgschaftsaktio- nen IV, d. h. während den Jahren 1971 bis 1980 von 13 auf unter 10 Jahre gesenkt werden.
Noch ein Wort zur Konkurrenzsituation: Jedes Schiffahrt- land - wie könnte es beim grassierenden internationalen Protektionismus anders sein - versucht mit nicht gerade zimperlichen Mitteln seine Handelsflotte zu fördern, wobei die Phantasie in der Wahl der Mittel beachtenswert ist. In den OECD-Staaten stehen folgende Massnahmen im Vor- dergrund: Darlehen für Schiffsbau und Schiffskauf, Zinser- leichterungen, Staatsbürgschaft, Garantien von Schiffshy-
potheken, Steuererleichterungen, Betriebsbeihilfen usw. - Die starke Expansion der Flotten einiger Staatshandels- länder, die sich als Aussenseiter mit modernsten Schiffen in den einträglichsten Fahrgebieten wesentliche Marktanteile gesichert haben, lässt nur erahnen, in welchem Masse der Staat in diesen Ländern seine Flotte begünstigt. Unter die- sem Aspekt betrachtet, ist es selbstverständlich, dass immer wieder grosse Anstrengungen notwendig sind, um unserer schweizerischen Hochseeschiffahrt die Wettbe- werbsposition zu bewahren. Die neue Bürgschaftsaktion des Bundes schafft die Grundlage für zinsgünstige Bank- darlehen. Bezüglich der Sicherheit verweise ich auf die sehr strengen Nationalitätsbestimmungen für die Registrierung der Schiffe unter Schweizer Flagge und auf die strengen Vorschriften bezüglich Grundkapital auf den Seiten 4 und 5 der Botschaft. Unter dem Titel «Sicherheit» sei auch noch festgehalten, dass dem Bund durch seine Aktionen zur Sicherung der schweizerischen Hochseeschiffahrt bisher keine finanziellen Verluste erwachsen sind und dass die Rückzahlungen und jährlichen Amortisationen der durch die Bank gewährten Darlehen immer pünktlich und reibungslos erfolgten.
Unsere Kommission behandelte das Geschäft in einer Sit- zung Ende April 1982 und erhielt von Herrn Bundespräsi- dent Honegger und den Fachleuten und Spezialisten für wirtschaftliche Kriegsvorsorge und Hochseeschiffahrt jede gewünschte Auskunft. Der Vollständigkeit halber sei auch noch erwähnt, dass auch in diesem Bereich eine der scheinbar indispensablen ausserparlamentarischen Kom- missionen, nämlich die schweizerische Seeschiffahrtskom- mission, tätig ist.
Weil der Bundesbeschluss nur aus zwei Artikeln besteht und damit ich mich in der Detailberatung nicht nochmals zum Wort melden muss, beantrage ich Ihnen im Auftrage der vorberatenden Kommission, welcher ich für ihre Mitar- beit bestens danke, Eintreten und Zustimmung.
Beim Artikel 2 beantragen wir Ihnen, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen. Sie entspricht wörtlich der Fas- sung des jetzt noch geltenden Bundesbeschlusses vom 26. September 1972.
Der Nationalrat behandelte die Vorlage am 1. März 1982 und stimmte ihr mit 116 Stimmen einstimmig zu. Unsere Kom- mission verabschiedete sie an der erwähnten Sitzung vom 26. April 1982 ebenfalls einstimmig.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung -· Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
81.459 Motion Gerber. Zuckerrübenanbau Production de betteraves sucrières
Wortlaut der Motion vom 21. September 1981
Der Bundesrat wird ersucht, den eidgenössischen Räten eine Abänderung des Zuckerbeschlusses vorzulegen, die es erlauben würde, die Zuckerrübenfläche ab 1984 schritt- weise von 17 000 Hektaren auf 20 000 Hektaren zu erhö- hen.
