Motion on AHV/IV financing converted to postulate

20010684Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)15.06.1982Granted

Zusammenfassung

The Council of States considered Gadient's motion concerning financing of improvements to AHV and IV benefits. The Federal Council requested conversion into a postulate so that the issue could be examined comprehensively in the forthcoming 10th AHV revision, including financing. Gadient agreed to the conversion. The chamber transmitted the matter as a postulate.

Regest

Parliamentary procedure; conversion of a motion into a postulate where the proposing member agrees and the chamber accepts the procedural downgrade to allow further examination of financing and related issues in the context of an upcoming comprehensive revision.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1982 S

255

Bundesverfassung. Bürgerrecht

Fragen, die man uns im Hinblick auf die 10. AHV-Revision in Form von bunten Sträussen überreicht hat, sind wir eben verpflichtet, uns auch zu überlegen, wie wir die vorgesehe- nen Verbesserungen letztlich auch finanzieren können. Gibt es allenfalls eine Verschiebung in bezug auf den gesamten Leistungsausbau im Bereich der AHV und IV, oder sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit, eventuell auch die öffentliche Hand, für die Verbesserung dieser Leistungen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen? Die Pflicht des Bundesrates besteht darin, echte soziale Anliegen - und Ihr Anliegen ist ein solches, Herr Gadient - zu prüfen, doch dürfen wir gegenüber diesen Forderungen - ich wiederhole es - auch die Frage der Finanzierung nicht übersehen. Ich weiss aus Erfahrung, wie wir ankommen, wenn wir nicht gleichzeitig sagen, wie letztlich eine Aufgabe auch finanziert werden soll.

Ich bitte deshalb Herrn Gadient im Namen des Bundesra- tes, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Dasselbe hat der Nationalrat in der gleichen Sache bereits getan. Ich könnte mir nämlich nicht gut vorstellen, dass der National- rat eine Motion Ihres Rates erheblich erklären würde, nach- dem er ein Postulat überwiesen hat. Die Form des Postula- tes ist hier sicher die geeignete, weil wir die ganze Proble- matik sowohl in bezug auf die AHV wie auch in bezug auf die IV im Rahmen der bevorstehenden Revision wirklich «umfassend», wie es von Herrn Gadient verlangt wird, über- prüfen wollen. Ich stelle Ihnen somit den Antrag, es sei die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Le président: M. Gadient est-il disposé à convertir sa motion en postulat?

Gadient: Herr Bundesrat Hürlimann hat die Motion, die im Nationalrat in der gleichen Sache vorgelegt worden ist, erwähnt. Diese ist, wie übrigens auch die Standesinitiative des Kantons Basel-Land zum gleichen Thema, nach der hier heute zur Beratung stehenden Motion eingereicht worden. Zur Frage kurz folgendes:

Auch nach dem Jahr der Behinderten bleiben diese Anlie- gen, wie zahlreiche andere, aktuell. Das UNO-Jahr 1981 brachte zwar manchem die Probleme der Behinderten näher; indessen sind wir von der Zielsetzung der vollen Teil- nahme und der Gleichberechtigung noch weit entfernt. Wir sind nach wie vor verpflichtet, unseren behinderten Mitmen- schen gegenüber in solidarischer Denk- und vor allem Handlungsweise verbunden zu bleiben und uns auch dann für eine menschlichere Gesellschaft zugunsten dieser benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen, wenn sich daraus finanzielle Konsequenzen ergeben. In anderen Bereichen bringen wir das auch zustande. Letztlich ist die Verfassung unseres Staates, deren Erwahrung im hiesigen Saale heute hervorgehoben worden ist, gerade aus dieser Solidarität heraus entstanden und in massgebli- chen Schritten fortgebildet worden.

Wir zählen daher darauf, dass der Bundesrat dieses von ihm selber als legitim bezeichnete und als berechtigt aner- kannte Anliegen auch in Postulatsform konsequent weiter- verfolgt und nicht irgendwann, sondern eben im Zusam- menhang mit der 10. AHV-Revision einer Lösung zuführt. In dieser Erwartung sind wir mit der Umwandlung in ein Postu- lat einverstanden.

Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat

Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr La séance est levée à 18 h 50

Sechste Sitzung - Sixième séance

Dienstag, 15. Juni 1982, Vormittag Mardi 15 juin 1982, matin 8.00 h

Vorsitz - Présidence: M. Dreyer

82.019 Bundesverfassung (Bürgerrecht) Constitution fédérale (Nationalité)

Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. April 1982 (BBI II, 125) Message et projet d'arrêté du 7 avril 1982 (FF II, 137)

Antrag der Kommission Eintreten

Proposition de la commission Entrer en matière

Antrag Schmid

Bundesbeschluss B: Nichteintreten

Proposition Schmid Arrêté fédéral B: Ne pas entrer en matière

81.227

Parlamentarische Initiative des Nationalrates Schweizer Bürgerrecht Initiative parlementaire du Conseil national. Nationalité suisse

Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 29. April 1980 (BBI II, 1424)

Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Februar 1981 (BBI I, 1172) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 29 avril 1980 (FF II, 1446)

Avis du Conseil fédéral du 18 février 1981 (FF I, 1193)

Antrag der Kommission Abschreibung

Proposition de la commission Classer l'initiative

1

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative des Nationalrates Schweizer Bürgerrecht Initiative parlementaire du Conseil national. Nationalité suisse

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1982

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

81.227

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

255-255

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Ref. No

20 010 684

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