PTT. Gestion 1981
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17 juin 1982
82.025 PTT. Geschäftsbericht 1981 PTT. Gestion 1981
Bericht vom 21. April 1982 Rapport du 21 avril 1982
Beschlussentwurf Seite 45 des Berichtes Projet d'arrêté page 45 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 1982 Décision du Conseil national du 8 juin 1982
Knüsel, Berichterstatter: Es wird wohl die Aufgabe eines Berichterstatters sein, möglichst eng und kurz über die wichtigsten Begebenheiten des verflossenen Jahres Bericht zu erstatten. Ich komme diesem Wunsch gerne nach und möchte folgende Schwerpunkte des vergangenen Jahres kurz streifen. Zum einen die Gesamtkonzeption einer zukünftigen Tarifpolitik bei den PTT, zum zweiten das bereits erarbeitete Kommunikationsleitbild, im dritten die Personalfragen, die momentan besonders akut sind, und schlussendlich ganz kurz das zentrale Einkaufswesen.
Das verflossene Jahr war für die PTT ein sehr erfreuliches, wobei sich der erzielte Unternehmensgewinn auf 330 Millio- nen Franken belief. Angesichts der weiterhin unbefriedigen- den Finanzlage des Bundes hat der Bundesrat einen Richt- wert der jährlichen Ablieferungen von 150 Millionen Franken festgelegt, der in schlechten Jahren unter- und in gewinn- starken Jahren überschritten werden kann. Infolge des gegenüber dem Budget höheren Unternehmensgewinns erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, die Ablieferun- gen für diesmal auf 200 Millionen Franken festzusetzen. Ich schlage Ihnen namens Ihrer GPK-Kommission vor, diese Fragen, wie auch jene der Entwicklung der Deckungsgrade, der Reservebildung, des Eigenmittelbestandes, in der näch- sten Woche bei der Behandlung der Rechnung zu dis- kutieren.
Im vergangenen Jahr haben die PTT ein Gesamtkonzept der Tarifpolitik erarbeitet. Leitmotiv dieses Gesamtkonzepts ist es, jenen durch die Verfassung und Gesetz eingeräumten Handlungsspielraum und den Grundauftrag, nämlich die bestmögliche Versorgung unseres Landes mit Post- und Fernmeldediensten nach optimalen, betriebswirtschaftli- chen und unternehmerischen Grundsätzen zu erfüllen. In diesem Gesamtkonzept sind aber auch die Verpflichtungen der PTT gegenüber dem Bund für die Zukunft festgehalten. Zweitens: Kommunikationsleitbild. Im Jahre 1978 - das ist die Vorgeschichte - hat die Generaldirektion eine kleine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Kommunikationsleitbild für die PTT als Grundlage zur aktiven und wirkungsvollen Bewältigung zukünftiger Aufgaben im Kommunikationsbe- reich zu erarbeiten. Dieses Leitbild ist Anfang dieses Jahres als zukünftige unternehmerische Strategie erschienen und der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ihre Kommission wird in nächster Zeit mit der Generaldirektion der PTT über die- ses Leitbild, seine Thesen und Ziele,sowie über ihre Strate- gien beraten.
Als dritten Schwerpunkt möchte ich die Personalprobleme bei den PTT herausgreifen. Der Bundesrat hat mit Billigung der Finanzdelegation beider Räte einen zusätzlichen Stellenetat in zwei Etappen in der Grössenordnung von 550 Stellen bewilligt. Der Höchstbestand beläuft sich zurzeit auf 52 392 Etatstellen, wobei im vergangenen Jahr eine Zuwachsrate von 1392 Stellen zu verzeichnen war. In ver- schiedenen Bereichen wird festgestellt, dass die Grenze des Zumutbaren erreicht oder sogar überschritten worden ist. Wir konnten anlässlich eines Augenscheins in Zürich und in Basel von dieser Entwicklung Kenntnis nehmen.