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Texte de la motion du 21 Septembre 1981
Le Conseil fédéral est prié de présenter aux Chambres fédérales un projet visant à modifier l'arrêté sur l'économie sucrière, dans le but de porter progressivement, à partir de 1984, la surface destinée à la betterave à sucre de 17 000 ha à 20 000 ha.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Arnold, Bel- ser, Binder, Bührer, Cavelty, Debétaz, Dreyer, Gadient, Gassmann, Genoud, Hänsenberger, Knüsel, Letsch, Lieber- herr, Matossi, Meier, Meylan, Munz, Reymond, Schaffter, Steiner, Stucki, Ulrich, Zumbühl (25)
Gerber: Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat um eine Abänderung des Zuckerbeschlusses, die es erlauben würde, die Zuckerrübenfläche ab 1984 schrittweise von 17 000 auf 20 000 Hektaren zu erhöhen. Dazu möchte ich kurz folgendes ausführen:
Unser Land weist kalorienmässig einen tiefen Eigenversor- gungsgrad auf. Ohne Futtermittelimporte vermag die schweizerische Landwirtschaft die Bevölkerung zu rund 57 Prozent mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die Futtermit- telimporte eingerechnet zu rund 65 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der Eigenversorgungsgrad der umliegenden Län- der viel höher. In der Europäischen Wirtschaftsgemein- schaft erreicht der Eigenversorgungsgrad bei Nahrungsmit- teln 90 bis 100 Prozent, in Österreich rund 90 Prozent. Wenn wir die Zuckerversorgung betrachten, so weist die EG einen Eigenversorgungsgrad von 129 Prozent, Öster- reich einen solchen von mehr als 100 Prozent und die Schweiz eine Eigenversorgung von nur 40 Prozent auf. Trotz diesem tiefen Eigenversorgungsgrad haben wir in unserem Land auf dem viehwirtschaftlichen Sektor mit Überschussproblemen zu kämpfen. Sie wissen um die Überschüsse bei der Milch und beim Fleisch. Bei der Milch kennen wir seit einigen Jahren die Kontingentierung, und es ist damit zu rechnen, dass dieses System noch längere Zeit in Kraft bleiben muss. Wir werden nicht darum herumkom- men, landwirtschaftsintern gewisse Verschiebungen vorzu- nehmen, wobei der standortgerechten Produktion ver- mehrte Bedeutung zukommt, d. h. dass die Milchkontin- gente innerhalb der Verbände und auch unter den Verbän- den teilweise von den Ackerbaugebieten in die Graswirt- schaftsgebiete und in unsere Rand- und Berggebiete verla- gert werden müssen. Das hat zur Folge, dass wir in den Ackerbauregionen alle noch vorhandenen Produktionsmög- lichkeiten ausschöpfen sollten. Die Bundesbehörden unter- stützen daher die Anstrengungen der Landwirtschaft, die offene Ackerfläche von heute zirka 278 000 Hektaren auf rund 300 000 Hektaren zu erhöhen.
Bei welchen Kulturen bestehen noch Ausdehnungsmöglich- keiten? Es ist dies vor allem beim Futtergetreideanbau der Fall. Hier sind noch erhebliche Ausdehnungsmöglichkeiten vorhanden. Weitere Möglichkeiten bestehen beim Rapsan- · bau - unsere Ölversorgung liegt mit 10 Prozent sehr tief - und beim Zuckerrübenanbau, wo wir eine Eigenzuckerver- sorgung von etwa 40 Prozent aufweisen. Der heute gültige Bundesbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft läuft noch bis zum Jahre 1989. Er sieht den Anbau von höchstens 17 000 Hektaren Zuckerrüben vor. Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Zuckerrübenfläche ab 1983 auf 17 000 Hektaren
auszudehnen; das entspricht 850 000 Tonnen Rüben. Es bestehen also bis 1989 trotz dem tiefen Eigenversorgungsgrad keine Ausdehnungsmög- lichkeiten mehr.
Meine Motion geht nun dahin, ab 1984 die Rübenfläche schrittweise von 17 000 auf 20 000 Hektaren auszudehnen. Damit erhielte die Landwirtschaft weitere Produktionsmög- lichkeiten mit einer arbeitsintensiven Kultur. Bei einer Rübenfläche von 20 000 Hektaren würden wir in einem nor- malen Jahr, d. h. bei einem mittleren Ertrag von 50 Tonnen je Hektare, einen Eigenversorgungsgrad von etwa 55 Pro- zent erreichen. Die von mir verlangte Ausdehnung der Rubenfläche hätte eine Steigerung von heute rund 850 000 Tonnen auf 1 Million Tonnen Zuckerrüben zur
Folge. Dieses Quantum könnte in den beiden Zuckerfabri- ken Frauenfeld und Aarberg ohne weiteres verarbeitet wer- den. Die beiden Fabriken werden im Jahre 1984 eine Verar- beitungskapazität von zusammen 11 600 Tonnen Rüben pro Tag aufweisen. Eine Verarbeitung der Rübenmenge von 1 Million Tonnen wäre also in einer normalen Kampagne von 85 bis 87 Tagen möglich. Die Finanzierung dieser erhöhten Rübenmenge müsste weiterhin über den heute bereits bestehenden Ausgleichsfonds erfolgen, wobei bei einer Änderung des Zuckerbeschlusses die Leistungen des Bun- des zu reduzieren, die Abgaben auf eingeführtem Zucker dagegen zu erhöhen wären. Einige Probleme könnten sich bei höherem Eigenversorgungsgrad in der zuckerverarbei- tenden Industrie ergeben. Immerhin darf gesagt werden, dass das Rohstoffhandicap durch Dekonsolidierungen im GATT und durch die Einführung des «Schoggi»-Gesetzes wesentlich gemildert wurde.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass meine Motion die Ausschöpfung einer der wenigen noch vorhan- denen Ausdehnungsmöglichkeiten im Ackerbau anstrebt. Mit der Vergrösserung der Zuckerrübenfläche schaffen Sie vor allem kleineren und mittleren Betrieben, aber auch Betrieben, die auf die Milchproduktion verzichtet haben, die Möglichkeit zum Anbau einer Kultur, die einen guten Fruchtwechsel gewährleistet und die vom direktkosten- freien Ertrag her gesehen ein angemessenes Einkommen erbringt. Eine Revision des Bundesbeschlusses über die inländische Zuckerwirtschaft bietet zudem Gelegenheit, die Bundesleistungen zu Lasten der Einfuhrabgaben abzu- bauen.
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Bundespräsident Honegger: Die Ausdehnung der Ackerflä- che muss zur Entlastung der tierischen Produktion mit allen möglichen Mitteln gefördert werden. Damit sind wir ohne weiteres einverstanden. Das deckt sich auch mit der Grund- tendenz des Motionärs. Diesem Umstand wurde im Bun- desbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft vom 23. März 1979 auch Rechnung getragen, indem die Höchst- menge mit den ertragsbedingten Mehrlieferungen auf 935 000 Tonnen festgelegt und die mögliche Anbaufläche auf maximal 17 000 Hektaren erhöht wurde. Der Motionär hat auf diese Zahlen ebenfalls aufmerksam gemacht. Es bestehen hier keine Differenzen. Diese Fläche wird voraus- sichtlich - wie das auch der Motionär dargelegt hat - späte- stens 1984 erreicht.
Eine weitere schrittweise Ausdehnung ist im Sinne der genannten Förderung erwünscht. Wegen den Einschrän- kungen bei der Milch- und Fleischproduktion sind viele Betriebe auf eine existenzsichernde Ausweichmöglichkeit angewiesen. Dass sehr viele Betriebe diese Möglichkeit im Zuckerrübenanbau sehen, demonstrieren deutlich die zahl- reichen Anmeldungen für das Zusatzkontingent von 50 000 Tonnen für das Anbaujahr 1982, die nicht einmal zur Hälfte berücksichtigt werden konnten. Andererseits haben die gegenwärtig und wohl auch weiterhin tiefen Welthan- delspreise für Zucker erhebliche sogenannte Negativdiffe- renzen bei den Zuckerfabriken zur Folge, da diese den von ihnen erzeugten Zucker von Gesetzes wegen zu Preisen verkaufen müssen, die sich im Rahmen der Preise für gleichwertige Einfuhrware bewegen. Das führt dazu, dass neben den Konsumenten und den Produzenten nach gel- tendem Recht vor allem der Bund entsprechende Beiträge an die Verlustdeckung leisten muss. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen - Herr Gerber hat das bereits erwähnt - dass der Bundesrat heute mor- gen das Anbaukontingent von Zuckerrüben für das Anbau- jahr 1983 um weitere 50 000 Tonnen auf 850 000 Tonnen erhöht hat. Ich muss Ihnen aber gleichzeitig sagen, dass diese 50 000 Tonnen zusätzliches Anbaukontingent den Bund 2 bis 3 Millionen Franken kosten. Im Hinblick auf diese finanziellen Konsequenzen sind einer weiteren Ausdehnung des Zuckerrübenanbaus zurzeit gewisse Grenzen gesetzt. Der Bundesrat ist deshalb nicht in der Lage, der Motion vor- behaltlos zuzustimmen; er ist aber bereit, die Möglichkeit
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einer Ausdehnung in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten weiter zu prüfen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Gerber: Ich möchte an der Form der Motion festhalten.