In bezug auf die Entwicklung des Deckungsgrades - das als Beispiel - wird darauf hingewiesen, dass bei der telefo- nischen Auskunft die PTT etwa 70 Rappen Eigenkosten auf- weisen, währenddem die Entschädigung nur knapp die Hälfte ausmacht. Das Problem des Deckungsgrades für die verschiedenen Sparten wird für die Zukunft eine wesentli- che Rolle spielen. Zur Lösung der hängigen Personalpro- bleme ergeben sich nach Auffassung der PTT drei Möglich- keiten:
a. Abbau der Dienstleistungen, zum Beispiel keine Postzu- stellungen mehr am Samstag. Dieser Weg wird kaum gang- bar sein.
b. Direkte finanzielle Kompensation der zusätzlichen Lei- stungen. Auch dieser Weg wird kaum zu begehen sein.
c. Die Zukunftsperspektive geht dahin, dass mit der Einfüh- rung der 42-Stunden-Woche wesentlich mehr Personal ein- gesetzt werden muss. Die PTT rechnen mit einem zusätzli- chen Personalbestand in der Grössenordnung von 1800 Personen. Das entspricht einem Mehraufwand in der Höhe von 100 Millionen Franken. Im Budget 1983 werden diese Vorhaben sich noch nicht auswirken.
Im Geschäftsbericht wird mit Bezug auf die Personalsitua- tion noch folgendes ausgeführt:
Im Berichtsjahr mussten für die Einführung der Projekte Euromet, Datennetz der Europäischen Gemeinschaft, EDW (elektronisches Telex- und Datenwählsystem), Videotext und anderes mehr, insbesondere mehr Fernmeldespeziali- sten rekrutiert werden. Wegen der grossen Nachfrageent- wicklung der letzten Jahre war es aber auch unausweich- lich, die Netze und Anlagen zu erweitern und anzupassen, wofür ebenfalls vermehrt personelle Mittel eingesetzt wer- den müssen. Die PTT schreiben in ihrem Bericht auf Seite 36 zur Personalpolitik noch folgendes: «Trotz des kräftigen Zuwachses von 1392 Personen ist die Situation ange- spannt, da das ständige Personal, vor allem im Postbereich, Überzeitleistungen erbringen musste. In zahlreichen Fällen konnten ferner die zustehenden Ruhe- und Ferientage nicht mehr gewährleistet werden. Bei den Telefonbereichen ent- standen besonders in den kundenorientierten Bereichen Engpässe.» Da die Ablöser fehlen - und hier, glaube ich, scheint sich ein wesentlich heikleres Problem anzubahnen -, haben die PTT den teilweisen Barausgleich für die rück- ständigen Ruhe-, Ferien- und Überzeitausgleichstage ange- ordnet und den Bezug von Urlaub anstelle des Dienstalters- geschenkes eingeschränkt. Diese Massnahmen bringen zwar eine vorübergehende Entlastung, sind aber längerfri- stig aus der personalpolitischen Sicht nicht tragbar.
Zum vierten Problem, der Materialbeschaffung, möchte ich darauf hinweisen, dass die internationale GATT-Überein- kunft, die auf Januar des letzten Jahres in Kraft getreten ist, verlangt, dass alle Aufträge, die 320 000 Franken über- schreiten, öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Diese Ausschreibungspolitik hat sich bis heute vor allem auf dem Hochbausektor (Stahlbau), bei den Uniformen (Textilwirt- schaft) sehr gut bewährt, doch macht es den Anschein, als ob auf dem Papiersektor (Telefonbuch) gewisse Preisdiffe- renzierungen im Vergleich zum Ausland anstehen, vor allem auch mit Bezug auf die Dollarentwicklung.