Bundespräsident Honegger: Darf ich noch eine persönliche Bemerkung dazu machen. Ich habe Ihnen die offizielle Hal- tung des Bundesrates bekanntgegeben. Der Motionär hält an seiner Motion fest. Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass der Bundesrat der Meinung ist - das kam auch heute morgen zum Ausdruck - dass mit der Zeit, und wenn möglich rasch, der Bund auch von diesen Kosten, von diesen 2 bis 3 Millionen Franken, die er jedes Jahr zusätz- lich zu bezahlen hat, entbunden werden sollte. Das bedeu- tet auf der anderen Seite, dass der Zuckerbeschluss geän- dert werden muss, und der Bundesrat wäre der Meinung, dass den Konsumenten zugemutet werden könnte, das zu übernehmen, was der Bund heute für die Begleichung der sogenannten Negativdifferenzen an die Zuckerfabriken zu bezahlen hat. Solange aber dieser Entscheid nicht gefällt ist, ist es dem Bundesrat nicht möglich, Ihr Begehren, für das er durchaus Verständnis hat, als Motion entgegenzu- nehmen. Er möchte zunächst wissen, ob das Parlament damit einverstanden ist, diese Mehrbelastung dem Konsu- menten aufzuladen. Wenn das der Fall ist, dann könnte man laufend die Zuckerrübenanbaukontingente erhöhen. Aber über die finanziellen Konsequenzen müsste der Bundesrat vorher genauer Bescheid wissen, um in der Lage zu sein, Ihren Auftrag als Motion zu übernehmen.
M. Reymond: L'amélioration du prix de la betterave sucrière ne figure pas parmis les décisions que le Conseil fédéral a prises ce matin au sujet de prix agricoles. Or, le prix de la betterave sucière n'a, à ma connaissance, pas augmenté depuis 5, voire 6 ans, alors que, grâce à l'amélio- ration constante des techniques de production, il a été pos- sible d'accroître les quantités produites, cela en conformité avec l'arrêté actuel sur l'économie sucrière.
Cependant, le Conseil fédéral a étendu ce matin-même au maximum de ses possibilités l'application dudit arrêté puisqu'il a fixé, pour l'an prochain, la quantité de betteraves sucrières à 850 000 tonnes; avec un supplément possible de 10 pour cent, cela fait 935 000 tonnes au maximum, chif- fre cité tout à l'heure par le président de la Confédération. Dès lors, à partir de l'an prochain, il ne sera plus possible d'étendre la culture de la betterave sucrière, qui constitue vraiment, comme l'a dit le motionnaire, le seul secteur de l'agriculture suisse qui puisse encore être sensiblement développé.
Je rappelle, après M. Gerber, qu'en matière de production sucrière, les pays du Marché commun produisent une quantité couvrant le 129 pour cent de leurs besoins. Vous savez ce qu'ils font des 29 pour cent produits en trop: ils les exportent à coup de subsides à l'exportation, en parti- culier en direction de la Suisse.
Le degré d'approvisionnement de l'Autriche, pays avec lequel nous aimons nous comparer, est de 100 pour cent, tandis que ce taux n'est que de 40 pour cent en Suisse. Nous avons donc là une possibilité de développement. Nous ne demandons pas que la production sucrière indi- gène soit portée à 90 ou à 100 pour cent de nos besoins. Nous souhaitons simplement la voir passer de 17 000 à 20 000 hectares, c'est-à-dire voir augmenter le taux d'auto- approvisionnement de 40 pour cent tel qu'il est aujourd'hui, à 55, peut-être 58 ou 60 pour cent au grand maximum.
Le Conseil fédéral, par la bouche du président de la Confé- dération tout à l'heure, se déclare tout à fait d'accord avec
nous et souhaite cette extension. Nous l'en remercions. En revanche, il s'oppose à la motion de M. Gerber et cela essentiellement pour des considérations d'ordre financier. Nous sommes conscients du fait qu'il est impossible de produire sans payer, en Suisse comme partout ailleurs dans le monde, et il est évident que, si on étend la production indigène de L "tteraves sucrières, il en coûtera quelque
chose à quelqu'un. Il en coûtera peut-être à la Confédéra- tion, aux producteurs et aux consommateurs en vertu du régime qui a été jusqu'ici en vigueur. Mais la motion vise précisément à la modification de l'arrêté fédéral afin que la surface cultivable en betteraves sucrières puisse être por- tée graduellement à 20 000 hectares.
Or, la modification de l'arrêté fédéral peut impliquer, me semble-t-il, des moyens financiers nouveaux en vue du développement de cette culture, et à ce propos, je rappelle une proposition constante du gouvernement vaudois formu- lée, sauf erreur de ma part, à l'époque où M. Edouard Debé- taz, ici présent, en faisait partie. Cette proposition consiste à fixer des prix-seuils pour le sucre, système que nous connaissons déjà dans d'autres secteurs de notre produc- tion agricole. Un système de prix-seuils assurerait un équili- bre et une stabilité des prix pour le consommateur puisqu'il permet d'éviter les fluctuations du cours mondial que nous connaissons aujourd'hui. Le but du nouvel arrêté pourrait être de rendre la consommation suisse précisément indé- pendante des cours mondiaux qui varient considérable- ment, au gré de la fantaisie changeante contenue dans les subsides à l'exportation des pays qui inondent notre mar- ché.
Il m'apparaît dès lors que la motion de notre collègue Peter Gerber peut être soutenue dans cette perspective-là. La solution consisterait non seulement dans la modification, dans le cadre de l'arrêté, du nombre des hectares cultiva- bles, mais encore dans la mise à disposition de moyens financiers nouveaux, ce qui a déjà fait l'objet de proposi- tions concrètes, et qui me paraît tout à fait correspondre aux vœux du motionnaire, de l'agriculture et, pourquoi pas, du Conseil fédéral. C'est dans ces sentiments que je vous demande de soutenir la motion de M. Gerber.
Knüsel: Der Problemkreis, der von Herrn Kollega Gerber aufgeworfen wird, hat verschiedene Aspekte. Darf ich den einen vorausnehmen? Wir haben in dieser Woche den Ent- wurf des Bundesgesetzes über die Landesvorsorge zu beraten. Ich vertrete die Auffassung, dass wir im Verlaufe der achtziger Jahre gegebenenfalls dem Bundesrat die Beweglichkeit zubilligen müssen, selbst entscheiden zu können, wie schnell beispielsweise diese Flächenzunahme bei der Zuckerrübe vorangetrieben werden sollte, je nach den Versorgungsverhältnissen auf dem europäischen Markt. Ich vertrete die Auffassung - bei aller Würdigung der Ausführungen von Herrn Bundespräsident Honegger - dass hier eine höhere Versorgung unseres Landes mit eige- nem Zucker eine wesentliche Verbesserung unserer Ver- sorgungslage bringen kann. Ich gebe ohne weiteres zu, dass die Belastung des Bundes mit Bezug auf die Beiträge an die Zuckerversorgung weitgehend vom Weltmarktpreis abhängt. Aber wir haben Situationen erlebt, bei denen Zuk- kerimporte bei Dumpingpreisen sondergleichen getätigt werden konnten, aber auch solche, bei denen der Preis für Importzucker gegen fünf Franken je Kilogramm betragen hat.
Die klimatisch bedingten Gras- und Milchwirtschaftsgebiete unseres Landes haben ein Interesse, wenn sie etwas Frei- raum durch andere Kulturen erhalten. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass beispielsweise die Inner- schweiz, die aus klimatischen Gegebenheiten heraus zur Viehzucht und Milchwirtschaft gezwungen ist, ein Interesse daran hat, wenn sie Flächenentlastungen erhalten kann. Aus diesem Grunde möchte ich ebenfalls meinerseits die- ser Motion zustimmen.