Darf ich abschliessend für dieses Geschäftsergebnis namens Ihrer Kommission den PTT ein Lob aussprechen; sie verdienen das. Ich bitte Sie im Auftrag Ihrer Kommisson, dem vorliegenden Bundesbeschluss die Zustimmung zu erteilen.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
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Flughäfen Basel, Genf und Zürich. Ausbau
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82.003 Flughäfen Basel, Genf und Zürich. Ausbau Aéroports de Bâle, Genève et Zurich. Agrandissement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Januar 1982 (BBI | 931) Message et projet d'arrêté du 25 janvier 1982 (FF | 964)
Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 1982 Décision du Conseil national du 14 juin 1982
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Frau Lieberherr, Berichterstatterin: In seiner Botschaft vom 25. Januar 1982 beantragt der Bundesrat dem Parlament die Ausrichtung von insgesamt 109,343 Millionen Franken an die drei Landesflughäfen Basel-Mülhausen, Genf und Zürich, und zwar an die für den Zeitraum von 1981 bis 1985 vorgesehenen Bauaufwendungen im Gesamtbetrag von 812,45 Millionen Franken. Es ist unbestritten, dass die Kan- tone Zürich, Basel und Genf mit dem Betrieb ihrer Flughä- fen eine Aufgabe erfüllen, die im gesamtschweizerischen Interesse liegt und die daher einen Anspruch auf Bundes- beiträge begründet. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Gesamtverkehrskonzeption hin, nach welcher die Finanzierung der Landesflughäfen primär eine Aufgabe des Bundes sein soll.
Unbestritten ist auch der Vorschlag des Bundesrates, wonach dem Parlament künftig Sammelvorlagen über eine Bau- und Investitionsperiode von jeweils fünf Jahren für alle drei Flughäfen gemeinsam unterbreitet werden sollen. Die- ses Vorgehen ist eindeutig ökonomischer als die bisherige, auf einzelne Projekte bezogene Praxis, und es erlaubt auch einen besseren Gesamtüberblick.
Probleme entstehen hingegen dadurch, dass der Bund nicht mehr wie bisher in der Lage ist, Flughafeninvestitionen durchgehend nach dem im Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945 über den Ausbau der Zivilflugplätze festgelegten Höchstsatz von 32,5 Prozent zu subventionieren. Gemäss geltender Praxis müsste dies gegenüber den drei Flugha- fenkantonen, die alle zu den finanzstarken Kantonen gehö- ren, zu einer generellen gleichmässigen Subventionskür- zung führen.
Nun kommt aber dazu, dass der Ausbaustandard der drei Flughäfen sehr unterschiedlich ist. Der Flughafen Zürich weist hier gegenüber den beiden anderen einen deutlichen Vorsprung auf. Vor allem Genf fordert deshalb vehement, seinen diesbezüglichen Nachholbedarf zum gleichen maxi- malen Subventionssatz von 32,5 Prozent befriedigen zu können, wie er seinerzeit Zürich gewährt worden ist.
In diesem Dilemma hat sich der Bundesrat für einen Kom- promissvorschlag entschieden. Er befürwortet eine gene- relle Kürzung der Bundesbeiträge für alle drei Flughäfen,
will jedoch für den Flughafen Zürich eine stärkere Kürzung vornehmen als für die beiden anderen. Im einzelnen wird neu vorgeschlagen, die Investitionen der Kantone Basel- Stadt und Genf, soweit sie der Flugsicherheit dienen, mit 20 Prozent und diejenigen des Kantons Zürich mit 18 Pro- zent zu subventionieren. An die übrigen Investitionen sollen die Kantone Basel-Stadt und Genf Bundesbeiträge von 18 Prozent und Zürich von 14 Prozent erhalten. Für die Swissair ist sowohl in Genf wie auch in Zürich ein Subven- tionssatz von 10 Prozent vorgesehen. Der gleiche Subven- tionssatz von 10 Prozent soll gemäss der bundesrätlichen Botschaft auch für die Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG) in Zürich gelten, an der die öffentliche Hand allerdings massgeblich beteiligt ist und die deshalb für ihre Bauvorha- ben bis anhin immer den gleichen Subventionssatz wie der Kanton Zürich in Anspruch nehmen konnte.