Miville: Ich hätte gegen ein Postulat unseres Kollegen Ger- ber nichts einzuwenden gehabt. Aber indem er nun trotz allen überzeugenden Darlegungen von Herrn Bundespräsi- dent Honegger an einer Motion festhält, möchte ich diejeni- gen Kolleginnen und Kollegen, die nicht gerade der grünen Front in diesem Rate angehören, doch bitten, nun auch die Gesichtspunkte unserer Bundesfinanzen, und d. h. ja auch unserer Steuerzahler und darüber hinaus der Konsumen- ten, im Auge zu behalten. Wir sehen uns scheinbar heute
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Postulat Zumbühl
wieder einmal einem konzentrierten Angriff des Landwirt- schaftsflügels unseres Rates ausgesetzt. Dieser Flügel ist nicht nur sehr zahlreich, sondern, ich möchte das betonen, sehr qualifiziert in diesem Rat vertreten. Aber das hindert mich nun nicht daran, festzustellen bzw. aus den Darlegun- gen von Herrn Bundesrat Honegger zu erkennen, dass ein Sieg dieses Flügels auf Kosten der Steuerzahler und vor allem der Konsumenten - einmal mehr - gehen würde. Hier muss ich also sagen: Dieser Zucker ist mir zu teuer! Wenn seine Vermehrung in dieser ultimativen Art durchgesetzt werden soll, so meine ich, sollten wir diese Motion ableh- nen.
Gerber: Wir konsumieren in unserem Land beinahe den bil- ligsten Zucker der ganzen Welt, indem wir den Zuckerpreis nach dem Weltmarktpreis richten, und der Weltmarkt ist ein Überschussmarkt. Etwa 75 Prozent der Weltzuckerproduk- tion wird aufgrund von Verträgen vermarktet. 25 Prozent kommen auf den Markt, d. h. an die Börse, und werden dort vermarktet und natürlich zu sehr billigen Preisen weiterge- geben, und von diesen billigen Preisen profitiert der Schweizer Konsument. Er soll es auch in Zukunft tun kön- nen. Wenn dagegen die Preise auf diesem Weltmarkt sehr tief sinken, dann ist eine gewisse Importbelastung dieses Zuckers für den Konsumenten zumutbar. Er hat dann im internationalen Vergleich immer noch einen sehr billigen Zucker; und was die Leistungen des Bundes anbetrifft, so habe ich ja in meiner Motion dargetan, dass durch Revision des Bundesbeschlusses eine Entlastung des Bundes gesucht werden sollte.
Weber: Es gibt noch eine weitere Überlegung, die dafür sprechen würde, dass die Motion in eine Postulat umge- wandelt wird. Herr Gerber wünscht mit seiner Motion, dass der Zuckerbeschluss abgeändert wird, das ist ein legitimes Begehren. Was mir im Text dieser Motion nicht passt, ist, dass er bereits die Fläche auf 20 000 Hektaren fixiert. Es ist üblich, wenn wir einen solchen Bundesbeschluss, ein derar- tiges Gesetz ändern, dass sowohl in der Kommission wie auch im Rate diskutiert wird, welche Fläche neu fixiert wer- den soll. Wenn wir nun in einer Motion einfach festhalten, die Änderung der Fläche werde auf 20 000 Hektaren festge- legt, dann erübrigt sich jede Diskussion um eine Revision dieses Zuckerbeschlusses.
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Abgesehen davon sollten auch psychologische Überlegun- gen uns dazu führen, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Man sollte zuerst auch andere Gruppierungen, so die Zuckerverkäufer, aber auch die Konsumenten befragen, was sie dazu sagen. Dies ist ein psychologisches Moment. Ich anerkenne die Berechtigung des Begehrens von Herrn Gerber, aber ich glaube, diese zwei Überlegungen sollten doch Herrn Gerber dazu führen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Abstimmung - Vote Für Annahme der Motion Dagegen
24 Stimmen 5 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.341 Postulat Zumbühl Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft. Bewirtschaftungsbeiträge Agriculture de montagne. Contribution d'exploitation I
Wortlaut des Postulates vom 4. März 1982
Der Bundesrat wird eingeladen, die Vorarbeiten für eine ver- besserte Auflage des Bundesgesetzes über die Bewirt-
schaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 bald- möglichst an die Hand zu nehmen.
Nebst einer angemessenen Erhöhung der Beiträge soll einer Verfeinerung des Beitragssystems und damit einer gerechteren, der Arbeitserschwernis angepassteren Lö- sung Rechnung getragen werden. (Bessere Berücksichti- gung der unterschiedlichen Steillagen usw.)
In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat auch prü- fen, ob es nicht angezeigt erscheine, in Zukunft auch andere Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft ver- mehrt nach Fläche, topographischer Beschaffenheit, Höhenlage usw. auszurichten, d. h. nach Kriterien, welche genau messbar sind und über welche die Produktion nicht übermässig angeheizt wird.
Texte du postulat du 4 mars 1982
Le Conseil fédéral est invité à entreprendre le plus rapide- ment possible les travaux préparatoires en vue d'aboutir à une version améliorée de la loi fédérale du 14 décembre 1979 instituant des contributions à l'exploitation agricole du sol dans des conditions difficiles.
Il faudra qu'on envisage non seulement les contributions de manière appropriée, mais encore d'affiner le système de ces dernières et partant que l'on adopte une solution plus équitable, qui soit mieux adaptée à la dureté des conditions de travail (en tenant mieux compte de la déclivité des ter- rains, etc.)
Dans cet ordre d'idées, le Conseil fédéral devrait aussi exa- miner s'il ne serait pas indiqué, à l'avenir, d'ajuster davan- tage encore de nouvelles mesures en faveur de l'agriculture de montagne en fonction de la surface des exploitations, de leur situation topographique, de l'altitude, etc., c'est-à-dire d'après des critères qu'on peut mesurer avec précision et qui ne stimulent pas exagérément la production.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Gadient, Genoud, Gerber, Guntern, Letsch, Schmid, Schönenberger (9)
Zumbühl: Am 4. Oktober 1979, also vor bald drei Jahren, haben wir in unserem Rat als Zweitrat die Vorlage über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit er- schwerten Produktionsbedingungen durchberaten. Auf den 1. Juli 1980 konnte das Bundesgesetz vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Wir sind Herrn Bundespräsident Honegger dankbar, dass er sich damals für die Verwirkli- chung eines alten Postulates mit Elan eingesetzt hat. Gleichzeitig mit dem Gesetz wurde damals ein Rahmenkre- dit von 385 Millionen Franken für fünf Jahre bewilligt. Auf- grund dieses Rahmenkredites errechnete man eine Ein- kommensverbesserung für die Bergbauern von rund 5 Franken pro Arbeitstag. Wenn auch dieser Einkommenszu- stupf recht bescheiden ausgefallen ist, war man doch froh, dass diese Massnahme eingeführt werden konnte. In allen Kantonen wurden mehrheitlich zulasten der Beitragsemp- fänger die Berechnungsgrundlagen geschaffen, wie die Auf- nahme der Flächen, Hangneigung usw. Die Beiträge, unter- teilt in Flächen- und Sömmerungsbeiträge, werden in die- sem Jahr zum drittenmal ausbezahlt.
Obschon es heute noch verfrüht wäre, von abschliessen- den Erfahrungen zu sprechen, darf man doch feststellen, dass sich diese Massnahme bewährt, dass sie von den Bewirtschaftern geschätzt wird und dass sie keine allzu grossen administrativen Umtriebe verursacht. Man stellt aber doch verschiedene Unzulänglichkeiten fest, die beson- ders auf die summarische Annahme von 18 Prozent Hang- neigung im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone sowie von 35 Prozent ausserhalb des Berggebietes und der voralpinen Hügelzone zurückzuführen sind. Wer zum Bei- spiel eine Fläche noch maschinell mähen kann, erhält einen gleich hohen Beitrag wie derjenige, der eine gleich grosse Fläche von Hand mähen muss oder überhaupt keine Maschine einsetzen kann. Der unterschiedliche Arbeitsauf- wand wird also zuwenig berücksichtigt. Diese Feststellung soll nicht etwa als Vorwurf an irgend jemanden betrachtet
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Gerber. Zuckerrübenanbau Motion Gerber. Production de betteraves sucrières
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Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
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Seduta
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81.459
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Datum
21.06.1982 - 18:15
Date
Data
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