Die Botschaft des Bundesrates wurde in den vorberaten- den Kommissionen der beiden Räte ungefähr zur gleichen Zeit behandelt. Unsere Kommission hat sich an einem Samstagmorgen mit der Vorlage befasst. Dabei kam ganz klar zum Ausdruck, dass das Bedürfnis nach einem Ausbau von keiner Seite bestritten wird. Im Verlaufe der Verhand- lungen wurden drei Abänderungsanträge gestellt, nämlich ein Antrag von Herrn Donzé, der schlussendlich ganz knapp obsiegte und daher anschliessend näher darzustel- len sein wird, ein Antrag von Frau Bauer, der gegenüber dem Antrag Donzé vor allem eine noch stärkere Subventio- nierung von Genf verlangte, und schliesslich ein Antrag von Herrn Miville, der die Vorstellungen der Mehrheit der natio- nalrätlichen Kommission übernehmen sollte. Der von der Mehrheit unserer Kommission unterstützte Antrag Donzé möchte im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage den Flughafenkantonen zumindest für die als unerlässlich erachteten Investitionen höhere Subventionen gewähren. Betroffen davon wären in Basel-Mülhausen das Objekt 1 (Umgebungsarbeiten und Zuleitung zum Frachtgebäude) und das Objekt 2, (Verkehrsanschlüsse), in Genf das Objekt 108 (Frachtgebäude) und in Zürich das Objekt 1.11 (Tiefbauten zum Fingerdock A). Für das an sich zur glei- chen Kategorie gehörende Objekt 2.21 (Hochbauten des Fingerdocks A), das jedoch nicht vom Kanton Zürich, son- dern von der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG) reali- siert werden wird, sollte der Subventionssatz (immer nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission) immerhin von 10 auf 14,5 Prozent erhöht werden. Dies ergäbe gegenüber der Version des Bundesrates Mehrkosten für alle drei Flug- häfen von insgesamt rund 29 Millionen Franken, wovon dem Flughafen Basel-Mülhausen rund 1 Million Franken, dem Flughafen Genf rund 16 Millionen Franken und dem Flugha- fen Zürich rund 12 Millionen Franken zufallen würden. Die Kommission erachtet eine solche Lösung als vertretbar, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich beim damit verbundenen Abweichen von der bisherigen Subventionierungspraxis um eine einmalige Übergangsre- gelung handelt, die keine präjudizierende Wirkung haben darf.
Inzwischen hat sich der Nationalrat der Vorlage des Bun- desrates angeschlossen, und zwar vor allem aus finanzpoli- tischen Überlegungen. Unsere Kommission ist heute mor- gen zusammengetreten, um das Geschäft vor dem Hinter- grund der nationalrätlichen Debatte nochmals kurz zu erör- tern. Sie hat dabei beschlossen, an ihrem Antrag festzuhal- ten. Unser Kollege Munz wird den Antrag des Bundesrates, den er bereits in der Kommission vertreten hatte und der vom Nationalrat übernommen wurde, als Minderheitsantrag anschliessend begründen. Kollega Miville hält an seinem Minderheitsantrag ebenfalls fest und wird ihn ebenfalls begründen. Herr Kollega Debétaz hat heute morgen einen neuen Minderheitsantrag eingebracht. Ihre vorberatende Kommission hat dazu nicht Stellung genommen, weil sie keine Gelegenheit hatte, ihn seriös zu besprechen. Dies war auch der Grund, weshalb ein Rückkommensantrag, die Angelegenheit neu zu beschliessen, keinen Erfolg hatte. Ich ersuche den Rat um Zustimmung zum Antrag der vorbera- tenden Kommission.
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.025
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1982 - 08:00
Date
Data
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290-291
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Pagina
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